Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend. 8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur a) bei Vorsatz b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben, e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns. 8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: General Terms and Conditions of Sale, General Terms and Conditions of Sale, General Terms and Conditions of Sale
Haftung. 8.1 Wenn Die Verwaltungsgesellschaft wird ihre Befugnisse und Pflichten aus diesem Treuhandvertrag, dem UCITSG und der Liefergegenstand durch unser UCITSV mit der gebotenen Sachkenntnis und Sorgfalt ausüben. Gemäß Art. 24 UCITSG haftet die Verwaltungsgesellschaft den Anteilinhabern für den aus der Verletzung seiner Verpflichtungen entstandenen Schaden, sofern die Verwaltungsgesellschaft nicht nachweist, dass sie keinerlei Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen trifft. Eine Aufgabenübertragung und Beratungen oder durch eine Unterübertragung auf Dritte lassen die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Haftung der Verwaltungsgesellschaft unberührt, eine Beschränkung dieser Haftung ist ausgeschlossen. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber Verwaltungsgesellschaft den Anteilinhabern nicht verwendet werden haftet, wenn sie nachweisen kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche dass etwaige Schäden nicht auf billigende Inkaufnahme, vorsätzliche oder betrügerische Handlungen, Arglist oder grobe Fahrlässigkeit der Verwaltungsgesellschaft zurückzuführen sind. Demzufolge hat der OGAW der Verwaltungsgesellschaft aus dem Vermögen des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 maßgeblichen Teilfonds in Bezug auf alle Kosten, Forderungen, Verluste, Schäden und 8.2 entsprechend.
8.2 Für SchädenForderungen, die nicht am Liefergegenstand selbst gegenüber der Verwaltungsgesellschaft in Verbindung mit ihrer rechtmäßigen und ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Treuhandvertrag geltend gemacht wurden oder ihr entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei schadlos zu halten und zu entschädigen, es sei denn, diese sind direkt oder indirekt aufgrund billigender Inkaufnahme, vorsätzlicher oder betrügerischer Handlungen, Arglist oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe entstanden. Darüber hinaus ist die Verwaltungsgesellschaft dem OGAW nicht haftbar, falls sie ihren Verpflichtungen aus diesem Treuhandvertrag insgesamt oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Lebenteilweise nicht nachkommen kann und dies auf eine Ursache zurückzuführen ist, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränktsie keinen Einfluss hat, darunter unter anderem Krieg, höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen oder Maßnahmen anderer zuständiger Behörden, Aufstände, Unruhen, Aufruhr, Unfälle, Seuchenausbruch, Epidemien, Brand, Überschwemmung, Sturm, Einhaltung einschlägiger Gesetze oder staatlicher Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Weisungen, erhebliche Ausfälle von Computer- oder Kommunikationstechnologien, Streik oder andere Arbeitskampfmaßnahmen mit Ausnahme eines Streiks oder einer Arbeitskampfmaßnahme bei der Verwaltungsgesellschaft oder Umständen, unter denen es einer Börse, einem Clearinghaus oder einem Broker nicht möglich ist, Aufträge auszuführen, ihren Pflichten nachzukommen oder ihre Aufgaben zu erfüllen oder unter denen diesbezüglich Leistungsstörungen bei ihnen auftreten, mit der Maßgabe, dass die Verwaltungsgesellschaft alle vertretbaren Maßnahmen ergreift, um die Wirkung eines solchen Ereignisses zu minimieren und ein solches Ereignis zu beenden. Wir sind bereitEin Schadensersatzanspruch gegen die Verwaltungsgesellschaft verjährt fünf Jahre nach Entstehung des Schadens, spätestens jedoch ein Jahr nach Rücknahme des Anteils oder nachdem der Anleger Kenntnis von dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen GewinnsSchaden erlangt hat.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Haftung. 8.1 Wenn 6.1 Die Haftung der Liefergegenstand Bank – auch bei Verschulden ihrer Vertreter bzw. Erfüllungs- gehilfen – ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6.2 Die Bank haftet nicht für den Fall, dass das durch unser Verschulden infolge unterlassener den Karteninhaber ge- nutzte Endgerät verloren, gestohlen oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen weitergegeben wird und Beratungen oder durch dadurch Dritte ggf. Zugriff auf die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung App und das Sicherheitsmerkmal erhalten und diese unbe- rechtigt nutzen können.
6.3 Die Bank leistet keine Gewähr für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendjederzeitige Verfügbarkeit von 3D-Secure.
8.2 Für 6.4 Außerdem haftet sie nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden von dritter Seite oder durch hö- here Gewalt verursacht worden sind, haftet insbesondere durch Systemausfall oder -fehler, Störungen, Unterbrechungen (inkl. systembedingter Wartungsarbeiten), es sei denn, die Drittverursachung ist ihr zuzurechnen.
6.5 Die in diesen Bedingungen genannten Haftungsbeschränkungen bzw. Haf- tungsausschlüsse gelten nicht ● bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch die Bank, ● im Falle der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder das Vor- handensein eines Leistungserfolges oder der Organe oder leitender Angestellter
c) Übernahme eines Beschaf- fungsrisikos durch die Bank, ● bei schuldhafter Verletzung von Lebenwesentlicher Vertragspflichten durch die Bank; wesentliche Vertragspflichten sind solche, Körper deren Erfüllung die ordnungsge- mäße Durchführung dieser Vereinbarung überhaupt erst ermöglichen und Gesundheit
d) bei Mängeln, auf deren Einhaltung die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdjeweils gegnerische Partei regelmäßig vertrauen darf. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir ist die Haftung der Höhe Bank dem Umfang nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischenbei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden be- schränkt, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen● für ▇▇▇▇▇▇▇ aus der Verletzung des Lebens, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- des Körpers oder Personenschäden zudem auf der Gesundheit durch die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereitBank, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen● im Falle des Verzugs seitens der Bank, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnssoweit ein fixierter Liefertermin mit der Bank vereinbart wurde, oder ● bei der Verwirklichung gesetzlich zwingender Haftungstatbestände durch die Bank, z. B. aus Produkthaftungsgesetz.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte 6.6 Die Haftungsbestimmungen des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es zugrunde liegenden Kredit-/Debitkartenver- hältnisses gelten im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltÜbrigen unverändert.
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Sources: Kreditkartenantrag, Corporate Credit Card Agreement, Nutzungsbedingungen Für Das Bw Secure Verfahren
Haftung. 8.1 Wenn Der Vermögensverwalter wird diesen Vermögensverwaltungsvertrag mit der Liefergegenstand Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausführen. Seine Haftung für alle Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und der Vollmacht zur Vermögensverwaltung, insbesondere für die Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit von Maßnahmen und Vorschlägen, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es werden vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermögensverwalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermögensverwalters beruhen. Eine darüberhinausgehende Haftung, insbesondere für den Eintritt des beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolgs sowie die steuerlichen Folgen der Anlageentscheidungen, wird nicht übernommen. Der Vermögensverwalter wird für die digitale Vermögensverwaltung Dritte als Erfüllungsgehilfen beauftragen. Insbesondere wird er die FINABRO beauftragen, die digitale Vermögensverwaltung für den Vermögensverwalter durchzuführen. Bei einem Ausfall der Systeme (einschließlich der Leitungen zur Datenübertragung), welcher nicht durch unser ein Verschulden des Vermögensverwalters verursacht wird, entfällt eine Haftung des Vermögensverwalters. Gleiches gibt bei höherer Gewalt, Streiks oder eines für den Vermögensverwalter unabwendbaren Ereignisses und bei behördlichen Maßnahmen, die die Erfüllung des Vermögensverwaltungsauftrages unmöglich machen. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ übernimmt der Vermögensverwalter bei Fehlern und ▇▇▇▇▇▇▇, die infolge unterlassener verspäteter Anlieferung von Daten, durch fehlerhafte und/oder fehlerhafter Ausführung unvollständige Informationen durch den Kunden oder durch Störungen der Datenübermittlungswege im Verhältnis zu ihm oder zu dem von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder ihm beauftragten Dritten entstehen. Hat der Kunde durch schuldhaftes Verhalten (z.B. durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannvon Informations-, Mitteilungs- oder Mitwirkungspflichten) zu einem Schaden beigetragen, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche bestimmt sich nach den Grundsätzen des Bestellers Mitverschuldens, in welchem Umfang der Vermögensverwalter einerseits und der Kunde andererseits den Schaden zu tragen haben. In jedem Fall ist die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit Haftung des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur Vermögensverwalters auf den vertragstypischen, vernünftigerweise typischen vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen GewinnsSchaden begrenzt.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Vermögensverwaltungsvertrag, Vertrag Über Die Digitale Vermögensverwaltung, Vertrag Über Die Digitale Vermögensverwaltung
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung Die Bank haftet nicht für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst aus Naturereignissen, Krieg, Terroranschlägen, Streiks oder anderen Fällen von höherer Gewalt entstehen. Die Bank haftet nur, sofern ihr grobes Verschulden als Ursache des Schadens nachgewiesen werden kann. Eine allfällige Haftung bleibt auf den nachgewiesenen, höchstens aber den deklarierten Wert begrenzt. Insbesondere lehnt die Bank die Haftung für solche Schäden ab, die durch atmosphärische Einflüsse, höhere Gewalt, Krieg usw. oder durch im Auftrag des Kunden vorgenommene Manipulationen an den Gegenständen entstanden sind. Gleiches gilt für Zuwiderhandlungen des Kunden gegen Art. 42. Stellt der Kunde oder sein Vertreter bei der Rücknahme des Depots allfällige Beschädigung an Siegel, haftet Plombe oder Umhüllung fest, hat er dies sofort zu beanstanden. Mit der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Rückgabequittung an den Kunden ist die Bank von jeglicher Haftung befreit. Der Kunde verpflichtet sich, die Bank bzw. ihre Mitarbeitenden, Organe oder leitender Angestellter
cjeweilige Vertreter sowie Nominees (vgl. Art. 33) bei schuldhafter von jeder/für jede Art von Haftung, Anspruch, Kosten, Schaden, Forderung, Verlust, Auslagen, Nachteil und Schadenersatz (die „Ansprüche“) zu entbinden, zu schützen und zu entschädigen, der sich diese Personen im Zusammenhang mit der Aufbewahrung und/oder der Verwaltung der Depotwerte aussetzen, sofern diese Ansprüche nicht auf eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung von LebenSorgfaltspflichten gründen. Der Kunde verpflichtet sich weiter, Körper jeder der oben genannten Personen auf erste Aufforderung hin sämtliche von der betreffenden Person bezahlten oder zu bezahlenden Vorschüsse und Gesundheit
d) bei MängelnRechtskosten für ein Verfahren im Zusammenhang mit den hier beschriebenen Ansprüchen zurückzuerstatten und/oder sie vorzuschiessen. Der Kunde ermächtigt die Bank, sämtliche Summen im Zusammenhang der hier beschriebenen Ansprüche seinem Konto zu belasten. Jede der hier genannten Personen ist berechtigt, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen GewinnsAusübung dieser Entschädi- gungsklausel gemäss §881 ABGB persönlich einzufordern.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener 10.1Der Lieferant haftet unbegrenzt bei eigenem Handeln oder fehlerhafter Ausführung Unterlassen bzw. Handeln oder Unterlassen seiner Erfüllungs- und/oder Verrich- tungsgehilfen. für ▇▇▇▇▇▇▇ gegenüber Dritten, Er stellt uns insofern von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. 10.2Wir haften gegenüber dem Lieferanten nur für Vorsatz und Beratungen oder durch die grobe Fahrlässigkeit, Arglist, fahrläs- sige Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) vertragswesentlicher Pflichten sowie bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei MängelnGe- sundheit. 10.3Der Lieferant ist verpflichtet, eine Haftpflichtversi- cherung mit einer Deckung von 1.500.000 EUR pro Personen/Sachschaden – pauschal – zu un- terhalten. Auf Verlangen wird er uns die Versiche- rungspolice zur Einsicht vorlegen. Stehen uns weitergehende Schadenersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt. 10.4Werden wir wegen Verletzung behördlicher Si- cherheitsvorschriften oder auf Grund in- und aus- ländischer, auch US-amerikanischer Produkthaf- tungsregeln oder -gesetze wegen einer Fehler- haftigkeit unseres Produktes in Anspruch genom- men, die auf eine Ware des Lieferanten zurück- zuführen ist, dann sind wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln berechtigt, vom Liefe- ranten Ersatz dieses Schadens zu verlangen, in- soweit, als er durch die von ihm gelieferten Pro- dukte bedingt ist. Dieser Schaden umfasst auch die Kosten einer vorsorglichen Rückrufaktion. Der Lieferant wird die Liefergegenstände so kennzeichnen, dass sie dauerhaft als seine Pro- dukte erkennbar sind. Der Lieferant verpflichtet sich, gegen alle Risiken aus der Produkthaftung einschließlich des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdRück- rufrisikos eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2,5 Mio. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber EUR pro Personenschaden/Sachschaden - pauschal - zu unterhalten und uns auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewährendie Versiche- rungspolice zur Einsicht vorzulegen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossenStehen uns weitergehende Schadenersatzansprüche zu, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsso bleiben diese unberührt.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase
Haftung. 8.1 Wenn ILB haftet nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Jede weitere Haftung von ILB aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den gelieferten Waren und von ILB erbrachten Dienstleistungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen. ILB übernimmt nur 1:1 Hersteller-Garantien, sofern diese nicht explizit in der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener jeweiligen Auftragsbestätigung oder fehlerhafter Ausführung diesen AGB anders aufgeführt sind. Sämtliche weiteren allenfalls gesetzlichen oder sonstigen Garantien werden ausgeschlossen. ILB steht insbesondere in keiner Weise dafür ein, dass die gelieferten Waren einen bestimmten Verwendungszweck erfüllen, sofern dies dem Kunden von vor ILB nicht zusätzlich explizit und schriftlich zugesichert worden ist. ILB übernimmt für Ware, die ILB nicht selber hergestellt hat, keine Verantwortung als Hersteller oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen Quasi-Hersteller, hier gelten die Garantien und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung Haftungen des Herstellers. Der Schadenersatzanspruch ist begrenzt auf den Vertragswert des betroffenen Teils der Lieferung. Alle Fälle von Vertragsverletzungen und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt, Rücknahme vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Gesundheitsschäden, Unfälle bei der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Anwendung, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Inhabers/von ILB. ILB übernimmt keine Haftung für unsachgemässe Anwendung oder Verwendung der Organe Produkte entgegen lokalen gesetzlichen oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper gesundheitsrelevanten und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränktArbeitssicherheit- Bestimmungen. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich Kunde ist selber verantwortlich alle lokal relevanten Gesetze und Bestimmungen und Vorgaben einzuhalten, jegliche direkte oder indirekte ILB Haftung wir dafür grundsätzlich ausgeschlossen. Der Kunde ist auch verantwortlich für den Gebrauch der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich Produkte die Anwender entsprechend zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltinstruieren und auszubilden.
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Sources: General Terms and Conditions (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch 10.1. Fleetcor übernimmt die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung unbeschränkte Haftung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit entstehen, sowie für Ansprüche, die aus Produkthaftungsgesetzen, anderen rechtsverbindlichen Verpflichtungen, unabhängig von der Frage des Verschuldens, oder Garantien hervorgehen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit, die zu Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit führt.
10.2. In anderen Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Fleetcor nur im Falle einer Verletzung der grundlegenden Pflichten, die aus der Art des Vertrags hervorgehen und dessen Einhaltung von wesentlicher Bedeutung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung sind und auf deren Erfüllung der Kunde sich redlicherweise verlassen darf. Im Falle einer solchen Pflichtverletzung ist die Haftung von Fleetcor beschränkt auf die Schäden, mit denen im Rahmen der Vereinbarung üblicherweise zu rechnen ist. Wo dies gesetzlich zulässig ist, ist die Schadensersatzleistung auf 5.000 EUR pro Schadensforderung begrenzt.
10.3. Abgesehen von Fällen, in denen eine Haftung nach dem Gesetz nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindbeschränkt oder ausgeschlossen werden darf, haftet weder Fleetcor noch ein Mitglied der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe Fleetcor Gruppe für Gewinnverluste oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängelnindirekte oder Folgeschäden oder Schäden, die wir arglistig verschwiegen von einem Kunden in Zusammenhang mit den Produkten oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,der Nutzung des FLEETCOR CARNET Service oder des Kundenportals erlitten wurden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Nutzungsausfälle, Verlust des erhofften Gewinns, Umsatzverluste, Produktionsausfälle und Betriebsunterbrechungen.
e10.4. Wenn die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist (siehe oben) bei Mängeln des Liefergegenstandesbezieht sich dies auch auf die persönliche Haftung von Personal, soweit nach Mitarbeitern, Vertretern, Organen und Agenten der Fleetcor oder Mitgliedern der Fleetcor Gruppe.
10.5. Soweit die anwendbaren Gesetze dies zulassen, muss Fleetcor innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem Produkthaftungsgesetz für Personen- Datum, an dem der Schaden verursacht wurde, über jegliche Verlust- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdSchadensansprüche (mit Ausnahme von Schadensansprüchen, die aus Paragraf 10.2. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FLEETCOR CARNET hervorgehen) in Kenntnis gesetzt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird davon ausgegangen, dass auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen GewinnsAnspruch verzichtet wurde.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko10.6. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß herausAlle Gewährleistungen, daß der Liefergegenstand Bedingungen oder andere Gesetzesvorschriften, die nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kannim vorliegenden Vertrag erwähnt werden, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt zum größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltausgeschlossen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Geschäftskunden, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Geschäftskunden
Haftung. 8.1 12.1 Wenn der Liefergegenstand Ihnen durch unser Verschulden infolge unterlassener vorsätzliches Handeln oder fehlerhafter Ausführung unsere grobe Fahrlässigkeit ein Schaden entsteht, haften wir für den Schaden und Ihren Verlust bis zur Höhe des auf Ihrem Abon verbleibenden Betrags; Für sonstige Verluste oder Schäden (zum Beispiel Verlust der Ehre, des Ansehens, immaterieller Schäden usw.) haften wir nicht und übernehmen auch keine Haftung.
12.2 Für den Fall, dass die Zahlung aufgrund unseres Fehlers fälschlicherweise erfolgt ist, werden wir Ihnen unverzüglich und nach unserem alleinigen Ermessen entweder (i) eine neue PIN ausstellen oder (ii) wir überweisen den Zahlungsbetrag inklusive aller Gebühren, die Ihrem Abon belastet werden, auf Ihr Bankkonto innerhalb der Schweiz. Dabei sind wir berechtigt, von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen Ihnen einen Kaufbeleg für den Abon sowie (falls erforderlich) Ausweis- und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung Kontoinformationen zu verlangen. Das Vorstehende gilt nicht für die Bedienung folgenden Fälle, in denen Sie für alle Verluste auf dem Abon haften, und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannzwar wenn:
12.2.1 Sie in betrügerischer Absicht gehandelt oder die Sicherheit Ihres Abons vorsätzlich oder grob fahrlässig gefährdet haben; oder
12.2.2 Sie es versäumt haben, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen eine fehlerhaft durchgeführte Transaktion innerhalb von 13 Monaten ab dem Datum der Abschnitte 7 Transaktion anzufechten und 8.2 entsprechenduns zu melden.
8.2 Für 12.3 Im Falle einer fehlerhaften oder inkorrekt ausgeführten Zahlung werden wir angemessene Schritte unternehmen, um Sie bei der Nachverfolgung und Rückforderung von Geldern zu unterstützen.
12.4 Wir haften nicht für Störungen oder Verschlechterungen unserer Dienstleistungen oder für Störungen oder Verschlechterungen der Vermittlungsdienste, auf denen unsere Dienstleistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren, wenn diese Störungen oder Verschlechterungen durch außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände verursacht werden, die außerhalb unserer angemessenen Kontrolle oder der Kontrolle des Zwischenhändlers, auf den es sich bezieht, liegen.
12.5 Wir haften nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entgangenen Gewinn oder immaterielle Schäden. Wir haften nicht für Schäden, die sich aus der Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und behördlicher Anforderungen durch uns ergeben.
12.6 Wir sind nicht am Liefergegenstand selbst entstanden für die Registrierung oder Zahlung von Steuern, Gebühren oder anderen Abgaben verantwortlich, die sich aus Ihrer Nutzung von Abon oder den in diesen Bedingungen aufgeführten Diensten ergeben.
12.7 Wir übernehmen keine Haftung oder Verpflichtung für die Weigerung des Online-Shops, Zahlungen über Abon anzunehmen, oder für etwaige Versäumnisse des Online-Shops.
12.8 Wir haften nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Umstände zurückzuführen sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nurdie außerhalb unserer angemessenen Kontrolle liegen.
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln12.9 Obwohl wir bestrebt sind, die kontinuierliche Verfügbarkeit und Nachhaltigkeit unseres Systems sicherzustellen, können wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln nicht die kontinuierliche Verfügbarkeit des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossenAbon-Systems garantieren, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsnicht die Verfügbarkeit von Systemen der Verkaufsstellen oder von Online-Shops.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn Soweit nicht an anderer Stelle dieser Bedingungen eine andere Haftungsregelung getroffen ist, ist BPW nur wie folgt zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der Liefergegenstand durch unser Verschulden dem Besteller unmittelbar oder mittelbar infolge unterlassener von BPW zuzurechnenden Rechtsgründen entsteht:
1. BPW haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verur- sachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder fehlerhafter Ausführung von vor oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verur- sachten Sach- und Vermögensschäden haften BPW und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorherseh- baren und Beratungen oder durch vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer der Kunde vertrauen darf.
2. Ansprüche des Bestellers die Regelungen sind soweit ausgeschlos- sen, wie der Abschnitte 7 Schaden zurückzuführen ist auf dem Be- steller zuzurechnende Verletzungen oder Nichtbeach- tung aktueller Bedienungs-, Wartungs- und 8.2 entsprechendEinbau- vorschriften sowie sonstiger auch im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇ zur Verfügung gestellter technischer Do- kumentationen, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behand- lung, natürlichen Verschleiß oder fehlerhafte Repara- tur.
8.2 Für Schäden3. Der Besteller wird BPW, falls er BPW nach den vor- stehenden Regelungen in Anspruch nehmen will, un- verzüglich und umfassend informieren und konsultie- ren. Er hat BPW Gelegenheit zur Untersuchung des Schadenfalls zu geben. Über die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossenergreifenden Maßnahmen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisikobei Vergleichsverhand- lungen, werden sich die Vertragspartner abstimmen. Stellt Soweit BPW einen Rückruf durchführt, verpflichtet sich daher nach Vertragsabschluß herausder Besteller, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf BPW bei den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es entsprechenden Maß- nahmen im Beschaffungsbereich Rahmen des Möglichen zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltunterstützen.
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Sources: Sales Contracts, Sales Contracts
Haftung. 8.1 Wenn 10.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen einschließlich der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und/oder fehlerhafter Ausführung von vor oder außervertraglichen Pflichten nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
10.2. Wir haften gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen gegenüber dem Kunden für die Bedienung zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, sofern der Kunde gutgläubig eine mangelhafte Kaufsache gemäß ihrer Art und Wartung ihrem Verwendungszweck eingebaut hat oder die mangelhafte Kaufsache von ihm an eine andere Sache angebracht worden ist. Bei der Bestimmung der Höhe des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber von uns zu erfüllenden Aufwendungsersatzes für die Nacherfüllung sind die wirtschaftliche Gesamtsituation zwischen den Vertragsparteien und die Bedeutung des Mangels für den konkreten Geschäftsvorfall angemessen zu berücksichtigen. Dabei sind die Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung in ein Verhältnis zu der Kaufsache zu setzen. Übersteigen die Kosten und Aufwendungen den Wert der Kaufsache und haben wir die Lieferung der mangelhaften Sache nicht verwendet werden kannzu vertreten, so beschränkt sich unser Aufwendungsersatz für die Nacherfüllung auf max. 100% des Wertes der mangelhaften Kaufsache, haben wir dagegen die Lieferung der mangelhaften Sache nachweislich zu vertreten, so beschränkt sich unser Aufwendungsersatz für die Nacherfüllung auf max. 150% der mangelhaften Kaufsache. Ist der von uns zu leistende Aufwendungsersatz unverhältnismäßig, gelten unter Ausschluß weiterer die gesetzlichen Regelungen. Eine Reduzierung auf einen angemessenen Betrag oder die zuvor dargestellten Quoten erfolgt nicht.
10.3. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ▪ für ▇▇▇▇▇▇▇ aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ▪ für ▇▇▇▇▇▇▇ aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10.4. Die sich aus vorstehend Ziff. 10.2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendKunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2 Für Schäden10.5. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindin einem Mangel besteht, haftet kann der Lieferer Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
10.6. Unsere Haftung für Schäden, Verluste und Schadloshaltungen im Zusammenhang mit erbrachten weiteren darüber hinausgehenden Service - Leistungen (einschließlich, aber nicht limitiert auf, Entwicklungen und Engineering Dienstleistungen oder Logistiklösungen, welche über die Anwendungen der anerkannten Regeln der Technik hinausgehen) beläuft sich – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit soweit gesetzlich zulässig und innerhalb der Beschränkungen unter dieser Ziffer 10 für ▪ Einzelaufträge maximal auf die Höhe des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper Auftragswert; und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur ▪ Daueraufträge pro Jahr und pro Schadenfall maximal auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsden letzten 12 Monaten durch uns in Rechnung gestellten Betrag.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko10.7. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß Die von uns im Rahmen der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kannweiteren Leistungen erstellten Reporte über die Problemlösung, sind die Rechte des Auftraggebers eine vorläufige, auf unserem derzeitigen Informations- und Erkenntnisstand beruhende, ausschließlich technische Stellungnahme, unter dem Vorbehalt der weiteren Nachprüfung und vollständiger Information durch den Kunden zu Ursachen und Abstellmaßnahmen. Er trifft unbeschadet der Verwendung formularmäßiger Begriffe keine Aussagen zu vertraglichen oder gesetzlichen Haftungs- oder Ersatzansprüchen. Er enthält oder begründet weder direkt noch indirekt eine Anerkennung für ein Verschulden, Verpflichtungen, Haftung oder für jegliche andere Ansprüche gegen uns.
10.8. In jedem Fall beschränkt sich unsere Haftung für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich Umfang unserer Produkthaftpflichtversicherung, sowie hinsichtlich der eigenen Belieferung. Wir haben das RechtKosten für einen Produktrückruf, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltauf den Umfang unserer Produktrückrufkostenversicherung.
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Sources: General Terms and Conditions of Sale and Delivery, General Terms and Conditions of Sale and Delivery
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung 11.1 Vorträge werden von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen den Referenten vorbereitet und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung durchgeführt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Bedienung Aktualität, Richtigkeit und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber Vollständigkeit der Veranstaltungsunterlagen sowie für Folgeschäden, die aus deren Gebrauch resultieren. Er übernimmt auch keinerlei Gewähr, dass die von den Referenten erstellten und gegebenenfalls überlassenen Materialien (z. B. Vorträge / Unterlagen usw.) nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendRechte Dritter verletzen.
8.2 Für Schäden11.2 Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt generell auf eigene Gefahr.
11.3 Der Anbieter haftet für Schäden des Teilnehmers, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, für die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.4 Bei einer Verletzung von Kardinalpflichten (d.h. von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut) ist die Haftung ‐ soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss, maximal auf die Höhe der Teilnahmegebühr.
11.5 Der Anbieter haftet nicht für Personen- Verluste oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht Beschädigung mitgebrachter Gegenstände auf die Veranstaltung, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir fahrlässiges Verhalten seiner Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Der Teilnehmer wird gebeten, keine Wertgegenstände oder wichtige Material am Ort der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsjeweiligen Veranstaltung zurückzulassen.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko11.6 Eine Haftung des Anbieters für Handlungen nicht von ihm beauftragter Personen oder Handlungen der Teilnehmer ist ausgeschlossen.
11.7 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl gegenüber dem Anbieter als auch gegenüber seinen Erfüllungs‐ und Verrichtungsgehilfen – ausgeschlossen.
11.8 Zu Beginn der Veranstaltung wird dem Teilnehmer seitens des Anbieters eine Haftungsausschlusserklärung zur Unterschrift vorgelegt. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß Die schriftliche Erklärung gilt als Bedingung zur Teilnahme an der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltVeranstaltung.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn Die HOCHSCHULE haftet nur für durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermögensschäden. Bei der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung Verletzung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen wesentlichen Vertragspflichten haftet die HOCHSCHULE für Vorsatz und Beratungen oder durch Fahrlässigkeit. Bei Vorliegen von einfacher Fahrlässigkeit ist die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schädenunmittelbare Schäden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet vertragswesentliche Rechtspositionen der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei MängelnVertragspartner schützen, die wir arglistig verschwiegen oder ihnen nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Liefergegenstandes, soweit Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen durfte. Die Haftungsbeschränkungen /-ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verhaltens, aus der Haftung für Personen- garantierte Beschaffenheitsmerkmale und aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdder Gesundheit. Für den Fall unserer Die FIRMA stellt die HOCHSCHULE von Ansprüchen Dritter frei, es sei denn die Haftung wegen leicht beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir fahrlässigem Handeln der Höhe HOCHSCHULE Der Vertrag tritt mit Wirkung zum in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum . Die Regelungen gemäß Ziffer 3 bis 7 behalten ihre Wirksamkeit auch nach jeweils begrenzt nur auf Beendigung des Vertrages; Ziffer 6 für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränktZeitraum von zwei Jahren. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich Vertrag kann vorzeitig nur aus wichtigem Grund durch schriftliche Kündigung mit sofortiger Wirkung beendet werden Im Falle der eigenen Belieferungvorzeitigen Beendigung des Forschungsprojektes führt die HOCHSCHULE ab dem Zeitpunkt der Beendigung keine weiteren Forschungsarbeiten mehr durch. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommtDie HOCHSCHULE wird der FIRMA einen Abschlussbericht über die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erzielten Arbeitsergebnisse übermitteln. Die FIRMA wird der HOCHSCHULE alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen vergüten. Zudem erstattet die FIRMA der HOCHSCHULE über diesen Zeitpunkt hinaus diejenigen Aufwendungen, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltin Ansehung des Forschungsprojektes und zur Erfüllung von Rechtspflichten noch anfallen (insbesondere Personalkosten), es sei denn, die HOCHSCHULE unterlässt es pflichtwidrig, für deren rechtzeitige Beendigung Sorge zu tragen.
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Sources: Forschungsvertrag, Forschungsvertrag
Haftung. 8.1 Wenn 9.1 TRAFILITY übernimmt keine Haftung für Schäden, Ansprüche oder Kosten jeglicher Art einschließlich Folgeschäden, mittelbarer oder zufälliger Schäden sowie für entgangenen Gewinn bzw. entgangene Er- sparnisse, des Verlusts von Daten, der Liefergegenstand Geschäftsunterbrechung oder anderer kommerzieller Schäden oder Verluste, auch wenn ein Vertreter von TRAFILITY über die Möglichkeit solcher Verluste, Schäden oder Ansprüche unterrichtet war.
9.2 Die vorstehenden Einschränkungen und Ausschlüsse gelten im gesamten, in ihrer Gerichtsbarkeit ge- setzlich zulässigem Umfang. Die Haftung von TRAFILITY im Rahmen dieses Vertrages ist in jedem Fall auf grob fahrlässige herbeigeführte Schäden durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung TRAFILITY und auf den folgenden Betrag begrenzt: • Bei einmaligen Leistungen durch TRAFILITY, insbesondere bei Softwareentwicklungen, auf eine Schadenspauschale von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen höchstens 10 % der Auftragssumme. • Bei laufenden Leistungen durch TRAFILITY, insbesondere bei Softwarelizenzierung und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – Serviceent- gelt, auf höchstens den vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendin den letzten 6 (sechs) Monaten (aliquot) als Lizenz- oder Servicegebühr entrichteten Betrag.
8.2 Für Schäden9.3 Die Geltendmachung eines über die in Absatz 9.2 angeführten Beträgen hinausgehenden Schadens ist ausgeschlossen.
9.4 TRAFILITY haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden durch Dienste vom Auftraggeber zugänglich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber TRAFILITY, haftet sich bei der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/Nutzung der Organe von TRAFILITY angebotenen Dienste und Datenleitungen an die österreichischen und inter- nationalen Rechtsvorschriften zu halten. Der Auftraggeber wird diese Verpflichtungen wiederum seinen Kunden oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung Verwendern auferlegen und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um gesetzwidrige Ver- wendung der angebotenen Dienste und Datenleitungen zu unterbinden. TRAFILITY behält sich jedoch vor, den Transport von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei MängelnDaten oder Diensten, die wir arglistig verschwiegen den österreichischen Gesetzen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandesinternationalen Verpflichtungen oder den guten Sitten widersprechen, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdzu unterbinden. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränktTRAFILITY übernimmt jedoch diesbezüglich keine Verpflichtung. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das RechtAuftraggeber verpflichtet sich, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich diese Regelungen einzuhalten und TRAFILITY diesbezüglich völlig schad- und klaglos zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellthalten.
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Sources: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen, Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn 14.1 Wir haften für Lieferverzögerungen bzw. Ausfälle nach den gesetzlichen Bestim- mungen, sofern in diesen ALB nicht anderweitig geregelt. Wir haften insbesonde- re dann nicht, wenn Lieferverzögerungen bzw. Ausfälle nachgewiesener Weise entstehen durch • Verzögerungen im Transportablauf durch die verspätete Rückgabe bzw. verspätete Entladung der Liefergegenstand Wagen, sofern dies durch unser Verschulden infolge unterlassener den Kunden bzw. dessen Nachunternehmer verursacht wird; • Verunreinigungen und Ladungsreste in den eingesetzten Wagen nach erfolg- ter Entladung durch den Kunden, den Empfänger bzw. deren Subunterneh- mer.
14.2 Bei nationalen Transporten ist unsere Haftung bei Verlust oder fehlerhafter Ausführung Beschädigung in jedem Fall auf einen Betrag von vor einer Million Euro oder zwei Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm pro Schadensfall beschränkt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Der Wert der Rechnungseinheit bestimmt sich nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen § 431 Abs. 4 HGB.
14.3 Soweit rechtlich zulässig ist die Haftung für andere als Güterschäden mit Aus- nahme von Personenschäden und Beratungen Sachschäden an Drittgut der Höhe nach be- grenzt auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens auf einen Betrag von 100.000 Euro je Schadensfall. Dies gilt nicht so- fern gesetzlich für diese ein niedrigerer Haftungsbetrag vorgesehen ist.
14.4 Sofern Schadensersatzansprüche im Übrigen nicht durch Vorsatz oder grobfahr- lässiges Verhalten bzw. durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für von Leib, Leben oder Gesundheit begründet werden oder wir nicht aufgrund sonstiger zwingender Rechtsvorschrif- ten haften, sind über die Bedienung in den ALB geregelten Ansprüche hinausgehende Er- satzansprüche jeder Art gegen uns, unsere Mitarbeiter und Wartung Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemä- ße Durchführung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannFrachtvertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Ersatzansprüche sind in diesen Fällen beschränkt auf den vorhersehbaren, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendvertragstypischen Schaden.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet 14.5 Die Haftung richtet sich im Übrigen nach den Regelungen des HGB bzw. CIM in der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsgültigen Fassung.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte 14.6 Der Kunde hat uns Gelegenheit zur Besichtigung des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich Schadens zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltgeben.
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Sources: Allgemeine Leistungsbedingungen (Alb), Allgemeine Leistungsbedingungen
Haftung. 8.1 Soweit die Haftung von Siemens in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt ist, regelt Ziffer 11 abschließend die Haftung von Siemens für alle Schäden, Kosten und Aufwendungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich aller pauschalierten Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche sowie Freistellungsverpflichtungen.
11.1 Für Personenschäden und in Fällen des Vorsatzes haftet Siemens nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.2 Die Gesamthaftung von Siemens aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist wie folgt begrenzt: Insgesamt 100% des ursprünglichen Vertragspreises. Weitergehende Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Siemens haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn oder entgangene Einnahmen, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung oder Nutzungsausfall, Kapitalkosten, Zinsverlust, Informations- und/oder Datenverlust, für aus Verträgen zwischen dem Kunden und Dritten entstehende Ansprüche oder für sonstige Vermögens- oder Folgeschäden.
11.3 Die in diesem Vertrag festgelegten Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten verbundener Unternehmen, Subunternehmer, Mitarbeiter, Vertreter von Siemens oder sonstiger für Siemens handelnder Personen.
11.4 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden Kunde nicht der alleinige Endnutzer und endgültige Eigentümer der Lieferungen ist oder sein soll oder sie zugunsten irgendeiner Art von Gemeinschaftsunternehmen beschafft, ist der Kunde verpflichtet, eine entsprechende Klausel in seine Vereinbarungen mit dem Endnutzer, letzten Eigentümer oder den Beteiligten an dem Gemeinschaftsunternehmen aufzunehmen, so dass alle diese Nutzer, Eigentümer oder Beteiligten Siemens ebenso die in diesem Vertrag festgelegten Haftungsfreistellungen, Ausschlüsse und Haftungsbegrenzungen zuteilwerden lassen, und stellt Siemens von Ansprüchen dieser Personen frei, soweit Siemens dem Kunden nach dem Vertrag nicht dafür haften würde.
11.5 Jegliche Haftung von Siemens nach diesem Vertrag endet mit Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche für die Lieferungen.
11.6 Der Kunde stellt sicher, dass auf seine Kosten eine Versicherung für den gesamten Arbeitsumfang vor Ort, vom Beginn der Arbeiten vor Ort bis zum Beginn des gewerblichen Betriebs, gegen alle mit dem Bau/ der Aufstellung verbundenen Risiken („CEAR“) abgeschlossen und unterhalten wird, nach der Siemens, alle seine verbundenen Unternehmen sowie seine an den Lieferungen beteiligten Subunternehmer als mitversicherte Parteien genannt sind inklusive Regressverzicht gegenüber diesen mitversicherten Parteien. Diese CEAR-Versicherung wird von dem Kunden nach Beginn des gewerblichen Betriebs verlängert für den Zeitraum der Mängelhaftung von Siemens. Dieser Versicherungsschutz soll guten internationalen Branchenstandards entsprechen, verglichen in Bezug auf Projekte gleicher Größenordnung, ohne weitergehende Ausschlüsse und Einschränkungen, als sie typischerweise im internationalen Versicherungsmarkt bei dieser Art von Policen gefordert werden. Die Versicherung soll die typischen Erweiterungen enthalten (z.B. LEG 2/96) wie sie bei dieser Art von Policen üblich sind. Der Kunde übersendet Siemens innerhalb von 90 Tagen vor Start jeglicher Baustellenaktivitäten eine Kopie dieser CEAR-Versicherung. Der Kunde stellt Siemens von allen Ansprüchen infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder der durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung Lieferungen verursachte Verschmutzung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannBeeinträchtigungen der Umwelt, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendgleich aus welchem Rechtsgrund, frei.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Product Business Terms, Product Business Terms
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, 11.1 Kiwigrid haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nurdem Kunden stets
a) bei Vorsatzfür vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,
b) bei grober Fahrlässigkeit für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Inhabers/Lebens, des Körpers oder der Organe oder leitender AngestellterGesundheit und
c) bei schuldhafter für Produkthaftungsschäden entsprechend den Regelungen im Produkthaftungsgesetz.
11.2 Kiwigrid haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Unbeschadet der Ziffern 11.1 und 11.2 wird die Haftung von Leben, Körper Kiwigrid für alle Sach- und Gesundheit
d) bei MängelnVermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Folge von Mängeln des LiefergegenstandesLiefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit nach solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
11.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Kiwigrid.
11.5 Soweit Kiwigrid technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem Produkthaftungsgesetz von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 11.1 unter Ausschluss jeglicher Haftung.
11.6 Der Kunde ist für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdeine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir Bei einem von Kiwigrid verschuldeten Datenverlust haftet Kiwigrid deshalb der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß Kosten der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommtWiederherstellung, die Liefer- fähigkeit bei ordnungsgemäßer Sicherung der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltDaten durch den Kunden entstanden wären. Dies gilt nicht, soweit eine regelmäßige Datensicherung als Leistung von Kiwigrid vereinbart ist.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn 9.1 Wird der Liefergegenstand Besteller nach dem unter Ziffer 12.4 bezeichneten oder einem sonstigen Recht aus Produkthaftung in Anspruch genommen, tritt der Lieferant gegenüber dem Besteller insoweit ein, als er unmittelbar haften würde. Eine vertragliche Haftung des Lieferanten bleibt unberührt. Der Lieferant ist verpflichtet, den Besteller von derartigen Ansprüchen frei zu stellen, sofern und soweit der Schaden durch unser einen Mangel des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegens- tandes verursacht worden ist. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Lieferanten ein Verschulden infolge unterlassener trifft. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegt, trägt er insoweit die Beweislast. Der Lieferant übernimmt in diesen Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder fehlerhafter Ausführung Rückrufaktion. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Der Besteller wird den Lieferanten, falls er diesen nach dem vorstehenden Absatz in Anspruch nehmen will, unverzüglich informieren. Der Besteller wird dem Lieferanten, soweit dies dem Besteller zumutbar ist, Gelegenheit zur Untersuchung des Schadensfalles und zur Abstimmung mit dem Besteller über die zu ergreifenden Maßnahmen, z.B. Vergleichsverhandlungen, geben.
9.3 Der Lieferant trägt auch die Kosten von vor präventiven Kundendienstmaß- nahmen von Besteller und/oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch dem Kunden des Bestellers, insbesondere von Maßnahmen zur Schadensabwehr (z.B. Rückruf), sofern die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung präventive Kun- dendienstmaßnahme zumindest auch auf mangelhafte Lieferungen des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet Liefe- ranten zurückgeführt werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden9.4 Der Lieferant ist verpflichtet, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindeine Produkthaftpflicht- und Rückrufkosten- haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-/Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mindestens 5 Mio. Euro / Schadensfall abzuschließen, haftet während der Lieferer – aus welchen Gründen Dauer der Lieferbeziehung ununterbrochen in vollem Umfang aufrechtzuerhalten und dem Besteller auf Wunsch jederzeit nachzuweisen.
9.5 Je nach den jeweiligen Vorgaben des Kunden des Bestellers, der Leis- tungsfähigkeit des Lieferanten, der Geschäftsbeziehung und der Haftpflichtrisi- ken kann der Besteller den Lieferanten jederzeit auffordern, seinen Versiche- rungsschutz sowohl dem Grunde als auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischenzu erweitern. Der Lieferant verpflichtet sich, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzendiese Forderungen zu prüfen und nach Möglichkeit zuzustimmen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnswobei diese Zustimmung nicht unbillig verweigert werden darf.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann9.6 Sollte ein Versicherungsfall eintreten, sind der Besteller und der Lieferant zur gegenseitigen Information über alle mit dem Versicherungsfall zusammen- hängenden Umstände und Vorkommnisse verpflichtet.
9.7 Bei Wechsel des Haftpflichtversicherers hat der Lieferant dem Besteller die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer entsprechenden Versicherungsnachweise unverzüglich und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltunaufgefordert vorzulegen.
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Sources: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen Für Produktionsmaterial Und Ersatzteile
Haftung. 8.1 Wenn Der Vermieter übergibt die gemieteten Räume und Einrichtungen im ordnungsgemäßen Zustand. Sind vor Beginn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener Veranstaltung vom Veranstalter keine Beanstandungen erhoben worden, gelten Mieträume und Einrichtungen als vom Veranstalter selbst in ordnungsgemäßen Zustand übernommen. Der Veranstalter trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich Vorbereitung und nachfolgender Abwicklung. Für Versagen irgendwelcher Einrichtungen, für Betriebsstörungen oder fehlerhafter Ausführung sonstige die Veranstaltung beeinträchtigende Ereignisse haftet der Vermieter dem Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet dem Vermieter für Personen- und Sachschäden aller Art, die im Zusammenhang mit seiner Veranstaltung, einschließlich der Proben, Vorbereitungen und Aufräumungsarbeiten oder an den gemieteten Räumen, Einrichtungen und Geräten verursacht werden. Er ist verpflichtet, jeden Schaden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Veranstalter hat den Vermieter von Ansprüchen Dritter gegen ihn freizustellen, die aus Anlass der Veranstaltung, einschließlich der Proben, Vorbereitungen und Aufräumungsarbeiten, erhoben werden. Der Vermieter kann verlangen, dass der Veranstalter zur Abdeckung der aus den unter Pkt. Haftung entstehenden Verpflichtungen, eine angemessene Haftpflichtversicherung abschließt und diese eine Woche vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung der Veranstaltung dem Vermieter nachweist. Der Vermieter behält sich vor, gegebenenfalls eine Kaution zu verlangen. Der Vermieter erfüllt seine Verpflichtungen mit der üblichen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Der Vermieter haftet lediglich für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden auf mangelnde Beschaffenheit der vermieteten Räume und des vermieteten Inventars oder auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der von ihm übernommenen Verpflichtungen zurückzuführen sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir eingebrachte Gegenstände des Veranstalters, seiner Mitarbeiter und Zulieferer übernimmt der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränktVermieter keinerlei Haftung. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich Veranstalter ist verpflichtet, diese Gegenstände nur in den ihm zugewiesenen Räumen zu lagern, nach Ablauf der eigenen BelieferungMietzeit das Mietobjekt zu räumen und die da- zugehörigen Einrichtungen in ihrem ursprünglichen Zustand zu übergeben. Wir haben Eingebrachte Gegenstände sind restlos zu entfernen soweit keine anderen Absprachen getroffen wurden. Erforderlichenfalls können sie vom Vermieter auf Kosten des Veranstalters entfernt und bei einer Speditionsfirma eingelagert werden. Eine Haftung hierfür wird vom Vermieter ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Veränderungen, Ein- und Ausbauten innerhalb der Veranstaltungsräume sowie das RechtAnbringen von Dekorationen, vom Auftrag zurückzutretenSchildern und Plakaten bedürfen der vorherigen schriftlichen Erlaubnis des Vermieters; sie gehen zu den finanziellen Lasten des Veranstalters. Die Auf- und Einbauten müssen den bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Der Veranstalter ist verpflichtet, wenn es im Beschaffungsbereich nach Beendigung der Veranstaltung den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen und die hieraus erwachsenen Kosten zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltübernehmen.
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Haftung. 8.1 Wenn a) Die Gesamthaftung des VACO-Lieferanten beschränkt sich auf Ersatz oder Austausch der Liefergegenstand gelieferten Produkte bzw. erbrachten Dienstleistungen oder auf das Rückgängigmachen des Vertrags. Der VACO-Lieferant ist nicht zur Leistung einer weitergehenden Ersatzleistung verpflichtet (kein Schadenersatz für Folgeschäden). Für Ansprüche, die auf von Dritten (Hersteller oder Importeur) gewährten Garantien erhoben werden, haftet der Abnehmer.
b) Der VACO-Lieferant, sein Personal und durch unser Verschulden infolge unterlassener ihn eingeschaltete Dritte haften nicht für Personenschäden, Sachschäden oder fehlerhafter Ausführung von vor Schäden in Bezug auf den Betrieb des Abnehmers und/oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen Dritter, die auf Mängel an den durch den VACO-Lieferanten gelieferten Produkten und/oder erbrachten Dienstleistungen zurückzuführen sind, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit.
c) Der Abnehmer schützt den VACO-Lieferanten gegen Ansprüche Dritter, die sich aufgrund eines Mangels an den gelieferten Produkten oder erbrachten Dienstleistungen ergeben.
d) Die Haftung des VACO-Lieferanten beschränkt sich ferner auf die Summe der durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Versicherung gezahlten Leistung, insoweit die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber Haftung durch die Versicherung gedeckt wird. Sollte die Versicherung in einem gegebenen Fall keine Deckung gewähren oder die Versicherungssumme nicht verwendet werden kannauszahlen, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche beschränkt sich die Haftung des Bestellers die Regelungen VACO-Lieferanten auf den Rechnungswert des betreffenden Produkts und/oder der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendbetreffenden Dienstleistung.
8.2 Für e) Im Falle von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden auf einen Mangel an dem gelieferten Produkt zurückzuführen sind, haftet die der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand VACO-Lieferant nicht selbst hergestellt oder nur unter tatsächlich in die EU importiert hat, teilt der VACO- Lieferant dem Abnehmer innerhalb einer angemessenen Frist die Anschrift seines Zulieferers, Herstellers oder finanziell Importeurs in die EU mit. Ist der VACO-Lieferant nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann(mehr) zur Angabe der Anschrift in der Lage oder hat er das Produkt selbst hergestellt oder in die EU importiert, sind so beschränkt sich die Rechte Haftung des Auftraggebers VACO-Lieferanten auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer das, zu dem er gesetzlich (Artikel 185- 193 von Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich aufgrund der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltBestimmungen in Artikel 8 Buchstabe a verpflichtet ist.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen (1) FREE NOW haftet nicht dafür, dass die übermittelten Informationen richtig und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung vollständig sind und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendden Nutzer rechtzeitig erreichen.
8.2 (2) Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sinddem Nutzer durch die Verwendung der Anwendung entstehen, haftet FREE NOW nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere in den Fällen, bei denen durch eine unrichtige, unvollständige oder verspätete Übermittlung von Informationen oder eine fehlende Verfügbarkeit bzw. eine Störung der Lieferer – Anwendung ein Schaden eintritt, haftet FREE NOW nur soweit dieser durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
(3) Für einfache Fahrlässigkeit haftet FREE NOW nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(4) Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen von übernommenen Garantien, für Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Ansprüche aus welchen Gründen auch immer – nurdem Produkthaftungsgesetz.
a(5) bei VorsatzSollte die Anwendung oder die Übermittlung von Daten zu Beeinträchtigungen oder Beschädigungen der Hard- oder Software des Nutzers führen, so haftet FREE NOW für diese, soweit sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Für einen Datenverlust des Nutzers haftet FREE NOW nicht, da es seine Sache ist, für eine Datensicherung Sorge zu tragen.
b(6) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/Eine Haftung für die von dem Taxiunternehmer und Fahrer erbrachten Dienstleistungen ist ausgeschlossen, da FREE NOW dieses Geschäft lediglich vermittelt.
(7) Stellt FREE NOW seinen Service vorübergehend oder endgültig aus wichtigem Grunde ganz oder teilweise ein, so begründet dieser Umstand keine Haftung.
(8) Eine Haftung für Inhalte und Webseiten Dritter auf der Organe Homepage von FREE NOW besteht nicht.
(9) FREE NOW haftet nicht für Aufwendungen, Kosten oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei MängelnSchäden, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandesdadurch entstehen, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir dass der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereitNutzer, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossendurch einen geschäftlichen Vertragspartner von FREE NOW die Möglichkeit eingeräumt ist, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnseine Fahrt als Geschäftsreise über den Business Account des Vertragspartners abzurechnen, eine Fahrt wahrheitswidrig als Geschäftsreise bucht oder gelten lässt, obwohl es sich dabei um eine Privatfahrt handelt.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn Falls der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener Lizenzgeber das Softwareprodukt nicht auf die vertraglich festgelegte Weise nutzen kann und der Lizenzgeber dies aufgrund der vernachlässigten oder fehlerhafter Ausführung falschen Umsetzung von Vorschlägen und Ratschlägen vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen der Unterzeichnung des Vertrages oder durch die aufgrund der Verletzung anderer sonstiger vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannPflichten zu vertreten hat, so gelten unter Ausschluß Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers Lizenznehmers entsprechend die Regelungen der Abschnitte in Ziffer 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 8 dargelegten Regelungen. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindSoftwareprodukt, der Hardware und dem angeschlossenen Gerät entstehen, gilt die Haftungsverpflichtung des Lizenzgebers ausschließlich in den folgenden Fällen, unabhängig vom jeweiligen Rechtsgrund: - Vorsatz, - in Fällen grober Fahrlässigkeit seiner ausführenden Organe oder leitenden Angestellten, - bei schuldhaft herbeigeführtem Schaden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Fehlern, die der Lizenzgeber arglistig verschwiegen hat oder die er unter Gewährleistung ausgeschlossen hat, - bei Softwarefehlern im Rahmen der Haftung bei Personen- und Sachschäden aufgrund persönlich implementierter Objekte, wie in den anwendbaren Produkthaftungsregelungen dargelegt.
8.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) Lizenzgeber ebenso bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder seitens nicht leitender Angestellter
c) Angestellter und bei schuldhafter Verletzung von Lebenleichter Fahrlässigkeit, Körper und Gesundheit
d) bei Mängelnwobei Letzteres auf vertragstypische, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnszuverlässig vorhersehbare Schäden beschränkt ist.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß herausAußerdem haften der Lizenzgeber, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt seine Mitarbeiter und seine Erfüllungsgehilfen für Datenverlust oder -änderungen aufgrund von Programmfehlern, nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kannin dem Umfang, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutretensoweit dies unvermeidbar gewesen wäre, wenn es im Beschaffungsbereich der Lizenznehmer seiner Verpflichtung, regelmäßig und mindestens einmal täglich Sicherungskopien zu erstellen, nachgekommen wäre.
8.4 Bei Ansprüchen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer das Recht zur weiteren Nutzung des Softwareprodukts oder zur Vornahme von Änderungen am Softwareprodukt, so dass der Schutz der Urheberrechte gewährleistet ist. Ist dies nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommtwirtschaftlich sinnvoll, so nimmt der Lizenzgeber den Vertragsgegenstand unter Ausschluss weiterer Rechte zurück und erstattet die Liefer- fähigkeit gezahlte Lizenzgebühr, abzüglich eines der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder Dauer der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltvorherigen Nutzung entsprechenden Betrags. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer dem Lizenzgeber diese Art der Ansprüche unverzüglich schriftlich mitteilt und dem Lizenzgeber alle Rechtsmittel und außergerichtlichen Regelungen gestattet.
8.5 Weitere Ansprüche des Lizenznehmers sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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Sources: Software License Agreement, Software License Agreement
Haftung. 8.1 Wenn 14.1 GRIEGER haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Liefergegenstand Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch unser Verschulden infolge unterlassener Vertreter oder fehlerhafter Ausführung Erfüllungsgehilfen von vor GRIEGER beruhen. Soweit GRIEGER keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehba- ren, typischerweise eintretenen Schaden begrenzt.
14.2 GRIEGER haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorherseh- baren, typischerweise eintretenen Schaden begrenzt. Eine wesentli- che Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
14.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendzwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2 Für Schäden14.4 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprü- che aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
14.5 Die Begrenzung nach Ziffer 14 Nr. 4 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung, Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
14.6 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausge- schlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeit- nehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
14.7 Rückgriffansprüche des Kunden gegen GRIEGER bestehen nicht, soweit dieser mit seinem Abnehmer über die gesetzlichen Mängel- und Schadenersatzansprüche hinausgehende Vereinbarun- gen getroffen hat.
14.8 Soweit die Haftung nach Vorstehendem ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, ist der Kunde verpflichtet, ▇▇▇▇▇▇▇ auch von Ansprüchen Dritter freizustellen.
14.9 Hinsichtlich GRIEGER vom Kunden überlassenen Sachen, insbesondere Unterlagen oder Datenträgern, ist der Verschuldens- maßstab auf die Sorgfalt beschränkt, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick GRIEGER in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnseigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt (diligentia quam in suis).
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus14.10 Der Kunde ist verpflichtet, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt GRIEGER von etwaigen geltend gemachten Ansprüchen Dritter unverzüglich schriftlich zu benach- richtigen und in Abstimmung mit GRIEGER Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vornehmen oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich GRIEGER zur Verfügung zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltstellen.
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Sources: Allgemeine Bearbeitungs Und Lieferbedingungen (Abl), Allgemeine Bearbeitungs Und Lieferbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung 1. Wir haften nicht für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, haftet der Lieferer – Schäden am Liefergegenstand oder sonstigen Vermögensgegenständen des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht bei Schäden aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir eine sogenannte verkehrswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) aus dem Vertrag mindestens fahrlässig verletzt haben. Sie gilt ferner nicht, wenn der Kunde berechtigt ist, wegen einer Garantie Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.
2. Soweit unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit und Gesundheit
d) bei Mängelnunsere Haftung für grob fahrlässiges Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, nicht gemäß Ziff. 1 ausgeschlossen ist, haften wir arglistig verschwiegen nur für den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur bis zur Höhe des Erfüllungsinteresses.
3. Für Datenverlust oder deren Abwesenheit –beschädigung haften wir garantiert nur in Höhe der Kosten der Wiederherstellung bei Vorhandensein ordnungsgemäßer Sicherungskopien. Dies gilt nicht bei mindestens grob fahrlässigem Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder wenn wir vertraglich die Sicherung der betroffenen Datenbestände übernommen haben,. Bei vertraglicher Übernahme der Sicherung haften wir nur für den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur bis zur Höhe des Erfüllungsinteresses.
e) 4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5. Im Falle unserer Inanspruchnahme ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei Mängeln unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen Vorkehrungen zu treffen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können.
6. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend vorgesehen, ist — ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Liefergegenstandesgeltend gemachten Anspruches — ausgeschlossen.
7. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung gilt auch, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur Kunde anstelle eines Anspruchs auf den vertragstypischenErsatz des Schadens, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsstatt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko8. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß herausSoweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, daß der Liefergegenstand gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kannfür Ansprüche gemäß §§ 1, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt4 Produkthaftungsgesetz.
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Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand 11.1 Der Kunde kann Schadensersatzansprüche gleich aus wel- chen Rechtsgründen geltend machen, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder einer solchen Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen durch unser Verschulden infolge unterlassener TAVSDE, gesetzliche Vertreter oder fehlerhafter Ausführung Erfüllungsgehilfen von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendTAVSDE beruhen.
8.2 Für Schäden11.2 Bei Verletzung sogenannter Kardinalpflichten, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nurd.h.
(a) bei Vorsatzwesentlichen Pflichtverletzungen, welche die Er- reichung des Vertragszwecks gefährden, oder
(b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von LebenPflichten, Körper deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags über- haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf ("Kardinalpflich- ten") haftet TAVSDE auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch be- schränkt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens aus dem für TAVSDE bei Vertragsabschluss er- kennbaren Erfüllungsinteresse des Kunden.
11.3 Soweit in diesen Bestimmungen nichts Abweichendes verein- bart ist, sind alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schä- den jedweder Art, auch von Aufwendungsersatzansprüchen und mittelbaren Schäden, wie z.B. Produktionsstillstand, aus- geschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen aller Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und un- erlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn TAVSDE Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen einge- setzt hat.
11.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder wenn eine Garantie für die Be- schaffenheit des Liefergegenstands oder das Beschaffungsri- siko übernommen wurde und für den Fall, dass TAVSDE einen Mangel des Liefergegenstands arglistig verschwiegen hat. Weiter gilt der Haftungsausschluss nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Ausschluss gilt auch nicht für den Letztverkäuferregress nach § 474, 478 BGB.
d) 11.5 Für Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Verkauf unserer Ware haften wir entsprechend der vorstehenden Regelungen, sofern und soweit bei Mängelnvertragsgemäßer Verwen- dung unserer Ware solche Schutzrechte verletzt werden, die in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit haben und im Zeitpunkt unserer Lieferung veröffentlicht sind. Dies gilt nicht, so- weit wir arglistig verschwiegen die Liefergegenstände nach vom Kunden übergebenen Zeichnungen, Modellen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln sonstigen Beschreibungen oder Angaben des LiefergegenstandesKunden hergestellt haben und nicht wussten o- der im Zusammenhang mit den von uns entwickelten Erzeug- nissen nicht wissen mussten, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz dass dadurch Schutzrechte Drit- ter verletzt werden. In diesem Fall haftet unser Kunde für Personen- bereits eingetretene oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdnoch eintretende Schutzrechtsverletzung (vgl. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oben Ziffer 2.5). Er ist verpflichtet, uns unverzüglich über mög- liche oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischenbehauptete Schutzrechtsverletzungen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzendie ihm be- kannt werden, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsinformieren und uns von Ansprüchen Dritter und allen anfallenden Kosten und Aufwendungen freizustellen.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko11.6 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche und Haftungsnormen hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß herausSoweit nichts anderweitiges schriftlich vereinbart worden ist, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind gelten für den Um- fang eines potenziellen Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen uns die Rechte des Auftraggebers auf Bestimmungen in den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer Ziffern 10 und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt11.1 bis 11.6 und 12 entsprechend.
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Haftung. 8.1 Wenn 9.1 Hat der Liefergegenstand Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinen Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftragnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch unser Verschulden infolge unterlassener eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen Versicherung. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei der Auftragserteilung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Abnahme oder – insbesondere Anleitung bei Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen – nach Ablieferung des Auftragsgegenstandes Schadenersatzansprüche wegen Sachmängel geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für die Bedienung und Wartung einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Liefergegenstandes – Auftragnehmers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannfür den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist.
9.2 Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
9.3 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung des Bestellers gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragsnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 diesbezüglich für den Auftragnehmer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.
8.2 Für Schäden, die 9.4 Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Haftung. 8.1 Wenn 9.1 Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend „Schadensersatzansprüche“) unserer Kunden gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, auf Gesundheits oder Körperschäden unserer Kunden infolge einer von uns zu vertretenden Pflicht- verletzung, der Liefergegenstand Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung we- sentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch uns. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen, auf der Grundlage dieser Bedingungen zu schließenden Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendKunde regelmäßig vertrauen darf.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet 9.2 Im Falle der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
aVerletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/durch uns ist der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des LiefergegenstandesSchadenser- satzanspruch unserer Kunden gegen uns auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, nicht für Personen- Gesundheits oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Für den Fall Vorhersehbar ist der Schaden, mit dessen Realisierung bei der Verletzung der jeweiligen vertragstypischen Pflicht typischerweise zu rechnen ist.
9.3 Etwaige Schadensersatzansprüche unserer Haftung Kunden gegen uns wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir verspäteter Leistung sind der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischender jeweiligen Leistung zugrunde liegenden Vertragspreis begrenzt, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzenes sei denn, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- der Verzug beruht auf einer vorsätzlichen oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsgrob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt 9.4 Einer Pflichtverletzung durch uns steht eine solche unserer gesetzlichen Vertreter oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltErfüllungsgehilfen gleich.
9.5 Ziffer 7.12 gilt entsprechend.
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Haftung. 8.1 Wenn 9.1. Haftung bei einer nicht autorisierten Online-Banking-Verfügung und einer nicht oder fehlerhaft ausgeführten Online-Banking-Verfügung
9.2. Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher Nutzung seines Authen- tifizierungsinstruments
9.2.1. Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener Sperranzeige
(1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf der Nut- zung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindsonst abhanden gekommenen Authentifizierungsinstruments, haftet der Lieferer Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150,- Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Teilnehmer an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhanden- kommen des Authentifizierungsinstruments ein Verschulden trifft.
(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungsinstruments, ohne dass dieses verlorengegangen, gestohlen oder sonst abhanden gekommen ist, haftet der Kontoinhaber für den der BKM hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150,– aus welchen Gründen auch immer Euro, wenn der Teilnehmer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der personalisierten Sicherheitsmerkmale schuldhaft verletzt hat.
(3) Ist der Kontoinhaber kein Verbraucher, haftet er für Schäden aufgrund von nicht autorisierten Zahlungsvorgängen über die Haftungsgrenze von 150,– nurEuro nach Absatz 1 und 2 hinaus, wenn der Teilnehmer fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen verstoßen hat.
a(4) bei VorsatzDer Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen 1, 2 und 3 verpflichtet, wenn der Teilnehmer die Sperranzeige nach Nummer 8.1 nicht angeben konnte, weil die BKM nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperr- anzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist.
b(5) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/Kommt es vor der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit hat der Teilnehmer seine Sorgfaltspflichten nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf Kontoinhaber den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schadenhierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, Grobe Fahr- lässigkeit des Teilnehmers kann insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutretenvorliegen, wenn es er – den Verlust oder Diebstahl des Authentifizierungsinstruments oder die miss- bräuchliche Nutzung des Authentifizierungsinstruments oder des personalisierten Sicherheitsmerkmals der BKM nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat (siehe Nummer 7.1 Absatz 1), – das personalisierte Sicherheitsmerkmal im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommtKundensystem gespeichert hat (siehe Nummer 6.2 Absatz 2 1. Spiegelstrich), die Liefer- fähigkeit – das personalisierte Sicherheitsmerkmal einer anderen Person mitgeteilt hat und der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.Missbrauch dadurch verursacht wurde (siehe Nummer 6.2 Absatz 2
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Haftung. 8.1 Wenn Wir übernehmen keinerlei Haftung für irgendwelche Gefahr an Gegenständen des Auftraggeber, die dessen Eigentum sind oder Dritten gehören und die der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener Auftraggeber oder fehlerhafter Ausführung ein von vor ihm beauftragter Dritter ▇▇▇▇ übergeben hat, außer BOLZ handelt grob fahrlässig oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen vorsätzlich. Dies gilt auch für die Haftung für Feuer-, Blitz- und Beratungen Explosionsgefahr, Diebstahl oder sonstige Fälle des Abhandenkommens. Überlassene Haus- und Wohnungsschlüssel werden persönlich übergeben oder per Einschreiben zurückgesandt. Bei Verlust durch die Post kann BOLZ nicht haftbar gemacht werden. Es ist ▇▇▇▇▇ des Auftraggeber, sich auf seine Kosten Versicherungsschutz gegen derartige Gefahren zu verschaffen. Wir haften auf Schadensersatz wegen Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) oder außervertraglicher Pflichten oder bei Vorsatz
b) Vertrags- anbahnung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe für uns selbst, gesetzliche Vertreter oder leitender Angestellter
c) Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandeswesentlicher Vertragspflichten, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdin diesen Bedingungen nicht abweichendes geregelt ist. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - außer in Fällen des Vorsatzes oder der Höhe nach jeweils begrenzt groben Fahrlässigkeit - nur auf für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränktWir haften gegenüber Unternehmern bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten im Übrigen nicht. Wir sind bereithaften nicht für Schäden des Auftraggebers, dem die der Auftrag-geber versichert hat, für entgangenen Gewinn, Schäden aus einer Betriebsunterbrechung des Auftraggebers, sowie für Schäden, die der Auftraggeber auf Verlangen Einblick durch mit seinem Abnehmer vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkung in unsere Police zu gewährenrechtlich zulässiger und zumutbarer Weise hätte beschränken können. Weitere Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer aus Produkthaftung. Sie gelten auch nicht bei uns zurechenbaren Körper- und weiterer Ansprüche beschränktGesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens. Zu verbringender Hausrat jeder Art muss schriftlich aufgelistet werden. Wird die Liste nicht von BOLZ erstellt, wird keine Haftung für fehlende Teile übernommen. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich Auftraggeber erstellt eine Liste von beschädigtem Hausrat samt Angabe aller Vorschäden. Über alle Listen ist ein Übergabeprotokoll zu führen. Ist dies nicht vorhanden, haftet BOLZ nicht für Schäden oder fehlenden Hausrat. Ist der eigenen BelieferungZustand durch starke Verschmutzung nicht zu erkennen, kann BOLZ ebenfalls keine Haftung übernehmen. Wir haben das RechtÜbernimmt ▇▇▇▇ vom Auftraggeber gepackte Kisten oder Kartonagen mit der Aufzählung des Inhalts, vom Auftrag zurückzutretenwird durch BOLZ lediglich die Übernahme der jeweiligen Kiste oder Kartonage bestätigt, wenn es aber nicht der auf der Liste aufgeführte Inhalt. BOLZ sichert keinen beschädigungsfreien Aus- und Einbau von Sanitärobjekten, Baustoffen oder Bauelementen zu, die im Beschaffungsbereich Rahmen der uns beauftragten Leistungen ausgebaut oder verbracht werden müssen. Für die erneut eingebauten / rückgebauten Sanitärobjekte, Baustoffe oder Bauelemente kann auch keine Haftung und Gewährleistung übernommen werden. Gleiches gilt für den Fall der Reinigung oder Verbringung von Hausrat, Inventaren oder elektrischen Anlagen oder Geräten. Insbesondere wird die Funktionstüchtigkeit nicht zugesichert. Bei Elektrogeräten kann die Funktionstüchtigkeit durch einen Fachbetrieb bis max. 3 Tage vor Übernahme der Geräte nachgewiesen werden. Dieser ist vom Auftraggeber zu wählen, zu beauftragen und zu zahlen. Ein fachgerechtes Prüfprotokoll ist an BOLZ vorab zu übermitteln. Wird dieses nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommtübermittelt, gilt die Funktionsprüfung als nicht vollzogen. Eine weitere eigene Prüfung wird vorbehalten. Eine Gewährleistung oder Garantieleistung auf gereinigte oder verbrachte Elektrogeräte wird durch BOLZ nicht übernommen. Beim Ausbau oder der Verbringung können Spuren oder Beschädigungen an den Objekten entstehen, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist komplett vermieden oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltbeseitigt werden können und somit beim Einbau oder Rücklieferung möglicherweise sichtbar sind. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, die unsererseits durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Auf Abdichtungen und elastische Dichtstofffugen sowie auf Teilreparaturen einzelner zusammenhängender Bauteile, auf Teilflächen (=/< 2 m²), Ausbesserungen bei nicht vollständiger oder vollflächiger Bearbeitung wird nur zwei Jahre Gewährleistung gegeben. Auf Arbeiten an abgeschlossenen Flächen, Bauteilen oder Gegenständen, die durch einen Wasser- oder Brandschaden lediglich teils beschädigt wurden, können wir für die Teilausbesserungen ebenfalls nur zwei Jahre Gewährleistung geben.
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Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, 12.1. SAP haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur:
a) Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei VorsatzFehlen einer Beschaffenheit, für die die SAP eine Garantie übernommen hat, in voller Höhe;
b) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, jedoch nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens und begrenzt auf den im Vertrag genannten Betrag für ein Vertragsjahr; In diesen Fällen besteht allerdings keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen schließen Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von SAP ein.
12.2. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Die Haftungsbegrenzungen gemäß Abschnitt 12.1 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden, bei arglistig verschwiegenen Fehlern und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.3. Die Haftung des Drittanbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Drittanbieter verpflichtet sich insbesondere, SAP und alle ihre verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Gerichtskosten und sich im üblichen Rahmen befindliche Anwaltskosten) freizustellen, die diese Dritten aufgrund der Drittanbieterlösung oder der Drittanbieter-Schnittstelle gegen die SAP oder ihr verbundene Unternehmen erheben. Der Drittanbieter haftet für Vertragsverstöße seiner Konzerngesellschaften bei der Vermarktung der Zertifizierung. Der Drittanbieter muss sicherstellen, dass seine Konzerngesellschaften die Bestimmungen dieses Vertrages, soweit sie auf die Vermarktung der Zertifizierung Anwendung finden, einhalten. Dies beinhaltet auch Ansprüche, die Dritte aufgrund einer behaupteten Verletzung eines Patents, Urheberrechts, einer Marke, eines Geschäftsgeheimnisses oder aus unlauterem Wettbewerb durch die Drittanbieterlösung erheben. Dies setzt jedoch voraus, dass:
a) SAP den Drittanbieter unverzüglich schriftlich und umfassend hierüber unterrichtet; und
b) SAP den Drittanbieter ermächtigt, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Der Drittanbieter stellt auf seine Kosten jegliche angemessene Unterstützung zur Verfügung, damit SAP den Anspruch abwehren kann.
12.4. Für alle Ansprüche gegen SAP auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt eine Verjährungsfrist von 2 Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Drittanbieter Kenntnis vom Schaden erlangt. Ohne Rücksicht auf diese Kenntnis verjähren Schadensersatzansprüche spätestens nach 3 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellterbei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln (Abschnitt 11.4) bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt.
c) bei schuldhafter Verletzung 12.5. Der Drittanbieter hat angemessene Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen, insbesondere dadurch, dass er mindestens einmal täglich Sicherungskopien aller Programme und Daten in maschinenlesbarer Form erstellt. Keine Haftung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen SAP besteht für den Verlust von Daten oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des LiefergegenstandesProgrammen, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirddies bei Beachtung dieser Verpflichtung vermeidbar gewesen wäre. Für Im Übrigen unterliegt jede Haftung von SAP wegen Datenverlust den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen GewinnsBeschränkungen dieses Abschnitt 12.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand 1. Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden am Gebäude und dessen Inventar, die durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen ihn oder durch ihm zurechenbare Personen (z.B. Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen) schuldhaft verursacht werden. Der Vertragspartner stellt SSP im Rahmen seiner Haftung von allen Schadensersatzansprüchen, die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für durch Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegenüber SSP geltend gemacht werden, frei. SSP ist berechtigt, zur Absicherung von potentiellen Schäden die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannStellung einer Sicherheit zu verlangen (z.B. Versicherung, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendKaution).
8.2 Für Schäden2. Der Vertragspartner garantiert, sämtliche für seine Veranstaltung verwendeten Urheberrechte (z.B. Markenrechte, Namensrechte, Bildrechte) zu besitzen. Der Vertragspartner stellt SSP von allen Ansprüchen Dritter aufgrund von Urheberrechtsverletzungen frei.
3. Die vertragliche Haftung von SSP für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden infolge eines Umstandes eingetreten sind, haftet welchen SSP zu vertreten hat, ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Lieferer – Vertragspartner verpflichtet, seine Veranstaltung rechtzeitig und ordnungsgemäß bei der GEMA anzumelden. Die Anmeldung ist SSP auf Verlangen unverzüglich nachzuweisen.
4. SSP ist zum Ersatz von ▇▇▇▇▇▇▇, gleich aus welchen Gründen auch immer – nur
a) welchem Rechtsgrund - außer bei Vorsatz
b) bei Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben -, nur verpflichtet, soweit • der Schaden auf grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung Vorsatz von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen SSP oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht; • SSP eine vertragswesentliche Pflicht verletzenschuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt; • der Schaden auf einen von SSP zu vertretenden Fall von Verzug oder Unmöglichkeit zurückzuführen ist; • sich in dem Schaden eine typische Gefahr für Leben oder Gesundheit realisiert. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, ist unsere Ersatzpflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. SSP haftet insbesondere nicht für Sach- den Verlust von Gegenständen, die aus den Veranstaltungsräumen entwendet werden oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränktsonstige Art und Weise abhandenkommen. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police Während der Dauer der Anmietung der Veranstaltungsräume hat der Vertragspartner für deren ordnungsgemäße Sicherung der Räume zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnssorgen und unbefugte Dritte vom Zutritt fernzuhalten.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko5. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß herausSollte ein Vermittler (Ziffer I. 3) die Anmietung von Veranstaltungsräumen erkennbar für einen Dritten vorgenommen haben oder hat ein Dritter den Vermittler mit der Anmietung (oder jeder sonstigen Abwicklung des Vertrages) beauftragt haben, daß so haften der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kannVermittler und der Dritte gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag; dies gilt nicht, sind die Rechte sofern SSP keine entsprechenden Erklärungen des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltVermittlers vorliegen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn (1) Schadensersatzansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf
a) der Liefergegenstand schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder
c) einer Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch unser Verschulden infolge unterlassener uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder fehlerhafter Ausführung von vor Erfüllungsgehilfen. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen, Stand Oktober 2013 Seite 3 / 7
(2) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung beschränkt ist, gilt dies auch für die Bedienung persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, unserer Arbeitnehmer und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendErfüllungsgehilfen.
8.2 Für Schäden(3) Der Kunde hat keine Rückgriffansprüche gegen uns aus der Weitergabe der Lieferung an Dritte, wenn der Kunde mit dem Dritten über die nicht am Liefergegenstand selbst gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehende Vereinba- rungen (insbesondere Vertragsstrafenabreden) getroffen hat.
(4) Werden wir von einem Dritten hinsichtlich der Lieferung auf Schadenersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde uns, unsere gesetzlichen Vertreter, unsere Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen umfas- send (einschliesslich angemessener Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten, Auslagen, Ge- bühren, Steuern usw. sowie angemessener Vorschüsse) frei, wenn die Ursachen der Inanspruchnahme (im Verhältnis zu uns) im Herrschafts- und Organisationsbereich des Kunden gesetzt sind.
(5) Der Kunde hält uns, mit uns verbundene Unternehmer sowie unsere Organe, Angestellten, Vertreter und Hilfspersonen sowie die Organe, Angestellten und Hilfspersonen von mit uns verbundenen Unter- nehmen (im Folgenden „freizustellende Personen“) insbesondere mit Bezug auf die folgenden Punkte schadlos und sorgt dafür, dass die freizustellenden Personen insbesondere mit Bezug auf die folgenden Punkte keine direkte oder indirekte Haftung trifft: Verluste, Verpflichtungen, Forderungen (inklusive Forderungen dritter Parteien), Ansprüche, Schaden- ersatzleistungen, Bussen, Kosten und Gebühren welche uns oder jeglichen anderen freizustellenden Personen entstanden sind, haftet die sich aus jeglichen tatsächlichen oder behaupteten Kernenergieschäden ergeben, welche durch die verkauften Waren entstanden sind oder andernfalls auf der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit gelungenen oder fehlgeschlagenen Vertrags- erfüllung des Inhabers/der Organe Vertrages beruhen, unabhängig davon ob dieser Vertrag durch uns, einen unserer Subun- ternehmer, oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Lebeneinen Subunternehmer des Kunden erfüllt wurde, Körper und Gesundheit
d) bei Mängelnweiterhin bezüglich jeglicher tatsächlicher oder behaupteter Kernenergieschäden, die wir arglistig verschwiegen aus jeglichen Ak- tivitäten bezüglich der Durchführung des Vertrages resultieren, auch wenn diese auf unserer Fahrlässig- keit beruhen. Die Haftungsfreistellung beinhaltet ohne Einschränkungen entgangene Gewinne, Ge- schäftsverluste, Geschäftswertsverluste oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,Ähnliches.
e(6) bei Mängeln des LiefergegenstandesDer Kunde hat eine Versicherung abzuschliessen und aufrechtzuerhalten, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz die nukleare Schäden abdeckt. Alternativ verpflichtet sich der Kunde, dafür zu sorgen, dass der Eigentümer oder Betreiber der Anlage, an der die Waren aufgestellt oder installiert werden sollen, solch eine Versicherung für Personen- die Lebensdauer der Waren und zehn Jahre darüber hinaus abschliesst und erhält. Eine solche Versicherungspolice soll auf üblichen Standardverträgen beruhend mit international anerkannten Versicherungen für Kernener- gieschäden abgeschlossen werden. Ausserdem soll diese auch Lieferanten und Unterlieferanten als Mit- versicherte schützen. Der Kunde trägt die entsprechende Selbstbeteiligung dieser Versicherung oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdsoll entsprechend dafür sorgen, dass der Eigentümer oder Betreiber eine solche Selbstbeteiligung trägt. Für den Fall unserer Der Kunde wird uns auf schriftliche Anfrage unverzüglich eine Kopie der Versicherungsbestätigung über- mitteln.
(7) Der Begriff „Haftung“ unter IX. (5) und IX. (6) dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen bedeutet jede Form von Verpflichtung oder Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischenjedweder Art inklusive, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem aber nicht beschränkt auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränktHaftung für Kernenergieschäden, wie definiert in Klausel IX. Wir sind bereit(8). Dies gilt unabhängig davon, dem Auftraggeber ob Schäden auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewährenFahr- lässigkeit oder der Verletzung der Pflicht zur schonenden oder fachkundigen Behandlung beruhen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossenAllgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.Stand Oktober 2013 Seite 4 / 7
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko(8) Der Begriff „Kernenergieschäden“ unter IX. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus(5), daß IX. (6) und IX (7) dieser Verkaufs- und Lieferbedin- gungen bedeutet die Verletzung oder den Tod von Personen und die Beschädigung oder Zerstörung von jeglichem Eigentum oder Einrichtungen und/oder Beschädigungen oder Verletzungen der Liefergegenstand nicht hergestellt Umwelt, der natürlichen Ressourcen, der Tier- und Pflanzenwelt, eingeschlossen das Eigentum und/oder nur unter tatsächlich Einrichtun- gen des Kunden und des Eigentümers oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kannBetreibers der Anlage, sind an der die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommtverkauften Waren aufge- stellt oder installiert werden, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten sich durch radioaktive, giftige, explosive oder andere gefährliche Ei- genschaften, oder jegliche Kombinationen solcher Eigenschaften, von sämtlichen nuklearen Substanzen in Verbindung mit welchen die verkauften Waren direkt oder indirekt verwendet werden, ergeben oder auf diesen beruhen. Dies gilt auch, aber nicht gegeben ist beschränkt auf, ionisierende Strahlen oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltKontamination durch Radioaktivität beruhend auf Kernumwandlungsprozessen in Anlagen, in denen die verkauften Waren aufgestellt oder installiert und/oder benutzt werden, unabhängig davon, ob Verletzung, Tod oder Beschädigung aus unserer Fahrlässigkeit resultieren oder nicht.
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Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener 1) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – unbeschränkt bei Vorsatz oder fehlerhafter Ausführung von vor soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung eine Garantie für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen Beschaffenheit der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Schäden aus der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung Ver- letzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und Gesundheitauf de- ren Einhaltung der Vertragspartner (Besteller) regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir im Übrigen im Falle unseres Lieferverzugs auf Schadensersatz neben der Leistung, jedoch begrenzt auf höchstens 5% des ▇▇▇▇▇ des- jenigen Teils der Gesamtlieferung, der wegen der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.
d3) bei MängelnBei Bestehen von Rückgriffsansprüchen gegen Dritte haften wir in Fällen einfacher Fahr- lässigkeit gemäß vorstehendem Absatz 2 erst, nachdem der Besteller die Rückgriffsan- sprüche, die wir arglistig verschwiegen ihm hierzu abgetreten haben, erfolglos gegen Dritte geltend gemacht hat oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,dem Besteller ein unmittelbares Vorgehen gegen den Dritten unzumutbar ist.
e4) bei Mängeln des LiefergegenstandesWir bieten dem Besteller im Einzelfall die Möglichkeit, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz sich für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer eines bei ihm eintretenden Schadens entweder für eine geringere Haftung wegen leicht von uns zu dem von uns angebotenen Kaufpreis der Ware oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für eine höhere Haftung von uns zu einem von uns angebotenen höheren Kaufpreis der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren SchadenWare zu entscheiden (nachfolgend: „Tarif- ▇▇▇▇“). Sofern wir fahrlässig der Besteller in solchen Fällen keine explizite Tarifwahl trifft (Nichtausübung der Tarifwahl durch Nichtäußerung zur angebotenen Tarifwahl, nachfolgend: „Nichtäuße- rung“) oder sich im Rahmen einer solchen Tarifwahl für eine vertragswesentliche Pflicht verletzengeringere Haftung von uns zu einem geringeren Kaufpreis entscheidet, ist unsere Ersatzpflicht Haftung für Sach- oder Personenschäden zudem versicherte Risiken je Schadensfall auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränktvom Versicherer im Rahmen der von uns abgeschlossenen Versi- cherung (z.B. Produkthaftpflichtversicherung) tatsächlich ausgekehrten Versicherungs- leistungen begrenzt, sofern und soweit wir nicht bereits nach den übrigen Vorschriften dieser Ziffer 12 in geringerem Umfang haften. Wir sind bereitSofern sich der Besteller im Einzelfall für eine höhere Haftung von uns zu einem höheren Kaufpreis der Ware entscheidet, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick greift die vorgenannte Haftungsbegrenzung nicht ein. Die im Übrigen in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsdieser Ziffer 12 enthaltenen Haftungsausschlüsse und -begrenzungen sowie die Ausschlußtatbestände für Haftungsausschlüsse und -begrenzungen bleiben stets (in den Fällen einer Nichtäußerung sowie in allen Fällen einer explizit vom Besteller erklärten Tarifwahlentscheidung) unberührt.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko5) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Ange- stellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6) Die Regelungen in dieser Ziffer 12 gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Stellt sich daher Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz oder Ersatz vergebli- cher Aufwendungen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss (z.B. gemäß § 311 Abs. 2 BGB), wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden, z.B. gemäß § 823 ff. BGB. Eine zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler bleibt unberührt.
7) Soweit wir gemäß Ziffer 12 Abs.2 dem Grunde nach Vertragsabschluß herausauf Schadensersatz haften, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Ver- tragsverletzung vorausgesehen haben oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kanndie wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Rechte Ersatzpflicht des Auftraggebers Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von maximal € 15.000.000,- (Euro Fünfzehnmillionen) je Schadensfall und maximal € 30.000.000,- (Euro Dreißigmillionen) für alle Schadensereignisse eines Versicherungs- jahres (entsprechend den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das RechtDeckungssummen seiner Produkthaftpflichtversicherung) be- grenzt, vom Auftrag zurückzutreten, auch wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltsich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nurAGB
a) bei VorsatzDer Verwender haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, so- fern der Kunde Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders, gleich aus welchem Rechtsgrund geltend macht. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverlet- zung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
b) bei grober Fahrlässigkeit Der Verwender haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er oder seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise ein- tretenden Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Inhabers/der Organe von we- sentlichen Mängeln freien Liefergegenstandes sowie vom Verwender vertraglich übernommene Beratungspflichten sowie Schutz- und Ob- hutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung den Schutz von Leben, Körper und GesundheitGesundheit des Kunden oder seiner Vertreter und Erfül- lungsgehilfen sowie den Schutz des Eigentums des Kunden vor erheb- lichen Schäden bezwecken.
c) Soweit der Verwender technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem vom Ver- wender geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Der Verwender übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit von zur Verfügung gestell- ten Informationen.
d) bei MängelnDie Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Kör- pers und der Gesundheit bleibt unberührt, dies gilt auch für die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,zwin- gende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
e) bei Mängeln Die Haftung aus einer vom Verwender übernommenen Garantie bestimmt sich nicht nach den vorstehenden Vereinbarungen, sondern nach den Garantiebedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen.
f) Die vorstehenden Vereinbarungen gelten unabhängig vom Rechtsgrund einer Haftung, insbesondere auch für außervertragliche und deliktische Ansprüche und in gleichem Umfang zugunsten der Or- gane, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsge- hilfen des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzenVerwenders.
g) Soweit nicht in dieser Ziffer V. etwas anderes vereinbart ist, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind Haftung des Verwenders ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung 1. Als Schadenersatz für die Bedienung Nichterfüllung einer seiner vertraglichen (Aufkl‰rungs-, Sorgfalts- und Wartung Leistungs-) Pflichten hat uns der Vertragspartner verschuldens- unabh‰ngig den entstandenen Verlust einschliefllich des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber entgangenen Gewinns zu ersetzen. Der Vertragspartner ist befreit, wenn er beweist, dass die Nichterfüllung auf einem auflerhalb seines Einflussbereiches liegenden Hinderungsgrund beruht und dass von ihm vernünftigerweise nicht verwendet erwartet werden kannkonnte, den Hinderungsgrund bei Vertragsabschlufl in Betracht zu ziehen oder den Hinderungsgrund oder seine Folgen zu vermeiden oder zu überwinden.
2. Beruht die Nichterfüllung des Vertragspartners auf der Nichterfüllung eines Dritten, dessen er sich zur vˆlligen oder teilweisen Vertragserfüllung bedient, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen ist der Abschnitte 7 Vertragspartner von der Haftung nur befreit, wenn er nach Z1 befreit ist und 8.2 entsprechendwenn der Dritte selbst ebenfalls nach Z1 befreit w‰re, sofern Z1 auf ihn Anwendung f‰nde.
8.2 Für Schäden3. Werden wir wegen Verletzung behˆrdlicher Vorschriften oder aufgrund in- oder ausl‰ndischer Produkthaftungs- regelungen wegen der Fehlerhaftigkeit unseres Produktes in Anspruch genommen, die nicht am Liefergegenstand selbst auf die Ware/Leistung des Vertragspartners zurückzuführen ist, sind wir berechtigt, den uns entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen Schaden dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen. Dieser Schaden umfasst auch immer – nurdie Kosten einer vorsorglichen Rückholaktion und etwaiger in diesem Zusammenhang erstellter Gutachten.
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird1. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht Fall, dass über das Vermˆgen/Unternehmen des Vertragspartners das Schuldenregulierungs-, Insolvenz- oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- Ausgleichsverfahren erˆffnet oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kannein vorl‰ufiger Insolvenzverwalter bestellt wird, sind die Rechte des Auftraggebers auf wir berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer zu erkl‰ren und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen BelieferungSchadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
2. Wir haben das Rechtsind berechtigt, vom Auftrag zurückzutretenunsere Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, diese durch schlechte Vermˆgensverh‰ltnisse des Vertrags- partners gef‰hrdet ist.
3. In den in Z1 und Z2 genannten F‰llen kˆnnen wir eine angemessene Sicherheitsleistung für die Liefer- fähigkeit Dauer der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltjeweils relevanten Gew‰hrleistungszeitr‰ume einbehalten.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn 1. CONCEDUS haftet der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung AnlegerIn unbeschränkt für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper Leib oder Gesundheit und Gesundheitfür Schäden aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten aus dem Anlagevermittlungs-, Anlageberatungsvertrag sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
d) 2. Darüber hinaus haftet CONCEDUS bei Mängelnleichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, also der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Anlagevermittlungs-, Anlageberatungsvertrag überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von CONCEDUS auf solche typischen Schäden und/oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die wir arglistig verschwiegen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens des Vertraglich Gebundenen Vermittlers oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,eines Erfüllungsgehilfen von CONCEDUS sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von CONCEDUS.
e) bei Mängeln 4. Für die Wirksamkeit der erworbenen Finanzinstrumente sowie für den wirtschaftlichen Erfolg, den Ausfall von Zahlungen und das Risiko der Insolvenz der Emittenten haftet CONCEDUS nicht.
5. Für die in den Unterlagen der Emittenten gemachten Angaben und Informationen, insbesondere über Finanzinstrumente, übernimmt CONCEDUS keinerlei Gewähr (siehe hierzu auch Ziff. 4).
6. Ist ein Auftrag vom Inhalt her so beschaffen, dass CONCEDUS typischerweise einen Dritten mit der weiteren Ausführung betraut, so erfüllt CONCEDUS den Auftrag, indem sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (Weitergabe des LiefergegenstandesAuftrags an einen Dritten). In solchen Fällen beschränkt sich die Haftung von CONCEDUS auf die sorgfältige Auswahl und Instruktion des Dritten.
7. Unbeschadet der vorstehenden Haftungsregelungen ist CONCEDUS nicht für Dienstleistungen Dritter verantwortlich. CONCEDUS haftet nicht für Schäden oder Kosten und übernimmt auch keine sonstige Haftung im Fall einer Blockchain-Netzwerk Abschaltung (Downtime), soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- Unterbrechung, Verzögerung oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdeines Blockchain-Netzwerk Systemausfalls, Fehlers, oder anderer Umstände, die dazu führen, dass der Zugriff auf die Kryptowert der AnlegerIn nicht möglich ist.
8. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe Fall, dass die AnlegerIn durch eigenes schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen hat, bestimmt sich nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischenGrundsätzen des Mitverschuldens, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf in welchem Umfang CONCEDUS und die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police AnlegerIn den Schaden zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnstragen haben.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn 1. Mängelansprüche unseres Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Soweit ein Mangel der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer ▇▇▇▇ zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
3. Schlägt die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannNacherfüllung fehl, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendist unser Auftraggeber nach seiner ▇▇▇▇ berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
8.2 Für Schäden4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern unser Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindauf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe unserer Vertreter oder leitender AngestellterErfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf dem vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur Schadensersatzhaftung auf den vertragstypischenvorhersehbaren, vernünftigerweise vorhersehbaren Schadentypischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzenSoweit dem Auftraggeber ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem Haftung auch im Rahmen von Absatz 3 auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereitErsatz des vorhersehbaren, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnstypischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko7. Stellt sich daher Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach Vertragsabschluß herausdem Produkthaftungsgesetz.
8. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kannist die Haftung ausgeschlossen.
9. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränktgerechnet ab Gefahrenübergang.
10. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es Die Verjährungsfrist im Beschaffungsbereich Falle eines Lieferregresses nach dem §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt, sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
11. Soweit wir Auskünfte geben oder beratend tätig sein sollten und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommtden von uns geschuldeten vertraglich vereinbarten Leistungen gehören, geschieht dies unentgeltlich unter Ausschluss jeder Haftung.
12. Im Übrigen gelten die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltgesetzlichen Bestimmungen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn (1) Soweit wir, unsere Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener Verletzung des Lebens, des Körpers oder fehlerhafter Ausführung von vor der Ge- sundheit oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die wegen der schuldhaften Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannwesentlicher Vertragspflichten. Wir haften auch, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert die Garantie für die Beschaffenheit unserer Betonbauteile übernommen haben,.
e(2) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz Der Schadensersatzanspruch für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur ist jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren SchadenSchaden begrenzt. Sofern Für den vertragstypischen, vorherseh- baren Schaden haften wir fahrlässig bis zu einem Betrag in Höhe von 50.000 Euro. Soweit unsere Haft- pflichtversicherung darüber hinaus Deckung gewährt, haften wir bis zu dem durch unsere Haft- pflichtversicherung gedeckten Betrag. Die Haftung für Schäden durch unsere Betonbauteile an anderen Rechtsgütern des Bestellers (z.B. Schäden an anderen Sachen) ist jedoch ganz ausge- schlossen. Die Haftungsbeschränkungen der Sätze 1 und 2 dieses Abs. 2 gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird, wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht Garantie für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen GewinnsBeschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko(3) Die Regelungen der vorstehenden Absätze 1 und 2 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbeson- dere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaub- ter Handlung. Stellt Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haf- tung für Verzug bestimmt sich daher jedoch nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränktZiffer 3 Abs. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt7, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltHaftung für Unmöglichkeit nach Ziffer 3 Abs. 8.
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Sources: General Terms and Conditions
Haftung. 8.1 Wenn 1. Der Verkäufer muss den Käufer, dessen Vertreter, Arbeitnehmer, Kunden und Benutzer seiner Produkte von allen Klagen und von allen Ansprüchen, Forderungen, Schäden, Urteilen, Schadenersatzansprüchen, Kosten, Aufwendungen und Verpflichtungen, einschließlich angemessener Rechtanwaltsgebühren, freistellen, entschädigen und schadlos halten, die aus dem Tod oder der Liefergegenstand Verletzung von Personen oder aus Sachschäden resultieren, die sich aus oder in Verbindung mit der Erfüllung einer Bestellung durch unser Verschulden infolge unterlassener den Verkäufer oder fehlerhafter Ausführung von vor aus oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen in Verbindung mit den hierunter zur Verfügung gestellten Waren und/oder Dienstleistungen ergeben oder im Hinblick auf Ansprüche und Beratungen Behauptungen, dass die Waren und/oder durch Dienstleistungen mangelhaft, untauglich oder gefährlich sind, oder dass die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung Waren nicht den anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden auch auf Fahrlässigkeit oder teilweiser Fahrlässigkeit des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendKäufers beruht.
8.2 Für Schäden2. Auf Wunsch des Käufers muss der Verkäufer derartige Ansprüche oder Verfahren auf eigene Kosten durch eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei verteidigen lassen. Der Verkäufer muss auf eigene Kosten eine angemessene Versicherung für Arbeitsunfallschutz und Betriebshaftpflicht abschließen, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindPersonen‐ und Sachschäden einschließt. Der Verkäufer muss dem Käufer Versicherungsscheine vorlegen, haftet aus denen sich die Haftungssummen, Policennummern und Versicherungslaufzeiten ergeben.
3. Die einzige Haftung des Käufers dem Verkäufer gegenüber aus der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
aBestellung (einschließlich deren Kündigung, Ablauf oder Widerruf) bei Vorsatz
b) bei besteht in der Pflicht zur Zahlung der Waren und Dienstleistungen und zur Zahlung der oben erwähnten kündigungsbedingten Aufwendungen. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET DER KÄUFER DEM VERKÄUFER GEGENÜBER FÜR ERWARTETEN ODER ENTGANGENEN GEWINN, ZINSEN, PÖNALEN ODER FÜR SCHADENERSATZ FÜR NEBEN‐ ODER FOLGEKOSTEN ODER MITTELBARE SCHÄDEN, STRAFEN, MEHRFACHSCHÄDEN ODER EXEMPLARISCHEN SCHADENERSATZ ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER BESTELLUNG, GLEICHGÜLTIG, OB WEGEN VERTRAGSVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG, VERZUG, SACHSCHADEN, PERSONENSCHADEN, KRANKHEIT ODER TOD ODER SONSTWIE, es sei denn, die Haftung des Käufers basiert auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsdiesen Bedingungen geregelt.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Einkaufsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn Wir haften für die ordnungsgemäße Durchführung unserer Arbeiten. Dabei ist die Haftung des Auftragnehmers der Liefergegenstand Höhe nach auf die Vergütung des Auftrages beschränkt. Bei offensichtlichen Mängeln ist der Auftraggeber zur Mängelrüge innerhalb einer Woche nach Beendigung unserer Arbeiten verpflichtet. Die Erhebung der Mängelrüge durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung den Auftraggeber entbindet diesen nicht von seiner Zahlungspflicht. Sollte der Auftrag vom Auftraggeber kurz vor oder während der Arbeitserledigung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen zurückgezogen werden, haftet der Auftraggeber für unseren dadurch entstandenen Schaden. Unser Anspruch auf (Teil-) Vergütung der bis dahin geleisteten Arbeiten bleibt davon unberührt. Werden Arbeiten nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung bestimmten Weisungen des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannAuftraggebers von uns ausgeführt, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers haften wir nicht für deren Erfolg noch für etwaige Folgeschäden, die Regelungen aufgrund der Abschnitte 7 Weisung eingetreten sind. Werden Dritte geschädigt, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber haftet auch für Verzögerungen, welche darauf beruhen, dass nicht unsere Geräte und 8.2 entsprechend.
8.2 Mitarbeiter eingesetzt werden. Der Auftraggeber ist stets verpflichtet, einen etwaigen Schaden, der ihm durch unsere Leistung oder Lieferung entstanden ist, so gering wie möglich zu halten. Bei Holzankauf am Stamm übernehmen wir keine Haftung oder Kosten für vorhandenes nicht sichtbares Eisen. Wir haften nicht für Schäden, welche auf ungünstigen Witterungsverhältnissen und unsachgemäßer Bestellung, Pflege und Düngung der Kulturen oder unzureichender Vorbereitung der Flächen durch den Auftraggeber beruhen. Für ▇▇▇▇▇▇▇, die dem Auftraggeber durch nicht von uns zu vertretenden Terminverschiebungen entstehen, haften wir nicht, sofern die Terminverschiebung dem Auftraggeber mitgeteilt worden ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, alle verbindlichen und öffentlich einsehbaren Kabel- und Leitungspläne der durch den Auftragnehmer zu bearbeitenden Fläche einzusehen und den Auftragnehmer auf den Verlauf etwaiger unterirdischer Leitungen genau hinzuweisen. Wird bei der Auftragsdurchführung durch den Auftragnehmer eine unterirdische Leitung beschädigt, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und haftet zugleich für Schäden, die an den Maschinen des Auftragnehmers entstehen sowie für Folgeschäden. Diese Haftungsfreistellung zugunsten des Auftragnehmers gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer vor Auftragsdurchführung unmissverständlich auf den Verlauf von unterirdischen Leitungen hingewiesen hat und diese dann durch den Auftragnehmer durch Nichtbeachtung des Hinweises beschädigt werden. Diese Haftungsfreistellung gilt jedoch vollumfänglich zugunsten des Auftragnehmers auch in dem Fall, dass dieser unterirdische Leitungen beschädigt, deren Verlauf allgemein unbekannt ist. Soweit wir haften, sind wir berechtigt, etwaige Schäden selbst zu beseitigen. Bei Qualitätsmängeln der gelieferten Materialien (Saatgut, Spritzmittel usw.) beschränkt sich unsere Gewährleistung auf Ersatzlieferung und Nachbesserung, es sei denn, dass uns ein Verschulden trifft. Schlägt unsere Nachbesserung und Ersatzlieferung fehl, so kann unser Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung oder Wandlung des Vertrages verlangen. Haften wir für entgangenen Gewinn oder Ersatz von Folgeschäden, so beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf die uns zustehende Vergütung, es sei denn, dass wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Verleihen oder vermieten wir Geräte, so sind uns Schäden an den Maschinen unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls hat der Mieter oder Entleiher uns oder Dritten für jeden Schaden aufzukommen, der auf der Nichtanzeige des Schadens beruht. Wird eine Schadensmeldung bis spätestens zur Rückgabe der Maschinen nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindordnungsgemäß abgegeben, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränktletzte Benutzer. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich Benutzer trägt stets die Verantwortung für die Einhaltung der eigenen Belieferungstraßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und für eine ordnungsgemäße Versicherung der Geräte. Wir haben das RechtVon uns vermietete oder entliehene Geräte sind uns in ordnungsgemäßem und einsatzbereitem Zustand zurückzugeben, vom Auftrag zurückzutretenes sei denn, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltdass uns gegenüber bei Übernahme des Gerätes dessen Zustand gerügt worden ist.
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Haftung. 8.1 1. Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener Käufer in Ausübung eines Berufs oder fehlerhafter Ausführung Gewerbes handelt, ist die Haftung der Dutoit wie folgt beschränkt:
a. Weder die Dutoit noch Dritte, die von vor ihr für das Zustandekommen oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen die Erfüllung des Vertrags hinzugezogen wurden, haften für aus dem Vertrag sich ergebende oder damit zusammenhängende Schäden, der dem Käufer oder einem von ihm zur Erfüllung des Vertrags hinzugezogener Dritten möglicherweise direkt oder indirekt entsteht, ungeachtet der Schadensursache.
b. Unbeschadet des Vorstehenden haftet die Dutoit grundsätzlich nicht: • für Nichtlieferung oder nicht fristgerechte Lieferung • für Angaben in Prospekten, Katalogen, Werbemitteln und Beratungen dergleichen • im Falle eines unverschuldeten Verzugs (höhere Gewalt) im Sinne von Artikel 7 • wenn der Käufer selbst oder durch ein Dritter die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung gelieferte Ware repariert, an ihr Änderungen vornimmt, sie zu anderen Zwecken als denjenigen, für die Bedienung sie geeignet oder bestimmt ist, benutzt, die gelieferte Ware übermäßig belastet oder auf andere Weise unsachgemäß benutzt • für das Eigentum Dritter, das in den Betriebsräumen der Dutoit lagert oder sich dort, gleich aus welchem Grund, befindet • für Betriebs- und/oder Folgeschäden, ungeachtet der Schadensursache • für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfskräften verursachte Schäden
c. Wenn die Dutoit in irgendeinem Fall trotz des Vorstehenden für einen Schaden haftbar ist, übernimmt die Dutoit die Haftung nur, sofern diese Haftung von ihrer Versicherung gedeckt wird, und Wartung bis zur Höhe des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber Betrags der von der Versicherung geleisteten Zahlung. Wenn der Versicherer in einem Fall nicht verwendet werden kannleistet oder der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt ist, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche haftet die Dutoit grundsätzlich nur bis zur Höhe des Bestellers Rechnungsbetrags für den betreffenden Vertrag beziehungsweise für den betreffenden Teilvertrag oder die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendbetreffende Teillieferung.
8.2 Für Schädend. Der Käufer stellt die Dutoit von allen Ansprüchen Dritter gegenüber der Dutoit frei.
2. Wenn der Käufer nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt, gilt die folgende Haftung. Wenn die Dutoit von Gesetzes wegen in einem Fall für einen Schaden haftbar ist, übernimmt sie die Haftung nur, soweit diese Haftung von ihrer Versicherung gedeckt wird, und bis zur Höhe des Betrags der von der Versicherung geleisteten Zahlung. Wenn der Versicherer in einem Fall nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindleistet oder der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt ist, haftet die Dutoit grundsätzlich nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrags für den betreffenden Vertrag beziehungsweise für den betreffenden Teilvertrag oder die betreffende Teillieferung.
3. Die in diesen Bedingungen enthaltenen Ausschlüsse beziehungsweise Beschränkungen der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei Haftung gelten nicht, soweit der Schaden die Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe Dutoit oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsihrem leitenden Personal ist.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Allgemeine Handelsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn MAHLE haftet für Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz oder/und vergeblicher Aufwendun- gen, gleich aus welchem Rechtsgrund, wie folgt:
1. Soweit nicht an anderer Stelle dieser EVLB eine andere Haftungsregelung getroffen ist, ist MAHLE nur zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Besteller unmittelbar oder mittelbar infolge einer fehlerhaften Lieferung, wegen Verletzung behörd- licher Sicherheitsvorschriften oder aus irgendwel- chen anderen, MAHLE zuzurechnenden Rechts- gründen entsteht.
2. Kann der Liefergegenstand durch unser Verschulden von MAHLE infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vertragsschluss er- folgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen Nebenverpflichtun- gen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kannwerden, so gelten unter Ausschluß Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 IX und 8.2 entsprechendX.3 entspre- chend.
8.2 a) Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer MAHLE – aus welchen Gründen wel- chen Rechtsgründen auch immer – nur
a) nur bei Vorsatz
b) , bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe Organe, leitender An- gestellter oder leitender Angestellter
c) Erfüllungsgehilfen, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Körper, Gesundheit
d) , bei Mängeln, die wir MAHLE arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir MAHLE garantiert haben,hat und ge- mäß den Bestimmungen des Produkthaftungsge- setzes.
eb) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir Ver- tragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags über- haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Höhe nach jeweils Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet MAHLE auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrläs- sigkeit, in letzterem Fall begrenzt nur auf den bei Ver- tragsschluss vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. .
c) Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Wird der Besteller aufgrund Haftung nach Dritten gegenüber nicht abdingbarem Recht in Anspruch genommen, tritt MAHLE gegenüber dem Besteller insoweit ein, wie sie auch unmittelbar haften würde. Für den Schadensausgleich zwischen Besteller und MAHLE finden die Grundsätze des § 254 BGB ent- sprechende Anwendung. Dies gilt auch für den Fall einer direkten Inanspruchnahme von MAHLE. Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, soweit der Bestel- ler seinerseits die Haftung gegenüber seinem Ab- nehmer wirksam beschränkt hat. Dabei wird der Besteller bemüht sein, Haftungsbeschränkungen in rechtlich zulässigem Umfang auch zugunsten von MAHLE zu vereinbaren.
5. Für Maßnahmen des Bestellers zur Schadensab- wehr (z. B. Rückrufaktion) haftet MAHLE, soweit sie rechtlich verpflichtet ist.
6. Der Besteller wird MAHLE, falls er MAHLE nach den vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will, unverzüglich und umfassend informieren und konsultieren. Er hat MAHLE Gelegenheit zur Unter- suchung des Schadenfalls zu geben. Über die zu ergreifenden Maßnahmen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsbei Vergleichsverhandlungen, werden sich die Ver- tragspartner abstimmen.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Haftung. 8.1 Wenn 1. Sämtliche bei I do eingestellten Inhalte sind ausschließlich solche der Liefergegenstand jeweiligen Hilfsorganisation. I do macht sich diese nicht zu eigen insbesondere in dem Sinne, dass I do keine Gewährleistung dafür übernimmt, dass die angebotenen Spendenprojekte auch den Beschreibungen entsprechen.
2. Die auf I do bereitgestellten Projektabbildungen dienen lediglich der Veranschaulichung und können auch Symbolbilder sein. I do sowie die jeweiligen Hilfsorganisationen behalten sich zumutbare Abweichung von den Symbolabbildungen vor.
3. I do hat in einem vertretbaren Rahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Beschreibung das jeweilige Spendenprojekt zutreffend wiedergibt. In diesem Zusammenhang behält sich I do ausdrücklich das Recht vor, ein Spendenprojekt zu entfernen bzw. eine Hilfsorganisation von der Nutzung der I do App auszuschließen, wenn nach Dafürhalten ein I do Spendenprojekt nicht zutreffend beschrieben wird bzw. ein sonstiger möglicher Missbrauch gegeben ist.
4. Der Spender haftet bei der Verletzung von Rechten Dritter, bei einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder Anforderung durch unser Verschulden infolge unterlassener ihn selbst und unmittelbar. Der Spender verpflichtet sich, I do von allen Schadensersatzforderungen Dritter freizustellen, die aus der Nichtbeachtung des sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Pflichten, der Verletzung von Rechten Dritter oder fehlerhafter Ausführung von vor aus einem Verstoß des Spenders gegen gesetzliche Vorschriften oder Anforderungen entstehen.
5. Die Haftung der I do, gleich aus welchem Rechtsgrund, sei es aus vertraglicher Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung, bestimmt sich abschließend nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen den folgenden Regelungen: I do haftet für Vorsatz und Beratungen oder durch die grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dem I do bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne sind solche Pflichten, auf deren Erfüllung der Spender regelmäßig vertrauen darf und deren Erfüllung für die Bedienung und Wartung Erreichung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber Vertragszwecks wesentlich ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommtFalle der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch I do und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist des Körpers oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltGesundheit die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der I do oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der I do beruhen sowie im Falle zwingender gesetzlicher Regelungen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben ausdrücklich unberührt.
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Sources: Nutzungsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn 10.1. Die Haftung der Liefergegenstand durch unser Lieferantin auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden infolge unterlassener ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 10 eingeschränkt.
10.2. Soweit die Lieferantin dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, welche die Lieferantin bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder fehlerhafter Ausführung die die Lieferantin bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von vor Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
10.3. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Lieferantin für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 5,0 Mio. Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertrags-wesentlicher Pflichten handelt. Eine hierüber hinausgehende Haftung besteht in den Fällen, in denen die Parteien einen Verwendungszweck nach Ziffer 2.9 vereinbart haben und der Kunde das sich hieraus ergebende Schadensrisiko -zumindest in einer circa-Angabe und ggf. der dieser zugrundeliegenden Mengeneinheit (z.B. pro Stück) – betragsmäßig beziffert hat. Bei Plausibilität dieser Angabe(n) erhöht sich die Haftung seitens der Lieferantin um den so übermittelten und bestätigten ▇▇▇▇▇▇.
10.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Lieferantin.
10.5. Soweit die Lieferantin technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von der Lieferantin geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Aus-schluss jeglicher Haftung.
10.6. Die Einschränkungen dieser Ziffer 10 gelten nicht für Haftung wegen vorsätzlichen Ver-haltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechenddem Produkthaftungsgesetz.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Haftung. 8.1 Wenn Soweit nicht an anderer Stelle dieser Bedingungen eine andere Haftungsregelung getroffen ist, ist der Liefergegenstand durch unser Lieferant nur wie folgt zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Besteller unmittelbar oder mittelbar infolge einer fehlerhaften Lieferung, wegen Verletzungen behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aus irgendwelchen anderen, dem Lieferanten zuzurechnenden Rechtsgründen entsteht.
11.1 Die Schadensersatzpflicht ist grundsätzlich nur gegeben, wenn den Lieferanten ein Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung an dem von vor oder ihm verursachten Schaden trifft.
11.2 Wird der Besteller aufgrund verschuldensunabhängiger Haftung nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen Dritten gegenüber nicht abdingbarem Recht in Anspruch genommen, tritt der Lieferant gegenüber dem Besteller insoweit ein, wie er auch unmittelbar haften würde. Für den Schadensausgleich zwischen Besteller und Beratungen oder durch Lieferant finden die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung Grundsätze des § 254 BGB entsprechende Anwendung. Dies gilt auch für den Fall einer direkten Inanspruchnahme des Lieferanten.
11.3 Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, soweit der Besteller seinerseits die Bedienung und Wartung Haftung gegenüber seinem Abnehmer ▇▇▇▇▇▇▇ beschränkt hat. Dabei wird der Besteller bemüht sein, Haftungsbeschränkungen in rechtlich zulässigem Umgang, auch zu Gunsten des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannLieferanten, so gelten unter Ausschluß weiterer zu vereinbaren.
11.4 Ansprüche des Bestellers die Regelungen sind insoweit ausgeschlossen, wie der Abschnitte 7 Schaden zurückzuführen ist auf dem Besteller zuzurechnende Verletzungen von Bedingungs-, Wartungs- und 8.2 entsprechendEinbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, natürlichen Verschleiß oder fehlerhafte Reparatur.
8.2 11.5 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, Maßnahmen des Bestellers zur Schadensabwehr (z.B. Rückrufaktion) haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des LiefergegenstandesLieferant, soweit er rechtlich verpflichtet ist.
11.6 Der Besteller wird den Lieferanten, falls er diesen nach den vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will, unverzüglich und umfassend informieren und konsultieren. Er hat dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdLieferanten Gelegenheit zur Untersuchung des Schadenfalls zu geben. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf Über die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossenergreifenden Maßnahmen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsbei Vergleichsverhandlungen, werden sich die Vertragspartner abstimmen.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko11.7 Die in Nr. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus7.1 aufgestellten Grundsätze zur Haftungsbegrenzung sind entsprechend anzuwenden, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt soweit keine oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte keine ausreichende Versicherung des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltLieferanten besteht.
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Haftung. 8.1 Wenn Soweit nicht an anderer Stelle dieser Bedingungen eine andere Haftungsregelung getroffen ist, ist der Liefergegenstand durch unser Lieferant wie folgt zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns unmittelbar oder mittelbar infolge einer fehlerhaften Lieferung, wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aus irgendwelchen anderen, dem Lieferanten zuzurechnenden Rechtsgründen entsteht:
1. Die Schadensersatzpflicht ist grundsätzlich gegeben, wenn den Lieferanten ein Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung an dem von vor oder ihm verursachten Schaden trifft.
2. Werden wir aufgrund verschuldensunabhängiger Haftung nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen Dritten gegenüber nicht abdingbarem Recht in Anspruch genommen (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz), tritt der Lieferant gegenüber uns insoweit ein, wie er auch unmittelbar haften würde. Für den Schadensausgleich zwischen uns und Beratungen oder dem Lieferanten finden die Grundsätze des § 254 BGB entsprechende Anwendung. Dies gilt auch für den Fall einer direkten Inanspruchnahme des Lieferanten. Die Pflichten des Lieferanten umfassen auch die Kosten, die uns durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannInanspruchnahme anwaltlicher Hilfe oder sonst im Zusammenhang mit der Abwehr von Produkthaftungsansprüchen entstehen. Unterliegen wir im Verhältnis zum Geschädigten besonderen Beweislastregeln, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers diese Beweislastregeln auch im Verhältnis von uns zum Lieferanten, sofern die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendzu beweisenden Umstände nicht allein unserem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind.
8.2 3. Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, soweit wir unsererseits die Haftung gegenüber unserem Kunden wirksam beschränkt haben. Dabei werden wir bemüht sein, bestmögliche Haftungsbeschränkungen in rechtlich zulässigem Umfang zu vereinbaren.
4. Ansprüche von uns sind soweit ausgeschlossen, wie der Schaden zurückzuführen ist auf uns zuzurechnende Verletzungen von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, natürlichen Verschleiß oder von uns durchgeführte fehlerhafte Reparatur.
5. Für SchädenMaßnahmen von uns zur Schadensabwehr (z.B. Rückrufaktion, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, genauer unter Ziffer 13 geregelt ist) haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des LiefergegenstandesLieferant, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkter rechtlich verpflichtet ist.
6. Wir sind bereitwerden den Lieferanten, falls wir diesen nach den vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen möchten, unverzüglich informieren. Dabei werden wir dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police Lieferanten Gelegenheit zur Untersuchung des Schadenfalls geben. Über die zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossenergreifenden Maßnahmen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsbei Vergleichsverhandlungen, werden wir uns mit dem Lieferanten abstimmen.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt7. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen BelieferungLieferant haftet für seine Vertreter oder Unterbeauftragten in gleichem Maße wie für sein eigenes Verhalten. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltGleiches gilt für seine Sublieferanten.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen 10.1 Schadenersatz- und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend zusammenfassend „Schadenersatzansprüche“) des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannLieferanten gegen Kaesler - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für SchädenProdukthaftungsgesetzes, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht einer vorsätzlichen oder grob fahrlässiger fahrlässigen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch Kaesler, Gesundheits- oder Körper-schäden des Lieferanten infolge einer von Kaesler zu vertretenden Pflichtverletzung, der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir durch ▇▇▇▇▇▇▇. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die Erfüllung des jeweiligen Vertrages typischerweise gerade erst er-möglichen. Im Falle der Höhe nach jeweils begrenzt nur Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadenersatzanspruch des Lieferanten gegen ▇▇▇▇▇▇▇ auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schadenvorherseh- baren Schaden begrenzt, soweit wir nicht für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, nicht für Gesundheits- oder Körperschäden des Lieferanten oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft haften. Sofern wir fahrlässig Einer Pflichtverletzung durch Kaesler steht eine vertragswesentliche Pflicht verletzensolche unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Umkehr der Beweislast zum Nachteil des Lieferanten verbunden.
10.2 Der Lieferant steht dafür ein, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- dass bei der Entwicklung und/oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereitHerstellung des Liefergegenstandes oder der Erbringung der Leistung den neusten Stand der Wissenschaft und Technik beachtet und alle anwendbaren Rechtsvorschriften und Standards eingehalten, dem Auftraggeber vor Auslieferung eine eingehende Qualitätskontrolle durchgeführt und alle zur Erfüllung dieser Pflichten getroffenen Maßnahmen hinreichend dokumentiert, diese Dokumentation 11 Jahre lang aufbewahrt und uns oder einem von uns benannten Dritten jederzeit auf Verlangen Einblick Einsicht in unsere Police diese Dokumentation gewährt werden. Ein Zurückbehaltungs-/Leistungsverweigerungsrecht ist insoweit ausgeschlossen. Hiervon unberührt
10.3 Sollte Kaesler auf Grund von Produkthaftung nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen werden, hat uns der Lieferant auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen, sofern und soweit die Schäden durch die von dem Lieferanten gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen verursacht worden sind. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Lieferanten ein Verschulden trifft. Liegt die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Lieferanten, hat er nachzuweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Der Lieferant ist ferner verpflichtet, ▇▇▇▇▇▇▇ etwaige Aufwendungen und Schäden zu gewährenerstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion oder sonstigen notwendigen Maßnahmen ergeben, die im Zusammenhang mit einem Mangel der vom Lieferanten gelieferten Ware oder erbrachten Leistung stehen oder Folge eines solchen Mangels sind. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen GewinnsÜber Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahme oder sonstigen Maßnahmen wird Kaesler den Lieferanten - soweit möglich und zumutbar - unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Haftung des Lieferanten nach den gesetzlichen und sonstigen vertraglichen Bestimmungen bleibt unberührt.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko10.4 Der Lieferant ist verpflichtet, während der Dauer des jeweils mit ihm geschlossenen Vertrages eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 10 Mio. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß herausEuro pro Schadensfall - unter Ausschluss des Serienschadenseinwandes - aufrecht zu erhalten. ▇▇▇▇▇▇▇ ist berechtigt, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt von dem Lieferanten die entsprechende Deckungs-bestätigung seines Versicherers zu verlangen.
10.5 Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten innerhalb von Betrieben oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kannauf dem Werkgelände von Kaesler ausführen, sind den Bestimmungen der geltenden Betriebsordnung unterworfen. Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen, die Rechte des Auftraggebers für das Betreten der Betriebsanlagen bestehenden Vorschriften einhalten. Kaesler übernimmt keine Haftung für Unfälle dieser Personen auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich Betriebsgrundstücken oder in den Betriebsanlagen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist gesetzlichen Vertreter oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltErfüllungsgehilfen von Kaesler beruhen.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn (1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder fehlerhafter Ausführung von vor sonst abhanden gekommenen Authenti- fizierungsinstruments oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen auf der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindsonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Au- thentifizierungsinstruments, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nurKontoinhaber für den hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 50 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft.
a(2) bei VorsatzDer Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz (1) verpflichtet, wenn • es ihm nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche Verwendung des Authentifizierungsinstruments vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken, oder • der Verlust des Authentifizierungsinstruments durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweigniederlassung/Zweigstelle eines Zahlungsdienstleisters oder eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten der Bank ausgelagert wurden, verursacht worden ist. BED_NOB_V2_08.22
b(3) bei grober Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen und hat der Kontoinhaber in betrügerischer Absicht gehandelt oder seine Anzeige- und Sorg- faltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, trägt der Kontoinhaber abweichend von Absatz (1) und (2) den hierdurch entstandenen Scha- den in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Inhabers/Kontoinhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er eine seiner unter Ziffer 5 aufgeführten Sorgfaltspflichten verletzt hat.
(4) Abweichend von Absatz (1)–(3) ist der Organe oder leitender AngestellterKontoinhaber nicht zum Schadensersatz ver- pflichtet, wenn die Bank eine starke Kundenauthentifizierung nicht verlangt hat. Eine starke Kundenauthentifizierung erfordert insbesondere die Verwendung von zwei von- einander unabhängigen Authentifizierungselementen. Der Kontoinhaber haftet jedoch, wenn er in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
c(5) bei schuldhafter Verletzung von LebenHat die Bank die Möglichkeit einer Sperre gemäß Ziffer 7 nicht sichergestellt und konnte der Kontoinhaber eine Sperre aus diesem Grunde nicht durchführen, Körper ist er nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet, es sei denn, der Kontoinhaber hat in betrügeri- scher Absicht gehandelt.
(6) Sobald die Bank eine Sperranzeige eines Kontoinhabers erhalten hat, haftet sie für alle danach durch nicht autorisierte Online-Banking-Verfügungen entstehenden Schä- den. Die Haftung der Bank ist ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
(7) Beruhen die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und Gesundheit
d) bei Mängelnunvorhersehbaren Ereignis, auf das die Partei, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandessich auf dieses Ereignis beruft, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft hätten vermieden werden kannkönnen, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltHaftungsansprüche ausgeschlossen.
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Sources: Online Banking Terms and Conditions
Haftung. 8.1 Wenn 1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Meidung des vollständigen Rechtsverlustes die Vollständigkeit und Mangelfreiheit der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener Ware sofort nach Entgegennahme zu überprüfen und Beanstandungen schriftlich spätestens am nächsten Tage mitzuteilen. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, die Ware zurückzunehmen und unverzüglich Ersatz zu leisten.
2. Abweichungen in der Beschaffenheit der gelieferten Gegenstände können nicht beanstandet werden, sofern sie handelsüblich und für den vorgesehenen Gebrauch nicht erheblich sind. Jegliche Eingriffe von außen, die mit einem geltend gemachten Mangel im Zusammenhang stehen, heben die Gewährleistung auf.
3. Wir können wegen Nichterfüllung oder fehlerhafter Ausführung von vor Verzugs nur in Anspruch genommen werden, wenn uns Vorsatz oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Gleiches gilt auch für Mangelfolgeschäden, für die Bedienung wir ansonsten nicht haften. Ist uns Ersatz oder Nachbesserung, zu der wir ebenfalls berechtigt sind, in angemessener Frist nicht möglich, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden oder wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung sowie Beratungs-, Schutz- und Wartung Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag in Höhe der derzeitigen Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung sonstigen Haftpflichtversicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsauch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko4. Stellt sich daher Ansprüche gegen uns, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme bei Personenschäden verjähren insoweit innerhalb von 12 Monaten, soweit nicht eine kürzere gesetzliche Verjährung gilt.
5. Unser Kunde ist gehalten, gelieferte Gegenstände vor einer Weiterverarbeitung sorgfältig zu überprüfen und stellt uns deshalb von Produkthaftpflichtansprüchen frei.
6. Rücksendungen dürfen nur nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltvorheriger Einwilligung durch BBT erfolgen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit Etwaige Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Inhabers/Käufers richten sich nach den gesetzlichen Regelungen und nach den folgenden Maßgaben: In Fällen der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Pflichten haftet MVO unbegrenzt.
b) In Fällen der Verletzung „wesentlicher Vertragspflichten“ (dies sind solche, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und Gesundheitauf deren Erfüllung der Käufer daher berechtigterweise vertrauen darf) ist der Anspruch der Höhe nach begrenzt auf den netto-Umsatzwert des jeweils betroffenen Vertrags. Im Falle eines dauerhaften Lieferverhältnisses und mehrfacher, darin erfolgender Lieferungen über Jahre hinweg bedeutet dies jeweils eine Beschränkung der Haftung pro Kalenderjahr auf den jeweiligen netto-Umsatzes des Jahres, in dem der Schaden (erstmals) auftritt. Im Falle von Rückrufen zur Vermeidung von Gefahr für Leib und Leben oder sonstiger zum Rückruf verpflichtender Fälle ist die Haftung auf die Deckungssumme einer insoweit einschlägigen, geltenden und gültigen Versicherung begrenzt, wenn und soweit diese Deckungssumme über den netto-Umsatzwert des Vertrages oder aber im Falle von dauerhaften Lieferbeziehungen über den einschlägigen netto-Jahresumsatz hinausgeht. In allen übrigen Fällen haftet MVO nicht.
c) Die sich aus Ziff. 11. a) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden MVO nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten aber nicht, soweit MVO einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.
d) bei MängelnFür vom Käufer oder dessen Kunden durchgeführte Rückruf- oder Serviceaktionen haftet MVO nur dann, wenn diese aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen oder zur Vermeidung von Personenschäden erforderlich sind/waren und die wir arglistig verschwiegen Mangelhaftigkeit der von MVO gelieferte Waren hierfür ursächlich ist oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,war.
e) bei Mängeln des LiefergegenstandesDer Haftungsausschluss und/oder die Haftungsbegrenzung gelten auch, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für der Käufer anstelle eines Anspruches auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen GewinnsErsatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Sales Contracts
Haftung. 8.1 Wenn 1. Alle uns zur Verfügung gestellten Materialien werden mit größter Sorgfalt behandelt. Sollte dennoch ein Verlust, eine Beschädigung oder fehlerhafte Bearbeitung vorkommen, und / oder auf unser Verschulden zurückzuführen sein, haften wir nur in Höhe des Materialwertes (Rohmaterial). Herstellungs- oder Aufnahmekosten, Honorar- oder Gegenforderungen bleiben von der Liefergegenstand Haftung ausgeschlossen. Uns als Farbmuster, Reproduktionsvorlage oder aus sonstigen Gründen zur Verfügung gestellte Gegenstände (z.B. Fahrzeuge) werden, wenn nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert.
2. Bei Fahrzeugen, die uns zur Beschriftung und/oder Beschichtung übergeben werden, übernimmt der Überbringer, bzw. Auftraggeber die Haftung für sämtliche, nicht zum Fahrzeug gehörende Gegenstände, die sich an oder im Fahrzeug befinden. Bei Fahrzeugannahme werden, falls erwünscht, etwaige, sichtbare Vorschäden protokollarisch dokumentiert. Verzichtet der Auftraggeber auf Erstellung oder Anerkenntnis dieses Annahmeprotokolls, verfällt dadurch automatisch jeglicher Anspruch auf Ersatz von Beschädigungen am Fahrzeug.
3. Bei Oberflächenbeschädigungen, die durch unsachgemäßes Entfernen von Beschichtungen oder Beschriftungen seitens Dritter entstehen, ist uns gegenüber grundsätzlich jeder Schadenersatzanspruch ausgeschlossen. Selbiges gilt bei Entfernung von Beschichtungen oder Beschriftungen durch uns, die durch Dritte angebracht wurden. Für Oberflächenbeschädigungen, die bei Entfernung von uns angebrachten Beschichtungen oder Beschriftungen nachweislich durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannentstehen, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen haften wir im Rahmen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendüblichen Haftpflichtbedingungen.
8.2 4. Für SchädenBeschädigungen an Oberflächen, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden auf Zustand oder Alter der Oberfläche vor der Beschichtung / Beschriftung zurückzuführen sind, können wir keinerlei Haftung übernehmen. Dies gilt zum Beispiel für nachträglich lackierte Kunststoffteile, Unfallreparaturen, stumpfe und ältere Lacke, Montage und Verklebung bei eventuell bereits vorhandenen Spannungen von Glasflächen, etc. Haftungsansprüche aus Oberflächenbeschädigungen durch Entfernung von Beschichtungen oder Beschriftungen bei Fahrzeugen beschränken sich auf unfallfreie Neuwagen (bis 6 Wochen nach Erstzulassung) und werksseitig ausgeführte Lackierungen.
5. Bei Fahrzeugbeschriftungen / Verklebungen muss zum Teil auf Lack geschnitten werden. Bei daraus resultierenden (möglichen) Beschädigungen des Lackes sind etwaige Reklamationsansprüche ausgeschlossen.
6. Es gelten die Haftungserklärungen der jeweiligen Folienhersteller. Diese werden bei Bedarf von uns an Sie weitergegeben. Wir haften nur im Rahmen der normalen Haftpflichtbedingungen – weitergehende Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.
7. Für Folgen, die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechtes entstehen, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) Auftraggeber. Er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungs- und Vertretungskosten zu erstatten. Digitaldrucke, Farbabweichungen zu der Ansicht auf dem Bildschirm des Inhabers/der Organe Besteller, zu Farbausdrucken oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Lebenzu Farbangaben in RAL, Körper und Gesundheit
d) bei MängelnHKS oder Pantone können vorkommen. Wir versuchen, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln Farben so genau wie möglich einzustellen. Je nach Medium und Finish können Abweichungen und Toleranzen auftreten. Diese Abweichungen gelten ausdrücklich nicht als Mangel und berechtigen nicht zur Reklamation. Grundlage für die Druckqualität ist der vorher gefertigte Ausdruck des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdDruckmotives. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte Verzicht des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer das Aushändigen eines Andruckes, akzeptiert er hiermit die Qualität des Druckes und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu kann die gelieferte Ware bei Abweichungen nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltreklamieren.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn (1) Sind Geräte oder Leistungen mangelhaft, fehlen ihnen garantierte Eigenschaften oder werden sie innerhalb der Liefergegenstand Gewährleistungsfrist durch unser Verschulden infolge unterlassener Fabrikations- oder fehlerhafter Ausführung Materialmän- gel schadhaft, so leisten wir bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen Nach- besserung oder Ersatzlieferung auf unsere Kosten. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemes- ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ fehl oder wird sie von vor uns nicht durchgeführt, so kann der Kunde nach seiner ▇▇▇▇ die Herabsetzung des Kaufpreises oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen den Rücktritt vom Vertrag ver- langen. Bei nur geringfügigen Mängeln hat der Kunde kein Rücktrittsrecht.
(2) Alle weiteren Ansprüche des Kunden, gleich welcher Art. sind ausgeschlossen, soweit nicht die Voraussetzungen des § 309 Ziff. 7 BGB, neue Fassung, vorliegen, oder wir arglistig gehandelt haben.
(3) Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Ist eine Lieferung nur teilweise mangelhaft oder besteht teilweiser Leistungsverzug oder teilweise von uns zu vertretende Un- möglichkeit der Leistung, so ist der Kunde zur Abnahme der Teilleistung verpflichtet, es sei denn, die teilweise Erfüllung ist für ihn objektiv ohne Interesse.
(4) Angaben über die Beschaffenheit, Zusammensetzung, Eignung oder Verwendbarkeit der Geräte bzw. der Lieferungen und Beratungen Leistungen bedeuten ohne ausdrückliche schriftliche Erklärung unsererseits keine Zusicherung oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung Garantie.
(5) Der Nutzer ist für die Bedienung Auswahl der Geräte oder Waren, für deren Eignung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers Ver- wendbarkeit zu seinen Zwecken oder denen Dritter sowie für die Regelungen bei der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendBenutzung erzielten Ergebnisse ausschließlich selbst verantwortlich.
8.2 Für Schäden(6) Die Gewährleistung erlischt, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nurwenn
a) bei VorsatzTeile durch Gewalteinwirkung durch den Kunden oder Dritte beschädigt wurden,
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe ohne unsere Einwilligung durch den Kunden oder leitender AngestellterDritte Eingriffe oder nicht sachkundige Reparaturen an den Geräten ausgeführt wurden,
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheitkeine Originalteile verwendet wurden,
d) bei Mängelnvon uns nicht empfohlene Zusatzgeräte oder Betriebsmittel, die wir arglistig verschwiegen wie Papier, Toner, Entwickler oder deren Abwesenheit wir garantiert habenFarbbänder verwendet wurden und der Nutzer nicht den Nach- weis erbringt, dass der geltend gemachte Mangel darauf nicht beruht,
e) bei Mängeln die Beanstandungen durch Nichtbeachtung der Betriebs- oder Bedienungsanlei- tung entstanden sind,
f) Schäden entstanden sind durch höhere Gewalt, Wasserschäden, Feuerschäden oder Anschluss des LiefergegenstandesGerätes an falsche Netzspannungen,
g) die notwendigen Wartungs- oder Service-Arbeiten nicht turnusgemäß ausge- führt wurden. Im Übrigen leisten wir Gewährleistung, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es wie zuvor im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltEinzelnen geregelt.
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Sources: Nutzungsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung Die Haftung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen DATAGROUP für Schadenersatzansprüche und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannAnsprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwen- dungen bestimmt sich, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 gleich aus welchem Rechtsgrund, wie folgt: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindvorsätzlich oder grob fahrlässig durch Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte oder sons- tige Erfüllungsgehilfen von DATAGROUP herbeigeführt werden, haftet DATAGROUP unbeschränkt für vor- hersehbare und vertragstypische Schäden. DATAGROUP haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten han- delt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen Bereitstellung der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit Leistungen und deren Freiheit von Rechtsmängeln, sowie solchen Sachmängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Leistungen ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Inhabers/Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. Bei der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter einfach fahrlässigen Verletzung von Lebenwesentlichen Vertragspflichten durch DATAGROUP, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, ist die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur Er- satzpflicht auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist der Schaden, den DATAGROUP bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzenMittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistungen sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung dieser Leistungen typischerweise zu erwarten sind. Absatz 6 dieses Paragraphen bleibt unberührt. Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass die bei Vertragsabschluss typischen und vorhersehbaren Schä- den im einzelnen Schadensfall den Betrag eines Jahresumsatzes zwischen den Vertragsparteien nicht über- schreiten. Falls nach Auffassung des Kunden das voraussehbare Vertragsrisiko diesen Haftungshöchstbetrag nicht nur unerheblich übersteigt, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind DATAGROUP bereit, gegen entsprechende Erhöhung der Vergütungsre- gelung des Vertrages für die Risikoübernahme eine angemessene höhere Haftungssumme zu vereinbaren; vorausgesetzt, dass hierfür Versicherungsschutz vereinbart werden kann. Die Haftung für Personenschäden, d.h. für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist unbegrenzt. Die gesetzlich zwingende Haftung, beispielsweise nach dem Auftraggeber Produkthaftungsgesetz, bleibt un- berührt. Bei Datenverlust bzw. -vernichtung, haftet DATAGROUP nur, soweit DATAGROUP die Vernichtung bzw. den Verlust vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht ver- ursacht hat. Die Haftung von DATAGROUP ist der Höhe nach auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewährenden Schaden begrenzt, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Weitere Ansprüche sind Die verschuldensunabhängige Haftung von DATAGROUP nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen, insbesondere jegliche soweit sich der Mangel nicht auf eine von DATAGROUP zugesicherte Eigenschaft bezieht. Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Kunden verjähren in- nerhalb von einem (1) Jahr. Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist findet § 199 Abs. 1 BGB Anwendung. Diese Jahresfrist gilt nicht für Ansprüche auf Schadenersatz und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwen- dungen wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein BeschaffungsrisikoVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkt- haftungsgesetz und bei der Verletzung einer Beschaffenheitsgarantie. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand Dies gilt weiter nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommtfür Ansprüche, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist auf einer vorsätzlichen oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltgrob fahrlässigen Pflichtverletzung von DATAGROUP bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von DATAGROUP beruhen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn Version A (Staatshaftung des Leihnehmers) Der Leihgeber setzt den Versicherungswert fest, dem der Liefergegenstand Leihnehmer zustimmen muss. Die Leihgabe(n) wird (werden) über die ▇▇▇▇▇▇- oder Landeshaftung von Nagel zu Nagel eingedeckt, und zwar gegen alle Risiken, inklusive Transit und mit den üblichen Ausschlüssen wie zum Beispiel, Abnutzung, innerer Verderb, Beschädigung durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen Reinigung und Beratungen oder Restaurierung, kriegerische Handlungen und Schäden durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet Atomenergie. Das Staatshaftungszertifikat (und, wenn erforderlich, das Versicherungszertifikat), das den Leihgeber als Versicherten aufführt, muss dem Leihgeber übergeben werden, bevor mit den Transportarrangements begonnen werden kann. Sollten die Staatshaftungsdokumente nicht die vom Leihgeber gewünschte Deckung enthalten, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben hat er das Recht, vom Auftrag zurückzutretendie Leihgaben so lange zurückzuhalten, bis der Leihnehmer das Zertifikat entsprechend abgeändert hat. Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung muss der Leihgeber umgehend benachrichtigt werden. Sollte die Staatshaftung nicht die gesamte vereinbarte Versicherungssumme abdecken, stimmt der Leihgeber dem Abschluss einer zusätzlichen kommerziellen Versicherung zu. Version B (Staatshaftung des Leihnehmers) Der Leihgeber setzt den Versicherungswert fest, dem der Leihnehmer zustimmen muss. Die Leihgabe(n) wird (werden) über die ▇▇▇▇▇▇- oder Landeshaftung von Nagel zu Nagel eingedeckt, und zwar gegen alle Risiken, inklusive Transit und mit den üblichen Ausschlüssen wie zum Beispiel, Abnutzung, innerer Verderb, Beschädigung durch Reinigung und Restaurierung, kriegerische Handlungen und Schäden durch Atomenergie. Das Staatshaftungszertifikat (und, wenn es erforderlich, das Versicherungszertifikat), das den Leihgeber als Versicherten aufführt, muss dem Leihgeber übergeben werden, bevor mit den Transportarrangements begonnen werden kann. Sollten die Staatshaftungsdokumente nicht die vom Leihgeber gewünschte Deckung enthalten, so hat er das Recht, die Leihgaben so lange zurückzuhalten, bis der Leihnehmer das Zertifikat entsprechend abgeändert hat. Die Staatshaftung muss alle Schadens- oder Verlustrisiken, wie immer sie verursacht werden, sowohl im Beschaffungsbereich zu Transit als auch während der Ausstellung decken. Der Wert muss in Euro angeben werden. Der Leihgeber setzt den Versicherungswert fest, dem der Leihnehmer zustimmen muss. Es handelt sich hier um einen fest vereinbarten Wert, der im Schadens- oder Verlustfall nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommtgemindert werden kann. Sollte die Staatshaftung nicht die gesamte vereinbarte Versicherungssumme abdecken, stimmt der Leihgeber dem Abschluss einer zusätzlichen kommerziellen Versicherung zu. Im Schadens- oder Verlustfall muss der Leihgeber umgehend informiert werden. Der Schaden ist in einem mit Fotos ergänzten Schadensprotokoll festzuhalten, welches dem Leihgeber innerhalb von drei Tagen zugesandt werden muss. Der Leihnehmer trägt die Kosten, die Liefer- fähigkeit dem Leihgeber oder seinen Mitarbeitern für die Inspektion des Schadens entstehen. Im Fall eines Totalverlusts ist der Vorlieferanten fest vereinbarte Wert (siehe Leihvertrag) zu zahlen. Im Schadensfall werden die Restaurierungskosten sowie eine eventuelle Wertminderung durch vom Leihgeber benannte und von Leihnehmer akzeptierte Experten festgesetzt. Version C (Versicherung durch den Leihnehmer) Die Leihgaben(n) wird (werden) vom Leihnehmer von Nagel zu Nagel gegen alle Risiken versichert, inklusive Transit und mit den üblichen Ausschlüssen wie zum Beispiel, Abnutzung, innerer Verderb, Beschädigung durch Reinigung und Restaurierung, kriegerische Handlungen und Schäden durch Atomenergie. Das Versicherungszertifikat oder eine unterschriebene Kopie, das den Leihgeber als Versicherten aufführt, muss dem Leihgeber übergeben werden, bevor mit den Transportarrangements begonnen werden kann. Sollte das Versicherungszertifikat nicht gegeben die vom Leihgeber gewünschte Deckung enthalten, so hat er das Recht, die Leihgaben so lange zurückzuhalten, bis der Leihnehmer das Zertifikat entsprechend abgeändert hat. Im Schadens- oder Verlustfall muss der Leihgeber umgehend informiert werden. Version D (Versicherung durch den Leihnehmer) Der Leihgeber setzt den Versicherungswert fest, dem der Leihnehmer zustimmen muss. Die Leihgabe(n) wird (werden) vom Leihnehmer von Nagel zu Nagel versichert, und zwar gegen alle Risiken, inklusive Transit und mit den üblichen Ausschlüssen wie zum Beispiel, Abnutzung, innerer Verderb, Beschädigung durch Reinigung und Restaurierung, kriegerische Handlungen und Schäden durch Atomenergie. Das Versicherungszertifikat oder eine unterschriebene Kopie, das den Leihgeber als Versicherten aufführt, muss dem Leihgeber übergeben werden, bevor mit den Transportarrangements begonnen werden kann. Sollte das Versicherungszertifikat nicht die vom Leihgeber gewünschte Deckung enthalten, so hat er das Recht, die Leihgaben so lange zurückzuhalten, bis der Leihnehmer das Zertifikat entsprechend abgeändert hat. Im Schadens- oder Verlustfall muss der Leihgeber umgehend informiert werden. Die Versicherung muss alle Schadens- oder Verlustrisiken, wie immer sie verursacht werden, sowohl im Transit, als auch während der Ausstellung decken. Der Wert muss in Euro angeben werden. Der Leihgeber setzt den Versicherungswert fest, dem der Leihnehmer zustimmen muss. Es handelt sich hier um einen fest vereinbarten Wert, der im Schadens- oder Verlustfall nicht gemindert werden kann. Im Schadens- oder Verlustfall ist der Leihgeber umgehend zu informieren. Der Schaden muss in einem mit Fotos ergänzten Schadensprotokoll festgehalten werden. Im Fall eines Totalverlusts ist der fest vereinbarte Wert (siehe Leihvertrag) zu zahlen. Im Schadensfall werden die Restaurierungskosten sowie eine eventuelle Wertminderung durch vom Leihgeber benannte und von Leihnehmer akzeptierte Experten festgesetzt. Bei starken Wertschwankungen auf dem Kunstmarkt kann der Leihgeber für Dauerleihgaben neue Werte festsetzen. Er muss dies dem Leihnehmer schriftlich mitteilen und die neuen Werte rechtfertigen. Die Werte treten vierzehn Tage später in Kraft. Version E (▇▇▇▇▇▇▇▇▇ versichert) Die Leihgaben(n) wird (werden) vom Leihgeber von Nagel zu Nagel gegen alle Risiken versichert, inklusive Transit und mit den üblichen Ausschlüssen wie zum Beispiel, Abnutzung, innerer Verderb, Beschädigung durch Reinigung und Restaurierung, kriegerische Handlungen und Schäden durch Atomenergie. Das Versicherungszertifikat oder eine unterschriebene Kopie, muss dem Leihgeber übergeben werden, bevor mit den Transportarrangements begonnen werden kann. Sollte die Versicherungsprämie bis zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlt sein, so hat er das Recht, die Leihgaben bis zum Eingang der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltZahlung zurückzuhalten. Im Schadens- oder Verlustfall muss der Leihgeber umgehend informieren. Version F (Leihgeber versichert) Die Leihgaben(n) wird (werden) vom Leihgeber von Nagel zu Nagel gegen alle Risiken versichert, inklusive Transit und mit den üblichen Ausschlüssen wie zum Beispiel, Abnutzung, innerer Verderb, Beschädigung durch Reinigung und Restaurierung, kriegerische Handlungen und Schäden durch Atomenergie. Das Versicherungszertifikat oder eine unterschriebene Kopie, muss dem Leihgeber übergeben werden, bevor mit den Transportarrangements begonnen werden kann. Sollte die Versicherungsprämie bis zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlt sein, so hat er das Recht, die Leihgaben bis zum Eingang der Zahlung zurückzuhalten. Im Schadens- oder Verlustfall ist der Leihgeber umgehend zu informieren. Der Schaden muss in einem mit Fotos ergänzten Schadensprotokoll festgehalten werden. Im Fall eines Totalverlusts ist der fest vereinbarte Wert (siehe Leihvertrag) zu zahlen. Im Schadensfall werden die Restaurierungskosten sowie eine eventuelle Wertminderung durch vom Leihgeber benannte und von Leihnehmer akzeptierte Experten festgesetzt. Im Fall eines Totalverlusts ist der fest vereinbarte Wert (siehe Leihvertrag) zu zahlen. Im Schadensfall werden die Restaurierungskosten sowie eine eventuelle Wertminderung durch vom Leihgeber benannte und von Leihnehmer akzeptierte Experten festgesetzt. Version G (Verzicht auf Versicherung durch den Leihgeber) Der Leihgeber setzt den Versicherungswert fest, dem der Leihnehmer zustimmen muss. Die Leihgabe(n) wird (werden) vom Leihnehmer von ▇▇▇▇▇ zu Nagel versichert, und zwar gegen alle Risiken beim Transit und mit den üblichen Ausschlüssen wie zum Beispiel Abnutzung, innerer Verderb, Beschädigung durch Reinigung und Restaurierung, kriegerische Handlungen und Schäden durch Atomenergie. Während des Aufenthalts in den Räumlichkeiten des Leihnehmers werden die Werke nicht versichert. Das Versicherungszertifikat oder eine unterschriebene Kopie, muss dem Leihnehmer übergeben werden, bevor mit den Transportarrangements begonnen werden kann. Sollte die Versicherungsprämie bis zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlt sein, so hat er das Recht, die Leihgaben bis zum Eingang der Zahlung zurückzuhalten. Im Schadensfall trägt der Leihnehmer die Kosten für eventuelle Reparaturen, Restaurierung und andere Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Schadensfall stehen. Sollte der Schaden absichtlich, grob fahrlässig oder durch Missachtung des Leihvertrags durch den Leihnehmer verursacht worden sein, so trägt dieser die Kosten einer eventuellen Wertminderung. Im Schadens- oder Verlustfall ist der Leihgeber umgehend zu informieren. Der Schaden muss in einem mit Fotos ergänzten Schadensprotokoll festgehalten werden.
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Sources: Leihvertrag
Haftung. 8.1 Wenn 1. Für Schäden haften wir nach Maßgabe der Liefergegenstand durch nachfolgenden Bestimmungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - wenn wir, unser Verschulden infolge unterlassener gesetzlicher Vertreter oder fehlerhafter Ausführung von vor unser Erfüllungsgehilfe sie schuldhaft verursacht haben. Bei Vorsatz oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit haften wir dem Auftraggeber unbeschränkt. Für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden haften wir nur soweit der Schaden etwaige Leistungen der Sozialversicherungen einer privaten Unfallversicherung oder einer privaten Sachversicherung (z.B. Fahrzeug-, Gepäck- und Transportversicherung) übersteigt und Drittschaden nicht im Rahmen des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, Gesetzes über die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln Kraftfahrzeughalter ersetzt wird. Für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden beschränkt sich die Haftung auf die jeweiligen Mindestversicherungssummen nach dem Gesetz über die Pflichtversicherung für Fahrzeughalter. Nicht ersetzt werden jedoch Wertminderung des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossenentgangene Nutzung, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen GewinnsMietwagenkosten, entgangener Gewinn, Abschleppkosten und Wageninhalt sowie Ladung. Das gleiche gilt für Schäden bei Nachbesserung sowie für Schäden aus etwaigen Probe- und Überführungsfahrten.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko2. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Gewährleistung gemäß Abschnitt VII. bleiben unberührt.
3. Die Ansprüche beschränktwegen Lieferverzug sind in Abschnitt IV abschließend geregelt.
4. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich Auftraggeber ist verpflichtet, ▇▇▇▇▇▇▇ und Verluste, für die wir aufzukommen haben, uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von uns aufnehmen zu lassen.
5. Die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen gegenüber dem Auftraggeber wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der eigenen Belieferunggroben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6. Wir haben das RechtDie Haftung für den Verlust von Geld, vom Auftrag zurückzutretenWertpapieren (einschl. Sparbüchern, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommtScheckheften, Scheck- und Kreditkarten), Kostbarkeiten und anderen Wertsachen, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt- außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - ausgeschlossen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn 18.1. Den Kunden trifft die Obliegenheit, auf den Wert der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung zu sichernden bzw. in deren Umkreis befindlichen Sachen hinzu- weisen, wenn dieser den Betrag von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend€ 500,- übersteigt.
8.2 Für Schäden18.2. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindinsbesondere wegen Unmöglichkeit, haftet Verzug etc. haf- ten wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz o- der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit aufgrund der technischen Besonder- heiten.
18.3. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
18.4. Diese Beschränkung gilt gegenüber dem unternehmeri- schen Kunden auch hinsichtlich des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei MängelnSchadens an einer Sa- che, die wir arglistig verschwiegen zur Bearbeitung übernommen haben. Gegen- über Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies ein- zelvertraglich ausgehandelt wurde.
18.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche ge- gen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe auf- grund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.
18.6. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren – auf Grund der technischen Besonderheiten und der späteren Beweisproble- me - gerichtlich geltend zu machen.
18.7. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder deren Abwesenheit Lagerung, Überbeanspru- chung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvor- schriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, In- standhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kau- sal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsaus- schluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir garantiert nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben,.
e18.8. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsun- terbrechung oder andere) in Anspruch nehmen kann, verpflich- tet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungs- leistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
18.9. Verzichtet der Kunde auf eine entgeltliche Risikoana- lyse (messtechnische Feststellung, wo zu sichernde Risken im Objekten / bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzenPersonen bestehen), ist unsere Ersatzpflicht eine diesbezügliche Ri- sikoabdeckung nicht Leistungsbestandteil und übernehmen wir keine Haftung für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereitden Fall, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsdass sich das vertraglich nicht ab- gedeckte Risiko realisiert.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn Die Cinepromotion haftet dem Kunden gegenüber nicht für Vertragsverletzungen, es sei denn es fällt ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. In jedem Fall ist die Geltendmachung von Folgeschäden, wie insbesondere entgangenem Gewinn, ausgeschlossen. Der Abschluss entsprechender Versicherungsverträge (insbesondere hinsichtlich der Liefergegenstand vom Kunden allenfalls eingebrachter Fahrnisse) obliegt dem Kunden. Der Kunde hat bei sonstigem Verlust diesbezüglicher Ansprüche jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Veranstaltung feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten der Cinepromotion oder des jeweiligen Kinostandortbetreibers mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Darüber hinaus hat der Kunde Cinepromotion diesen Mangel ohne Verzug, längstens jedoch binnen 10 Werktagen nach der Veranstaltung schriftlich anzuzeigen. Fälle höherer Gewalt (d.h. ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können) entbinden die Cinepromotion von der Erfüllungsverpflichtung und jeder Haftung. Sollte ein festgelegter Kinofilm - ohne dass dies von Cinepromotion zu vertreten ist - am vereinbarten Termin oder im vereinbarten Kino nicht zur Vorführung gelangen, wird einvernehmlich ein alternativer Ersatzfilm ausgewählt. Ist diesbezüglich kein Einvernehmen herstellbar, ist der Kunde berechtigt, von der getroffenen Vereinbarung zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind jedoch in diesem Fall ausgeschlossen. Der Kunde haftet für allfällige während der Veranstaltungszeit durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen ihn, sonstiger Besucher der Veranstaltung oder durch ihn beauftragten Dritten verursachte Schäden an Personen, eingebrachten Fahrnissen und Schäden im und am Gebäude (samt allenfalls angeschlossenen Außenflächen, Parkflächen und vermieteten Gastronomieflächen). Ebenso übernimmt der Kunde die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung Haftung für derartige Schäden die Bedienung durch die Anlieferung und Wartung Aufbau sowie Ablieferung und Abbau anlässlich der Veranstaltung im und am Gebäude verursacht werden, sofern solche Handlungen des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden Kunden überhaupt vorgesehen sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es Kunde hält die Cinepromotion sowie den Betreiber des Veranstaltungskinos von allfälligen im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit Zusammenhang mit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltabgehaltenen Veranstaltung entstandenen Ansprüchen Dritter schad - und klaglos.
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Sources: Kinosaalvermietung
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener 13.1 Für Beschädigungen an Personen oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für SchädenSachen, die nicht am Liefergegenstand durch FYNAL selbst entstanden oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, wie z.B. beauftragte Fremdfirmen wie Techniker, Caterer, etc. verursacht worden sind, haftet FYNAL nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
13.2 Im Falle der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit schuldhaften Nichterfüllung des Inhabers/der Organe Vertrages oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei MängelnVertragsverletzung haftet FYNAL nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber FYNAL ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung durch den Auftraggeber ist FYNAL nicht verpflichtet, die wir arglistig verschwiegen Produktion zu vollenden.
13.3 Der Auftraggeber hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische Vertretbarkeit der Produktionsinhalte eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung von FYNAL ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber trotz vorgebrachter Bedenken des Produzenten die Produktionsinhalte dennoch umsetzen lässt. In diesem Falle hat der Auftraggeber FYNAL von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen FYNAL geltend gemacht werden, freizustellen.
13.4 FYNAL haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung des Auftraggebers, von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesen Dritten auftreten können.
e) bei Mängeln 13.5 Finden auf Veranlassung des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- Auftraggebers Dreharbeiten in dessen Geschäfts- und/oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzenBetriebsräumen statt, ist unsere Ersatzpflicht eine Haftung von FYNAL für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind etwaige Betriebsstörungen ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener 5.1 GAUGELE haftet vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Anwenders auf Schadensersatz oder fehlerhafter Ausführung Aufwendungsersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Verletzung von vor Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
5.2 Vorstehender Haftungsausschluss gemäß Ziff. 5.1 gilt nicht, - für eigene vorsätzliche oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen grob fahrlässige Pflichtverletzung und Beratungen vorsätzliche oder durch grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen; - für die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung von wesentlichen Vertragspflichten; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Anwender vertrauen darf; - im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; - im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war; - soweit GAUGELE die Gewährleistung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannBeschaffenheit eines Produktes oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) oder ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernommen haben; - bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdanderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
5.3 Im Falle, dass GAUGELE oder deren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehender Ziff. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger 5.2, dort 3, 5 und 6 Spiegelstrich, vorliegt, haftet GAUGELE auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
5.4 Die Haftung von GAUGELE ist der Höhe nach jeweils für jeden einzelnen Schadensfall begrenzt nur auf den vertragstypischeneine Haftungshöchstsumme in Höhe von EUR 10.000,00. Dies gilt nicht, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzenwenn GAUGELE Arglist, ist unsere Ersatzpflicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsder Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklichen übernommenen Gewährleistung oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht oder in Fällen gesetzlich zwingender abweichender höherer Haftungssummen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko5.5 Die Haftungsausschlüsse bzw. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß -beschränkungen gemäß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränktvorstehenden Ziff. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es 5.1 bis 5.4 gelten im Beschaffungsbereich gleichen Umfang zu Gunsten der Organe und leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie Subunternehmern von GAUGELE.
5.6 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltverbunden.
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Sources: Nutzungsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn Wir haften für die ordnungsgemäße Durchführung unserer Arbeiten. Bei offensichtlichen Mängeln ist der Liefergegenstand Auftraggeber zur Mängelrüge innerhalb einer Woche nach Beendigung unserer Arbeiten bzw. bei Säarbeiten innerhalb einer Woche nach Offenkundigwerden des Mangels verpflichtet.Die Erhebung der Mängelrüge durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung den Auftraggeber entbindet diesen nicht von seiner Zahlungspflicht. Sollte der Auftrag vom Auftraggeber kurz vor oder während der Arbeitserledigung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen zurückgezogen werden, haftet der Auftraggeber für unseren dadurch entstandenen Schaden. Unser Anspruch auf (Teil-) Vergütung der bis dahin geleisteten Arbeiten bleibt davon unberührt. Werden Arbeiten nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen bestimmten Weisungen des Auftraggebers von uns ausgeführt, so haften wir nicht für deren Erfolg noch für etwaige Folgeschäden, die aufgrund der Weisung eingetreten sind. Werden Dritte geschädigt, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber ist stets verpflichtet, einen etwaigen Schaden, der ihm durch unsere Leistung oder Lieferung entstanden ist, so gering wie möglich zu halten. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, nach Durchführung von Pflanzenschutzarbeiten die gesetzliche Wartezeit einzuhalten. Er übernimmt bei Pflanzenschutz- und Beratungen Düngungsarbeiten das anfallende Verpackungsmaterial und eventuell anfallende Reste von Pflanzenschutzmitteln, für deren ordnungsgemäße Beseitigung er verantwortlich ist. Wir haften nicht für Schäden, welche auf ungünstigen Witterungsverhältnissen und unsachgemäßer Bestellung, Pflege und Düngung der Kulturen oder unzureichender Vorbereitung der Flächen durch den Auftraggeber beruhen. Ebenso haften wir nicht für Folgeschäden aus unzureichender Futterqualität, z.B. bei Silagebereitung, durch falsche Zeitpunkte der Ernte sowie sonstige Umstände, die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung zu Einbußen führen und vom Auftraggeber zu vertreten sind. Wir haften nicht für Verkehrssicherheit und Gesetzmäßigkeit der Transporte und Lagerung der bei Durchführung unseres Auftrages geernteten Produkte. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, nach Festlegung der Erntetermine den für die Bedienung jeweilige Fläche zuständigen Jagdpächter oder Jagdberechtigten über die Erntetermine zu informieren und Wartung diesen zu Maßnahmen zu veranlassen, die eine Beschädigung von Wild durch den Einsatz von Erntemaschinen verhindern. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer demgemäß von jeglicher Haftung für Schäden gegenüber dem Jagdpächter bzw. Jagdberechtigten oder sonstigen Dritten frei, die durch den Erntevorgang an Wildtieren entstehen. Demgegenüber haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für ▇▇▇▇▇▇▇ an den Maschinen des Liefergegenstandes – vom Auftragnehmers, die durch Wildtiere während der Ernte verursacht werden. Weiterhin haftet der Auftragnehmer auch nicht gegenüber dem Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für für Schäden, die durch die Kontaminierung der vom Auftragnehmer erstellten Silagen mit Tieren, Tierresten, Tierteilen oder Tierkadavern entstehen – insbesondere nicht am Liefergegenstand für Schäden an Vieh durch Botulismus. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer auf den Verlauf etwaiger unterirdischer Leitungen genau hinzuweisen. Wird bei der Auftragsdurchführung durch den Auftragnehmer eine unterirdische Leitung beschädigt, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und haftet zugleich für Schäden, die an den Maschinen des Auftragnehmers entstehen sowie für Folgeschäden. Diese Haftungsfreistellung zugunsten des Auftragnehmers gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer vor Auftragsdurchführung unmissverständlich auf den Verlauf von unterirdischen Leitungen hingewiesen hat und diese dann durch den Auftragnehmer durch Nichtbeachtung des Hinweises beschädigt werden. Diese Haftungsfreistellung gilt jedoch vollumfänglich zugunsten des Auftragnehmers auch in dem Fall, dass dieser unterirdische Leitungen beschädigt, deren Verlauf allgemein unbekannt ist. Soweit wir haften, sind wir berechtigt, etwaige Schäden selbst entstanden sindzu beseitigen. Bei Qualitätsmängeln der gelieferten Materialien (Saatgut, Spritzmittel usw.) beschränkt sich unsere Gewährleistung auf Ersatzlieferung und Nachbesserung, es sei denn, dass uns ein Verschulden trifft. Schlägt unsere Nachbesserung und Ersatzlieferung fehl, so kann unser Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung oder Wandlung des Vertrages verlangen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verletzung unserer vertraglichen Verpflichtungen sind ausgeschlossen, soweit etwaige Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden. Verleihen oder vermieten wir Geräte, so sind uns Schäden an den Maschinen unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls hat der Mieter oder Entleiher uns oder Dritten für jeden Schaden aufzukommen, der auf der Nichtanzeige des Schadens beruht. Wird eine Schadensmeldung bis spätestens zur Rückgabe der Maschinen nicht ordnungsgemäß abgegeben, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränktletzte Benutzer. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich Benutzer trägt stets die Verantwortung für die Einhaltung der eigenen Belieferungstraßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und für eine ordnungsgemäße Versicherung der Geräte. Wir haben das RechtVon uns vermietete oder entliehene Geräte sind uns in ordnungsgemäßem und einsatzbereitem Zustand zurückzugeben, vom Auftrag zurückzutretenes sei denn, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltdass uns gegenüber bei Übernahme des Gerätes dessen Zustand gerügt worden ist.
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Haftung. 8.1 Wenn Die nachfolgenden und sonstigen in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener uvex group beinhalteten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, falls eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Wir haften auf Schadensersatz für Pflichtverletzungen aus Vertrag oder fehlerhafter Ausführung bei Vertragsverhandlungen sowie Ersatz von vor oder Aufwendungen nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, sofern und Beratungen oder durch soweit in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der uvex group nicht an anderer Stelle eine Regelung getroffen wird. Der Rückgriff auf konkurrierende Anspruchsgrundlagen - auch nichtvertragliche – ist ausgeschlossen. Für die Verletzung anderer wesentlicher vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung Pflichten haften wir nur bei Verschulden, für die Bedienung Verletzung sonstiger Pflichten ausschließlich bei Vorsatz und Wartung grober Fahrlässigkeit. Unsere Ersatzpflicht ist auf den nachgewiesenen, bei Vertragsschluss für uns vorhersehbaren und für den Kunden nicht abwendbaren Schaden beschränkt. Die Ersatzpflicht beläuft sich höchstens auf das Doppelte des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannvertragsgemäß erbrachten Leistungsteils und umfasst keinesfalls entgangenen Gewinn, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche es sei denn, es liegt ein grobes Verschulden unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen vor. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der uvex group bedarf dies nach Fälligkeit einer schriftlichen, angemessenen Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung sowie einer endgültigen, schriftlichen Ablehnung bei erfolglosem Fristablauf. Die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen muss innerhalb von 6 Monaten nach Ablehnung des Bestellers Anspruchs durch uns erfolgen, es sei denn, wir haften aufgrund Vorsatzes oder der Anspruch des Kunden verjährt vor Ablauf der Ausschlussfrist. Gesetzliche Ausschlüsse oder Einschränkungen unserer Verantwortlichkeit bleiben unberührt. Der Kunde stellt uns vollumfänglich von etwaigen Ansprüchen Dritter aus Produkthaftung frei, sofern und soweit die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für SchädenHaftung auf Umständen beruht, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet in der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit Sphäre des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossenKunden liegen (z.B. falsche Lagerung), insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsist der Kunde zum Ersatz entstandener Aufwendungen verpflichtet.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn 10.1 Haftung der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener UmweltBank bei Ausführung eines nicht autorisierten Auftrags und eines nicht, fehlerhaft oder fehlerhafter Ausführung von vor verspätet ausgeführten Auftrags Die Haftung der UmweltBank bei einem nicht autorisierten Auftrag und einem nicht, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten Auftrag richtet sich nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung den für die Bedienung und Wartung jeweilige Auftragsart vereinbarten Sonderbedingungen (zum Beispiel Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft.)
10.2 Haftung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber Kunden bei missbräuchlicher Nutzungseiner Authentifizierungs- elemente
10.2.1 Haftung des Kunden für nicht verwendet werden kannautorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige
(1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf der Nut- zung eines verlorengegangenen, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Authentifizierungselements oder auf der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendsonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungselements, haftet der Kunde für den der UmweltBank hier- durch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 50 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Teilnehmer ein Verschulden trifft.
8.2 Für (2) Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz 1 verpflichtet, wenn ■ es ihm nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkom- men oder eine sonstige missbräuchliche Verwendung des Authentifizierungsele- ments vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken, oder ■ der Verlust des Authentifizierungselements durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweigniederlassung eines Zahlungsdienstleisters oder eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten des Zahlungsdienstleisters ausgelagert wurden, verursacht worden ist.
(3) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen und hat der Teilnehmer in betrügerischer Absicht gehandelt oder seine Sorgfalts- und Anzeigepflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, trägt der Kunde abweichend von den Absätzen 1 und 2 den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmers kann insbesonde- re vorliegen, wenn er eine seiner Sorgfaltspflichten nach ■ Nr. 7.1 Absatz 2, ■ Nr. 7.1 Absatz 4, ■ Nr. 7.3 oder ■ Nr. 8.1 Absatz 1 verletzt hat.
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 3 ist der Kunde nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die UmweltBank vom Teilnehmer eine starke Kundenauthenti- fizierung im Sinne des § 1 Absatz 24 ZAG nicht verlangt hat. Eine starke Kunden- authentifizierung erfordert insbesondere die Verwendung von zwei voneinander unabhängigen Authentifizierungselementen aus den Kategorien Wissen, Besitz oder Sein (siehe Nr. 2 Absatz 3).
(5) Die Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindinnerhalb des Zeitraums, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Lebenfür den das Verfügungslimit gilt, Körper und Gesundheit
d) bei Mängelnverursacht werden, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach beschränkt sich jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsdas vereinbarte Verfügungslimit.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher (6) Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer Absatz 1 und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten3 verpflichtet, wenn es im Beschaffungsbereich zu der Teilnehmer die Sperranzeige nach Nr. 8.1. dieser Bedingungen nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommtabgeben konnte, weil die Liefer- fähigkeit UmweltBank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Vorlieferanten Sperranzeige sichergestellt hatte.
(7) Die Absätze 2 und 4 bis 6 finden keine Anwendung, wenn der Teilnehmer in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
(8) Ist der Kunde kein Verbraucher, gilt ergänzend Folgendes: ■ Der Kunde haftet für Schäden aufgrund von nicht gegeben autorisierten Zahlungsvorgängen über die Haftungsgrenze von 50 Euro nach Absatz 1 und 3 hinaus, wenn der Teilnehmer fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen verstoßen hat. ■ Die Haftungsbeschränkung in Absatz 2 erster Spiegelstrich findet keine Anwendung.
10.2.2 Haftung des Kunden bei nicht autorisierten Verfügungen außerhalb von Zahlungsdiensten (z. B. Wertpapiertransaktionen) vor der Sperranzeige Beruhen nicht autorisierte Verfügungen außerhalb von Zahlungsdiensten (z. B. Wertpapiertransaktionen) vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verloren- gegangenen oder gestohlenen Authentifizierungselements oder auf der sonstigen missbräuchlichen Nutzung des Authentifizierungselements und ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltUmweltBank hierdurch ein Schaden entstanden, haften der Kunde und die UmweltBank nach den gesetzlichen Grundsätzen des Mitverschuldens.
10.2.3 Haftung ab der Sperranzeige Sobald die UmweltBank eine Sperranzeige eines Teilnehmers erhalten hat, übernimmt sie alle danach durch nicht autorisierte Online-Banking-Verfügungen ent- stehenden Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn 63. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaub- ter Handlung sowie Gewährleistungsansprüchen haftet die Bike Plan AG - auch für ihre leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendgroben Fahrlässigkeit.
8.2 Für Schäden64. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindErreichung des Vertragszwecks gefährdet wird und es sich bei dem Schaden um einen bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden handelt, haftet in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkt- haftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Lieferer – aus welchen Gründen Gesundheit und auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit dann nicht, wenn und soweit wir Mängel des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir Werkes arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.
e) bei Mängeln 65. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Kunden gegen die Bike Plan AG aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Her- stellung des LiefergegenstandesWerkes entstehen, ein Jahr nach Abnahme des Werkes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz sie nicht den Ersatz für Personen- einen Körper- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdGesundheitsschaden oder einen typischen, vorhersehbaren Schaden beinhalten oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden beruhen. Für Davon unberührt bleibt die Haftung der Bike Plan AG Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. In den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir Fällen der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren SchadenNacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.
66. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzendie Bike Plan AG bei Fertigung und Lieferung nach den vom Kunden überlassenen Zeichnungen, Mustern, Modellen oder sonstigen Unterlagen von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Kunde die Bike Plan AG schad- und klaglos halten.
67. Ferner verpflichtet sich der Kunde, die Bike Plan AG von Haftungsfällen unverzüglich zu verständigen und der Bike Plan AG die notwendigen Unterlagen zu überlassen.
68. Der Auftraggeber ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränktvon ihm zur Verfügung gestellte Inhalte verantwortlich. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossenDiese Verantwortlichkeit richtet sich nach den allgemeinen Gesetzen und den Bestimmungen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsden Haftungsbestimmungen dieser Vereinbarung. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen wird vom Auftraggeber getragen.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko69. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß herausEine Haftung für in den Werbemaßnahmen enthaltene Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden und die patent-, daß urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kannim Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, sind Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc. ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt die Rechte Bike Plan AG von allen Verpflichtungen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verantwortlichkeit des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränktgegenüber der Bike Plan AG geltend machen. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich Darüber hinaus ist es der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommtBike Plan AG gestattet, die Liefer- fähigkeit Nutzung der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltInhalte zu verhindern.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 17.1. Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung Verwender haftbar sein sollte, beschränkt sich diese Haftung auf die in diesen Bedingungen vorgesehenen Fälle, und falls die vom Verwender gelieferten Güter mangelhaft sein sollten, beschränkt sich die Haftung des Verwenders gegenüber dem Auftraggeber auf die unter dem Artikel „Garantie” in diesen Bedingungen vorgesehenen Fälle.
17.2. Wenn der Verwender für einen direkten Schaden haftbar sein sollte, so beschränkt sich diese Haftung auf höchstens den Betrag, der von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet der Versicherung gefordert werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche oder jedenfalls auf den Teil des Bestellers Auftrags, auf den sich die Regelungen Haftung bezieht. Die Haftung ist grundsätzlich auf den Höchstbetrag begrenzt, den der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendVersicherer des Verwenders in dem betreffenden Fall zu zahlen hat, der sich um die Selbstbeteiligung des Verwenders erhöht.
8.2 Für 17.3. Abweichend der Bestimmungen unter Punkt 2. dieses Artikels, beschränkt sich die Haftung im Falle eines Auftrags mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten auf den Teil des Honorars, der für die letzten sechs Monate geschuldet wird, mit der Maßgabe, dass auch dann die Haftung auf den vom Versicherer des Verwenders gegebenenfalls zu zahlenden Höchstbetrag grundsätzlich begrenzt ist, der sich um die Selbstbeteiligung des Verwenders erhöht.
17.4. Unter direktem Schaden wird ausschließlich Folgendes verstanden: − die vertretbaren Kosten für die Feststellung der Ursache und den Umfang des Schadens, sofern es sich um die Feststellung eines Schadens im Sinne der vorliegenden Bedingungen handelt; − alle eventuell vertretbaren Kosten, welche entstehen, um die mangelhafte Leistung des Verwenders gemäß der Vereinbarung wiederherzustellen, es sei denn, sie können dem Verwender nicht angelastet werden; − vertretbare Kosten zur Schadensverhütung oder -begrenzung, sofern der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
17.5. Der Verwender haftet grundsätzlich nicht für indirekte Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindwie z.B. Betriebsschaden, haftet Betriebsunterbrechungen, Datenverluste oder -reduzierungen oder Folgeschäden, unabhängig von der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) Ursache, wie z.B. Rufschädigung, Umsatzausfall, Gewinnausfall und Verzögerungen bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabersder Produktion und/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung Lieferung von Leben, Körper Gütern und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen GewinnsDienstleistungen.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko17.6. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß herausDie in diesen Bedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für einen direkten Schaden gelten nicht, daß wenn der Liefergegenstand nicht hergestellt Schaden auf Vorsatz oder nur unter tatsächlich grobe Fahrlässigkeit seitens des Verwenders oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränktseiner Mitarbeiter (m/w) zurückzuführen ist.
17.7. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutretenVerwender haftet nicht, wenn es im Beschaffungsbereich zu der Auftraggeber bei der Verwendung der vom Verwender gelieferten Güter die Bedienungsanleitungen und/oder die Richtlinien zur Tragfähigkeit nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommtbeachtet hat, wenn die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist gelieferten Güter zweckentfremdet wurden/werden oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltwenn sie vom Auftraggeber unsachgemäß behandelt, verwendet oder gelagert wurden.
17.8. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die von ihm oder in seinem Namen vorgeschriebenen Konstruktionen und Arbeitsmethoden, sowie für die von ihm oder in seinem Namen erteilten Aufträge und Anweisungen;
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn 12.1 Wir haften gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestim- mungen, sofern der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener Kunde Schadens- oder fehlerhafter Ausführung Aufwendungsersatzansprü- che geltend macht, die auf vorsätzlichem Handeln von vor uns beruhen, in den Fällen einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen dem Produkthaftungsgesetz. Dies gilt auch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Über- nahme des Beschaffungs- oder Herstellungsrisikos im Sinne von § 276 BGB oder bei ausnahmsweiser schriftlicher Übernahme einer Be- schaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gemäß § 443 BGB.
12.2 Im Falle grober Fahrlässigkeit haften wir in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte.
12.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir im Übrigen, soweit wir eine ver- tragliche Kardinalpflicht verletzt haben. Vertragliche Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck ge- rade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch- führung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Dabei ist unsere Haftung summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typi- scherweise gerechnet werden muss. Maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt bei Kauf auf die doppelte, bei Miete, SaaS, Cloud-Computing und Wartung jeweils auf die 1,5fache jährliche Vergütung sowie bei IT- spezifischen Dienstleistungen auf den jeweiligen zweifachen Vergütungs- oder entsprechenden Teilvergütungsbetrag (jeweils Nettobetrag). Im Üb- rigen ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung sonstiger Vertrags- pflichten und wegen entgangenen Gewinns, personellen Mehraufwandes beim Kunden, Nutzungsausfall und/oder wegen Umsatzeinbußen ausge- schlossen.
12.4 Die Haftung für den Verlust von aufgezeichneten Daten ist ausge- schlossen, soweit sie den Schaden übersteigt, der bei einer in zeitlicher Frequenz und Sicherungsverfahren nach professionellen Maßstäben ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Soweit wir nach Maßgabe getroffener Vereinbarungen für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannSicherung von Daten verantwortlich sein sollten, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendgilt vorstehender Satz nicht.
8.2 Für Schäden, 12.5 Eine weitergehende Haftung von uns auf Schadens- oder Aufwen- dungsersatz ist ohne Rücksicht auf die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nurRechtsnatur des geltend gemach- ten Anspruchs ausgeschlossen.
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit 12.6 Soweit nach dem Produkthaftungsgesetz Vorstehenden unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall die Haftung unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischengesetzlichen Vertretungsorgane und von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsinsbe- sondere von Mitarbeitern.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus12.7 Der Kunde ist verpflichtet, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt etwaige ihm entstehende Schäden uns un- verzüglich in Textform anzuzeigen oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kannvon uns aufnehmen zu lassen, sodass wir möglichst frühzeitig informiert sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellteventuell gemeinsam mit dem geschädigten Kunden noch Schadensminderung betreiben kön- nen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Ver- letzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder ankommt, nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendMaßgabe dieser Ziffer 8 eingeschränkt.
8.2 Für SchädenWir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlicher Ver- treter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Ver- letzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindVerpflichtungen zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung dessen Freiheit von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigen- tum vor erheblichen Schäden bezwecken.
8.3 Soweit wir arglistig verschwiegen gemäß Ziffer 8.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Ver- tragsverletzung vorausgesehen haben oder deren Abwesenheit die wir garantiert haben,
e) bei Anwendung verkehrsüblicher Sorg- falt hätten voraussehen müssen. Mittelbare und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des LiefergegenstandesLiefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz solche Schäden bei be- stimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
8.4 Im Falle einer Haftung für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem schäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf die Ersatzleistung einen Betrag von EUR 3 Mio. je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht- Versicherung Haftpflicht- versicherung) beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsauch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer 8.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es -beschränkungen gelten im Beschaffungsbereich gleichen Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
8.6 Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsum- fang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
8.7 Die Einschränkungen dieser Ziffer 8 gelten nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommtfür unsere Haftung wegen vor- sätzlichen Verhaltens, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltGesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden14.1. Mit Ausnahme eventueller Ansprüche, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindsich aus den Garantieverpflichtungen gemäß Artikel 12 ergeben, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nurLieferant nicht gegenüber dem Auftraggeber. Falls dennoch eine Haftung übernommen wird, gelten die in diesem Artikel festgelegten Einschränkungen.
a14.2. Haftung des Lieferanten für von ihm ausgeführte, unrechtmäßige Handlungen ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung des Lieferanten für indirekten und Folgeschaden des Auftraggebers als Folge eines vom Lieferanten begangenen, zurechenbaren Fehlers in der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen als Lieferant wie, aber ausdrücklich nicht beschränkt auf: Betriebsstillstand, entgangener Gewinn, entgangener Umsatz, immaterieller Schaden, verpasste Gelegenheiten und Schaden am guten Ruf.
14.3. Die Haftung des Lieferanten für direkten vom Auftraggeber erlittenen Schaden, der Folge ist oder zusammenhängt mit einem zurechenbaren Fehler seitens des Lieferanten bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen eines mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags, beschränkt sich auf die Fälle, in denen der Auftraggeber nachweist, dass der Schaden die direkte Folge eines zurechenbaren Fehlers ist und ist darüber hinaus pro Ereignis oder einer Reihe von zusammenhängenden Ereignissen mit einer gemeinsamen Ursache beschränkt auf den zwischen den Parteien vereinbarten Wert (exklusive Mehrwertsteuer) der Vereinbarung(en) bei Vorsatzderen Erfüllung dem Lieferanten demnach ein zurechenbarer Fehler unterlaufen ist mit als Maximum der von der Versicherung des Lieferanten in dieser Sache ausgezahlten Betrag, es sei denn, dass sich aus einem der folgenden Abschnitte eine weitere Einschränkung ergibt.
b) bei grober 14.4. Jede Forderung gegenüber Lieferant, basierend auf einem mit Lieferant geschlossenen
14.5. Alle Verteidigungsmittel, die dem Lieferanten aus dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag zur Vermeidung der Haftung zur Verfügung stehen, können auch von dessen Personal sowie Dritten, die vom Lieferanten zur Erfüllung des Vertrages beauftragt wurden, gegen den Auftraggeber eingesetzt werden, als wäre sein Personal oder wären die vorgenannten Dritten selbst Vertragspartei.
14.6. Haftungsbegrenzende, -ausschließende oder -bestimmende Bedingungen, die von Dritten dem Lieferanten gegenüber vorgebracht werden können, können auch vom Lieferanten gegenüber dem Auftraggeber vorgebracht werden.
14.7. Die vorstehend genannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe Lieferanten oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsseiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen 1. Schadens- und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung Aufwendungsersatzansprüche des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannAuftraggebers, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendgleich aus welchem Rechts- grund, sind ausgeschlossen.
8.2 Für Schäden, die 2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden, – bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schadenunmittelbaren Durchschnittsschaden, – im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftrag- gebers, – bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware, – bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Sofern wir fahrlässig nuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
6. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung oblie- genden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zu- rückgeben, es sei denn, ihm ist eine vertragswesentliche Pflicht verletzenandere Annahme- / Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereites sei denn, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewährenist eine andere Annahme- / Sammelstelle benannt worden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossenZurückge- nommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisikobei Folgelieferun- gen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Stellt sich daher Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme- / Sammel- stelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach Vertragsabschluß heraus, daß unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das RechtAuftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltverlangen.
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Sources: General Terms and Conditions
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung in4m consulting haftet dem Kunden gegenüber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber von in4m consulting bzw. den Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von in4m consulting vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden unbeschränkt. Die Haftung von in4m consulting für sonstige Schäden aufgrund leicht fahrlässiger Verletzung nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Im Fall leicht fahrlässiger Verletzung von Lebenwesentlichen Vertragspflichten, Körper und Gesundheit
d) bei Mängelndas heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist, ist die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des LiefergegenstandesHaftung von in4m consulting beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens der Höhe der vereinbarten Vergütung, bzw. - wenn dies gesetzlich nicht möglich ist - dem Höchstbetrag von € 20.000 je Schadensfall entspricht. in4m consulting wird alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen durchführen. in4m consulting kann jedoch keine Gewähr für einen bestimmten Erfolg übernehmen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet in4m consulting nicht für mittelbare und Folgeschäden (z.B. Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall). Schadensersatzansprüche des Kunden gegen in4m consulting verjähren in zwölf Monaten nach Auftragsabschluss, sofern das Gesetz keine längere Verjährungsfrist zwingend vorschreibt. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet in4m consulting nur, soweit in4m consulting den Fall unserer Haftung wegen leicht Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir fahrlässig verursacht und der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischenKunde, vernünftigerweise vorhersehbaren Schadenaußer im Falle bei Vorsatzes, durch eine tägliche Datensicherung sichergestellt hat, dass die maschinenlesbaren Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzenWenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Ziffer 6 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränktHaftung von in4m consulting ausgeschlossen. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß Den Nachweis der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer vollständigen und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit Streitfall der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltKunde führen.
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Sources: Consulting Agreement
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung 1. Wir haften für die Bedienung Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
2. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist auf die bei Ver- tragsschluss vorhersehbaren und Wartung vertragstypischen Schäden be- schränkt.
3. Im Falle zugesicherter Eigenschaften ist unsere Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den Umfang und die Höhe der für uns bestehenden Produkt-Haftpflichtversicherung begrenzt. Der Umfang der Deckung entspricht den Empfehlungen zur Be- triebs- und Produkt-Haftpflichtversicherung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Höhe der De- ckung beträgt für die im Versicherungsvertrag erfassten Versiche- rungsfälle mindestens 2,5 Mio. Euro pro Schadenfall und das Doppelte pro Versicherungsjahr. Soweit diese nicht verwendet werden kannoder nicht vollständig eintritt, so sind wir bis zur Höhe der Deckungssumme zur Haftung verpflichtet.
4. Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden und An- sprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz unterliegen den ge- setzlichen Bestimmungen.
5. Einschränkende Haftungsvereinbarungen aus Vertrag gelten unter Ausschluß weiterer auch für deliktsrechtliche Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendBestellers.
8.2 Für Schäden6. Eine weitergehende Schadenersatzhaftung als nach den vor- stehenden Regelungen ist ausgeschlossen. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als dieser mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängel- und Scha- denersatzansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, soweit der Besteller seiner- seits die Haftung gegenüber seinem Abnehmer wirksam be- schränkt hat.
7. Soweit unsere Haftung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungs- und Verrich- tungsgehilfen.
8. Soweit unsere Haftung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, ist der Besteller verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter auf un- sere Anforderung freizustellen.
9. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich mindestens in Textform zu benachrichtigen, sofern er Kenntnis von Ansprüchen Dritter hat, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommtZusammenhang mit der Lieferung unserer Pro- dukte oder Leistungen zusammenhängen könnten, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorzubehal- ten
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Haftung. 8.1 Wenn Der Transport der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung Abfälle und Reststoffe geht auf Rechnung und Risiko des Kunden ab dem Zeitpunkt der Versendung, auch wenn die Tr tkosten zu Lasten von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen Orinso sind. Im Bedarfsfall muss der Kunde die Ladung und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung Fahrzeuge auf Einhaltung der national geltenden Abfall- und Transportge- setze beim Verlassen des Betriebsgeländes kontrollieren. Der Anbieter haftet gegenüber Orinso für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für alle Schäden, die Orinso, ihren Mitarbeitern oder sonstigen Dritten entstehen infolge ei- ner Abweichung der Zusammensetzung, der Art, Verpackung oder anderen wesentlichen Eigenschaften des Abfalls gegenü- ber dem Vertrag. Sollte Orinso von Dritten haftbar gemacht werden, auch von Dritten, an die der Abfall unmittelbar zur Verarbeitung gesandt wird, für Schäden, die auf die im vorigen Absatz genannten Ursachen zurückzuführen sind, ist der Anbieter verpflichtet, Orinso von Haftungsansprüchen frei- zustellen. Der Anbieter und Orinso sind jeweils für die strikte Einhaltung der jeweils für sie geltenden gesetzlichen Bestim- mungen verantwortlich. Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftrag- geber für zurechenbare Unzulänglichkeiten oder unerlaubte Handlungen ist auf den Betrag begrenzt, den die Haftpflicht- versicherung des Auftragnehmers im Einzelfall auszahlt. Der Auftragnehmer ist gemäß den branchenüblichen Beträgen und Bedingungen haftpflichtversichert. Falls die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers im Ein- zelfall aus irgendeinem Grund keine Deckung bietet oder der betreffende Schaden nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindversichert ist, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Betrag begrenzt, den der Auftrag- nehmer dem Auftraggeber im Rahmen der Vertragserfüllung während eines Zeitraums von 12 Monaten vor dem schadens- begründenden Ereignis in Rechnung gestellt hat. Die Haftung des Auftragnehmers übersteigt jedoch niemals einen Betrag von € 50.000 (in Worten: fünfzigtausend Euro). Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für Unternehmens- verluste, Folgeschäden oder indirekte Schäden, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für Schäden, die durch die Verweigerung der Annahme der Abfallstoffe durch die Behandlungs- oder Aufbereitungsanlage entstehen. In einem solchen Fall werden die Abfallstoffe entweder an den Auftrag- geber zurückgegeben, ohne dass dies zu irgendeinem Haf- tungsanspruch führt, oder - falls dies möglich ist und der Auf- traggeber dies wünscht - einer anderen Behandlungs- oder Aufbereitungsanlage zur Verarbeitung übergeben, wobei dem Auftraggeber die damit verbundenen Mehrkosten in jedem Fall in Rechnung gestellt werden können. Wenn der Auftraggeber die Abfallstoffe nicht in Übereinstim- mung mit den Anforderungen der geltenden Gesetze und Vorschriften und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Annahmebedingungen übergibt, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
aAuf- traggeber für alle daraus resultierenden Schäden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer, seine Mitarbeiter und andere vom Auftragnehmer bei der Erfüllung des Vertrags eingeschaltete (juristische oder sonstige) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung Personen von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängelnallen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die wir arglistig verschwiegen diese vor, während oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln nach der Erfüllung des LiefergegenstandesVertrages durch den Auftragne- hmer oder in dessen Namen durch Sachen oder Produkte des Auftragnehmers, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- durch vom Auftraggeber stammende Abfall- stoffe und durch vom Auftragnehmer oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht in dessen Namen ausgeführte Tätigkeiten verursacht wurden oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir anderweitig damit zusammenhängen, es sei denn, der Höhe nach jeweils begrenzt nur Schaden ist auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- Vorsatz oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsgrobe Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers zurückzuführen.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn Soweit nicht an anderer Stelle dieser Bedingungen eine an- dere Haftungsregelung getroffen ist, ist der Liefergegenstand durch unser Verschulden Lieferant nur wie folgt zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der der MAN unmittelbar oder mittelbar infolge unterlassener einer fehlerhaften Liefe- rung, wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannaus irgendwelchen anderen, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechenddem Lieferanten zuzurech- nenden Rechtsgründen entsteht.
8.2 Für Schäden11.1 Die Schadensersatzpflicht ist grundsätzlich nur gegeben, wenn den Lieferanten ein Verschulden an dem von ihm ver- ursachten Schaden trifft.
11.2 Wird die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindMAN aufgrund verschuldensunabhängiger Haftung (z.B. Produkthaftungsgesetz BGBl 99/1988) in Anspruch genommen, haftet tritt der Lieferer – aus welchen Gründen Lieferant gegenüber der MAN insoweit ein, als er auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdunmittelbar haften würde. Für den Schadensausgleich zwischen der MAN und dem Lieferanten finden die Grundsätze des § 1304 ABGB ent- sprechende Anwendung. Dies gilt auch für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, einer di- rekten Inanspruchnahme des Lieferanten.
11.3 Die Ersatzpflicht ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnssoweit die MAN ihrer- seits die Haftung gegenüber ihrem Abnehmer wirksam be- schränkt hat. Dabei wird die MAN bemüht sein, Haftungs- beschränkungen in rechtlich zulässigem Umfang auch zu- gunsten des Lieferanten zu vereinbaren.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko11.4 Ansprüche der MAN sind soweit ausgeschlossen, wie der Schaden zurückzuführen ist auf der MAN zuzurechnende Verletzungen von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvor- schriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, natürlichen Ver- schleiß oder fehlerhafte Reparatur.
11.5 Für Maßnahmen der MAN zur Schadensabwehr (z.B. Rück- rufaktion) haftet der Lieferant, soweit er rechtlich verpflichtet ist.
11.6 Die MAN wird den Lieferanten, falls sie diesen nach den vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will, unver- züglich und umfassend informieren und konsultieren. Stellt Sie hat dem Lieferanten Gelegenheit zur Untersuchung des Schadensfalls zu geben. Über die zu ergreifenden Maß- nahmen, insbesondere bei Vergleichsverhandlungen, werden sich daher nach Vertragsabschluß herausdie Vertragspartner abstimmen.
11.7 Der Lieferant ist verpflichtet, daß sich gegen die vorstehend angeführten Risiken ausreichend zu versichern und der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers MAN auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltderen Verlangen diesen Versicherungsschutz nachzuweisen.
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Sources: Einkaufsbedingungen Für Produktionsmaterial Und Ersatzteile
Haftung. 8.1 Wenn Auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund und unab- hängig davon ob ein mittelbarer oder unmittelbarer Schaden vor- liegt, haften wir nicht, es sei denn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener Schaden ist von uns oder fehlerhafter Ausführung von vor unseren gesetzlichen Vertretern oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen Erfüllungsgehilfen vorsätz- lich oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) grob fahrlässig herbeigeführt worden. Die Haftung bleibt ebenfalls unberührt bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter einer Verletzung von Leben, Körper und oder Gesundheit
d) , bei arglistig verschwiegenen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen dem Fehlen etwaiger (vgl. Ziff. 3) zugesicherter Eigenschaften oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit der Haf- tung nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdProdukthaftungsgesetz. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Gleiches gilt bei einer nicht unerheblichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfüh- rung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhal- tung der Höhe nach jeweils begrenzt nur Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haf- tung jedoch auf den vertragstypischenErsatz des vorhersehbaren, vernünftigerweise vorhersehbaren Schadentypischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzenDie Haftung von RBB im Zusammenhang mit der Lieferung ist für den einzelnen Schadensfall, ist der bei einheitlicher Schadensfolge auch aus mehreren Pflichtverletzungen bestehen kann, bei einfa- cher Fahrlässigkeit auf einen Betrag von EUR 2,5 Mio. be- schränkt. Die in dieser Ziff. 10 genannten Ausnahmen von der Haftungsbeschränkung gelten entsprechend. Soweit die Haftung von RBB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies gleichermaßen für die persönliche Haftung unserer Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter. Der Kunde stellt RBB im Rahmen seines Haftungsanteils von allen Ansprüchen Dritter frei. Soweit durch unsere Ersatzpflicht für Sach- Mitarbeiter kostenlose Beratungsleistun- gen in Bezug auf unsere Produkte stattfinden, gilt Folgendes: Die kostenlose Beratung durch uns bzw. unsere Mitarbeiter, unabhängig davon, ob sie persönlich, schriftlich oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkttelefo- nisch erfolgt, findet unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt sowie unter dem weitest gehenden Ausschluss einer Haftung statt. Wir bzw. unsere Mitarbeiter sind bereitdaher lediglich für das vorsätzliche Herbeiführen eines Schades verantwortlich. Da in der Regel zahlreiche Umstände, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in die für das Anliegen des Kun- den bzw. des Verbrauchers eine Rolle spielen könnten (insbe- sondere betriebsspezifische Belange), unberücksichtigt blei- ben, kann unsere Police zu gewährenBeratung den Kunden bzw. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 den Verbraucher nur bei der eigenständigen Entwicklung eines Lösungsansat- zes unterstützen. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß herausauch keinerlei Ge- währ dafür, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt dass die von uns übermittelten Inhalte vollständig, aktuell, verlässlich oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf für den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltvon Ihnen vorausgesetzten Gebrauch geeignet sind.
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Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser 12.1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit es dabei auf ein Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder ankommt, nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung Maßgabe dieser Ziffer 12 eingeschränkt.
12.2. Wir übernehmen keine Haftung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – Eignung einer vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendBesteller beauftragten Bearbeitung für den vom Besteller beabsichtigten Zweck ʹdas Verwendungsrisiko liegt ausschließlich beim Besteller.
8.2 Für Schäden12.3. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind insbesondere die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindVerpflichtungen, haftet deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nurBesteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben12.4. Soweit wir gemäß Ziffer 12.3 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, Körper und Gesundheit
d) bei Mängelnist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir arglistig verschwiegen bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder deren Abwesenheit die wir garantiert haben,
e) bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des LiefergegenstandesLiefer- oder Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefer- oder Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
12.5. Im Falle einer Haftung für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem und Vermögensschäden auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung einen Betrag von EUR 5 Mio. je Schadensfall beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsauch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko12.6. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß herausDie vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, daß der Liefergegenstand gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
12.7. Soweit wir anwendungstechnische Beratung erteilen und die entsprechende Auskunft oder Beratung nicht hergestellt oder nur zu dem von uns geschuldeten, ausdrücklich vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört, geschieht dies unentgeltlich und unter tatsächlich oder finanziell Ausschluss jeglicher Haftung.
12.8. Die Einschränkungen dieser Ziffer 12 gelten nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kannfür unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, sind die Rechte für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das RechtLebens, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist des Körpers oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltGesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
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Sources: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Leistungsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser 12.1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit es dabei auf ein Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder ankommt, nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung Maßgabe dieser Ziffer 12 eingeschränkt.
12.2. Wir übernehmen keine Haftung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes Eignung einer vom Besteller beauftragten Bearbeitung für den vom Besteller beabsichtigten Zweck – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechenddas Verwendungsrisiko liegt ausschließlich beim Besteller.
8.2 Für Schäden12.3. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind insbesondere die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindVerpflichtungen, haftet deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nurBesteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben12.4. Soweit wir gemäß Ziffer 12.3 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, Körper und Gesundheit
d) bei Mängelnist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir arglistig verschwiegen bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder deren Abwesenheit die wir garantiert haben,
e) bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des LiefergegenstandesLiefer- oder Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefer- oder Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
12.5. Im Falle einer Haftung für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem und Vermögensschäden auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung einen Betrag von EUR 5 Mio. je Schadensfall beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsauch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko12.6. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß herausDie vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, daß der Liefergegenstand gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
12.7. Soweit wir anwendungstechnische Beratung erteilen und die entsprechende Auskunft oder Beratung nicht hergestellt oder nur zu dem von uns geschuldeten, ausdrücklich vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört, geschieht dies unentgeltlich und unter tatsächlich oder finanziell Ausschluss jeglicher Haftung.
12.8. Die Einschränkungen dieser Ziffer 12 gelten nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kannfür unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, sind die Rechte für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das RechtLebens, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist des Körpers oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltGesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
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Sources: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Leistungsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn (1) Soweit wir, unsere Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener Verletzung des Lebens, des Körpers oder fehlerhafter Ausführung von vor der Gesundheit oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die wegen der schuldhaften Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannwesentlicher Vertragspflichten. Wir haften auch, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert die Garantie für die Beschaffenheit der Betonfördergeräte übernommen haben,.
e(2) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz Der Schadensersatzanspruch für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur ist jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren SchadenSchaden begrenzt. Sofern Für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden haften wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzenbis zu einem Betrag in Höhe von 50.000 Euro. Soweit unsere Haftpflichtversicherung darüber hinaus Deckung gewährt, haften wir bis zu dem durch unsere Haftpflichtversicherung gedeckten Betrag. Die Haftung für Schäden durch unsere Betonfördergeräte an anderen Rechtsgütern des Mieters, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist unsere Ersatzpflicht jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Sätze 1 und 2 dieses Abs. 2 gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird, wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für Sach- oder Personenschäden zudem die Beschaffenheit der Betonfördergeräte übernommen haben.
(3) Die Regelungen der vorstehenden Absätze 1 und 2 erstrecken sich auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereitSchadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossengleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein BeschaffungsrisikoMängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Stellt Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich daher jedoch nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränktZiffer 3 Abs. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt8, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltHaftung für Unmöglichkeit nach Ziffer 3 Abs. 9.
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Sources: Rental Agreement
Haftung. 8.1 Wenn 6.1 Wird der Liefergegenstand in Auftrag gegebene Gegenstand beschädigt oder geht er ganz oder teilweise verlustig, so haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.2 Das gleiche gilt für Schäden und Verluste, die an den vom Auftrag- geber oder seinen Beauftragten zur Reparatur oder Aufbewahrung übergebenen oder abgestellten Booten, Motoren, Anhängern, Inven- tarien Ausrüstungsgegenständen oder sonstigen Sachen durch unser Verschulden Ab- handenkommen, unrechtmäßige Benutzung, Beschädigung oder Zer- störung infolge unterlassener Diebstahls, Einbruchs, Feuers, ▇▇▇▇▇▇, Wassers ent- stehen, desgleichen für Schäden durch Auf- und Abslippen, durch Benutzung von Krananlagen und Hebewerkzeugen sowie beim Trans- als notwendig erweisen und der Auftraggeber zwecks Einholung sei- ner Zustimmung nicht kurzfristig erreichbar sein, ist der Auftrag- nehmer berechtigt, diese Arbeiten ohne Zustimmung des Auftragge- bers durchzuführen, wenn entweder der zu zahlende Preis nur ge- ringfügig überschritten wird oder fehlerhafter die Ausführung dieser Arbeiten im mutmaßlichen Interesse des Auftraggebers liegt. Die Abrechnung dieser zusätzlichen Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Preise im Hauptvertrag.
2.3 Die Auslieferung kann nicht vor der vollständigen Zahlung des Entgeltes verlangt werden. Rechnungen sind mit Zugang sofort zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kommt in Annahmeverzug, wenn nicht innerhalb von vor zwei Wochen, nachdem ihm die Fertigstellung gemeldet ist, den Reparaturgegenstand oder die bearbeitenden und ausgerüsteten Gegenstände abholt und bezahlt. Der Auftraggeber kommt in Zah- lungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen Fälligkeit und Beratungen Zugang der Rechnung gezahlt hat. Wird im Falle des Verzuges der Reparaturgegenstand nicht innerhalb einer Woche abgeholt, so ist als Liegegeld ein Einstellungsentgelt für tagweise eingelagerte Gegenstände zu zahlen, das sich nach den Quadratmetern benötigter Lagerfläche berechnet.
2.4 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten
6.6 port innerhalb oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung außerhalb des Betriebs- und Lagergeländes. Die dem Auftragnehmer zur Reparatur oder Ausrüstung gegebenen Gegenstände werden vom Auftragnehmer für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftragszeit nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht verwendet werden kannausdrücklich einen schrift- lichen Auftrag zur Versicherung erteilt und hierfür die Kosten über- nimmt. Für Körperverletzungen, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 Gesundheitsschäden und 8.2 entsprechend.
8.2 Für SchädenUnfälle jeder Art, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sinddem Auftraggeber, seinen Angehörigen und Begleitpersonen o- der Beauftragten im gesamten Bereich des Lager- und Betriebsge- ländes oder bei Probefahrten widerfahren, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) Auftragneh- mer ebenfalls nur bei Vorsatz
b) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner selbst, seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Der Auftragnehmer hat ▇▇▇▇▇▇▇ und Verluste an Auftragsgegenstän- den unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Umgekehrt ist der Auftraggeber verpflichtet, ▇▇▇▇▇▇▇ und Verluste, für die der Auftragnehmer aufzukommen hat, dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen und ge- nau zu bezeichnen. Soweit eine Haftung des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von LebenAuftragnehmers für Schäden und Verluste gegeben ist, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem beschränkt sich diese auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränktWiederinstandsetzung o- der - soweit dies nicht möglich ist - auf Ersatz des Zeitwertes des Gegenstandes am Tage der Beschädigung oder des Verlustes. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsoder rechtskräftig festgestellt.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Werkstattvertrag
Haftung. 8.1 Wenn 1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschul- den bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Mangelfolgeschäden - auch soweit vorstehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Ver- tragspartners stehen - werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzli- chen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, einen unserer gesetzlichen Ver- treter oder einen unserer Erfüllungsgehilfen. Gehört der Liefergegenstand Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, ist unsere Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt; ferner ist im kaufmännischen Verkehr eine Haftung für grobe Fahrlässig- keit ausgeschlossen, sofern der Schaden auf der Verletzung einer nichtwesentlichen Vertrags- pflicht durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendeinen unserer Erfüllungsgehilfen beruht.
8.2 Für 2. Jegliche Haftung unsererseits für Schäden, die durch unsere Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vor oder bei Auftragsausführung verursacht werden, übernehmen wir nur im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
3. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindübernommen, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängelninsbesondere wird nicht für Schäden gehaftet, die wir arglistig verschwiegen als Folge von strafbaren Handlungen (z.B. Raub, Diebstahl, Ein- bruchdiebstahl) gegenüber Personen, dem Eigentum oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,dem Vermögen des Vertragspart- ners oder Dritten entstehen. Ausgeschlossen sind in jedem Fall Ersatzansprüche für Folge- schäden, z.B. bei Nichtfunktionieren der Anlage, Einbruch, Kosten der Polizei bzw. Feuer- wehr sowie ggf. Bewachungsunternehmen bei Gefahrenmeldungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit die- sen Haftungsbeschränkungen entgegenstehen. ;
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes4. Wir haften nicht für Arbeiten unserer Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht mit den vereinbarten Lieferungen und Leistungen zusammenhängen oder soweit dieselben vom Ver- tragspartner direkt veranlasst sind.
5. Etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen sind uns unverzüglich schriftlich zwecks Abstellung anzuzeigen, andernfalls können Rechte hier- aus nicht abgeleitet werden.
6. Beratungen durch unser Personal oder von uns beauftragte Vertreter erfolgen unverbindlich. Sie basieren auf dem gegenwärtigen Stand unserer Erkenntnisse und Erfahrungen und wer- den nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdbestem Wissen erteilt. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischenHaftungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schadenals uns nicht Vorsatz bzw. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränktgrobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
7. Wir sind bereithaften nicht für entgangenen Gewinn und Vermögensschäden des Kunden, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick welche z.B. in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossenVerbindung mit einem Ausfall der Anlage entstehen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß herausdurch fehlerhafte Funktion von Pro- grammen oder Datenverlust, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutretenebenso wenig, wenn es im Beschaffungsbereich zu die vom Kunden gewählte Systemkom- bination seinen Erfordernissen nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommtentspricht oder die beabsichtigten Ergebnisse nicht er- reicht werden, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten sofern nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltzwingende gesetzliche Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen Haftungsbeschränkungen entgegenstehen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, 11.1. SAP haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur:
a) Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei VorsatzFehlen einer Beschaffenheit, für die die SAP eine Garantie übernommen hat, in voller Höhe;
b) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, jedoch nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens und begrenzt auf den im Vertrag genannten Betrag für ein Vertragsjahr; In diesen Fällen besteht allerdings keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen schließen Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von SAP ein.
11.2. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Die Haftungsbegrenzungen gemäß Abs. 1 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden, bei arglistig verschwiegenen Fehlern und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.3. Die Haftung des Drittanbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Drittanbieter verpflichtet sich insbesondere, SAP und alle ihre verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Gerichtskosten und sich im üblichen Rahmen befindliche Anwaltskosten) freizustellen, die diese Dritten aufgrund der Drittanbieterlösung oder der Drittanbieter-Schnittstelle gegen die SAP oder ihr verbundene Unternehmen erheben. Der Drittanbieter haftet für Vertragsverstöße seiner Konzerngesellschaften bei der Vermarktung der Zertifizierung. Der Drittanbieter muss sicherstellen, dass seine Konzerngesellschaften die Bestimmungen dieses Vertrages, soweit sie auf die Vermarktung der Zertifizierung Anwendung finden, einhalten. Dies beinhaltet auch Ansprüche, die Dritte aufgrund einer behaupteten Verletzung eines Patents, Urheberrechts, einer Marke, eines Geschäftsgeheimnisses oder aus unlauterem Wettbewerb durch die Drittanbieterlösung erheben. Dies setzt jedoch voraus, dass (i) SAP den Drittanbieter unverzüglich schriftlich und umfassend hierüber unterrichtet, und (ii) SAP den Drittanbieter ermächtigt, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Der Drittanbieter stellt auf seine Kosten jegliche angemessene Unterstützung zur Verfügung, damit SAP den Anspruch abwehren kann.
11.4. Für alle Ansprüche gegen SAP auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Drittanbieter Kenntnis vom Schaden erlangt. Ohne Rücksicht auf diese Kenntnis verjähren Schadensersatzansprüche spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellterbei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln (§ 10 Absatz 4) bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt.
c) bei schuldhafter Verletzung 11.5. Der Drittanbieter hat angemessene Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen, insbesondere dadurch, dass er mindestens einmal täglich Sicherungskopien aller Programme und Daten in maschinenlesbarer Form erstellt. Keine Haftung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen SAP besteht für den Verlust von Daten oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des LiefergegenstandesProgrammen, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirddies bei Beachtung dieser Verpflichtung vermeidbar gewesen wäre. Für Im Übrigen unterliegt jede Haftung von SAP wegen Datenverlust den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen GewinnsBeschränkungen dieses § 11.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn 8.1. Eine Haftung unseres Unternehmens für Schäden oder vergebliche Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Liefergegenstand Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen von uns oder von einem unserer Erfüllungsgehilfen durch unser Verschulden infolge unterlassener schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht wurden oder fehlerhafter Ausführung auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von vor uns oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch einem unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
8.2. Haften wir gemäß Ziffer 8. 1. für die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, begrenzt. Wir haften in diesem Fall insbesondere Anleitung nicht für die Bedienung den entgangenen Gewinn des Kunden und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannfür vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 8. Punkt 1 und Punkt 2 gelten, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für in gleicher Weise für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei aufgrund grober Fahrlässigkeit des Inhabers/oder Vorsatz von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden, sofern diese nicht zu unseren Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören.
8.3. PES haftet für Schäden ausschließlich im Rahmen der Organe abgeschlossenen Versicherungen. Für Schäden bei Lieferungen und Leistungen während der Montagearbeiten, sofern diese von uns zu vertreten sind und nicht vorsätzlich oder leitender Angestelltergrob fahrlässig verursacht wurden, haften wir im Rahmen der abgeschlossenen Montageversicherung.
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz 8.4. PES haftet für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht und Sachschäden, sofern diese von uns zu vertreten sind und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten fahrlässig verursacht wurden, im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Fehlt der von uns erbrachten Leistung eine garantierte Eigenschaft, haften wir nur für solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand der Höhe nach jeweils begrenzt nur Garantie war.
8.5. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz, als in den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren SchadenZiffern 8. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem 1. bis 5. vorgesehen– ohne Rücksicht auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränktRechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ist ausgeschlossen. Wir sind bereitDies gilt insbesondere auch für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß gemäß § 311 Abs. 3 BGB, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere positiver Vertragsverletzung gemäß § 280 BGB oder wegen deliktischer Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsgemäß § 823 BGB.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko8.6. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß herausSoweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder gemäß Ziffern VIII 1. bis 5. eingeschränkt ist, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es gilt dies auch im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommtHinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltArbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsge hilfen.
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Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden a. Für ▇▇▇▇▇▇▇, die infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und oder Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen Nebenpflichten – insbesondere Anleitung für die zur Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer haften wir – aus welchen Gründen Rechtsgründen auch immer – nur
a) auch bei Vorsatz
b) Verschulden unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur • bei Vorsatz • bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) , • bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen • oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) , • bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger .
b. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils für jegliches Verschulden unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen, im Fall leichter Fahrlässigkeit jedoch begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Vertragsstrafansprüche etwaiger Abnehmer bzw. Kunden des Bestellers sind für uns in keinem Fall vorhersehbar oder typisch. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen.
c. Unsere Haftung bei Datenverlust beschränkt sich auf den Aufwand, der notwendig ist, um anhand vorhandener Sicherungskopien die verlorenen Daten wiederherzustellen, es sei denn, die Sicherung von Daten oder Liefern entsprechender Routinen ist Bestandteil unserer vertraglichen Leistungen, etwa im Rahmen von Softwarelieferungen oder die Datenverluste wurden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzenherbeigeführt. Der Kunde wird insoweit auf die Obliegenheit hingewiesen, in angemessenen Abständen Sicherungskopien seiner Daten anzufertigen.
▇. ▇▇▇▇▇▇ dem Besteller nach dieser Ziffer Schadensersatzansprüche zustehen, gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
e. Ein Einsatz der Vertragsprodukte in medizinischen Anwendungen oder in Bereichen, die direkt der Personensicherheit dienen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Wartungsvertrag
Haftung. 8.1 Wenn 12.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Schadensersatzansprüche wegen, neben und statt der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen Leistung, und Beratungen oder durch die zwar gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere wegen Beratungsfehlern, Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung Pflichten, Mängeln, unerlaubter Handlung) sowie für die Bedienung Aufwendungsersatz- und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Freistellungsansprüche (nachfolgend Entschädi- gungsansprüche). Die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendbei Verzug (vgl. Ziffer 5) gehen vor.
8.2 Für 12.2 Wir haften für gegen uns gerichtete Entschädi- gungsansprüche, insbesondere für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Schäden wegen Betriebs- unterbrechung, Produktions- und Nutzungsausfall sowie für indirekte Schäden, nicht. Diese Beschrän- kung gilt nicht in den nachfolgenden Fällen: • Bei Vorsatz • Bei grober Fahrlässigkeit • Im Rahmen einer Garantiezusage, wobei die Haftung auf den Umfang beschränkt ist, in dem die Garantie gerade bezweckt hatte, den Kunden gegen den eingetretenen Schaden abzusichern • Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit • Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz • Bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch beschränkt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindwegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade gewährt; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. • In den sonstigen Fällen einer gesetzlich zwingenden Haftung.
12.3 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12.4 Weitere Ansprüche, insbesondere Freistellungsan- sprüche auf erstes Anfordern, sind ausgeschlossen.
12.5 Wird der Servicegegenstand bei uns durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte beschädigt und werden dabei Personen verletzt und/oder unsere und/oder Sachen Dritter beschädigt, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei MängelnKunde dafür. Ebenso haftet er für Schäden einschließ- lich etwaiger Folgeschäden, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei durch Verschweigen von Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsverursacht werden.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Service Agreement
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser (1) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder ankommt, nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendMaßgabe dieses VIII eingeschränkt.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer (2) Unsere Haftung wegen Lieferverzugs ist – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf einen Betrag von 10 % des Inhabers/jeweiligen Kaufpreises begrenzt.
(3) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der Organe gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn uns der Kunde den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Abschluss der Dienstleistung anzeigt.
(4) Wir haften nicht im Falle einfacher und mittlerer Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt oder den Schutz von Leben▇▇▇▇ oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Verrichtung der Dienstleistung, Körper und Gesundheit
d) bei ihrer Freiheit von Mängeln, die eine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen.
(5) Soweit wir arglistig verschwiegen gemäß § 8 (1) dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder deren Abwesenheit die wir garantiert haben,
e) bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandesder Dienstleistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Dienstleistung typischerweise zu erwarten sind.
(6) Im Falle einer Haftung für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf die Ersatzleistung jeweils geltende Deckungssumme je Schadensfall unserer Produkthaftpflicht- Versicherung bestehenden Haftpflichtversicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsauch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus(7) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kanngesetzlichen Vertreter, sind die Rechte Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltVerkäufers.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn (1) Haftung der Liefergegenstand durch unser Bank
(2) Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige
a. Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Authentifizierungs- instruments oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungs- instruments, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 50 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Kunden ein Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendtrifft.
8.2 Für b. Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz a. verpflichtet, wenn • es ihm nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche Verwendung des Authentifizierungsinstruments vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken, oder • der Verlust des Authentifizierungsinstruments durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweigniederlassung eines Zahlungsdienstleisters oder eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten des Zahlungsdienstleisters ausgelagert wurden, verursacht worden ist.
c. Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen und hat der Kunde in betrügerischer Absicht gehandelt oder seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, trägt der Kontoinhaber abweichend von den Absätzen a. und b. den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Kunden kann insbesondere vorliegen, wenn er • den Verlust oder Diebstahl des Authentifizierungsinstruments oder die missbräuchliche Nutzung des Authentifizierungsinstruments oder des Personalisierten Sicherheitsmerkmals der Bank nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat, • das Personalisierte Sicherheitsmerkmal ungesichert elektronisch gespeichert hat, • das Personalisierte Sicherheitsmerkmal nicht geheim gehalten hat und der Missbrauch dadurch verursacht wurde, • das Personalisierte Sicherheitsmerkmal per E-Mail weitergegeben hat, • das Personalisierte Sicherheitsmerkmal auf dem Authentifizierungsinstrument vermerkt oder zusammen mit diesem verwahrt hat, • mehr als eine TAN zur Autorisierung eines Auftrags verwendet hat, • beim smsTAN-Verfahren das Gerät, mit dem die TAN empfangen werden (z. B. Mobiltelefon), auch für das Online-Banking nutzt oder beim pTAN-Verfahren das Gerät, auf dem die App zur Generierung der pTAN installiert ist (z. B. Smartphone oder Tablet), auch für das Online-Banking nutzt, • die App der Bank zur Generierung der TAN nicht direkt von der Bank oder von einem Anbieter bezieht, der dem Kunden von der Bank benannt wurde, oder • die auf seinem Authentifizierungsinstrument angezeigten Auftragsdaten nicht prüft. Abweichend von den Absätzen a. und c. ist der Kontoinhaber nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Bank vom Kunden eine starke Kundenauthentifizierung nach § 1 Absatz 24 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz nicht verlangt hat, obwohl die Bank zur starken Kundenauthentifizierung nach § 68 Absatz 4 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz verpflichtet war. Eine starke Kundenauthentifizierung erfordert insbesondere die Verwendung von zwei voneinander unabhängigen Elementen aus den Kategorien Wissen (etwas, das der Kunde weiß, zum Beispiel Log-On Passwort), Besitz (etwas, das der Kunde besitzt, zum Beispiel TAN- Generator) oder Inhärenz (etwas, das der Kunde ist, zum Beispiel Fingerabdruck).
d. Die Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindinnerhalb des Zeitraums, haftet für den der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von LebenVerfügungsrahmen gilt, Körper und Gesundheit
d) bei Mängelnverursacht werden, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach beschränkt sich jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsvereinbarten Verfügungsrahmen.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher e. Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer Absatz a. und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutretenc. verpflichtet, wenn es im Beschaffungsbereich zu der Kunde die Sperranzeige nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommtabgeben konnte, weil die Liefer- fähigkeit Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Vorlieferanten Sperranzeige sichergestellt hatte.
f. Die Absätze b. und d. bis f. finden keine Anwendung, wenn der Kunde in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
g. Ist der Kontoinhaber kein Verbraucher, gilt ergänzend Folgendes: • Der Kontoinhaber haftet für Schäden aufgrund von nicht gegeben ist autorisierten Zahlungsvorgängen über die Haftungsgrenze von 50 Euro nach Absatz a. und c. hinaus, wenn der Kunde fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen verstoßen hat. • Die Haftungsbeschränkung in Absatz b. erster Punkt findet keine Anwendung.
(3) Haftung bei nicht autorisierten Wertpapiertransaktionen vor der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.Sperranzeige
(4) Haftung der Bank ab der Sperranzeige
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn 12.1 Für den Fall, dass ROTA von einem Kunden oder sonstigen Dritten aufgrund Produkthaftung in Anspruch genommen wird, ist der Liefergegenstand Lieferant verpflichtet, ▇▇▇▇ auf erstes schriftliches Anfordern von derartigen Ansprüchen freizustellen, sofern und soweit der Schaden durch unser einen Fehler des vom Lieferanten gelieferten Erzeugnisses verursacht oder mitverursacht worden ist. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Lieferanten ein Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendtrifft.
8.2 Für 12.2 Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegt, genügt der Nachweis der Ursächlichkeit des Fehlers für den Schaden, im Übrigen trägt der Lieferant die Beweislast.
12.3 Der Lieferant übernimmt in jedem Fall die seinem Verursachungs-/Verschuldensanteil entsprechenden Kosten und Aufwendungen einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion; dies gilt auch bei erkennbaren oder drohenden Serienfehlern.
12.4 Der Lieferant ist verpflichtet, sein Haftungsrisiko durch eine Versicherung abzudecken und ROTA auf Verlangen die angemessene Deckung nachzuweisen.
12.5 Schäden, die sich aus der schuldhaften Nichteinhaltung dieser Bedingungen ergeben, hat der Lieferant zu tragen.
12.6 Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche - gleich welcher Art – gegen ROTA ausgeschlossen, wenn ROTA, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Schäden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Dieser Haftungsausschluss gilt weder bei Körperschäden noch bei einer Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen, welche die Erfüllung des Vertragszwecks gefährden. Dabei ist Haftung von ROTA jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.7 Unter keinen Umständen haftet ROTA für besondere, mittelbare oder Folgeschäden des Lieferanten, insbesondere nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindfür entgangenen Gewinn, haftet entgangene Geschäftschancen, Unterbrechung der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des InhabersGeschäftstätigkeit, verlorenen Firmenwert, entgangenes Einkommen und/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung Verlust von LebenGeschäftsdaten, Körper und Gesundheit
d) bei Mängelngleich ob diese Schäden auf einer unerlaubten Handlung, einer Vertragsverletzung oder anderen Rechtsmängeln beruhen. Die Haftung für Garantieverletzungen, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln Übernahme von Beschaffungsrisiken, schuldhafte Verletzung des LiefergegenstandesLebens, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist Körpers oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltGesundheit und ihre Haftung gemäß dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
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Haftung. 8.1 Wenn (1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendPersonen.
8.2 Für (2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
12.1 Abweichend hiervon gilt für den Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Niederlanden folgendes:
(1) Wir haften nur für unmittelbare Schäden, die auf einem zurechenbaren Verzug bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen aus dem Vertrag und / oder einer rechtswidrigen Handlung zurückzuführen sind. Soweit wir haften, beschränkt sich diese Haftung auf einen Höchstbetrag des Kaufpreises der Ware.
(2) Die Haftung für direkte Schäden beschränkt sich: • angemessene Kosten, die Ihnen entstehen, damit wir unseren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachkommen können; • angemessene Kosten, die Ihnen entstehen, um direkte Schäden zu verhindern oder zu begrenzen, die nach vernünftigem Ermessen von dem Ereignis ausgehen können, auf dem die Haftung beruht oder • angemessene Kosten, die Ihnen bei der Feststellung der Schadensursache entstehen.
(3) Eine darüberhinausgehende Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden den in Absatz 2 genannten direkten Schäden entsprechen, insbesondere Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangener Umsatz und Reputationsschaden, ist ausgeschlossen.
(4) Die in den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unserer Geschäftsführung beruht.
(5) Etwaige Ansprüche gegen uns verjähren zwölf (12) Monate nach Entstehung des Anspruchs, es sei denn, der Anspruch wird von uns anerkannt.
12.2 Abweichend hiervon gilt für den Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Frankreich folgendes:
(1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
12.3 Abweichend hiervon gilt für den Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Italien folgendes:
(1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe der Artikel 114 bis 127 der Gesetzesverordnung 206/2005 (Verbrauchergesetz). Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
12.4 Abweichend hiervon gilt für den Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Vereinigten Königreich folgendes:
(1) Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesetzlich zulässig sind, haftet übernehmen wir keine Haftung für: • Verluste, die nicht vorhersehbar sind (Verluste sind vorhersehbar, wenn es sich um eine offensichtliche Folge unserer Vertragsverletzung handelt oder wenn sie von Ihnen und uns zu der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit Zeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei MängelnVertragsschlusses in Erwägung gezogen werden konnten). • Entstandene Verluste, die wir arglistig verschwiegen nicht zu vertreten haben oder deren Abwesenheit welche keinen Verstoß gegen die Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen; • Geschäftsverluste (welche entgangene Gewinne, Geschäftsausfälle, Verträge, Firmenwerte, Geschäftschancen und ähnliche Verluste enthalten) und • Geringe Farbabweichungen und andere Produktvarianten, die durch unterschiedliche Bilderfassungen, Displaytechnologien oder anderen technischen Gründen entstehen.
(2) Der Käufer kann bestimmte Rechte in Bezug auf Ansprüche wegen Verlusten gegen uns geltend machen, die wir garantiert aufgrund unserer Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzungen zu vertreten haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Seine Rechte als Verbraucher aus den gesetzlichen Bestimmungen sollen durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht beschränkt werden. Für weitere Informationen über die gesetzlichen Rechte des Käufers, kann der Käufer die lokalen Behörden der Abteilung für Handelsstandards oder der Bürgerberatungsstelle kontaktieren.
(3) Keine Regelung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen begrenzt oder schließt unsere Haftung für Betrug oder arglistige Täuschung, Tod oder Verletzung des Körpers aus, die durch unsere Fahrlässigkeit verursacht wurde oder für eine andere Haftung, die nicht gesetzlich beschränkt oder ausgeschlossen werden kann.
12.5 Abweichend hiervon gilt für den Fall unserer Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Luxemburg folgendes:
(1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Luxemburger Gesetzes vom 25. April 1989 über die Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für fehlerhafte Produkte (Loi du 21 avril 1989 relative à la responsabilité civile du fait des produits défectueux). Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
(2) Unbeschadet der Gewährleistungsansprüche in Ziffer 11 und der Haftungsregelung in Ziffer 12 Abs. 1 gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem beschränkt auf die Ersatzleistung bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen GewinnsErfüllungsgehilfen.
8.3 12.6 Abweichend hiervon gilt für den Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Belgien folgendes:
(1) Unbeschränkte Haftung: Wir übernehmen kein Beschaffungsrisikohaften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes vom 25. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß herausFebruar 1991. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, daß des Körpers und der Liefergegenstand nicht hergestellt oder Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommtFalle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die Liefer- fähigkeit ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltHöhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen 10.1 Der Käufer ist und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung bleibt jederzeit für die Bedienung Tauglichkeit und Wartung Sicherheit der eigenen Anlagen, Mechanismen und Sachen verantwortlich.
10.2 Der Verkäufer ist niemals für einen Schaden haftbar, der aufgrund von Fehlern oder unerlaubte Handlungen von ihm selbst, seinen Arbeitnehmern oder von anderen Personen entstanden ist, die durch oder im Namen des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden Verkäufers an der Ausführung des mit dem Käufer abgeschlossenen Vertrages beteiligt sind; es sei denn, ein Fehler oder eine unerlaubte Handlung betrifft Personen, die als Organe dieser Gesellschaft oder als führende Funktionäre gelten, wobei der Käufer nachweisen kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechenddass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Spiel war.
8.2 Für Schäden10.3 Der Verkäufer kann nicht die Brauchbarkeit der von ihm gelieferten oder zur Verfügung gestellten Sachen und Dienste für einen besonderen Zweck garantieren.
10.4 Der Verkäufer ist nicht für Schaden haftbar, der infolge oder im (in-)direkten Zusammenhang mit der Nutzung alternativer oder biologischer Kraftstoffe – ungeachtet der Tatsache, ob es sich um eine Beigabe derartiger Kraftstoffe oder um die Lieferung rein biologischer Kraftstoffe handelt – entstanden ist.
10.5 Der Verkäufer ist nicht für Schaden haftbar, der infolge der von ihm erteilten Anwendungsempfehlungen entstanden ist, sofern es keine Empfehlung betrifft, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei MängelnPersonen stammt, die wir arglistig verschwiegen als Organe dieser Gesellschaft oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln als führende Funktionäre gelten, wobei der Käufer nachweisen kann, dass seitens des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- Verkäufers Vorsatz oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsgrobe Fahrlässigkeit im Spiel war.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus10.6 Der Verkäufer ist nicht für Schaden haftbar, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt direkt oder nur unter tatsächlich indirekt aufgrund von Mängeln an den vom Verkäufer gelieferten, zur Verfügung gestellten oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte bei der Ausführung des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben Vertrages verwendeten Sachen entstanden ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltsich aus einer abweichenden Qualität der vom Verkäufer gelieferten Sachen ergibt, sofern nicht aufgrund von zwingenden rechtlichen Bestimmungen (irgend-)eine Haftung ausgeschlossen werden kann. Die Schadensersatzpflicht des Verkäufers wird in dem Fall nicht mehr als den Betrag ausmachen, zu dem er kraft Gesetz verpflichtet ist.
10.7 Außer aufgrund zwingender rechtlicher Bestimmungen im Sinne von Artikel 10.6 wird etwas anderes vorgeschrieben, ist jede Haftung des Verkäufers immer beschränkt:
a. auf den Rechnungsbetrag oder – in Ermangelung dessen – den Wert der vereinbarten Leistung;
b. bei Teillieferungen: auf den Rechnungsbetrag oder – in Ermangelung dessen – den Wert der betreffenden Leistung;
c. auf den Betrag, der von der Versicherung gedeckt wird, falls und sofern der Verkäufer gegen die betreffende Haftung versichert und falls der von der Versicherung gedeckte Betrag höher ist, als der Rechnungsbetrag oder der Wert der Leistung im Sinne von a oder b.
10.8 Unter “Schaden” wird ▇▇▇▇▇▇▇ welcher Art auch immer verstanden, einschließlich - aber nicht beschränkt - auf materiellen Schaden, Umweltschaden, indirekten Schaden, Gewinnausfall, Kosten, Vertragsstrafen und Bußgelder sowie Folgeschäden; alles, wie auch genannt und entstanden.
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Haftung. 8.1 Wenn 1. Unsere Haftung richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der Liefergegenstand groben Fahrlässigkeit durch unser Verschulden infolge unterlassener uns oder fehlerhafter Ausführung von vor eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nur nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdder Gesundheit einer Person oder wegen der schuldhaften Verletzung we- sentlicher Vertragspflichten. Für den Fall unserer Haftung Der Schadenersatzanspruch wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung der Verlet- zung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur ist jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren SchadenSchaden begrenzt. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzenUnsere Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden be- grenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieser Ziffer 1 aufgeführten Ausnahme- fälle vorliegt.
2. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Bestellers, z.B. an anderen Sachen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder Personenschäden zudem grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit einer Person gehaftet wird.
3. Die Regelungen der vorstehenden Ziffern 1 und 2 erstrecken sich auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereitSchadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leitung, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossengleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen GewinnsMängeln, der Verlet- zung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Hand- lung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendun- gen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer VI.4, die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziffer XIV.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko4. Stellt Mögliche Schadenersatzansprüche beschränken sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer Umfang unserer Produkt-Haftpflichtversicherung in Höhe von max. 1 Mio. Euro und weiterer Ansprüche beschränktauf den Umfang unserer Produkt-Rückrufkostenversicherung in Höhe von 0,5 Mio. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich Euro. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der eigenen Belieferung. Wir haben das Rechtgroben Fahrlässigkeit sowie wegen der Verletzung des Lebens, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist des Körpers oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltGesundheit einer Person zwingend gehaftet wird.
5. Soweit unsere Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche des Bestellers wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten oder Ansprüche des Be- stellers aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB. Gleiches gilt bei Unmöglichkeit. Soweit unsere Haftung ausgeschlo ssen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeit- nehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung Im übrigen gilt für die Bedienung Haftung der FUJIFILM gegenüber dem Kunden folgendes:
11.1 FUJIFILM übernimmt keine Garantie und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannkein Beschaffungsrisiko, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 es sei denn, wir haben im Einzelfall ausdrücklich und 8.2 entsprechendschriftlich eine als solche bezeichnete Garantie und/oder ein als solches bezeichnetes Beschaffungsrisiko vereinbart.
8.2 Für Schäden11.2 Wir haften dem Kunden für Schäden jeder Art, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich verursacht werden. Gleiches gilt für ▇▇▇▇▇▇▇ aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso haften wir für Schäden unbeschränkt, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren leitenden Angestellten grob fahrlässig verursacht werden.
11.3 Liegen die in Ziffer 11.2 genannten Voraussetzungen nicht vor, haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) infolge einfacher Fahrlässigkeit verletzt wird oder unsere sonstigen Erfüllungsgehilfen, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindzu den leitenden Angestellten zählen, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdeinen Schaden grob fahrlässig verursachen. Für den Fall unserer In diesen Fällen ist unsere Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt auf das vertragstypische vorhersehbare Risiko begrenzt. Kardinalpflichten sind solche vertragswesentlichen Verpflichtungen, die für den konkreten Vertrag von grundlegender Bedeutung sind und bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet ist.
11.4 Die vorstehend in dieser Ziffer 11 genannten Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten außerdem nicht für Schadensersatzansprüche wegen etwa übernommener Garantien oder Beschaffungsrisiken sowie wegen Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Das Recht des Kunden, sich im Falle einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt.
11.5 Soweit unsere Haftung vorstehend in Ziffern 11.1 bis 11.3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.6 Für Datenverluste haftet FUJIFILM nur auf den vertragstypischenunter der Voraussetzung, vernünftigerweise vorhersehbaren Schadendass der Kunde seinen gesamten Datenbestand regelmäßig und vollständig sichert. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, Eine Haftung der FUJIFILM ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisikowenn der Datenverlust durch Fehlfunktionen einer nicht von FUJIFILM gelieferten Hardware bzw. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß herausBetriebssystemssoftware auftritt, es sei denn, der Kunde weist nach, daß der Liefergegenstand Datenverlust hieraus nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell resultiert und der eingetretene Schaden nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers darauf zurückzuführen ist. Die Haftung der FUJIFILM für Datenverlust ist im Übrigen auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
11.7 Ein Mitverschulden des Kunden ist zugunsten von FUJIFILM zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltberücksichtigen.
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Sources: Software License Agreement
Haftung. 8.1 Wenn 11.1 Haftung der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener Bank bei einer nicht autorisierten DFÜ- Verfügung und einer nicht, fehlerhaft oder fehlerhafter Ausführung von vor verspätet ausgeführten DFÜ-Verfügung Die Haftung der Bank bei einer nicht autorisierten DFÜ- Verfügung und einer nicht, fehlerhaft oder verspätet aus- geführten DFÜ-Verfügung richtet sich nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung den für die Bedienung je- weilige Auftragsart vereinbarten Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr). Stand April 2018
11.2 Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher Nutzung der Legitimations- oder Sicherungsmedien
11.2.1 Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige
(1) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen aufgrund einer missbräuchlichen Nut- zung der Legitimations- oder Sicherungsmedien, haftet der Kontoinhaber gegenüber der Bank für die ihr dadurch entstehenden Schäden, wenn der Teilnehmer fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Verhaltens- und Wartung Sorgfalts- pflichten verstoßen hat. Der § 675v des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendBürgerlichen Ge- setzbuchs findet keine Anwendung.
8.2 Für (2) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz 1 verpflichtet, wenn der Teilnehmer die Sperr- anzeige nach Nummer 6 Absatz 1 nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden da- durch vermieden worden wäre.
(3) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den das Verfügungslimit gilt, verursacht werden, be- schränkt sich jeweils auf das vereinbarte Verfügungslimit.
(4) Die Absätze 2 und 3 finden keine Anwendung, wenn der Teilnehmer in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
11.2.2 Haftung des Kunden bei sonstigen nicht am Liefergegenstand selbst entstanden autorisier- ten Vorgängen vor der Sperranzeige Beruhen nicht autorisierte Vorgänge, die keine Zahlungs- vorgänge sind, haftet vor der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen oder gestohlenen Legitimations- oder Sicherungsmediums oder auf der sonstigen missbräuchli- chen Nutzung des Inhabers/Legitimations- oder Sicherungsmedi- ums und ist der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von LebenBank hierdurch ein Schaden entstanden, Körper haften der Kunde und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln Bank nach den gesetzlichen Grundsätzen des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen GewinnsMitverschuldens.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Datenfernübertragungsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand 1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, wenn ihm vom Auftraggeber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
2. Der Ersatz von mittelbaren Schäden, Mängel-, Folgeschäden, des entgangenen Gewinns, Vermögensschäden, Zinsverluste, Schäden durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen erhöhten Personalaufwand oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung Bedienungsfehler des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannAuftraggebers, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden am beförderten Gut, Schäden, die während des Probebetriebes entstehen sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber sind in jedem Fall ausgeschlossen.
3. Das Verschulden des Auftragnehmers ist in jedem Fall durch den Auftraggeber nachzuweisen.
4. Eine Haftung des Auftragnehmers ist jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten oder des nach Punkt II.1. bestimmten Entgeltes für den betreffenden Auftrag. Die vom Auftragnehmer übernommenen Verträge werden nur mit dem Vorbehalt dieser Haftungsbegrenzung übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung des Auftragnehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Ist die fehlerhafte Fertigung oder Bearbeitung auf unrichtige, unvollständige oder unklare Angaben oder eine derartige Mitwirkung (Punkt IV.) des Auftraggebers oder darauf zurückzuführen, dass der Auftraggeber keine einwandfreien und richtigen Teile, Materialien, Pläne, Zeichnungen, Datenblätter übergibt, oder darauf dass der Aufstellungsort (siehe Punkt IV.3.) nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindgeeignet ist, haftet ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
6. Der Auftraggeber verzichtet auf die Anfechtung dieses Vertrages wegen Irrtums.
7. Der Kaufgegenstand bzw. das hergestellte Werk bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Betriebsanleitungen, Vorschriften des Auftraggebers über die Behandlung des Kaufgegenstandes oder Werkes – insbesondere im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen – und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartete werden kann.
8. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber erklärt, dass es sich bei den gelieferten Waren bzw. Werken um Sachen, die überwiegend im Unternehmen des Auftraggebers verwendet werden, handelt. Der Besteller ist verpflichtet, den Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine allfälligen Vertragspartner zu überbinden. Ein Regress des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus der Lieferer – Inanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren bzw. Werken von allen Benützern eingehalten werden. Insbesondere hat der Auftraggeber sein Personal und andere mit der gelieferten Ware bzw. Werk in Berührung kommende Person entsprechend zu schulen und einzuweisen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über entdeckte Fehler der Waren bzw. des Werkes bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche unverzüglich zu informieren. Der Auftraggeber hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und den Auftraggeber dahingehend schad- und klaglos zu halten.
9. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus welchen Gründen welchem Grund auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police Schadens gerichtlich geltend zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsmachen.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Haftung. 8.1 Wenn Die Firma schliesst die Haftung im Zusammenhang mit den Funktionen oder Anwendungen der Liefergegenstand durch unser Verschulden Firma oder von Dritten, soweit gesetzlich möglich, vollumfänglich aus. Insbesonde- re haftet die Firma nicht für Schäden im Zusammenhang mit kostenlosen Dienstleistungen sowie für mittelbare Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Schäden infolge unterlassener Downloads, Ansprüche Dritter oder fehlerhafter Ausführung Daten- und Reputationsverluste. Sollte in einem bestimmten Fall die Haftung gesetzlich nicht vollständig ausgeschlossen werden können, haftet die Fir- ma maximal mit bereits an die Firma gezahlten Entgelten des Vertragspartners. Bei Dienstleistungen Dritter gelten die Haftungsbestimmun- gen der jeweiligen Dritten. Die Firma ist bemüht, für einen ordnungsgemässen Betrieb von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen Medidoc und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung den elektronischen Dienste zu sorgen. Jegliche Nutzung des Medidoc Portals geschieht auf eigene Gefahr des Nutzers. Es wird keine Garantie auf Funktions- fähigkeit, noch Funktionsfähigkeit einer bestimmten Funkti- on zu einem bestimmten Zeitpunkt abgegeben. Ebenfalls wird keine Garantie für Verfügbarkeit, noch für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen Verfüg- barkeit einer bestimmten Funktion zu einem bestimmten Zeitpunkt abgegeben. Die Haftung der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Firma für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sinddem Nutzer aufgrund technischer Mängel, Störungen, zeitweiliger Nichtverfügbarkeit oder Ausfall von Medidoc entstehen, ist ausgeschlossen. Die Firma übernimmt auch keine Verantwortung für den Zugang zu Inhalten und den Inhalt von durch Dritten betriebenen Diensten. Die Firma übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit der Übermittlung (zum Beispiel per Post, elektronisch usw.) von medizinischen Daten. Die Firma haftet nicht, wenn die Er- bringung der Lieferer – aus welchen Gründen Leistung auf Grund höherer Gewalt bzw. Zufall oder Drittverschulden zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung Stromausfall und Auftreten schädlicher Software wie Viren, sowie Naturereignisse von Lebenbesonderer Intensität, Körper und Gesundheit
d) bei Mängelnkriegerische Ereignisse, Aufruhr, un- vorhersehbare behördliche Restriktionen usw. Die Firma behält sich vor, die wir arglistig verschwiegen Bereitstellung ihrer Leistung und Angebote jederzeit und ohne Angaben von Gründen zu limitieren, zu ändern oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach einzustellen. Entstehen dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzenNut- zer in solchen Fällen Schäden, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen GewinnsFirma dafür nicht haftbar.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Haftung. 8.1 Wenn Scanactor gewährt keine Garantie oder zugesicherte Eigenschaften im Zusammenhang mit der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber Bereitstellung der immuny-Apps, sofern nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer in einem separaten Vertrag ausdrücklich vereinbart. Die Ansprüche des Bestellers Nutzers auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Regelungen Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Nutzungsbedingungen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für Schäden aus der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Scanactor unbeschränkt. Ebenso haftet Scanactor unbeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Scanactor entstehen. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden durch leicht fahrlässiges Verhalten von Scanactor entstehen, haftet Scanactor nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (vertragswesentliche Pflicht). Eine solche vertragswesentliche Pflicht liegt immer dann vor, wenn die Pflicht die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen soll bzw. der Nutzer auf die Einhaltung dieser Pflicht regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Scanactor auf Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Laufe einer Softwareüberlassung bzw. bei Wartungs- und Servicearbeiten typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für etwaige Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität, der auf dem Endgerät des Nutzers vorhandenen Komponenten verursacht werden, für Systemstörungen, die durch Fehlkonfigurationen entstehen können oder für sonstige Missstände, die auf Umstände zurückzuführen sind, haftet die in dem Verantwortungsbereich des Nutzers liegen, sind ist allein der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) Nutzer verantwortlich. Der Nutzer ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich (siehe Ziffer 4). Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit regelmäßiger und Gefahren entsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre. Vorgenannte Haftungsbestimmungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Scanactor. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Inhabers/Nutzers ist mit der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandesvorstehenden Regelung nicht verbunden. Die Begrenzung nach dieser Ziffer 6 gilt auch, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur Vertragspartner anstelle eines Anspruches auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen GewinnsErsatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Nutzungsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer a. Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Auftraggebers auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet beispielsweise aus Verzug, Pflichtverletzung oder Delikt, sind ausgeschlossen, soweit der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nurSchaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit keine Kardinalpflichten der Caterfy verletzt sind.
a) b. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten ist die Schadensersatzpflicht der Caterfy auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Dies gilt nicht bei VorsatzVorliegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
b) c. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Caterfy. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheitoder Gesundheit haftet die Caterfy nach den gesetzlichen Vorschriften.
d) bei Mängelnd. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die wir arglistig verschwiegen Caterfy im Auftrag des Auftraggebers eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern der Caterfy nicht eine vorsätzliche oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Caterfy gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
e) e. Sind lediglich Planung bzw. Erstellung einer Konzeption Vertragsgegenstand, so ist keinerlei Haftung der Caterfy begründet. Sie steht insoweit nur dafür ein, dass sie in der Lage ist, Planungen bzw. Konzepte entsprechend zu realisieren.
f. Bedient der Auftraggeber sich der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Caterfy, um in seinen Räumen auf eigenen Wunsch und ohne Veranlassung der Caterfy Veränderungen vorzunehmen, indem z.B. Mobiliar aus- oder umgeräumt wird, so ist die Haftung der Caterfy ausgeschlossen.
g. Der Auftraggeber hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Gäste, sonstige Hilfskräfte oder durch die Veranstaltungsteilnehmer oder Subunternehmer, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftraggeber verursacht worden sind, ebenso zu haften, wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Auftraggeber, hierfür eine entsprechende Versicherung abzuschließen. ▇▇▇▇▇▇▇ kann den Nachweis einer solchen Versicherung verlangen.
h. Durch Arbeitskampf oder höhere Gewalt verursachte Störungen hat die Caterfy nicht zu vertreten.
i. Soweit die Haftung nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer der Caterfy.
j. Alle gegen die Caterfy gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
k. Die Teilnahme an von Caterfy durchgeführten Koch- und Catering- Seminaren erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt auch bei Mängeln des LiefergegenstandesLebensmittelallergien und sonstigen körperlichen Reaktionen auf sämtliche verwendete Lebensmittel und Getränke.
l. Für die Beschaffenheit und Qualität der Lieferungen und Leistungen von ▇▇▇▇▇▇▇ sind allein die Angaben und Beschreibungen im Angebot maßgeblich. Die Angebotsangaben stellen nur dann rechtsverbindliche Beschaffenheitsgarantien dar, wenn sie im Angebot ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Caterfy haftet nicht für Änderungen der Produkte und Dienstleistungen, soweit sie durch von Caterfy nicht zu beeinflussende äußere Faktoren (Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten vor Ort u.Ä.) hervorgerufen werden. Produktbeschreibungen, Präsentationen oder Muster (insbesondere Probeessen) stellen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
m. Rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung hat der Auftraggeber nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdAufforderung durch Caterfy die vereinbarten Leistungen hinsichtlich Qualität und Quantität zusammen zu prüfen. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir Im Falle von Reklamationen gilt nachfolgende Ziffer 8.o) Nach Prüfung und Übernahme der Höhe nach jeweils begrenzt nur Speisen und Getränke geht die Gefahr auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsüber.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisikon. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen in Ziffer 8. Stellt a) – m) gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit von Personen.
o. Beanstandungen sind vom Auftraggeber der Caterfy unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Werden Beanstandungen während der Veranstaltung mündlich mitgeteilt, so hat der Verantwortliche von ▇▇▇▇▇▇▇ diese vor Ort schriftlich aufzunehmen und sich daher gegenzeichnen zu lassen. Dies entbindet den Auftraggeber nicht von der nachträglichen schriftlichen Meldung. Kommt der Auftraggeber dieser Beanstandungspflicht nicht innerhalb einer Frist von vier Werktagen ordnungsgemäß nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind und können die Rechte beanstandeten Mängel aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers auf nicht rechtzeitig, während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränktfestgestellten Mängeln oder Beanstandungen keine Schadensersatz- oder Minderungsansprüche gegen Caterfy hergeleitet werden. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu Dies gilt jedoch nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist für grob fahrlässiges oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltvorsätzliches Verhalten von Caterfy.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer 1. Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für gleichgültig aus welchen Rechtsgründen gegen uns sind, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand an der gelieferten Ware selbst entstanden sindentstehen und / oder bestehen (z.B. entgangener Gewinn, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei Folgeschäden, sonstige Vermögensschäden); diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit wir aufgrund Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) aus einer Garantiezusage zwingend haften oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben▇▇▇▇, Körper Leben und Gesundheit
d) bei Mängeln. Bei fahrlässiger, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder aber nicht grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens. Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei Lieferung anderer als der vertragsmäßigen Ware entsprechend.
2. Der vorstehende Ausschluss und die Beschränkung unserer Schadensersatzpflicht gelten entsprechend auch für alle Fälle unserer Schadensersatzverpflichtung wegen Verletzung von Pflichten aus rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen und aus unerlaubter Handlung. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit wir aufgrund Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder aus einer Garantiezusage zwingend haften oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist, bei Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit sowie bei einem Schaden aus unerlaubter Handlung. Ebenso haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischenbei Ansprüchen gem. §§ 1, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden4 Produkthaftungsgesetz sowie wegen Leistungshindernis bei Vertragsschluss oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzenIst unsere Schadensersatzpflicht ausgeschlossen oder beschränkt, ist unsere Ersatzpflicht gilt dies ebenso für Sach- die persönliche Haftung unserer Organe, Mitarbeiter sowie Erfüllungs- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen GewinnsVerrichtungsgehilfen.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko3. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß herausDie oben genannten Forderungen des Bestellers verjähren grundsätzlich in 24 Monaten, daß gerechnet ab dem Schluss des Jahres des Gefahrübergangs. Ist die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer als 24 Monate, gilt diese Frist für die betreffenden Forderungen des Bestellers. Die Verkürzung der Liefergegenstand Verjährungsfrist gilt nicht hergestellt für Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränktProdukthaftung. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung4. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltDie gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben unberührt.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn 1 Die Auftragnehmerin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder fehlerhafter Ausführung von vor der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Auftragnehmerin nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung soweit sie eine Garantie übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Bedienung schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden begrenzt.
2 Die Regelungen des vorstehenden Absatzes 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Wartung Schadensersatz statt der Leistung), gleich aus welchem Rechtsgrund; insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
3 Im Außenverhältnis ist die Auftragnehmerin Erfüllungsgehilfin des Liefergegenstandes – vom Auftraggebers. Sollte sich im Außenverhältnis eine Haftung der Auftragnehmerin gleich aus welchem Grund durch eine Tätigkeit in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, stellt der Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gesamtschuldnerisch die Auftragnehmerin im Innenverhältnis von jeder Haftung frei. Auch für diese Haftungsfreistellungen gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 Haftungsbeschränkungen vorstehender Absätze 1 und 8.2 2 entsprechend.
8.2 Für Schäden4 Im Rahmen der Fahrtwegerkundung- und ermittlung vor Antragstellung übernimmt die Auftragnehmerin keine Gewähr für die Geeignetheit des Fahrtweges und der Straßenbeschaffenheit hinsichtlich der besonderen Anforderungen des Transports. Die Fahrtwegprüfung grundsätzlich und im Besonderen vor Transportbeginn obliegt ausschließlich dem Auftraggeber selbst.
5 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr für die Geeignetheit und Vollziehbarkeit der behördlichen Auflagen und Bedingungen.
6 Die Auftragnehmerin übernimmt keinerlei Haftung für Auflagen- und Bedingungs- Entscheidungen der zuständigen Behörden oder für die Dauer des jeweiligen Genehmigungsverfahrens, auch nicht für den Inhalt der Transportgenehmigung/Erlaubnis.
7 Die Prüfung der Transportgenehmigung/Erlaubnis obliegt ausschließlich dem der Auftraggeber, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
8 Die Auftragnehmerin erstellt die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindAnträge auf Basis der vom Auftraggeber übermittelten Lastbild-, haftet Strecken- und Zeitraumangaben. Eine Haftung der Lieferer – Auftragnehmerin wegen tatsächlich vorhandener Abweichungen zum Lastbild ist ausgeschlossen.
9 Unabhängig von einem Verschulden der Auftragnehmerin bleibt eine etwaige Haftung der Auftragnehmerin bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe Übernahme einer Garantie oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen eines Beschaffungsrisikos oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsunberührt.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben 10 Die persönliche Haftung ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.ausgeschlossen
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung (1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers jeglicher Art, auch wegen mittelbarer Schäden, wie z.B. entgangenem Gewinn und sonstigen Vermögensschäden (im folgenden Schadensersatzansprüche), sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere wegen Verletzung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen Pflichten aus dem Schuldverhältnis und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendaus unerlaubter Handlung.
8.2 Für Schäden(2) Abweichend von Ziff. 8 Abs. 1 haftet BSS, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindgleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nurwenn:
a) bei VorsatzBSS grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt,
b) bei grober Fahrlässigkeit BSS einen Mangel arglistig verschweigt oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Inhabers/der Organe oder leitender AngestellterLeistungsgegenstands übernommen hat,
c) bei schuldhafter Verletzung von schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper und Gesundheitverursacht hat,
d) bei MängelnBSS gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen hat. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung durch die wir arglistig verschwiegen oder BSS die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Abwesenheit wir garantiert haben,Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
e(3) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir gemäß Ziff. 8 Abs. 2 d) ist die Haftung von BSS allerdings bei nur leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischenErsatz des vorhersehbaren, vernünftigerweise vorhersehbaren Schadentypischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht Dieser Schadensersatzanspruch verjährt mit Ablauf der für Sach- oder Personenschäden zudem und Rechtsmängel geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziff. 7 Abs. 3 S. 1.
(4) Der Haftungsausschluss findet in Bezug auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz keine Anwendung.
(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(6) Gerät die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränktBSS bei Werkleistungen in Verzug, so kann der Auftraggeber - sofern er einen Schaden nachweisen kann – eine Entschädigung in Höhe von 0,5 v.H. für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 v.H. der Gesamtvergütung des nicht rechtzeitig fertiggestellten Leistungsteils, verlangen. Wir sind bereitDie Vorschrift des Abs. 2 dieser Ziff. 2019-08-05 8 bleibt unberührt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police der BSS innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Weitere Ansprüche sind erklären, ob er wegen der Verzögerung der Werkleistung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Leistung besteht; nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Anspruch auf Erfüllung ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus(7) Soweit die Haftung der BSS beschränkt ist, daß gilt dies auch für die Mitarbeiter der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kannBSS und für von der BSS beauftragte Dritte.
(8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sind ▇▇▇▇▇▇▇, für die Rechte des Auftraggebers auf die BSS aufzukommen hat, unverzüglich schriftlich anzuzeigen und der BSS die Möglichkeit einzuräumen, den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer Schaden und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich dessen Ursachen zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltuntersuchen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Dienst Und Werkleistungen
Haftung. 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen Rechtsgründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe Lieferers, eines seiner gesetzlichen Vertreter oder leitender AngestellterErfüllungsgehilfen,
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und GesundheitKörper, Gesundheit durch den Lieferer oder durch einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
d) bei der schuldhaften Verletzung solcher Pflichten, deren Erreichung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Lieferer kein Vorsatz zur Last fällt und kein Fall nach Ziffer 7c) vorliegt, ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
e) bei Mängeln, die wir er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir er garantiert habenhat, wobei sich im letzteren Fall der Umfang der Haftung nach der Garantieerklärung richtet,
ef) bei Mängeln des Liefergegenstandesder Ware in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, soweit etwa nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für Die Haftung des Lieferers für alle Ansprüche, die sich aus der Erfüllung oder Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag ergeben, übersteigt insgesamt nicht 5 % des Vertragspreises. Keine der Vertragsparteien haftet gegenüber der anderen für Nutzungsausfall von Bauwerken, entgangenen Gewinn, Vertragseinbußen oder indirekte Verluste oder Schäden, die der anderen Partei im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen können. Dieser Artikel über die Haftungsbeschränkung hat Vorrang vor allen widersprüchlichen Bestimmungen, die in den Fall unserer zum Vertrag gehörenden Dokumenten enthalten sind, es sei denn, die widersprüchlichen Bestimmungen schränken die Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schadendes Lieferers weiter ein. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, Im Übrigen ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind Haftung des Lieferers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnssoweit in diesen Lieferbedingungen nichts Anderes geregelt ist. Soweit die Haftung des Lieferers gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Lieferers.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn 12.1 Wir haften gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestim- mungen, sofern der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener Kunde Schadens- oder fehlerhafter Ausführung Aufwendungsersatzansprü- che geltend macht, die auf vorsätzlichem Handeln von vor uns beruhen, in den Fällen einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen dem Produkthaftungsgesetz. Dies gilt auch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Über- nahme des Beschaffungs- oder Herstellungsrisikos im Sinne von § 276 BGB oder bei ausnahmsweiser schriftlicher Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gemäß § 443 BGB.
12.2 Im Falle grober Fahrlässigkeit haften wir in Höhe des vorhersehba- ren Schadens, der durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung verletzte Pflicht verhindert werden sollte.
12.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir im Übrigen, soweit wir eine vertragliche Kardinalpflicht verletzt haben. Vertragliche Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsge- mäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfül- lung der Kunde vertrauen darf. Dabei ist unsere Haftung summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt bei Kauf auf die doppelte, bei Miete, SaaS, Cloud-Computing und Wartung jeweils auf die 1,5fache jährliche Vergü- tung sowie bei IT-spezifischen Dienstleistungen auf den jeweiligen zwei- fachen Vergütungs- oder entsprechenden Teilvergütungsbetrag (jeweils Nettobetrag). Im Übrigen ist die Haftung für sonstige leicht fahrlässig verursachte Schäden und wegen entgangenen Gewinns, personellen Mehraufwandes beim Kunden, Nutzungsausfall und/oder wegen Um- satzeinbußen ausgeschlossen.
12.4 Die Haftung für den Verlust von aufgezeichneten Daten ist ausge- schlossen, soweit sie den Schaden übersteigt, der bei einer in zeitlicher Frequenz und Sicherungsverfahren nach professionellen Maßstäben ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Soweit wir nach Maßgabe getroffener Vereinbarungen für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kannSicherung von Daten verantwortlich sein sollten, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechendgilt vorstehender Satz nicht.
8.2 Für Schäden, 12.5 Eine weitergehende Haftung von uns auf Schadens- oder Aufwen- dungsersatz ist ohne Rücksicht auf die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nurRechtsnatur des geltend ge- machten Anspruchs ausgeschlossen.
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit 12.6 Soweit nach dem Produkthaftungsgesetz Vorstehenden unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall die Haftung unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischengesetzlichen Vertretungsorgane und von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinnsinsbe- sondere von Mitarbeitern.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus12.7 Der Kunde ist verpflichtet, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt etwaige ihm entstehende Schäden uns unverzüglich in Textform anzuzeigen oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kannvon uns aufnehmen zu las- sen, sodass wir möglichst frühzeitig informiert sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellteventuell ge- meinsam mit dem geschädigten Kunden noch Schadensminderung betreiben können.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 8.1 Wenn Der Lieferant sichert zu, dass seine Leistung/Lieferungen der Liefergegenstand durch vereinbarten Spezifikation entspricht. Zur Sicherstellung der Qualität hat der Lieferant vor Auslieferung eine geeignete Qualitätskontrolle durchzuführen. Auf unser Verschulden infolge unterlassener Verlangen hin sind das Vorgehen und die Ergebnisse der Qualitätskontrolle schriftlich zu belegen. Ferner sichert der Lieferant zu, dass seine Lieferung/Leistung den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Regelwerken der Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Bei Transport von gefährlichen Gütern gewährleistet der Lieferant, dass alle rechtlichen Vorgaben für diesen eingehalten werden. Unsere Wareneingangsprüfung beschränkt sich auf offenkundige Mängel und Abweichungen. Im Falle eines festgestellten Mangels, gilt die Rüge dessen innerhalb von 10 Werktagen als rechtzeitig. Eventuelle Zahlungen von gerügten Lieferungen und Leistungen zählen in keinem Fall als Verzicht auf das Rügerecht. Gerügte Lieferungen, sind zu Lasten des Lieferanten, bei uns abzuholen. Wir behalten uns vor, beanstandete Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten, vor Ort oder fehlerhafter Ausführung von vor extern einzulagern. Es gelten die gesetzlichen Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, sofern in diesen Einkaufsbedingungen nichts anderes oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung Ergänzendes geregelt ist. Bei mangelhafter Leistung haftet der Lieferant auch für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.2 Für Schäden, die uns im ordentlichen Geschäftsgang nach der Verarbeitung der Waren durch nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sinderkannte Mängel der gelieferten Ware entstehen. Weiterhin gelten die gesetzlichen Fristen für die Verjährung von Mängelansprüchen. Der Lieferant verpflichtet sich für die Dauer der Vertragsbeziehung einschließlich Garantie- und Verjährungsfrist, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von Leben, Körper und Gesundheit
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für mindestens € 2,5 Mio. pro Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wirdSachschaden zu unterhalten. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber Der Lieferant muss uns dies auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche nachweisen; Geringere Deckungssummen sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.
8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu Einzelfall mit uns abzustimmen. Weitergehende Ersatzansprüche werden davon nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stelltberührt.
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Sources: Einkaufsbedingungen