Haftung / Verjährung. 5.1 Creditreform haftet nur dann für die Verjährung von Forderungen, wenn der jeweilige Inkassoauftrag mindestens 3 Monate vor Eintritt der Verjährung übergeben worden ist oder der Kunde bei Auftragserteilung ausdrücklich auf eine drohende Verjährung hingewiesen hat und Creditreform eine Verjährungskontrolle anhand der übergebenen Daten bzw. Unterlagen möglich ist. 5.2 Creditreform ist zur Vermeidung daraus entstehender Kosten für den Kunden nicht verpflichtet, die Verjährung von Verzugszins und Vollstreckungskostenersatzansprüchen zu verhindern. Eine Haftung von Creditreform ist insoweit ausgeschlossen.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung / Verjährung. 5.1 Creditreform haftet nur dann für die Verjährung von Forderungen, wenn der jeweilige Inkassoauftrag mindestens 3 Monate vor Eintritt der Verjährung übergeben worden ist oder der Kunde bei Auftragserteilung ausdrücklich auf eine drohende Verjährung hingewiesen hat und Creditreform eine Verjährungskontrolle anhand der übergebenen Daten bzw. Unterlagen möglich ist.
5.2 Creditreform ist zur Vermeidung daraus entstehender Kosten für den Kunden nicht verpflichtet, die Verjährung von Verzugszins Verzugszins- und Vollstreckungskostenersatzansprüchen Voll- streckungskostenersatzansprüchen zu verhindern. Eine Haftung von Creditreform ist insoweit ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung / Verjährung. 5.1 Creditreform haftet nur dann für die Verjährung von Forderungen, wenn der jeweilige Inkassoauftrag mindestens 3 Monate vor Eintritt der Verjährung übergeben worden ist oder der Kunde bei Auftragserteilung ausdrücklich auf eine drohende Verjährung hingewiesen hat und Creditreform eine Verjährungskontrolle anhand der übergebenen Daten bzw. Unterlagen möglich ist.
5.2 Creditreform ist zur Vermeidung daraus entstehender Kosten für den Kunden nicht verpflichtet, die Verjährung von Verzugszins Verzugszins- und Vollstreckungskostenersatzansprüchen zu verhindern. Eine Haftung von Creditreform ist insoweit ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung / Verjährung. 5.1 Creditreform haftet nur dann für die Verjährung Verjäh- rung von Forderungen, wenn der jeweilige Inkassoauftrag mindestens 3 Monate vor Eintritt der Verjährung übergeben worden ist oder der Kunde bei Auftragserteilung ausdrücklich auf eine drohende Verjährung hingewiesen hat und Creditreform eine Verjährungskontrolle anhand der übergebenen Daten bzw. Unterlagen möglich mög- lich ist.
5.2 Creditreform ist zur Vermeidung daraus entstehender Kosten für den Kunden nicht verpflichtet, die Verjährung von Verzugszins Verzugszins- und Vollstreckungskostenersatzansprüchen zu verhindern. Eine Haftung von Creditreform ist insoweit ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung / Verjährung. 5.1 5.1. Creditreform haftet nur dann für die Verjährung von Forderungen, wenn der jeweilige Inkassoauftrag mindestens 3 Monate vor Eintritt der Verjährung übergeben worden ist oder der Kunde Auftraggeber bei Auftragserteilung ausdrücklich auf eine drohende Verjährung hingewiesen hat und Creditreform eine Verjährungskontrolle anhand der übergebenen Daten bzw. Unterlagen möglich ist.
5.2 5.2. Creditreform ist zur Vermeidung daraus entstehender Kosten für den Kunden Auftraggeber nicht verpflichtet, die Verjährung von Verzugszins Verzugszins- und Vollstreckungskostenersatzansprüchen zu verhindern. Eine Haftung von Creditreform ist insoweit ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung / Verjährung. 5.1 5.1. Creditreform haftet nur dann für die Verjährung von Forderungen, wenn der jeweilige Inkassoauftrag mindestens 3 drei Monate vor Eintritt der Verjährung übergeben worden ist oder der Kunde bei Auftragserteilung ausdrücklich auf eine drohende Verjährung hingewiesen hat und Creditreform eine Verjährungskontrolle anhand der übergebenen Daten bzw. Unterlagen möglich ist.
5.2 5.2. Creditreform ist zur Vermeidung daraus entstehender Kosten für den Kunden nicht verpflichtet, die Verjährung von Verzugszins Verzugszins- und Vollstreckungskostenersatzansprüchen zu verhindern. Eine Haftung von Creditreform ist insoweit ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen