Common use of Haftung von Trade Republic bei Kommissionsgeschäften Clause in Contracts

Haftung von Trade Republic bei Kommissionsgeschäften. Bis zum Abschluss eines Ausführungsgeschäfts haftet Trade Republic bei der Beauftragung eines Zwischenkommissionärs allenfalls für dessen sorgfältige Auswahl und Unterweisung. Trade Republic übernimmt keine Haftung für die vom Handelspartner zur Verfügung gestellten Kurse und Marktdaten. Sämtliche Kurs- und Marktdaten werden ausschließlich zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Im Übrigen gelten die Regelungen des BGB für Aufträge und des HGB zum Kommissionsrecht.

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Samples: Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage, Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage, assets.traderepublic.com