Haftung und Haftungsbegrenzung. 10.1. JustRelate haftet fur Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt. 10.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelate, wenn kein Fall von Zier 10.1. vorliegt, nur fur die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht), deren Erfullung die ordnungsgemäße Durchfuhrung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von JustRelate ist in diesen Fällen begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Die Haftung von JustRelate ist zudem der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall begrenzt. 10.3. Fur den Verlust von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur, wenn und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäre. 10.4. JustRelate schuldet die branchenubliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann. 10.5. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist. 10.6. Die Haftung auf Grund zwingenden Rechts, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberuhrt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Haftung und Haftungsbegrenzung. 10.1. JustRelate 1.1 Logic Xxx haftet fur dem Auftraggeber stets für die von Logic Xxx sowie deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenztGesundheit, die Logic Joe, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
10.2. Bei 1.2 Logic Xxx haftet bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelatenicht, wenn kein Fall von Zier 10.1. vorliegt, nur fur die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht)außer soweit Logic Xxx eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfullung Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfuhrung Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber Vertragspartner regelmäßig vertrauen darfdarf (sog. "Kardinalpflicht"). Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung von JustRelate für sonstige entferntere Mangelfolgeschäden ist in diesen Fällen begrenzt ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die vertragstypischen vorhersehbaren SchädenHöhe der Vergütung pro Vertragsjahr.
1.3 Die Parteien können individuell und gegen gesonderte Vergütung eine weitergehende Haftung vereinbaren. Die Haftung von JustRelate ist zudem der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall begrenztgemäß § 4 Ziffer 1.1 bleibt davon unberührt.
10.31.4 Eine Garantie wird von Logic Xxx nur übernommen, wenn sie wortwörtlich als solche bezeichnet wird. Fur den Aus der Garantie haftet Logic Joe nur auf Schadensersatz, wenn dies darin ausdrücklich enthalten ist. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit § 4 Ziffer 1.2.
1.5 Bei einem von Logic Xxx zu vertretenden Verlust von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe Logic Xxx nur für denjenigen Aufwand, der vorstehenden Absätze nurfür die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Vertragspartner erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von Logic Xxx xxxxx diese Haftung nur ein, wenn und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäreder Vertragspartner unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
10.41.6 Soweit Logic Xxx dem Vertragspartner im Rahmen der Leistungen Zugriff auf Datenbanken, Dienste oder Webseiten Dritter gewährt, besteht keine Haftung von Logic Xxx für deren Bestand, Sicherheit oder inhaltliche Richtigkeit. JustRelate schuldet Logic Xxx ist für fremde Inhalte, die branchenubliche Sorgfalt. Bei der Feststellungnicht auf eigenen Servern von Logic Joe gespeichert sind, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kannverantwortlich und übernimmt dafür keinerlei Gewähr.
10.5. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt 1.7 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Vertragspartners gegen Logic Joe gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist§ 4 Ziffern 1.1 bis 1.6 entsprechend.
10.6. Die Haftung auf Grund zwingenden Rechts, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberuhrt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Haftungsbegrenzung. 10.113.1 In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und auf den Web- seiten enthaltene Angaben von SaleSphere sind im Zweifel keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften.
13.2 Innerhalb des Anwendungsbereichs des Telekommunikati- onsgesetzes (TKG) ist die Haftung von SaleSphere nach Maß- gabe des § 44a TKG wie folgt begrenzt:
a) Soweit eine Verpflichtung von SaleSphere als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer besteht und nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens 12.500,- Euro je Endnutzer be- grenzt. JustRelate Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine ein- heitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verur- sachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatz- pflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Über- steigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhält- nis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzan- sprüche zur Höchstgrenze steht.
b) Die Haftungsbegrenzung nach Ziff. 13.2 Buchstabe a) gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.
13.3 Sofern die Haftung von SaleSphere nicht nach § 44a TKG be- grenzt ist, richtet sich die Haftung von SaleSphere nach den folgenden Bestimmungen:
a) SaleSphere haftet fur Schäden aus nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Ange- stellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der Verletzung des Lebensnachfolgenden Regelungen.
b) Sollte dem Kunden durch die unentgeltliche Nutzung von SaaS-Produkten ein Schaden entstehen, des Körpers so haftet Sa- leSphere nur, soweit der Schaden aufgrund der vereinba- rungsgemäßen Nutzung dieser SaaS-Produkte entstan- den ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und bei grober Fahrlässigkeit von SaleSphere bzw. ihrer gesetzli- chen Vertreter, leitenden Angestellten oder einfachen Er- füllungsgehilfen.
c) Im Rahmen der Gesundheit sowie fur entgeltpflichtigen Bereitstellung und/oder Nutzung von SaaS-Produkten haftet SaleSphere unbe- schränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt.
10.2Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfa- chen Erfüllungsgehilfen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelate, wenn kein Fall von Zier 10.1. vorliegt, nur fur die der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht Pflicht, auf de- ren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Er- füllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sog. KardinalpflichtKardinalpflicht), deren Erfullung ist die ordnungsgemäße Durchfuhrung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von JustRelate SaleSphere beschränkt auf diejenigen Schä- den, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsver- hältnisses typischerweise gerechnet werden muss (sog. vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist in diesen Fällen begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren SchädenHaftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus- geschlossen. Die Im Falle einer Haftung von JustRelate SaleSphere nach dem vorste- henden Absatz ist zudem diese Haftung weiter der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall begrenzt.
10.3auf einen Betrag i. H. v. EUR 100.000,- und insgesamt auf einen Betrag i. H. v. EUR 250.000,- be- grenzt. Fur den Verlust von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur, wenn und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäre.
10.4. JustRelate schuldet die branchenubliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigenSaleSphere geht davon aus, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden die vorstehend angege- benen Beträge der Höhe nach ausreichend sind, um im Schadensfall den vertragstypisch vorhersehbaren Scha- den vollumfänglich abzudecken. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung des typischerweise vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde SaleSphere darauf hinzuweisen, damit eine Absicherung gegen ein eventuell höheres Haftungs- risiko erfolgen kann.
10.5. JustRelate haftet d) Die Haftung für Datenverlust und/oder Datenvernichtung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei üblichen Da- tensicherungen (tägliche Sicherung auf Seiten des Kun- den) beschränkt, soweit nicht fur Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten eine Datensicherung durch SaleSphere ausdrücklich vereinbart ist.
10.6e) Die verschuldensunabhängige Haftung von SaleSphere für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB ist ausgeschlossen.
13.4 Die Haftung auf Grund zwingenden Rechtsfür Arglist, insbesondere gemäß für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberuhrtvon den vorstehenden Regelun- gen unberührt.
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Samples: Nutzungsbedingungen Saas
Haftung und Haftungsbegrenzung. 10.1. JustRelate haftet fur Schäden aus der Verletzung des Lebens20.1 In Prospekten, des Körpers oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz Anzeigen, Dokumentationen und grobe Fahrlässigkeit unbegrenztauf den Webseiten enthaltene Angaben von BEC sind keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften.
10.220.2 Soweit der Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eröffnet ist, ist die Haftung von BEC nach Maßgabe des § 70 TKG begrenzt. Außerhalb des Anwendungsbereichs des TKG richtet sich die Haftung von BEC nach den folgenden Bestimmungen.
20.3 BEC haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
20.4 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch BEC bzw. ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet BEC unbeschränkt.
20.5 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelate, wenn kein Fall von Zier 10.1. vorliegt, nur fur die der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht)Pflicht, deren Erfullung die ordnungsgemäße Durchfuhrung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig Kunde vertrauen darfdurfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sog. Die Kardinalpflicht), ist die Haftung von JustRelate BEC beschränkt auf diejenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Leistungsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (sog. vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist in diesen die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
20.6 In den Fällen begrenzt auf einer Haftung nach Absatz 20.5 ist die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Die Haftung von JustRelate ist zudem BEC unter dem jeweiligen Vertragsverhältnis weiter der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall auf einen Betrag i. H. v. EUR 25.000,- und insgesamt unter dem jeweiligen Vertragsverhältnis auf einen Betrag i. H. v. EUR 25.000,- begrenzt.
10.3. Fur den Verlust von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur, wenn und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäre.
10.4. JustRelate schuldet die branchenubliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann.
10.5. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.
10.6. 20.7 Die Haftung auf Grund zwingenden Rechtsfür Arglist, insbesondere gemäß Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberuhrtvon den vorstehenden Regelungen unberührt.
20.8 Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei üblichen Datensicherungen (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt soweit nicht eine Datensicherung durch BEC ausdrücklich vereinbart ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Haftungsbegrenzung. 10.122.1In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und auf den Webseiten enthaltene Angaben von DIGIHAUS GMBH sind keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften 22.2Soweit der Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eröffnet ist, ist die Haftung von DIGIHAUS GMBH nach Maßgabe des § 44a TKG begrenzt. JustRelate Außerhalb des Anwendungsbereichs des TKG richtet sich die Haftung von DIGIHAUS GMBH nach den folgenden Bestimmungen. 22.3DIGIHAUS GMBH haftet fur Schäden aus nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der Verletzung des Lebensnachstehenden Regelungen. 22.4Für Schäden, des Körpers die vorsätzlich oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt.
10.2grob fahrlässig durch DIGIHAUS GMBH bzw. Bei leichter Fahrlässigkeit ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet JustRelate, wenn kein Fall von Zier 10.1DIGIHAUS GMBH unbeschränkt. vorliegt, nur fur die 22.5Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht)Pflicht, deren Erfullung die ordnungsgemäße Durchfuhrung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig Kunde vertrauen darf. Die durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sogenannte Kardinalpflicht), ist die Haftung von JustRelate DIGIHAUS GMBH beschränkt auf diejenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Leistungsverhältnisses bei Vertragsschluss typischerweise gerechnet werden muss (sog. vertragstypisch vorhersehbaren Schaden). Im Übrigen ist in diesen die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. 22.6In den Fällen begrenzt auf einer Haftung nach Abs. 21.5 ist die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Die Haftung von JustRelate ist zudem DIGIHAUS GMBH im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses weiter der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall auf einen Betrag in 800€ und insgesamt auf einen Betrag in Höhe von 2000€ begrenzt.
10.3. Fur den Verlust 22.7Die Haftung für die Schädigung von Daten haftet JustRelate Leben, Körper oder Gesundheit von Personen, für Arglist sowie nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur, wenn und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäre.
10.4. JustRelate schuldet die branchenubliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann.
10.5. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.
10.6. Die Haftung auf Grund zwingenden Rechts, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberuhrtvon den vorstehenden Regelungen unberührt. 22.8Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei üblichen Datensicherungen (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Haftungsbegrenzung. 10.1. JustRelate Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von DM für Schäden jeglicher Art ausgeschlossen.
10.2. DM haftet fur Schäden aus unbeschränkt, wenn DM Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, bei arglistig ver- schwiegenen Mängeln oder Übernahme einer Ga- rantie für die Beschaffenheit der Tablets inkl. Soft- ware sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder und der Gesundheit sowie fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenztGesundheit. Im Anwendungsbe- reich des Produkthaftungsgesetzes bleiben dessen Vorschriften unberührt.
10.210.3. Bei leichter Fahrlässigkeit Ferner haftet JustRelate, wenn kein Fall von Zier 10.1. vorliegt, nur fur DM für die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht)Vertragspflicht, deren Erfullung Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfuhrung Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von JustRelate DM ist in diesen Fällen begrenzt auf diejenigen Schadensfol- gen, die vertragstypischen vorhersehbaren Schädennach der Art des Geschäfts vorhersehbar und typisch sind. DM geht davon aus, dass sich die- ser vertragstypische Schaden auf maximal 25.000 EUR beläuft. Die Haftung von JustRelate für entgangenen Gewinn und entfernte Mangelfolgeschäden ist zudem der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall begrenztausgeschlos- sen.
10.310.4. Fur Für den Verlust von Daten haftet JustRelate DM nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nurnur dann, wenn und soweit ein solcher sol- cher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen Datensicherungs- maßnahmen seitens des Auftraggebers Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
10.410.5. JustRelate DM schuldet die branchenubliche branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob JustRelate DM ein Verschulden trittrifft, ist zu berucksichtigenbe- rücksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei feh- lerfrei erstellt werden kann.
10.510.6. JustRelate DM haftet nicht fur für Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich unmög- lich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder zeitweilig zeit- weilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle UmständeUm- stände, die vom Willen und Einfluss Einfluss der Vertragsparteien Vertragspar- teien unabhängig sind, wie : Krieg und andere militärische KonflikteKonflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere UnruhenUnru- hen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks Pandemien, Streiks, Aussperrur- gen und andere Arbeitsunruhen, RegierungsmaßnahmenRegierungsmaß- nahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende schwer- wiegende und unvorhersehbare Umstände, die diese direkt oder indirekt betreffen. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.
10.610.7. Die Soweit die Haftung auf Grund zwingenden Rechtsvon DM ausgeschlossen oder beschränkt ist, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberuhrtgilt dies auch für die persönliche Haf- tung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungs- gehilfen.
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Samples: Tablet as a Service Agreement
Haftung und Haftungsbegrenzung. 10.19.1. JustRelate haftet fur In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von RB und deren Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Vertrags-/Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder um Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den KUNDEN handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat stets der Verletzung des LebensGeschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von RB ausgeschlossen oder beschränkt ist, des Körpers oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenztgilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Leute.
10.29.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelateDie vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn kein Fall von Zier 10.1der Schaden aus Gefahren resultiert, die weder für das Rechtsverhältnis typisch sind noch nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles vorhersehbar waren.
9.3. vorliegtSollte der KUNDE selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes („PHG“) oder entsprechender ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, nur fur verzichtet er RB gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, insbesondere im Sinne des § 12 PHG oder entsprechender ausländischer Bestimmungen, es sei denn, dass die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sogRB diesbezüglich grobes Verschulden nachgewiesen wird.
9.4. Kardinalpflicht)Hinsichtlich Umständen bzw Gegebenheiten technischer oder tatsächlicher Natur, deren Erfullung die ordnungsgemäße Durchfuhrung außerhalb des Vertrags erst ermöglicht vereinbarten Angebots- und auf deren Einhaltung Leistungsumfangs liegen, trifft RB keine Prüf-, Warn- und/oder Hinweispflicht. RB haftet nicht für negative Folgen resultierend aus offenbarer bzw verdeckter Untauglichkeit der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darfvom KUNDEN beigestellten Hard- und/oder Software, Daten, sonstigen Stoffen und/oder unrichtigen Anweisungen.
9.5. Die Haftung von JustRelate ist in diesen Fällen begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Die Haftung von JustRelate ist zudem Alle dem Grunde nach gegen RB bestehenden Haftungsansprüche sind der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall mit dem Nettowert des einzelnen, allenfalls einen Haftungsanspruch begründenden Leistungsgegenstands oder mit der tatsächlichen Deckung durch eine allenfalls von der RB abgeschlossene Versicherung, je nachdem welcher Betrag höher ist, begrenzt.
10.39.6. Fur Auch für den Verlust Fall der Unwirksamkeit eines Haftungsausschlusses haftet RB bei Vorliegen von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur, wenn und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäre.
10.4höherer Gewalt (force majeure) nicht. JustRelate schuldet die branchenubliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann.
10.5. JustRelate haftet nicht fur Unter höherer Gewalt sind unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewaltaußerordentlicher Art, die ihr sich der Beherrschung durch die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindernParteien entziehen, zu verstehen. Als höhere Gewalt gelten auch Umstände wie Arbeitskonflikte und alle vom Parteiwillen sonst unabhängigen Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sindwie Naturkatastrophen, wie Krieg und andere militärische KonflikteBrand, MobilmachungenMobilisierung, Blockaden, innere UnruhenBeschlagnahme, Terroranschläge, Embargo, BeschlagnahmeAufstand, Naturkatastrophenkriegs- oder bürgerkriegsähnliche Handlungen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten istReisewarnungen usw.
10.69.7. Die Haftungsansprüche gegen RB verjähren in 12 Monaten nach Erbringung ihrer Leistung, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen.
9.8. RB ist bemüht, die Inhalte vor Zugriffen Dritter bestmöglich zu schützen, stellt dies jedoch keine Vertragsverpflichtung von RB dar. Dem KUNDEN ist dieser Umstand bekannt und wird entsprechende Sicherungsmaßnahmen eigenständig veranlassen. Eine Haftung von RB anlässlich eines unberechtigten Zugriffes auf Grund zwingenden Rechtsdie Daten des KUNDEN durch Dritte ist sohin vollumfänglich ausgeschlossen.
9.9. Soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberuhrtist die Haftung von RB und deren Leute in diesem Punkt 8. abschließend geregelt. Jede weitergehende Haftung der RB und/oder ihrer Leute, egal aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.
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Samples: Software License Agreement
Haftung und Haftungsbegrenzung. 10.118.1 In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und auf den Webseiten enthaltene Angaben von DSG sind keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften
18.2 Soweit der Anwendungsbereich von Telekommunikationsgesetzen eröffnet ist, ist die Haftung von DSG nach Maßgabe dieser Gesetze (§ 44a TKG) begrenzt. JustRelate haftet fur Schäden aus der Verletzung Außerhalb des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenztAnwendungsbereichs von Telekommunikationsgesetzen richtet sich die Haftung von DSG nach den folgenden Bestimmungen.
10.218.3 DSG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
18.4 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch DSG bzw. ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet DSG unbeschränkt.
18.5 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelate, wenn kein Fall von Zier 10.1. vorliegt, nur fur die einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht)Pflicht, deren Erfullung die ordnungsgemäße Durchfuhrung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig Kunde vertrauen darf. Die durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sogenannte Kardinalpflicht), ist die Haftung von JustRelate DSG beschränkt auf diejenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Leistungsverhältnisses bei Vertragsschluss typischerweise gerechnet werden muss (sog. vertragstypisch vorhersehbaren Schaden). Im Übrigen ist in diesen die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
18.6 In den Fällen begrenzt auf einer Haftung nach Abs. 18.5 ist die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Die Haftung von JustRelate ist zudem DSG im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses weiter der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall auf einen Betrag in Höhe von 000.000 € begrenzt.
10.3. Fur den Verlust von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur, wenn und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäre.
10.4. JustRelate schuldet die branchenubliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann.
10.5. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.
10.6. 18.7 Die Haftung auf Grund zwingenden Rechtsfür die Schädigung von Leben, insbesondere gemäß Körper oder Gesundheit von Personen, für Arglist sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberuhrtvon den vorstehenden Regelungen unberührt.
18.8 Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei üblichen Datensicherungen (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Haftungsbegrenzung. 10.1. JustRelate 16.1 Kieback&Peter haftet fur Schäden aus nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenztnachfolgenden Regelungen.
10.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelate, wenn kein Fall von Zier 10.1. vorliegt, nur fur die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht), deren Erfullung die ordnungsgemäße Durchfuhrung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. 16.2 Die Haftung von JustRelate ist in diesen Fällen begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Die Kieback&Peter bestimmt sich grundsätzlich nach § 10 VOB/B und § 13 VOB/B.
16.3 Im Falle einer Haftung von JustRelate Kieback&Peter nach der vorstehenden Ziffer 16.2 ist zudem diese Haftung der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall auf einen Betrag i. H. v. EUR 250.000,- und insgesamt auf einen Betrag i. H. v. EUR 500.000,- begrenzt.
10.3. Fur den Verlust von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur, wenn und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäre.
10.4. JustRelate schuldet die branchenubliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigenKieback&Peter geht davon aus, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden die vorstehende summenmäßige Haftungsbegrenzung der Höhe nach ausreichend ist, um im Schadensfall den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden abzudecken. Sollte dem Auftraggeber diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung des typischerweise vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Auftraggeber Kieback&Peter darauf hinzuweisen, damit eine Absicherung gegen ein eventuell höheres Haftungsrisiko erfolgen kann.
10.5. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.
10.6. 16.4 Die Haftung auf Grund zwingenden Rechtsfür Vorsatz (einschließlich Arglist), insbesondere gemäß grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberuhrtvon den vorstehenden Regelungen unberührt, soweit sie nicht bereits von Xxxxxx 16.2 erfasst wird.
16.5 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Angestellten von Kieback&Peter.
16.6 Ansprüche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzungen bei Werklieferungen verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung. Für Bauleistungen gelten die Verjährungsfristen des § 13 Abs. 4 VOB/B. Ergänzend dazu gilt: Sollte der in § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B genannte Wartungsvertrag nicht bis spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistungen von Kieback&Peter abgeschlossen sein, verbleibt es unter den dort ansonsten genannten Voraussetzungen bei der für den Fall der Nichtübertragung der Wartung von maschinellen und elektrotechnischen / elektronischen Anlagen genannten Verjährungsfrist von zwei Jahren Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
16.7 Kieback&Peter weist darauf hin, dass Wartungsarbeiten an bestehenden Systemen auch bei ordnungsgemäßer Durchführung, z.B. im Falle einer notwendigen Spannungsunterbrechung, Schäden an der zu wartenden Gesamtanlage hervorrufen können.
16.8 Kieback&Peter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die infolge ordnungsgemäß durchgeführter Wartungs-, Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten oder Programmierungsarbeiten von Hard- und Software entstehen.
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Haftung und Haftungsbegrenzung. 10.19.1. JustRelate Infopark haftet fur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie fur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt.
10.29.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelateInfopark, wenn kein Fall von Zier 10.1. Ziffer 9.1 vorliegt, nur fur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht Vertragspflicht (sog. KardinalpflichtKardinalpflicht), deren Erfullung Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfuhrung Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von JustRelate Infopark ist in diesen Fällen begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung von JustRelate Infopark ist zudem der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall begrenzt.
10.39.3. Fur Für den Verlust von Daten haftet JustRelate Infopark nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur, wenn und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
10.49.4. JustRelate Infopark schuldet die branchenubliche branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob JustRelate Infopark ein Verschulden trittrifft, ist zu berucksichtigenberücksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann.
10.59.5. JustRelate Infopark haftet nicht fur für Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung Vertragsdurchführung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische KonflikteKonflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.
10.69.6. Die Haftung auf Grund zwingenden Rechts, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberuhrtunberührt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Infopark Cloud Services
Haftung und Haftungsbegrenzung. 10.1. JustRelate 1.1 Hanseflow haftet fur dem Auftraggeber stets für die von Hanseflow sowie deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers Kör- pers oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenztGesundheit, die Hanseflow, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsge- hilfen zu vertreten haben.
10.2. Bei 1.2 Hanseflow haftet bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelatenicht, wenn kein Fall von Zier 10.1. vorliegt, nur fur die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht)außer soweit Hanseflow eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfullung Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfuhrung Durchführung des Vertrags Ver- trags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber Vertragspartner regelmäßig vertrauen darfdarf (sog. "Kardinalpflicht"). Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für ent- gangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung von JustRelate für sonstige entferntere Mangelfolgeschäden ist in diesen Fällen begrenzt ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die vertragstypischen vorhersehbaren SchädenHöhe der Vergütung pro Vertragsjahr.
1.3 Die Parteien können individuell und gegen gesonderte Vergütung eine weitergehende Haf- tung vereinbaren. Die Haftung von JustRelate ist zudem der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall begrenztgemäß § 3 Ziffer 1.1 bleibt davon unberührt.
10.31.4 Eine Garantie wird von Hanseflow nur übernommen, wenn sie wortwörtlich als solche be- zeichnet wird. Fur den Aus der Garantie haftet Hanseflow nur auf Schadensersatz, wenn dies darin ausdrücklich enthalten ist. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit § 3 Ziffer 1.2.
1.5 Bei einem von Hanseflow zu vertretendem Verlust von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe Hanseflow nur für den- jenigen Aufwand, der vorstehenden Absätze nurfür die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensi- cherung durch den Vertragspartner erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von Han- seflow tritt diese Haftung nur ein, wenn und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäreder Vertragspartner unmittelbar vor der zum Da- tenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
10.41.6 Soweit Hanseflow dem Vertragspartner im Rahmen der Leistungen Zugriff auf Datenban- ken, Dienste oder Webseiten Dritter gewährt, besteht keine Haftung von Hanseflow für de- xxx Xxxxxxx, Sicherheit oder inhaltliche Richtigkeit. JustRelate schuldet Hanseflow ist für fremde Inhalte, die branchenubliche Sorgfalt. Bei der Feststellungnicht auf eigenen Servern von Hanseflow gespeichert sind, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kannverantwortlich und über- nimmt dafür keinerlei Gewähr.
10.5. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt 1.7 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Vertragspartners gegen Hanseflow gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist§ 3 Ziffern 1.1 bis 1.6 entsprechend.
10.6. Die Haftung auf Grund zwingenden Rechts, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberuhrt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Haftungsbegrenzung. 10.1. JustRelate haftet fur Schäden aus der Verletzung des Lebens20.1 In Prospekten, des Körpers oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz Anzeigen, Dokumentationen und grobe Fahrlässigkeit unbegrenztauf den Webseiten enthaltene Angaben von cc cloud sind keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften.
10.220.2 Soweit der Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eröffnet ist, ist die Haftung von cc cloud nach Maßgabe des § 70 TKG begrenzt. Außerhalb des Anwendungsbereichs des TKG richtet sich die Haftung von cc cloud nach den folgenden Bestimmungen.
20.3 cc cloud haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, lei- tenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Rege- lungen.
20.4 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch cc cloud bzw. ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet cc cloud unbe- schränkt.
20.5 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelate, wenn kein Fall von Zier 10.1. vorliegt, nur fur die der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht)Pflicht, deren Erfullung die ordnungsgemäße Durchfuhrung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig Kunde vertrauen darfdurfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sog. Die Kar- dinalpflicht), ist die Haftung von JustRelate cc cloud beschränkt auf diejenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rah- men des betreffenden Leistungsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (sog. vertragsty- pisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist in diesen die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausge- schlossen.
20.6 In den Fällen begrenzt auf einer Haftung nach Absatz 20.5 ist die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Die Haftung von JustRelate ist zudem cc cloud unter dem jeweiligen Ver- tragsverhältnis weiter der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall auf einen Betrag i. H. v. EUR 250.000,- und insge- samt unter dem jeweiligen Vertragsverhältnis auf einen Betrag i. H. v. EUR 500.000,- begrenzt.
10.3. Fur den Verlust von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur, wenn und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäre.
10.4. JustRelate schuldet die branchenubliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann.
10.5. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.
10.6. 20.7 Die Haftung auf Grund zwingenden Rechtsfür Arglist, insbesondere gemäß Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberuhrtvon den vorstehenden Regelungen unberührt.
20.8 Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei üblichen Datensiche- rungen (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt soweit nicht eine Datensicherung durch cc cloud ausdrücklich vereinbart ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Haftungsbegrenzung. 10.121.1. JustRelate haftet fur Schäden aus der Verletzung des LebensIn Prospekten, des Körpers oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz Anzeigen, Dokumentationen und grobe Fahrlässigkeit unbegrenztauf den Webseiten enthaltene Angaben von INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH sind keine Garantieerklärungen und keine Zusicherung von Eigenschaften enthalten.
10.221.2. Soweit der Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eröffnet ist, ist die Haftung von INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH nach Maßgabe des § 44a TKG begrenzt. Außerhalb des Anwendungsbereichs des TKG richtet sich die Haftung von INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH nach den folgenden Bestimmungen.
21.3. INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
21.4. Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH bzw. ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH unbeschränkt.
21.5. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelate, wenn kein Fall von Zier 10.1. vorliegt, nur fur die einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht)Pflicht, deren Erfullung die ordnungsgemäße Durchfuhrung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig Kunde vertrauen darfdurfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sogenannte Kardinalpflicht), ist die Haftung von INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH beschränkt auf diejenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Leistungsverhältnisses bei Vertragsschluss typischerweise gerechnet werden muss (sog. vertragstypisch vorhersehbaren Schaden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
21.6. In den Fällen einer Haftung nach Abs. 21.5 ist die Haftung von INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses weiter der Höhe nach pro Schadensfall auf einen Betrag in Höhe von 000.000€ und insgesamt auf einen Betrag in Höhe von 000.000€ begrenzt.
21.7. Die Haftung für die Schädigung von JustRelate ist in diesen Fällen begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren SchädenLeben, Körper oder Gesundheit von Personen, für Arglist sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
21.8. Die Haftung von JustRelate für einen Datenverlust ist zudem der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall begrenztden Wiederherstellungsaufwand bei üblichen Datensicherungen (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
10.321.9. Fur den Verlust von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur, wenn und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers Eine Haftung besteht nicht vermeidbar gewesen wäre.
10.4. JustRelate schuldet die branchenubliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann.
10.5. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer Gewaltfür Schäden am gelieferten Produkt oder dritten Komponenten, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen im Rahmen der Hard- und Softwarelieferung oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren beim Installationsservice auf Nichtbeachtung der Anleitung bzw. technischen Anforderungen oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss unzureichende Schutzvorkehrungen des Vertrages eingetreten istKunden beruhen.
10.6. Die Haftung auf Grund zwingenden Rechts, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberuhrt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen