Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Haftung der Leis- tungserbringerin a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt; b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden; c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin); d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind; e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten; f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen; g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt. 22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung. 22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche. 22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen. 22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen14.1 ICO CH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Reisekaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, wird die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen und die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
14.2 Eine Haftung von ICO CH für Schadensersatzansprüche, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, sind gem. Schweizer Recht insgesamt auf die Höhe des zweifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt je Person und Reise.
a) Hat ICO CH die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers, so richtet sich die Haftung des Veranstalters nach den jeweils in Betracht kommenden Regelungen des Luftverkehrsgesetzes, dem Warschauer Abkommen in der Leis- tungserbringeringeltenden und anwendbaren Fassung von Den Haag oder des Montrealer Abkommens. b) Kommt der ICO CH die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so gelten die jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften auch des nationalen Rechts. c) Für Beschädigungen oder Verluste in der Reiseausrüstung durch Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen ausserhalb des Schiffes haftet ICO CH nicht. Das gilt nicht, wenn solche Beeinträchtigungen auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von ICO CH zurückgehen. Für Beschädigungen oder Verlust des Kabinengepäcks haftet ICO CH nach den gesetzlichen Bestimmungen.
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle 14.4 Eine Haftung von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ICO CH ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 ausgeschlossen oder beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte , soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schädenaufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf Softwarefehler derartigen Übereinkommen beruhen, es zulässig ist, dass Leistungsträger insoweit in der Haftung für die von ihnen zu erbringenden Leistungen beschränkt sind oder deren Haftung ausgeschlossen ist.
14.5 ICO CH haftet nicht durch für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- lerals Fremdleistungen von ICO CH lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- Beförderungsleistungen von und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferungZielort etc.), Unterbrüche wenn diese Leistungen in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung gekennzeichnet werden. ICO CH haftet nicht für Zahlungen die direkt an andere Unzulänglichkeiten;Leistungsträger gehen.
f. ausgeschlossen 14.6 ICO CH haftet nicht für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für SchädenKosten, die den Anmeldenden und/oder Reisenden durch ihr verspätetes Eintreffen am Schiff entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin sofern ICO CH die Beförderung zum Schiff nicht vertraglich geschuldet hat. Dies gilt für Abfahrtshäfen ebenso wie für die unterwegs angelaufenen Häfen, sofern Landausflüge von dem Anmelder und/oder Reisenden auf seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztVerantwortung unternommen werden. Der Kapitän ist nicht verpflichtet auf eventuell verspätete Reisende zu warten.
22.2 Die Leistungserbringerin 14.7 ICO CH haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder SachschädenFehler während des Buchungsvorgangs, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht die Anmeldenden verschuldet wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehendurch unvermeidbare, aussergewöhnliche Umstände verursacht wurden. ICO CH haftet nicht für Angaben in Reiseausschreibungen Dritter, z. B. der Reisebüros, auf deren Entstehung ICO CH keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit ICO CH nicht überprüfen konnte. Reisebüros oder sonstige Leistungsträger sind nicht ermächtigt Zusicherungen für ICO CH abzugeben oder Vereinbarungen zu treffen, die nicht mit den Angaben in Reiseausschreibungen übereinstimmen, über die Reservierungsbestätigung hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht 14.8 Die Anmeldenden haben Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihnen durch einen technischen Fehler im Buchungssystem von der Leistungs- erbringerin verpflichtetICO CH entsteht, dieser es sei denn, ICO CH hat den Schadenfall unverzüglich schriftlich Fehler nicht zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wirdvertreten.
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Sources: Reisevertrag, Reisevertrag, Reisevertrag
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen13.1 Telekabel Riesa haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt Telekabel Riesa
13.2 Weiter haftet Telekabel Riesa für Sach-und Vermögensschäden, die ihre ge- setzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachen. Sie haftet darüber hinausgehend auch für leicht fahrlässig verursachte Sach-und Vermögensschäden, wenn diese auf der Verletzung einer vertraglichen wesent- lichen Pflicht der Telekabel Riesa beruhen und der Höhe nach begrenzt auf das vertrags- typische unvorhersehbare Risiko. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine Verpflichtung der Telekabel Riesa, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfüh- rung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regel- mäßig vertraut und auch vertrauen darf. Die Haftung der Telekabel Riesa, ihre gesetzli- chen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen-oder Sachschadens darstel- len, beschränkt sich gegenüber dem einzelnen Kunden, der geschädigt wurde, auf ▇▇.▇▇▇ € und bei Bestehen einer Schadensersatz-oder Entschädigungspflicht wegen desselben Ereignisses gegenüber mehreren Kunden insgesamt auf ▇▇.▇▇▇.▇▇▇ €. Übersteigt die Schadensersatz-oder Entschädigungspflicht gegenüber mehreren Anspruchsberechtig- ten aufgrund desselben Ereignisses diese Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz o- der die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenser- satz-oder Entschädigungsansprüche zur Höchstgrenze steht. Die vorgenannte Haftungs- begrenzung gilt nicht, wenn die Schadensersatz-oder Entschädigungspflicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Telekabel Riesa herbeigeführt wurde.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzwTelekabel Riesa ausgeschlossen. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Die Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.z. B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztProdukthaftungsgesetz) bleibt hiervon unbe- rührt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Abonnementvertrag Internet & Telefon, Abonnementvertrag Internet & Telefon, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Kabelanschluss, Internet Und Telefon
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw20.1. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- Der Netzbetreiber haftet gegenüber dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen Anschlussnut- zer für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht diesem durch Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung ent- stehen, dem Grunde und der Höhe nach entsprechend § 18 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;Elektrizi- tätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungs- anschlussverordnung – NAV, BGBl. I 2006, 2477) vom 01. November 2006, dessen Wortlaut als Anhang beige- fügt ist, in Verbindung mit § 25a Stromnetzzugangsver- ordnung (StromNZV). Bei Inkrafttreten einer Nachfolge- regelung wird die Haftungsregelung an diese angepasst.
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb 20.2. Für die Haftung des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen Netzbetreibers gegenüber dem An- schlussnehmer für Schäden, die diesem durch Unter- brechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Anschluss- nutzung entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztgilt Ziffer 20.1 entsprechend.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet 20.3. Für Fälle, in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt denen die Haftungsbeschränkung und der bei ihr gespeicherten Daten Haftungsausschluss nach Ziffer 20.1 bzw. Ziffer 20.2 nicht anwendbar oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen nicht einschlägig ist, ist die vorsätzliche Haf- tung des Netzbetreibers gegenüber Anschlussnutzern und Anschlussnehmern für schuldhaft verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder eventualvorsätzliche Betei- ligunggrobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch- führung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig ver- trauen darf (sog. Kardinalpflichten). Im Falle einer Ver- letzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf ei- nem geringeren Verschuldensgrad als Vorsatz oder gro- ber Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den der Netzbetreiber bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverlet- zung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die er kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
22.3 Haftungsbeschränkung 20.4. Vorstehende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluss Haftungs- ausschlüsse gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer sowie der Erfüllungs- und Ver- richtungsgehilfen des Netzbetreibers.
20.5. Der Geschädigte hat dem Netzbetreiber einen Schaden unverzüglich mitzuteilen.
20.6. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und des Haftpflichtgesetzes sowie § 13 Abs.4 und § 14 Abs.1 S.1, Abs.1c EnWG bleiben unberührt. Handelt es sich bei dem Anschlussnehmer bzw. quasiAnschlussnutzer um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, um ein öffentlich-vertragliche Ansprücherechtliches Sondervermögen oder um ei- nen Kaufmann im Sinne der §§ 1 ff. HGB, der den Netz- anschluss für sein Handelsgewerbe benötigt, so ist die Haftung des Netzbetreibers nach dem Haftpflichtgesetz wegen Sachschäden des Anschlussnehmers bzw. An- schlussnutzers ausgeschlossen.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.20.7. Vorstehende Haftungsbeschränkungen und Haftungs- ausschlüsse gelten auch zugunsten des Übertragungs- netzbetreibers Amprion GmbH.
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Sources: Anschlussnutzungsvertrag, Vertrag Über Den Anschluss an Das Stromversorgungsnetz, Anschlussnutzenvertrag
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassenDie Haftung für Personen- und Sachschäden beim LAUFMAMALAUF-Training wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen. Die Teilnahme am LAUFMAMALAUF-Training erfolgt auf eigenes Risiko. Für Unfälle, wird die Haftung Diebstahl oder Schädigungen gleich welcher Art, besteht keine Haftungspflicht seitens LAUFMAMALAUF-Hildesheim. LAUFMAMALAUF-Hildesheim haftet für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens LAUFMAMALAUF-Hildesheim. LAUFMAMALAUF-Hildesheim weist darauf hin, dass der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt „Ganz-schön-schwanger“-Kurs speziell auf 50% eine Teilnahme aber der geschuldeten Vergütung 12. SSW bis zum Entbindungstermin bei komplikationsfreier Schwangerschaft zugeschnitten ist. LAUFMAMALAUF-Hildesheim empfiehlt daher jeder Teilnehmerin, vorab ärztlichen Rat einzuholen und sich ihrer Trainingstauglichkeit zu versichern. - LAUFMAMALAUF-Hildesheim verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Planung und Durchführung der Kurse. - LAUFMAMALAUF-Hildesheim behält sich das Recht vor, bei Bedarf Termin-, Orts- oder Trainerwechsel vorzunehmen bzw. im Falle Kurse abzusagen. Eine Information zu tagesaktuellen Änderungen / Absagen sind spätestens 60 min vor Kursbeginn verfügbar unter: ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/ - Wird eine Kursstunde von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist LAUFMAMALAUF-Hildesheim abgesagt, verlängert sich die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb Laufzeit des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche Kurses bzw. quasider Karte automatisch um diese Kursstunde. Innerhalb der Geltungsdauer nicht in Anspruch genommene Kursstunden verfallen. Rückerstattungen und Übertragungen sind ausgeschlossen. Ausnahme: Kann die Teilnehmerin am „Ganz-vertragliche Ansprücheschön-schwanger“-Kurs die Kursstunden aus ärztlichen Gründen nicht vollständig wahrnehmen, erhält sie einen entsprechenden Gutschein zum Einsatz in den LAUFMAMALAUF-Kinderwagen-Kursen. Andernfalls verfällt die Kursstunde. - Der Teilnahmebetrag muss bis zur nächsten Kursstunde an das unten stehende Konto überwiesen sein. - Die Teilnahmebedingungen gelten bis auf Widerruf für alle LAUFMAMALAUF-Dienstleistungs- Angebote. - Bei sehr schlechtem Wetter oder Unwetterwarnungen finden die Kurse online statt. Ort: Datum: Unterschrift Teilnehmerin: LAUFMAMALAUF Hildesheim Outdoorfitness für Mütter ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ |Telefon: 0176/ ▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇ Mail:▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtetComdirectBank, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu meldenIBAN: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.BIC: ▇ ▇ ▇ ▇ ▇ ▇ ▇ ▇ ▇▇▇
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Sources: Teilnahme Vereinbarung, Teilnahme Vereinbarung, Teilnahme Vereinbarung
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden ▇▇▇▇▇▇▇ aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw21.1. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- Der Netzbetreiber haftet gegenüber dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen Anschlussnut- zer für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht diesem durch Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung ent- stehen, dem Grunde und der Höhe nach entsprechend § 18 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;Gasversorgung in Niederdruck (Niederspannungsanschlussverordnung – NDAV, BGBl. I 2006, 2477) vom 01. November 2006, dessen Wortlaut als Anhang beigefügt ist, in Verbindung mit § 5 Gas- netzzugangsverordnung (GasNZV). Bei Inkrafttreten ei- ner Nachfolgeregelung wird die Haftungsregelung an diese angepasst.
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb 21.2. Für die Haftung des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen Netzbetreibers gegenüber dem An- schlussnehmer für Schäden, die diesem durch Unter- brechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Anschluss- nutzung entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztgilt Ziffer 21.1 entsprechend.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet 21.3. Für Fälle, in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt denen die Haftungsbeschränkung und der bei ihr gespeicherten Daten Haftungsausschluss nach Ziffer 21.1 bzw. Ziffer 21.2 nicht anwendbar oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen nicht einschlägig ist, ist die vorsätzliche Haf- tung des Netzbetreibers gegenüber Anschlussnutzern und Anschlussnehmern für schuldhaft verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder eventualvorsätzliche Betei- ligunggrobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch- führung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig ver- trauen darf (sog. Kardinalpflichten). Im Falle einer Ver- letzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf ei- nem geringeren Verschuldensgrad als Vorsatz oder gro- ber Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den der Netzbetreiber bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverlet- zung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die er kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
22.3 Haftungsbeschränkung 21.4. Vorstehende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluss Haftungs- ausschlüsse gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer sowie der Erfüllungs- und Ver- richtungsgehilfen des Netzbetreibers.
21.5. Der Geschädigte hat dem Netzbetreiber einen Schaden unverzüglich mitzuteilen.
21.6. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und des Haftpflichtgesetzes sowie § 16 Abs.3 und § 16a EnWG bleiben unberührt. Handelt es sich bei dem An- schlussnehmer bzw. quasi-vertragliche AnsprücheAnschlussnutzer um eine juristi- sche Person des öffentlichen Rechts, um ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder um einen Kaufmann im Sinne der §§ 1 ff. HGB, der den Netzanschluss für sein Handelsgewerbe benötigt, so ist die Haftung des Netzbetreibers nach dem Haftpflichtgesetz wegen Sach- schäden des Anschlussnehmers bzw. Anschlussnutzers ausgeschlossen.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Vertrag Über Den Anschluss an Das Erdgasversorgungsnetz, Vertrag Über Den Anschluss an Das Erdgasversorgungsnetz
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen(1) Die Deutsche Post haftet für Verlust, wird Beraubung und Beschädigung von be- dingungsgerechten und nicht ausgeschlossenen Sendungen sowie für die Haftung der Leis- tungserbringerinschuldhafte nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Vertragspflichten nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens und bis zu be- stimmten Höchstbeträgen gemäß Absatz 3. Der Ersatz mittelbarer Schäden (u.
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, entgangene Zinsen) ist ausgeschlossen. Dies gilt un- abhängig davon, ob die Deutsche Post vor oder nach der Annahme der Sen- dung auf das Risiko eines solchen Schadens hingewiesen wurde. Schadener- satzleistungen sind auf eine Forderung pro Sendung begrenzt, wobei deren Begleichung die vollständige und abschließende Regelung aller Schäden in diesem Zusammenhang darstellt.
(2) Die Deutsche Post ist von der Haftung gemäß Absatz 1 befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht realisierte Einsparungenver- meiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (z. B. Streik, Ansprüche Dritterhöhere Gewalt, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inklBeschlagnahme). Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen Entsprechendes gilt für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch ein schuld- haftes oder nachlässiges Verhalten des Absenders, einen Verstoß gegen die Leistungserbringerin hergestellter Software Obliegenheiten gemäß Abschnitt 3, die Beschaffenheit des Inhalts oder einen sonstigen gesetzlichen, insbesondere im Weltpostvertrag und den Ergänzen- den Briefpostbestimmungen bestimmten Haftungsausschluss zurückzuführen sind;. Die Deutsche Post haftet nicht für ausgeschlossene Sendungen gemäß Abschnitt 2 Abs. 2.
e. ausgeschossen (3) Die Haftung der Deutschen Post gemäß Absatz 1 ist auf folgende Höchstbe- träge begrenzt:
1. Für Sendungen mit der Zusatzleistung Einschreiben entsprechend Welt- postvertrag und den Ergänzenden Briefpostbestimmungen auf 30 Sonder- ziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds (SZR) pro Sendung.
2. Für Sendungen mit der Zusatzleistung Wert International auf den Betrag der vereinbarten Haftung, maximal jedoch 5.000 EUR. Die Wertgrenzen ge- mäß Abschnitt 2 Abs. 2 Ziffer 6 und 7 bleiben unberührt.
3. Für die Zusatzleistung Nachnahme – nur für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug Fehler bei der Informationsübermittlung Einziehung oder Übermittlung des Betrages nach Ablieferung der Sendung – auf den Nach- nahmebetrag.
(z.B. Daten- lieferung)4) Darüber hinaus ist eine Haftung der Deutschen Post, Unterbrüche soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprü- che aus Nebenpflichtverletzungen und Störungen für alle außervertraglichen Ansprüche.
(5) Ansprüche nach den Absätzen 1 und 3 sind ausgeschlossen, wenn der Telekom- munikationsverbindungenAbsen- der nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten, Unterbrüche beginnend mit dem Tag der Einlieferung der Sendung, einen Nachforschungsantrag gestellt hat.
(6) Die Haftung des Absenders gemäß Weltpostvertrag und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen den Ergänzenden Briefpostbestimmungen bleibt unberührt. Der Absender haftet vor allem für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für die Schäden, die der Deutschen Post oder Dritten aus der Versendung ausge- schlossener Güter gemäß Abschnitt 2 Abs. 2 oder der Verletzung seiner Pflich- ten gemäß Abschnitt 3 entstehen. Der Absender stellt insoweit die Deutsche Post von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt soweit dem nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen gesetzliche Haf- tungsbeschränkungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Haftung. 22.1 Die mittelbar als Treugeber an der Investmentgesellschaft betei- ligten Anleger haften nicht unmittelbar für Verpflichtungen der Investmentgesellschaft. Soweit gesetzlich zugelassenjedoch für die im Auftrag des Treugebers im Handelsregister eingetragene Treuhänderin eine persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten der Investment- gesellschaft entsteht (z. B. wenn die Treuhänderin und somit die Treugeber ihre Haftsumme durch Auszahlungen zurückerhalten haben und die Treuhänderin somit den Gläubigern der Invest- mentgesellschaft bis zur Höhe der Haftsumme gemäß §§ 171, wird 172 HGB unmittelbar haftet), hat der jeweilige Treugeber die Treu- händerin von dieser Haftung entsprechend seinem Anteil an der für ihn treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung freizu- stellen (vgl. § 4 des Treuhandvertrages). Diesen Freistellungsan- spruch kann die Treuhänderin abtreten (vgl. § 3 Abs. 2 des Treu- handvertrages) oder verwerten. Sofern und sobald ein Treugeber seine Treugeberbeteiligung in eine Beteiligung als Direktkommanditist umgewandelt hat und er im Handelsregister als Direktkommanditist eingetragen ist, entfällt die vorgenannte Freistellungsverpflichtung, es sei denn, der Freistellungsanspruch der Treuhänderin ist bereits vor der Ein- tragung des umwandelnden Treugebers im Handelsregister ent- standen. Der Treugeber haftet nicht für entsprechende Verpflich- tungen der anderen Treugeber gegenüber der Treuhänderin. Der Direktkommanditist haftet sodann mit seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme i. H. v. 1 % seiner Einlage persönlich, solange er seine Einlage in Höhe der Haftsumme noch nicht geleistet hat. Zudem lebt grundsätzlich die persönliche Haftung eines Gesell- schafters bzw. die Freistellungsverpflichtung des Treugebers gegenüber der Treuhänderin in dem Umfang wieder auf, in dem der Direktkommanditist bzw. Treugeber Ausschüttungen erhält, die den Saldo seiner Kapitalkonten unter den Betrag, der für ihn (Direktkommanditist) bzw. der für ihn von der Treuhänderin für seine Rechnung (Treugeber) im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sinken lässt. Eine solche Ausschüttung erfordert jedoch die Zustimmung des betroffenen Gesellschafters (vgl. § 152 Abs. 2 KAGB sowie § 16 (4) des Gesellschaftsvertrages). Eine weitergehende Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt Anleger analog den §§ 30 f. GmbHG bis zur Höhe aller von der Investmentgesellschaft emp- fangenen Auszahlungen ohne Begrenzung auf 50% die Haftsumme kommt in Betracht, wenn durch die Auszahlung der geschuldeten Vergütung bzwInvestment- gesellschaft – und unter Berücksichtigung der Haftung der Kom- plementärin – das Vermögen der Komplementärin unter den Nennbetrag des Stammkapitals sinkt oder eine bei dieser bereits bestehende Unterbilanz verstärkt wird. Eine Nachhaftung des Anlegers im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% Fall seines Ausscheidens während der jährlich zu bezahlenden VergütungLaufzeit der Investmentgesellschaft für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft ist gemäß § 152 Abs. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt6 KAGB ausgeschlossen.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Investment Prospectus, Investment Prospectus
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen10.1 Konica Minolta haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Best- immungen für
a. Schäden, wird die Konica Minolta vorsätzlich oder grob fahr- lässig verursacht,
▇. ▇▇▇▇▇▇▇, deren Nichteintritt Konica Minolta garantiert hat,
▇. ▇▇▇▇▇▇▇, die auf einem arglistig von Konica Minolta ver- schwiegenen Mangel beruhen,
▇. ▇▇▇▇▇▇▇, für die Konica Minolta nach dem Produkthaf- tungsgesetz einstandspflichtig ist,
▇. ▇▇▇▇▇▇▇ an Leben, Körper und Gesundheit, die von Koni- ca Minolta zu vertreten sind.
10.2 Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschä- den haftet Konica Minolta wie folgt: Beruht der Schaden auf der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ord- nungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durf- te (sog. Kardinalpflicht), ist die Haftung auf vertragstypische, d.h. bei Anwendung der Leis- tungserbringerinverkehrsüblichen Sorgfalt im Zeit- punkt des Vertragsschlusses vorhersehbare Schäden be- grenzt. Insofern ist die Haftung
a. beschränkt für die Beschädigung oder den Verlust von elektronisch gespeicherten Daten auf 50% den Aufwand beschränkt, der geschuldeten Vergütung bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (vgl. Punkt 8 Buchstabe b) für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränktwäre;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;sonstige Sach- und Vermögensschäden auf die jewei- lige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von Konica Minolta beschränkt.
c. ausgeschlossen für indirekte 10.3 Beruht der Sach- oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten Vermögensschaden auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schädenleicht fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht, die auf Softwarefehler keine Kardi- nalpflicht im Sinne von nicht durch Punkt 10.2 darstellt, ist die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztHaftung ausgeschlossen.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten 10.4 Ansprüche auf Ersatz eines Sach- oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungVermögensschadens im Sinne von Punkt 10.2 verjähren mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Kunden vom Eintritt des Schadens.
22.3 Haftungsbeschränkung 10.5 Die vorstehenden Haftungsregeln gelten für alle Erfüllungsge- hilfen von Konica Minolta und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüchesind auf etwaige Aufwendungs- ersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB entsprechend anzuwenden.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Kaufvertrag, Kaufvertrag
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen10.1 Für Personenschäden, wird die Übernahme einer Garantie und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Kabelnetzbetreiber unbeschränkt.
10.2 Für sonstige Schäden haftet der Kabelnetzbetreiber, wenn der Schaden von dem Kabelnetzbetreiber, seinen gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Der Kabelnetzbetreiber haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertrags- zwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung der Leis- tungserbringerinfür die einfache oder leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw10.3 Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536 a BGB ist ausgeschlossen. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen Der Kabelnetzbetreiber haftet nicht für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für mögliche Schäden, die auf Softwarefehler von nicht dem Kunden durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;Installation oder den Betrieb eines Empfangsgeräts entstehen, das er nicht von dem Kabelnetzbetreiber erhalten hat.
e. ausgeschossen 10.4 Die technischen Einrichtungen des Kabelnetzbetreibers erstrecken sich in der Regel bis zum Übergabepunkt und auf die Hardware, soweit diese von dem Kabelnetzbetreiber zur Verfügung gestellt wurde. Für etwaige Störungen an dem Kabelnetzbetreiber nicht gehörenden Einrichtungen, insbesondere der Innenhausverkabelung, übernimmt der Kabelnetz- betreiber keine Haftung und keine Gewähr.
10.5 Die Haftung des Kabelnetzbetreibers für Schäden durch Übermittlungsfeh- lerVermögensschäden des Kunden aus der Erbringung von Telekommunikations- dienstleistungen für die Öffentlichkeit ist auf einen Betrag von ▇▇.▇▇▇ € je Kunde begrenzt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung des Kabelnetzbetreibers auf 10 Millionen € je schadensverursachendem Ereignis beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, namentlich Verzug bei die Höchstgrenze, so wird der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung)Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, Unterbrüche und Störungen in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehenHöhe nach, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztSchaden vorsätzlich verursacht wurde.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 10.6 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wirdtreffen.
10.7 Der Kabelnetzbetreiber ist nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der mittels seiner Produkte von Dritten zu erlangenden Inhalte (Informationen) verantwortlich.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Internet and Telephone Services Agreement
Haftung. 22.1 Die mittelbar als Treugeber an der Investmentgesellschaft betei- ligten Anleger haften nicht unmittelbar für Verpflichtungen der Investmentgesellschaft. Soweit gesetzlich zugelassenjedoch für die im Auftrag des Treugebers im Handelsregister eingetragene Treuhänderin eine persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten der Investmentge- sellschaft entsteht (z. B. wenn die Treuhänderin und somit die Treugeber ihre Haftsumme durch Auszahlungen zurückerhalten haben und die Treuhänderin somit den Gläubigern der Invest- mentgesellschaft bis zur Höhe der Haftsumme gemäß §§ 171, wird 172 HGB unmittelbar haftet), hat der jeweilige Treugeber die Treu- händerin von dieser Haftung entsprechend seinem Anteil an der für ihn treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung frei- zustellen (vgl. § 4 des Treuhandvertrages). Diesen Freistellungs- anspruch kann die Treuhänderin abtreten (vgl. § 3 Abs. 2 des Treuhandvertrages) oder verwerten. Sofern und sobald ein Treugeber seine Treugeberbeteiligung in eine Beteiligung als Direktkommanditist umgewandelt hat und er im Handelsregister als Direktkommanditist eingetragen ist, entfällt die vorgenannte Freistellungsverpflichtung, es sei denn, der Freistellungsanspruch der Treuhänderin ist bereits vor der Ein- tragung des umwandelnden Treugebers im Handelsregister ent- standen. Der Treugeber haftet nicht für entsprechende Verpflich- tungen der anderen Treugeber gegenüber der Treuhänderin. Der Direktkommanditist haftet sodann mit seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme i. H. v. 1 % seiner Einlage persönlich, solange er seine Einlage in Höhe der Haftsumme noch nicht geleistet hat. Zudem lebt grundsätzlich die persönliche Haftung eines Gesell- schafters bzw. die Freistellungsverpflichtung des Treugebers gegenüber der Treuhänderin in dem Umfang wieder auf, in dem der Direktkommanditist, die Treuhänderin mit ihrer für eigene Rechnung gehaltene Einlage bzw. Treugeber Ausschüttungen erhält, die den Saldo seiner Kapitalkonten unter den Betrag, der für ihn (Direktkommanditist bzw. Treuhänderin mit ihrer für eige- ne Rechnung gehaltene Einlage) bzw. der für ihn von der Treu- händerin für seine Rechnung (Treugeber) im Handelsregister ein- getragenen Haftsumme sinken lässt. Eine solche Ausschüttung erfordert jedoch die Zustimmung des betroffenen Gesellschafters (vgl. § 152 Abs. 2 KAGB sowie § 16 (4) des Gesellschaftsver- trages). Eine weitergehende Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt Anleger analog den §§ 30 f. GmbHG bis zur Höhe aller von der Investmentgesell- schaft empfangenen Auszahlungen ohne Begrenzung auf 50% die Haftsumme kommt in Betracht, wenn durch die Auszahlung der geschuldeten Vergütung bzwInvestmentgesellschaft – und unter Berücksichtigung der Haftung der Komplementärin – das Vermögen der Komplementärin unter den Nennbetrag des Stammkapitals sinkt oder eine bei dieser bereits bestehende Unterbilanz verstärkt wird. Eine Nachhaftung des Anlegers im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% seines Ausscheidens während der jährlich zu bezahlenden VergütungLaufzeit der Investmentgesellschaft für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft ist gemäß § 152 Abs. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt6 KAGB ausgeschlossen.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Sales Prospectus, Sales Prospectus
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die 29.1 Die Haftung der Leis- tungserbringerinAgentur und ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit der Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesund- heit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten haftet die Agentur nicht.
a. beschränkt auf 50% 29.2 Soweit Mängel einer Leistung der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen Agentur behebbar sind, namentlich Verzug bei tritt eine Schadensersatzpflicht der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen Agentur für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehendiese Mängel erst dann ein, wenn der Kunde der Agentur die beanstandeten Mängel schriftlich mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztvon zehn Werktagen nicht behoben hat.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der 29.3 Außer bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen Vorsatz ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungHaftung in jedem Falle auf die Vertragssumme beschränkt.
22.3 Haftungsbeschränkung 29.4 Schadensersatz- und Haftungsausschluss gelten so- wohl Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend “Schadensersatzansprüche”) der Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Newman GmbH, auf Gesundheits- oder Körperschäden des Kunden, die auf eine von der Newman GmbH zu vertretende Pflichtverletzung zurückgehen, der Übernahme einer Garantie für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüchedas Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten durch die Newman GmbH. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen, auf der Grundlage dieser Bedingungen zu schließenden Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt 29.5 Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch die Newman GmbH ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, nicht für Personen Gesundheits- oder SachschädenKörperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft durch die Newman GmbH gehaftet wird. Vorhersehbar ist der Schaden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehenmit dessen Realisierung bei der Verletzung der jeweiligen vertragstypischen Pflicht üblicherweise zu rechnen ist.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird29.6 Eine Pflichtverletzung durch die Newman GmbH steht eine solche unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.
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Sources: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassenJegliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit der ▇▇▇▇.▇▇ beruhen. Für schlicht grobe und leichte Fahrlässigkeit haftet die ▇▇▇▇.▇▇ nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Haftung ist mit der Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht gegenüber Verbrauchern, ebenso nicht der Haftungsausschluss für schlicht grobe Fahrlässigkeit. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, auch bei von der ▇▇▇▇.▇▇ vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Er wird eine von der ▇▇▇▇.▇▇ vorgeschlagene Werbemaßnahme/ein vorgeschlagenes Kennzeichen erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der rechtlichen Unbedenklichkeit der Verwendung vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme/der Verwendung des Kennzeichens verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der ▇▇▇▇.▇▇ für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme/der Verwendung eines Kennzeichens gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet die ▇▇▇▇.▇▇ nicht für Prozesskosten, Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die ▇▇▇▇.▇▇ selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber die ▇▇▇▇.▇▇ schad- und klaglos: der Auftraggeber hat der ▇▇▇▇.▇▇ somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die ihr aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungenmittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inklkrass grober Fahrlässigkeit der ▇▇▇▇.▇▇ beruhen. Verlust von Daten auf Eine Haftung der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen ▇▇▇▇.▇▇ für Schäden, die auf Softwarefehler aus der Auswahl von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- lerfreien Mitarbeitern, Drittunternehmern, Werk- oder Subunternehmern, Dritten (wie zB Lieferanten, technische MängelHilfsunternehmer etc.) erwachsen, Störungenwird ausgeschlossen. Eine Haftung der ▇▇▇▇.▇▇ für sonstige Genehmigungen (gewerberechtlich, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- baurechtlich etc.) wird ausgeschlossen. Die Einholung dieser Bewilligungen liegt im ausschließlich Zuständigkeits- und Pflegetätigkei- tenVerantwortungsbereich des Auftraggebers. Sollte der von der ▇▇▇▇.▇▇ ausgeführte Auftrag von einer Behörde nicht bewilligt werden, Unterbrüchen bleibt ihr Honoraranspruch dennoch aufrecht. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Auftraggebers übernimmt die ▇▇▇▇.▇▇ keinerlei Haftung. Soweit die ▇▇▇▇.▇▇ für Auftraggeber Recherchen durchführt, verpflichtet sie sich grundsätzlich nur, diese nach bestem Wissen und StörungenGewissen nach Maßgabe der vereinbarten Zeit und des vereinbarten Budgets durchzuführen. Gerne wird für Projektnamen, Marken, Domainnamen und sonstige Bezeichnungen, welche auf Um- stände ausserhalb von Seiten des Einflussbereichs Auftraggebers stammen, eine kostenlose Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ durchgeführt. Eine Haftung für ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses wird jedoch nicht übernommen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sindAuftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Werden Bezeichnungen, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung)Namen, Unterbrüche Marken, Projektnamen und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht dergleichen von der Leistungs- erbringerin verpflichtet▇▇▇▇.▇▇ mitentwickelt, dieser wird die ▇▇▇▇.▇▇ den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wirdAuftraggeber über Möglichkeiten der Absicherung und Überprüfung informieren. Die Pflicht der ▇▇▇▇.▇▇ zur diesbezüglichen Tätigkeit richtet sich nach der in der konkreten Beauftragung übernommenen Verpflichtung. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Haftung nach den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen Haftungsregeln.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Business-Logics haftet auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund der Ho¨he nach ent- sprechend diesen Bestimmungen.
(a) Business-Logics u¨bernimmt keine Haftung fu¨r Sch¨aden (einschließlich der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Haf- tung fu¨r Sch¨aden durch entgangenen Gewinn, nicht realisierte EinsparungenBetriebsunterbrechung, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf Gesch¨aftsdaten oder andere finanzielle Verluste), die aufgrund der Cloud Benut- zung oder der Leistungserbringerin);Unm¨oglichkeit der Benutzung dieser Software entstehen, auch wenn Business-Logics u¨ber die Mo¨glichkeit des Entstehens solcher Sch¨aden in- formiert wurde.
d. ausgeschlossen für Schäden(b) Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht fu¨r Sch¨aden, die durch Vorsatz oder gro- be Fahrl¨assigkeit von Business-Logics verursacht wurden. Ebenfalls unberu¨hrt bleiben Anspru¨che, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztPro- dukthaftung beruhen.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet (c) Der Kunde betreibt die Software zum Schutz der von der Software verarbeiteten sensiblen Daten in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt einer entsprechend sicheren IT-Umgebung nach aktuellem Stand der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch DritteTechnik. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasiBusiness-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder SachschädenLogics u¨bernimmt keine Haftung fu¨r Sch¨aden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegensteheneinen unsicheren Betrieb der Software entstehen.
22.5 Der Kunde ist (d) Die Haftung fu¨r Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschr¨ankt, der bei behaupteter Haftpflicht regelm¨aßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wirdSi- cherungskopien eingetreten w¨are.
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Sources: Software License Agreement, Software License and Maintenance Agreement
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Haftung der Leis- tungserbringerin10.1 Ströer Media Solutions haftet gemäß den gesetzlichen Vorschriften in den folgenden Fällen:
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen 1) für Schäden, die auf Softwarefehler Aufwendungs- und Wertersatz aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;Ströer Media Solutions, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen,
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen 2) für Schäden, Aufwendungs- und Wertersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die entstehenauf einem fahrlässigen Verhalten von Ströer Media Solutions, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzteines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen,
(3) im Umfang einer ausdrücklich durch Ströer Media Solutions oder einen gesetzlichen Vertreter für Ströer Media Solutions übernommenen Garantie,
(4) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
22.2 10.2 Im Übrigen haftet Ströer Media Solutions für Schäden-, Aufwendungs- und Wertersatz aufgrund der Verletzung einer Kardinalspflicht, d.h. einer Pflicht, die für die Erfüllung des Vertrags wesentlich ist und auf deren Beachtung der Werbekunde berechtigterweise vertrauen darf, durch Ströer Media Solutions, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
10.3 Der Werbekunde hat von seinen Daten regelmäßig und ihrer Wichtigkeit entsprechend häufig Datensicherungen anzufertigen. Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall Haftung für widerrecht- lichen Inhalt von Ströer Media Solutions leicht fahrlässig verursachten Datenverlust beschränkt sich auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Drittedem Vorhandensein derartiger Datensicherungen erforderlich wäre. Davon ausge- nommen ist Im Übrigen gilt die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungHaftungsbeschränkung aus den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als 10.4 Darüber hinaus ist eine Haftung von Ströer Media Solutions ausgeschlossen.
10.5 Unabhängig vom Rechtsgrund beträgt die Verjährungsfrist aller Schadenersatzansprüche gegen Ströer Media Solutions ein Jahr ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährung. Dies gilt nicht, soweit diese Ansprüche entstanden sind aufgrund von Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund von Schäden, die Ströer Media Solutions vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
10.6 Soweit die Haftung von Ströer Media Solutions ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüchedie persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werbekunden, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werbekunden
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen15.1 Jura Strom haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wird die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten gegebene Garantien sowie für Mangelfolgeschäden Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für SchädenGesundheit, die auf Softwarefehler einer schuldhaften Pflichtverletzung von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ oder von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM einem gesetzlichen Vertreter oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund Erfüllungsgehilfen von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für SchädenJura Strom beruhen. Für ▇▇▇▇▇▇▇, die entstehenauf einer leicht fahrlässigen von ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ zu vertretenden Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen, haftet Jura Strom nur, wenn es sich um einen vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des mit Jura Strom bestehenden Stromlieferungsvertrages überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten regelmäßig vertraut und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztvertrauen darf. Im Übrigen haftet Jura Strom nicht.
22.2 15.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenso zugunsten der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungVerrichtungs-/Erfüllungsgehilfen und Organe von Jura Strom.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche 15.3 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung infolge einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses ist Jura Strom von der Leistungspflicht befreit. ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ weist darauf hin, dass dem Kunden in diesem Fall gegebenenfalls Ansprüche gegen den Netzbetreiber aus Vertrag, Anschlussnutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung zustehen. Satz 1 gilt nicht, soweit Jura Strom die Störung zu vertreten hat. ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ist verpflichtet, ihren Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als diese Jura Strom bekannt sind oder von Jura Strom in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. Für den Zeitraum der Unterbrechung im Sinne dieser Klausel wird auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüchedie Leistungspflicht des Kunden zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung ausgesetzt.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden15.4 Jura Strom verpflichtet sich, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehenden Kunden bei etwaigen Ansprüchen gegenüber den Netzbetreibern dahingehend behilflich zu sein, dass alle verfügbaren Unterlagen und Informationen auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Business-Logics haftet auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund der Ho¨he nach ent- sprechend diesen Bestimmungen. Business-Logics u¨bernimmt keine Haftung fu¨r Sch¨aden (einschließlich der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener fu¨r Sch¨aden durch entgangenen Gewinn, nicht realisierte EinsparungenBetriebsunterbrechung, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf Gesch¨aftsdaten oder andere finanzielle Verluste), die aufgrund der Cloud Benutzung oder der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für SchädenUnmo¨glichkeit der Benutzung dieser Software entstehen, auch wenn Business-Logics u¨ber die Mo¨glichkeit des Entstehens solcher Sch¨aden informiert wurde. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht fu¨r Sch¨aden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrl¨assigkeit von Business-Logics verursacht wurden. Ebenfalls unberu¨hrt bleiben Anspru¨che, die auf Softwarefehler unabdingbaren gesetzlichen Vor- schriften zur Produkthaftung beruhen. Der Kunde betreibt die Software zum Schutz der von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter der Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs verarbeiteten sensiblen Daten in einer entsprechend sicheren IT-Umgebung nach aktuellem Stand der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOSTechnik. Business-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder SachschädenLogics u¨bernimmt keine Haftung fu¨r Sch¨aden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegensteheneinen unsicheren Betrieb der Software entstehen. Die Haftung fu¨r Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand be- schr¨ankt, der bei regelm¨aßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungs- kopien eingetreten w¨are.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Order Agreement, Order Agreement
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen14.1 Der Mieter haftet für Unfallschäden unbeschränkt soweit der Mieter oder ein berechtigter Fahrer den Unfall vorsätzlich, wird die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung grob fahrlässig bzw. im Falle infolge alkohol- oder drogenbedingter ▇▇▇▇▇▇- tüchtigkeit verursacht hat und die Versicherung den Schaden nicht oder nicht vollständig reguliert hat.
14.2 Der Mieter haftet für von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich ihm zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder vertretende Schäden und Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schädenunbeschränkt, die an der Mietsache oder durch die Mietsache an Rechtsgütern Dritter dadurch entstehen, dass ein nicht berechtigter Fahrer die Mietsache benutzt, die Mietsache zu einem vertragswidrigen Zweck verwen- det wird, die Mietsache unsachgemäß behandelt wird, oder in sonstiger Weise gegen Vertragspflich- ten und -obliegenheiten verstoßen wird. Dies gilt insbesondere einem Verstoß gegen die Untersa- gung der Inbetriebnahme der Mietsache bei winterlichen Straßenverhältnissen mit untauglicher Bereifung (Ziff. 7.7).
14.3 Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden unbeschränkt, die an der Mietsache oder durch die Mietsache an Rechtsgütern Dritter dadurch entstehen, dass sich der Mieter oder ein berechtigter Fahrer als Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt (§ 142 StGB), nach einem Unfall die örtliche Landespolizei zur Unfallaufnahme nicht hinzuzieht und auch sonst keine selb- ständige Unfallaufnahme erfolgt sowie den Verlust eines Zündschlüssels zur Mietsache nicht oder nicht unverzüglich angezeigt wird. Dies gilt nicht, soweit die vorbezeichneten Pflichtverletzungen keinen Einfluss auf Softwarefehler von die Schadenfeststellung gehabt haben. Für durch Bedienungsfehler entstandene Betriebsschäden am Fahrzeug, insbesondere Schäden durch Falschbetankungen, besteht kein Versicherungsschutz, mithin eine vereinbarte Haftungsreduzierung entfällt und der Mieter für den entstandenen Schaden in voller Höhe ersatzpflichtig ist.
14.4 Der Mieter haftet für eine nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;Vollkaskoversicherung ersetzte merkantile Wert- minderung der Mietsache infolge eines durch ihn oder durch einen berechtigten Fahrer selbstver- schuldeten Unfalls in voller Höhe.
e. ausgeschossen 14.5 Der Vermieter haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden durch Übermittlungsfeh- lergegenüber dem Mieter. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs Körpers oder der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehenGesund- heit, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztVermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Eine Pflichtverletzung des Vermie- ters steht die ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Mietvertrag, Mietvertrag
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen10.1 Der Kommunikationsdesigner haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Vorlagen, wird Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet der Kommunikationsdesigner auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Haftung der Leis- tungserbringerinErreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. 10.2 Für Aufträge, die im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen Namen und auf 50% Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- Kommunikationsdesigner gegenüber dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener GewinnAuftraggeber keinerlei Haftung, nicht realisierte Einsparungenes sei denn, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug den Kommunikationsdesigner trifft gerade bei der Informationsübermittlung Auswahl des Dritten ein Verschulden. Der Kommunikationsdesigner tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Kommunikationsdesigner übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Kommunikationsdesigner von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.4 Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Reinzeichnungen auf etwaige Mängel (z.B. Daten- lieferung)Richtigkeit von Bild, Unterbrüche Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Kommunikationsdesigners für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehenerkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztAuftraggeber ein Verbraucher ist.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt 10.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Kommunikationsdesigner geltend zu machen. Zur Wahrung der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch DritteFrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungDies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
22.3 Haftungsbeschränkung 10.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzwsonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Personen oder Sachschädendie rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind. Für die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehenvom Auftraggeber zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung des Kommunikationsdesigners.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen7.1 DJE wird die ihr übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchführen, wird übernimmt aber keine Ge- währ für einen bestimmten Anlageerfolg.
7.2 DJE haftet dem Kunden aus diesem Vertrag für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in vollem Umfang.
7.3 DJE haftet für einfach fahrlässiges Handeln und Unterlassen in vollem Umfang, soweit sie Leben, Körper oder Gesundheit verletzt.
7.4 DJE haftet für einfach fahrlässiges Handeln und Unterlassen, soweit sie eine die Erreichung des Vertragszwecks gefährdende, wesentliche Pflichtverletzung begeht oder eine Pflicht verletzt, de- ren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertrags- partner regelmäßig vertrauen darf (Verletzung einer Kardinal- pflicht). Im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung von Kardinal- pflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung der Leis- tungserbringerinDJE für einfach fahrlässiges Handeln und Unterlassen ausgeschlossen.
a. beschränkt 7.5 DJE haftet nicht für Anlagen, die der Kunde oder dessen Be- vollmächtigter oder DJE auf 50% Weisung des Kunden oder dessen Be- vollmächtigten getätigt hat.
7.6 DJE übernimmt keine Haftung für die Bevollmächtigten des Kunden. Eine Überprüfung durch DJE, ob der geschuldeten Vergütung Bevollmächtigte er- laubnispflichtige Finanzdienstleistungen erbringt, erfolgt nicht.
7.7 Die Echtheit und Vollständigkeit von per Telefax (oder einge- scannt per E-Mail) übermittelten Weisungen kann mangels des Ori- ginalbeleges nur anhand der beim Empfänger eingehenden Tele- fax-Kopie überprüft werden. Somit sind Fälschungen z.B. durch Aufkleben einer echten Unterschrift aus einer anderen Urkunde o- der Verfälschungen z.B. durch Änderungen der Empfängerangabe grundsätzlich nicht erkennbar. Diese können nur dann erkannt werden, wenn es sich um grobe, auch nach dem Übermittlungs- vorgang noch erkennbare Fälschungen oder Verfälschungen han- delt. Darüber hinaus können für den Absender nicht erkennbare Verzögerungen, Verzerrungen oder andere Übermittlungsfehler bei dieser Art der Kommunikation auftreten. Sofern der Kunde trotz der mit dieser Übertragungsart verbunde- nen Risiken Weisungen per Telefax direkt an DJE oder über seinen Vermittler an DJE erteilt, wird DJE diese Weisungen ausführen und/oder weiterleiten, sofern diese nach ihrem äußeren Anschein mit einer Unterschrift versehen ist, die der DJE vorliegenden Unter- schrift unter der Beauftragung des Kunden zur Durchführung der Vermögensverwaltung entspricht. Der Kunde verzichtet darauf DJE auf den Ersatz von Schäden in Anspruch zu nehmen, die aus der Ausführung gefälschter oder ver- fälschter Weisungen bzw. durch Verzögerungen, Verzerrungen o- der anderen Fehlern bei der technischen Übertragung per Telefax entstehen, es sei denn, DJE hat ihre Kontrollpflichten nicht mit der im Falle Verkehr erforderlichen Sorgfalt wahrgenommen. Bei einer Ver- letzung von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich Kontrollpflichten ist das Verschulden anteilig zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztbe- rücksichtigen.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Vermögensverwaltungsvertrag, Vermögensverwaltungsvertrag
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw1. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Softwarefehler Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Firma ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Sollte ein Fahrzeug wegen technischem Defekt nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- leranspringen, technische Mängelist es Sache des Kunden, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug entsprechende Massnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Informationsübermittlung Rückgabe nicht anspringen, haftet Die Firma Parkenflughfendus Stavrinia Altinsoy nicht für anfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten. Wie (Taxi, Mietwagen, Hotel). Für technische oder mechanische Defekte (z.B. Daten- lieferung)Reifen, Unterbrüche Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine anfällige Reparatur ist Sache des Kunden. Fahrzeuge, die wegen leeren oder schwachen Batterien nicht mehr anspringen, werden von uns überbrückt, ohne Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit. Ein nachträglicher Batteriewechsel ist ausgeschlossen und Störungen der Telekom- munikationsverbindungenwird abgelehnt. Der Mieter ist verpflichtet, Unterbrüche sein Fahrzeug in Augenschein zu nehmen und Störun- gen aufgrund von Vireneinen Schaden an seinem Fahrzeug unverzüglich, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen offensichtliche Schäden jedenfalls bei Rückgabe seines Fahrzeuges anzuzeigen. Ansonsten übernimmt die Firma Parkenflughafendus keine Haftung für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen die im Nachhinein deklariert werden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die entstehen, wenn durch andere Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Diebstahl und Schäden durch Überschreitung der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztzulässigen Fahrzeughöhe von 2,20 Meter.
22.2 Die Leistungserbringerin 3. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ haftet in keinem nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungHaftung von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als 4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für ausservertragliche bzwdie zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden,
5. quasi-vertragliche AnsprücheSoweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ ausgeschlossen.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht 6. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für Personen oder Sachschädenalle Schäden, die infolge technischer Defekte durch vorsätzliches das von ihm oder grobfahrlässiges Verhalten von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ verbrachte Fahrzeug verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehenwerden.
22.5 7. Der Kunde ist tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ ab, soweit ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ ein Schaden entstanden ist.
8. Im Falle eines KFZ-Diebstahls, Brand-, Hagel-, Steinschlag-, Sturm-, Unwetterschäden oder weitere Schäden die die ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ nicht beeinflussen kann, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl haftet die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges. Ebenso werden bei behaupteter Haftpflicht von Buchung einer Freifläche Schäden durch Tiere, durch den Wind umhergewehte Gegenstände oder Verunreinigungen durch. Bäume, Pflanzen, Tiere, Staub etc. ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wirdFirma ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ in diesen Fällen wird ausgeschlossen.
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Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassenDie ANDRASCHKO KAFFEEMANUFAKTUR GMBH & CO. KG leistet Schadensersatz, wird gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang: Die ANDRASCHKO KAFFEEMANUFAKTUR GMBH & CO. KG haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte einer fahrlässigen oder Folgeschäden wie entgangener Gewinnvorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf Softwarefehler vorsätzli- chen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die ANDRASCHKO KAFFEEMANUFAKTUR GMBH & CO. KG bezüglich der Produkte oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/ oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet die ANDRASCHKO KAFFEEMANUFAKTUR GMBH & CO. KG auch im Rahmen dieser Garantie. Für ▇▇▇▇▇▇▇, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die ANDRASCHKO KAFFEEMANUFAKTUR GMBH & CO. KG nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- der Beschaffenheits- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Die ANDRASCHKO KAFFEEMANUFAKTUR GMBH & CO. KG haftet auch für Schäden, die entstehendurch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, wenn soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten Vertragspartner regelmäßig vertraut und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 vertrauen dar (Kardinalpflichten). Die Leistungserbringerin ANDRASCHKO KAFFEEMANUFAKTUR GMBH & CO. KG haftet jedoch nur, soweit die Schäden in keinem Fall typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen von Pflichten, die keine Kardinal- pflichten sind, haftet die ANDRASCHKO KAFFEEMANUFAKTUR GMBH & CO. KG im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als beschränkt ist, gilt dies auch für ausservertragliche bzwdie persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ANDRASCHKO KAFFEEMANUFAKTUR GMBH & CO. quasi-vertragliche AnsprücheKG.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen5.1 Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, wird dass er eine Haftpflichtversicherung abge- schlossen hat, sodass bei Schadensfällen ein Rückgriff auf die AllgäuNetz als Auf- traggeber ausgeschlossen ist.
5.2 Bis zur Abnahme der Baustelle hat der Auftragnehmer die Pflicht, die Arbeiten und die Baustelle zu beaufsichtigen, d.h. der Auftragnehmer ist auch für die Verkehrssi- cherungspflicht verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung aller ge- setzlichen, gemeindlichen und staatlichen Vorschriften, auch soweit die Arbeiten durch einen Subunternehmer ausgeführt werden. Die Betreuung der Baustelle durch einen AllgäuNetz-Beauftragten bedingt keine Freistellung von der Haftung des Auf- tragnehmers.
5.3 Für das zur Bauabwicklung beschaffte und zur Verfügung gestellte Material der All- gäuNetz übernimmt der Auftragnehmer die Haftung der Leis- tungserbringeringegen Diebstahl, Zerstörung und sonstige Schäden. Er ist verpflichtet, alle für den Bau erforderlichen technischen Un- terlagen, auch soweit sie von AllgäuNetz geliefert wurden, auf Richtigkeit und Maß- genauigkeit zu überprüfen.
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen 5.4 Der Auftragnehmer haftet für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für alle Schäden, die auf Softwarefehler von nicht AllgäuNetz oder Dritten durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für SchädenNicht- einhaltung dieser Auftragsbedingungen entstehen. ▇▇▇ ▇▇▇▇▇ begründeten ▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇ Dritter einschließlich etwaiger Prozessführungskosten, die entstehengegen AllgäuNetz geltend gemacht werden, wenn stellt der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztAuftragnehmer die AllgäuNetz frei.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten 5.5 Für alle Materialtransporte die im AÜW/AN Zentrallager, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, Mate- rial auf- oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen umladen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungStVO §22 zum Thema Ladungssicherung einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortlichkeit der Landungssicherung der LKWs. Der Fahrzeugführer muss intakte und zugelassene Anschlagmittel (Spanngur- te und anderes Befestigungsmaterial) mitführen. Bevor der LKW das Betriebsgelän- de (Zentrallager) verlässt muss der Fahrzeugführer sicherstellen, dass die Ladung ordnungsgemäße gesichert ist. Die AÜW/AN Mitarbeiter geben dem Fahrer, auf Nachfrage, Auskunft wie das Material gegen Beförderungseinflüsse geschützt, gesi- chert und hinsichtlich des Schwerpunktes gestapelt werden kann. Ebenso wird auf Verlangen das Gewicht der Ladung angegeben. Ein Fahrzeug (LKW) mit nicht ord- nungsgemäß gesicherter Ladung darf das Betriebsgelände (Zentrallager) nicht ver- lassen.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche5.6 Werden vom Auftragnehmer elektrische Anlagen errichtet, hat dieser bis zur Abnah- me durch den Auftraggeber die Betreiberverantwortung gemäß der VDE 0105.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassenDer Vertragspartner ist verpflichtet, wird die Haftung Kundenkarte/ den ID-Chip sorgfältig zu verwahren und vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte angemessen zu schützen. Der Vertragspartner haftet für sämtliche aus einem Missbrauch der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% Kundenkarte/des ID-Chips entstehende Schäden, soweit er seine Verpflichtung zur sorgfältigen Verwahrung und unverzüglichen Meldung des Verlustes der geschuldeten Vergütung bzwKundenkarte oder eines möglichen Missbrauches der Kundenkarte/ des ID-Chips verletzt. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% Bis zu dem Zeitpunkt der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte unverzüglichen Meldung des Verlustes oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf eines möglichen Missbrauchs haftet der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen Vertragspartner für Schäden, die aus dem Missbrauch entstehen, soweit er den Zugriff auf Softwarefehler die Kundenkarte/ den ID-Chip oder den Missbrauch der Kundenkarte / den ID-Chip verschuldet hat. Die Kundenkarte/ der ID-Chip bleibt Eigentum der Drei Köche GmbH und kann von nicht durch der Drei Köche GmbH ohne Angabe von Gründen jederzeit eingezogen werden. Bei einem Verdacht eines möglichen Missbrauches der Kundenkarte/ des ID-Chips ist die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- lerDrei Köche GmbH jederzeit und ohne Vorankündigung berechtigt, technische Mängeldie Kundenkarte/ den ID-Chip zu sperren. Die Haftung von der Drei Köche GmbH auf Schadensersatz, Störungengleich aus welchem Rechtsgrund, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung und Pflegetätigkei- tenunerlaubter Handlung ist, Unterbrüchen und Störungensoweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen nach Maßgabe dieser Regelung eingeschränkt: Die Drei Köche GmbH haftet nur unbeschränkt für Schäden, wenn diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen der Drei Köche GmbH verschuldet wurden oder in den Anwendungsbereich einer von der Drei Köche GmbH ausdrücklich (d.h. unter Verwendung des Begriffs „Garantie“) für diesen Fall abgegebenen unbeschränkten Garantie oder Zusicherung fallen. Daneben haftet die entstehenDrei Köche GmbH auch für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn d.h. von Pflichten, auf deren Einhaltung der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten Vertragspartner vertrauen darf, da sie die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses überhaupt erst ermöglichen und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Drittedie Vermeidung des verwirklichten Schadens bezwecken. Davon ausge- nommen In diesen Fällen ist die vorsätzliche Haftung jedoch im Einzelfall und insgesamt auf Schäden begrenzt, die aufgrund des Vertrages typisch und vorhersehbar sind, und auf die dreifache Höhe des vertraglich für die jeweilige Leistung vereinbarten Entgeltes. Ein Mitverschulden, ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, ein Vorteilsausgleich (einschließlich Ansprüche auf Versicherungsleistungen) oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss ein Unterlassen von vertraglich gebotenen Mitwirkungshandlungen des Vertragspartners sind diesem anzurechnen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden arglistiges Verhalten, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche aufgrund von Produkthaftung sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehender Gesundheit.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Das Mittagessen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen12.1 SWS Telnet haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für von ihr schuldhaft versursachte Personenschäden.
12.2 SWS Telnet haftet darüber hinaus bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wird deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“) oder der Verletzung etwa übernommener Garantiepflichten, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare und Folgeschäden wie entgangener Gewinn und nicht realisierte Einsparungen ist ausgeschlossen.
12.3 Darüber hinaus ist die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt SWS Telnet, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw▇▇.▇▇▇ € je geschädigtem Endnutzer beschränkt. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall Sofern SWS Telnet aufgrund einer einheitlichen fahrlässigen Handlung oder eines einheitlichen fahrlässig verursachten Ereignisses gegenüber mehreren Endnutzern haftet, so ist die maximale Haftung jedoch Schadensersatzpflicht in der Summe auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inklinsgesamt höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für SchädenÜbersteigen die Entschädigungen, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, namentlich Verzug bei die Höchstgrenze, so wird der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung)Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, Unterbrüche und Störungen in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die gesetzlichen Ansprüche auf den Ersatz eines Verzugsschadens bleiben von diesen Beschränkungen unberührt.
12.4 Eine einzelvertragliche Vereinbarung über die Haftung der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für SchädenSWS Telnet, die entstehendiese gem. § 44a Satz 5 TKG mit einem Unternehmer i.S.d. § 14 BGB geschlossen hat, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztgeht den vorstehenden Haftungsregelungen vor.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen 12.5 Im Übrigen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungHaftung der SWS Telnet ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 12.1 Soweit gesetzlich zugelassenTelemark Leistungen erbringt, die als Tele‐ kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu qualifizieren sind und eine Verpflichtung der Telemark zum Ersatz eines Vermögensschadens besteht, haftet Telemark nach den Regelungen des § 44 a TKG wie folgt: Für Vermögensschäden des Kunden, die von Telemark oder ihren Erfüllungsgehilfen fahr‐ lässig herbeigeführt werden, haftet Telemark bis zu einem Betrag von ▇▇.▇▇▇ € je Schadensfall. Sofern den Endkunden des Kunden aufgrund eines fahrlässigen Handelns oder Unterlassens seitens Telemark oder ihrer Erfüllungsgehilfen Vermögensschäden zugefügt werden, haftet Telemark außerdem bis zu einem Betrag von ▇▇.▇▇▇ € je Endkunde des Kunden. Gegenüber der Gesamt‐ heit der Geschädigten ist die Haftung von Telemark auf 10 Mio. € jeweils je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Über‐ steigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
12.2 In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung der Leis- tungserbringerinTelemark sowie ihrer Erfüllungs‐ und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei
a. beschränkt a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertrags‐ pflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf 50% deren Einhaltung der geschuldeten Vergütung bzwVertrags‐ partner regelmäßig vertrauen darf (sog. iKardinalpflichten).
12.3 Im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungeneiner Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf Um- stände ausserhalb anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung der Telemark auf den Schaden, den die Telemark bei Abschluss des Einflussbereichs jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei Vertragsverletzung voraus‐ gesehen hat oder unter Berücksichtigung der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für SchädenUmstände, die entstehensie kannte oder kennen musste, wenn hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nichtleitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der Kunde innerhalb wesentlichen Vertragspflichten sowie der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztLebens‐, Körper‐ oder Gesundheitsschäden.
22.2 12.4 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten Ersatzpflicht nach dem Haftpflichtgesetz wegen Sachschäden ist gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, einem öffentlich‐rechtlichen Sondervermögen oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungeinem Kaufmann ausgeschlossen.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche12.5 Der Geschädigte hat der anderen Vertragspartei einen Schaden unverzüglich mitzuteilen.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen12.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Serverhousing Agreement
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassenDer Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, wird dass dem Mieter ggfs. für die Haftung der Leis- tungserbringerinVeranstaltung erforderlichen behördliche Erlaubnisse oder Genehmigungen erteilt werden.
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw22.2 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, insbesondere Sach---, Personen---, Produkthaftpflicht--- und Umweltschäden, einschließlich etwaiger Folgeschäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter, seine Beauftragten und sonstige Dritte (z.B. Lieferanten oder Dienstleister) schuldhaft verursacht werden. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen Der Mieter haftet insbesondere auch für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht ihm bzw. den in Satz 1 bezeichneten Personen durch fahrlässigen Umgang mit eingebrachten Einrichtungen oder technischen Ausstattungen verursacht werden sowie für alle Schäden, die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;durch ein Überschreiten der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl verursacht werden.
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen 22.3 Der Mieter haftet auch für Schäden, die entstehenvon Besuchern oder Gegnern der vom Mieter organisierten Veranstaltung verursacht werden, wenn sofern der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten Mieter schuldhaft hierzu beigetragen hat und/oder er zumindest entsprechende Schäden vorhersehen konnte und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüchezumutbare Schutzmaßnahmen unterlassen hat.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder SachschädenDer Mieter haftet ferner dafür, die dass durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehenseine Veranstaltungen keine Rechte Dritter ver- letzt werden.
22.5 Soweit ein Schaden im alleinigen Herrschafts--- und Organisationsbereich des Mieters entstanden ist, obliegt es dem Mieter, das fehlende Vertretenmüssen nachzuweisen.
22.6 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht Mieter verpflichtet sich, den Vermieter auf den Vermieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen, die von Teilnehmern oder Besuchern der Leistungs- erbringerin verpflichtetVeranstaltung oder sonstigen Dritten, dieser auch Behörden, geltend gemacht werden, freizustellen.
22.7 Der Vermieter kann vom Mieter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
22.8 Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters wegen anfänglicher Sach- mängel des Mietgegenstandes wird ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Mieters im Übrigen, einschließlich solcher aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und unerlaubter Handlung, können nur geltend gemacht werden, soweit sie
a. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen, oder
b. auf der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Schadenfall unverzüglich schriftlich Vermieter oder seiner Erfüllungsgehilfen, oder
c. auf einer zu meldeneiner Verletzung des Lebens, ansonsten Verzicht des Körpers oder Gesundheit führenden fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen, oder
d. auf Schadenersatz angenommen wirddem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft des Mietgegenstandes, oder
e. auf einer zwingenden gesetzlichen Haftung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen8.1 Der Kunde haftet für sämtliche Inhalte, wird die Haftung er über den Zugang zum Internet oder durch die Dienste der Leis- tungserbringerinFirma Garthoff empfängt, speichert, überträgt oder verbreitet und haftet für die von ihm zu vertretenden Verletzungen von Rechten Dritter diesen selbst und unmittelbar.
a. beschränkt 8.2 Firma Garthoff haftet nicht auf 50% der geschuldeten Vergütung bzwSchadensersatz für die Löschung von solchen E-Mails oder sonstigen Inhalten, die durch handelsübliche Virenscanner als gefährlich eingestuft werden. Das gleiche gilt im Falle einer Sperrung der E-Mail-Adresse oder des Accounts des Kunden wegen eines Verstoßes gegen seine vertraglichen Verpflichtungen.
8.3 Ausgeschlossen ist des Weiteren jede Haftung der Firma Garthoff auf der Grundlage der Festlegung des Leistungsumfanges Firma Garthoff für Funktionsstörungen der Dienstleistung, die durch Umstände außerhalb des Breitbandnetzes bzw. des Internet- anschlusses von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden VergütungFirma Garthoff verursacht und/oder beeinflusst werden. In je- dem Fall ist Insbesondere übernimmt Firma Garthoff weder Gewähr noch Haftung für die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen technische Fehlerfreiheit und Virenfreiheit von übermittelten Daten, deren Verfügbarkeit oder Eignung für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten einen bestimmten Zweck sowie für Mangelfolgeschäden bestimmte Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet.
8.4 Für die im Internet angebotenen Dienste und Inhalte ist Firma Garthoff ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich.
8.5 Firma Garthoff hat keinen Einfluss auf die übermittelten Inhalte. Die übermittelten Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch Firma Garthoff, insbesondere auch nicht daraufhin, ob sie schadensstiftende Software (z. B. Viren etc.) enthalten.
8.6 Die vom Kunden verwendeten Endgeräte oder Schäden infolge eine von Da- tenverlusten (inklihm verwendete Software kann den von Firma Garthoff bereitgestellten Dienst beeinflussen. Verlust Für aus diesem Grund entstehende Beeinträchtigungen oder Abweichungen von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);Leistungsbeschreibung haftet Firma Garthoff nicht.
d. ausgeschlossen für 8.7 Für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch der Kunde beim Einbau oder Betrieb der Hardware erleidet, haftet die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehenFirma Garthoff, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten Schaden durch sie oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritteeinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen schuldhaft verursacht worden ist. Davon ausge- nommen Bei leichter Fahrlässigkeit ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungHaftung bei Sachschäden auf Euro 100.000 je Schadensfall beschränkt. Für den Ausfall der installierten Hardware und für Vermögensschäden haftet die Firma Garthoff nicht.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Telecommunications
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung 13.1 Wir haften für Lieferverzögerungen bzw. Ausfälle, sofern wir diese zu vertreten haben. Dies ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn Lieferverzögerungen bzw. Ausfälle nachgewiesener Weise entstehen durch • witterungsbedingte Beeinträchtigungen bei Beladung, Transport und Entladung, hierzu zählen insbesondere Temperatur und lagerbedingte (Aggregats-) Zustandsänderungen des Ladegutes und der Transportbehälter; • Verzögerungen im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% Transportablauf durch die verspätete Rückgabe bzw. verspätete Entladung der jährlich zu bezahlenden VergütungWagen, sofern dies durch den Kunden bzw. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinndessen Nachunternehmer verursacht wird; • vom Infrastrukturbetreiber (z. B. DB Netz AG) verursachte Behinderungen, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten hierzu gehören unter anderem Bauarbeiten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für SchädenSchieneninfrastruktur, die auf Softwarefehler von nicht verspätet konstruierte Fahrpläne im Gelegenheitsverkehr, eingeschränkte Fahrwegverfügbarkeit; • Infrastrukturbehinderungen sowie /-schäden, Behinderungen durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung Dritte (z.B. Daten- lieferungSuizid, Entgleisung dritter EVU); • Verunreinigungen und Ladungsreste in den eingesetzten Wagen nach erfolgter Entladung durch den Kunden, Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztden Empfänger bzw. deren Subunternehmer.
22.2 13.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Haftung für die Erbringung von Speditions-, Lager- und sonstigen speditionsüblichen Leistungen richtet sich nach den jeweils gültigen ADSp (alternativ: ADSp 2017). In jedem Fall ist unsere Haftung auf einen Betrag von einer Million Euro oder zwei Rechnungseinheiten für widerrecht- lichen Inhalt jedes Kilogramm pro Schadensfall beschränkt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Der Wert der Rechnungseinheit bestimmt sich nach § 431 Abs. 4 HGB.
13.3 Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrages, der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch DritteVerlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens auf einen Betrag von ▇▇▇.▇▇▇ € je Schadensfall. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungDies gilt nicht sofern gesetzlich für diese ein niedrigerer Haftungsbetrag vorgesehen ist.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt 13.4 Sofern Schadensersatzansprüche im Übrigen nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches Vorsatz oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden bzw. durch die Verletzung von Leib, Leben oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehenGesundheit begründet werden oder wir nicht aufgrund sonstiger zwingender Rechtsvorschriften haften, sind über die in den ALB geregelten Ansprüche hinausgehende Ersatzansprüche jeder Art gegen uns, unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Frachtvertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Ersatzansprüche sind in diesen Fällen beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
22.5 13.5 Die Haftung richtet sich im Übrigen nach den Regelungen des HGB in der jeweils gültigen Fassung.
13.6 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich hat uns Gelegenheit zur Besichtigung des Schadens zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wirdgeben.
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Sources: Allgemeine Leistungsbedingungen (Alb) Für Den Schienengüterverkehr
Haftung. 22.1 Die mittelbar als Treugeber an der Investmentgesellschaft beteiligten Anleger haften nicht unmittelbar für Verpflich- tungen der Investmentgesellschaft. Soweit gesetzlich zugelassenjedoch für die im Auftrag des Treugebers im Handelsregister eingetragene Ver- waltungsgesellschaft in ihrer Funktion als Treuhandkomman- ditistin eine persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft entsteht (z. B. wenn die Verwal- tungsgesellschaft und somit die Treugeber ihre Haftsumme durch Auszahlungen zurückerhalten haben und den Gläubi- gern der Investmentgesellschaft somit die Verwaltungsgesell- schaft bis zur Höhe der Haftsumme gemäß §§ 171, wird 172 HGB unmittelbar haftet), hat der jeweilige Treugeber die Ver- waltungsgesellschaft in ihrer Funktion als Treuhandkomman- ditistin von dieser Haftung entsprechend seinem Anteil an der für ihn treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteili- gung freizustellen (vgl. § 4 des Treuhandvertrages). Diesen Freistellungsanspruch kann die Verwaltungsgesellschaft abtreten (vgl. § 3 (2) des Treuhandvertrages) oder verwerten. Sofern und sobald ein Treugeber seine Treugeberbeteiligung in eine Beteiligung als Direktkommanditist umgewandelt hat und er im Handelsregister als Direktkommanditist eingetra- gen ist, entfällt die vorgenannte Freistellungsverpflichtung, es sei denn, der Freistellungsanspruch der Verwaltungsgesell- schaft ist bereits vor der Eintragung des umwandelnden Treugebers im Handelsregister entstanden. Der Treugeber haftet nicht für entsprechende Verpflichtungen der anderen Treugeber gegenüber der Verwaltungsgesellschaft. Der Direktkommanditist haftet sodann mit seiner im Han- delsregister eingetragenen Haftsumme i. H. v. 1 % seiner Einlage persönlich, solange er seine Einlage in Höhe der Haftsumme noch nicht geleistet hat. Zudem lebt grundsätzlich die persönliche Haftung des Direktkommanditisten bzw. die Freistellungsverpflichtung des Treugebers gegenüber der Verwaltungsgesellschaft in ihrer Funktion als Treuhandkommanditistin in dem Umfang wieder auf, in dem der Direktkommanditist bzw. Treugeber Ausschüttungen erhält, die seine Kapitalkonten unter den Betrag, der für ihn (Direktkommanditist) bzw. der für ihn von der Verwaltungsgesellschaft für seine Rechnung (Treugeber) im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sinken lässt. Eine solche Ausschüttung erfordert jedoch die Zustimmung des betroffenen Direktkommanditisten bzw. Treugebers (vgl. § 152 Abs. 2 KAGB sowie § 16 (4) des Gesellschaftsvertra- ges der Investmentgesellschaft). Eine weitergehende Haf- tung analog §§ 30 f. GmbHG bis zur Höhe aller empfange- nen Auszahlungen ohne Begrenzung auf die Hafteinlage kommt in Betracht, wenn durch die Auszahlung der Invest- mentgesellschaft – und unter Berücksichtigung der Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% Komplementärin – das Vermögen der geschuldeten Vergütung bzwKomplementärin unter den Nennbetrag des Stammkapitals sinkt oder eine bei dieser schon bestehende Unterbilanz verstärkt wird. Eine Nachhaftung des Anlegers im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% seines Ausscheidens während der jährlich zu bezahlenden VergütungLaufzeit der Investmentgesellschaft für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der Investmentgesell- schaft ist gemäß § 152 Abs. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt6 KAGB ausgeschlossen.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Verkaufsprospekt
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassena. Die HWB haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die den Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der HWB zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der HWB auftreten, wird die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzwHWB bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
b. Eine etwaige Haftung der HWB ist – abgesehen von den §§ 701 ff BGB – betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises bzw. der Teilnahmebeitrag beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der HWB bei Verletzungen von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzungen und unerlaubten Handlungen.
c. Soweit die HWB für den Kunden technische oder sonstige Einrichtung von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt die HWB von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
d. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Werksgelände zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Beim Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Werksgelände abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die HWB nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
e. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu meldenSorgfalt behandelt. Die HWB übernimmt die Aufbewahrung, ansonsten Verzicht Zustellung und – auf Schadenersatz angenommen wirdWunsch gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer bei Vorsatz oder grober Fährlässigkeit, sind ausgeschlossen.
f. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die HWB bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen1. Der Werbedienstleister übernimmt keine Gewähr dafür, wird dass ein Adressat tatsächlich existiert oder den Merkmalen (Alter, Geschlecht, Kaufmerkmale usw.) tatsächlich entspricht, die der Adresse zugewiesen werden. Da das Adressenmaterial ständigen Änderungen ausgesetzt ist und bereits die Ad- ressenquellen fehlerhaft sein können, kann schließlich keine Gewähr für die exakte Zielgruppenzuordnung und/oder vollständige Marktabdeckung der angebotenen Adressgruppen zum Zeitpunkt der Durchführung geleistet werden. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz.
2. Der Werbedienstleister haftet ferner nicht für die Richtigkeit der vom Adres- seneigner gemachten Angaben und Zusicherungen. Der Werbedienstleister tritt mögliche Regressansprüche an den Werbetreibenden ab, der sie un- mittelbar gegenüber dem Adresseneigner geltend zu machen hat. Aus- drücklich erkennen der Werbetreibende und der Adresseneigner diese Re- gelung an und verpflichten sich im direkten Verhältnis evtl. bestehende Schadensersatzansprüche zu regulieren.
3. Es obliegt ausschließlich dem Adresseneigner und dem Werbetreibenden, die Verarbeitung und Nutzung der Adressen daraufhin zu überprüfen, ob sie wettbewerbsrechtlich und datenschutzrechtlich unbedenklich sind. Der Werbedienstleister übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der geplanten Adressennutzung des Werbetreibenden. Die Hinweispflich- ten, die sich aus den DDV-QuLS ergeben, bleiben hiervon unberührt.
4. Wegen der in den einzelnen Gruppen von Adressen verschiedenen Fluk- tuationen sind Retouren (Sendungen mit postalischer Unzustellbarkeit) un- vermeidlich. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz der aus Retouren anfal- lenden Kosten und/oder Gebühren. Retourenrückvergütungen bedürfen ei- ner gesonderten Vereinbarung mit dem Adresseigner.
5. Für ▇▇▇▇▇▇ bei der Vermittlung sowie der Weiterverarbeitung des Adressenmaterials haftet der Werbedienstleister unter Ausschluss jeglichen weiteren Folgeschadens, wie z.B. Porto- und Versandkosten sowie Beeinträchtigung des Werbeerfolgs, lediglich bis zur Höhe des für die Leistung vereinbarten Nettopreises (ohne Kostenanteil für Fremd- leistungen). Die Haftungsbeschränkung entfällt, wenn dem Werbe- dienstleister Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; im kaufmännischen Geschäftsverkehr beschränkt sich auch in diesem Fall die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen1) Für Schäden, wird die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, also über die Haftung gemäß Abschnitt IX Ziffer 2) hinausgehen, ist die Haftung der Leis- tungserbringerinSaxs Tank GmbH für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Saxs Tank GmbH. Bei der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht sowie in den Fällen des groben Verschuldens gegenüber Unternehmern, mit Ausnahme der Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einem einfach fahrlässigen Verhalten der Saxs Tank GmbH beruhen, haftet die Saxs Tank GmbH nicht.
a. 2) Wird der Kunde aufgrund einer verschuldensunabhängigen Haftung in Anspruch genommen und ist diese Haftung einem Dritten gegenüber nicht abdingbar, tritt die Saxs Tank GmbH gegenüber dem Kunden insoweit ein, als die Saxs Tank GmbH auch unmittelbar haften würde. Für einen Schadensausgleich zwischen dem Kunden und der Saxs Tank GmbH finden die Grundsätze zum Mitverschulden gemäß § 254 BGB entsprechende Anwendung; dies gilt ebenfalls, sofern die Saxs Tank GmbH von einem Dritten direkt in Anspruch genommen wird. Eine Haftung der Saxs Tank GmbH ist ausgeschlossen, soweit der Kunde seinerseits die Haftung gegenüber dem Dritten wirksam beschränkt hat. Der Kunde bemüht sich, eine solche Haftungsbeschränkung in rechtlich zulässigem Umfang auch zugunsten der Saxs Tank GmbH zu vereinbaren.
3) Die Haftung der Saxs Tank GmbH in Bezug auf 50% entgangenen Gewinn und Schäden aus Betriebsunterbrechung sowie etwaiger, von dem Kunden zu zahlender Vertragsstrafen, ist ausgeschlossen.
4) Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Abschnitt V Ziffer 3) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der geschuldeten Vergütung bzwLeistung erheblich verändern oder auf den Betrieb der Saxs Tank GmbH erheblich einwirken, steht der Saxs Tank GmbH das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will die Saxs Tank GmbH von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
5) Bei Rücktritt sind die Vertragsparteien verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Kunde hat im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% seines Rücktritts der jährlich Saxs Tank GmbH die infolge des Vertrages gemachten Aufwendungen sowie bei erfolgter Lieferung für Beschädigungen des Gegenstandes Ersatz zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschädenleisten, die durch vorsätzliches sein Verschulden oder grobfahrlässiges Verhalten durch einen sonstigen von ihm zu vertretenden Umstand verursacht wurden sind. Für die Überlassung des Gebrauches oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehendie Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Gegenstandes Rücksicht zu nehmen ist.
22.5 Der 6) Bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden ist von ihm entgangener Gewinn in Höhe von 10,00 % der Auftragssumme (netto) zu zahlen, sofern nicht der Kunde nachweist, ein Schaden oder eine Wertminderung ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wirdüberhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Grundlage sind VOB/B und BGB.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen13.1 ICO haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Reisekaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, wird die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungs- ▇▇▇▇▇▇, die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angege- benen Reiseleistungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellan- des und -ortes.
13.2 Eine Haftung von ICO für vertragliche Schadensersatzansprüche, die nicht Körper- schäden sind, ist gem. § 651h BGB insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch ICO her- beigeführt wird.
b) soweit ICO für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschul- dens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
a) Die Haftung für alle gegen ICO gerichteten Schadenersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis des Reisenden beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt je Reisenden und Reise.
b) Hat ICO die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers, so richtet sich die Haftung des Veranstalters nach den jeweils in Betracht kommenden Regelungen des Luftverkehrsge- setzes, dem Warschauer Abkommen in der Leis- tungserbringeringeltenden und anwendbaren Fassung von Den Haag oder des Montrealer Abkommens.
a. beschränkt c) Kommt der ICO die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so gelten die jeweils anwend- baren besonderen internationalen Abkommen oder auf 50% solchen beruhenden Vorschriften auch des nationalen Rechts.
d) Für Beschädigungen oder Verluste in der geschuldeten Vergütung bzwReiseausrüstung durch Diebstahl oder sonsti- ges Abhandenkommen außerhalb des Schiffes haftet ICO nicht. im Falle Das gilt nicht, wenn solche Beeinträchtigungen auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden VergütungICO zurückge- hen. In je- dem Fall Für Beschädigungen oder Verlust des Kabinengepäcks haftet ICO nach den Bestim- mungen des HGB.
13.4 Eine Haftung von ICO ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 ausgeschlossen oder beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte , soweit aufgrund internatio- naler Übereinkommen oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schädenaufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf Softwarefehler derartigen Überein- kommen beruhen, es zulässig ist, dass Leistungsträger insoweit in der Haftung für die von ihnen zu erbringenden Leistungen beschränkt sind oder deren Haftung ausgeschlossen ist .
13.5 ICO haftet nicht durch für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammen- hang mit Leistungen, die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- lerals Fremdleistungen von ICO lediglich vermittelt werden (z. B. Aus- flüge, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- Beförderungsleistungen von und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferungZielort etc.), Unterbrüche wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche Buchungsbestätigung ausdrück- lich und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung eindeutig ge- kennzeichnet werden.
f. ausgeschlossen 13.6 ICO haftet nicht für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für SchädenKosten, die dem Reisenden durch sein verspätetes Eintreffen am Schiff entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten sofern ICO die Beförderung zum Schiff nicht vertraglich geschuldet hat. Dies gilt für Abfahrtshäfen ebenso wie für die unterwegs angelaufenen Häfen, sofern Land- ausflüge in eigener Regie und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztauf eigenes Risiko unternommen werden. Der Kapitän ist nicht verpflichtet auf eventuell verspätete Reisende zu warten.
22.2 Die Leistungserbringerin 13.7 ICO haftet nicht für Schreib-, Rechenfehler und andere offenbare Unrichtigkeiten. Of- fensichtliche Rechenfehler berechtigen ICO zur Anfechtung des Reisevertrages. ICO haf- tet nicht für Angaben in keinem Fall Reiseausschreibungen Dritter, z. B. der Reisebüros auf deren Ent- stehung ICO keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit ICO nicht überprüfen konnte. Reisebüros oder sonstige Leistungsträger sind nicht ermächtigt Zusicherungen für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten ICO ab- zugeben oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist Vereinbarungen zu treffen, die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche nicht mit den Angaben in Prospekten bzw. quasi-vertragliche Ansprüchein Reiseausschreibungen übereinstimmen, über die Reservierungsbestätigung hinaus ge- hen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen1. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Pflichtverletzung oder Delikt, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit keine Kardinalpflichten der FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH verletzt sind.
2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten ist die Schadensersatzpflicht der FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Dies gilt nicht bei Vorliegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
3. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die die FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern der FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
5. Sind lediglich Planung bzw. Erstellung einer Konzeption Vertragsgegenstand, so ist keinerlei Haftung der FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH begründet. Sie steht insoweit nur dafür ein, dass sie in der Lage ist, Planungen bzw. Konzepte entsprechend zu realisieren.
6. Bedient der Auftraggeber sich der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH, um in seinen Räumen auf eigenen Wunsch und ohne Veranlassung der FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH Veränderungen vorzunehmen, indem z.B. Mobiliar aus- oder umgeräumt wird, so ist die Haftung der Leis- tungserbringerinFOODPOL CONCEPT CATERING GmbH ausgeschlossen.
a. beschränkt 7. Durch Arbeitskampf oder höhere Gewalt verursachte Störungen hat die FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH nicht zu vertreten.
8. Soweit die Haftung nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer der FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH.
9. Alle gegen die FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf 50% der geschuldeten Vergütung bzwvorsätzlichem Verhalten beruhen.
10. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen in Ziffer 1 bis 9 gelten nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung)Verletzung von Leben, Unterbrüche und Störungen Körper oder der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund Gesundheit von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztPersonen.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Die mittelbar als Treugeber an der Investmentgesellschaft beteiligten Anleger haften nicht unmittelbar für Verpflich- tungen der Investmentgesellschaft. Soweit gesetzlich zugelassenjedoch für die im Auftrag des Treugebers im Handelsregister eingetragene Treuhandkommanditistin eine persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft entsteht, hat der jeweilige Treugeber die Treuhandkommanditistin von dieser Haftung entsprechend seinem Anteil an der für ihn treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung freizustel- len (vgl. § 4 des Treuhandvertrages). Macht die Treuhand- kommanditistin von ihrem Recht Gebrauch, diesen Freistel- lungsanspruch gegen den Treugeber an einen Gläubiger ab- zutreten, bzw. wird dieser Anspruch gepfändet und einem Gläubiger zur Einziehung überwiesen, entsteht eine unmit- telbare Haftung des Treugebers für Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft. Sofern und sobald ein Treugeber seine Treugeberbeteiligung in eine Beteiligung als Direktkommanditist umgewandelt hat und er im Handelsregister als Direktkommanditist eingetra- gen ist, entfällt die vorgenannte Freistellungsverpflichtung, es sei denn, der Freistellungsanspruch der Treuhandkom- manditistin ist bereits vor der Eintragung des umwandelnden Treugebers im Handelsregister entstanden. Der Treugeber haftet nicht für entsprechende Verpflichtungen der anderen Treugeber gegenüber der Treuhandkommanditistin. Der Di- rektkommanditist haftet sodann mit seiner im Handelsregis- ter eingetragenen Haftsumme i. H. v. 1 % seiner Einlage per- sönlich, solange er seine Einlage in Höhe der Haftsumme noch nicht geleistet hat. Zudem lebt grundsätzlich die persönliche Haftung des Di- rektkommanditisten bzw. die Freistellungsverpflichtung des Treugebers gegenüber der Treuhandkommanditistin in dem Umfang wieder auf, in dem der Direktkommanditist bzw. Treugeber Ausschüttungen erhält, die seine Kapitalkonten unter den Betrag, der für ihn (Direktkommanditist) bzw. der für die Treuhandkommanditistin für seine Rechnung (Treuge- ber) im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sinken lässt. Eine solche Ausschüttung erfordert jedoch die Zustim- mung des betroffenen Direktkommanditisten bzw. Treuge- bers (vgl. § 152 Abs. 2 KAGB sowie § 16 (4) des Gesell- schaftsvertrages). Eine weitergehende Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt Anleger analog den §§ 30 f. GmbHG bis zur Höhe aller von der In- vestmentgesellschaft empfangenen Auszahlungen ohne Be- grenzung auf 50% die Hafteinlage kommt in Betracht, wenn durch die Auszahlung der geschuldeten Vergütung bzwInvestmentgesellschaft – und un- ter Berücksichtigung der Komplementärhaftung der persön- lich haftenden Gesellschafterin – das Vermögen der Komple- mentärin unter den Nennbetrag des Stammkapitals sinkt oder eine bei dieser bereits bestehende Unterbilanz verstärkt wird. Eine Nachhaftung des Anlegers im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% Fall seines Ausscheidens während der jährlich zu bezahlenden VergütungLaufzeit der Investmentgesellschaft für bis da- hin begründete Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft ist gemäß § 152 Abs. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt6 KAGB ausgeschlossen.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Investment Agreement
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassenDer Vertragspartner ist verpflichtet, wird die Haftung Kundenkarte / den ID-Chip sorg- fältig zu verwahren und vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte an- gemessen zu schützen. Der Vertragspartner haftet für sämtliche aus einem Missbrauch der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% Kundenkarte /des ID-Chips entstehende Schäden, soweit er seine Verpflichtung zur sorgfältigen Verwahrung und unverzüglichen Meldung des Verlustes der geschuldeten Vergütung bzwKundenkarte oder eines möglichen Missbrauches der Kundenkarte/ des ID-Chips verletzt. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% Bis zu dem Zeitpunkt der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte unver- züglichen Meldung des Verlustes oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf eines möglichen Missbrauchs haftet der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen Vertragspartner für Schäden, die aus dem Missbrauch entstehen, so- weit er den Zugriff auf Softwarefehler die Kundenkarte/ den ID-Chip oder den Missbrauch der Kundenkarte / den ID-Chip verschuldet hat. Die Kundenkarte/ der ID-Chip bleibt Eigentum der Drei Köche GmbH und kann von nicht durch der Drei Köche GmbH ohne Angabe von Gründen jederzeit einge- zogen werden. Bei einem Verdacht eines möglichen Missbrauches der Kun- denkarte/ des ID-Chips ist die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- lerDrei Köche GmbH jederzeit und ohne Vor- ankündigung berechtigt, technische Mängeldie Kundenkarte/ den ID-Chip zu sperren. Die Haftung von der Drei Köche GmbH auf Schadensersatz, Störungengleich aus wel- chem Rechtsgrund, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung und Pflegetätigkei- tenunerlaubter Handlung ist, Unterbrüchen und Störungensoweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen nach Maßgabe dieser Regelung eingeschränkt: Die Drei Köche GmbH haftet nur unbeschränkt für Schäden, wenn diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlun- gen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsge- hilfen der Drei Köche GmbH verschuldet wurden oder in den Anwendungs- bereich einer von der Drei Köche GmbH ausdrücklich (d.h. unter Verwen- dung des Begriffs „Garantie“) für diesen Fall abgegebenen unbeschränkten Garantie oder Zusicherung fallen. Daneben haftet die entstehenDrei Köche GmbH auch für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten, wenn d.h. von Pflichten, auf deren Einhaltung der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten Vertragspartner ver- trauen darf, da sie die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Ver- tragsverhältnisses überhaupt erst ermöglichen und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Drittedie Vermeidung des ver- wirklichten Schadens bezwecken. Davon ausge- nommen In diesen Fällen ist die vorsätzliche Haftung jedoch im Einzelfall und insgesamt auf Schäden begrenzt, die aufgrund des Ver- trages typisch und vorhersehbar sind, und auf die dreifache Höhe des ver- traglich für die jeweilige Leistung vereinbarten Entgeltes. Ein Mitverschul- den, ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, ein Vorteilsaus- gleich (einschließlich Ansprüche auf Versicherungsleistungen) oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss ein Un- terlassen von vertraglich gebotenen Mitwirkungshandlungen des Vertrags- partners sind diesem anzurechnen. Die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden arglistiges Verhalten, für garan- tierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche aufgrund von Produkthaf- tung sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehender Gesundheit.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die 1. ▇▇▇▇▇ & FRIENDS hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
2. Die Haftung der STAGG & FRIENDS für eigenes Verschulden oder das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen und/oder eines gesetzlichen Vertreters der STAGG & FRIENDS ist in jedem Falle auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
3. Für ihre Verrichtungsgehilfen haftet STAGG & FRIENDS nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit derselben.
4. STAGG & FRIENDS haftet insbesondere nicht für die Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% tungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der geschuldeten Vergütung bzw. Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Falle Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesem Dritten auftreten können. STAGG & FRIENDS haftet auch nicht für die Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und etwaige sonstige Leistungsstörungen, die im Verhältnis zu den eingeschalteten Sponsoren auftreten können. STAGG & FRIENDS haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg des Vorhabens. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit die Leistungsstörungen nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der STAGG & FRIENDS und/ oder eines gesetzlichen Vertre- ters und/oder eines Erfüllungsgehilfen und/ oder eines Ver- richtungsgehilfen der STAGG & FRIENDS zurückzuführen sind. STAGG & FRIENDS hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fach- liche und künstlerische Vertretbarkeit, der von periodisch wiederkehrenden Vergütungen ihr entwickel- ten Gestaltung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn ▇▇▇▇▇ & FRIENDS trotz vorgebrachter Bedenken auf 50% der jährlich zu bezahlenden VergütungWeisung des Vertragspartners die Werbemaß- nahmen dennoch durchführt. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche diesem Falle hat der Kunde STAGG & FRIENDS von Rechten Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkldie aufgrund dessen ge- gen STAGG & FRIENDS geltend gemacht werden, freizustellen.
5. Verlust von Daten Soweit STAGG & FRIENDS in Erfüllung dieses Vertrages im Namen des Kunden Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich ihre auftragsgemäße Tätigkeit auf die Auswahl des betref- fenden Vertragspartners und den Abschluss des betreffenden Vertrages unter Wahrung der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schädenin diesem Vertrage gesetzten Grenzen. ▇▇▇▇▇ & FRIENDS ist insbesondere nicht verpflichtet, die auf Softwarefehler Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Der- art von ▇▇▇▇▇ & FRIENDS beauftragte Dritte sind im Verhältnis von ▇▇▇▇▇ & FRIENDS zum Kunden nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztSTAGG & FRIENDS.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassenAllgemeine Geschäftsbedingungen für eine Anbindung an die TI_V01
16.1 Optica haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Optica nur bei Verletzung einer Pflicht, wird die wesentlich für die Erreichung des Ver- tragszwecks ist (Kardinalpflicht), sowie bei Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
16.2 Optica schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Optica ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.
16.3 Die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. von Optica ist im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf 50% die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung nach der jährlich zu bezahlenden VergütungArt des fraglichen Geschäfts typischerweise gerechnet werden muss. In je- dem Optica haftet in diesem Fall ist die maximale Haftung höchstens jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;25% des jährlichen Entgelts gem. 13.1 pro Schadensfall und höchstens auf 150% des jährlichen Entgelts gem. 13.1 pro Vertragsjahr.
b. ausgeschlossen 16.4 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
16.5 Optica haftet nicht für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für SchädenVerstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben, die der Kunde gegenüber seinen eigenen Kunden begeht.
16.6 Ansprüche des Kunden gegen Optica aus entgangenem Gewinn oder wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
16.7 Die Haftung von Optica für Datenverlust wird auf Softwarefehler den typischen Wiederherstellungs- aufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn, es liegt grobes Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) von Optica vor.
16.8 Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Optica.
16.9 Verhindern höhere Gewalt, sonstige außergewöhnliche Umstände, die Optica nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- lerzu vertreten hat (z. B. Betriebsstörungen, technische MängelArbeitskampf, Störungenein Ausfall des Internets, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs von Optica nicht verschuldete Lieferausfälle der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferungLieferanten von Optica etc.), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für SchädenUmstände, die entstehenim Einflussbereich des Kunden liegen (z. B. Systemausfälle der IT des Kunden, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztLeistungsstörungen bei dem vom Kunden beauftragten Service-Provider etc.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden), die termingerechte Leistungs- erbringung durch vorsätzliches Optica, ist Optica berechtigt, die Erfüllung der übernommenen Leistungspflichten um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird Optica die Erfüllung einer Leistungspflicht aus einem der genannten Gründe unmöglich oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehenunzumutbar, ist Optica berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Vergütungsansprüche von Optica für schon erbrachte Leistungen bleiben von einer solchen Kündigung unberührt. Schadensersatz- ansprüche des Kunden wegen einer solchen Kündigung sind ausgeschlossen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Eine Anbindung an Die Ti
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassenDie Spielwarenmesse eG haftet für Körperschäden (Schäden aus Verletzung von Leben, wird Körper oder Gesund- heit), die Haftung auf einer Pflichtverletzung beruhen, die der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich Messeveranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinnvertreten haben, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden Schä- den, die auf einer vorsätzlichen oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inklgrob fahrlässigen Pflichtverletzung des Messeveranstalters, seiner gesetz- lichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen Die Spielwarenmesse eG haftet darüber hinaus für sonstige Schäden, die auf Softwarefehler einer fahrlässigen Verletzung von nicht Kar- dinalpflichten oder wesentlicher Vertragspflichten durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen Spielwarenmesse eG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesen Fällen haftet der Messeveranstalter nur, wenn es sich bei den Schä- den um typische Schäden und nicht um Folgeschäden handelt, und dann auch nur bis zur Höhe der fünffachen Summe des Beteiligungspreises, höchstens jedoch bis 10▇.▇▇▇ € ▇e Schadensfall; diese Haftungsbegrenzung gilt nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Personen des öffentlich- rechtlichen Sondervermögens. Gegenüber Ausstellern/ Mitausstellern, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sonderver- mögen sind;
e. ausgeschossen , haftet der Messeveranstalter für Schäden durch Übermittlungsfeh- lerund Verluste an dem von dem Aussteller/Mitaussteller eingebrachten Gut sowie an der Standeinrichtung in kei- nem Fall. Hierbei ist es unbeachtlich, technische Mängelob die Schäden und Verluste vor, Störungenwährend oder nach der Messe entstehen. Das Gleiche gilt für die von den Ausstellern, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- Mitausstel- lern, Angestellten oder Beauftragten im Messegelände abgestellten Fahrzeuge. Eine verschuldensunabhängige Haftung wegen anfängli- cher Mängel des Messegeländes oder der überlassenen Standfläche ist ausgeschlossen. In Deutschland gelten auch während der Laufzeit sowie während der Aufbau- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb Abbauzeiten der Insights-X die Bestimmungen des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für SchädenMindestlohngesetzes. Der Aus- steller sowie Mitaussteller verpflichtet sich, die entstehenBestim- mungen des Mindestlohngesetzes, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten soweit gesetzlich geschuldet, einzuhalten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztdie Spielwarenmesse eG insofern von jeder Haftung freizustellen, sollten Dritte die Spielwarenmesse eG ganz oder auch nur anteilig in Anspruch nehmen. Die vorstehende Haftungsregelung gilt im Übrigen entsprechend.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Teilnahmebedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen12.1 Wegen der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, wird insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, etc. haftet DigiTrans bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12.2 Gegenüber Unternehmer-Kunden werden die Verjährungsfristen des § 1489 ABGB dahingehend verkürzt, dass Schadenersatzansprüche gegenüber der DigiTrans nach sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens jedoch nach drei Jahren ab Vertragsschluss bei sonstiger Verjährung gerichtlich geltend zu machen sind.
12.3 Gegenüber Unternehmer-Kunden ist die Haftung, unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung (Vertrag, Delikt, Gefährdungshaftung oder anderer Rechtsgrund), soweit rechtlich zulässig, beschränkt auf die niedrigere der beiden folgenden Beträge:
(a) tatsächlicher Deckungsbetrag einer allenfalls durch DigiTrans abgeschlossenen Haftpflichtversicherung oder (b) Auftragswert des Vertrags, dessen Pflichten DigiTrans verletzt hat. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die DigiTrans zu Bearbeitung übernommen hat.
12.4 Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in diesen AGB ist jede Haftung der DigiTrans gegenüber dem Kunden für Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbußen oder jeden anderen Folgeschaden, ausgeschlossen.
12.5 Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen Mitarbeiter der DigiTrans, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
12.6 Die Haftung der DigiTrans ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von DigiTrans autorisierte Dritte, oder natürlichen Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartung, sofern DigiTrans nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
12.7 Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die DigiTrans haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadensversicherung (z.B.: Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen und beschränkt sich die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt DigiTrans insoweit auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für SchädenNachteile, die auf Softwarefehler von nicht dem Kunden durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. Daten- lieferungB.: höhere Versicherungsprämien), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassenSofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen nichts Abweichendes geregelt ist, wird haf- tet Crayon Schweiz AG unbeschränkt für Vor- satz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Crayon Schweiz AG – ausser im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, wenn vertragswesentliche Hauptpflich- ten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Kardinals- pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung Vo- raussetzung für die ordnungsgemässe Ver- tragserfüllung sind und auf deren Erfüllung der Kunde regelmässig und berechtigterweise ver- traut und die als absolut notwenige Grundlage des Vertragsverhältnisses zu werten sind. Die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt von Crayon Schweiz AG für leichte Fahrlässigkeit ist dabei begrenzt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzwden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vertragsty- pischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare und unvorherseh- bare Schäden, Produktions- und Nutzungsaus- fall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% einfacher Fahr- lässigkeit - ausser im Falle der jährlich zu bezahlenden VergütungVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - ausgeschlossen. In je- Die ordnungsgemässe Datensicherung obliegt dem Fall ist die maximale Kunden. Für Datenverluste haftet Crayon Schweiz AG - ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nicht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. - ausschlüsse gelten nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunab- hängige Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferungAnsprüche nach dem Produkthaftungsgesetz). Soweit die Haftung ausgeschlossen oder be- schränkt ist, Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als gilt dies auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüchedie persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Ver- treter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Crayon Schweiz AG.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassenEntstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet die VTJS dafür (Berufshaftpflicht ge-‐ mäss VAG). Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobfahrlässiger Handlung. Für Schäden aus entgangenem Gewinn haftet die VTJS nicht. Wird ein Leistungsanspruch geltend gemacht, wird dieser nur akzeptiert, sofern der Mandant sämtliche Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat. Sind Unterlagen oder Informationen des Mandanten unvollständig oder mangel-‐ haft und entsteht direkt oder indirekt daraus ein Schaden, haftet die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzwVTJS nicht dafür. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden VergütungSchadenersatzansprüche verjähren 6 Monate nach bekannt werden des Schadens. In je- Endet die Vertragsbeziehung zwischen dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- Mandanten und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung dem VTJS (z.B. Daten- lieferungdurch Kündigung Maklermandat), Unterbrüche und Störungen endet auch der Telekom- munikationsverbindungenHaftungsanspruch gegenüber dem VTJS. Dort wo nicht das Versicherungsunternehmen für die Fehler, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund Nachlässigkeiten oder unrichtigen Auskünfte aus der Vermitt-‐ lungstätigkeit der VTJS haftet, hat die VTJS eine Berufshaftpflicht bei der AIG Europe Limited, CH-‐8152-‐Glattbrugg abge-‐ schlossen wurde) über eine Summe von Viren2 Millionen Schweizer Franken abgeschlossen (gem. Art. 45 VAG). Haftungsansprü-‐ che sind zu richten an: Versicherungs Treuhand ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ GmbH, Würmern(VTJS) ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, Trojanischen Pferden▇▇-‐▇▇▇▇ ▇▇▇▇, DDOS-Attacken079 606 82 26, Hacking und derglei- chenz.H. ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Die BSC Broker Service Center Gmbh (BSC) erbringt Dienstleistungen für die VTJS. Diese umfasst das Produktemarketing, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund erarbeiten von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schädenallgemeinen Vergleichen, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder SachschädenOffertkoordination, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehenTriage der Korrespondenz, die Provisionsabrechnung und weitere von uns delegierten Leistungen. Das Riskmanagement und die Betreuung der Mandanten obliegt alleine der VTJS. Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet alleine die VTJS. Die BSC haftet gegenüber dem Mandaten nicht. Jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem Mandaten sind wegbedungen. Mit der Unter-‐ schrift auf dem Maklermandat erklärt sich der Mandant als damit einverstanden.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Haftung. 22.1 Soweit 10.1 TUI TICKET SHOP haftet für die ordnungsgemäße Abwicklung der ihr erteilten und von ihr bestätigten Aufträge unter Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Dies gilt auch für die mögliche entgeltliche Freischaltung der IBE-Tarifdatenbank (s. Ziff. 3) aufgrund von gesonderten Vereinbarungen mit dem Vertragspartner. Eine Haftung entfällt bei unentgeltlicher Freischaltung und Nutzung der IBE- Tarifdatenbank durch den Vertragspartner.
10.2 TUI TICKET SHOP haftet für durch sie, durch ihre Vertreter und/oder Beschäftigten bei Nutzung der IBE (s. Ziff. 3) entstandene Schäden des Vertragspartners nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der von TUI TICKET SHOP zu zahlende Schadenshöchstbetrag für verschuldete Handlungen, Unterlassungen oder Mängel, die die Dienstleistung betreffen, ist – soweit gesetzlich zugelassenzulässig – begrenzt auf € 1.000,00 (eintausend EURO). TUI TICKET SHOP haftet nicht für etwaige Schäden (einschließlich Schäden wegen entgangener Geschäfte, wird Geschäftsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstiger finanzieller Verluste), die aus Ansprüchen Dritter resultieren.
10.3 TUI TICKET SHOP haftet nicht für die vertragsgemäße Durchführung vermittelter Flugleistungen, soweit sich aus der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges ergibt.
10.4 Die vertragliche Haftung von TUI TICKET SHOP aus der Vermittlungstätigkeit ist auf den 1,5-fachen Preis der vermittelten Flugleistung beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von TUI TICKET SHOP herbeigeführt wurde und die Beschränkung für den konkreten Schadensfall gesetzlich zulässig ist.
10.5 Die Versendung von Flugscheinen und Dokumenten erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners.
10.6 Über die Einhaltung notwendiger Pass-und Visumerfordernisse, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet gegebenenfalls der Vertragspartner den Fluggast. Für die Beschaffung jener Dokumente ist der Fluggast selbst verantwortlich.
10.7 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften der Fluggesellschaften übernimmt TUI TICKET SHOP bei pflichtgemäßer Erkundigung bei den Fluggesellschaften, den zuständigen Stellen und Behörden keine Gewähr.
10.8 TUI TICKET SHOP übernimmt ferner keine Haftung für die Fluggastbeförderung und hierdurch eintretende Verluste, Verspätungen, Beschädigungen oder Unfälle. Die Haftung der Leis- tungserbringerinFluggesellschaften richtet sich ausschließlich nach dem Luftverkehrsgesetz, gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften (z. B. VO (EG) 2027/97, VO (EG) 261/2004), dem Montrealer Übereinkommen, dem Warschauer Abkommen nebst seiner Ergänzungsabkommen sowie den allgemeinen Beförderungs-und Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften.
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle 10.9 Der Vertragspartner stellt TUI TICKET SHOP von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schädenjeder Inanspruchnahme durch Dritte frei, die auf Softwarefehler aus einer unrichtigen oder missverständlichen Darstellung der Rechts- und Vertragsverhältnisse gem. Ziff. 1.1 und 1.2, der schuldhaften Verletzung von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- Aufklärungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs Informationspflichten gem. Ziff. 3 und/oder einer Verletzung der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztVertraulichkeitsverpflichtung gem. Ziff. 9 herrührt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen5.1 Konica Minolta haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim- mungen für
a. Schäden, wird die Konica Minolta vorsätzlich oder grob fahrläs- sig verursacht,
▇. ▇▇▇▇▇▇▇, deren Nichteintritt Konica Minolta garantiert hat,
▇. ▇▇▇▇▇▇▇, die auf einem arglistig von Konica Minolta ver- schwiegenen Mangel beruhen,
▇. ▇▇▇▇▇▇▇, für die Konica Minolta nach dem Produkthaf- tungsgesetz einstandspflichtig ist,
▇. ▇▇▇▇▇▇▇ an Leben, Körper und Gesundheit, die von Konica Minolta zu vertreten sind.
5.2 Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet Konica Minolta wie folgt: Beruht der Schaden auf der Ver- letzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsge- mäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (sog. Kar- dinalpflicht), ist die Haftung auf vertragstypische, d.h. bei Anwen- dung der Leis- tungserbringerinverkehrsüblichen Sorgfalt im Zeitpunkt des Vertrags schlusses vorhersehbare Schäden begrenzt. Insofern ist die Haf- tung
a. beschränkt für die Beschädigung oder den Verlust von elektronisch ge speicherten Daten auf 50% den Aufwand beschränkt, der geschuldeten Vergütung bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist bzw. wäre; in jedem Fall aber
b. auf die Deckungssumme der IT-Versicherung, der Betriebs- haftpflichtversicherung oder der Produkthaftpflichtversiche- rung von Konica Minolta beschränkt - je nachdem, welchem Bereich das jeweilige Schadensereignis zuzuordnen ist.
5.3 Beruht der Sach- oder Vermögensschaden auf der leicht fahr- lässigen Verletzung einer Vertragspflicht, die keine Kardinal- pflicht im Sinne von Ziffer 5.2 darstellt, ist die Haftung ausge- schlossen. Das Gleiche gilt im Falle der befristeten Überlassung von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte On-Premise-Software oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen einer „Software as a Service“ für Schäden, die auf Softwarefehler von ein bereits bei Abschluss des Vertrages vorhande- ner oder angelegter Mangel der Software verursacht, es sei denn, Konica Minolta trifft insoweit ein Verschulden oder Konica Minolta beseitigt den Mangel nach Kenntnis nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- unverzüglich und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztdem Kunden entsteht hierdurch ein Schaden.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten 5.4 Ansprüche auf Ersatz eines Sach- oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungVermögensschadens im Sinne von Ziffer 5.2 verjähren mit Ablauf eines Jahres ab Kennt- nis des Kunden vom Eintritt des Schadens.
22.3 Haftungsbeschränkung 5.5 Die vorstehenden Haftungsregeln gelten für alle Erfüllungsgehil- fen von Konica Minolta und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüchesind auf etwaige Aufwendungsersatz ansprüche des Kunden nach § 284 BGB entsprechend anzuwen- den.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Software Transfer Agreement
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen4.1 Hotel Josefine haftet für von Gästen eingebrachte Wertsachen der Höhe nach mit einer Summe von EUR 1.100,00 beschränkt, wird sofern der Schaden nicht vom Gastwirt oder seinen MitarbeiterInnen verschuldet ist. Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet Hotel Josefine bis zu einem Betrag von EUR 550,00, außer die Sachen wurden in Kenntnis ihrer Beschaffenheit übernommen oder der Schaden wurde von ihm selbst oder einem seiner MitarbeiterInnen verschuldet. Nicht als Wertsachen gelten Gegenstände des persönlichen Bedarfs (etwa Fotoapparate, Videokameras, CD-Player, Pelzmäntel, Mobiltelefone, Notebooks, E-Reader und Ähnliches) oder andere Gegenstände, die der ▇▇▇▇ am Körper trägt (etwa Kleidung, Portemonnaies, Schmuck und Ähnliches). Diese Gegenstände werden nicht von Hotel Josefine ersetzt. Die Haftung von Hotel Josefine beginnt erst mit dem Einbringen der Leis- tungserbringerinWertsachen durch den ▇▇▇▇. Als eingebrachte Sachen sind jene Sachen zu verstehen welche vom ▇▇▇▇ Hotel Josefine oder einem seiner MitarbeiterInnen übergeben, an einen von ihnen zugewiesenen oder dazu bestimmten Ort gebracht wurden. Die bloße Anweisung Sachen auf besondere Weise (etwa in einem Zimmersafe oder Ähnlichem) zu verwahren bedeutet für sich allein noch keine besondere Verwahrung, welche eine Haftung von Hotel Josefine begründet. Die Haftung ist in jedem Fall ausgeschlossen, sofern der ▇▇▇▇ den eingetretenen Schaden nicht unverzüglich ab Kenntnis Hotel Josefine anzeigt. Wertsachen und Bargeld können entweder im Safe des Zimmers oder kostenlos nach Maßgabe freier Kapazitäten im Safe von Hotel Josefine deponiert werden. Für nachweislich im Zimmersafe untergebrachtes Bargeld und Schmuck besteht eine maximale Haftsumme von EUR 3.600,00.
a. beschränkt 4.2 Vom Vertragspartner im Zuge des Aufenthalts zurückgelassene Gegenstände werden, soweit Sie einen erkennbaren Wert von EUR 10,00 überschreiten, nur auf 50% Anfrage bis spätestens 14 Tage nach dem Aufenthalt auf Wunsch, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Danach werden die Gegenstände, sofern kein erkennbarer Wert besteht, im Fundbüro abgegeben oder von Hotel Josefine entsorgt. Für nachweislich im Zimmersafe untergebrachtes Bargeld oder Schmuck besteht eine maximale Haftsumme von EUR 3.600,00.
4.3 Hotel Josefine haftet gegenüber Verbrauchern mit Ausnahme von Personenschäden nicht im Falle von leichter Fahrlässigkeit. Gegenüber Unternehmern haftet Hotel Josefine nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, wobei die Beweislast beim Unternehmer liegt und Folgeschäden, immaterielle Schäden und entgangener Gewinn keinesfalls ersetzt werden.
4.4 Hotel Josefine haftet nicht, wenn dem Vertragspartner, dessen Beschäftigten, Beauftragten, Besuchern oder Gästen während oder im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder beim Besuch der geschuldeten Vergütung Gastronomie und angeschlossenen Räume Gegenstände abhandenkommen; dies gilt auch für Diebstähle. Der Vertragspartner kann wertvolle Gegenstände, Gepäck oder Geld durch Übergabe an Hotel Josefine in den zugewiesenen Räumen bzw. im Falle Safe hinterlegen, wobei in diesem Fall die Haftung von periodisch wiederkehrenden Vergütungen Hotel Josefine der Höhe nach maximal EUR 3600.- beschränkt ist
4.5 Für eingebrachte Wertgegenstände, die Hotel Josefine nicht zur Verwahrung übergeben wurden, wird keine Haftung übernommen. Der Vertragspartner hat für eine ausreichende Versicherung seiner eingebrachten Wertgegenstände selbst zu sorgen.
4.6 Sofern den Geschädigten am eingetretenen Schaden ein Verschulden trifft, behält sich Hotel Josefine vor, den Schaden nur in jener Höhe zu ersetzen, welche seinem Verschulden entspricht. Jener Teil des Schadens, welcher auf 50% das Verschulden des Geschädigten zurückzuführen ist, wird von Hotel Josefine nicht ersetzt. Die Gastwirtehaftung trifft Hotel ▇▇▇▇▇▇▇▇ nicht, sofern es den Beweis erbringen kann, dass der jährlich Schaden weder durch ihn bzw. einen seiner MitarbeiterInnen noch durch ein- und ausgehende Fremde verursacht wurde. Als ein- und ausgehende Fremde sind bspw. Gäste und Lieferanten zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinnverstehen, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden jedoch Räuber oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztEinbrecher.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen8.1 freenet kann nicht ständig die eingestellten Inhalte überprüfen oder auf diese Einfluss nehmen. freenet ist für fremde Inhalte nur dann verantwortlich, wird die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. a) wenn freenet Kenntnis von den rechtswidrigen Handlungen oder den Informationen hat und im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen Schadensersatzansprüchen auch die Tatsachen oder Umstände kennt, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird und b) wenn freenet nicht unverzüglich tätig geworden ist, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald freenet diese Kenntnis erlangt hat. Vorge- nanntes gilt nur für die Portale von freenet. Von den Inhalten sämtlicher Seiten, auf 50% die direkte oder indirekte Verweise (sog. „Links“) aus dem Angebot von freenet be- stehen, distanziert sich freenet ausdrücklich. Für die Inhalte dieser Seiten sind die Anbieter der jährlich zu bezahlenden Vergütungjeweiligen Seiten selbst verantwortlich. In je- dem Fall ist Dasselbe gilt für alle Inhalte der Seiten, die maximale Haftung jedoch innerhalb des Angebotes von freenet in sog. „Frames“ unter einer freenet- Navigationsleiste dargestellt werden.
8.2 freenet übernimmt keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Produkte.
8.3 freenet weist ausdrücklich darauf hin, dass auch die von freenet angebotenen Sicherheitsprodukte keinen 100%igen Schutz vor Viren, Spam oder ähnlichen Com- puterangriffen bieten. freenet übernimmt daher keine Gewähr für die Sicherheit eines Dienstes vor entsprechenden Gefährdungen.
8.4 freenet haftet für Vermögensschäden, die von freenet auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;Grund einer fahr- lässigen Verletzung der Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit verursacht werden, nach den Regelungen des § 70 Telekom- munikationsgesetz (TKG).
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte 8.5 Im Übrigen haftet freenet bei Vorsatz oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inklgrober Fahrlässigkeit. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für SchädenFür Schä- den, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- lereinfacher Fahrlässigkeit der freenet oder etwaige Erfüllungsgehilfen be- ruhen, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehenhaftet freenet nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermög- licht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt freenet je- doch nicht für Personen oder Sachschädenden nicht vorhersehbaren, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehennicht vertragstypischen Schaden. Bei Schä- den an Leben, Körper und Gesundheit haftet freenet dem Kunden gegenüber unbe- grenzt. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt un- berührt.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Nutzung Der Internetdienste Der freenet.de GMBH
Haftung. 22.1 Die mittelbar als Treugeber an der Investmentgesellschaft betei ligten Anleger haften nicht unmittelbar für Verpflichtungen der Investmentgesellschaft. Soweit gesetzlich zugelassenjedoch für die im Auftrag des Treugebers im Handelsregister eingetragene Treuhänderin eine persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten der Investmentge sellschaft entsteht (z. B. wenn die Treuhänderin und somit die Treugeber ihre Haftsumme durch Auszahlungen zurückerhalten haben und die Treuhänderin somit den Gläubigern der Invest mentgesellschaft bis zur Höhe der Haftsumme gemäß §§ 171, wird 172 HGB unmittelbar haftet), hat der jeweilige Treugeber die Treu händerin von dieser Haftung entsprechend seinem Anteil an der für ihn treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung freizu stellen (vgl. § 4 des Treuhandvertrages). Diesen Freistellungsan spruch kann die Treuhänderin abtreten (vgl. § 3 Abs. 2 des Treu handvertrages) oder verwerten. Sofern und sobald ein Treugeber seine Treugeberbeteiligung in eine Beteiligung als Direktkommanditist umgewandelt hat und er im Handelsregister als Direktkommanditist eingetragen ist, entfällt die vorgenannte Freistellungsverpflichtung, es sei denn, der Freistellungsanspruch der Treuhänderin ist bereits vor der Ein tragung des umwandelnden Treugebers im Handelsregister ent standen. Der Treugeber haftet nicht für entsprechende Verpflich tungen der anderen Treugeber gegenüber der Treuhänderin. Der Direktkommanditist haftet sodann mit seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme i. H. v. 1 % seiner Einlage persönlich, solange er seine Einlage in Höhe der Haftsumme noch nicht geleistet hat. Zudem lebt grundsätzlich die persönliche Haftung eines Gesell schafters bzw. die Freistellungsverpflichtung des Treugebers gegenüber der Treuhänderin in dem Umfang wieder auf, in dem der Direktkommanditist bzw. Treugeber Ausschüttungen erhält, die den Saldo seiner Kapitalkonten unter den Betrag der für ihn (Direktkommanditist) bzw. der für ihn von der Treuhänderin für seine Rechnung (Treugeber) im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sinken lässt. Eine solche Ausschüttung erfordert jedoch die Zustimmung des betroffenen Gesellschafters (vgl. § 152 Abs. 2 KAGB sowie § 16 (4) des Gesellschaftsvertrages). Eine weitergehende Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt Anleger analog der §§ 30 f. GmbHG bis zur Höhe aller von der Investmentgesellschaft emp fangenen Auszahlungen ohne Begrenzung auf 50% die Haftsumme kommt in Betracht, wenn durch die Auszahlung der geschuldeten Vergütung bzwInvestment gesellschaft – und unter Berücksichtigung der Haftung der Kom plementärin – das Vermögen der Komplementärin unter den Nennbetrag des Stammkapitals sinkt oder eine bei dieser bereits bestehende Unterbilanz verstärkt wird. Eine Nachhaftung des Anlegers im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% seines Ausscheidens während der jährlich zu bezahlenden VergütungLaufzeit der Investmentgesellschaft für bis dahin be gründete Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft ist gemäß § 152 Abs. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt6 KAGB ausgeschlossen.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Sales Prospectus
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen10.1. Für ▇▇▇▇▇▇▇ aus der Verletzung von Leben, wird die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte Körper oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten Gesundheit sowie für Mangelfolgeschäden Schä- den, die sie vorsätzlich oder Schäden infolge von Da- tenverlusten grob fahrlässig verursacht hat, haftet queo unbeschränkt. Im Fall einer weder vorsätzlichen noch grob fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen Kardinalpflichten) haftet queo nur für solche Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch für queo bei Vertrags- schluss vernünftigerweise vorhersehbar waren.
10.2. Für die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;Haftungsbegrenzungen gelten folgende Einschränkungen:
e. ausgeschossen a) Bei Haftung wegen Vorsatz oder Arglist gelten allein die gesetzlichen Verjährungsre- gelungen.
b) Die Haftung für Schäden durch Übermittlungsfeh- leraus der Verletzung des Lebens, technische Mängeldes Körpers oder der Ge- sundheit, Störungendie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Ver- tragspartei oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- bleibt unberührt.
c) Die Haftung aus der Übernahme eines Garantieversprechens, die Haftung beim arg- listigen Verschweigen eines Mangels und Pflegetätigkei- tendie Haftung aus anderen unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
10.3. Eine Haftung queos für mittelbare Schäden oder Folgeschäden bei leicht fahrlässigem Verhalten, Unterbrüchen selbst wenn queo über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde, ist ausgeschlossen. Hiervon umfasst wird auch der Ersatz vergeblicher Aufwendungen, insoweit es sich hierbei um mittelbare oder Folgeschäden handelt.
10.4. Für Datenverluste (Löschung oder Verlust der Integrität und StörungenKonsistenz von Daten) ist eine Haftung, welche soweit sie überhaupt besteht, auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs den Wiederherstellungsaufwand be- schränkt; eine Haftung scheidet aus, soweit der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sindKunde keine ordnungsgemäße Datensiche- rung vorgenommen hat, namentlich Verzug bei die eine Rekonstruktion der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen Daten mit vertretbarem Aufwand ermöglicht.
10.5. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schädenäußeren Ereignissen, die entstehenqueo die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind von queo nicht zu vertreten. Dazu gehören insbesondere Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen und Materialbeschaffungsschwierigkeiten. Dies gilt auch, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztdie Ereignisse bei Lieferanten oder Unterlieferanten von queo eintreten.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: General Terms and Conditions
Haftung. 22.1 Soweit 6.1 Eine Haftung der GGA Maur im Zusammenhang mit der Gegenstandslosigkeit einer Anmeldung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
6.2 Für unsachgemässe Installation von Zugangsgeräten übernimmt die GGA Maur keine Haftung.
6.3 Bei Funktionsstörungen und Unterbrüchen kann weder ein Schadenersatz noch eine Minderung der Dienstleistungspreise geltend gemacht werden. Die GGA Maur haftet insbesondere nicht für die Folgen von Störungen und Unterbrüchen ihrer Dienstleistungen. Ausdrücklich ist die GGA Maur nicht haftbar für zusätzliche Aufwendungen, erlittenen Verlust oder entgangenen Gewinn beim Kunden.
6.4 Die GGA Maur haftet ausschliesslich für nachgewiesene Schäden, die dem Kunden durch absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung durch die GGA Maur entstehen. Jede weitere Haftung der GGA Maur für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Art ist, soweit gesetzlich zugelassenzulässig, ausgeschlossen.
6.5 Die GGA Maur kann nur den technischen Zugang zu den Angeboten dritter Anbieter vermitteln. Für den Inhalt, die Richtigkeit und die Verfügbarkeit dieser Angebote kann die GGA Maur keine Haftung übernehmen.
6.6 Die GGA Maur haftet nicht für das Verhalten von ▇▇▇▇▇▇, für andere Anbieter, deren Kunden und anderen InternetBenutzern.
6.7 Kann die GGA Maur aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Naturereignisse von besonderer Intensität, Krieg, Aufruhr, Arbeitskonflikte, Unfällen, Leistungsstörungen bei Drittlieferanten, unvorhergesehene behördliche Auflagen etc. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung solange aufgeschoben, als das Ereignis der höheren Gewalt andauert. Eine Haftung der Leis- tungserbringerinGGA Maur ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale 6.8 Die GGA Maur schliesst jede Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen aus für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;aus der Benützung der Dienstleistungen oder anderer Produkte und Dienstleistungen der GGA Maur entstehen.
e. ausgeschossen 6.9 Der Kunde haftet für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für alle Schäden, die der GGA Maur oder Dritten durch die Beschädigung der Zugangsgeräte oder durch widerrechtliche Benützung der Dienstleistungen der GGA Maur entstehen.
6.10 Die Versicherung der Zugangsgeräte ist Sache des Kunden, wenn der für Verlust oder Beschädigung (Diebstahl, Wasser, Feuer, Blitzschlag etc.) haftet. Kommt ein oder kommen alle Zugangsgeräte durch Diebstahl abhanden, so hat der Kunde innerhalb die Pflicht, den Diebstahl unverzüglich der Cloud GGA Maur zu melden sowie einen entsprechenden Polizeirapport beizubringen. GGA_AGB_20170613
6.11 Im Falle der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztKündigung des Teilnahmevertrages durch den Grund eigentümer als Vermieter wird allfälligen Mietern in der angeschlossenen Liegenschaft der Zugang zum Kommunikationsnetz der GGA Maur unterbunden. Der Grundeigentümer haftet für die daraus entstehenden Forderungen auf Grund des Wegfalles der verschiedenen Dienst leistungen der GGA Maur zugunsten der Mieter. Die GGA Maur behält sich das Recht vor, Regress auf den Grundeigentümer zu nehmen. Genossenschaft GGA Maur ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇-▇▇▇▇ ▇▇▇▇, +▇▇ ▇▇ ▇▇▇ ▇▇ ▇▇, Helpline 0800 88 19 11, ▇▇▇.▇▇, ▇▇▇▇@▇▇▇.▇▇
22.2 7.1 Sollte sich ergeben, dass eine Vertragsbestimmung wegen Unvereinbarkeit mit einer zwingenden Rechtsvorschrift ungültig ist, so wird dadurch der Rest der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung entfallene Bestimmung soll durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschädeneine andere Bestimmung ersetzt gelten, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehenden ursprünglich angestrebten Zweck in gesetzeskonformer Weise möglichst umfassend verwirklicht.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen18.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertragli- cher Pflichten, wird insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
18.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden haften wir abgesehen von Personenschäden nur, wenn uns grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Unternehme- rischen Kunden gegenüber ist die Haftung der Leis- tungserbringerinauch be- schränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allen- falls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversiche- rung.
a. beschränkt 18.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich aus- gehandelt wurde.
18.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Mo- naten ab Kenntnis vom Schaden gerichtlich geltend zu machen.
18.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprü- che gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfül- lungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf 50% der geschuldeten Vergütung bzweinen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.
18.6. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall Unsere Haftung ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, In- betriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder na- türliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsaus- schluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, so- fern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung über- nommen haben.
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl18.7. Verlust von Daten auf Wenn und soweit der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen Kunde für Schäden, für die auf Softwarefehler von nicht wir haften, Versicherungsleistungen durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung eine ei- gene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Scha- denversicherung (z.B. Daten- lieferung)Haftpflichtversicherung, Unterbrüche Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und Störungen andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schädenbeschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nach- teile, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztdem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versiche- rungsprämie).
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen10.1 Der Kommunikationsdesigner haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Vorlagen, wird Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet der Kommunikationsdesigner auch bei Fahr- lässigkeit. Im übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Haftung der Leis- tungserbringerinErreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. 10.2 Für Aufträge, die im Falle Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Kommunikationsdesigner gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, den Kommunikationsdesi- gner trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Der Kommunikationsdesigner tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Kommunikationsdesigner übergebenen Vor- lagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auf- traggeber den Kommunikationsdesigner von periodisch wiederkehrenden Vergütungen allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.4 Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Reinzeichnungen auf 50% etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Kommunikationsdesigners für erkennbare Mängel.
10.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Kommunikationsdesigner geltend zu machen. Zur Wahrung der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall Frist genügt die rechtzeitige Ab- sendung der Mängelrüge.
10.6 Der Auftraggeber ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schädenverpflichtet, die auf Softwarefehler von nicht durch rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbststän- dig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- Entwürfe und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt grober Fahrlässigkeit nicht für Personen oder Sachschädendie rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind. Für die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehenvom Auftraggeber zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung des Kommunikationsdesigners.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Avg Kommunikationsdesign
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die 4.1. Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen seitens Almbad für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten eigenes Verschulden (inkl. Verlust gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen):
4.1.1. Die Haftung von Daten Almbad, auch für deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, ist auf Vorsatz
4.1.2. Die unter 4.1.1. genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht - für die Haftung für Schäden aus der Cloud Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Leistungserbringerin);Gesundheit, wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Almbad oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Almbad beruhen; bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) durch Almbad einschließlich deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; in diesem Fall beschränkt sich der Schadensersatz auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden.
d. ausgeschlossen für Schäden(1) Die Inanspruchnahme bestimmter Leistungen von Almbad erfordert gegebenenfalls
(2) Almbad haftet weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber den Gästen/Teilnehmern des Kunden bei Unfällen jedweder Art, die sofern diese auf Softwarefehler den Konsum von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software Alkohol oder sonstigen Rauschmitten zurückzuführen sind;. Physiologische und psychologische Insuffizienzen von Veranstaltungs- teilnehmern sind dem Almbad Sillberghaus vom Veranstalter (Kunden) als Vertragspartner mitzuteilen.
e. ausgeschossen (3) Die Locations befinden sich im alpinen Gelände. Zäune, Brüstungen, Mauern, Baumstämme und das Schwimmbad bergen daher ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Wege und Treppen sind bei Schnee und Eis nicht geräumt und gestreut. Das Betreten und die Nutzung von Sportgeräten (Indo-Board, Slackline etc.) erfolgen auf eigene Gefahr des Kunden. Eltern haften stets für Schäden durch Übermittlungsfeh- lerihre Kinder. Der Kunde wird darauf hingewiesen, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- dass in der jeweiligen Location besondere Hinweise zu vorhandenen Gefahrenquellen ausliegen.
(1) Leistungen von Almbad werden grundsätzlich bei allen Witterungsbedingungen erbracht.
(2) Bei witterungsbedingter Gefahr für Leib und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung Leben (z.B. Daten- lieferungorkanartiger ▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇, Überschwemmung, Schnee, Wassermangel wegen Trockenheit; sonstige Fälle höherer Gewalt) ist Almbad zur Absage nichtdurchführbarer Leistungen berechtigt. Eine Haftung für die jeweilige Nichtdurchführbarkeit aufgrund höherer Gewalt wird seitens Almbad nicht übernommen.
(3) Hat das Almbad Sillberghaus begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Almbad Sillberghaus zu gefährden droht, kann das Almbad Sillberghaus die Veranstaltung absagen.
4.2. Haftung seitens Almbad für fremdes Verschulden bei (der Vermittlung von) Leistungen Dritter
4.2.1. Soweit sich die Leistungen von Almbad auf die Vermittlung anderer Unternehmen beschränken (vgl.
4.2.2. Die Regelungen unter 4.1. gelten bezüglich der Haftung von Almbad für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Unternehmens (Ziffer 4.2.1.) entsprechend.
4.3. Wird ein zur Durchführung der Veranstaltung hinzugezogenes Unternehmen nicht vermittelt, sondern als Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfe von Almbad tätig (vgl. 2.4.1.), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, gelten die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich Vorschriften zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.Ziffer
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Sources: Location Rental Agreement
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen12.1 M+M haftet unbeschränkt - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wird - für arglistig verschwiegene Mängel, - für die Haftung Verletzung von Leben, ▇▇▇▇ oder Gesund- heit, - nach den Vorschriften des Produkthaftungsgeset- zes sowie - im Umfang einer von M+M übernommenen Garan- tie.
12.2 Bei der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist, haftet M+M im Falle leichter Fahrlässigkeit, soweit der Schaden nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und ty- pisch ist, wobei die Haftung auf maximal € 50.000 für jeden einzelnen Schadensfall und € 100.000 für das gesamte Vertragsverhältnis be- grenzt ist.
12.3 Eine weitergehende Haftung von periodisch wiederkehrenden Vergütungen M+M besteht nicht.
12.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsge- hilfen, Vertreter und Organe von M+M.
12.5 Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden (z. B. Freigabe des Kunden trotz vom Kunden erkennbarer Fehler, unterlassene oder unzureichende Prüfung ei- nes Arbeitsergebnisses, unzureichende oder unregel- mäßige Datensicherung, unzureichende IT-Sicherheit) bleibt M+M davon unbenommen.
12.6 Der Kunde haftet für den Inhalt seines Auftrages bzw. die überlassenen Daten und Content und stellt M+M von allen rechtlichen, insbesondere wettbewerbs-, ur- heber-, marken-, geschmacksmuster-, datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Rechtsverletzungen nicht von M+M zu vertreten sind. Es liegt ausschließlich im Verantwor- tungsbereich des Kunden, vor Erteilung eines Auftra- ges die rechtliche Konformität und die in Bezug auf 50% der jährlich das betroffene geistige Eigentum rechtlich relevanten Fra- gen zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall klären.
12.7 Ein Schadensersatz des Kunden ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehenausgeschlossen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten mit dem Kunden ein individuelles Sicherheits- konzept vereinbart wurde und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztM+M diese Vorgaben einhält. Die Haftung von M+M nach 12.1 bleibt hiervon unberührt.
22.2 12.8 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss vorstehenden Bestimmungen gelten so- wohl für vertragliche als entsprechend auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüchedie Haftung von M+M für Sach- und Rechts- mängel, Verzugsschäden sowie im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassenCARPE DIEM hat – soweit deren Auswahl CARPE DIEM obliegt - die ZeitarbeitnehmerInnen bezüglich ihrer generellen Eignung zur Erfüllung der Anforderungen des Beschäftigers mit kaufmännischer Sorgfalt auszuwählen. Mangels anderer Vereinbarung hat CARPE DIEM nur für durchschnittliche berufliche Qualifikation und für Arbeitsbereitschaft der ZeitarbeitnehmerInnen einzustehen, wird keinesfalls für deren Arbeitserfolg. Bei Verletzung dieser Verpflichtung durch CARPE DIEM haftet CARPE DIEM dem Beschäftiger nur für den unmittelbar durch Auswahlverschulden bei Dritten, also Kunden des Beschäftigers, entstandenen Personen- und Sachschaden, jedoch nur insoweit, als eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Sorgfaltsverletzung in der Auswahl durch CARPE DIEM vorliegt und die Haftung mangelnde Eignung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzwZeitarbeitnehmerInnen nicht ohnehin für den Beschäftiger erkennbar ist. Keinesfalls haftet CARPE DIEM für von ZeitarbeitnehmerInnen verursachte Schäden im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener GewinnBetrieb des Beschäftigers, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin andere Umstände als eine unzureichende Auswahl zurückzuführen sind, namentlich Verzug ebenso nicht für Folgeschäden oder untypische, unvorhersehbare sowie mittelbare Schäden, für reine Vermögensschäden sowie für dem Beschäftiger entgangenen Gewinn. Von ZeitarbeitnehmerInnen verursachte, von CARPE DIEM nach Obigem zu vertretende Schäden sind CARPE DIEM vom Beschäftiger spätestens binnen 3 Werktagen nach Feststellung unter Angabe des Herganges und sämtlicher haftungsrelevanten Umstände, insbesondere der voraussichtlichen Schadenshöhe, bei sonstigem Ausschluss der Informationsübermittlung (Haftung von CARPE DIEM schriftlich mitzuteilen. CARPE ▇▇▇▇ hat sodann binnen 14 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung dem Beschäftiger dem Grunde nach schriftlich zu erklären, ob CARPE DIEM in die Haftung eintritt. Lehnt CARPE ▇▇▇▇ die Haftung ab oder tätigt binnen 14 Tagen keine Stellungnahme, so kann der Beschäftiger bei sonstigem Verfall binnen weiterer 4 Wochen nach dem Datum des Ablehnungsschreibens von CARPE DIEM bzw. nach Ablauf der Antwortfrist gerichtlich Klage erheben. Soweit CARPE DIEM haftet, ist die Haftung mit jenem Schadensbetrag begrenzt, mit dessen Entstehen CARPE DIEM bei Vertragsschluss auf Grund der ihm zu diesem Zeitpunkt vom Beschäftiger mitgeteilten Umstände typischer Weise rechnen musste, höchstens jedoch mit der Deckungssumme der von CARPE DIEM abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. CARPE DIEM haftet keinesfalls, soweit die ZeitarbeitnehmerInnen mit Geldangelegenheiten, wie z.B. Daten- lieferung)Kassenführung, Unterbrüche Verwahrung und Störungen der Telekom- munikationsverbindungenVerwaltung von Geld, Unterbrüche Wertpapieren und Störun- gen aufgrund anderen Wertsachen, betraut werden. Die Haftung von VirenCARPE ▇▇▇▇ für überlassene FahrerInnen von Motorfahrzeugen, Würmernvon Baumaschinenführern und dergleichen ist ebenso ausgeschlossen. Es obliegt dem Beschäftiger allein, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztsich gegen solche Risiken zu schützen.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: General Terms and Conditions for the Provision of Temporary Workers
Haftung. 22.1 12.1. Eine Haftung von DENTSPLY für leichte Fahrlässigkeit wird, mit Ausnahme von Personenschäden und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, gänzlich ausgeschlossen.
12.2. Dem Grunde nach bestehende Schadenersatzansprüche werden, außer bei krass grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, mit der Höhe des Kaufpreises der betreffenden Lieferung begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden wird, außer bei krass grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ausgeschlossen.
12.3. Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. von DENTSPLY aus Schadenersatz ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Falle Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Lieferanten von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% DENTSPLY gelten dabei nicht als Erfüllungsgehilfen. DENTSPLY ist jederzeit berechtigt, dem Besteller etwaige gegen Lieferanten zustehende Ansprüche Zug um Zug gegen Abgabe eines Anspruchsverzichts des Bestellers gegenüber DENTSPLY abzutreten.
12.4. Schadenersatzansprüche des Bestellers aus der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf Mangelhaftigkeit der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schädengelieferten Ware selbst, die auf Softwarefehler nicht innerhalb von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler6 (sechs) Monaten ab Kenntnis des Schadens, technische Mängellängstens jedoch innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab Lieferung erhoben werden, Störungengelten als verjährt. Für sonstige Schadenersatzansprüche gilt, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- dass sie binnen 12 (zwölf) Monaten ab Kenntnis von ▇▇▇▇▇▇▇ und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen Schädiger zu erheben sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung)widrigenfalls sie wiederum als verjährt gelten. Sofern solche Verjährungsfristen für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nicht rechtswirksam vereinbart werden können, Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, gelten diese Verjährungsfristen auf die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztgeringstmögliche zulässige Mindestdauer als verlängert.
22.2 12.5. Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt Anwendbarkeit der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungBeweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.
22.3 Haftungsbeschränkung 12.6. Ist der Besteller ein Verbraucher iSd KSchG, so ist eine Haftung von DENTSPLY für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden und Haftungsausschluss zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, gänzlich ausgeschlossen. Punkt 12.3. erster und zweiter Satz gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzwsinngemäß. quasi-vertragliche AnsprücheAnsonsten sind die Punkte 12.2. bis 12.5. nicht anwendbar.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen 13.1 Reuzenrad Bouw Lamberink BV haftet weder vertraglich noch außervertraglich für Schäden, die dem Kunden durch Fehler in den auf Softwarefehler der Grundlage des Vertrages gelieferten Materialien/Produkten entstehen, mit Ausnahme von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;Vorsatz oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit seitens Reuzenrad Bouw Lamberink BV.
e. ausgeschossen 13.2 Reuzenrad Bouw Lamberink BV haftet nur für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb die ihr bei der Erfüllung des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen Vertrages zuzurechnen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche soweit dies in diesem Artikel ausdrücklich angegeben ist und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, soweit sie nicht die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzterforderliche Sorgfalt angewandt hat.
22.2 Die Leistungserbringerin 13.3 Soweit die Reuzenrad Bouw Lamberink BV entgegen den Bestimmungen der Artikel 13.1, 13.2, 13.4 und 13.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch haftet, ist die Haftung der Reuzenrad Bouw Lamberink BV auf maximal 50 % der der Reuzenrad Bouw Lamberink BV aufgrund des Vertrages erhaltenen Nettorechnung beschränkt. Reuzenrad Bouw Lamberink BV haftet jederzeit bis zu einem Höchstbetrag von 250.000,00 € (zweihundertfünfzigtausend Euro). In allen vorgenannten Fällen ist die Haftung der Reuzenrad Bouw Lamberink BV auf die maximale Deckung des von der Versicherungsgesellschaft gedeckten Schadens beschränkt.
13.4 Reuzenrad Bouw Lamberink BV haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten indirekte Schäden, die dem Kunden oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungDritten entstehen, einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Umsatzeinbußen, Datenverlust und immateriellen Schäden.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss 13.5 Für die Bestimmung der Haftung der Reuzenrad Bouw Lamberink BV gemäß Artikel 13.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschädendie Bestimmungen der Artikel 9.2, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.9.3 und
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 5'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: General Terms and Conditions
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen13.1 NAUMANN-SYSTEMHAUS haftet für seine Mitarbeiter, wird Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz. a) nach den gesetzlichen Vorschrif- ten ohne Begrenzung der Schadenhöhe für Schä- den, die Haftung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Leis- tungserbringeringesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von Naumann-Systemhaus oder durch schwerwie- gendes Organisationsverschulden verursacht wurden b) höhenmäßig unbegrenzt bei Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit von Personen
a. beschränkt c) in anderen Fällen als a) und b) unter Begrenzung auf 50% die Schäden, die aufgrund der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle vertraglichen Verwendung der Leistungen von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen Naumann- Systemhaus typisch und vorhersehbar sind, und zwar aa) für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener GewinnSchäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen bb) für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von Naumann- Systemhaus grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verur- sacht wurden, cc) soweit ein Fall der Unmöglichkeit, des anfänglichen Unvermögens und des Verzuges vorliegt. Die Haftung von Naumann-Systemhaus für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist oder Rechtsmängeln und nach dem Produkt- haftungsgesetz bleibt unberührt.
13.2 Die Haftung von Naumann-Systemhaus im Rahmen vorstehender Ziffer 13.1.c., vor allem solche für Folgeschäden, ist für jeden einzelnen Schadensfall auf Softwarefehler einen Betrag bis zur Höhe des Kaufpreises jeweils pro Schadensereignis, pro Jahr auf das Doppelte, bei Lizenzverträgen auf die Gebühr für 12 Monate, ebenfalls jeweils pro Scha- densereignis, pro Jahr insgesamt auf das Doppelte begrenzt.
13.3 Durch Zusatzmodule von nicht durch Naumann- Systemhaus kann es zu vorübergehenden Funkti- onsstörungen anderer Module kommen. Die Haftung von Naumann-Systemhaus für solche Zwischenfälle wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13.4 Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrech- nen zu lassen, z. B. die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichen- de Fehlermeldungen, Organisationsfehler, unzu- reichende Datensicherung oder unzureichender Virenschutz). NAUMANN-SYSTEMHAUS haftet für Schäden durch Übermittlungsfeh- lerdie Wiederbeschaffung von Daten nur, technische Mängelsoweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrun- gen zur Datensicherung und zum Virenschutz getroffen und dabei sichergestellt hat, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- dass die Daten und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für SchädenProgramme, die entstehenin maschinenlesbarer Form vorliegen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztmit vertretbarem Aufwand rekon- struiert werden können.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: General Terms and Conditions
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen9.1. Zeit!Raum übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände.
9.2. Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme des Kindes. Sie endet mit der Übergabe an die_den Obsorgeberechtigten oder die von den Obsorgeberechtigten zur Übernahme bevollmächtigten und namhaft gemachten Personen oder bei Vereinbarung der Entlassung (Alleingeher) um 13:00. Zeit!Raum trägt keinerlei Verantwortung für die An- und Abreise der Kinder. Zur Vermeidung von Unklarheiten wird nochmals festgehalten, wird dass Zeit!Raum keine Haftung hinsichtlich der An- und Abreise des Kindes zur und von der Sommerbetreuung tragen kann. Die Verantwortung von Zeit!Raum beginnt erst mit Übernahme des Kindes und endet mit der Übergabe an die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung Obsorgeberechtigten bzw. im Falle abholberechtigten Personen bzw. Entlassung von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden VergütungAlleingehern. In je- dem Fall ist Insbesondere trifft Zeit!Raum keinerlei Haftung für den Weg zur Sommerbetreuung, den das Kind allenfalls allein bewältigen muss.
9.3. Zeit!Raum obliegt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge Verpflichtung zum Ersatz von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler dem Kind durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, durch Zeit!Raum oder Personen, für die Zeit!Raum einzustehen hat, zugefügt werden. Als Gehilf_innen von nicht Zeit!Raum gelten dabei die Mitarbeiter_innen der Sommerferienbetreuung und die Angestellten von Zeit!Raum, sofern diese Personen in Erfüllung ihrer beruflichen oder organschaftlichen Verpflichtungen mit dem Kind zu tun haben. Für das Verhalten dritter Personen besteht eine Ersatzverpflichtung nur, sofern diese über Auftrag und Weisung von Zeit!Raum mit dem Kind zusammengetroffen sind. Bei durch andere Kinder verursachten Unfällen gebührt Ersatz, wenn die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen Aufsichtsverpflichtung von Zeit!Raum vorsätzlich oder grob fahrlässig vernachlässigt worden ist. Eine Haftung für Schäden durch Übermittlungsfeh- lerauf Grund leichter Fahrlässigkeit wird einvernehmlich ausgeschlossen.
9.4. Die Obsorgeberechtigten nehmen zur Kenntnis, technische Mängeldass es verboten ist, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung dem Kind in die Sommerferienbetreuung gefährliche Gegenstände (z.B. Daten- lieferungMesser etc.), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM gefährliches Spielzeug oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztgiftige Substanzen o.Ä. mitzugeben.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Vereinbarung
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassenDie Firma PENTEK timing GmbH haftet für Schäden, wird die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Falle Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Folgeschäden und Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungenerzielten Ersparnissen, Ansprüche DritterZinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die Firma PENTEK timing GmbH ist in jedem Fall, zusätzliche Personalkosten sowie soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Weitere Haftungsausschlüsse seitens PENTEK timing GmbH für Mangelfolgeschäden fehlerhafte oder verzögerte Auswertungen sind: unvollständige oder unrichtige Anmeldedaten zu späte oder nicht lesbare Datenübergabe ungeeignete Standorte für Zeitmessstellen (z.B. metallische Untergründe und Einbauten, Funkstörungen, elektromagnetische Interferenzen, etc.) EMI Funkstörungen der Zeitmesssysteme fehlende oder mangelhafte Absperrungen der Zeitmessstellen nicht ordnungsgemäße oder gestörte Stromversorgungen im Ziel, im Auswertungsbüro oder bei den Chipausgaben Für auftretende Schäden an den Zeitmess-, Anzeige- und Auswertungsanlagen der Firma PENTEK timing GmbH, die infolge unzureichender Absicherungen und Absperrungen, mangelhafter Überwachung oder nicht ordnungsgemäßer Stromversorgungen entstehen, haftet der Veranstalter zur Gänze. Es wird keine Haftung und Verantwortung für Verweise von Da- tenverlusten den Internetportalen von PENTEK timing GmbH zu anderen Internetseiten (inklim folgenden Links) übernommen, insbesonde- re für die Richtigkeit, den Inhalt, die Vollständigkeit und die Aktualität. Verlust Sollten auf solchen Links rechtswidrige und verbotene Inhalte aufscheinen, so distanziert sich die PENTEK timing GmbH ausdrücklich von Daten diesen Inhalten und veranlasst umgehend nach Kenntnisnahme dieser Inhalte, die entsprechenden Verweise (Links). Der Download von auf den Portalen der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen PENTEK timing GmbH angebotenen Inhalten erfolgt auf eigene Gefahr. PENTEK timing GmbH haftet nicht für Schäden, die auf Softwarefehler von aus solch einem Download resultieren. PENTEK timing GmbH haftet nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- lereine vorübergehende oder dauerhafte Nichterreichbarkeit oder Störung seiner Internetportale, technische Mängelinsbesondere des Ergebnisportales, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- des Anmeldesystems und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen der darin eingebundenen Zahlungs- schnittstellen. Schadens- und StörungenAufwendungsersatzansprüche des Veranstal- ters, welche dennoch keinen der obigen Ausschliessungs- gründen unterliegt, werden, gleich aus welchem Rechtsgrund auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs die Höhe der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sindNettodienstleistungsvergütung aus dem betreffenden Gesamtverhältnis beschränkt. Nutzer (Veranstalter, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung Athleten, etc) haben die Möglichkeit, eigene Inhalte (z.B. Daten- lieferung)Profilfotos, Unterbrüche und Störungen Pressebereichtet, Eventfotos, Videos, etc…) auf die Internetportale der Telekom- munikationsverbindungenPENTEK timing GmbH hochzuladen. Der Nutzer ist nur dann berechtigt, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund davon Gebrauch zu machen, wenn er über alle Rechte hinsichtlich der von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund ihm zur Veröffentlichung auf der Plattform bereitgestellten Inhalte verfügt. Der Nutzer hält PENTEK timing GmbH gegenüber jeglichen Forderungen von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für SchädenDritten, die entstehenbehaupten durch das Einstellen von Inhalten in ihren Rechten verletzt zu sein, wenn schad- und klaglos. Der Nutzer verpflichtet sich folgende Inhalte nicht einzustellen: die ausschliesslich der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder SachschädenWerbung dienen, die durch vorsätzliches bwusst unwahr, verleumderisch, sittlich anstössig oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden pornografisch sind oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegensteheneinen Strafbestand erfüllen, die Rechte, insbesondere Patent-, Urheber-, Marken-, Leistungsschutz- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen1. Die Holonite B.V. haftet ausschließlich für die durch ihre Auftragge- ber erlittenen Schäden, wird soweit diese die direkte Folge eines der Holo- nite B.V. zuzurechnenden Mangels in der Erfüllung der sich für sie aus den mit ihren Auftraggebern geschlossenen Verträgen und/oder sich infolge einer ihren Auftraggebern gegenüber zu vertretenden uner- laubten Handlung ergebenden Verbindlichkeiten ergeben, falls und insoweit die Haftung für diese Schäden durch einen Haftpflichtver- sicherer gemäß der Leis- tungserbringerindurch die Holonite B.V. abgeschlossenen Haft- pflichtversicherung gedeckt ist, in welchem Falle sich die Haftpflicht der Holonite B.V. auf den Betrag der Schadenssumme beschränkt, der unter der Deckung dieser Versicherung ausgekehrt wird.
a. 2. Sofern der Haftpflichtversicherer der Holonite B.V. aus welchen Gründen auch immer nicht zur Auskehrung der Schadensumme übergehen sollte, oder aber wenn die Schäden nicht unter die Deckung der Haftpflichtversicherung fallen, beschränkt sich die Haftung jedenfalls auf 50% den Betrag, der geschuldeten Vergütung bzwsich aus dem Vertrag, bezüg- lich der gelieferten Waren, die mit dem Mangel, der zur Haftung der Holonite B.V. Anlass gab, behaftet sind, ergibt, jedoch bis zu einer maximalen Schadensumme von 25.000,00 Euro.
3. im Falle Jedwede Haftpflicht von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen Holonite B.V. für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener GewinnSchäden, nicht realisierte Einsparungenwas Folgeschäden, Ansprüche Dritterentgangene Gewinne und infolge betrieblicher Stag- nation entstandene Schäden umfasst, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inklist ausdrücklich ausgeschlossen. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen Ebenso wenig haftet Holonite B.V. für Schäden, die auf Softwarefehler Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind.
4. Wenn einen Auftraggeber der Holonite B.V. im Rahmen seiner nor- malen betrieblichen Aktivitäten von nicht der Holonite B.V. bezogene/ihm gelieferte Sachen an Dritte weiterveräußert oder aus unter anderem durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- lerHolonite B.V. gelieferten Sachen neue Sachen formt, technische Mängelist er verpflichtet, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schädensich gegen Produkthaftungsrisiken, die entstehensich nach Artikel 6:185 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches für ihn ergeben können, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten anhaltend und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztausreichend zu versichern.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen8.1 Die Zorge Hungary Kft ist nur für den Schaden des Auftraggebers verantwortlich, wird wenn dieser direkt und ausschließlich auf dem Fehler der Zorge Hungary Kft beruht, mit der Auflage, dass nur solche Schäden erstattet werden, für die Haftung die Zorge Hungary Kft versichert ist, oder die sie gemäß der Leis- tungserbringerinbranchenüblichen Erwartungen versichern hätte sollen. Im Fall des Bestehens einer Schadenersatzverpflichtung sind folgende Beschränkungen zu berücksichtigen:
a. a) Für solche Betriebsschäden (Betriebsstörungen, Unkosten, Einkommensverlust und Ähnliches) ist unabhängig von der Ursache kein Schadenersatz zu entrichten. Der Auftraggeber muss sich nötigenfalls für derartige Schäden versichern lassen.
b) Die Zorge Hungary Kft ist unabhängig von der Ursache nicht für Schäden verantwortlich, die von etwaigen, im Angebot benannten Hilfskräften und Subunternehmern verursacht wurden.
d) Das Ausmaß der von der Zorge Hungary Kft zu begleichenden Schadenssumme beschränkt sich auf 50% den Wert der geschuldeten Vergütung betroffenen Waren.
8.2 Der Auftraggeber stellt die Zorge Hungary Kft von sämtlichen Schadenersatzforderungen Dritter gegenüber der Zorge Hungary Kft frei, deren Ursache auf die Verwendung von Zeichnungen, Mustern, Modellen, Modellblättern oder sonstigen Sachen bzw. Daten, die vom Auftraggeber stammen, zurückzuführen ist. Letzterer ist für sämtliche, auf solche Ursachen zurückzuführenden ▇▇▇▇▇▇▇ selbst verantwortlich. Wird die Forderung aufgrund der Verletzung von Rechten erhoben, ist die Zorge Hun Kft berechtigt, die weitere Produktion und/oder Lieferung sofort zu suspendieren. Dies ist dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen, die Zorge Hungary ▇▇▇ übernimmt allerdings keine Verantwortung für den Fall, dass diese Benachrichtigung nicht versandt wird.
8.3 Die Zorge Hungary Kft kann nicht für nicht oder nicht vollständig gemäß Vereinbarung verrichtete Tätigkeiten verantwortlich gehalten werden, wenn dieser Umstand Folge von vis major ist. Als vis major im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% Sinne dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten sämtliche voraussehbare oder nicht voraussehbare Umstände, infolge derer der jährlich zu bezahlenden VergütungAuftraggeber die Einhaltung der Vereinbarung nicht mehr vermünftiger Weise fordern kann. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte Dazu gehören Streiks, Blockaden, Brände, Maschinenhavarien oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden sonstige Betriebsschäden im eigenen Werk der Zorge Hungary Kft oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inklin einem Zuliefererwerk. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für SchädenAußerdem gehören dazu Lieferstörungen und sonstige Umstände, die auf Softwarefehler von der Zorge Hungary Kft nicht durch beeinflusst werden können, wie Kriege, Aufstände, Terrorattacken, Epidemien, Überflutungen, Stürme, Geldabwertungen und Inflation. Als vis major gelten abgesehen von oben genannten Umständen auch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- lerunerwartete Erhöhung von Rohstoffpreisen, technische MängelEnergiekosten, StörungenEinfuhrzöllen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- tenVerbrauchssteuern und/oder solchen (auch ausländischen bzw. internationalen) Steuern, Unterbrüchen und Störungendie die Niederlande, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM Ungarn oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr Länder betreffen, aus denen die Zorge Hungary Kft die zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, Lieferung benötigten Materialien zu beziehen beabsichtigt. Als vis major gilt auch die entstehen, wenn verspätete Lieferung durch Zulieferer der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztZorge Hungary Kft.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen10.1 Die Pixelarbeiter Agentur haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Vorlagen, wird Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet die Pixelarbeiter Agentur auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Pixelarbeiter Agentur gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, den sie trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Die Pixelarbeiter Agentur tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Pixelarbeiter Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Pixelarbeiter Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.4 Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Reinzeichnungen auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzwPixelarbeiter Agentur für erkennbare Mängel. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehenDies gilt nicht, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztAuftraggeber ein Verbraucher ist.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt 10.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch DrittePixelarbeiter Agentur geltend zu machen. Davon ausge- nommen ist Zur Wahrung der Frist genügt die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungrechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
22.3 Haftungsbeschränkung 10.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzwsonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Personen oder Sachschädendie rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind. Für die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehenvom Auftraggeber zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung der Pixelarbeiter Agentur.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen25.1 Der Vertragspartner trägt das gesamte Risiko seiner Veranstaltung, wird einschließlich der Vorberei- tungen, des Aufbaues, der Durchführung und des Abbaues und haftet für alle Schäden, auch für Folge- schäden, die Haftung der Leis- tungserbringeriner oder die von ihm beauftragten und beschäftigten Personen oder Besucher und Gäste seiner Veranstaltung, zu wessen Nachteil auch immer, verursachen.
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen 25.2 Der Vertragspartner haftet jedenfalls für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte alle Schäden am Gebäude und/oder Folgeschäden wie entgangener Gewinnam Inventar und den Einrichtungsgegenständen, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten alle Reparaturkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für alle Schäden, die auf Softwarefehler sich aus der Über- schreitung der vereinbarten Besucherhöchstzahl oder durch unzureichende Besetzung von Aufsichts- personen oder aus der verspäteten Rückgabe oder vertragswidrigen Räumung ergeben.
25.3 Der Vertragspartner hat wertvolle, leicht entfernbare Gegenstände sicher zu verwahren.
25.4 Mehrere Vertragspartner und Veranstalter haften zur ungeteilten Hand.
25.5 Die technischen Anlagen in der Wiener Hofburg entsprechen dem Stand der Technik.
25.6 HOFBURG Vienna wartet die technischen Anlagen regelmäßig und fachgerecht und haftet für keine technische Gebrechen oder technische Versagen, auch nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen sowie Unterbrechungen oder Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche Energie- oder Wasserversorgung.
25.7 HOFBURG VIENNA leistet Gewähr für die vereinbarungsgemäße Leistungserbringung und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking haftet nur für Sach- und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für SchädenPersonenschäden, die entstehenHOFBURG VIENNA, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztihre Mitarbeiter oder deren Erfüllungs- gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschulden.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall 25.8 Schadenersatzansprüche gegenüber HOFBURG VIENNA sind begrenzt mit dem vereinbarten Entgelt. Ersatz für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten entgangenen Gewinn oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen sonstige Folgeschäden ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungausgeschlossen.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt 25.9 HOFBURG VIENNA haftet nicht für Personen beschädigte, verlorene oder Sachschädengestohlene Gegenstände, die durch vorsätzliches der Vertragspartner, seine Beschäftigten, Beauftragten, Besucher oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden Gäste vor oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehenwährend der Veranstaltung in die HOFBURG VIENNA eingebracht haben.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen12.1 Der/die Mieter/in trägt das Haftungsrisiko seiner/ihrer Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung. Mehrere Mieter/innen haften gesamt- schuldnerisch. Der/die Mieter/in haftet auch für alle durch den/die Veranstalter/in, wird die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. des- sen Beauftragte, Gäste oder sonstige Dritte im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% Zusammenhang mit der jährlich Veranstaltung, zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinnder auch der Auf- und Abbau gehört, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- verursachten Personen- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehenin und an den gemieteten Räumen, Nebenräumen, Zugängen, Einrichtungen und Geräten sowie Freiflächen entstanden sind.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht 12.2 Der/die Mieter/in befreit die Vermieterin von allen Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können. Die Regelun- gen gem. Punkt 12.4 bleiben hiervon unberührt. Unabhängig von der Leistungs- erbringerin verpflichtetHaftpflicht ist ein entstandener Schaden der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen. Die Vermieterin kann je nach Art der Veranstaltung verlangen, dass der/die Mieter/in eine ausreichende Haftpflichtversicherung abschließt, deren Bestehen er auf Verlangen nachzuweisen hat. Die Versicherungssummen sind in der Regel auf ▇▇▇.▇▇▇ € für Sach- schäden und 5 Mio. € für Personenschäden festzusetzen.
12.3 Die Vermieterin kann bei Veranstaltungen, von denen insbesondere Schäden im oder am Gebäude oder bei den Einrichtungen und Geräten drohen, vom Mieter/in eine ent- sprechende Kaution verlangen. Von dieser Kaution werden Schäden oder sonstige Risi- ken, für die der/die Mieter/in haftet, abgedeckt. Diese Kaution kann in Einzelfällen in ei- ner Höhe von bis zu ▇▇▇.▇▇▇ € festgesetzt werden.
12.4 Die Vermieterin haftet nur aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für ▇▇▇▇- den Schadenfall unverzüglich schriftlich aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Vermie- terin im Rahmen ihres Mitverschuldens auch für fahrlässige Verletzungen der Verkehrs- sicherungspflicht. Für ▇▇▇▇▇▇▇, die nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Vermieters beruhen, übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
12.5 Durch Streik verursachte Störungen hat die Vermieterin nicht zu meldenvertreten.
12.6 Für sämtliche vom/von ▇▇▇▇▇▇/in, ansonsten Verzicht seinen Mitarbeitern oder Zulieferern eingebrachten Gegenstände übernimmt die Vermieterin keine Haftung. Sie lagern ausschließlich auf Schadenersatz angenommen wirdGefahr des/der Mieters/Mieterin in den ihnen zugewiesenen Räumen und Flächen.
12.7 Bei der Durchführung von Veranstaltungen und Produktionen sind die geltenden Best- immungen des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütungsvorschriften und der SBauVO zu beachten und einzuhalten.
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Sources: Miet Und Benutzungsordnung
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen13.1. SBB Cargo haftet ausschliesslich gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, wird sofern solche anwendbar sind, und schliesst die Haftung soweit gesetzlich zulässig aus. Reine Vermögensschäden (insbesondere der Leis- tungserbringerinentgangene Gewinn) werden ausgeschlossen. Die Haftung für die erbrachten Terminaldienstleistungen sowie die ausservertraglichen Haftungsansprüche werden soweit gesetzlich zulässig begrenzt und betragen bei Verlust und Beschädigung des Guts höchstens 2 Sonderziehungsrechte (SZR) für jedes fehlende kg Bruttomasse des Guts (ohne Ladeeinheit). Bei allfälligen Verspätungsschäden beträgt der Haftungsbetrag höchstens das vereinbarte Entgelt für die betreffende Terminaldienstleistung. Die Höchsthaftung beträgt pro Ereignis gesamthaft 20‘000 SZR. Für Güter, deren Umschlag und Transport besonders schwierig oder mit besonderen Risiken verbunden ist, können spezielle Haftungsbeschränkungen vereinbart werden.
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw13.2. Dem Kunden mitgeteilte Fahrpläne sind keine Lieferfristvereinbarungen im Falle Sinne von periodisch wiederkehrenden Vergütungen Art. 16 § 1 CIM.
13.3. Werden SBB Cargo vom Kunden oder von anderen Beteiligten fehlerhafte Daten übermittelt oder werden diese nicht rechtzeitig übermittelt, so kann SBB Cargo für Schäden aus dieser fehlerhaften oder verspäteten Übermittlung nicht haftbar gemacht werden.
13.4. Der Kunde haftet für alle Schäden und daraus entstehende Mehraufwände von SBB Cargo, die auf 50% einen Mangel an einem Wagen, den der jährlich Kunde beigestellt hat, zurückzuführen sind und hat SBB Cargo für Schäden von Dritten schadlos zu bezahlenden Vergütunghalten. In je- Ein Verschulden des Wagenhalters gemäss Art. 27 AVV ist nicht erforderlich. Eine Haftung von SBB Cargo für Schäden am Transportgut entfällt.
13.5. Der Kunde haftet für seine eigenen Fehler und Versäumnisse sowie diejenigen seiner Hilfspersonen, insbesondere für alle Folgen aus mangelhafter Verpackung und mangelhaftem Verlad, für Folgen aus unrichtigen, ungenauen oder fehlenden Angaben betreffend die Instandhaltung oder im Beförderungs- auftrag und allgemein aus der fehlerhaften Erfüllung oder dem Fall ist Versäumnis von Zoll- oder sonstigen Verwaltungsvorschriften und hat SBB Cargo den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
13.6. Werden die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;Sorgfalts- und Deklarationspflichten im Umgang mit Gefahrgut gemäss Ziffer 11 nicht eingehalten, haftet der Kunde vollumfänglich für die daraus entstehenden Schäden.
b. ausgeschlossen 13.7. Falls der Kunde den Umschlag ganz oder teilweise selber oder durch Hilfspersonen ausführt, gewährleistet der Kunde, dass er über sämtliche erforderlichen Bewilligungen verfügt. Der Kunde haftet für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für sämtliche Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen im Rahmen des Umschlags SBB Cargo, dem Kunden oder Dritten entstehen. Falls Dritte SBB Cargo für allfällige Schäden durch Übermittlungsfeh- lerin Anspruch nehmen, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn hält der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztSBB Cargo vollumfänglich schadlos. SBB Cargo behält sich das Recht vor, Sicherheiten oder den Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung zu verlangen.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt 13.8. Stellt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist Kunde einen Wagen, dessen Halter nicht dem AVV beigetreten ist, übernimmt der Kunde die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungHaftung des Halters gemäss AVV und SBB Cargo wird im Ereignisfall vollumfänglich schadlos gehalten.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassena. Für Personenschäden haftet Gamma unbeschränkt.
b. Für sonstige Schäden haftet Gamma, wird wenn der Schaden von Gamma, ihren gesetzli- chen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Gamma haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig ver- traut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“) oder der Verletzung übernommener Garan- tiepflichten, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500 €.
c. Darüber hinaus ist die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt Gamma, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, abgesehen von grob fahrlässig verursachten Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw▇▇.▇▇▇ € je geschädigtem Endnutzer beschränkt. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall Sofern Gamma aufgrund einer einheitlichen fahrlässigen Handlung oder eines einheitli- chen fahrlässig verursachten Ereignisses gegenüber mehreren Endnutzern haftet, so ist die maximale Haftung jedoch Schadensersatzpflicht in der Summe auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;insgesamt höchstens 30 Millionen Euro be- grenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die gesetzlichen Ansprüche auf den Ersatz eines Verzugsschadens bleiben von diesen Beschränkungen unberührt.
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust d. Für die Wiederbeschaffung von Daten auf haftet Gamma nur, wenn Gamma deren Vernich- tung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Cloud Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarerForm bereitgestellt wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
e. Eine einzelvertragliche Vereinbarung über die Haftung der Leistungserbringerin);Gamma, die diese gem. § 70 TKG mit einem Unternehmer i.S.d. § 14 BGB geschlossen hat, geht den vorstehenden Haftungsregelungen vor.
d. ausgeschlossen f. Im Übrigen ist die Haftung der Gamma ausgeschlossen.
g. Der Kunde haftet Gamma für sämtliche Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungener infolge einer unzulässigen Nut- zung der Leistungen schuldhaft verursacht. Hiervon erfasst sind auch solche Schäden, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs dadurch entstehen, dass der Leis- tungserbringerin zurückzuführen Kunde vorsätzlichoder fahrlässig ein mangelhaftes Telekommunikationsendgerät einsetzt oder ein Telekommunikationsendgerät nicht fach- gerecht einsetzt.
h. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
i. Unbeschadet vorstehender Regelungen ist eine Haftung für die Folgen höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen und sonstige Un- wetter sowie die Unterbrechung der Stromversorgung etc.) sowie für sonstige Ursachen, die von Gamma nicht zu vertreten sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztausgeschlossen.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Telecommunications
Haftung. 22.1 Soweit 9.1 Witty haftet bei leichter oder einfacher fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) auf Aufwendungs- und Schadensersatz (Aufwendungs- und Schadensersatz nachstehend gemeinsam als von Teil II Ziffer 9.2 dieser Nutzungsbedingungen führt, sind Ansprüche auf Schadensersatz der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
9.2 Witty haftet außerdem in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zugelassenzwingender Haftung, wird die Haftung jeweils nach Maßgabe der Leis- tungserbringeringesetzlichen Vorschriften.
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. 9.3 Für den Verlust von Daten des Nutzers im Rahmen der Nutzung von Witty-Online- Angeboten haftet Witty bei einfacher oder leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Teil II Ziffer 9.1 dieser Nutzungsbedingungen nur auf den üblichen Wiederherstellungsaufwand, soweit der Cloud Nutzer seine Daten im Hinblick auf die jeweilige Anwendung in angemessenen zeitlichen Abständen in geeigneter Form gesichert hat.
9.4 Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen Witty – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Leistungserbringerin);Verletzung von Pflichten aus diesem Nutzungsverhältnis durch Witty, deren gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311a BGB oder aus unerlaubter Handlung − ausgeschlossen.
d. 9.5 Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung von ▇▇▇▇▇ eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für Schädendie persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Witty.
9.6 Wenn und soweit auf einzelne, im Witty Online Angebot angebotene Leistungen Schenkungsrecht Anwendung finden sollte, gelten an Stelle der vorstehenden Haftungsbeschränkungen die für die Schenkung maßgeblichen gesetzlichen Haftungsbeschränkungen.
9.7 Das Witty Online Angebot kann Hyperlinks auf Softwarefehler Webseiten Dritter enthalten. ▇▇▇▇▇ übernimmt für die Inhalte dieser Webseiten weder eine Haftung, noch macht ▇▇▇▇▇ sich diese Webseiten und ihre Inhalte zu eigen, da ▇▇▇▇▇ die verlinkten Informationen nicht kontrolliert und für die dort bereit gehaltenen Inhalte und Informationen auch nicht verantwortlich ist. Deren Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Bei konkreten Hinweisen von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche Nutzern auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund rechtswidrige Inhalte von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehenHyperlinks wird Witty den Link unverzüglich löschen, wenn sich der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztHinweis auf die Rechtswidrigkeit als zutreffend erweist.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt 9.8 Eine Änderung der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungmit den vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 9 nicht verbunden.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Nutzungsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen11.1. INNOMED haftet für direkte Schäden, wird die gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewie- sen werden. Eine Haftung der Leis- tungserbringerinfür leichte Fahrlässigkeit ist in jedem Fall, es sei denn es liegt ein Personenschaden vor, ausgeschlossen.
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung11.2. In je- dem jedem Fall ist die maximale Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist, der Höhe nach mit dem Nettoauftragswert beschränkt. Der Auftrags- wert ist bei Kaufverträgen der Kaufpreis, bei Werkverträgen das Ent- gelt, bei Miet-, Wartungsverträgen oder anderen Dauerschuldver- hältnissen das durchschnittliche Jahresentgelt des zuletzt abgelaufe- nen Kalenderjahres. Bei kürzerer Vertragsdauer ist das gesamte zu bezahlende Entgelt als Auftragswert heranzuziehen.
11.3. Eine Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Folgeschäden (insb. Daten- und Programmver- lust), Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener , nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, entgangenen Gewinn, Schäden durch Betriebsstörungen oder -unter- brechungen und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kun- den ist ausgeschlossen, soweit dies nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechts zulässig ist.
11.4. Soweit INNOMED im Rahmen der geschlossenen Verträge Pro- dukte oder Rechte (insbesondere Lizenzen) Dritter an den Kunden weitergibt, haftet INNOMED für Schäden oder Mängel dieser Pro- dukte oder Rechte nur in dem Rahmen, in dem der Dritte gegenüber INNOMED haftet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
11.5. INNOMED haftet nicht realisierte Einsparungenfür die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Krankenkassen, Ansprüche DritterÄrzte- oder Apothekerkammern, zusätzliche Personalkosten sowie dem Apothe- kerverlag oder anderen Dritten zur Verfügung gestellten und durch INNOMED nach bestem Wissen erfassten Daten. Keinesfalls haftet INNOMED für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für etwaige Schäden, die auf Softwarefehler durch inkorrekte oder unvollstän- dige Datenübermittlung entstehen könnten. Insbesondere haftet INNOMED nicht für Inhalte von nicht durch Dritten, die Leistungserbringerin hergestellter über INNOMED-Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen einsehbar sind, namentlich Verzug insbesondere nicht für Angaben und Zusatzinforma- tionen über Medikamente. Die alleinige Verantwortung bei der Informationsübermittlung Ver- ordnung von Medikamenten o.ä. liegt ausschließlich beim behan- delnden Arzt.
11.6. Wenn der Kunde INNOMED Datenträger (z.B. Festplatten, Daten- lieferung)sticks, Unterbrüche CD-ROMS, usw.) zur Verfügung stellt, darf es sich nur um Dup- likate und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund nicht um Unikate handeln. Für die Beschädigung oder Zer- störung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM Datenträgern infolge technischer Defekte oder andere Unzulänglichkeiten;höherer Gewalt haftet INNOMED nicht.
f. ausgeschlossen 11.7. INNOMED haftet nicht für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten Datenverluste oder Informationen;
g. ausgeschlossen für SchädenDatenmiss- brauch, die entstehen, wenn in der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztSphäre des Kunden liegen.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der 11.8. INNOMED trifft keine Haftung bei ihr gespeicherten Daten Nichteinhaltung von Installa- tions- oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche Betriebsbedingungen und/oder eventualvorsätzliche Betei- ligungbei mangelhafter Erfül- lung oder Nichterfüllung von einer Kundenobliegenheit.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw11.9. quasi-vertragliche AnsprücheEine Anpassung oder Anfechtung eines zwischen den Vertrags- parteien abgeschlossenen Vertrages wegen Irrtum ist ausgeschlos- sen.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: General Terms and Conditions
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen10.1 IDEXX Animana haftet für von IDEXX Animana oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Verletzung von Leben, wird Körper oder Gesundheit tritt diese Haftung auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit ein.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung von IDEXX Animana auf den nach Art der Leis- tungserbringerinLeistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von IDEXX Animana.
a. beschränkt auf 50% 10.3 Für Schäden aus Verzögerung der geschuldeten Vergütung bzwLeistung haftet IDEXX Animana nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die sonstigen Rechte des Kunden im Verzugsfalle bleiben unberührt.
10.4 Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel (vgl. § 536a Absatz 1 1. Alt. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) wird hiermit ausgeschlossen.
10.5 Haftungsausschlüsse oder –Beschränkungen gelten nicht, soweit IDEXX Animana eine Garantie übernommen hat, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen.
10.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.7 Außer im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;Übernahme einer Garantie haftet IDEXX Animana nicht für mittelbare Schäden wie z. B. Mehraufwand, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Ersparungen.
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge 10.8 Im Falle von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf haftet IDEXX Animana nur für denjenigen Aufwand, der Cloud für die Wiederherstellung der Leistungserbringerin);Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von IDEXX ▇▇▇▇▇▇▇ tritt diese Haftung nur ein, wenn IDEXX Animana mit der zum Datenverlust führenden Handlung gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.
d. ausgeschlossen 10.9 IDEXX Animana haftet niemals für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden (siehe Artikel 11 - höhere Gewalt).
10.10 Die Kunde hält IDEXX Animana gegen alle Ansprüche Dritter (einschließlich Patienten oder Kunden des IDEXX Animana Vertragskunden) in Bezug auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen Entschädigung für Schäden, Kosten oder Zinsen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und / oder dem Onlinedienst frei. Ohne Einschränkung des Vorgenannten hält der Kunde IDEXX ▇▇▇▇▇▇▇ von allen Haftungsrisiken frei, die entstehen, wenn ein Kunde des IDEXX Animana Vertragskunden gegen IDEXX ▇▇▇▇▇▇▇ oder deren Erfüllungsgehilfen Beschwerde einlegt, oder wenn eine Streitigkeit zwischen einem Kunden des IDEXX Animana Vertragskunden und dem IDEXX Animana Vertragskunden, IDEXX Animana oder deren Lizenzgeber im Zusammenhang mit der Verwaltung oder der Kontrolle von personenbezogener Daten oder bei der Zusendung von Mitteilungen entsteht. Der IDEXX Animana Vertragskunde verpflichtet sich, diese Beschwerden oder Streitigkeiten selbst zu klären und IDEXX ▇▇▇▇▇▇▇ von allen ▇▇▇▇▇▇▇, Verantwortlichkeiten, Haftungsrisiken, oder Verlusten freizuhalten. Ausgenommen sind solche Fälle, in denen der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztbelegen kann, dass IDEXX Animana für solche Beschwerden oder Streitigkeiten verantwortlich gemacht werden kann.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassenDie Spielwarenmesse eG haftet für Körperschäden (Schäden aus Verletzung von Leben, wird Körper oder Gesund- heit), die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich einer Pflichtverletzung beruhen, die die Spielwarenmesse eG, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinnvertreten haben, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden Schä- den, die auf einer vorsätzlichen oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inklgrob fahrlässigen Pflichtverletzung der Spielwarenmesse eG, ihrer gesetz- lichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen Die Spielwarenmesse eG haftet darüber hinaus für sonstige Schäden, die auf Softwarefehler einer fahrlässigen Verletzung von nicht Kar- dinalpflichten oder wesentlicher Vertragspflichten durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Spielwarenmesse eG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesen Fällen haftet die Spielwarenmesse eG nur, wenn es sich bei den Schä- den um typische Schäden durch Übermittlungsfeh- lerund nicht um Folgeschäden handelt, technische Mängelund dann auch nur bis zur Höhe der fünffachen Summe des Beteiligungspreises, Störungenhöchstens jedoch bis ▇▇▇.▇▇▇ € je Schadensfall; diese Haftungsbegrenzung gilt nur gegenüber Unternehmen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Pflegetätigkei- tenPersonen des öffentlich- rechtlichen Sondervermögens. Gegenüber Ausstellern/ Mitausstellern, Unterbrüchen und Störungendie Unternehmer, welche auf Um- stände ausserhalb juristische Personen des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sonder- vermögen sind, namentlich Verzug bei haftet die Spielwarenmesse eG für Schä- den und Verluste an dem von dem Aussteller/Mitausstel- ler eingebrachten Gut sowie an der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung)Standeinrichtung in keinem Fall. Hierbei ist es unbeachtlich, Unterbrüche ob die Schäden und Störungen Verluste vor, während oder nach der Telekom- munikationsverbindungenMesse entste- hen. Das Gleiche gilt für die von den Ausstellern, Unterbrüche Mitaus- stellern, Angestellten oder Beauftragten im Messegelän- de abgestellten Fahrzeuge. Eine verschuldensunabhängige Haftung wegen anfäng- licher Mängel des Messegeländes oder der überlassenen Standfläche ist ausgeschlossen. In Deutschland gelten auch während der Laufzeit sowie während der Aufbau- und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOSAbbauzeiten der Insights-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für SchädenX die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes. Der Aus- steller sowie Mitaussteller verpflichtet sich, die entstehenBestim- mungen des Mindestlohngesetzes, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten soweit gesetzlich geschuldet, einzuhalten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztdie Spielwarenmesse eG insofern von jeder Haftung freizustellen, sollten Dritte die Spielwarenmesse eG ganz oder auch nur anteilig in Anspruch nehmen. Die vorstehende Haftungsregelung gilt im Übrigen entsprechend.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Teilnahmebedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Die Textilservice ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ GmbH haftet nur vor Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzwTextilservice ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ GmbH ist ausgeschlossen. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Die Textilservice ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ GmbH haftet insbesondere nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die wegen einer nicht fachgerechten Pflegekennzeichnung entstehen. Wenn sich in der an die Textilservice ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ GmbH übergebenen Textilien keinerlei Pflegeanleitung des Herstellers befindet und der Kunde eine solche nicht beschaffen kann, erfolgt die Wäsche/Reinigung, Bestickung/Ausbesserung/Veredelung, chemische Reinigung, Nassreinigung durch Textilien auf Softwarefehler von nicht durch eigene Gefahr des Kunden; jegliche Haftung der Textilservice ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ GmbH ist in diesem Falle ausgeschlossen. Der Kunde ist hierauf gesondert hinzuweisen. Sofern die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- lerTextilien des Kunden aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit, technische Mängelder vorgesehenen Reinigung, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- Bestickung und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen Bearbeitung dazu geeignet sind, namentlich Verzug bei mit anderen Textilien, die im Eigentum Dritter stehen, gereinigt, bestickt oder anderweitig bearbeitet zu werden, erklärt sich der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung)Kunde damit ausdrücklich einverstanden. Sofern der Kunde dies ablehnt, Unterbrüche und Störungen hat er die Mehrkosten zu tragen, die durch eine separate Bearbeitung der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen ihm übergebenen Textilien entstehen. Die Textilservice ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ GmbH haftet insbesondere auch nicht für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für eventuelle Schäden, die entstehenihre Ursache in der Beschaffenheit des Reinigungsgutes haben und die nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennbar sind. Hierzu gehören insbesondere ungenügende Festigkeit des Gewebes/der Nähte, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten ungenügende Echtheit von Farben und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztDrucken, ungenügende Befestigung oder Beschaffenheit von Zubehörteilen wie Knöpfen, Zierleisten, Zierborten, Schnallen, Reißverschlüssen, Imprägnierungen, Einlaufen, eine vorherige unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen5.1 BÜRO ▇▇▇▇▇ haftet unbeschränkt für vorsätzlich o- der grob fahrlässig verursachte Schäden, wird bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Verletzung von Le- ben, Körper oder Gesundheit.
5.2 Für einfach fahrlässig verursachte Schäden haftet BÜRO ▇▇▇▇▇ nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmä- ßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht).
5.3 Sofern BÜRO ▇▇▇▇▇ wegen fahrlässiger Verlet- zung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet, ist die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. grundsätzlich auf den vertragstypischen, ver- nünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die maximale ersatzfähige Schadenshöhe wird beschränkt auf 50% die Höhe der geschuldeten Vergütung bzwVersicherungssummen aus der von BÜRO MAYER abgeschlossenen IT-Vermögens- schadenshaftpflichtversicherung. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen Die Vertragsbedingun- gen dieses Versicherungsvertrages werden dem Kun- den auf 50% der jährlich zu bezahlenden VergütungWunsch zur Einsichtnahme zur Verfügung ge- stellt.
5.4 BÜRO ▇▇▇▇▇ haftet nicht, soweit höhere Gewalt vorliegt. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für SchädenHöhere Gewalt sind alle Umstände und Ereig- nisse, die auf Softwarefehler außerhalb des Verantwortungsbereichs von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- lerBÜRO MAYER liegen, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (wie z.B. Daten- lieferung)Streiks, Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungenAussperrung, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von VirenNaturereignisse, WürmernKatastrophen, Trojanischen Pferdenbehördliches Eingreifen, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM gesetzliche Verbote oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden Ereignisse aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztderer BÜRO ▇▇▇▇▇ unverschuldet in ihren Leistungen behindert ist.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall 5.5 BÜRO ▇▇▇▇▇ übernimmt ohne gesonderte schriftli- che Vereinbarung keinerlei Gewährleistung für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder die auf Kundensystemen installierten Programme sowie deren missbräuchliche Verwendung durch DritteSchutzeinrichtungen. Davon ausge- nommen Der Kunde ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung für etwaige Sicher- heitslücken und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschädenalle hieraus entstandenen Konsequen- zen verantwortlich, die durch vorsätzliches eigene Inhalte (insbeson- dere Viren, Trojaner, Würmer oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden sonstige schädliche Programmroutinen, die diesen Inhalten anhaften kön- nen) oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehendie durch die Nutzung von BÜRO MAYER Ser- vices in einer Weise herbeigeführt werden, die den Best- immungen der Vertragsbedingungen widersprechen.
22.5 Der 5.6 Ein Mitverschulden des Kunden ist auf die Höhe ei- nes etwaigen Schadensersatzanspruches anzurechnen. Insbesondere für die Wiederbeschaffung von Daten haf- tet BÜRO ▇▇▇▇▇ nur, soweit der Kunde alle erforderli- chen und angemessenen Datensicherungsvorkehrun- gen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitge- halten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert wer- den können. Die Haftung von BÜRO ▇▇▇▇▇ ist bei behaupteter Haftpflicht von auf den für die Datenwiederherstellung erforderlichen Aufwand begrenzt.
5.7 Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
5.8 Diese Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Leistungs- erbringerin verpflichtetMitarbeiter, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu meldenErfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wirdderer sich BÜRO ▇▇▇▇▇ zur Vertragserfüllung bedient.
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Haftung. 22.1 Die mittelbar als Treugeber an der Investmentgesellschaft betei ligten Anleger haften nicht unmittelbar für Verpflichtungen der Investmentgesellschaft. Soweit gesetzlich zugelassenjedoch für die im Auftrag des Treugebers im Handelsregister eingetragene Treuhänderin eine persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten der Investmentge sellschaft entsteht (z. B. wenn die Treuhänderin und somit die Treugeber ihre Haftsumme durch Auszahlungen zurückerhalten haben und die Treuhänderin somit den Gläubigern der Invest mentgesellschaft bis zur Höhe der Haftsumme gemäß §§ 171, wird 172 HGB unmittelbar haftet), hat der jeweilige Treugeber die Treu händerin von dieser Haftung entsprechend seinem Anteil an der für ihn treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung freizu stellen (vgl. § 4 des Treuhandvertrages). Diesen Freistellungsan spruch kann die Treuhänderin abtreten (vgl. § 3 Abs. 2 des Treuhandvertrages) oder verwerten. Sofern und sobald ein Treugeber seine Treugeberbeteiligung in eine Beteiligung als Direktkommanditist umgewandelt hat und er im Handelsregister als Direktkommanditist eingetragen ist, ent fällt die vorgenannte Freistellungsverpflichtung, es sei denn, der Freistellungsanspruch der Treuhänderin ist bereits vor der Eintra gung des umwandelnden Treugebers im Handelsregister ent standen. Der Treugeber haftet nicht für entsprechende Verpflich tungen der anderen Treugeber gegenüber der Treuhänderin. Der Direktkommanditist haftet sodann mit seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme i. H. v. 1 % seiner Einlage persönlich, solange er seine Einlage in Höhe der Haftsumme noch nicht geleistet hat. Zudem lebt grundsätzlich die persönliche Haftung eines Gesell schafters bzw. die Freistellungsverpflichtung des Treugebers gegenüber der Treuhänderin in dem Umfang wieder auf, in dem der Direktkommanditist, die Treuhänderin mit ihrer für eigene Rechnung gehaltenen Einlage bzw. der Treugeber Ausschüttun gen erhält, die den Saldo seiner Kapitalkonten unter den Betrag, der für ihn (Direktkommanditist bzw. Treuhänderin mit ihrer für eigene Rechnung gehaltene Einlage) bzw. der für ihn von der Treuhänderin für seine Rechnung (Treugeber) im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sinken lässt. Eine solche Ausschüt tung erfordert jedoch die Zustimmung des betroffenen Gesell schafters (vgl. § 152 Abs. 2 KAGB sowie § 16 (4) des Gesellschafts vertrages). Eine weitergehende Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt Anleger analog den §§ 30 f. GmbHG bis zur Höhe aller von der Investmentgesell schaft empfangenen Auszahlungen ohne Begrenzung auf 50% die Haftsumme kommt in Betracht, wenn durch die Auszahlung der geschuldeten Vergütung bzwInvestmentgesellschaft – und unter Berücksichtigung der Haftung der Komplementärin – das Vermögen der Komplementärin unter den Nennbetrag des Stammkapitals sinkt oder eine bei dieser bereits bestehende Unterbilanz verstärkt wird. Eine Nachhaftung des Anlegers im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% Fall seines Ausscheidens wäh rend der jährlich zu bezahlenden VergütungLaufzeit der Investmentgesellschaft für bis dahin be gründete Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft ist gemäß § 152 Abs. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt6 KAGB ausgeschlossen.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Sales Contracts
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen1. Hi Jump Wien übernimmt keine Haftung für Gegenstände (insbesondere Wertsachen wie Mobiltelefone, wird Spielkonsolen etc.), die Haftung zu den FERIENWOCHEN mitgebracht werden.
2. Der/Die Obsorgeberechtigte nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den von Hi Jump Wien angebotenen Kursen um Sport- und Freizeitaktivitäten handelt und bestätigt für den/die Teilnehmer*in, für die Teilnahme an den Kursen sowohl physisch als auch psychisch gesundheitlich geeignet zu sein und über die entsprechend erforderlichen Fähigkeiten (vor allem Schwimmkenntnisse bei der Leis- tungserbringerinBuchung von Schwimmkursen) zu verfügen. Des Weiteren verpflichtet sich der/die Obsorgeberechtigte, Hi Jump Wien zu informieren, falls dem/der Teilnehmer*in aufgrund gesundheitlicher oder sonstiger Gründe die Ausübung der angebotenen Sportarten nicht unbeeinträchtigt möglich ist.
a. beschränkt 3. Die Teilnahme an Veranstaltungen und die Benützung der Einrichtungen und Geräte erfolgen grundsätzlich auf 50% der geschuldeten Vergütung bzweigene Gefahr. Geräte und Einrichtungen dürfen nur im Falle Rahmen eines Kurses im Beisein der Mitarbeiter*innen von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% Hi Jump Wien benützt werden. Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, den Verhaltensregeln und Anweisungen von Hi Jump Wien und seinen/ihren Mitarbeiter*innen unbedingt Folge zu leisten. Hi Jump Wien behält sich das Recht vor, Teilnehmer*innen, die sich nicht an die vorgegebenen Regeln halten, vom jeweiligen Workshop- Programm auszuschließen, ohne den einbezahlten Betreuungsbeitrags refundiert zu bekommen.
4. Das Betreuungsprogramm von Hi Jump Wien enthält zu einem großen Anteil sport- und bewegungsspezifische Elemente. Bewegung und speziell Sportausübung (auch im Freien) sind naturgemäß mit konkreten Gefahren- und Risikosituationen verbunden, die auch trotz geeigneter Sicherungsmaßnahmen dennoch zu Verletzungen, sonstigen negativen Ereignissen und Unglücksfällen führen können. Die Obsorgeberechtigten akzeptieren die typischen Gefahren bei Sport und Bewegung (im Freien). Hi Jump Wien übernimmt für typische Gefahren der jährlich zu bezahlenden VergütungSportausübung keine Haftung.
5. In je- dem Fall ist Hi Jump Wien haftet, sofern gesetzlich zulässig, jedenfalls nicht für leichte Fahrlässigkeit.
6. Für den Fall, dass die maximale Betreuung der Teilnehmer*innen aus Gründen höherer Gewalt nicht erbracht werden kann oder darf, übernimmt Hi Jump Wien keine Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;für daraus resultierende Nachteile. Das gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Epidemien oder Pandemien sowie übertragbare Krankheiten im Einzelfall.
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche 7. Schäden am Eigentum Dritter, zusätzliche Personalkosten vor allem an den Freizeiteinrichtungen, sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge an dorthin von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten Hi Jump Wien mitgebrachtem Eigentum sind, sofern diese auf ein schuldhaftes Verhalten des/der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin Teilnehmer*in zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei von dem/der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztObsorgeberechtigten zu erstatten.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten 8. Soweit die Haftung von Hi Jump Wien ausgeschlossen oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als beschränkt ist, gilt dies auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüchedie persönliche Haftung von Mitarbeiter*innen und Erfüllungsgehilfen von Hi Jump Wien.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen10.1 Konica Minolta haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für
a. Schäden, wird die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden,
▇. ▇▇▇▇▇▇▇, deren Nichteintritt Konica Minolta garantiert hat,
▇. ▇▇▇▇▇▇▇, die auf einem arglistig verschwiegenen Mangel beruhen,
▇. ▇▇▇▇▇▇▇, die von einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst sind, AGB der Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH für Mietverträge in der ab 01.04.2012 gültigen Fassung
▇. ▇▇▇▇▇▇▇ an Leben, Körper und Gesundheit.
10.2 Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet Konica Minolta wie folgt: Beruht der Schaden auf der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte (sog. Kardinalpflicht), ist die Haftung auf vertragstypische, d.h. bei Anwendung der Leis- tungserbringerinverkehrsüblichen Sorgfalt im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbare Schäden begrenzt. Insofern ist die Haftung
a. beschränkt für Sachschäden pro Schadensfall auf 50% die Höhe des Nettowertes der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 Mietsache beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschädendie Beschädigung oder den Verlust von elektronisch gespeicherten Daten auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Vertragspartner (vgl. Punkt 2.3.b und 4.6) für die Wiederherstellung der Daten erforderlich wäre;
c. ausgeschlossen für indirekte sonstige Vermögensschäden pro Schadensfall auf das Dreifache des Nettowertes der Mietsache beschränkt.
10.3 Beruht der Sach- oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten Vermögensschaden auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schädenleicht fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht, die auf Softwarefehler keine Kardinal- pflicht im Sinne von nicht durch Punkt 10.2 darstellt, ist die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztHaftung ausgeschlossen.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten 10.4 Ansprüche auf Ersatz eines Sach- oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungVermögensschadens im Sinne von Punkt 10.2 verjähren mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Vertragspartners vom Eintritt des Schadens.
22.3 Haftungsbeschränkung 10.5 Die vorstehenden Haftungsregeln gelten für alle Erfüllungsgehilfen von Konica Minolta und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüchesind auf etwaige Aufwen- dungsersatzansprüche des Vertragspartners nach § 284 BGB entsprechend anzuwenden.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Mietvertrag
Haftung. 22.1 Soweit ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ IT Service KG übernimmt keine Haftung für eine zeitlich unbeschränkte Verfügbarkeit der Website, sowie für allfällige Schäden, die aus einer Unterbrechung von Leitungen, insbesondere wenn sie durch Dritte veranlasst oder von diesen zu vertreten ist, oder einer vorübergehenden Abschaltung der für den Betrieb der Website erforderlichen Server entstehen.
▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ IT Service KG übernimmt keine Haftung für allfällige Folgeschäden aus der Nichtverfügbarkeit der Website des Kunden, oder dessen Betriebsunterbrechung; dieser Haftungsausschluss erstreckt sich insbesondere auf entgangenen Gewinn, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten.
▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ IT Service KG haftet nicht für den Inhalt der verbreiteten Internetseiten. Verantwortlich für den Inhalt und die Darstellung der Seiten ist der Auftraggeber. Dies gilt auch für Aussagen, die das Wettbewerbsrecht betreffen.
d. Eine Haftung des Anbieters für entgangenen Gewinn sowie Folgeschäden ist ausgeschlossen.
e. Alle Schadenersatzansprüche gegen Schweitzer IT Service KG sind, sofern nicht gesetzlich zugelassenanders zwingend vorgeschrieben ist, wird die mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Eine Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, besteht nicht. Sämtliche Haftungsausschlüsse gelten nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Softwarefehler von nicht durch Seiten Schweitzer IT Service KG verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- lerauf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;unberührt.
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten Sofern das Gesetz oder Informationen;der Vertrag keine kürzere Frist vorsieht, verjähren Ansprüche 1 Jahr ab Erbringung der betreffenden Leistung.
g. ausgeschlossen für SchädenDer Auftraggeber hat die Leistungen von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ IT Service KG unverzüglich zu prüfen und Mängel schriftlich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Prüfung oder Rüge, die entstehenverliert er Ansprüche aus einer Mangelhaftigkeit. Ansprüche aus der Gewährleistung verfallen, wenn sie nicht 6 Monate ab Erbringung der betreffenden Leistung gerichtlich geltend gemacht werden.
h. Jeglicher Gewährleistungsanspruch gegenüber ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ IT Service KG entfällt, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztvon uns gelieferte Ware umgestaltet oder in irgend einer Form verändert hat. Gleiches gilt für Mängel, die Folgen von Bedienungsfehlern sind.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall i. Es besteht die Möglichkeit, von Websites Links zu anderen Sites zu legen. Für jeden im Auftrag des Kunden gelegten ▇▇▇▇ ist ausschließlich der Kunde verantwortlich und für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist allfällige Rechtsverstöße haftbar, die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungsich aus einem dieser Links ergeben können.
22.3 Haftungsbeschränkung ▇. ▇▇▇▇▇▇- und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder SachschädenLeistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die durch vorsätzliches Schweitzer IT Service KG die Leistung wesentlich erschweren oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehenunmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber hat Schweitzer IT Service KG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen12.1. DNS:NET haftet für Schäden aus Verletzung des Lebens, wird des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte DNS:NET oder Folgeschäden wie entgangener Gewinneines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs- gehilfen von DNS:NET beruhen, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für sonstige Schäden, die auf Softwarefehler einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DNS:NET oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DNS:NET beruhen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Ziffer 12.2 bleibt unberührt.
12.2. DNS:NET haftet für einfach fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur, soweit sie auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen voraussehbaren Schaden begrenzt. Als typischer voraussehbarer Schaden gilt ein Betrag von höchstens € 12.500 je Schadensereignis.
12.3. Darüber hinaus ist die Haftung von DNS:NET bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für nicht durch vorsätzlich verursachte Vermögensschäden, die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen nicht Folge eines Sach- oder Personenschadens sind, namentlich Verzug bei gegenüber dem einzelnen geschädigten Nutzer auf € 12.500,- und gegenüber der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung)Gesamtheit der Geschädigten auf € 10.000.000,- jeweils je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigt die Summe der Einzelschäden die Höchstgrenze, Unterbrüche und Störungen so wird der Telekom- munikationsverbindungenSchadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr in dem die Summe aller Schadensersatz- ansprüche zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztHöchstgrenze steht.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall 12.4. Ausgeschlossen ist jede Haftung der DNS:NET – auf der Grundlage der Festlegung des Leistungsumfangs der DNS:NET gemäß der vorliegenden Bedingungen – insbesondere für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder SachschädenFunktionsstörungen des Internets, die durch vorsätzliches Umstände außerhalb des von DNS:NET angebotenen Breitbandnetzes bzw. Internetanschlusses verursacht und/oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden beeinflusst werden. Insbesondere übernimmt die DNS:NET weder Gewähr noch Haftung für die technische Fehler- freiheit und Virenfreiheit von übermittelten Daten, deren Verfügbarkeit oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehenEignung für einen bestimmten Zweck sowie für bestimmte Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht 12.5. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungs- gesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung von DNS:NET wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Leistungs- erbringerin verpflichtetArbeitnehmer, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu meldender sonstigen Mitarbeiter, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wirdOrgane, Vertreter und Erfüllungs- gehilfen von DNS:NET.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Haftung der Leis- tungserbringerinAEK
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der LeistungserbringerinAEK);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin AEK hergestellter Software zurückzuführen zurückzu- führen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin AEK zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung In- formationsübermittlung (z.B. Daten- lieferungDatenlieferung), Unter- brüche und Störungen der Telekommunikationsverbin- dungen, Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-AttackenAt- tacken, Hacking und derglei- chendergleichen, SPAM oder andere an- dere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden ▇▇▇▇▇▇▇ aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin AEK seine datenschutzrechtlichen daten- schutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen Geheimhaltungsver- pflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin AEK haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen widerrechtlichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung Ver- wendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ausgenommen ist die vorsätzliche vorsätz- liche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungBeteiligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtetAEK ver- pflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen angenom- men wird.
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Sources: General Terms and Conditions
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen12.1 Fewo Waitzrodt übernimmt keine Haftung für Diebstahl, wird Verlust oder Schäden von oder an Gegenständen oder Personen jeglicher Art, die während oder infolge des Aufenthalts in einem der Mietobjekte und/oder anderen Einrichtungen von Fewo Waitzrodt entstehen.
12.2 Fewo Waitzrodt übernimmt weiterhin grundsätzlich nicht die Haftung für Schäden, auf die Schadensersatzansprüche aus einer Reiseversicherung und/oder Reiserücktrittsversicherung oder jeglicher anderen Versicherung besteht.
12.3 Fewo Waitzrodt haftet nicht für Störungen bei Dienstleistungen oder Mängel bei Dienstleistungen, die durch Dritte erbracht werden.
12.4 Sie haften für alle Verluste und/oder Schäden am Mietobjekt und/oder am Eigentum von Fewo Waitzrodt, die während der Leis- tungserbringerinNutzung durch Sie und/oder andere Nutzer verursacht werden, ungeachtet dessen, ob dies als Folge einer Handlung oder einer Unterlassung durch Sie und/oder Dritte, die sich mit Ihrer Zustimmung auf dem Gutsgelände befinden, geschieht. Dies gilt nicht für eine etwaige deliktische Haftung der Nutzer und/oder Dritter.
a. beschränkt 12.5 Sie stellen Fewo Waitzrodt von allen Ansprüchen bezüglich Schäden von Dritten frei, die auf 50% der geschuldeten Vergütung eine Handlung oder Unterlassung Ihrerseits, anderer Nutzer, Ihren Mitreisenden oder Dritten, die sich mit Ihrer Zustimmung auf dem Gutsgelände befinden, zurückzuführen sind.
12.6 Fewo Waitzrodt haftet nicht für Lärmbelästigungen durch Dritte bzw. andere Gäste.
12.7 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder von Kardinalspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung Fewo Waitzrodts oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Fewo Waitzrodts beruhen. Ferner gelten diese Haftungsbeschränkungen im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder sonstigen Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen grob fahrlässige oder Sachschäden, die durch vorsätzliches vorsätzliche Pflichtverletzungen Fewo Waitzrodts oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden eines gesetzlichen Vertreters oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehenErfüllungsgehilfen Fewo Waitzrodts.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen12.1. Für die nationale und internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern gelten die gesetzlichen Bestimmungen (Vorschriften über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern – CIM), wird die in der jeweils gültigen Fassung, soweit nicht zulässig abweichendes vereinbart ist. Bei allen sonstigen beförderungsnahen Leistungen (wie Umschlag, Zwischen-/Lagerung) haftet RCA für Beschädigung sowie teilweisen oder gänzlichen Verlust nur bei Verschulden und nur bis zum Betrag von 8,33 SZR je kg Bruttogewicht des beschädigten oder in Verlust geratenen Gutes.
12.2. Die Haftung ist auf den unmittelbaren Sachschaden beschränkt. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn
12.2.1. ein Schaden durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg und Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, politische Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstige bürgerliche Unruhen, Sabotage, Entziehung oder Eingriffe hoher Hand oder behördliche Anordnungen verursacht worden ist
12.2.2. der Leis- tungserbringerinSchaden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder sonstige strafbare Handlungen Dritter entstanden ist.
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw12.3. Der Kunde/Auftraggeber haftet für seine eigenen Fehler und Versäumnisse sowie diejenigen seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere für alle Folgen aus mangelhafter Verpackung und mangelhafter Be- und Entladung, für Folgen aus unrichtigen, ungenauen oder fehlenden Angaben im Auftrag an RCA, sowie allgemein aus mangelhafter Erfüllung oder dem Versäumnis von Zoll- oder sonstigen Verwaltungsvorschriften. Der Kunde/Auftraggeber hat RCA im Falle der Außerachtlassung der Vorschriften, insbesondere der einschlägigen Zoll- und Verwaltungsvorschriften, oder sonstiger schuldhafter und rechtswidriger Verursachung von periodisch wiederkehrenden Vergütungen Schäden durch ihn und / oder seiner Erfüllungsgehilfen für alle Verwarngelder, Bußgelder, Geldstrafen oder sinngleicher Zwangsgelder sowie damit verbundene Gebühren und Auslagen schad- und klaglos zu halten; dies gilt insbesondere für die im Zusammenhang damit RCA oder deren Organe von Behörden oder Verwaltungs-, Straf- und Zivilgerichten vorgeschrieben werden. Nach ▇▇▇▇ der RCA hat der Kunde/Auftraggeber RCA – statt diese bloß schad- und klaglos zu halten – auf 50% erste Aufforderung jenen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen, der jährlich erforderlich ist, um solche Verbindlichkeiten samt Nebengebühren und Kosten spätestens bei deren Fälligkeit vollständig zu bezahlenden Vergütungtilgen.
12.4. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von Sofern Schadensersatzansprüche im Übrigen nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Sinne von Art 36 CIM begründet werden oder RCA nicht aufgrund zwingender Rechtsvorschriften haftet, sind über die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- in diesen AGB geregelten Ansprüche hinausgehende Ersatzansprüche jeder Art gegen RCA seine Mitarbeiter und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztErfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte12.5. Davon ausge- nommen Der Kunde/Auftraggeber ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich RCA für Verstöße gegen diese AGB schad- und klaglos zu meldenhalten, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen insbesondere wenn RCA von Dritten in Anspruch genommen wird.
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Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen8.1 Unsere Haftung für die vereinbarten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und umfasst die gewissenhafte Reisevorbereitung, wird die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3.2 vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben erklärt haben. Wir haften für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen; nicht jedoch für Angaben in Hotel-, Orts-, oder Schiffsprospekten, die nicht von uns herausgegeben wurden.
8.2 Die vertragliche Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen Körperschäden sind, namentlich Verzug ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder Haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
8.3 Für Schäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und nicht im Zusammenhang mit einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit stehen, haften wir bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Person und Reise. Wir empfehlen derartige Risiken durch eine entsprechende Reiseversicherung abzudecken.
8.4 Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Montrealer Abkommens und soweit mangelnder Ratifizierung einzelner Staaten noch anwendbar, des Warschauer Abkommens in der Fassung Den Haag und Guadalajara. Bei Beschädigung von Reisegepäck ist unverzüglich nach Entdeckung des Schadens eine Schadensanzeige gegenüber der zuständigen Fluggesellschaft zu erstatten; bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen nach der Informationsübermittlung Aufgabe im Falle einer Verspätung nach 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck dem Empfänger zur Verfügung gestellt ist.
8.5 Wird außerhalb unseres Pauschalangebotes zusätzlich eine Leistung erbracht (z.B. Daten- lieferungBeförderungsleistungen vom und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, Ausflüge Sportveranstaltungen), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schädenso erbringen wir Fremdleistungen, die entstehenlediglich vermittelt werden, wenn sofern in der Kunde innerhalb Reise- oder Veranstaltungsbeschreibung und in der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztReisebestätigung ausdrücklich hingewiesen wurde.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt 8.6 Wir haften nicht für Personen Leistungsstörungen, Personen- oder SachschädenSachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die durch vorsätzliches als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. vorbenannte Beförderungsleistungen, Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen) wenn diese Leistungen in unserer Leistungsbeschreibung oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehender Reisebestätigung unter Angabe des vermittelnden Leistungsträgers so eindeutig als Fremdleistung gekennzeichnet sind, dass diese für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer vertraglichen Reiseleistungen sind.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Reisebedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird 13.1 Die Haftung der Energie Graz richtet sich nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Be- stimmungen. Die Haftung besteht nur für den eingetretenen direkten positiven Schaden; die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen Produktionsausfällen, Betriebsstillstand, Vermögensschäden für SchädenZinsverluste, für entgangenen Gewinn, für Folgeschäden sowie für alle mittelbaren Schäden wird ausgeschlossen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung gegenüber Kunden, die entstehennicht Verbraucher iSd KSchG sind, wenn für sämtliche Schäden – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern iSd KSchG haftet die Energie Graz für von ihr rechtswidrig und leicht fahrlässig verursachte direkte positive Schäden (exklusive Personenschäden) mit einem limi- tierten Betrag von maximal € 1 .500,-. Diese Regelungen gelten auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen. Festgehalten wird, dass Netzbetreiber keine Erfüllungsgehilfen des Liefe- ranten sind. Die Haftung der Energie Graz für wie immer geartete Schäden des Kunden, der kein Verbraucher iSd KSchG ist, durch vom Netzbetreiber verursachte Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten der Energielieferung ist jedenfalls ausgeschlossen.
13.2 Der Kunde hat die Energie Graz unverzüglich vom Eintritt eines Schadens unter Darstellung des Sachverhaltes, des Schadensausmaßes sowie der Schadenshöhe schriftlich zu verständigen.
13.3 Die Haftung der Energie Graz ist, für Kunden, die keine Kleinunternehmer iSd § 7 (1 ) Z 28 GWG 2011 oder Verbraucher iSd KSchG sind, mit Ausnahme der vorsätzlichen Beschädigung, in jedem Fall auf zwanzig Prozent des Jahresvertragswertes des entsprechenden Erdgasliefer- vertrages beschränkt. Die Haftung der Energie Graz ist auch für Kunden, die Kleinunternehmer iSd § 7 (1 ) Z 28 GWG 2011 ohne Lastprofilzähler sind, maximal jedoch auf € ▇ .▇▇▇.▇▇▇,- beschränkt.
13.4 Sämtliche Schadenersatzansprüche verjähren – sofern der Kunde innerhalb nicht Verbraucher iSd KSchG ist – nach einem Jahr von dem Zeitpunkt an, an welchem der Cloud Kunde vom Schaden und den Umständen, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt, Kenntnis erlangt hat. Un- abhängig von der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztKenntnis des Kunden verjähren Ersatzansprüche – sofern der Kunde nicht Verbraucher iSd KSchG ist – jedenfalls zwei Jahre nach dem schädigenden Ereignis.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung 13.5 Sonstige vereinbarte Haftungsregelungen bleiben durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungvorstehenden Bestimmungen un- berührt.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Erdgasliefervertrag
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Haftung Der Aufenthalt in unserem Haus erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Abschluss einer Unfall‐ sowie Haftpflichtversicherung ist Sache der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung Teilnehmenden bzw. des*der Veranstalter*in. Haus Neuland e.V. schließt jegliche weitergehende Haftung für Personen‐ und Vermögensschäden bei An‐ und Abreise, während des Aufenthalts in Haus Neuland sowie bei Ausflügen und Exkursionen aus und beschränkt diese gemäß gesetzlichen Bestimmungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Sachen oder Wertgegenstände haftet Haus Neuland e.V. nicht. Zurückgebliebenes Eigentum wird über einen Zeitraum von vier Wochen aufbewahrt. Auf Wunsch wird es auf eigene Kosten und eigenes Risiko zurückgesendet. Ist Haus Neuland e.V. durch höhere Gewalt die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht möglich (z. B. Epidemie, Unwetter, Brand, Streik oder ähnliches), so hat der*die Kund*in keinen Anspruch auf Schadenersatz. Haus Neuland e.V. behält sich vor, eine Veranstaltung auch dann abzusagen, wenn die Zahl aller Teilnehmenden im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen Haus geringer als 20 ist. Die Absage muss in diesem Fall spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Ein Schadensersatzanspruch des*der Kunden/▇▇▇▇▇▇ wird dadurch nicht begründet. Haus Neuland e.V. behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen, falls berechtigte Anhaltspunkte bestehen, dass diese sich nachhaltig auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche den Gesamtseminarbetrieb auswirkt bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht andere Gäste dadurch über die Maße belästigt werden. Der*die Kund*in haftet gegenüber Haus Neuland e.V. für Personen Beschädigungen oder SachschädenVerluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch ihn*sie selbst, seine*ihre Beschäftigten, Referent*innen, Teilnehmenden oder grobfahrlässiges Verhalten Gehilfen verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von werden. Schäden jeglicher Art sind sofort an der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich Rezeption zu melden. Für jeden abhanden gekommenen Schlüssel wird ein Betrag von 50 Euro in Rechnung gestellt. Entsteht aufgrund von Verunreinigungen ein erhöhter Reinigungsaufwand im Zimmer, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wirdwird dieser in Rechnung gestellt. Das Laden von Ebike‐Akkus im Zimmer ist nicht gestattet, sondern nur ‐ nach voriger Anmeldung an der Rezeption‐ im FahrradRaum. Das Laden von E‐Fahrzeugen ist nur gegen Gebühr und nach voriger Anmeldung und Bezahlung an der Rezeption möglich. Im Falle eines Brandes schließt Haus Neuland e.V. jegliche Haftung aus und behält sich die Regressnahme beim Schadenverursacher vor.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassenAllgemeine Geschäftsbedingungen für eine Anbindung an die TI._V02
16.1 Optica haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Optica nur bei Verletzung einer Pflicht, wird die wesentlich für die Erreichung des Ver- tragszwecks ist (Kardinalpflicht), sowie bei Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
16.2 Optica schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Optica ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.
16.3 Die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. von Optica ist im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt
16.4 Eine Haftung nach dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
b. ausgeschlossen 16.5 Optica haftet nicht für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für SchädenVerstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben, die der Kunde gegenüber seinen eigenen Kunden begeht.
16.6 Ansprüche des Kunden gegen Optica aus entgangenem Gewinn oder wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
16.7 Die Haftung von Optica für Datenverlust wird auf Softwarefehler den typischen Wiederherstellungs- aufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn, es liegt grobes Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) von Optica vor.
16.8 Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Optica.
16.9 Verhindern höhere Gewalt, sonstige außergewöhnliche Umstände, die Optica nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- lerzu vertreten hat (z. B. Betriebsstörungen, technische MängelArbeitskampf, Störungenein Ausfall des Internets, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs von Optica nicht verschuldete Lieferausfälle der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferungLieferanten von Optica etc.), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für SchädenUmstände, die entstehenim Einflussbereich des Kunden liegen (z. B. Systemausfälle der IT des Kunden, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztLeistungsstörungen bei dem vom Kunden beauftragten Service-Provider etc.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden), die termingerechte Leistungs- erbringung durch vorsätzliches Optica, ist Optica berechtigt, die Erfüllung der übernommenen Leistungspflichten um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird Optica die Erfüllung einer Leistungspflicht aus einem der genannten Gründe unmöglich oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehenunzumutbar, ist Optica berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Vergütungsansprüche von Optica für schon erbrachte Leistungen bleiben von einer solchen Kündigung unberührt. Schadensersatz- ansprüche des Kunden wegen einer solchen Kündigung sind ausgeschlossen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Eine Anbindung an Die Ti
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen12.1. Die Haftung der Rechtsanwaltskanzlei für fehlerhafte Beratung oder Vertretung ist mit einem Höchstbetrag von EUR 400‘000.00 beschränkt.
12.2. Der geltende Höchstbetrag umfasst alle gegen die Rechtsanwaltskanzlei wegen fehlerhafter Beratung und/oder Vertretung bestehender Ansprüche, wird wie insbesondere auf Schadenersatz und Preisminderung. Dieser Höchstbetrag umfasst nicht Ansprüche des Mandanten auf Rückforderung des an die Rechtsanwaltskanzlei geleistete Vergütung. Allfällige Selbstbehalte verringern die Haftung nicht.
12.3. Der geltende Höchstbetrag bezieht sich auf einen Versicherungsfall. Bei Vorhandensein zweier oder mehrerer konkurrierender Geschädigter (Mandanten) ist der Leis- tungserbringerinHöchstbetrag für jeden einzelnen Geschädigten nach dem Verhältnis der betraglichen Höhe der Ansprüche zu kürzen.
a. beschränkt 12.4. Die Rechtsanwaltskanzlei haftet für mit Kenntnis des Mandanten im Rahmen der Leistungserbringung mit einzelnen Teilleistungen beauftragte Dritte (insbesondere externe Gutachter), die weder Arbeitnehmer noch Gesellschafter sind, nur bei Auswahlverschulden.
12.5. Die Rechtsanwaltskanzlei haftet nur gegenüber ihren Mandanten, nicht gegenüber Dritten. Der Mandant ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Mandanten mit den Leistungen der Rechtsanwaltskanzlei in Berührung geraten, auf 50% der geschuldeten Vergütung bzwdiesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen.
12.6. Die Rechtsanwaltskanzlei haftet für die Kenntnis ausländischen Rechts nur bei schriftlicher Vereinbarung oder wenn er sich erbötig gemacht hat, ausländisches Recht zu prüfen.
12.7. Die Rechtsanwaltskanzlei haftet nicht für jene Fälle, in welchen die abgeschlossene Haftpflichtversicherung dem Grunde nach nicht haftet.
12.8. Die Rechtsanwaltskanzlei haftet nicht für entstandene Schäden aufgrund einer entschuldbaren Fehlleistung oder aufgrund leichter Fahrlässigkeit. Eine Haftung tritt nur im Falle einer auffallenden Sorglosigkeit im Sinne von grober Fahrlässigkeit oder im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden VergütungVorsatz ein.
12.9. In je- dem Fall ist Die Beweislastumkehr im Sinne des § 1298 ABGB gilt als abbedungen. Sie kommt daher nicht zur Anwendung.
12.10. Weiters haftet die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehenRechtsanwaltskanzlei nicht, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten Mandant gegen diese AMB verstößt und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztdieser Verstoß mit dem eingetretenen Schaden in einem sachlichen Zusammenhang steht.
22.2 12.11. Die Leistungserbringerin Rechtsanwaltskanzlei haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Personen durch nicht juristische Mitarbeiter oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehenam Telefon erteilte Auskünfte.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Mandatsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird 13.1 GREENFIBER leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:
a. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Leis- tungserbringerinvon GREENFIBER auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Scha- den begrenzt.
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. c. Die Haftung von GREENFIBER bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden VergütungÜbrigen ausgeschlossen, es sei denn, GREENFIBER verletzt eine so wesentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In je- dem Fall diesen Fällen haftet GREENFIBER in Höhe des bei Vertragsabschluss typi- scherweise vorhersehbaren Schadens.
13.2 Soweit GREENFIBER Telekommunikationsdienstleistungen er- bringt, ist die maximale Haftung jedoch gemäß Ziff. 13.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögensschadens auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge den Höchstbetrag von Da- tenverlusten (inkl▇▇.▇▇▇ € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verursachendem Ereignis – begrenzt. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für SchädenÜbersteigen die Entschädigungen, die meh- reren Geschädigten auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, namentlich Verzug die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhält- nis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).
13.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung)Rechte Dritter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei be- gründeten Ansprüchen Dritter gegen GREENFIBER ist der Kunde verpflichtet, Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztnachweist, dass er die schadensursäch- liche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt 13.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der bei ihr gespeicherten Kunde sein Mitverschul- den wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritteanrechnen zu lassen. Davon ausge- nommen Bei von GREENFIBER fahrlässig verur- sachten Datenverlusten ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungHaftung auf den typischen Wieder- herstellungsaufwand begrenzt.
22.3 Haftungsbeschränkung 13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftungsaus- lösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche Verrichtungsgehilfen von GREENFIBER.
13.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungspflicht von GREENFIBER darauf, dem Kunden einen Zu- gang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (einschließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswe- gen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sons- tiger Dritter entstehen, haftet GREENFIBER falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zustehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachen- de Ereignisse oder Störungen durch GREENFIBER bzw. quasi-vertragliche Ansprücheihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von GREENFIBER ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden13.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprü- chen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehengesetzlichen Be- stimmungen.
22.5 13.8 Im Übrigen ist eine Haftung von GREENFIBER ausgeschlossen.
13.9 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin im Übrigen verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wirdtreffen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen13.1. HCS haftet für direkte Schäden, wird die gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden. Eine Haftung der Leis- tungserbringerinfür leichte Fahrlässigkeit ist in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn es liegt ein Personenschaden vor.
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung13.2. In je- dem jedem Fall ist die maximale Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist, der Höhe nach mit dem Nettoauftragswert beschränkt. Der Auftragswert ist bei Kaufverträgen der Kaufpreis, bei sonstigen Verträgen das Entgelt, bei Dauerschuldverhältnissen das geschuldete Jahresentgelt des abgelaufe- nen Kalenderjahres. Bei kürzerer Vertragsdauer ist das gesamte zu bezah- lende Entgelt als Auftragswert heranzuziehen.
13.3. Eine Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Folgeschäden (insb. Daten- und Programmverlust), Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener , nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, entgangenen Gewinn, Schäden durch Betriebsstörungen oder -unterbrechungen und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlos- sen, soweit dies nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechts zulässig ist.
13.4. Soweit HCS im Rahmen der geschlossenen Verträge Produkte oder Rechte (insbesondere Lizenzen) Dritter an den Kunden weitergibt, haftet Postanschrift (Geschäftsstelle): ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ | ▇▇▇▇ ▇▇. ▇▇▇▇▇▇▇ | Telefon +▇▇ (▇)▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇ | Fax +▇▇ (▇)▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇@▇▇▇.▇▇ | ▇▇▇.▇▇▇/▇▇-▇▇▇ HCS für Schäden oder Mängel dieser Produkte oder Rechte nur in dem Rahmen, in dem der Dritte gegenüber HCS haftet. Weitergehende An- sprüche sind ausgeschlossen.
13.5. Wenn der Kunde der HCS Datenträger (Festplatten, Datensticks, CD- ROMS, usw.) zur Verfügung stellt, darf es sich nur um Duplikate und nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie um Unikate handeln. Für die Beschädigung oder Zerstörung von Daten- trägern infolge technischer Defekte oder höherer Gewalt haftet HCS nicht. HCS haftet nicht für Mangelfolgeschäden Datenverluste oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für SchädenDatenmissbrauch, die in der Sphäre des Kunden oder Dritter liegen. HCS haftet nicht für eine fehler- hafte oder fehlgeschlagene Datenübermittlung, wenn dies auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug oder andere Fehler bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung)Absenderstelle des Kunden oder Annahme- stelle des Empfängers zurückzuführen ist.
13.6. HCS trifft keine Haftung bei Nichteinhaltung von Installations- oder Betriebsbedingungen und/oder bei mangelhafter Erfüllung oder Nichter- füllung von einer Kundenobliegenheit.
13.7. Eine Haftung in Fällen höherer Gewalt, Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schädensowie bei sonstigen Umstän- den, die entstehenaußerhalb der Einflussmöglichkeiten von HCS liegen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztwird ausge- schlossen.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten 13.8. Eine Anpassung oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen Anfechtung eines zwischen den Vertragspar- teien abgeschlossenen Vertrages wegen Irrtum ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungausgeschlossen.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: General Terms and Conditions
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen2.7.1 amexus haftet bei fahrlässiger Ver- letzung wesentlicher Vertragspflichten nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung für die Durch- führung des Vertrags notwendig ist und auf deren Erfüllung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen durfte. Diese Beschränkung gilt nicht in den in Ziffer 2.7.5 aufgeführten Fällen. Für die Folgen unvorhersehbarer Ereig- nisse wie höhere Gewalt (Betriebsstörun- gen, Streiks, Aussperrungen, Krieg, Über- schwemmungen und sonstige Unwetter, Epidemien und Pandemien etc.) und be- hördliche Anordnungen ist eine Haftung von amexus ausgeschlossen. Dies gilt auch in den Fällen der Unterbrechung der Stromversorgung, soweit diese nicht von amexus zu vertreten ist. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung und/oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, wird amexus von der Liefer- und/oder Leistungsverpflichtung frei. Verlängert sich die Haftung Liefer- und/oder Leistungszeit oder wird amexus von der Leis- tungserbringerinLiefer- und/oder Leistungsverpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Scha- densersatzansprüche herleiten.
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall 2.7.2 Die Haftungsobergrenze für fahrläs- sige Pflichtverletzungen bei laufenden Dienstleistungen ist die maximale Haftung Summe der Ver- gütungen, die für die Vertragslaufzeit der laufenden Dienstleistungen zu zahlen ist, maximal jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;die Summe der laufen- den Kosten des Vertragsjahres.
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. 2.7.3 Bei Verlust von Daten auf haftet amexus nur für denjenigen Aufwand, der Cloud bei ord- nungsgemäßer und regelmäßiger Daten- sicherung durch den Kunden für die Wie- derherstellung der Leistungserbringerin);Daten erforderlich ge- wesen wäre. Die Beschränkung gilt nicht, wenn und soweit die Datensicherung Be- standteil der von amexus zu erbringenden Leistungen ist.
d. ausgeschlossen 2.7.4 Ansprüche aus entgangenem Ge- winn sind ausgeschlossen, soweit nicht schriftlich eine abweichende Vereinba- rung getroffen wurde.
2.7.5 Die Haftungsbeschränkungen gel- ten nicht für SchädenAnsprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung)Verlet- zung des Lebens, Unterbrüche und Störungen des Körpers oder der Telekom- munikationsverbindungenGesundheit, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Virenbei Arglist, Würmernsoweit das Pro- dukthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, Trojanischen Pferdenbei einem Garantieversprechen, DDOSbei Schadensersatzansprüchen nach der Datenschutz-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM Grundverordnung oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztin sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten 2.7.6 Wenn und soweit die Haftung von amexus nach Ziffer 2.7.1 bis 2.7.4 ausge- schlossen oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als begrenzt ist, so gilt dies auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüchedie persönliche Haftung der Mit- arbeiter sowie der Erfüllungs- und Ver- richtungsgehilfen von amexus.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen3.1 Der Kunde haftet während der Nutznießung des Guts für dessen Besitz bis zu dessen Rückgabe, wird für ▇▇▇▇▇▇▇ an seiner Person, am Fahrrad und Dritter sowie für Sachschäden Dritter.
3.2 Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung des Guts oder dessen Zubehörs ist der Kunde verpflichtet, Velolake die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. entstandenen Schäden zu bezahlen, die wie folgt berechnet werden: - Wert des Guts im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen dessen Verlust/Diebstahl/Zerstörung oder - basierend auf 50% den im Falle einer Beschädigung erforderlichen Reparaturkosten.
3.3 Der Kunde muss Velolake im Falle eines Diebstahls und/oder Verlusts des dem Vertrag zugrundeliegenden Leihgegenstands eine Originalkopie der jährlich bei den zuständigen Behörden erstatteten Anzeige vorweisen und den Betrag des ▇▇▇▇▇ des gestohlenen/verlorenen Fahrrads überweisen. Der Kunde muss die Anzeige direkt nach Feststellung des Diebstahls/Verlusts den zuständigen Behörden melden. Andernfalls wird der Fahrradwert dem verstoßenden Kunden/Benutzer zu bezahlenden VergütungLasten gelegt. In je- Bei Wiederauffindung oder Bergung des gestohlenen/verlorenen Gutes innerhalb von 48 Stunden nach dem Fall Diebstahl/Verlust ist Velolake verpflichtet den zuvor überwiesenen Betrag zu stornieren.
3.4 Der Kunde und/oder Benutzer verpflichtet sich, das geliehene Fahrzeug achtsam, mit gesundem Menschenverstand und Sorgfalt zu benutzen, um Sachschäden und/oder Schäden Dritter zu vermeiden.
3.5 Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrrad sowohl tagsüber als auch nachts an einem sicheren Ort, vor Witterung geschützt, aufzubewahren und zu vermeiden, dieses unbewacht zu lassen.
3.6 Ist das gelieferte Fahrrad laut ▇▇▇▇▇ ungeeignet, ist dies sofort dem Personal von Velolake am Ort, an dem die maximale Unversehrtheit der Fahrräder geprüft wird, mitzuteilen.
3.7 Die nicht erfolgte Rückgabe des Fahrrads innerhalb der vereinbarten Fristen oder der Leihfrist ohne vorherige und durch außergewöhnliche Fälle/Gründe (z. B. Unfall, Bruch, Naturgewalten) begründbare Mitteilung gilt als Diebstahl/Veruntreuung und als solcher den zuständigen Justizbehörden gemeldet.
3.8 Die Gesellschaft Velolake lehnt jede Art der Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränktfür während der gesamten Verleihzeit, Ausflügen, begleiteten/geführten Touren entstandene Personen- oder Sachschäden ab;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn3.9 Der Erwerb der geführten Touren beinhaltet die Akzeptanz seitens erwachsener und minderjähriger begleiteter Teilnehmer von auf objektive Risiken zurückgehenden Gefahren, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht bedingt durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen Umgebung, in der die Touren stattfinden und setzt voraus, dass die für die gewählte Tour erforderlichen technischen und körperlichen Fähigkeiten vorhanden sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Leihvertrag
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die a. Die Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzwEQQO Service GmbH für leichte Fahr- lässigkeit wird ausgeschlossen. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Die Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;für Folge- schäden hieraus ebenfalls.
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Die EQQO Service GmbH stellt den Auftraggeber von Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schädenfrei, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- dem Auftraggeber aufgrund seiner gesetzlichen Wegereinigungspflicht und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die hierzu ergan- genen Rechtsprechung entstehen. Dies jedoch nur, wenn der Kunde innerhalb Schaden auf eine Verletzung der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztvertraglich über- nommenen Verpflichtung zurückzuführen ist. Ansprüche gegen den Unternehmer bleiben hiervon unberührt.
22.2 c. Die Leistungserbringerin haftet in keinem Übernahme der Haftung und die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht wird für den Fall für widerrecht- lichen Inhalt ausgeschlos- sen, dass der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist Auftraggeber einen Auftrag über die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungWin- terdienstplattform der EQQO Service GmbH online mit dem Tarif „On Demand“ bucht und Leistungen von der EQQO Service GmbH erbracht werden.
22.3 Haftungsbeschränkung d. Der Unternehmer als Leistungserbringer stellt wiede- rum die EQQO Service GmbH von Schäden frei, die dem Auftraggeber und/oder der EQQO Service GmbH aufgrund der gesetzlichen/vertraglichen Wegereinigungspflicht und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzwder hierzu ergangenen Rechtsprechung entstehen. quasi-vertragliche AnsprücheDies jedoch nur, wenn der Schaden auf eine Verletzung der vertraglich übernommenen Verpflichtung zurückzuführen ist.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen e. Personen- und/oder Sachschäden, die durch vorsätzliches Sachschäden sind der EQQO Ser- vice GmbH zwecks Weiterleitung an seinen Versicherer und/oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegensteheneigener Regulierung unverzüglich nach Be- kanntwerden schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber wird auf seine Mitwirkungspflicht hingewiesen.
22.5 Der Kunde f. Die EQQO Service GmbH und das Unternehmen stellen sicher, dass sie zur Abdeckung aller Risiken und Schäden aus der Übernahme der mit den Verträgen verbundenen Verpflichtungen eine ausreichende Haftpflichtversiche- rung mit folgenden Deckungssummen pro Schadensfall unterhalten: - Personenschäden pauschal € 5.000.000,00 - Sachschäden pauschal € 5.000.000,00 - Vermögensschäden € 1.000.000,00 Auf Anfrage ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin Nachweis des Haftpflichtversicherers vorzulegen.
▇. ▇▇▇▇▇▇ die Vertragsparteien durch Umstände oder Ereignisse, deren Verhinderung nicht in der jeweiligen Sphäre liegen, wie beispielhaft Krieg, Natur- und Brand- katastrophen etc., Streik und rechtlich zulässige Aussper- rung, an der Vertragserfüllung gehindert, ruhen die je- weiligen Verpflichtungen. Ausgenommen hiervon sind Schutz-, Sorgfalts-, Mitteilungs-, Aufklärungs-, Siche- rungs- und Verschwiegenheitspflichten der Vertragspar- teien. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, dieser solche Störungen unverzüglich gegenüber der EQQO Service GmbH schriftlich anzuzeigen.
h. Eventuelle Beanstandungen der zuständigen Ordnungs- behörden wegen mangelhafter Ausführung der Arbeiten sowie etwaiger gebührenpflichtiger Verwarnungen oder Geldbußen gehen zu Lasten des tatsächlich Ausführen- den. Dieser hat die EQQO Service GmbH und den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wirdAuftrag- geber freizustellen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassenIm Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung ist das Vermögen der Treuhandstiftung nicht rechtlich verselbstständigt und damit auch nicht allein Haftungsmasse für die Verbindlich- keiten der Stiftung. Das Vermögen wird vielmehr dem Treu- händer zugerechnet, wird ist also potenziell dem Zugriff seiner Gläubiger ausgesetzt. Doch kann sich unter Umständen aus dem Stiftungsgeschäft ein Herausgabeanspruch des Stifters herleiten oder können Gläubiger des Stifters die Übertragung des Stiftungsvermögens anfechten. Der Treuhandstiftung droht somit rechtlich von verschiedenen Seiten die Gefahr, ihr Vermögen zu verlieren.41 Die Auffassungen in der stif- tungsrechtlichen Literatur weichen hier zum Teil deutlich voneinander ab.42 Unstreitig ist lediglich die Haftung des Stiftungsvermögens für Verbindlichkeiten, die der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt Treuhänder im Rahmen der Erfüllung seiner auf 50% die Treuhandstiftung bezogenen Aufgaben eingegangen ist. Das weitgehende Fehlen von Rechtsprechung zur Haftung von Treuhandstiftungsvermögen legt nahe, dass diese Frage in der geschuldeten Vergütung Praxis kaum eine Rolle spielt.43 Stifter befinden sich in aller Regel in einer wirtschaftlichen Situation, die es ihnen er- möglicht, sich schon zu Lebzeiten von einem großen Teil ihres Vermögens zu trennen. Darüber hinaus achten die Stifter auf der anderen Seite bei der Auswahl des Treuhänders neben der Solidität vor allem auf gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse. Treuhandstiftungen werden daher bevorzugt juristischen Personen übertragen, deren wirtschaftliche Betätigung kein Risiko für das Stiftungsvermögen in sich birgt. Sollte sich dennoch einmal die Gefahr des Zugriffs von Gläu- bigern auf das Stiftungsvermögen realisieren, so sind mit der herrschenden Meinung in der Literatur die Rechtsfolgen in Abhängigkeit vom Rechtscharakter des Stiftungsgeschäfts zu beurteilen.44 Nehmen Gläubiger des Treuhänders Zugriff auf das Stiftungsvermögen, so kann der Stifter auf Basis eines Treuhandvertrages gemäß § 771 ZPO Drittwiderspruchsklage erheben bzw. im Fall der Insolvenz des Treuhänders nach § 47 InsO die Aussonderung des Stiftungsvermögens verlangen, da er bei wirtschaftlicher Betrachtung Eigentümer des Ver- mögens geblieben ist.45 Ist das Stiftungsgeschäft hingegen eine Schenkung unter Auflage, so haftet auch das Stiftungs- vermögen für alle Verbindlichkeiten des Treuhänders. Genau umgekehrt ist der Zugriff von Gläubigern des Stifters auf das Stiftungsvermögen zu beurteilen. Bei einem Treu- handvertrag haftet das Stiftungsvermögen für Verbindlich- keiten des Stifters und im Falle seiner Insolvenz erlischt das Treuhandverhältnis nach §§ 115, 116 InsO. Bei einer Schen- kung unter Auflage haben die Gläubiger des Stifters allein unter den Voraussetzungen der §§ 1 ff. AnfG, 134 InsO ein Anfechtungsrecht hinsichtlich des Stiftungsgeschäfts. Wird die Treuhandstiftung durch Verfügung von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden VergütungTodes wegen errichtet oder bedacht, so werden die Vermögensgegenstän- de Eigentum des Treuhänders als Erbe bzw. Vermächtnisneh- mer des Stifters. In je- dem diesem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen haftet das Stiftungsvermögen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb sämtliche Verbindlichkeiten des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztTreuhänders.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Treuhandstiftung
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassenDer Vertragspartner ist verpflichtet, wird die Haftung Kundenkarte/den ID-Chip sorgfältig zu verwahren und vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte angemessen zu schützen. Der Vertragspartner haftet für sämtliche aus einem Missbrauch der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt auf 50% Kundenkarte/des ID-Chips entstehende Schäden, soweit er seine Verpflichtung zur sorgfältigen Verwahrung und unverzüglichen Meldung des Verlustes der geschuldeten Vergütung bzwKundenkarte oder eines möglichen Missbrauches der Kundenkarte/ des ID-Chips verletzt. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% Bis zu dem Zeitpunkt der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte unverzüglichen Meldung des Verlustes oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf eines möglichen Missbrauchs haftet der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen Vertragspartner für Schäden, die aus dem Missbrauch entstehen, soweit er den Zugriff auf Softwarefehler die Kundenkarte/ den ID-Chip oder den Missbrauch der Kundenkarte / den ID-Chip verschuldet hat. Die Kundenkarte / der ID-Chip bleibt Eigentum der Drei Köche GmbH und kann von nicht durch der Drei Köche GmbH ohne Angabe von Gründen jederzeit eingezogen werden. Bei einem Verdacht eines möglichen Missbrauches der Kundenkarte / des ID-Chips ist die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- lerDrei Köche GmbH jederzeit und ohne Vorankündigung berechtigt, technische Mängeldie Kundenkarte/ den ID-Chip zu sperren. Die Haftung von der Drei Köche GmbH auf Schadensersatz, Störungengleich aus welchem Rechtsgrund, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung und Pflegetätigkei- tenunerlaubter Handlung ist, Unterbrüchen und Störungensoweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen nach Maßgabe dieser Regelung eingeschränkt: Die Drei Köche GmbH haftet nur unbeschränkt für Schäden, wenn diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen der Drei Köche GmbH verschuldet wurden oder in den Anwendungsbereich einer von der Drei Köche GmbH ausdrücklich (d.h. unter Verwendung des Begriffs „Garantie“) für diesen Fall abgegebenen unbeschränkten Garantie oder Zusicherung fallen. Daneben haftet die entstehenDrei Köche GmbH auch für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn d.h. von Pflichten, auf deren Einhaltung der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten Vertragspartner vertrauen darf, da sie die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses überhaupt erst ermöglichen und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Drittedie Vermeidung des verwirklichten Schadens bezwecken. Davon ausge- nommen In diesen Fällen ist die vorsätzliche Haftung jedoch im Einzelfall und insgesamt auf Schäden begrenzt, die aufgrund des Vertrages typisch und vorhersehbar sind, und auf die dreifache Höhe des vertraglich für die jeweilige Leistung vereinbarten Entgeltes. Ein Mitverschulden, ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, ein Vorteilsausgleich (einschließlich Ansprüche auf Versicherungsleistungen) oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss ein Unterlassen von vertraglich gebotenen Mitwirkungshandlungen des Vertragspartners sind diesem anzurechnen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden arglistiges Verhalten, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche aufgrund von Produkthaftung sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehender Gesundheit.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Das Mittagessen
Haftung. 22.1 Die Haftung von Esch & Pickel auf Scha- densersatz für Sach- und Vermögens- schäden sowie auf Aufwendungsersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Regelun- gen ist auf die vorhersehbaren, typischer- weise eingetretenen Schäden oder Auf- wendungen beschränkt, soweit Esch & Pickel nachweist, daß Pflichtverletzungen nur leicht fahrlässig begangen worden sind. Soweit gesetzlich zugelassender Sach- oder Vermögensscha- den durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Sachversicherung abge- deckt ist, wird haftet Esch & Pickel nur für die mit der Inanspruchnahme dieser Versi- cherung verbundenen Nachteile. Die Haftung von Esch & Pickel auf Scha- denersatz für Folgeschäden an anderen Sachen als den gelieferten Gegenständen oder am sonstigen Vermögen des Ver- tragspartners ist ausgeschlossen, soweit Esch & Pickel nachweisen kann, daß Pflichtverletzungen nur leicht fahrlässig begangen worden sind und die Schäden nicht das Ergebnis einer wesentlichen Vertragsverletzung sind. Dies gilt insbe- sondere hinsichtlich der Verträglichkeit gelieferter Software mit anderen Program- men oder Hardwarebestandteilen, die der Vertragspartner bereits nutzt. Die Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit Esch & Pickel in der Lage ist, Deckung für den eingetretenen Schaden im Rahmen einer bestehenden Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherung zu erhalten. Soweit die Schäden auf einer wesentlichen Vertragsverletzung beruhen, ist die Haftung von Esch & Pickel unter der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt Voraussetzung, daß die Pflichtverlet- zung nur leicht fahrlässig begangen wor- den ist, auf 50% vorhersehbare, typischerwei- se eintretende Schäden beschränkt. Für ▇▇▇▇▇▇▇ aus der geschuldeten Vergütung bzwVerletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Esch & Pickel unbeschränkt. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% Die vorstehenden Haftungsbeschränkun- gen greifen nicht, soweit Esch & Pickel die Einhaltung des Liefertermins oder die Beschaffenheit der jährlich zu bezahlenden VergütungWare zugesichert oder garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Esch & Pickel haftet nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht daraus resultieren, daß es durch die Leistungserbringerin hergestellter den Ausfall einer beim Vertragspartner vor- handenen Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden oder durch Übermittlungsfeh- lerStörungen des dort vorhandenen Betriebssystems und/oder der Hardware zum Ausfall der gelieferten Software oder zur Verzöge- rung der vertraglich vereinbarten Installa- tion kommt, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schädenes sei denn, die entstehenKompatibili- tät und/oder der überschrittene Zeitauf- wand waren wesentlicher Vertragsbe- standteil. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn soweit der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztSoftwareausfall oder die Ver- zögerung auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Esch & Pickel beruhen.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 23.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Haftung der Leis- tungserbringerinAEKBT
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem jedem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener entgan- gener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten Dritter sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten Datenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der LeistungserbringerinAEKBT);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- lerÜbermittlungsfehler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge (einschliess- lich systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- tenPflegetätigkeiten), Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug Ver- zug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferungDatenlieferung), Unterbrüche und Störungen rechtswidrige Eingriffe in Telekommunikationseinrichtungen oder Netzwerke durch Dritte, Überlastung des Telekommuni- kationsnetzes, mutwillige Verstopfung der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM elektronischen Zu- gänge durch Dritte oder andere Unzulänglichkeiten;
f. e. ausgeschlossen für Schäden ▇▇▇▇▇▇▇ aufgrund von ihr zur Ver- fügung Verfügung gestellten Daten oder Informationen;
g. f. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin AEKBT seine datenschutzrechtlichen datenschutz- rechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Geheimhaltungsverpflichtungen ge- genüber Dritten verletzt.
22.2 Die Leistungserbringerin 23.2 AEKBT haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen widerrechtlichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung Ver- wendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ausgenommen ist die vorsätzliche vorsätz- liche oder eventualvorsätzliche Betei- ligungBeteiligung.
22.3 23.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 23.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehenwurden.
22.5 23.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin AEKBT verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen ange- nommen wird.
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Sources: General Terms and Conditions
Haftung. 22.1 Die mittelbar als Treugeber an der Investmentgesellschaft beteiligten Anleger haften nicht unmittelbar für Verpflich- tungen der Investmentgesellschaft. Soweit gesetzlich zugelassenjedoch für die im Auftrag des Treugebers im Handelsregister eingetragene Treuhänderin eine persönliche Haftung für die Verbindlich- keiten der Investmentgesellschaft entsteht (z. B. wenn die Treuhänderin und somit die Treugeber ihre Haftsumme durch Auszahlungen zurückerhalten haben und den Gläubigern der Investmentgesellschaft somit die Treuhänderin bis zur Höhe der Haftsumme gemäß §§ 171, wird 172 HGB unmittelbar haftet), hat der jeweilige Treugeber die Treuhänderin von dieser Haftung entsprechend seinem Anteil an der für ihn treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung freizustel- len (vgl. § 4 des Treuhandvertrages). Diesen Freistellungsan- spruch kann die Verwaltungsgesellschaft abtreten (vgl. § 3 Abs. 2 des Treuhandvertrages) oder verwerten. Sofern und sobald ein Treugeber seine Treugeberbeteiligung in eine Beteiligung als Direktkommanditist umgewandelt hat und er im Handelsregister als Direktkommanditist eingetra- gen ist, entfällt die vorgenannte Freistellungsverpflichtung, es sei denn, der Freistellungsanspruch der Treuhänderin ist bereits vor der Eintragung des umwandelnden Treugebers im Handelsregister entstanden. Der Treugeber haftet nicht für entsprechende Verpflichtungen der anderen Treugeber gegenüber der Treuhänderin. Der Direktkommanditist haftet sodann mit seiner im Handelsregister eingetragenen Haft- summe i. H. v. 1 % seiner Einlage persönlich, solange er seine Einlage in Höhe der Haftsumme noch nicht geleistet hat. Zudem lebt grundsätzlich die persönliche Haftung des Direktkommanditisten bzw. die Freistellungsverpflichtung des Treugebers gegenüber der Treuhänderin in dem Umfang wieder auf, in dem der Direktkommanditist bzw. Treugeber Ausschüttungen erhält, die den Saldo seiner Kapitalkonten unter den Betrag, der für ihn (Direktkommanditist) bzw. der für ihn von der Treuhänderin für seine Rechnung (Treugeber) im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sinken lässt. Eine solche Ausschüttung erfordert jedoch die Zustimmung des betroffenen Direktkommanditisten bzw. Treugebers (vgl. § 152 Abs. 2 KAGB sowie § 16 (4) des Gesellschaftsvertra- ges). Eine weitergehende Haftung der Leis- tungserbringerin
a. beschränkt Anleger analog den §§ 30 f. GmbHG bis zur Höhe aller von der Investmentge- sellschaft empfangenen Auszahlungen ohne Begrenzung auf 50% die Haftsumme kommt in Betracht, wenn durch die Auszah- lung der geschuldeten Vergütung bzwInvestmentgesellschaft – und unter Berücksichti- gung der Haftung der Komplementärin – das Vermögen der Komplementärin unter den Nennbetrag des Stammkapitals sinkt oder eine bei dieser bereits bestehende Unterbilanz verstärkt wird. Eine Nachhaftung des Anlegers im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% seines Ausscheidens während der jährlich zu bezahlenden VergütungLaufzeit der Investmentgesellschaft für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der Investmentgesell- schaft ist gemäß § 152 Abs. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletzt6 KAGB ausgeschlossen.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Investment Prospectus
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen9.1 SBB Cargo Int. haftet ausschliesslich gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Darüberhinausgehende Ersatzansprüche (aus Verzug oder Nichterfüllung) sind ausgeschlossen. Reine Vermögensschäden (insbesondere der entgangene Gewinn) werden ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gemäss CIM gelten auch für ausservertragliche Ansprüche. Spezielle Haftungsbeschränkungen können für Güter, wird die Haftung der Leis- tungserbringerinderen Transport besonders schwierig oder mit besonderen Risiken verbunden ist, vereinbart werden.
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Vergütung bzw. 9.2 Dem Kunden mitgeteilte Fahrpläne sind keine Lieferfristvereinbarungen im Falle Sinne von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 50% der jährlich zu bezahlenden VergütungArt. In je- dem Fall ist 16 §1 CIM.
9.3 Über die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;im Gesetz geregelten Ansprüche hinausgehende Ersatzansprüche gegen SBB Cargo Int. sind ausgeschlossen.
b. ausgeschlossen 9.4 Der Kunde haftet für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder alle Schäden infolge und daraus entstehende Mehraufwände von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen für SchädenSBB Cargo Int., die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software einen Mangel an einem Wagen, den der Kunde beigestellt hat, zurückzuführen sind;
e. ausgeschossen sind und hat SBB Cargo Int. für Schäden durch Übermittlungsfeh- ler, technische Mängel, Störungen, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkei- ten, Unterbrüchen und Störungen, welche auf Um- stände ausserhalb von Dritten schadlos zu halten. Ein Verschulden des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, namentlich Verzug bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund Wagenhalters gemäss Art. 27 AVV ist nicht erforderlich. Eine Haftung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen SBB Cargo Int. für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten am Transportgut entfällt.
9.5 Der Kunde haftet für seine eigenen Fehler und Versäumnisse sowie diejenigen seiner Hilfspersonen, insbesondere für alle Folgen aus mangelhafter Verpackung und mangelhaftem Verlad, sowie für Folgen aus unrichtigen, ungenauen oder Informationen;fehlenden Angaben im Beförderungsauftrag, in Zollformularen oder bei den Instandhaltungsangaben.
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn 9.6 Stellt der Kunde innerhalb einen Wagen, dessen Halter nicht dem AVV beigetreten ist, so übernimmt der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten Kunde die Haftung des Halters gemäss AVV, und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztSBB Cargo Int. wird im Ereignisfall vollumfänglich schadlos gehalten.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt 9.7 Stellt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist Kunde einen Wagen, dessen Bremsausrüstung den gesetzlichen Anforderungen der betroffenen Länder nicht entspricht, so übernimmt der Kunde die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche Haftung falls dadurch Mehrkosten entstehen bzw. quasi-vertragliche AnsprücheBussgelder anfallen.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 22.1 Soweit gesetzlich zugelassen6.1 Der Kunde trägt das Risiko für das gesamte Programm und den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung, wird einschließlich ihrer Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung. Er ist ver- pflichtet, die Haftung gemieteten Räume und Gegenstände rechtzeitig vor Beginn der Leis- tungserbringerinVeranstaltung auf ihre Vertragsgemäßheit zu untersuchen und Mängel schriftlich, oder zu Protokoll der Hallenleitung, zu rügen. Nachträgliche Beanstandungen werden nur anerkannt, wenn sie für den Kunden nicht erkennbar waren.
a. beschränkt auf 50% 6.2 Der Kunde haftet insbesondere für alle Personen - und Sachschäden der geschuldeten Vergütung bzw. Parteien oder Dritter, die durch ihn, seine Beauftragten, Gäste oder sonstige Dritte in Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden.
6.3 Der Kunde stellt BWP Palatin von allen Schadensansprüchen Dritter, die im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen Zusammen- hang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können, frei.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, eine alle Bereiche umfassende und ausreichende Haftpflichtver- sicherung abzuschließen, ein entsprechender Nachweis ist spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn BWP Palatin gegenüber zu erbringen. Unbeschadet des Kündi- gungsrechts nach 6.1 ist BWP Palatin berechtigt, eine Haftpflichtversicherung auf 50% der jährlich zu bezahlenden Vergütung. In je- dem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;Kosten des Kunden abzuschließen.
b. ausgeschlossen für reine Vermögensschäden;
c. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, zusätzliche Personalkosten sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Da- tenverlusten (inkl. Verlust von Daten auf der Cloud der Leistungserbringerin);
d. ausgeschlossen 6.5 BWP Palatin haftet für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch die Leistungserbringerin hergestellter Software mangelhafte Beschaffenheit der vermieteten Räume und des vermieteten Inventars zurückzuführen sind;.
e. ausgeschossen 6.6 Für die Verletzung der von BWP Palatin übernommenen Verpflichtungen ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Geschäftsführung, des Personals oder sonstiger Erfüllungsgehilfen des BWP Palatin verursacht worden ist; dies gilt auch bei Versagen irgendwelcher Einrichtungen, Betriebs- störungen oder sonstigen, die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignisse. Durch Ar- beitskampf verursachte Störungen hat BWP Palatin nicht zu vertreten.
6.7 Für eingebrachte Gegenstände des Kunden, seiner Mitarbeiter und Zulieferer übernimmt BWP Palatin keinerlei Haftung. Der Kunde übernimmt die Garantie dafür, dass von diesen Geräten und sonstigen Gegenständen keine Gefahr für Schäden durch Übermittlungsfeh- lerdie Anlagen und Einrichtungen des BWP Palatin ausgeht. Er wird diese namentlich vor Anschluss an Geräte und Leitungen des BWP Palatin auf ihre Verwendbarkeit untersuchen.
6.8 Für eingebrachte Sachen von Hotelgästen gilt die gesetzliche Regelung mit der Maßgabe, technische Mängeldass der ▇▇▇▇ verpflichtet ist, StörungenGeld, Unterbrüchen in- folge systembedingter Wartungs- Wertsachen und Pflegetätigkei- tenelektronische Geräte im Zimmersafe aufzubewahren. Zur Entgegennahme von Geld und Wertsachen zur Aufbewahrung außer- halb des Zimmersafes ist nur der Geschäftsführer oder der „Manager on Duty“ laut Aus- hang ermächtigt. Geld und Wertsachen im Wert über ▇.▇▇▇€ gelten regelmäßig als von übermäßige, Unterbrüchen Wert i.S.d.G. 702 BGB. Die Haftungsbegrenzung für zur Aufbewahrung von Garderobe im Rahmen eines gesonderten Verwahrungsvertrages ergibt sich aus dem An- hang an der Garderobe.
6.9 Während der Mietzeit hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Räume nur von Berechtigten betreten und Störungendie Geräte nur von Beauftragten des Kunden bedient werden, welche auf Um- stände ausserhalb des Einflussbereichs der Leis- tungserbringerin zurückzuführen sind, dies gilt namentlich Verzug auch für die Telefonanlage. Fundsachen sind unverzüglich bei der Informationsübermittlung (z.B. Daten- lieferung), Unterbrüche und Störungen der Telekom- munikationsverbindungen, Unterbrüche und Störun- gen aufgrund von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden, DDOS-Attacken, Hacking und derglei- chen, SPAM oder andere Unzulänglichkeiten;
f. ausgeschlossen für Schäden aufgrund von ihr zur Ver- fügung gestellten Daten oder Informationen;
g. ausgeschlossen für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde innerhalb der Cloud der Leistungserbringerin seine datenschutzrechtlichen Pflichten und Geheim- haltungsverpflichtungen gegenüber Dritten verletztHo- telrezeption abzugeben.
22.2 Die Leistungserbringerin haftet in keinem Fall für widerrecht- lichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausge- nommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Betei- ligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so- wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder soweit zwingende gesetz- liche Bestimmungen entgegenstehen.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Leistungs- erbringerin verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen