Haftung für Nebenpflichten. Wenn durch Verschulden des Lieferers der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VII und IX entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung für Nebenpflichten. Wenn durch Verschulden des Lieferers der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen verträglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VII und IX entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung für Nebenpflichten. Wenn durch Verschulden des Lieferers der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung Betriebsanleitung und Wartung des Liefergegenstandes - nicht vertragsgemäß vertragsmäßig verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VII IX., XI. und IX XII. entsprechend.
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Haftung für Nebenpflichten. Wenn durch Verschulden des Lieferers der gelieferte Gegenstand vom Besteller Bestellers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss Vertragsabschluß liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten gilt unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VII und IX Regelung gemäß X. entsprechend.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Haftung für Nebenpflichten. Wenn durch Verschulden des Lieferers Verkäufers der gelieferte Gegenstand vom Besteller Käufer infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers Käufers die Regelungen der Abschnitte VII VIII und IX X entsprechend.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen