Common use of Haftung und Haftungsbegrenzung Clause in Contracts

Haftung und Haftungsbegrenzung. (1) Die Haftung des Unternehmens für Sach- und Vermögensschäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt.

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Samples: dresden.dwsi-sicherheit.de, www.wsi-sicherheit.de, www.sitec-dienstleistung.de

Haftung und Haftungsbegrenzung. (1) Die Haftung des Unternehmens für Sach- und Vermögensschäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt.

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Samples: www.eventsafety.lu, www.lws-group.de, www.lws-group.de

Haftung und Haftungsbegrenzung. (1) 10.1 Die Haftung des Unternehmens für Sach- und / oder Vermögensschäden ist in allen Fällen leicht fahrlässiger der fahrlässigen Schadensverursachung durch einen gesetzlichen Vertreter und / oder einen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden - maximal jedoch auf die Höhe der Deckungssummen der Haftpflichtversicherung gem. §34a GewO. in Verbindung mit der Bewachungsverordnung - beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt.

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Samples: www.secuconcept.de

Haftung und Haftungsbegrenzung. (1) Die Haftung des Unternehmens für Sach- und Vermögensschäden Vermögens- schäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen Erfüllungsgehil- fen auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige sons- tige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden Ver- mögensschäden bleibt unberührt.

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Samples: www.eloo-sicherheit.de

Haftung und Haftungsbegrenzung. (1) 10.1 Die Haftung des Unternehmens AN für Sach- und Vermögensschäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt.

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Samples: www.bavado.com

Haftung und Haftungsbegrenzung. (1) Die Haftung des Unternehmens seitens HKS für Sach- und Vermögensschäden Vermögens- schäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung Schadensverur- sachung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen auf den bei vergleichbaren ver- gleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren vor- hersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt.

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Samples: www.hks-gruppe.de

Haftung und Haftungsbegrenzung. (1) Die Haftung des Unternehmens der Fleßner Sicherheitsdienst für Sach- und Vermögensschäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen Erfüllungsgehilfen, auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt.

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Samples: cdn.website-editor.net

Haftung und Haftungsbegrenzung. (1) Die Haftung des Unternehmens für Sach- und Vermögensschäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen Erfül- lungsgehilfen auf den bei vergleichbaren Geschäften Geschäf- ten dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt.

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Samples: sicherheitsdienst-schutzschild.de

Haftung und Haftungsbegrenzung. (1) Die Haftung des Unternehmens für Sach- und Vermögensschäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch einen gesetzlichen gesetzli- chen Vertreter oder einen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt.

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Samples: www.wako-nord.de

Haftung und Haftungsbegrenzung. (1) Die Haftung des Unternehmens für Sach- und Vermögensschäden Vermögens- schäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen Erfüllungsgehil- fen auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige sonsti- ge Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden Vermö- gensschäden bleibt unberührt.

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Samples: www.dietz-sicherheitsdienste.de