Haftung und Haftungsbegrenzung. (1) Die Haftung des Unternehmens für Sach- und Vermögensschäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt. (2) Auch die Haftung der Mitarbeiter für Sach- und Vermögens- schäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt (Vertrag zugunsten Dritter). Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt. (3) Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt. Die Ein- schränkungen der Absätze 1 bis 2 gelten nur für Sach- und Vermö- gensschäden.
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung und Haftungsbegrenzung. (1) Die Haftung des Unternehmens für Sach- und Vermögensschäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt.
(2) Auch die Haftung der Mitarbeiter für Sach- und Vermögens- schäden Vermögensschäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt (Vertrag zugunsten Dritter)beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt.
(3) Es besteht eine Haftpflichtversicherung des Unternehmens. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) uneingeschränkt zu Grunde. Von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Dienstleistung nicht in Zusammenhang stehen.
(4) Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt. Die Ein- schränkungen der Absätze 1 bis 2 Einschränkungen gelten nur für Sach- und Vermö- gensschädenVermögensschäden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Haftungsbegrenzung. (1) Die Haftung des Unternehmens für Sach- und Vermögensschäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch einen gesetzlichen gesetzli- chen Vertreter oder einen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt.
(2) Auch die Haftung der Mitarbeiter für Sach- und Vermögens- schäden Vermögensschäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung auf die bei vergleichbaren vergleich- baren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schäden Schaden beschränkt (Vertrag zugunsten Dritter). Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt.
(3) Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt. Die Ein- schränkungen Einschrän- kungen der Absätze 1 bis 1-2 gelten nur für Sach- und Vermö- gensschädenVermögensschäden.
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Haftung und Haftungsbegrenzung. (1) Die Haftung des Unternehmens seitens HKS für Sach- und Vermögensschäden Vermögens- schäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung Schadensverur- sachung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen auf den bei vergleichbaren ver- gleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren vor- hersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt.
(2) Auch die Haftung der Mitarbeiter für Sach- und Vermögens- schäden Vermö- gensschäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung Schadens- verursachung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt be- schränkt (Vertrag zugunsten Dritter). Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt.
(3) Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt. Die Ein- schränkungen Einschränkungen der Absätze 1 bis 2 gelten nur für Sach- und Vermö- gensschädenVermögensschäden.
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Samples: General Terms and Conditions