Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen Musterklauseln

Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen a. Für Fernabsatzverträge über die Lieferung von Waren steht Xxxxxx, die Verbrauchern sind (§ 1 Nr. 1.2 Satz 1), nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeu- tig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. b. Macht ein Verbraucher von dem Widerrufsrecht gem. § 3 Nr. 3.5.a. Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. c. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen in der folgenden Widerrufsbelehrung wiedergegeben sind:
Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge mit Verbrauchern und Nichtunternehmern
Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen. 1 Fernabsatzgeschäft § 2 Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften § 3 Widerrufsfolgen
Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen 

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  • Widerrufsrecht für Verbraucher Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

  • Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht (siehe Nr. 1) vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.