We use cookies on our site to analyze traffic, enhance your experience, and provide you with tailored content.

For more information visit our privacy policy.

Common use of Haftung und Haftungsbegrenzung Clause in Contracts

Haftung und Haftungsbegrenzung. 21.1 In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und auf den Webseiten enthaltene Angaben von NETWORK ASSISTANCE sind keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften 21.2 Soweit der Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eröffnet ist, ist die Haftung von NETWORK ASSISTANCE nach Maßgabe des § 44a TKG begrenzt. Außerhalb des Anwendungsbereichs des TKG richtet sich die Haftung von NETWORK ASSISTANCE nach den folgenden Bestimmungen. 21.3 NETWORK ASSISTANCE haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. 21.4 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch NETWORK ASSISTANCE bzw. ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet NETWORK ASSISTANCE unbeschränkt. Allgemeine Geschäftsbedingungen | NETWORK ASSISTANCE GmbH 21.5 Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sogenannte Kardinalpflicht), ist die Haftung von NETWORK ASSISTANCE beschränkt auf diejenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Leistungsverhältnisses bei Vertragsschluss typischerweise gerechnet werden muss (sog. vertragstypisch vorhersehbaren Schaden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. 21.6 In den Fällen einer Haftung nach Abs. 21.5 ist die Haftung von NETWORK ASSISTANCE im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses weiter der Höhe nach pro Schadensfall auf einen Betrag in Höhe insgesamt 0.000.000 € begrenzt. 21.7 Die Haftung für die Schädigung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen, für Arglist sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 21.8 Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei üblichen Datensicherungen (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Haftungsbegrenzung. 21.1 13.1 In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und auf den Webseiten Web- seiten enthaltene Angaben von NETWORK ASSISTANCE SaleSphere sind im Zweifel keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften. 21.2 Soweit der Anwendungsbereich 13.2 Innerhalb des Telekommunikationsgesetzes Anwendungsbereichs des Telekommunikati- onsgesetzes (TKG) eröffnet istist die Haftung von SaleSphere nach Maß- gabe des § 44a TKG wie folgt begrenzt: a) Soweit eine Verpflichtung von SaleSphere als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer besteht und nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens 12.500,- Euro je Endnutzer be- grenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine ein- heitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verur- sachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatz- pflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Über- steigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhält- nis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzan- sprüche zur Höchstgrenze steht. b) Die Haftungsbegrenzung nach Ziff. 13.2 Buchstabe a) gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von NETWORK ASSISTANCE Schadenersatz entsteht. 13.3 Sofern die Haftung von SaleSphere nicht nach Maßgabe des § 44a TKG begrenzt. Außerhalb des Anwendungsbereichs des TKG be- grenzt ist, richtet sich die Haftung von NETWORK ASSISTANCE SaleSphere nach den folgenden Bestimmungen.: 21.3 NETWORK ASSISTANCE a) SaleSphere haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten Ange- stellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachstehenden nachfolgenden Regelungen. 21.4 Für Schädenb) Sollte dem Kunden durch die unentgeltliche Nutzung von SaaS-Produkten ein Schaden entstehen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch NETWORK ASSISTANCE so haftet Sa- leSphere nur, soweit der Schaden aufgrund der vereinba- rungsgemäßen Nutzung dieser SaaS-Produkte entstan- den ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und bei grober Fahrlässigkeit von SaleSphere bzw. ihre ihrer gesetzli- chen Vertreter, leitenden Angestellten oder einfachen Er- füllungsgehilfen. c) Im Rahmen der entgeltpflichtigen Bereitstellung und/oder Nutzung von SaaS-Produkten haftet SaleSphere unbe- schränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet NETWORK ASSISTANCE unbeschränktund einfa- chen Erfüllungsgehilfen. Allgemeine Geschäftsbedingungen | NETWORK ASSISTANCE GmbH 21.5 Bei einer der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren de- ren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung Er- füllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sogenannte sog. Kardinalpflicht), ist die Haftung von NETWORK ASSISTANCE SaleSphere beschränkt auf diejenigen SchädenSchä- den, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Leistungsverhältnisses bei Vertragsschluss Vertragsver- hältnisses typischerweise gerechnet werden muss (sog. vertragstypisch vorhersehbaren Schadenvorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. 21.6 In den Fällen aus- geschlossen. Im Falle einer Haftung von SaleSphere nach Abs. 21.5 dem vorste- henden Absatz ist die diese Haftung von NETWORK ASSISTANCE im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses weiter der Höhe nach pro Schadensfall auf einen Betrag in i. H. v. EUR 100.000,- und insgesamt auf einen Betrag i. H. v. EUR 250.000,- be- grenzt. SaleSphere geht davon aus, dass die vorstehend angege- benen Beträge der Höhe insgesamt 0.000.000 € begrenztnach ausreichend sind, um im Schadensfall den vertragstypisch vorhersehbaren Scha- den vollumfänglich abzudecken. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung des typischerweise vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde SaleSphere darauf hinzuweisen, damit eine Absicherung gegen ein eventuell höheres Haftungs- risiko erfolgen kann. 21.7 d) Die Haftung für die Schädigung Datenverlust und/oder Datenvernichtung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei üblichen Da- tensicherungen (tägliche Sicherung auf Seiten des Kun- den) beschränkt, soweit nicht eine Datensicherung durch SaleSphere ausdrücklich vereinbart ist. e) Die verschuldensunabhängige Haftung von Leben, Körper oder Gesundheit von PersonenSaleSphere für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB ist ausgeschlossen. 13.4 Die Haftung für Arglist, für Arglist Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen Regelun- gen unberührt. 21.8 Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei üblichen Datensicherungen (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungsbedingungen Saas

Haftung und Haftungsbegrenzung. 21.1 20.1 In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und auf den Webseiten enthaltene Angaben von NETWORK ASSISTANCE COMASSIST GMBH sind keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften 21.2 20.2 Soweit der Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eröffnet ist, ist die Haftung von NETWORK ASSISTANCE COMASSIST GMBH nach Maßgabe des § 44a TKG begrenzt. Außerhalb des Anwendungsbereichs des TKG richtet sich die Haftung von NETWORK ASSISTANCE COMASSIST GMBH nach den folgenden Bestimmungen. 21.3 NETWORK ASSISTANCE 20.3 COMASSIST GMBH haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. 21.4 20.4 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch NETWORK ASSISTANCE COMASSIST GMBH bzw. ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet NETWORK ASSISTANCE COMASSIST GMBH unbeschränkt. Allgemeine Geschäftsbedingungen | NETWORK ASSISTANCE GmbH. 21.5 20.5 Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sogenannte Kardinalpflicht), ist die Haftung von NETWORK ASSISTANCE COMASSIST GMBH beschränkt auf diejenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Leistungsverhältnisses bei Vertragsschluss typischerweise gerechnet werden muss (sog. vertragstypisch vorhersehbaren Schaden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. 21.6 20.6 In den Fällen einer Haftung nach Abs. 21.5 20.5 ist die Haftung von NETWORK ASSISTANCE COMASSIST GMBH aus dem Betriebs- und Produktrisiko im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses weiter der Höhe nach pro Schadensfall auf 3.000.000,-€ pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und insgesamt auf einen Betrag in Höhe insgesamt 0.000.000 von 6.000.000,- für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt. 21.7 20.7 Die Haftung für die Schädigung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen, für Arglist sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 21.8 20.8 Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei üblichen Datensicherungen (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung und Haftungsbegrenzung. 21.1 In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und auf den Webseiten enthaltene Angaben von NETWORK ASSISTANCE sind keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften 21.2 12.1 Soweit der Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes Telekommunikations- gesetzes (TKG) eröffnet ist, ist die Haftung von NETWORK ASSISTANCE Kieback&Peter nach Maßgabe des § 44a TKG begrenzt. Außerhalb des Anwendungsbereichs des TKG richtet sich die Haftung von NETWORK ASSISTANCE Kieback&Peter nach den folgenden Bestimmungen. 21.3 NETWORK ASSISTANCE 12.2 Kieback&Peter haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachstehenden nachfolgenden Regelungen. 21.4 12.3 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch NETWORK ASSISTANCE Kieback&Peter bzw. ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet NETWORK ASSISTANCE Kieback&Peter unbeschränkt. Allgemeine Geschäftsbedingungen | NETWORK ASSISTANCE GmbH. 21.5 12.4 Bei einer der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde Besteller vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sogenannte sog. Kardinalpflicht), ist die Haftung von NETWORK ASSISTANCE beschränkt Kieback&Peter auf diejenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Leistungsverhältnisses bei Vertragsschluss typischerweise gerechnet werden muss (sog. die vertragstypisch vorhersehbaren Schaden)Schäden beschränkt. Für Xxxxxxx durch Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit haftet Kieback&Peter unbeschränkt. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. 21.6 In den Fällen 12.5 Im Falle einer Haftung von Kieback&Peter nach Abs. 21.5 dem vorstehenden Absatz 12.4 ist die diese Haftung von NETWORK ASSISTANCE im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses weiter der Höhe nach pro Schadensfall auf einen Betrag in i. H. v. EUR 250.000,- und insgesamt auf einen Betrag i. H. v. EUR 500.000,- begrenzt. Kieback&Peter geht davon aus, dass die vorstehende summenmäßige Haftungsbegrenzung der Höhe insgesamt 0.000.000 € begrenztnach ausreichend ist, um im Schadensfall den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden abzudecken. Sollte dem Besteller diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung des typischerweise vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Besteller Kieback&Peter darauf hinzuweisen, damit eine Absicherung gegen ein eventuell höheres Haftungsrisiko erfolgen kann. 21.7 12.6 Die Haftung für die Schädigung Datenverlust bzw. Datenvernichtung ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von LebenSicherungskopien durch den Besteller eingetreten wäre. 12.7 Die Haftung für Arglist, Körper oder Gesundheit von Personen, für Arglist Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 21.8 12.8 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Angestellten von Kieback&Peter. 12.9 Ansprüche des Bestellers wegen Pflichtverletzungen bei Lieferungen verjähren in zwölf Monaten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 12.10 Kieback&Peter weist darauf hin, dass Wartungsarbeiten an bestehenden Systemen auch bei ordnungsgemäßer Durchführung, z.B. im Falle einer notwendigen Spannungsunterbrechung, Schäden an der zu wartenden Gesamtanlage hervorrufen können. Kieback&Peter übernimmt keinerlei Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei üblichen Datensicherungen (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränktSchäden, die infolge ordnungsgemäß durchgeführter Wartungs-, Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten oder Programmierungsarbeiten von Hard- und Software entstehen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Haftungsbegrenzung. 21.1 In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und auf den Webseiten enthaltene Angaben von NETWORK ASSISTANCE sind keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften 21.2 Soweit der Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eröffnet ist, ist die Haftung von NETWORK ASSISTANCE nach Maßgabe des § 44a TKG begrenzt. Außerhalb des Anwendungsbereichs des TKG richtet sich die Haftung von NETWORK ASSISTANCE nach den folgenden Bestimmungen. 21.3 NETWORK ASSISTANCE 16.1 Kieback&Peter haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachstehenden nachfolgenden Regelungen. 21.4 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch NETWORK ASSISTANCE bzw. ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet NETWORK ASSISTANCE unbeschränkt. Allgemeine Geschäftsbedingungen | NETWORK ASSISTANCE GmbH 21.5 Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sogenannte Kardinalpflicht), ist die 16.2 Die Haftung von NETWORK ASSISTANCE beschränkt auf diejenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Leistungsverhältnisses bei Vertragsschluss typischerweise gerechnet werden muss (sog. vertragstypisch vorhersehbaren Schaden). Kieback&Peter bestimmt sich grundsätzlich nach § 10 VOB/B und § 13 VOB/B. 16.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. 21.6 In den Fällen Falle einer Haftung von Kieback&Peter nach Abs. 21.5 der vorstehenden Ziffer 16.2 ist die diese Haftung von NETWORK ASSISTANCE im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses weiter der Höhe nach pro Schadensfall auf einen Betrag in i. H. v. EUR 250.000,- und insgesamt auf einen Betrag i. H. v. EUR 500.000,- begrenzt. Kieback&Peter geht davon aus, dass die vorstehende summenmäßige Haftungsbegrenzung der Höhe insgesamt 0.000.000 € begrenztnach ausreichend ist, um im Schadensfall den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden abzudecken. Sollte dem Auftraggeber diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung des typischerweise vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Auftraggeber Kieback&Peter darauf hinzuweisen, damit eine Absicherung gegen ein eventuell höheres Haftungsrisiko erfolgen kann. 21.7 16.4 Die Haftung für die Schädigung von LebenVorsatz (einschließlich Arglist), Körper oder Gesundheit von Personengrobe Fahrlässigkeit, für Arglist Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt, soweit sie nicht bereits von Xxxxxx 16.2 erfasst wird. 21.8 16.5 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Angestellten von Kieback&Peter. 16.6 Ansprüche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzungen bei Werklieferungen verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung. Für Bauleistungen gelten die Verjährungsfristen des § 13 Abs. 4 VOB/B. Ergänzend dazu gilt: Sollte der in § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B genannte Wartungsvertrag nicht bis spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistungen von Kieback&Peter abgeschlossen sein, verbleibt es unter den dort ansonsten genannten Voraussetzungen bei der für den Fall der Nichtübertragung der Wartung von maschinellen und elektrotechnischen / elektronischen Anlagen genannten Verjährungsfrist von zwei Jahren Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 16.7 Kieback&Peter weist darauf hin, dass Wartungsarbeiten an bestehenden Systemen auch bei ordnungsgemäßer Durchführung, z.B. im Falle einer notwendigen Spannungsunterbrechung, Schäden an der zu wartenden Gesamtanlage hervorrufen können. 16.8 Kieback&Peter übernimmt keinerlei Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei üblichen Datensicherungen (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränktSchäden, die infolge ordnungsgemäß durchgeführter Wartungs-, Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten oder Programmierungsarbeiten von Hard- und Software entstehen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bauleistungen

Haftung und Haftungsbegrenzung. 21.1 In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und auf den Webseiten enthaltene Angaben von NETWORK ASSISTANCE sind keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften 21.2 Soweit der Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eröffnet ist, ist die Haftung von NETWORK ASSISTANCE nach Maßgabe des § 44a TKG begrenzt. Außerhalb des Anwendungsbereichs des TKG richtet sich die Haftung von NETWORK ASSISTANCE nach den folgenden Bestimmungen. 21.3 NETWORK ASSISTANCE haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. 21.4 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch NETWORK ASSISTANCE bzw. ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet NETWORK ASSISTANCE unbeschränkt. Allgemeine Geschäftsbedingungen | NETWORK ASSISTANCE GmbH 21.5 Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sogenannte Kardinalpflicht), ist die Haftung von NETWORK ASSISTANCE beschränkt auf diejenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Leistungsverhältnisses bei Vertragsschluss typischerweise gerechnet werden muss (sog. vertragstypisch vorhersehbaren Schaden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. 21.6 In den Fällen einer Haftung nach Abs. 21.5 ist die Haftung von NETWORK ASSISTANCE im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses weiter der Höhe nach pro Schadensfall auf einen Betrag in Höhe insgesamt 0.000.000 1.000.000 € begrenzt. 21.7 Die Haftung für die Schädigung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen, für Arglist sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 21.8 Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei üblichen Datensicherungen (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Haftungsbegrenzung. 21.1 In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und auf den Webseiten Web- seiten enthaltene Angaben von NETWORK ASSISTANCE BLUE sind keine Garantieerklärungen Garantieer- klärungen und enthalten keine Zusicherung von EigenschaftenEigenschaf- ten. 21.2 Soweit der Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes Telekommunikationsge- setzes (TKG) eröffnet ist, ist die Haftung von NETWORK ASSISTANCE BLUE nach Maßgabe Maß- gabe des § 44a TKG begrenzt. Außerhalb des Anwendungsbereichs Anwendungs- bereichs des TKG richtet sich die Haftung von NETWORK ASSISTANCE BLUE nach den folgenden Bestimmungen. 21.3 NETWORK ASSISTANCE BLUE haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden Verschul- den ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachstehenden nachfolgenden Regelungen. 21.4 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch NETWORK ASSISTANCE BLUE bzw. ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet NETWORK ASSISTANCE BLUE unbeschränkt. Allgemeine Geschäftsbedingungen | NETWORK ASSISTANCE GmbH. 21.5 Bei einer der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sogenannte sog. Kardinalpflicht), ist die Haftung von NETWORK ASSISTANCE beschränkt BLUE be- schränkt auf diejenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Leistungsverhältnisses bei Vertragsschluss typischerweise typischer- weise gerechnet werden muss (sog. vertragstypisch vorhersehbaren Schadenvorher- sehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig fahr- lässig verursachte Schäden ausgeschlossen. 21.6 In den Fällen einer Haftung nach Abs. Absatz 21.5 ist die Haftung von NETWORK ASSISTANCE BLUE im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses weiter der Höhe nach pro Schadensfall auf einen Betrag in Höhe i. H. v. EUR 250.000,- und insgesamt 0.000.000 € auf einen Betrag i. H. v. EUR 500.000,- begrenzt. 21.7 Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Schädigung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen, für Arglist sowie Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden vorstehen- den Regelungen unberührt. 21.8 Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand Wiederherstel- lungsaufwand bei üblichen Datensicherungen (tägliche Sicherung Siche- rung auf Kundenseite) beschränkt, soweit nicht eine Datensi- cherung durch BLUE ausdrücklich vereinbart ist.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Haftung und Haftungsbegrenzung. 21.1 20.1 In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und auf den Webseiten enthaltene Angaben von NETWORK ASSISTANCE ACS sind keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften 21.2 20.2 Soweit der Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eröffnet ist, ist die Haftung von NETWORK ASSISTANCE ACS nach Maßgabe des § 44a TKG begrenzt. Außerhalb des Anwendungsbereichs des TKG richtet sich die Haftung von NETWORK ASSISTANCE ACS nach den folgenden BestimmungenfolgendenBestimmungen. 21.3 NETWORK ASSISTANCE 20.3 ACS haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. 21.4 20.4 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch NETWORK ASSISTANCE ACS bzw. ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet NETWORK ASSISTANCE ACS unbeschränkt. Allgemeine Geschäftsbedingungen | NETWORK ASSISTANCE GmbH. 21.5 20.5 Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sogenannte Kardinalpflicht), ist die Haftung von NETWORK ASSISTANCE ACS beschränkt auf diejenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Leistungsverhältnisses bei Vertragsschluss typischerweise gerechnet werden muss (sog. vertragstypisch vorhersehbaren Schaden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. 21.6 20.6 In den Fällen einer Haftung nach Abs. 21.5 20.5 ist die Haftung von NETWORK ASSISTANCE ACS aus dem Betriebs- und Produktrisiko im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses weiter der Höhe nach pro Schadensfall auf 3.000.000,-€ pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und insgesamt auf einen Betrag in Höhe insgesamt 0.000.000 von 6.000.000,- für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt. 21.7 20.7 Die Haftung für die Schädigung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen, für Arglist sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 21.8 20.8 Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei üblichen Datensicherungen (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen