Haftung und Versicherung. (1) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber uneingeschränkt von allen Ansprüchen frei, die von Fahrgästen oder Dritten aufgrund ihnen im Zusammenhang mit von diesem Vertrag umfassten Leistungen entstandenen Schäden gestellt werden, soweit sie Leistungen des Verkehrsunternehmens betreffen und das Verkehrsunternehmen nicht eine Schadensverursachung durch den Auftraggeber nachweist. Werden Ansprüche Dritter, für die der Auftragnehmer im Innenverhältnis einzustehen hat, gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht, leitet dieser die zur Anspruchsbegründung eingereichten Unterlagen unverzüglich dem Auftragnehmer zur Schadensregulierung weiter
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Samples: www.zvbn.de
Haftung und Versicherung. (1) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber uneingeschränkt von allen Ansprüchen frei, die von Fahrgästen (hierzu zählen auch Bedienstete des Auftraggebers oder Auftragnehmers, die im betrieblichen Auftrag mitfahren) oder Dritten aufgrund ihnen im Zusammenhang mit von diesem Vertrag umfassten Leistungen entstandenen Schäden gestellt werden, soweit sie Leistungen des Verkehrsunternehmens Auftragnehmers betreffen und das Verkehrsunternehmen der Auftragnehmer nicht eine Schadensverursachung durch den Auftraggeber nachweist. .. Werden Ansprüche Dritter, für die der Auftragnehmer im Innenverhältnis einzustehen hat, gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht, leitet dieser die zur Anspruchsbegründung eingereichten Unterlagen unverzüglich dem Auftragnehmer zur Schadensregulierung weiter.
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Samples: Subunternehmer Verkehrsvertrag
Haftung und Versicherung. (1) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber uneingeschränkt von allen Ansprüchen frei, die von Fahrgästen oder Dritten aufgrund ihnen im Zusammenhang mit von diesem Vertrag umfassten Leistungen entstandenen Schäden gestellt werden, soweit sie Leistungen des Verkehrsunternehmens Auftragnehmers betreffen und das Verkehrsunternehmen der Auftragnehmer nicht eine Schadensverursachung durch den Auftraggeber nachweist. Werden Ansprüche Dritter, für die der Auftragnehmer im Innenverhältnis einzustehen hat, gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht, leitet dieser die zur Anspruchsbegründung eingereichten Unterlagen unverzüglich dem Auftragnehmer zur Schadensregulierung weiter.
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Samples: www.steinburg.de
Haftung und Versicherung. (1) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber uneingeschränkt von allen Ansprüchen frei, die von Fahrgästen oder Dritten aufgrund ihnen im Zusammenhang mit von diesem Vertrag umfassten Leistungen entstandenen Schäden gestellt werden, soweit sie Leistungen des Verkehrsunternehmens Auftragneh- mers betreffen und das Verkehrsunternehmen der Auftragnehmer nicht eine Schadensverursachung durch den Auftraggeber Auftrag- geber nachweist. Werden Ansprüche Dritter, für die der Auftragnehmer im Innenverhältnis einzustehen hat, gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht, leitet dieser die zur Anspruchsbegründung An- spruchsbegründung eingereichten Unterlagen unverzüglich dem Auftragnehmer zur Schadensregulierung Scha- densregulierung weiter.
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Samples: www.mhv-info.de
Haftung und Versicherung. (1) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber uneingeschränkt von allen Ansprüchen frei, die welche von Fahrgästen oder Dritten aufgrund ihnen im Zusammenhang mit von diesem Vertrag umfassten Leistungen entstandenen Schäden gestellt werden, soweit sie Leistungen des Verkehrsunternehmens Auftragnehmers betreffen und das Verkehrsunternehmen der Auftragnehmer nicht eine Schadensverursachung durch den Auftraggeber nachweist. Werden Ansprüche Dritter, für die der Auftragnehmer im Innenverhältnis einzustehen hat, gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht, leitet dieser die zur Anspruchsbegründung eingereichten Unterlagen unverzüglich dem Auftragnehmer zur Schadensregulierung weiter.
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Samples: www.neustadt.de