Haftpflichtversicherung für das Betanken von Luftfahrzeugen Musterklauseln

Haftpflichtversicherung für das Betanken von Luftfahrzeugen soweit im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausdrücklich mitversichert – Versichert ist abweichend von Ziffer 7.6 und 7.9.3, die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden aus dem Vorhanden- sein oder Gebrauch von Tankanlagen für Luftfahrzeug-Treibstoffe sowie aus allen Tätigkeiten, die mit dem Be- und Enttanken von Luftfahrzeugen zusammenhängen.

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  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.