Common use of Haftung Clause in Contracts

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), General Terms and Conditions (Gtc), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.116.1. Wir können nicht gewährleistenWegen Verletzung vertraglicher oder vorvertragli- cher Pflichten, dass der Zugang insbesondere wegen Unmöglichkeit, Ver- zug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund techni- scher Besonderheiten. 16.2. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungs- höchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. 16.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Scha- dens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernom- men haben. 16.4. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Ver- fall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu unseren Diensten jederzeit machen. 16.5. Die Beschränkungen bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtAusschlüsse der Haftung umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Ver- treter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrer- seits mit dem Kunden zufügen. 14.216.6. Der Auftragnehmer haftet nur Unsere Haftung ist ausgeschlossen für vorsätzlich Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenLagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetrieb- nahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnut- zung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Eine Haftung Ebenso besteht der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzUnterlassung notwendiger Wartungen. 14.316.7. Ist Wenn und soweit der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschädenfür die wir haften, entgangenen GewinnVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversi- cherung (zB Haftpflichtversicherung, VermögensschädenKasko, Schäden Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruch- nahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossendie Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versiche- rungsprämie). 14.416.8. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageJene Produkteigenschaften werden geschuldet, Inbetriebnahme die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungs- anleitungen und Benutzung sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenImporteuren vom Kunden un- ter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaf- tungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Re- gressansprüche schad- und klaglos zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenhalten. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.19.1) XxxxXxxx.Xxxxxxx wird die Räumlichkeiten und Trainingsutensilien in einem funktionierenden und verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufrieden stellenden Trainingsablauf zu gewährleisten. Wir können nicht gewährleistenAnsonsten wird eine Haftung ausgeschlossen, dass es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten oder ein Verstoß gegen vertragswesentliche Verpflichtungen vor, bei schuldhaft verursachte Schäden aus der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wenn sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen. 9.2) Der Vertragspartner ist verpflichtet alle Informationen des Gesundheitszustandes vor Beginn des Kurses/Workshops/Retreats dem jeweiligen Lehrer mitzuteilen. Bei früheren Verletzungen oder körperlichen Einschränkungen sollte vor dem Einstieg in das Training ein Arzt bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten Orthopäde konsultiert werden. 14.59.3) Der Vertragspartner nutzt die Einrichtung, alle Räumlichkeiten, Duschen, Umkleiden und das Angebot aller Kurse des Studios auf eigene Gefahr. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigDies gilt auch für Videos on Demand. 14.69.4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten, allen Hilfsmitteln und AerialYoga-Tüchern pfleglich umzugehen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Beschädigungen, die an AutoLogg nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten des Verursachers behoben. 9.5) Für den Verlust oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine die Beschädigung von Kleidungsstücken, mitgebrachten Traininingsutensilien sowie für Wertgegenstände wird keine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitübernommen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.18.1 Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH haftet in den Fällen des § 7 nicht. Wir können nicht gewährleisten, dass Etwaige Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwZiffer 7 Satz 1 kann der Kunde gegen den Netzbetreiber geltend machen. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtDie Kontaktdaten des Netzbetreibers teilt die Stadtwerke Bad Tölz GmbH dem Kunden auf Anfrage gerne mit. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich 8.2 Im Übrigen haften die Parteien vorbehaltlich der Absätze (3) und (4) nur, wenn es sich um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenfahrlässigen Pflichtverletzung einer Partei, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Eine Haftung Die Parteien haften auch bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die die jeweils andere Partei vertrauen darf). Schließlich haften die Parteien, wenn und soweit sie eine Beschaffenheitsgarantie oder Zusicherung abgegeben oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben. 8.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 8.4 Die Ersatzpflicht für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist Sachschäden nach dem Haftpflichtgesetz wird ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung Haftung nach dem Haftpflichtgesetz für Personenschäden bleibt unberührt. Satz 1 gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzim Rechtsverkehr mit Privatkunden. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist 8.5 Soweit die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schädenvorstehend ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht gilt dies auch im Einzelfall Hinblick auf die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigOrgane beider Parteien sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beider Parteien einschließlich ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Autostromvertrag, Autostromvertrag, Autostromvertrag

Haftung. 14.118.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtFür Vermögensschäden haften wir nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 14.218.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. 18.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Auftragnehmers Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. 18.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren ab Erkennbarkeit gerichtlich geltend zu machen. 10 Jahre nach Übergabe tritt jedenfalls Verjährung ein. 18.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechungunsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Verluste Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von DatenBedienungs- und Installationsvorschriften, Zinsverlustefehlerhafter Montage, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenInbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. 14.418.6. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageÜber § 922 Abs 2 ABGB hinaus übernehmen wir keine Garantien, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenwelche zB Hersteller direkt zusagen. 18.7. Der Kunde ist verpflichtetals Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten. 18.8. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenwir haften, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, behördlichen Anordnungen oder GesetzesänderungenKasko, Transport, Feuer, BlitzschlagBetriebsunterbrechung oder andere) in Anspruch nehmen kann, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)die Nachteile , die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitdem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer 13.1 inside digital haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers lediglich für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitFahrlässig- keit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden ist die Haftung von inside digital auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt, sofern der Schaden nicht durch leitende Angestellte oder gesetzliche Vertreter von inside digital verursacht wurde. 13.2 Für Schäden aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit von inside digital oder ihrer Erfüllungsgehilfen, haftet inside digital nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung bei Ver- letzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist begrenzt auf den vertragstypischen Schaden, mit dessen Entstehen inside digital bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Um- stände rechnen musste. 13.3 Soweit über die Dienste der inside digital eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links gegeben ist, haftet inside digital weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenban- ken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet inside digital nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, und Aktualität. 13.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien oder arglistigen Verhaltens von inside digital und für Schäden aus der Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. 13.5 Soweit die Haftung von inside digital ausgeschlossen oder be- schränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von inside digital.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleistena. Für die vom Mieter in das Fotomietstudio eingebrachten Gegenstände und Requisiten (Garderobe, dass Instrumente, Bänder, Filme, etc.) übernimmt der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtVermieter keine Haftung. 14.2b. Das Betreten des Fotomietstudios von Personen des Mieters erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. c. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden an dem Fotomietstudio. Ebenso an den mitvermieteten Räumen, Bereichen, Geräten, Equipment, Requisiten, Installationen und Anlagen. Dies gilt auch für Schäden, die Mitarbeiter, Besucher und Models des Mieters verursacht haben, für Personen- und Folgeschäden, sowie der daraus entstehenden Folgekosten (z.B. Mietausfall). Der Auftragnehmer Mieter stellt den Vermieter von der Haftung gegenüber Dritten für derartige Schäden frei. Schadensfälle oder Defekte der gemieteten Geräte und der Raumeinrichtungen sind unverzüglich zu melden. Ist infolge unsachgemäßer Behandlung oder nicht normaler Abnutzung der Geräte eine Reparatur fällig, geht diese zu Lasten des Mieters. d. Der Vermieter haftet für Ausfallschäden des Mieters nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenbei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Mietvertrag Für Fotostudio, Mietvertrag Für Fotostudio

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer 15.1 Jura Strom haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für gegebene Garantien sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Xxxx Xxxxx oder von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Jura Strom beruhen. Für Xxxxxxx, die auf einer leicht fahrlässigen von Xxxx Xxxxx zu vertretenden Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen, haftet Jura Strom nur, wenn es sich um einen vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des mit Jura Strom bestehenden Stromlieferungsvertrages überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen haftet Jura Strom nicht. 15.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenso zugunsten der Verrichtungs-/Erfüllungsgehilfen und Organe von Jura Strom. 15.3 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung infolge einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses ist Jura Strom von der Leistungspflicht befreit. Xxxx Xxxxx weist darauf hin, dass dem Kunden in diesem Fall gegebenenfalls Ansprüche gegen den Netzbetreiber aus Vertrag, Anschlussnutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung zustehen. Satz 1 gilt nicht, soweit Jura Strom die Störung zu vertreten hat. Xxxx Xxxxx ist verpflichtet, ihren Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als diese Jura Strom bekannt sind oder von Jura Strom in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. Für den Zeitraum der Unterbrechung im Sinne dieser Klausel wird auch die Leistungspflicht des Kunden zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung ausgesetzt. 15.4 Jura Strom verpflichtet sich, den Kunden bei etwaigen Ansprüchen gegenüber den Netzbetreibern dahingehend behilflich zu sein, dass alle verfügbaren Unterlagen und Informationen auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.117.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtFür Vermögensschäden haften wir nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 14.217.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. 17.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Auftragnehmers Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. 17.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren ab Erkennbarkeit gerichtlich geltend zu machen. 10 Jahre nach Übergabe tritt jedenfalls Verjährung ein. 17.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechungunsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Verluste Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von DatenBedienungs- und Installationsvorschriften, Zinsverlustefehlerhafter Montage, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenInbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. 14.417.6. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageÜber § 922 Abs 2 ABGB hinaus übernehmen wir keine Garantien, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenwelche zB Hersteller direkt zusagen. 17.7. Der Kunde ist verpflichtetals Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten. 17.8. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenwir haften, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, behördlichen Anordnungen oder GesetzesänderungenKasko, Transport, Feuer, BlitzschlagBetriebsunterbrechung oder andere) in Anspruch nehmen kann, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)die Nachteile , die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitdem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass 10.1 Der Mieter trägt das gesamte Risiko der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtVeranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und Abwicklung. 14.210.2 Der Mieter haftet insbesondere für alle Personen- und Sachschäden, die von ihm sowie den Veranstaltungsbesuchern, seinen Beauftragten oder sonstigen Dritten bei der Benutzung der Mietsache, des Inventars, der dazu gehörenden Außenanlagen und sonstigen Einrichtungen verursachten und verschuldeten Schäden. 10.3 Der Mieter stellt die Stadt von allen Schadenersatzansprüchen, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können, frei. 10.4 Für sämtliche vom Mieter und Dritten eingebrachten Gegenstände übernimmt die Stadt keine Haftung; sie lagern vielmehr ausschließlich auf Gefahr des Mieters in den ihm zugewiesenen Räumen. 10.5 Die Stadt kann vom Mieter den Abschluss und Nachweis einer Haftpflichtversicherung bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn fordern. Sie kann zu einer von ihr festgelegten Frist die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bei der Stadtkasse Böblingen oder der Hausleitung verlangen. 10.6 Der Auftragnehmer Mieter haftet der Stadt für alle über die übliche Abnutzung hinausgehenden Beschädigungen und Verluste an der Mietsache. Die vom Mieter an der Mietsache zu vertretenden Schäden werden von der Vermieterin auf Kosten des Mieters behoben. 10.7 Die Stadt haftet nur für vorsätzlich Schäden, die auf mangelnde Beschaffenheit der vermieteten Räume und Einrichtungen oder auf vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitfahrlässige Verletzung der von ihr übernommenen Verpflichtungen zurückzuführen sind, ausgenommen Personenschädensofern es sich nicht um eine Verletzung von Leben, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzKörper oder Gesundheit handelt. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag

Haftung. 14.11. Wir können Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht gewährleistenam Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Pflichtverletzung oder Delikt, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit keine Kardinalpflichten der Broich Premium Catering GmbH verletzt sind. 2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten ist die Schadensersatzpflicht der Broich Premium Catering GmbH auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Dies gilt nicht bei Vorliegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. 3. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Broich Premium Catering GmbH. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Broich Premium Catering GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften. 4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die die Broich Premium Catering GmbH im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern der Broich Premium Catering GmbH nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Broich Premium Catering GmbH gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen. 5. Sind lediglich Planung bzw. Erstellung einer Konzeption Vertragsgegenstand, so ist keinerlei Haftung der Broich Premium Catering GmbH begründet. Sie steht insoweit nur dafür ein, dass sie in der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Lage ist, Planungen bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtKonzepte entsprechend zu realisieren. 14.26. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich Bedient der Auftraggeber sich der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Broich Premium Catering GmbH, um in seinen Räumen auf eigenen Wunsch und ohne Veranlassung der Broich Premium Catering GmbH Veränderungen vorzunehmen, indem z.B. Mobiliar aus- oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitumgeräumt wird, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, so ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls der Broich Premium Catering GmbH ausgeschlossen. 14.47. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Durch Arbeitskampf oder höhere Gewalt verursachte Störungen hat die Broich Premium Catering GmbH nicht zu vertreten. 8. Soweit die Haftung nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für Montagedie persönliche Haftung der Angestellten, Inbetriebnahme Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Benutzung Unterauftragnehmer der Broich Premium Catering GmbH. 9. Alle gegen die Broich Premium Catering GmbH gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. 10. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen in Ziffer 1 bis 9 gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren Gesundheit von allen Nutzern eingehalten werdenPersonen. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.116.1. Wir können nicht gewährleistenWegen Verletzung vertraglicher oder vorvertragli- cher Pflichten, dass der Zugang insbesondere wegen Unmöglichkeit, Ver- zug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund techni- scher Besonderheiten. 16.2. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungs- höchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. 16.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Scha- dens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernom- men haben. 16.4. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Ver- fall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu unseren Diensten jederzeit machen. 16.5. Die Beschränkungen bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtAusschlüsse der Haftung umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Ver- treter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrer- seits mit dem Kunden zufügen. 14.216.6. Der Auftragnehmer haftet nur Unsere Haftung ist ausgeschlossen für vorsätzlich Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenLagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetrieb- nahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnut- zung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Eine Haftung Ebenso besteht der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzUnterlassung notwendiger Wartungen. 14.316.7. Ist Wenn und soweit der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschädenfür die wir haften, entgangenen GewinnVersicherungsleistungen durch eine eigene o- der zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversiche- rung (zB Haftpflichtversicherung, VermögensschädenKasko, Schäden Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruch- nahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossendie Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versiche- rungsprämie). 14.416.8. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageJene Produkteigenschaften werden geschuldet, Inbetriebnahme die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungs- anleitungen und Benutzung sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenImporteuren vom Kunden un- ter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaf- tungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Re- gressansprüchen schad- und klaglos zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenhalten. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten13.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmung nichts anderes ergibt, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehthaftet die CellCore GmbH als Auftragnehmer bei einer Verletzung von vertraglichen oder außer- vertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 14.213.2 Für eine Haftung der CellCore GmbH auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen. 13.3 Die CellCore GmbH haftet unbeschränkt, soweit die Schadens- ursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 13.4 Ferner haftet die CellCore GmbH für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftrag- geber regelmäßig vertraut. Der Auftragnehmer In diesem Fall haftet die CellCore GmbH jedoch nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitden vorhersehbaren, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenvertragstypischen Schaden. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer CellCore GmbH haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksdie leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. 13.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, behördlichen Anordnungen Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 13.6 Soweit die Haftung der CellCore GmbH ausgeschlossen oder Gesetzesänderungenbeschränkt ist, Feuergilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeit- nehmern, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen Vertretern und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitErfüllungsgehilfen.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Haftung. 14.119.1. Wir können nicht gewährleistenDen Kunden trifft die Obliegenheit, dass auf den Wert der Zugang zu unseren Diensten jederzeit sichernden bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtin deren Umkreis befindlichen Sachen hinzuweisen, wenn dieser den Betrag von € 500,- über- schreitet. 14.219.2. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 19.3. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haf- tung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer al- lenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversiche- rung. 19.4. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. 19.5. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kun- den sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gericht- lich geltend zu machen. 19.6. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitHaftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, ausgenommen PersonenschädenVertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus die diese dem ProdukthaftungsgesetzKunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zu- fügen. 14.319.7. Ist Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetrieb- nahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. 19.8. Wenn und soweit der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschädenfür die wir haften, entgangenen GewinnVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, VermögensschädenKasko, Schäden Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossendie In- anspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. hö- here Versicherungsprämie). 14.419.9. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageJene Produkteigenschaften werden geschuldet, Inbetriebnahme die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungs- anleitungen und Benutzung sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insbesondere auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenImporteuren vom Kunden unter Berücksichtigung seiner Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungs- ansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regress- ansprüchen schad- und klaglos zu halten. 19.10. Verzichtet der Kunde auf eine entgeltliche Risi- koanalyse (messtechnische Feststellung, wo zu sichernde Risiken im Objekt/bei Personen bestehen), ist verpflichtet, dafür Sorge zu trageneine dies- bezügliche Risikoabdeckung nicht Leistungsbestandteil und übernehmen wir keine Haftung für den Fall, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdensich das vertraglich nicht abgedeckte Risiko realisiert. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.18.1 Xxxxx Xxxxx product design haftet für entstandene Schäden z.B. an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Produktionsmustern etc. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht es sei denn für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksder Verletzung des Lebens, behördlichen Anordnungen des Körpers oder Gesetzesänderungender Gesundheit; für solche Schäden haftet Xxxxx Xxxxx product design auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet Xxxxx Xxxxx product design für leichte Fahrlässigkeit nur, Feuersofern eine Pflicht verletzt wird, Blitzschlagderen Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). 8.2 Für Aufträge, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen die im Namen und auf Grund technischer Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Xxxxx Xxxxx product design gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, Xxxxx Xxxxx product design trifft gerade bei der Auswahl Verschulden. Xxxxx Xxxxx product design tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. 8.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Konstruktionszeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und sonstiger Maßnahmen (zB Wartungfunktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, ReparaturText, Software-Updates), die an AutoLogg Grafik und Bild. 8.4 Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Konstruktionszeichnungen entfällt jede Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitProduktdesigners. 8.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Xxxxx Xxxxx product design geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

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Samples: Produktdesign Werkvertrag

Haftung. 14.16.1. Wir können nicht gewährleistenDer User ist FB gegenüber zum Ersatz solcher von ihm verschuldeter Xxxxxxx verpflichtet, die durch eine unsach- gemäße oder missbräuchliche Verwendung des ihm zur Ver- fügung gestellten Passwortes entstehen. Dem User ist be- kannt, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtHauptlizenznehmer ebenfalls für die Verlet- zung der vorstehenden Verpflichtungen gegenüber FB haf- tet. 14.26.2. Die Informationen von FB erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Bewertungen und der enthaltenen Versicherungsprodukte. Die Auswahl der in dem Lizenzprodukt enthaltenen Versicherer und Versicherungs- produkte obliegt allein FB ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder richtige Auswahl durch FB. Der Auftragnehmer User erklärt sich zur Nutzung der vom Hauptlizenznehmer bezogenen Analysepro- gramme auf alleiniges Risiko einverstanden. Vorbehaltlich Ziffer 6.11., d.h. außer im Falle von Vorsatz, grober Fahrläs- sigkeit sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten, haftet nur FB weder für vorsätzlich die Auswahl der Filterkriterien durch den Hauptlizenznehmer oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenden User im Rahmen ih- rer Beratungstätigkeit, noch für das Ergebnis einer mit Hilfe des Lizenzproduktes durchgeführten Beratung und / oder der daraus resultierenden Empfehlung gegenüber einem Dritten. Eine Die Überprüfung auf Eignung der Versicherungsprodukte für die speziellen Kundenbedürfnisse ist Sache des Users. FB haftet vorbehaltlich Ziffer 6.11. nicht für das Ergebnis einer mit Hilfe der Analyseprogramme durchgeführten Beratung sowie der daraus resultierenden Empfehlung. 6.3. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenSchadensersatzansprüche wegen anfängli- cher Mängel des Lizenzproduktes gemäß § 536a BGB wird vorbehaltlich Ziffer 6.11. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.46.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Die in dem Lizenzprodukt enthaltenen Daten und Informati- onen sowie die die mit den zur Verfügung gestellten Re- chenkernen erstellten Berechnungsergebnisse sind mögli- cherweise nicht in jedem Fall aktuell, richtig oder perma- nent verfügbar oder es bestehen für Montage, Inbetriebnahme die Daten und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenInforma- tionen Nutzungseinschränkungen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragenFB weist darauf hin, dass Betriebsanleitungen für Versicherungsgesellschaften nicht verpflichtet sind, die gelieferten Waren mit Hilfe von allen Nutzern eingehalten werdenRechenkernen generierten Versicherungsangebote anzunehmen. 14.56.5. Sofern FB ist nicht Vertreter oder Vertragspartei des zwischen dem Kunden des Users und der Versicherungsgesellschaft abge- schlossenen Versicherungsvertrags. Für den Vertrag zwischen dem Kunden des Users und dem Versicherer sind ausschließ- lich die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht zwischen dem Kunden und dem Versicherer ausge- handelten Inhalte maßgeblich. Vorbehaltlich Ziff. 6.11. haf- tet FB hierfür sowie im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigFalle des Nichtzustandekommen ei- nes Versicherungsvertragsverhältnisses nicht. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Nutzungsvertrag

Haftung. 14.112.1 Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung des Vermieters für bei Abschluss des Mietvertrages bereits vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Wir können nicht gewährleistenIm Übrigen richtet sich die Schadensersatzhaftung des Vermieters, dass einschließlich der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwHaftung für bei Abschluss des Mietvertrages bereits vorhandene und für während der Mietzeit auftretende Mängel, nach dem Gesetz, modifiziert durch vorstehende Ziff. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht5.3 (Untersuchungs- und Rügepflicht) und die folgenden Bestimmungen dieser Ziff. 12. 14.2. 12.2 Der Auftragnehmer Vermieter haftet nur unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte verursachte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist 12.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde UnternehmerMieter vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare SchädenVermieters auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, Mangelfolgeschädenvertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, entgangenen Gewinndie nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenhaftet der Vermieter nicht. 14.412.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse dieser Ziff. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen 12 berühren nicht die Haftung des Vermieters für MontageArglist, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksder Verletzung von Leben, behördlichen Anordnungen Körper und Gesundheit sowie für Produktfehler nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Mieters ist hiermit nicht verbunden. 12.5 Soweit die Haftung nach dieser Ziff. 12 ausgeschlossen oder Gesetzesänderungenbeschränkt ist, Feuergilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, BlitzschlagMitarbeiter, ExplosionVertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. 12.6 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Mieters, Stromausfällenfür die nach dieser Ziff. 12 die Haftung beschränkt ist, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitin zwölf Monaten gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

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Samples: Mietvertrag

Haftung. 14.110.1 Die Haftung für Schäden am jeweils bereitgestellten Gegenstand ab Gefahrübergang bis zur Rückgabe des Gegenstandes trägt der Kunde. Wir können nicht gewährleistenDer Kunde hat der hejmo GmbH auch für Schäden einzustehen, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit welche aufgrund verspäteter bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtunterbliebener Mängel- bzw. Anzeige zum Schutz des Gegenstandes notwendig gewordener Maßnahmen gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr entstehen. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. 10.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitder hejmo GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzwenn der Schaden a) durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise oder b) durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von hejmo GmbH verursacht worden ist. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer10.3 Haftet die hejmo GmbH gemäß Ziffer 10.2a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die hejmo GmbH bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Dies gilt in gleicher Weise für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste die aufgrund von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten hejmo GmbH verursacht werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg nicht zu dessen Geschäftsführern oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehenleitenden Angestellten gehören. Davon unberührt bleibt eine Die Haftung des Auftragnehmers für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fallen der hejmo GmbH Vorsatz und oder grobe FahrlässigkeitFahrlässigkeit zur Last.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht1.13.1 Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach Ziffer 1.13. 14.2. Der 1.13.2 Für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung vom Auftragnehmer oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von dem Auftragnehmer beruhen, haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzder Auftragnehmer unbeschränkt. 14.3. Ist 1.13.3 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, Auftragnehmer unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitFahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Auftragnehmer nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Ziffer 1.13.4. 1.13.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung für alle Schadensfälle insgesamt beschränkt auf 10.000,00 EUR. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparung. Die weitergehende Haftung für Fahrlässigkeit sowie für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. 1.13.5 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 1.13.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter vom Auftragnehmer. 1.13.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG). 1.13.8 Eine Haftung für beigestellte Software und von Dritten bezogene Patches, Updates oder sonstigen Programmerneuerung übernimmt der Auftragnehmer nicht.

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Samples: Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.110.1. Wir können nicht gewährleistenDer Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Aktualität, dass Richtigkeit und Vollständigkeit der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwvon Dritten in den Veranstaltungsunterlagen gemachten Angaben und Inhalte. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtInsbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Schäden, die aus der Anwendung oder Weitergabe des im Rahmen der Veranstaltung Erlernten und/oder Vermittelten entstanden sind. 14.210.2. Der Auftragnehmer Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen. 10.3. Der Veranstalter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist der Haftungsumfang auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Es besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. 10.4. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Veranstaltungsbedingungen

Haftung. 14.110.1 SprInt Essen haftet nur, soweit SprInt Essen, seinen Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt werden kann. Wir können nicht gewährleistenDies gilt nicht, dass der Zugang soweit wesentliche Pflichten des Vertrags durch SprInt Essen, seine Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter verletzt werden. Eine Verletzung von wesentlichen Pflichten des Vertrags durch SprInt Essen ist ausgeschlossen, wenn die Auswahl und Einweisung des SprInt durch den Auftraggeber ungeeignet gewesen ist. Etwaige Reklamationen sind an die Vermittlungszentrale von SprInt Essen zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtrichten. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich 10.2 Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von SprInt Essen und/oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare seinen Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls Gewinns ausgeschlossen. 14.410.3 Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von SprInt Essen bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen Gleiches gilt für die gelieferten Waren Haftung von allen Nutzern eingehalten werdenSprInt Essen bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Kunden oder Mitarbeiters des Auftraggebers. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung 10.4 Die Ziffern 10.1 bis 10.3 umfassen sämtliche vertraglichen und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)gesetzlichen Ansprüche, die an AutoLogg aus dieser Vereinbarung bzw. der Nutzung der Dienste und/oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitInternetseite resultieren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1Die Firma Veit KG Schneeräumung übernimmt die Haftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Wir können nicht gewährleistenKeine Haftung besteht für Schäden, welche auf höhere Gewalt, Zufall oder das Verhalten des Auftraggebers zurückzuführen sind. Die Haftung wird für Privatstraßen (z.B. Kfz-Schäden) und für alle Schäden und Unfälle abgelehnt, welche auf bereits geräumten Flächen geschehen, wenn diese nachträglich durch Dritte oder Unbekannte (z.B. spielende Kinder, ein- oder ausparkende Autos, fremde Schneeräumgeräte, Schmelzwasser etc.) verunreinigt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung wird vom Auftragnehmer abgeschlossen. Die Firma Veit KG Schneeräumung ist von der Erbringung der Leistung insofern befreit oder entsprechend eingeschränkt, als durch die Wettersituation derartige Zustände herrschen, dass eine Leistungserbringung trotz bestmöglichen Einsatzes unmöglich ist. Nach Normalisierung der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2Situation ist binnen 4-6 Stunden der vereinbarte Leistungsstandard vom Auftragnehmer wieder herzustellen. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, Abtransport von großen Schneemengen ist ausgeschlossenim Anbot nicht enthalten. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer Firma Veit KG Schneeräumung haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksSchäden, behördlichen Anordnungen welche im Zuge der Räumung entstanden sind, wenn diese trotz gehöriger Sorgfalt nicht vermeidbar waren oder Gesetzesänderungendie entsprechenden Arbeiten auf ausdrücklichen Kundenwunsch erfolgten; - z.B. Räumung ohne Sicherheitsabstand zu Randsteinen, Feuerzu Beleuchtungskörpern, Blitzschlagzu Raseneinfassungen etc. Keine Haftung besteht auch für Schäden, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), welche durch die an AutoLogg Lagerung oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern das Zusammenschieben von Schnee entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitJeder Schaden ist bei sonstigem Verzicht auf Schadenersatzansprüche binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit (Schneelage) schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber verzichtet auf Schadenersatzansprüche nach dieser Frist. Für Schadenersatzansprüche Dritter haftet der Auftragnehmer in Hinblick auf diese Geschäftsbedingungen bis 3 Monate nach Ende der Schnee-Räumsaison.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Winterdienst

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.21. Der Auftragnehmer Vermieter haftet nur nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädeneingebrachte Gegenstände des Mieters. Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Eine verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, anfängliche Mängel der überlassenen Mietsache ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen2. Der Kunde Mieter haftet insbesondere auch für Schäden, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang mit gemieteten und/oder eingebrachten Einrichtungen und technischen Ausstattungen entstehen. Er wird diese dem Vermieter unaufgefordert und unverzüglich anzeigen. 3. Im Rahmen der Nutzungsüberlassung vom Mieter oder seinen Gästen pp. beschädigtes Geschirr, Mobiliar, Elektrogeräte sind vom Vermieter zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt. 4. Der Mieter stellt den Vermieter von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher der Veranstaltung und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Gegenstände, der Zufahrtswege und der Zugänge zu den Räumen und Anlagen stehen. 5. Der Mieter verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche jeder Art gegenüber dem Vermieter und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den Vermieter, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Vermieter nimmt den Verzicht an. Der vorstehende Verzicht gilt nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche wegen der Verletzung der Gesundheit oder des Lebens oder für Pflichtverletzungen des Vermieters aus der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht betreffend die Mieträume. 6. Der Vermieter weist darauf hin, dass das Objekt mit einer Einbruchmelde- und Schließanlage ausgestattet ist. Sollte der Mieter die übergebenen Schlüssel verlieren oder nicht vollständig zurückgeben, ist der Mieter zur Tragung sämtlicher Kosten verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht sich aus und im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Zusammenhang mit dem Verlust des Schlüssels sowie der Wiederbeschaffung bzw. dem Einbau notwendig. 14.6einer neuen Schließanlage und/oder neuer Schlösser entstehen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitVermieter empfiehlt dem Mieter ausdrücklich den Abschluss einer Schlüsselversicherung.

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Samples: Mietvertrag (Vereinsheim)

Haftung. 14.116.1. Wir können nicht gewährleistenWegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, dass der Zugang insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haf- ten wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund technischer Besonderheiten. 16.2. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflicht- versicherung, maximal jedoch bis zur Höhe des Auftragsvolumens. 16.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen ha- ben. 16.4. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen einem Jahr gerichtlich geltend zu unseren Diensten jederzeit machen. 16.5. Die Beschränkungen bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtAusschlüsse der Haftung umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen. 14.216.6. Der Auftragnehmer haftet nur Unsere Haftung ist ausgeschlossen für vorsätzlich Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenLagerung, Überbeanspru- chung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, In- standhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Eine Haftung Ebenso besteht der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzUnterlassung notwendiger Wartungen. 14.316.7. Ist Wenn und soweit der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschädenfür die wir haften, entgangenen GewinnVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, VermögensschädenKasko, Schäden Transport, Feuer, Betriebsunter- brechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleis- tung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossendie Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie). 14.416.8. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageJene Produkteigenschaften werden geschuldet, Inbetriebnahme die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitun- gen und Benutzung sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstel- lern oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenImporteuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenhalten. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Leistungsbedingungen

Haftung. 14.112.1 Die Firma praxisdesign Xx. Wir können nicht gewährleistenXxxxxx haftet, dass sofern der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwVertrag keine anders lautenden Regelungen trifft. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn der Haftung liegt eine Verletzung von Leben. Körper oder Gesundheit zugrunde. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. 12.2 Für Rechtsgeschäfte. die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers mit Dritten durchgeführt werden. übernimmt die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx kein Auswahlverschulden trifft. Die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. 12.3 Der Auftraggeber stellt die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx stellen wegen eines Verhaltens. für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen. auch außergerichtlichen Rechtsverfolgung. 12.4 Mit der Freigabe von Daten, Entwürfen und Xxxxxxxxxxxxxxxx durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text Inhalt, Bild und Gestaltung. 12.5 Weiterhin übernimmt der Auftraggeber mit der Freigabe die Verantwortung für die Einhaltung der Richt- linien und Bestimmungen der für den Berufszweig des Auftraggebers geltenden Berufsordnung. 12.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Daten, Entwürfe. Entwicklungen, Ausarbeitungen. Xxxxxxx- führungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx, es sei denn etwaige Fehler waren trotz sorgfältiger Prüfung durch den Auftraggeber nicht erkennbar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht1.14.1 Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach Ziffer 1.14. 14.2. Der 1.14.2 Für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen, haftet der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzunbeschränkt. 14.3. Ist 1.14.3 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, Auftragnehmer unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitFahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. 1.14.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung für alle Schadensfälle insgesamt beschränkt auf 10.000,00 EUR. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparung. Die weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. 1.14.5 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Raiffeisenbank Radevormwald eG Xxxx Xxxx Xxxxxxxxx Amtsgericht Köln S.K.I.P. Datentechnik GmbH Tel.: 02195 - 4906 Sicherungskopien eingetreten wäre. 1.14.6 Die Haftung für alle übrigen durch Hardwarestörungen verursachten Schäden entfällt, soweit diese durch Inkompatibilität der auf der Hardware des Kunden vorhandenen Komponenten mit einer neuen bzw. zu ändernden Hard- und Soft- ware verursacht werden. Dies gilt auch für Systemstörungen, die durch vorhan- dene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Trei- ber entstehen können. 1.14.7 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter des Auftragnehmers. 1.14.8 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG). 1.14.9 Eine Haftung für beigestellte Software und von Dritten bezogene Patches, Updates oder sonstigen Programmerneuerung übernimmt der Auftragnehmer nicht.

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Samples: Service Conditions

Haftung. 14.119.1. Wir können nicht gewährleistenWegen Verletzung vertraglicher oder vorvertragli- cher Pflichten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwinsbesondere wegen Unmöglichkeit, Ver- zug etc. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehthaften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 14.219.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haf- tung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer al- lenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicher- ung. 19.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehan- delt wurde. 19.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu machen. 19.5. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitHaftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, ausgenommen PersonenschädenVertreter und Erfül- lungsgehilfe aufgrund Schädigungen, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus die diese dem ProdukthaftungsgesetzKunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen. 14.319.6. Ist der Kunde Unternehmer, Unsere Haftung ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechungunsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Verluste Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von DatenBedienungs- und Installationsvorschriften, Zinsverlustefehlerhafter Montage, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenInbe- triebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Ab- nutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unter- lassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht ver- traglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. 14.419.7. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageJene Produkteigenschaften werden geschuldet, Inbetriebnahme die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienung- sanleitungen und Benutzung sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenImporteuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hin- sichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenhal- ten. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.19.1 SBR haftet auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglich oder vertragsähnlicher Pflichte oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir können nicht gewährleistenDie Haftung ist der Höhe nach auf den voraus- sehbaren Schaden und maximal auf der Höhe des 1,5fachen Preises der vermittelten Flugleistung beschränkt. Ausgeschlos- sen ist der Ersatz für Folgeschäden. Von dieser Haftungsbe- schränkung ausgenommen sind Verletzung von Leben, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtKörper und Gesundheit. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer 9.2 SBR haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen mangelhafte Flugleistungen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Schäden, die an AutoLogg bei der Durchführung entstehen. 9.3 Die Versendung von Flugscheinen und Dokumenten erfolgt auf Gefahr der Agentur. Der Versand erfolgt auf normalem Post- wege, wenn keine rechtzeitige und abweichende Anweisung der Agentur eingeht. Im Falle kurzfristiger Buchungen hat die Agentur, die in Folge der Zustellung per Eilboten, Kurierdienst oder im Falle der Hinterlegung erwachsenen Aufwendungen zu tragen. Bei Buchungsaufträgen ab dem dritten Arbeitstag vor Flugantritt übernimmt SBR keine Gewähr für die rechtzeitige Bearbeitung und den rechtzeitigen Zugang des Flugscheins. 9.4 Über die Einhaltung notwendiger Pass- und Visumerfordernis- se, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet gegebenenfalls die Agentur den Fluggast. Für die Beschaffung jener Dokumente ist der Fluggast selbst verantwortlich. 9.5 Der Verlust eines Flugdokuments ist vor Antritt bzw. Beendi- gung der Reise unverzüglich SBR oder der Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Agentur hat ihren Kunden in diesem Fall bei unseren vor- der von ihm gebuchten Fluggesellschaft zu melden. 9.6 Die Agentur stellt SBR von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei, die aus einer unrichtigen oder missverständlichen Darstel- lung der Rechts- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz Vertragsverhältnisse, der schuldhaften Verletzung von Aufklärungs- und grobe FahrlässigkeitInformationspflichten und/oder einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung her- rührt.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Vertragsbedingungen

Haftung. 14.19.1 Für Unternehmer gilt: Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Wir können nicht gewährleistenSchadenersatzforderungen verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger, dass jedenfalls in zwei Jahren nach Erbringung der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtLeistung oder Lieferung. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet 9.2 Wir haften nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksaufgrund falscher Lagerung, behördlichen Anordnungen Transport oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Verarbeitung, die an AutoLogg im Verantwortungsbereich des Kunden liegen. 9.3 Für Leih-Emballagen haftet der Kunde in vollem Umfang. Prinzipiell sind diese sofort auszu- tauschen, andernfalls innerhalb vier Wochen fracht- und spesenfrei bis zu unserem Werk in gutem, wieder verwendbarem Zustand zurückzustellen. Fehlende oder nicht verwendbare Stücke sind voll zu ersetzen. 9.4 Der Kunde haftet für den ordnungsgemäßen Gebrauch und die ordnungsgemäße Rückgabe aller Leihgeräte und die Zahlung aller Gebühren. 9.5 Wir stehen dafür ein, dass unsere Produkte frei von Mängeln des Materials oder der Zusammensetzung sind, und zwar so, dass sie der technischen Produktspezifikation (siehe xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxx) entsprechen. Es handelt sich um ein Naturprodukt, optische und technische Abweichungen sind von Charge zu Charge möglich. Das Produkt ist für beheizte Innenwohnräume in Österreich und Deutschland getestet, für Tests bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehenanderen klimatischen Bedingungen ist der Käufer zuständig. 9.6 Für durch Verarbeitungsfehler entstandene Schäden haftet EMOTON nicht. Davon unberührt bleibt eine Haftung Eventuelle Unklarheiten in den Verarbeitungsrichtlinien müssen seitens des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitVerarbeiters mit EMOTON abgeklärt werden. EMOTON ist bemüht die Verarbeitungshinweise auf neuestem Stand zu halten, diese sind auf unserer Homepage unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxx nachzulesen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.117.1. Wir können nicht gewährleistenLandal GreenParks übernimmt keine Haftung für Diebstahl (inklusive Diebstahl aus Schließfächern im Ferienhaus oder Schwimmbad), dass Verlust oder Schäden von oder an Gegenständen oder Personen jeglicher Art, die während oder infolge des Aufenthalts in einem unserer Parks und/oder der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtMiete/Nutzung eines Mietobjekts und/oder Campingplatzes und/oder anderen Einrichtungen von Landal GreenParks entstehen. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden17.2. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitSchäden, ausgenommen Personenschädendie sich durch entgangene Reisefreuden oder aus Betriebsunterbrechungs- und anderen Folgeschäden ergeben, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters Landal GreenParks übernimmt weiterhin grundsätzlich nicht die Haftung für Schäden, auf die Schadensersatzansprüche aus einer Reiseversicherung und/oder Reiserücktrittsversicherung oder jeglicher anderer Versicherung besteht. 17.3. Landal GreenParks haftet nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzStörungen bei Dienstleistungen oder Mängel bei Dienstleistungen, die durch Dritte erbracht werden. 14.317.4. Ist Die Haftung für materielle Schäden ist in jedem Fall auf maximal € 1.500,- pro Mieter/Nutzer pro Aufenthalt beschränkt. 17.5. Sie haften für alle Verluste und/oder Schäden am Mietobjekt und/oder am Campingplatz und/oder am Eigentum von Landal GreenParks, die während der Kunde UnternehmerNutzung durch Sie und/oder andere Nutzer verursacht werden, ist ungeachtet dessen, ob dies als Folge einer Handlung oder einer Unterlassung durch Sie und/oder Dritte, die sich mit Ihrer Zustimmung auf dem Parkgelände befinden, geschieht. Dies gilt nicht für eine etwaige deliktische Haftung der Nutzer und/oder Dritter. 17.6. Sie stellen Landal GreenParks von allen Ansprüchen bezüglich Schäden von Dritten frei, die (auch) auf eine Handlung oder Unterlassung Ihrerseits, anderer Nutzer, Ihren Mitreisenden oder Dritten, die sich mit Ihrer Zustimmung auf dem Parkgelände befinden, zurückzuführen sind. 17.7. Für alle außervertraglichen Schadensersatzansprüche wird die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls Landals grundsätzlich ausgeschlossen. 14.417.8. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Landal GreenParks haftet nicht für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenLärmbelästigungen durch Dritte bzw. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenandere Gäste. 14.517.9. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksder Verletzungen des Lebens, behördlichen Anordnungen des Körpers oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)der Gesundheit oder von Kardinalspflichten, die an AutoLogg auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung Landals oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entsteheneiner vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Landals beruhen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers Ferner gelten diese Haftungsbeschränkungen im Falle von sonstigen Schäden nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitgrob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen Landals oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Landals.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1Der CoWorker haftet grundsätzlich für alle Schäden, die durch vertragswidrige Benutzung der Büroräume und seiner Ausstattung entstehen. Wir können Der CoWorker übernimmt die Aufsichtspflicht für von ihm mitgebrachte Kinder. Schäden, die der CoWorker oder sein/e Kind/er verursacht, sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter lehnt jegliche Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von mitgebrachten Gegenständen des CoWorkers ab. Eine Pflicht des Anbieters zur Beaufsichtigung oder Verwahrung der vom CoWorker mitgebrachten Gegenstände wird nicht gewährleistenvereinbart. Es ist Sache des CoWorkers, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit zweckmäßige Sachversicherungen bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2Haftpflichtversicherungen abzuschließen. Der Auftragnehmer haftet nur CoWorker wird sich an leichten Aufräumarbeiten im Nutzungsbereich, der Pflege des Nutzungsbereiches sowie an der Reinigung der Küche und Küchenutensilien in angemessenen Umfang beteiligen. Hierzu treffen die Vertragspartner noch gesonderte Vereinbarungen. Der Coworker verpflichtet sich, die Räume bei Feierabend sauber zu hinterlassen. Der Coworker verpflichtet sich, die Hausordnung des Anbieters einzuhalten. Keiner der vorgenannten Haftungsausschlüsse soll die Haftung des Anbieters für Personenschäden, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenverursachte Schäden des Anbieters sowie Haftung wegen arglistigem Verschweigen oder zugesicherten Eigenschaften ausschließen oder beschränken. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitAnbringen von Werbung oder Firmenschildern (Fassade, ausgenommen Personenschäden, Treppenhäuser etc.) ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzgestattet. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Coworking Service Agreement / Weekly Ticket

Haftung. 14.1Ansprüche des AG auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Wir können nicht gewährleistenHiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des AG aus der Verletzung des Lebens, dass des Körpers, der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für vorsätzlich sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AN oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von AN beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind die grundlegenden, elementaren Pflichten aus dem Vertragsverhältnis, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertraut und vertrauen darf. H+L Baustoff GmbH Telefon 03763 / 50 90 0 Geschäftsführer USt.-Nr. 227/110/03499 Volksbank-Raiffeisenbank Xx Xxxxxxxxxxxx 0 Telefax 03763 / 50 90 61 Xxxx Xxxxx Xxxxxxx USt.-IdNr. DE 813969904 Konto 300 009 409 08371 Glauchau xxxx@xx-xxxxxxxx.xx Amtsgericht Chemnitz BLZ 870 959 74 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet AN nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig herbeigeführte Schädenverursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des AG aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Auf besondere Haftungsrisiken hat der AG die AN vor Vertragsschluss hinzuweisen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch unmittelbar zugunsten der Organe und gesetzlichen Vertreter und Erfüllungs- /Verrichtungsgehilfen der AN, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.17.1 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wir können nicht gewährleistenDas Hotel haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, dass des Körpers oder der Zugang Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers für mittelbare Hotels beruhen und Schäden, Mangelfolgeschädendie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, entgangenen Gewinnwird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenAbhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für das Verschulden von allen Nutzern eingehalten werdenErfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit 7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der AutoLoggLeistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. 7.3 Soweit dem Xxxx ein Pkw-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Hotels, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart. 7.4 Weckaufträge werden könnenvom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, steht im Einzelfall Post und Warenzustellungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Plug&Play-Lösung nicht Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 4. 9 7.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben. 7.6 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. 7.7 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,-und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800 7.8 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger, Fahrräder oder Fahrradanhänger sowie E- Bikes und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer deren Inhalte haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksdas Hotel nicht, behördlichen Anordnungen außer bei Vorsatz oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe grober Fahrlässigkeit.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung. 14.117.1. Wir können nicht gewährleistenLandal GreenParks übernimmt keine Haftung für Diebstahl (inklusive Diebstahl aus Schließfächern im Ferienhaus oder Schwimmbad), dass Verlust oder Schäden von oder an Gegenständen oder Personen jeglicher Art, die während oder infolge des Aufenthalts in einem unserer Parks und/oder der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtMiete/Nutzung eines Mietobjekts und/oder Campingplatzes und/oder anderen Einrichtungen von Landal GreenParks entstehen. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden17.2. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitSchäden, ausgenommen Personenschädendie sich durch entgangene Reisefreuden oder aus Betriebsunterbrechungs- und anderen Folgeschäden ergeben, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters Landal GreenParks übernimmt weiterhin grundsätzlich nicht die Haftung für Schäden, auf die Schadensersatzansprüche aus einer Reiseversicherungund/oder Reiserücktrittsversicherung oder jeglicher anderer Versicherung besteht. 17.3. Landal GreenParks haftet nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzStörungen bei Dienstleistungen oder Mängel bei Dienstleistungen, die durch Dritte erbracht werden. 14.317.4. Ist Die Haftung für materielle Schäden ist in jedem Fall auf maximal € 1.500,- pro Mieter/Nutzer pro Aufenthalt beschränkt. 17.5. Sie haften für alle Verluste und/oder Schäden am Mietobjekt und/oder am Campingplatz und/oder am Eigentum von Landal GreenParks, die während der Kunde UnternehmerNutzung durch Sie und/oder andere Nutzer verursacht werden, ist ungeachtet dessen, ob dies als Folge einer Handlung oder einer Unterlassung durch Sie und/oder Dritte, die sich mit Ihrer Zustimmung auf dem Parkgelände befinden, geschieht. Dies gilt nicht für eine etwaige deliktische Haftung der Nutzer und/oder Dritter. 17.6. Sie stellen Landal GreenParks von allen Ansprüchen bezüglich Schäden von Dritten frei, die (auch) auf eine Handlung oder Unterlassung Ihrerseits, anderer Nutzer, Ihren Mitreisenden oder Dritten, die sich mit Ihrer Zustimmung auf dem Parkgelände befinden, zurückzuführen sind. 17.7. Für alle außervertraglichen Schadensersatzansprüche wird die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls Landals grundsätzlich ausgeschlossen. 14.417.8. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Landal GreenParks haftet nicht für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenLärmbelästigungen durch Dritte bzw. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenandere Gäste. 14.517.9. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksder Verletzungen des Lebens, behördlichen Anordnungen des Körpers oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)der Gesundheit oder von Kardinalspflichten, die an AutoLogg auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung Landals oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entsteheneiner vorsätzl ichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Landals beruhen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers Ferner gelten diese Haftungsbeschränkungen im Falle von sonstigen Schäden nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitgrob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen Landals oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Landals.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.19.1. Wir können Werden Dritte durch eine unzulässige Nutzung der vertraglichen Dienstleistungen geschädigt, hat der/die Kunde/-in die GFH von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit der/die Kunde/-in diese Nutzung zu vertreten hat oder seinen Mitwirkungspflichten nicht gewährleistennachgekommen ist. 9.2. Für Vermögensschäden haftet die GFH bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten nur nach den Regelungen gemäß §44a TKG. 9.3. Die GFH haftet für die schuldhafte Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten). Für die übrigen Sachschäden haftet die GFH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In beiden Fällen ist bei Vorliegen der einfachen Fahrlässigkeit die Höhe des Schadensersatzes auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 9.4. Die GFH haftet für Vermögensschäden aufgrund von Mängeln der an den Kunden und an der Kundin überlassenen Sachen, dass auch wenn die Mängel bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren. Nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sofern die GFH nicht eine Garantie übernommen hat. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, falls Kardinalspflichten verletzt wurden oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. 9.5. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des/der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwKunden/-in wegen Mängeln der Ware nach den gesetzlichen Vorschriften. unterbrechungsfrei zur Verfügung Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der Ware sind auf den in den Punkten 9.3 und 9.4 bestimmten Umfang beschränkt. 9.6. 444 BGB bleibt unberührt. 9.7. Im Falle höherer Gewalt ist die GFH von der Leistungserbringung befreit, solange und soweit die Leistungsverhinderung anhält. Höhere Gewalt ist insbesondere auch die Störung von Gateways durch TK-Netze, die nicht in der Verfügungsgewalt der GFH steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten6.1 Der Vertragspartner haftet Necta Deutschland GmbH gegenüber für sämtliche Schäden, die dadurch entstehen, dass die Daten des Vertragspartners übermittelt wurden, fehlerhaft sind oder aber beispielsweise Daten beinhalten, die in Rechte Dritter eingreifen. In letzterem Fall hat der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Vertragspartner der Necta Deutschland GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus der Verwendung dieser Daten freizustellen bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtSchad und klaglos zu halten. 14.26.2 Die Haftung erstreckt sich auf sämtliche Necta Deutschland GmbH entstehende Schäden einschließlich der Kosten der hierdurch notwendigen Rechtsverfolgung bzw. Der Auftragnehmer Rechtsverteidigung. 6.3 Necta Deutschland GmbH haftet dafür, dass die Daten des Vertragspartners unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und dem Inhalt dieses Vertrages verarbeitet und nach dem Inhalt dieses Vertrages ordnungsgemäß in das System eingebunden werden. 6.4 Necta Deutschland GmbH haftet nur für vorsätzlich bei Vorsatz oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine grober Fahrlässigkeit mit maximal der in diesem Monat verrechneten Servicegebühr an den Vertragspartner. 6.5 Necta Deutschland GmbH übernimmt keine Haftung für leichte Fahrlässigkeiteine zeitlich unbeschränkte Verfügbarkeit der Plattformen oder für allfällige Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht die aus der Unterbrechung von Leitungen durch Dritte oder eine vorübergehende Ausfall der für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzden Betrieb erforderlichen Server entstehen 6.6 Necta Deutschland GmbH übernimmt keine Haftung für allfällige Fehlübersetzungen zwischen den verschiedenen Sprachversionen. 14.3. Ist 6.7 Necta Deutschland GmbH übernimmt keine Haftung für allfällige Folgeschäden aus der Kunde UnternehmerNichtverfügbarkeit der Datenbanken oder deren Betriebsunterbrechung sowie allfälliger Fehlbuchungen, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, dieser Haftungsausschluss erstreckt sich insbesondere auf entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen 6.8 Necta Deutschland GmbH übernimmt keine Haftung gegenüber dem Vertragspartner noch gegenüber Dritten, für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder irgendwelche Ansprüche aufgrund der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über Markenzeichen oder Copyrights, wenn die ODB-Schnittstelle diesbezüglichen Informationen vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden könnenworden sind, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht dann haftet ausschließlich der Vertragspartner. 6.9 Necta Deutschland GmbH trifft keine gesonderte Prüfungspflicht, soweit der Vertragspartner der Necta Deutschland GmbH Daten und Informationen sowie Kennzeichen zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)stellt, die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt unter eigenen Rechten des Vertragspartners stehen, so wird vereinbart, dass Necta Deutschland GmbH berechtigt ist, eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitNutzung zum Zweck der Durchführung dieses Vertrages vorzunehmen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.17.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Wir können nicht gewährleistenDer vorstehende Haftungsaus- schluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsge- hilfen des Anbieters, dass sofern der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwKunde Ansprüche gegen diese geltend macht. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtVorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt. 14.27.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung vertragswe- sentlicher Pflichten. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, In diesem Fall ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist jedoch die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, MangelfolgeschädenMangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenvorhersehbaren Schaden begrenzt. 14.47.3 Die SUBdesign GmbH haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrläs- sigkeit nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit sowie Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageSie wird den Auftraggeber auf wettbewerbs- und markenrechtliche Bedenken hinweisen, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossensoweit sie ihr bekannt sind. Der Kunde Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulassung der Entwürfe und sons- tigen Arbeiten selbständig und gewissenhaft prüfen zu tragenlassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. 7.4 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die SUBdesign GmbH gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, sofern die SUB- design GmbH kein Auswahlverschulden trifft. Die SUBdesign GmbH tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. 7.5 Sofern die SUBdesign GmbH selbst Auftraggeber von Subunterneh- mern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder 7.6 Der Auftraggeber stellt die SUBdesign GmbH von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der SUBdesign GmbH stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. 7.7 Mit Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen durch den Auftrag- geber übernimmt dieser die Verantwortung für technische und funktions- gemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. 7.8 Für Wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungs- fähigkeit des Werks sowie für die Neuigkeit des Produktes haftet die SUB- design GmbH nicht. Der Auftraggeber versichert, dass Betriebsanleitungen für er zur Verwendung aller an die gelieferten Waren SUBdesign GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er die SUBdesign GmbH von allen Nutzern eingehalten werdenErsatzansprüchen Dritter frei. 14.57.9 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, juristisch prüfen zu lassen, ob die von der SUBdesign GmbH gelieferten Materialien, Bilder, Texte, Inhalte und Gestaltung den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften genügen sowie für den beabsichtigten Zweck uneingeschränkt geeignet sind. Sofern Eine juristische Prüfung, auch bei der Entwicklung von Logos, Visual Keys und sonstigen Markenzeichen ist nicht, wenn nicht gesondert vereinbart, Bestandteil der Leistungen der SUBdesign GmbH. Der Auf- traggeber garantiert die Fahrzeugdaten bei Verwendung Einhaltung vorstehender Verpflichtung und stellt die SUBdesign GmbH von AutoLogg allen aus der Nichteinhaltung erwachsenen Ansprüchen, Schäden und Kosten frei. 7.10 Für die Vernichtung von Daten haftet die SUBdesign GmbH im Falle von grober Fahrlässigkeit, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in Verbindung maschinenlesbarer Form bereit gehalten wird, mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. Die Haftung der SUBdesign GmbH beschränkt sich für diesen Fall auf den Wiederherstellungsaufwand. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Design Services Agreement

Haftung. 14.17.1. Wir können Der Aufenthalt in der Kletterhalle und die Nutzung der Kletteranlagen, insbesondere das Klettern, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung des Nutzers. 7.2. Die Kletterhalle haftet nicht gewährleistenfür Schäden, die durch das Klettern oder sonstige Umstände, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in der Kletterhalle oder beim Kletterkurs auftreten können. Dies gilt jedoch nicht für Ansprüche wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und/ oder bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Kletterhalle sowie ihrer Erfüllungs- und/ oder Verrichtungsgehilfen. In keinem Fall haftet die Kletterhalle für nicht vorhersehbare Schäden. 7.3. Die Kletterhalle haftet nicht für Fälle höherer Gewalt. Hierzu gehören insbesondere Kriege, Unruhen, Flugzeugentführungen, terroristische Anschläge, Naturkatastrophen gleich welcher Art, Stromausfälle, Streiks, Aussperrungen und dergleichen. Die Haftung bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und/ oder Gesundheit bleibt unberührt. 7.4. Im Schadensfall ist unverzüglich und vor dem Verlassen der Kletterhalle das Personal zu informieren und am Empfang das Unfallschadenprotokoll auszufüllen. Eine spätere Anzeige des Unfalles oder Schadens sowie ein daraus resultierender Anspruch sind ausgeschlossen. 7.5. Jeder Benutzer der Kletteranlage erklärt, dass er über eine eigene private Unfallversicherung abgesichert ist. Die Kletterhalle haftet nicht für Unfallfolgen, die durch das Klettern an der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Kletterwand entstanden sind. 7.6. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtdie ihnen anvertrauten Xxxxxx. Für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Kletterhalle und insbesondere beim Klettern besondere Risiken, für die die Eltern bzw. die sonstigen aufsichtsberechtigten Personen eigenverantwortliche Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. 14.27.7. Der Auftragnehmer haftet nur Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird durch die Kletterhalle keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädendie in abschließbaren Kleiderschränken untergebrachten Gegenstände und Wertsachen. 7.8. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste Beschädigung oder Diebstahl von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung Außenbereich abgestellten Fahrzeugen, Fahrrädern oder anderen Gegenständen wird nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigübernommen. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.117.1.Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwhaften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, 17.2.Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. 17.3.Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Auftragnehmers Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber privaten Endverbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. 17.4.Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen einem Jahr gerichtlich geltend zu machen. 17.5.Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen. 17.6.Unsere Haftung ist ausgeschlossen für mittelbare Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. 17.7.Wenn und soweit der Kunde für Schäden, Mangelfolgeschädenfür die wir haften, entgangenen GewinnVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, VermögensschädenKasko, Schäden Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch Betriebsunterbrechungdie Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie). 17.8.Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, Verluste die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Datenblätter, Prospekte und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insbesondere auch Kontrolle und Wartung) von Datenuns, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenErfahrungen erwartet werden können. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüche schad- und klaglos zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenhalten. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.118.1. Wir können nicht gewährleistenhaften nur für schuldhaft verursachte Personen- Sachschäden im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversi- cherung. Bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits, dass wird, sofern in Pkt. 18. 1. Satz Anwendung findet, der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtSchadenersatz auf 5 % der Auftragssumme, jedoch maximal mit € 500.000,- begrenzt. 14.218.2. Der Auftragnehmer haftet Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur für vorsätzlich in Fällen von Vorsatz oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte grober Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.318.3. Ist der Kunde UnternehmerDiese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, ist die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. 18.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen. 18.5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere eine Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schädenaus mittelbaren Schäden wie Betriebsstörungen, MangelfolgeschädenProduktionsausfall, entgangenen entgangener Gewinn, VermögensschädenZinsverlust, Schäden durch BetriebsunterbrechungVerzug, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls Vertragseinbußen oder sonstiger indirekte Folgeschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen. 14.418.6. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspru- chung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installations- vorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. 18.7. Wenn und Benutzung oder soweit der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtetfür Schäden, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenwir haften, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossenen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, behördlichen Anordnungen oder GesetzesänderungenKasko, Transport, Feuer, BlitzschlagBetriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)die Nachteile, die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitdem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.110.1 Jeder Vertragspartner haftet dem anderen nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Vorschriften. Wir können nicht gewährleistenSoweit es danach für die Haftung auf Verschulden ankommt, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtwird mit Ausnahme von Personenschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur 10.2 Darüber hinaus gilt für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Unternehmer: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, MangelfolgeschädenFolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, Zinsverluste sowie Schäden aus auf Grund von Ansprüchen Dritter gegen den Besteller sind jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Eine allfällige Haftung der Salzburg AG ist jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes für den jeweiligen Kauf- gegenstand/das Werk. Eine darüber hinausgehende Haftung der Salzburg AG ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Besteller hat die Salzburg AG über entdeckte Fehler des Kaufgegenstandes/des Werkes, bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche, unver- züglich zu informieren. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen. Der Besteller kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch des Kaufgegenstandes/des Werkes bzw. dessen Teiles verlangen; nur dann, wenn beides nicht möglich ist oder mit einem für die Salzburg AG unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Besteller Geldersatz verlangen. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Inbetriebnahme, Benutzung oder der behördlichen behördlicher Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde Besteller ist verpflichtet, verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für den gelieferten Kaufgegen- stand/das Werk von allen Benützern eingehalten werden. Insbesondere hat der Besteller sein Personal und andere mit dem gelieferten Kaufgegenstand/dem Werk in Berührung kommende Personen entsprechend zu schulen und einzuweisen. 10.3 Die erbrachten Leistungen bieten, ebenso wie die gelieferten Waren Waren, Geräte und Anlagen stets nur jene Sicherheit, die auf Grund von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen oder sonstigen Vorschriften über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenWartung und Handhabung, steht insbesondere im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen von Geräten und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen Anlagen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitsonst gegebener Hinweise erwartet werden kann.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Waren Und Die Erbringung Von Leistungen

Haftung. 14.16.1. Wir können nicht gewährleistenDie Referenten tragen in den Veranstaltungen ihre persönlichen Erfahrungen vor. Aussagen über einzelne Behandlungskonzepte sind subjektiv. DENTSPLY kann keine Haftung im Hinblick auf von Referenten vorgetragene Behandlungskonzepte übernehmen. 6.2. Veranstaltungen, dass die von einem anderen Veranstalter als DENTSPLY durchgeführt werden, sind in unseren Veranstaltungsübersichten nur zur Information aufgeführt. Die Angaben sind unverbindlich. DENTSPLY kann keine Haftung für solche Informationen übernehmen. 6.3. DENTSPLY übernimmt keine Haftung für einen mit der Zugang Fortbildungsveranstaltung beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu unseren Diensten jederzeit bzwPrüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind. unterbrechungsfrei Soweit die Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Teilnehmers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Bei Sirona Straße 1 Geschäftsführer: Xxxxx Xxxxx Sitz: Wals UID-Nr.: ATU 65752447 Firmenbuch-Nr.: FN 314367f Bankverbindung: Commerzbank AG IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 Veranstaltungen in den Räumen der DENTSPLY oder von dieser zur Verfügung steht. 14.2gestellten Räumen sind etwaige Haftungsansprüche sowohl gegen DENTSPLY als auch gegen deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer DENTSPLY haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen die eingebrachten Sachen des Teilnehmers (zB Wartung, Reparatur, Software-UpdatesGarderobe; Schulungsmaterial etc.), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitDie jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen13.1. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen haftet für die gelieferten Waren Richtigkeit der von allen Nutzern eingehalten werdenihm übermittelten Daten. Für Xxxxxx, die auf mündliche Absprachen zurückzuführen sind, übernimmt snckbl media keine Haftung. 14.513.2. Sofern Für etwaige Schäden, die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnendurch das Posten, steht Kommentieren oder durch sonstige Veröffentlichungen im Einzelfall die Plug&Play-Lösung Namen des Kunden entstehen, darf er snckbl media nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigverantwortlich machen. 14.613.3. Der Auftragnehmer snckbl media haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksDatenverluste auf Kundenseite. Für regelmäßige Backups und die sichere Lagerung seiner (auch gehosteten) Daten ist der Kunde selbst zuständig, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungenaußer es steht etwas anderes im Angebot. 13.4. Beim Impressum, Feuerden AGB, Blitzschlagder Datenschutzerklärung und anderen Rechtstexten, Explosiondie snckbl media für den Kunden generiert und in dessen Internetseiten einbaut (auch mit Hilfe entsprechender Plugins) handelt es sich um Provisorien, Stromausfällenfür deren Richtigkeit, EnergiemangelVollständigkeit und Rechtsgültigkeit snckbl media keine Haftung übernimmt. Gleiches gilt für die korrekte Konfiguration sogenannter Cookie-Banner und DSGVO-Plugins. snckbl media rät dem Kunden dazu, Überschwemmungendiese von einem Anwalt überprüfen zu lassen. 13.5. Der Kunde muss snckbl media über Mängel innerhalb von fünf Werktagen nach Fertigstellung schriftlich informieren. Danach gilt das Produkt als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 13.6. snckbl media haftet bei Internetseiten nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, zivilen Unruhen die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden (beispielsweise im Backend) verursacht wurden. 13.7. Kauft snckbl media im eigenen Namen und auf Grund technischer eigene Rechnung für die Auftragserfüllung notwendige Lizenzen und sonstiger Maßnahmen (zB WartungFremdleistungen ein, Reparaturverpflichtet sich der Kunde dazu, Software-Updates)snckbl media von allen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus diesem Vertragsabschluss ergeben. 13.8. Zur Leistungserbringung greift snckbl media mitunter auf das Angebot von Bilddatenbanken zurück, die gemeinfreie Fotos und Grafiken unter der CC0-Lizenz vertreiben. Trotz Prüfung etwaigen Missbrauchs, geben diese Anbieter keine Garantie dafür, dass das Bildmaterial frei von sämtlichen Ansprüchen ist und sowohl privat als auch kommerziell genutzt werden darf. snckbl media übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der zugesagten Lizenz. Der Kunde nutzt die Bilder eigenverantwortlich und übernimmt im Falle eines Rechtsstreits sämtliche damit verbundenen Kosten in voller Höhe. 13.9. snckbl media erstellt und/oder wartet ausschließlich Internetseiten auf Wordpress-Basis mit installiertem Divi-Theme von Elegant Themes, optional auch mit dem funktionserweiternden Divi-Supreme-Pro-Plugin der Divi Supreme Company. Sofern der Kunde über keine eigene Divi- bzw. Divi-Supreme-Pro-Lizenz für regelmäßige Updates verfügt, kann er diese entweder selbst erwerben, snckbl media mit dem Kauf beauftragen oder von snckbl media vergünstigte Sublizenzen für jeweils ein Jahr abonnieren, wobei das Abo erst mit der Fertigstellung und Übergabe der Internetseite an AutoLogg den Kunden beginnt. snckbl media verfügt über Agentur-Lizenzen für Xxxx und Divi-Supreme-Pro und kann so lange Sublizenzen vermieten, wie Elegant Themes und die Divi Supreme Company dies zulassen. Für die Dauer der Sublizenz kann snckbl media daher keine Zusage machen und für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit von Internetseiten nach Ablauf der Divi- bzw. Divi-Supreme-Pro-Lizenz gibt snckbl media keine Gewähr. Im Übrigen gelten die Bedingungen für Abolaufzeiten, Produkte Dritter und Vertragsabschlüsse im Namen des Kunden aus diesen AGB. 13.10. snckbl media ist nicht dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob ein für den Kunden erstelltes Logo die Markenrechte Dritter verletzt. snckbl media führt keine Markenrecherche durch und übernimmt für etwaige Markenrechtsverletzungen auch keine Haftung. 13.11. snckbl media ist nicht dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob eine im Kundenauftrag registrierte Domain Markenrechte Dritter verletzt. snckbl media führt keine Markenrecherche durch und übernimmt für etwaige Markenrechtsverletzungen auch keine Haftung. 13.12. Falls Dritte behaupten, dass durch vom Kunden überlassene Materialien und/oder freigegebene Inhalte und/oder sonstige durch ihn veranlasste Gestaltungen und/oder Veröffentlichungen gegen Rechte Dritter verstoßen, haftet der Kunde selbst. 13.13. Der Kunde stellt snckbl media von allen Ansprüchen und auch Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei. Zudem verpflichtet sich der Kunde, snckbl media bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entsteheneiner Rechtsverteidigung gegenüber Dritten im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers 13.14. snckbl media haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitdas Verpassen von bestimmten Erfolgen oder Ergebnissen (beispielsweise Klicks, Conversions, Verkaufszahlen oder Suchmaschinen-Rankings) nur, wenn diese schriftlich festgelegt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.19.1. Wir können nicht gewährleistenDer UNTERNEHMER haftet wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwinsbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtbei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 14.29.2. Der Auftragnehmer Für die Verletzung einer Warnpflicht gem. § 1168 a ABGB haftet der UNTERNEHMER nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädeninsoweit, als ihm zumindest grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt. 9.3. Eine Die Haftung für leichte Fahrlässigkeitdes UNTERNEHMERS ist, ausgenommen abgesehen von Personenschäden, ist ausgeschlossenbeschränkt auf Fälle von grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus Höhe der Haftung ist beschränkt mit dem ProdukthaftungsgesetzHaftungshöchstbetrag einer allenfalls durch den UNTERNEHMER abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. 14.39.4. Ist Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis vom Schaden gerichtlich geltend zu machen. 9.5. Die Haftung des UNTERNEHMERS ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschrift, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den KUNDEN oder nicht vom UNTERNEHMER autorisierte Dritte oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern der UNTERNEHMER nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen hat. 9.6. Wenn und soweit der Kunde Unternehmerfür Schäden, ist für die der UNTERNEHMER haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der KUNDE zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für UNTERNEHMERS insoweit auf die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Nachteile, die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitdem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.17.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Der Vertragspartner des Hotels bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtder Xxxx als solcher oder als Gastgeber haf- ten dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verur- sachten Schäden. 14.27.2. Der Auftragnehmer Das Hotel haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädendie Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine Diese Haftung für leichte Fahrlässigkeitist im nicht leistungstypischen Bereich, ausgenommen Personenschädenjedoch beschränkt auf Leistungsmängel, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, MangelfolgeschädenFolgeschäden oder Störungen, entgangenen Gewinndie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, Vermögensschädenwird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenAbhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu tragen, dass Betriebsanleitungen beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Das Hotel haftet nicht für die gelieferten Waren Leistungen der von allen Nutzern eingehalten werdenihm vermittelten Hotels. 14.57.3. Sofern Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.000,00, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 750,00. Geld- und Wertgegenstände können gegen Quittung am Empfang hinterlegt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet (§703 BGB). 7.4. Für die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 7.5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle Hotelgarage oder auf dem Hotel- parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt werden könnenwird, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigderen Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. 14.67.6. Der Auftragnehmer haftet nicht Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 7.7. Nachrichten, Post und Warensendungen für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksdie Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, behördlichen Anordnungen Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder GesetzesänderungenVorsatz, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitsind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Hotelübernachtungen

Haftung. 14.112.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer transformdesign haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungs- beschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet transform- design nur bei der Verletzung wesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. 12.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt transform- design gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit transformdesign kein Auswahl- verschulden trifft. Für fehlerhaften Druck verursacht durch die Druckerei sowie für Transportschäden von Druck- erzeugnissen übernimmt transformdesign keinerlei Haftung. 12.3. Sofern transformdesign selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt transformdesign hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nicht- lieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die abgetretenen Ansprüche selbst durchzusetzen. 12.4. Der Auftraggeber stellt transformdesign von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen transformdesign stellen, wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechnungsverfolgung. 12.5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwor- tung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. 12.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von transformdesign. 12.7. Für die Wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet transformdesign nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Grafik Design Leistungen

Haftung. 14.1Bei der Nutzung des Großen und Kleinen Saales ist das Bestehen einer Haftpflichtversicherung erforderlich und durch Vorlage der Versicherungspolice nachzuweisen. Wir können nicht gewährleistenFür die Nutzung der anderen Räume wird dies empfohlen. Im Rahmen der Nutzung der Räume, dass Anlagen und Einrichtungen haftet der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet Vermieter, seine Bediensteten oder Beauftragten – auch im Rahmen des Mitverschuldens – gegenüber dem Nutzer oder den Besuchern nur für vorsätzlich vorsätzliches oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädengrobfahrlässiges Verhalten; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten). Eine Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeitden Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, ausgenommen Personenschädendie der Nutzer oder die Besucher in das Gebäude eingebracht haben, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht Wird das Land Berlin ungeachtet des vereinbarten Haftungsausschlusses von Dritten in Anspruch genommen, so stellt der Nutzer das Land Berlin von diesen Ansprüchen frei. Mitbenutztes Mobiliar und anderes Inventar sind pfleglich zu behandeln. Der Nutzer haftet für Ansprüche jeden Schaden, den er oder seine Besucher aus anderen Ursachen als durch normale Abnutzung der Räume, der Einrichtungsgegenstände und der Geräte verursachen. Sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung entstehen, sind unverzüglich dem ProdukthaftungsgesetzVermieter anzuzeigen. 14.31. Ist Bei der Kunde UnternehmerNutzung des Großen Saals müssen die Besucher/innen ihre Garderobe abgeben. Sonderregelungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung Vermieter / FM und dem Nutzer. Bei Verlust, ist die Verwechselung oder Beschädigung wird eine Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenVermieter / FM nicht übernommen. Hier haftet der Vertragsnehmer. 14.42. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme Das Mitbringen und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenVerzehr von Speisen und Getränken während Veranstaltungen mit Konzertbestuhlung im Großen Saal sind verboten. 3. Der Kunde Veranstalter/Raumnutzer ist verpflichtet, für jede Veranstaltung im Großen Saal ausgebildetes Personal in der Ersten Hilfe auf eigene Kosten zu bestellen (sofern gesetzlich vorgeschrieben). 4. Für Vorbereitungs- und Veranstaltungszeiten im Großen und im Kleinen Saal ist dem Gemeinschaftshaus rechtzeitig bis spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung eine verantwortliche Person mit Kontaktdaten zu benennen, die für die Einhaltung der Nutzungsvereinbarung und Raumnutzungsordnung Sorge trägt und die während der gesamten Veranstaltungszeit anwesend ist und die Beräumung des jeweiligen Saales im Notfall organisiert. 5. An Veranstaltungen im Großen Saal dürfen aus Sicherheitsgründen nur 3 Rollstuhlfahrer teilnehmen. Der Veranstalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen diese Anzahl nicht überschritten wird. Ferner ist der Veranstalter verpflichtet, bis 2 Wochen vor Veranstaltung mitzuteilen, wie viele Rollstuhlfahrer teilnehmen werden und bis zu 3 Helfer (je nach Anzahl der Rollstuhlfahrer) namentlich zu benennen und deren Kontaktdaten mitzuteilen, damit eine Einweisung in die Handhabung der Rettungsstühle erfolgen kann. 6. Die Höchstzahl der in den jeweiligen Bestuhlungsplänen aufgeführten Plätze ist nicht zu überschreiten. In keinem Fall dürfen mehr ZuschauerInnen eingelassen werden, als Plätze vorgehalten werden. Eine Notbestuhlung im Bereich der Fluchtwege ist nicht gestattet. 7. Die Nutzung der Licht- und Tontechnik im Großen und Kleinen Saal darf nur durch einen ausgebildeten und geprüften Veranstaltungs- und Elektroniktechniker bedient werden. Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist dem Vermieter / FM vorzulegen. Änderungen der veranstaltungstechnischen Grundeinstellungen sind mit der technischen Leitung des Gemeinschaftshauses abzustimmen. 8. Die Nutzung des Flügels im Großen Saal und des Klaviers im Kleinen Saal bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Leitung des Gemeinschaftshauses. Die Kosten für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten fachgerechte Stimmung sind vom Nutzer zu tragen. Der Flügel darf in keinem Fall als Abstellfläche genutzt werden. 14.59. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg Es ist nicht gestattet, Veränderungen an den Räumen, den installierten Geräten oder der Bühnenausstattung vorzunehmen. Keinesfalls dürfen Bühnendekorationen bzw. –bilder mittels Verschraubung, Nagelung, Verklebung oder durch andere fachlich unzureichende Maßnahmen angebracht werden. Evtl. notwendige Installationen müssen dem technischen Leiter des Gemeinschaftshauses vorab angezeigt werden und dürfen ausschließlich in Verbindung Absprache mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig technischen Leitung an den dafür vorgesehenen Traversen angebracht werden. 10. Die Ausschmückung und die Dekoration der Räume im Gemeinschaftshaus muss grundsätzlich von der Hausleitung oder deren Beauftragten genehmigt werden. Eine Ausschmückung, die nach Ansicht des Vermieters /FM den Verpflichtungen des Hauses gegenüber der Öffentlichkeit nicht entspricht, ist abzuändern, andernfalls kann eine Benutzung der Räume nicht gestattet werden. 11. Vom Veranstalter/Raumnutzer verwendeten Kulissen und Dekorationen müssen schwer entflammbar bzw. nicht brennbar sein. Eine entsprechende Bescheinigung muss vor Einbringen der Kulissen dem Vermieters /FM vorgelegt werden. Der Imprägniervermerk/Bescheinigung über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist Imprägnierung darf höchsten ein kostenpflichtiger Einbau notwendigJahr alt sein. 14.612. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksIn bühnentechnischen, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungendarstellerischen und produktionstechnischen Bereichen sind Rauchen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen Feuer und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitoffene Flammen verboten.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer 4.1 jemix haftet nur unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig oder vorsätzlich von jemix, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden. Eine Haftung jemix haftet ferner unbeschränkt für leichte FahrlässigkeitXxxxxxx aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzdes Körpers oder der Gesundheit. 14.3. Ist 4.2 Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde Unternehmerin besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten), haftet jemix auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren. 4.3 In den Fällen leicht fahrlässiger Haftung ist die Haftung des Auftragnehmers von jemix für mittelbare indirekte Schäden (hierzu zählen insbesondere durch Betriebsunterbrechung und -einschränkung verursachte Schäden, Mangelfolgeschäden), entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgebliebene Einsparungen und Imageschäden jedenfalls ausgeschlossen. 14.44.4 Des Weiteren wird die Haftung für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit pro Haftungsfall auf einen Betrag von EUR 800 beschränkt. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Eine weitergehende Beschränkung der Haftung für Montage, Inbetriebnahme alle Fälle leichter Fahrlässigkeit wird im Angebot ggf. individuell vereinbart. 4.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Benutzung Mitarbeiter von jemix und finden auch im Falle vorvertraglicher oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine deliktischer Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen Anwendung. 4.6 Die Haftung von jemix für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 4.7 Soweit gemäß Angebot jemix für die gelieferten Waren Sicherung von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig Daten des Kunden nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenverantwortlich ist, steht ist im Einzelfall Fall von Datenverlusten die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigHaftung von jemix auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei pflichtgemäßer Datensicherung seitens des Kunden entstanden wäre. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.19.1 Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Wir können Diese Beschränkung gilt nicht gewährleistenbei Verletzung von Leben, dass Körper und Gesundheit. Soweit der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwSchaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtBei leichter Fahrlässigkeit haftet er beschränkt: Die Haftung besteht nur, soweit der Schaden eine Versicherungsleistung übersteigt und Drittschaden nicht im Rahmen des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter ersetzt wird. Nicht ersetzt werden jedoch Wertminderung des Kaufgegenstandes, entgangene Nutzung - insbesondere Mietwagenkosten, entgangener Gewinn, Abschleppkosten und Wageninhalt sowie Ladung. Das gleiche gilt für Schäden bei der Nachbesserung. Sofern der Verkäufer fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist dessen Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine 9.2 Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus des Verkäufers nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaftungsgesetz unberührt. 14.39.3 Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Ziff. Ist der Kunde Unternehmer, 4 abschließend geregelt. 9.4 Die Rechte des Käufers aus Sachmangel gem. Ziff. 7 bleiben unberührt. 9.5 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers Verkäufers für mittelbare von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Fabrikneuen Kraftfahrzeugen, Anhängern Und Aufbauten

Haftung. 14.18.1. Wir können Jegliche Schadensersatzansprüche, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit den Leistungen entstehen, sind ausgeschlossen. 8.2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht gewährleistenbei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Xxxx als Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. 8.3. Die Haftung ist auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. Das Kreuzjochhaus ist in jedem Fall berechtigt, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen. 8.4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Kreuzjochhauses auftreten, wird das Kreuzjochhaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 8.5. Das Kreuzjochhaus haftet für Schäden, die aus dem Betrieb des Wellnessbereichs entstehen nur dafür, dass der Zugang die Einrichtungen zuverlässig und in einer Art und Weise betrieben werden, die für die Gäste verträglich ist, welche Zutritt nach Ziffer 7.4.2. haben. Der Xxxx trägt darüber hinaus selbst die Verantwortung dafür, sein Wohlbefinden in dem Wellnessbereich und bei den Massageleistungen, unter Berücksichtigung seiner individuellen körperlichen und seelischen Verfassung, frühestmöglich positiv festzustellen, stets zu unseren Diensten jederzeit überprüfen und andernfalls seinen Aufenthalt in den besonderen Einrichtungen unverzüglich zu beenden bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtdie Massage abzubrechen. 14.28.6. Der Auftragnehmer Für die Verfärbung, Verunreinigung oder Beschädigung von Schmuck und Textilien durch Aufgüsse, Peelings oder Cremes wird keine Haftung übernommen, soweit diese ordnungsgemäß ausgeführt bzw. aufgetragen wurden. 8.7. Für eingebrachte Sachen haftet nur das Kreuzjochhaus dem Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchsten EUR 3.500,00, sowie für vorsätzlich Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu EUR 800,00. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von EUR 500,00 im Kreuzjochhaussafe aufbewahrt werden. Das Kreuzjochhaus empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Xxxx nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenBeschädigung unverzüglich dem Kreuzjochhaus Anzeige macht (§ 703 BGB). 8.8. Das Kreuzjochhaus hat alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus (bekannt als Corona-Virus) nach Möglichkeit zu verhindern. Das Schutzkonzept wurde unter Berücksichtigung von Mitarbeitern und Gästen und unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der arbeitsmedizinischen Schutz- und Vorsorgeregelungen erstellt. Alle Reinigungsverfahren wurden verschärft und alle Mitarbeiter wurden in den strengen Hygienerichtlinien geschult. Die Art der Reinigung und Desinfektion des Kreuzjochhauses wurden überprüft und der Situation entsprechend optimiert. Das Kreuzjochhaus weist darauf hin, dass die Umsetzung aller Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen keinen hundertprozentigen Schutz vor einer Ansteckung mit dem SARS- CoV2-Virus gewährleistet. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeiteine Infektion des Gastes mit dem Corona-Virus oder eine Erkrankung an Covid 19 kann deshalb vom Kreuzjochhaus nicht übernommen werden. 8.9. Dem Xxxx ist bewusst, ausgenommen Personenschädendass ggf. aufgrund von Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakten zur Bekämpfung oder Verhinderung der Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus oder aus ähnlichen gravierenden Gründen höherer Gewalt (äußere Umstände, die nicht vom Hotel zu vertreten sind) das Kreuzjochhaus vollständig oder in Teilen nicht betrieben und entsprechende Leistungen vom Xxxx nicht in Anspruch genommen werden können. Dem , liegt keine vom Hotel zu vertretende Pflichtverletzung vor. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung, Allgemeinverfügung und des Verwaltungsaktes. Das Kreuzjochhaus verpflichtet sich, dem Xxxx den Beginn und die voraussichtliche Geltungsdauer eines derartigen Verwaltungsaktes mitzuteilen. Für das Kreuzjochhaus geltende Verordnungen und Allgemeinverfügungen werden vom Gesetzgeber bekannt gegeben und veröffentlicht. Für den Fall, dass das Kreuzjochhaus aus vorgenannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert ist, ist ausgeschlossendas Kreuzjochhaus berechtigt, sein Angebot im Rahmen des Zumutbaren dem jeweils geltenden gesetzlichen Rahmen entsprechend anzupassen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche Anpassung kann vom Xxxx nur aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3triftigem Grund abgelehnt werden. Ist der Kunde UnternehmerHotelbetrieb in Gänze untersagt, ist das Hotel berechtigt, dem Xxxx einen alternativen Reisetermin anzubieten. Können sich die Haftung Parteien aus triftigem Grund nicht auf einen alternativen Termin verständigen, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Vertrag durch Erklärung in Textform kostenfrei zurücktreten. Bedenken des Auftragnehmers für mittelbare SchädenGastes oder lediglich behördliche Empfehlungen, Mangelfolgeschädenauf touristische Reisen zu verzichten, entgangenen Gewinnbegründen kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Insoweit ist zu berücksichtigen, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossendass der Xxxx in Kenntnis der bestehenden Covid-19-Pandemie seine Buchung durchgeführt hat. 14.48.10. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme Die Haftungsausschlüsse und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg Haftungsbeschränkungen in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet diesem AGB gelten zudem nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksder Verletzung des Lebens, behördlichen Anordnungen des Körpers oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)der Gesundheit, die an AutoLogg auf einer vorsätzlichen oder bei unseren vor- fahrlässigen Pflichtverletzung des Kreuzjochhauses oder durch einen der gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Kreuzjochhauses beruhen. Die Haftungsausschlüsse und nachgelagerten Dienstleistern entstehenHaftungsbeschränkungen in diesen AGBs gelten auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kreuzjochhauses oder durch einen gesetzlichen Vertreter des Kreuzjochhauses oder durch einen Erfüllungsgehilfen des Kreuzjochhauses beruhen oder wenn der sonstige Schaden durch das Fehlen deiner garantierten Beschaffenheit oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels entstanden ist. 8.11. Davon unberührt bleibt eine Haftung Die Vorschriften des Auftragnehmers für Vorsatz Produkthaftungsgesetztes bleiben von diesen Haftungsausschlüssen und grobe FahrlässigkeitHaftungsbeschränkungen unberührt.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht1.14.1 Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach Ziffer 1.14. 14.2. Der Auftragnehmer 1.14.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von REIMER SYSTEMHAUS oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von REIMER SYSTEMHAUS beruhen, haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzREIMER SYSTEMHAUS unbeschränkt. 14.3. Ist 1.14.3 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet REIMER SYSTEMHAUS unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, garantierten Beschaffenheit sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitFahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet REIMER SYSTEMHAUS nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Ziffer 1.14.4. 1.14.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet REIMER SYSTEMHAUS nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung für alle Schadensfälle insgesamt beschränkt auf 10.000,00 EUR. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparung. Die weitergehende Haftung für Fahrlässigkeit sowie für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. 1.14.5 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 1.14.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von REIMER SYSTEMHAUS. 1.14.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG). 1.14.8 Eine Haftung für beigestellte Software und von Dritten bezogene Patches, Updates oder sonstigen Programmerneuerung übernimmt REIMER SYSTEMHAUS nicht.

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Samples: Service Agreement

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass 6.1 Der Xxxx oder der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Veranstalter haften gegenüber Altstadthotel Fürth für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden. 6.2 Altstadthotel Fürth haften gegenüber dem Xxxx bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtdem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Altstadthotel Fürth bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur 6.3 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenAbhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenbeheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 14.56.4 Altstadthotel Fürth haftet gegenüber dem Xxxx nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 €); für Geld und Wertsachen gemäß §702 BGB jedoch nur bis 800,00 €, es sein denn, Altstadthotel Fürth oder dessen Personal trifft ein Verschulden oder die Wertgegenstände bzw. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung das Geld wurden Altstadthotel Fürth, gegen Erteilung einer Quittung, zur Aufbewahrung gegeben. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel eine Anzeige macht (§703 BGB). 6.5 Soweit dem Kunden ein Stellplatz für ein Kfz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt werden könnenwird, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung kommt dadurch kein Verwahrung Vertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigderen Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. 14.66.6 Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitvon Altstadthotel Fürth wird ausgeschlossen.

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Samples: Beherbergungsvertrag

Haftung. 14.117.1. Wir können nicht gewährleistenWegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, dass insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehttechnischen Besonderheiten. 14.217.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflicht- versicherung. 17.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Auftragnehmers Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. 17.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu machen. 17.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen. 17.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für mittelbare Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. 17.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenwir haften, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, behördlichen Anordnungen oder GesetzesänderungenKasko, Transport, Feuer, BlitzschlagBetriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)die Nachteile, die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitdem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

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Samples: General Terms and Conditions

Haftung. 14.117.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, Gegenüber Unternehmen ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare höhere Gewalt, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. 17.2. Die be-it solution Gmbh haftet dem Kunden nur für zumindest grob fahrlässige verursachte Sachschäden und nur bis zur Höhe von EUR 5.000,00 je Schadensereignis, die von der be-it solution Gmbh bzw. einem ihrer Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Vertreter verursacht werden. 17.3. Ist die Sicherung von Informationen oder Daten ausdrücklich zwischen der be-it solution Gmbh und dem Kunden als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für deren Wiederherstellung mit EUR 3.000,00 je Schadensfall begrenzt. 17.4. Die gesamte Haftung der be-it solution Gmbh für sämtliche Schäden und Aufwendungen ist jedoch pro Vertragsjahr mit maximal 50% der Summe der Entgelte, die vom Kunden in einem Vertragsjahr, in dem der Anspruch entsteht, geschuldet werden, beschränkt. 17.5. Bei Personenschäden ist die Haftung der be-it solution Gmbh unbeschränkt. 17.6. Die Haftung ist ferner für entgangene Geschäftschancen, Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden, MangelfolgeschädenMängelfolgeschäden, entgangenen GewinnBetriebsstörungen, VermögensschädenVerlust von Informationen und Daten nicht eingetretener Ersparnisse, Schäden durch Betriebsunterbrechungausgeschlossen. 17.7. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz und allfälligen weiteren gesetzlich zwingenden vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftungsfällen bleibt unberührt. 17.8. Sofern zwischen dem Kunden und der be-it solution Gmbh Vertragsstrafen oder Ansprüche auf Entgeltminderung vereinbart sind, Verluste sind von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter der obig angeführten Gesamthaftungsgrenze auch sämtliche Vertragsstrafen und Ansprüche auf Entgeltminderung umfasst. Die Geltendmachung von über diese Vertragsstrafen oder Ansprüche auf Entgeltminderung hinausgehen-den Schadenersatzansprüchen ist jedoch jedenfalls ausgeschlossen. 14.417.9. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageSämtliche Schadenersatzansprüche gegen die be-it solution Gmbh sind bei sonstigem Verfall binnen 4 Wochen nach Eintritt des Schadensereignisses schriftlich per Einschreiben anzuzeigen und spätestens 6 Monaten nach dem Schadensereignis bei sonstigem Verfall und sonstiger Verjährung gerichtlich geltend zu machen. 17.10. Sofern ein Dritter gegenüber dem Kunden wegen einer Rechtsverletzung durch be-it solution Gmbh berechtigt vorgeht, Inbetriebnahme und Benutzung verpflichtet sich der Kunde, der be-it solution Gmbh die Möglichkeit einzuräumen, die Rechtsverletzung zu beheben. Dies kann durch Verhandlungen mit dem Dritten oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtetdurch Lieferung oder Leistung erfolgen, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für sodass die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten Rechte des Dritten nicht mehr verletzt werden. 14.517.11. Sofern Für die Fahrzeugdaten bei Verwendung Rechtmäßigkeit der Benutzung von AutoLogg durch den Kunden an die be-it solution Gmbh übergebenen Unterlagen haftet ausschließlich der Kunde. Die be-it solution Gmbh ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu überprüfen. Sollte die be-it solution Gmbh aufgrund der Benutzung solcher Unterlagen von Dritten in Verbindung Anspruch genommen werden, so stellt der Kunde die be-it solution Gmbh gegenüber dem Dritten schad- und klaglos. 17.12. Sämtliche der obig geregelten Haftungsbeschränkungen gelten ferner auch für den Fall der Wandlung oder einer sonstigen, rückwirkenden Beseitigung oder Aufhebung eines mit der AutoLoggbe-Box ausnahmsweise herstellerseitig it solution Gmbh abgeschlossenen Vertrages. 17.13. Die be-it solution Gmbh übernimmt keine Haftung und leistet auch nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt Gewähr dafür, dass von ihr gelieferte Software den Anforderungen des Kunden genügt, fehlerfrei läuft oder alle Softwarefehler behoben werden können. Bei der Errichtung von Firewall-Systemen geht die be-it solution Gmbh nach dem jeweiligen Stand der Technik vor, steht im Einzelfall gewährleistet jedoch nicht deren absolute Sicherheit. Ebenso haftet die Plug&Playbe-Lösung it solution Gmbh nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigfür allfällige Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden. 14.617.14. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksZwingende gesetzliche Bestimmungen, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungeninsbesondere gegenüber Kunden, Feuerwelche Konsumenten sind, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitbleiben von diesen Vereinbarungen unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.15.1 Der Landkreis überlässt die Schulräume und die gedeckten Sportstätten inklusive der Großge- räte (z. B. Barren, Reck etc.) in ordnungsgemäßem Zustand. Wir können nicht gewährleistenKleingeräte (z. B. Hütchen, Bälle etc.) sind von den Nutzenden zu stellen. Nutzende sind verpflichtet, die Räume und Geräte vor Benutzung auf Sicherheit und ordnungsgemäße Beschaffenheit für den vorgesehenen Verwen- dungszweck zu prüfen oder prüfen zu lassen. Festgestellte Mängel oder Schäden sind unver- züglich dem Hausmeister zu melden. Der Verantwortliche hat sicherzustellen, dass schadhafte Anlagen und Geräte nicht benutzt werden; sie werden nach Möglichkeit vom Hausmeister sofort gesperrt. Nutzende haften für alle Schäden, die dem Landkreis an den überlassenen Einrichtungen durch seine Nutzung entstehen. Sachschäden im baulichen Bereich sowie Schäden am Schulinventar und an Sportgeräten werden durch den Hausmeister festgestellt und dem Amt für Gebäudema- nagement mitgeteilt. Die Kosten der Behebung werden den Nutzenden in Rechnung gestellt. Schäden, die auf nor- malem Verschleiß beruhen, fallen nicht unter diese Regelung. 5.2 Nutzende stellen den Landkreis von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Mitgliederinnen und Mitglieder, Bediensteten, Beauftragten oder Besucherinnen und Besucher und sonstiger Dritter für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Räume, Sportstätten und Geräte sowie mit dem Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für den Gebäuden, Räumen und Anlagen entstehen frei, es sei denn, diese wurden durch den Landkreis, der Schulleitung oder deren Beauftragte oder Be- dienstete vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenverursacht. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzVerantwortung der Nutzenden nach Ziffer 1 bleibt jedoch auch in diesen Fällen unberührt. 14.3. Ist 5.3 Bei Verlust eines dem/der Kunde Unternehmer, ist Nutzenden überlassenen Schlüssels haftet der/die Haftung des Auftragnehmers Nutzende für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste den Ersatz der Schließanlage bis zu einem Betrag von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen25.000 €. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Entgeltordnung Für Die Benutzung Kreiseigener Einrichtungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass 10.1 Der Nutzer trägt das gesamte Risiko der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtVeranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und Abwicklung. 14.210.2 Der Nutzer haftet insbesondere für alle Personen- und Sachschäden, die von ihm sowie den Veranstaltungsbesuchern, seinen Beauftragten oder sonstigen Dritten bei der Benutzung der Mietsache, des Inventars, der dazu gehörenden Außenanlagen und sonstigen Einrichtungen verursachten und verschuldeten Schäden. 10.3 Der Nutzer stellt die Stadt von allen Schadenersatzansprüchen, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können, frei. 10.4 Für sämtliche vom Nutzer und Dritten eingebrachten Gegenstände übernimmt die Stadt keine Haftung; sie lagern vielmehr ausschließlich auf Gefahr des Nutzers in den ihm zugewiesenen Räumen. 10.5 Die Stadt kann vom Nutzer den Abschluss und Nachweis einer Haftpflichtversicherung bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn fordern. Sie kann zu einer von ihr festgelegten Frist die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bei der Stadtkasse Böblingen oder der Mitarbeiterin der Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement verlangen. 10.6 Der Auftragnehmer Nutzer haftet der Stadt für alle über die übliche Abnutzung hinausgehenden Beschädigungen und Verluste an den Nutzungssachen. Die vom Nutzer an den Nutzungssachen zu vertretenden Schäden werden von der Stadt auf Kosten des Nutzers behoben. 10.7 Freiwillig Engagierte, die als Nutzer im Auftrag der Stadt für den Stadtteiltreff aktiv werden (siehe Punkt 2.2, Priorität 1) haften nur für grobe Fahrlässigkeit und bei Vorsatz. 10.8 Die Stadt haftet nur für vorsätzlich Schäden, die auf mangelnde Beschaffenheit der zur Nutzung überlassenen Räume und Einrichtungen oder auf vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitfahrlässige Verletzung der von ihr übernommenen Verpflichtungen zurückzuführen sind, ausgenommen Personenschädensofern es sich nicht um eine Verletzung von Leben, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzKörper oder Gesundheit handelt. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Benutzungsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten10.1 Kühn haftet unbeschränkt für Schäden aus dem Fehlen einer ausdrücklich garantierten Beschaffenheit oder aus dem arglistigen Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für die Kühn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitverursacht hat. 10.2 Ebenso unbeschränkt haftet Xxxx im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus Körper oder Gesundheit. 10.3 Kühn haftet in den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 14.310.4 Xxxx haftet für die durch die Verletzung von sogenannten Kardinalpflichten verursachten Schäden. Ist der Kunde UnternehmerKardinalpflichten sind solche grundlegenden vertragswesentlichen Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsschluss des Käufers waren und auf deren Einhaltung er vertrauen durfte. Hat Kühn Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung daraus resultierende Schadensersatzhaftung begrenzt auf die Höhe des Auftragnehmers für mittelbare Schädenvertragstypischen, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenvorhersehbaren Schadens. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage10.5 Für Datenverlust beim Käufer haftet Kühn nur bis zur Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwandes, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen trotz regelmäßiger, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung entsteht. 10.6 Im Übrigen ist eine Haftung generell jegliche Schadensersatzhaftung von Xxxx, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Der Kunde Ausgeschlossen ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren insbesondere auch jegliche Haftung von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg Kühn in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen Fällen höherer Gewalt einschließlich Streiksoder anderer unvorhergesehener Ereignisse, behördlichen Anordnungen wie z. B. Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung Lieferverzug des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitHerstellers.

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Samples: General Terms and Conditions

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtCA-Media haftet im Allgemeinen nur für vorsätzlich und grobfahrlässig verursachte Schäden. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist und/oder mittlere Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde UnternehmerIm Zuge von Auftragsleistungen, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schädenwie z.B. Videomarketing, MangelfolgeschädenBeratung usw., entgangenen Gewinngibt CA-Media keine Erfolgsgarantien ab, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen.noch schuldet sie einen solchen Erfolg. In 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageDie Haftung im Zusammenhang mit Fremdleistungen Dritter gemäss Ziff. 5, Inbetriebnahme wie z.B. Gehilfen und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenHilfspersonen usw. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenwird vollumfänglich wegbedungen. 14.5. Sofern Im Allgemeinen beschränkt sich die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit Haftungssumme auf den Umfang der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigVergütung gemäss Auftrag. Jede weiter gehende vertragliche Haftung wird wegbedungen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen. 14.6. Der Auftragnehmer Für den Untergang von Unterlagen und Daten haftet CA-Media nur bei grobem Verschulden, nicht jedoch für Zufall, wie z.B. höhere Gewalt (siehe auch Pkt. 15), Verhalten oder Zerstörung durch einen Dritten, usw. . 14.7. CA-Media haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)technische Störungen, die an AutoLogg durch einen Provider, einen Telekommunikationsanbieter, der Nutzung von Plattformen Dritter zur Erbringung der Leistungen oder bei unseren vor- sonstige Dritte verursacht werden, für Datenverluste und nachgelagerten Dienstleistern entstehenverzögerte Zustellung von Emails und Dokumenten sowie generell für Fehler, die nicht in Verantwortungsbereich von CA-Media liegen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitDer Kunde kann aus Systemausfällen keine Schadenersatzansprüche ableiten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine 6.3.1 Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, Fahrlässigkeit – mit der Ausnahme von Personen- schäden – ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters . 6.3.2 Ebenso ist unsere Haftung für schlicht grobe Fahrlässigkeit – mit der Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen. 6.3.3 Wir haften nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, (i) entgangenen Gewinn, (ii) reine Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung(iii) Folgeschäden, Verluste mit der Ausnahme von DatenPersonenschäden, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenkrass grober Fahrlässig- keit oder Vorsatz. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage6.3.4 Unsere Haftung ist – von Fällen der Verletzung des Lebens, Inbetriebnahme und Benutzung des Körpers oder der behördlichen Zulassungsbedingungen Gesundheit, Vorsatz, krass grober Fahrlässigkeit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Produkthaftung sowie von sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften abgesehen – insgesamt beschränkt auf den Deckungsumfang unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Diese Begrenzungen gelten für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist eine unzulässig. 6.3.5 Die Beweislast für schlicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trägt der Kunde. 6.3.6 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der leitenden und nicht leitenden Angestellten sowie im Falle der Haftung generell ausgeschlossenfür unsere Erfüllungsgehilfen. 6.3.7 Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz wegen Vertragsverletzungen verjäh- ren, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungs- beginn gerichtlich geltend gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtetSchadenersatzansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses. Schadenersatzansprüche wegen des Mangelschadens verjähren gem. Ziff. 6.2.4. Die vorstehende Ausschlussfrist und die Verjährungsverkürzung gelten nicht, dafür Sorge zu tragensoweit wir wegen Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, dass Betriebsanleitungen des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkt- haftungsgesetz oder nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungstatbe- ständen haften. 6.3.8 Bei Export unserer Waren durch den Kunden und deren Weiterverarbeitung, Komponentenverwendung, Einbau oder Anbringung im Ausland haften wir nicht für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenExportfähigkeit der Waren, insbesondere nicht für Hindernisse wie Exportkontrollregelungen, Embargos, die staatliche Genehmigungsfreiheit und Einfuhrfreiheit in die Exportländer des Kunden. Die Einhaltung der nationalen Bestimmungen des jeweiligen Exportlandes unterliegen der Prüfung und Ver- antwortung des Kunden. 14.56.3.9 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht Haftungsbeschränkungen gelten im Einzelfall die Plug&Playgleichen Umfang für Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere nach der Datenschutz-Lösung Grundverordnung (DSGVO). Dies gilt nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigin den Fällen des Verstoßes gegen das Verbot der Verarbeitung personenbezo- gener Daten i. S. v. Art. 9 DSGVO. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Haftung. 14.1(1) Für etwaige Beanstandungen vertragsgegenständlicher Leistungen der Kühne Personal GmbH trifft den Geschäftspartner eine unverzügliche Rügepflicht. Wir können Schäden, die auf einer Missachtung dieser Pflichten beruhen, sind vom Geschäftspartner zu tragen. (2) Die Kühne Personal GmbH haftet im Rahmen der Arbeitnehmer- überlassung neben der Erfüllung der Vertragspflichten zur Überlassung der Leiharbeitnehmer nur für die ordnungsgemäße Auswahl der Leiharbeitnehmer im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung ist auf Schäden beschränkt, die durch grobfahrlässige oder vorsätzliche Verletzung dieser Verpflichtung entstehen und auf einen Höchstbetrag von 5.000,00 € pro Kalenderjahr begrenzt. Dieser Haftungshöchstbetrag gilt nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit für Todesfälle bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtschuldhafte Verletzung es Körpers. 14.2. (3) Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde Geschäftspartner ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren Kühne Personal GmbH von allen Nutzern eingehalten werdenAnsprüchen freizustellen, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und der Verrichtung der dem überlassenen Arbeitnehmer übertragenen Tätigkeiten erheben. 14.5. Sofern (4) Sollten die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung der Branchenauskunft erklärten Angaben des Geschäftspartners nicht zutreffen, unvollständig oder fehlerhaft sein oder teilt der Geschäftspartner der Kühne Personal GmbH Änderungen unvollständig, fehlerhaft oder nicht unverzüglich mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigdie Kühne Personal GmbH aus diesem Grunde zur nachträglichen Zahlung von Branchenzuschlägen an den Arbeitnehmer verpflichtet, ist der Geschäftspartner zum Ersatz sämtlicher der Kühne Personal GmbH hierdurch entstehenden Schäden verpflichtet. Die Kühne Personal GmbH ist frei darüber zu entscheiden, ob sie sich gegenüber dem Leiharbeitnehmer auf Ausschlussfristen beruft; insoweit unterliegt er nicht der Pflicht zur Schadensminderung. Als zu ersetzender Schaden gilt die Summe der von der Kühne Personal GmbH zu zahlenden Bruttobeträgen zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozial- versicherung. Zusätzlich ist der Geschäftspartner verpflichtet, die Kühne Personal GmbH von Ansprüchen der Sozialversicherungs- xxxxxx und der Finanzverwaltung freizustellen, die diese aufgrund der oben genannten Haftungstatbestände unabhängig von Bruttoentgeltzahlungen geltend machen. 14.6. Der Auftragnehmer haftet (5) Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer mit Wertgegenständen, Geldangelegenheiten oder nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitvereinbarten Arbeiten vom Geschäftspartner betraut wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. 20.1 Der Auftragnehmer AN haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche des AG auf Schadens- oder Auf- wendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Verlet- zung von Pflichten aus dem ProdukthaftungsgesetzVertragsverhältnis. 14.320.2 Der vorstehende Haftungsausschluss gem. Ist der Kunde Unternehmer, ist Ziff. 20.1. gilt nicht für die Haftung des Auftragnehmers AN, seiner Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen ⮚ für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung wegen Vorsatz oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht grober Fahrlässigkeit,‌ ⮚ für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streikseiner Verletzung des Lebens, behördlichen Anordnungen des Körpers, der Gesundheit, ⮚ im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- und/oder GesetzesänderungenLeis- tungszeitpunkt vereinbart ist, Feuer⮚ bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder eines Be- schaffungsrisikos,‌ ⮚ bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen wie dem Produkthaftungsgesetz, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen wegen der Verletzung solcher Vertragspflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglicht und auf Grund technischer deren Einhaltung der AG regelmäßig vertraut und sonstiger Maßnahmen vertrauen darf (zB Wartungwesentlicher Vertragspflichten). 20.3 Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist je- doch auf den vertragstypischen, Reparaturvorhersehbaren Schaden be- grenzt, Software-Updates)soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, die an AutoLogg des Körpers oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine der Ge- sundheit gehaftet wird. 20.4 Die Haftung des Auftragnehmers AN für Datenverlust wird auf den typischen Wie- derherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Da- tensicherung angefallen wäre, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. 20.5 Die Haftung für vorsätzliche und grobe Fahrlässigkeitgrob fahrlässige Pflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen und nichtleitende Angestellte des AN ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. 20.6 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gem. der Ziff. 20.1 bis 20.5 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den eingesetzten Nachunternehmern des AN. 20.7 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.112.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Jegliche Haftung für leichte FahrlässigkeitFahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden gegenüber Verbrauchern. 12.2. Wir haften dem unternehmerischen Kunden nicht für den entgangenen Gewinn und reine Vermögens- schäden. Die Haftung für Schadenersatzansprüche des unternehmerischen Kunden ist mit 5% des Auftragswertes, ausgenommen Personenschädenmaximal jedoch mit dem von unserer Haftpflicht- versicherung zu leistenden Höchstbetrag, beschränkt. 12.3. Im Falle einer Forderung von Dritten gegenüber dem Kunden, die einen allfälligen Regressanspruch gegen uns bewirken könnte, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzder Kunde verpflichtet, uns unter Vorlage aller Unterlagen sofort, jedenfalls innerhalb von zwei Wochen, – bei sonstigem Verlust der Regressan- sprüche des unternehmerischen Kunden – schriftlich zu benachrichtigen. 14.312.4. Ist Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Verwendung, Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs-, Einbau- und Installationsvorschriften, fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instand- haltung durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte, Einwirkungen von Auf- oder Vorbauten, welche die Oberfläche unserer Produkte nachhaltig beeinflussen und beschädigen, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. 12.5. Wenn und soweit der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenwir haften, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, behördlichen Anordnungen oder GesetzesänderungenKasko, Transport, Feuer) in Anspruch nehmen kann, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)die Nachteile, die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitdem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.111.1. Wir können mailflatrate ist nicht gewährleistenverpflichtet, dass der Zugang die vom AG gelieferten Inhalte, beispielsweise auf Rechte Dritter oder rechtliche Unbedenklichkeit, zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtprüfen. 14.211.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenFür Forderungen Dritter, die sich aus der erbrachten Dienstleistung ergeben, übernimmt mailflatrate keine Haftung. Sollte mailflatrate dennoch von Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen werden, so stellt der AG mailflatrate von jeglicher Haftung frei. 11.3. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitdurch mailflatrate - gleich aus welchem Rechtsgrund - tritt nur ein, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenwenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von mailflatrate beruht. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.411.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageSchadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr von dem Zeitpunkt ab, Inbetriebnahme zu dem der geschädigte AG von dem Schaden und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenden Umständen Kenntnis erhält, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren Sie verjähren ohne Rücksicht auf diese Kenntnis innerhalb von allen Nutzern eingehalten werdenzwei Jahren von dem schädigenden Ereignis an. 14.511.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenFälle höherer Gewalt, steht Betriebsstörungen im Einzelfall Geschäftsbetrieb von mailflatrate oder im Geschäftsbetrieb von Subunternehmern oder Vorlieferanten sowie erforderliche Service- und Wartungsdienste berechtigen mailflatrate, die Plug&Play-Lösung vereinbarte Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder, im Falle nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6zu vertretener Unmöglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksHierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen jeglicher Art, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, wie z.B.: Energiemangel, ÜberschwemmungenStreik, zivilen Unruhen Aussperrung, behördliche Anordnung oder Verfügung, Personalmangel, Datenausfall oder sonstige nicht zu vertretende Störungen an der EDV oder Bereitstellung und Verfügbarkeit von Übertragungswegen und ähnliche Ereignisse. Ein Anspruch des AG auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB WartungSchadensersatz besteht nicht, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitmailflatrate verliert nicht den Anspruch auf das vertragliche Entgelt.

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Samples: E Mail Marketing Full Service Agreement

Haftung. 14.110.1 Für vom Benutzer verwendete Geräte oder Gegenstände, die zum Eigentum eines Vereines gehören, ist durch den Benutzer voller Ersatz zu leisten, wenn diese nicht zurückgegeben oder schuldhaft beschädigt worden sind. Wir können nicht gewährleistenFür Schäden und Verunreinigungen auf den Sportflächen, dass Räumen sowie deren Einrichtungen, die durch unsachgemäße Behandlung oder durch eine ordnungswidrige Benutzung entstehen, haftet der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwBenutzer in voller Höhe. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtDies gilt auch für Beschädigungen oder Verunreinigungen von Wegen und Anlagen. 14.210.2 Für Schäden, für die der Zustand der Geräte und Einrichtungsgegenstände ursächlich ist, wird der Benutzer von der Haftung befreit, soweit die Benutzung von Sportgeräten und Einrichtungsgegenständen vertraglich gestattet ist. 10.3 Die Stadt Friedrichroda haftet nicht für Schäden, die den Sportlern, Gästen oder Zu- schauern auf dem Gelände der Sportanlagen sowie während der Benutzung der Nebenräume oder der dazu gehörenden Einrichtungen, einschl. Der Auftragnehmer haftet nur für der Zugänge, entstehen, es sei denn dass die Stadt Friedrichroda den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte herbeigeführt hat. Soweit hiernach eine Haftung der Stadt Friedrichroda ausgeschlossen ist, hat der für die Veranstaltung verantwortliche Benutzer der Sporteinrichtung die Stadt Friedrichroda von eventuellen Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen. 10.4 Von dieser Regelung bleibt die Haftung der Stadt Friedrichroda als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB unberührt. 10.5 Der Benutzer verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung für alle Schäden. Eine Haftung , für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche die er aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde UnternehmerBenutzungsverhältnis haftbar ist, ist die Haftung in einem dem Sportversicherungs- vertrag des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenLandessportbundes entsprechenden Umfang abzuschließen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragenBenutzer hat gegenüber dem Vergabeberechtigten vor Abschluss des Nutzungsvertrages nachzuweisen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdeneine entsprechende Haftpflichtversicherung tatsächlich besteht. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Nutzungs Und Vergabeordnung Für Die Sportanlagen

Haftung. 14.1Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten können, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses han- delt, Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. Wir können 3 Satz 1 GasGVV gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses han- delt, Ansprüche gegen den Netzbetreiber geltend zu machen. Wenn die Stadt- werke Germersheim GmbH an der Gaslieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung den Stadtwerken Germersheim GmbH nicht gewährleistenmöglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, dass gehindert ist, ist diese von der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwLeistungsfrist befreit. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2Das gilt nicht, wenn die Unterbrechung auf unberechtigten Maßnahmen der Stadtwerke Germersheim GmbH beruht, bei- spielsweise bei unberechtigter Unterbrechung der Gasversorgung. Der Auftragnehmer haftet Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haften die Stadtwerke Germers- heim GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursach- ten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die Stadtwerke Germersheim GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Ver- tragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitWesentliche Ver- tragspflichten sind solche, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenderen Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kun- de vertrauen darf. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzBestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Erdgaslieferungsvertrag

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten6.1 Der Vertragspartner haftet Necta Österreich GmbH gegenüber für sämtliche Schäden, die dadurch entstehen, dass die Daten des Vertragspartners übermittelt wurden, fehlerhaft sind oder aber beispielsweise Daten beinhalten, die in Rechte Dritter eingreifen. In letzterem Fall hat der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Vertragspartner der Necta Österreich GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus der Verwendung dieser Daten freizustellen bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtschad und klaglos zu halten. 14.26.2 Die Haftung erstreckt sich auf sämtliche Necta Österreich GmbH entstehende Schäden einschließlich der Kosten der hierdurch notwendigen Rechtsverfolgung bzw. Der Auftragnehmer Rechtsverteidigung. 6.3 Necta Österreich GmbH haftet dafür, dass die Daten des Vertragspartners unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und dem Inhalt dieses Vertrages verarbeitet und nach dem Inhalt dieses Vertrages ordnungsgemäß in das System eingebunden werden. 6.4 Necta Österreich GmbH haftet nur für vorsätzlich bei Vorsatz oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine grober Fahrlässigkeit mit maximal der in diesem Monat verrechneten Servicegebühr an den Vertragspartner. 6.5 Necta Österreich GmbH übernimmt keine Haftung für leichte Fahrlässigkeiteine zeitlich unbeschränkte Verfügbarkeit der Plattformen oder für allfällige Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht die aus der Unterbrechung von Leitungen durch Dritte oder eine vorübergehende Ausfall der für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzden Betrieb erforderlichen Server entstehen. 14.3. Ist 6.6 Necta Österreich GmbH übernimmt keine Haftung für allfällige Fehlübersetzungen zwischen den verschiedenen Sprachversionen. 6.7 Necta Österreich GmbH übernimmt keine Haftung für allfällige Folgeschäden aus der Kunde UnternehmerNichtverfügbarkeit der Datenbanken oder deren Betriebsunterbrechung sowie allfälliger Fehlbuchungen, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, dieser Haftungsausschluss erstreckt sich insbesondere auf entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen 6.8 Necta Österreich GmbH übernimmt keine Haftung gegenüber dem Vertragspartner noch gegenüber Dritten, für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder irgendwelche Ansprüche aufgrund der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über Markenzeichen oder Copyrights, wenn die ODB-Schnittstelle diesbezüglichen Informationen vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden könnenworden sind, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht dann haftet ausschließlich der Vertragspartner. 6.9 Necta Österreich GmbH trifft keine gesonderte Prüfungspflicht, soweit der Vertragspartner der Necta Österreich GmbH Daten und Informationen sowie Kennzeichen zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)stellt, die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt unter eigenen Rechten des Vertragspartners stehen, so wird vereinbart, dass Necta Österreich GmbH berechtigt ist, eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitNutzung zum Zweck der Durchführung dieses Vertrages vorzunehmen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.19.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Anbieterseinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen herbeigeführten Schäden. Wir können nicht gewährleistenDer Anbieter haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, dass des Körpers oder der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtGesundheit. 14.29.2 Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Der Auftragnehmer Kardinalpflichten), haftet nur der Anbieter auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren. Zudem ist in den Fällen der Erbringung von Hostingleistungen die Haftung nach § 536a BGB die Haftung die Haftung des Anbieters für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenalle Fälle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine weitergehende Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenalle Fälle leichter Fahrlässigkeit wird im Angebot ggf. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzindividuell vereinbart. 14.3. Ist 9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der Kunde Unternehmergesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung. 9.4 Abgesehen von den Fällen unbegrenzter Haftung gemäß Ziffer 9.1 ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls Gewinn ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen 9.5 Die Haftung des Anbieters für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 9.6 Soweit der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen Anbieter für die gelieferten Waren Sicherung von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig Daten des Kunden nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenverantwortlich ist, steht ist im Einzelfall Fall von Datenverlusten die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitAnbieters auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei pflichtgemäßer Datensicherung seitens des Kunden entstanden wäre.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.116.1. Wir können nicht gewährleistenWegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, dass der Zugang insbesondere we- gen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund technischer Besonderheiten. 16.2. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversiche- rung. 16.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsicht- lich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. 16.4. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren ge- richtlich geltend zu unseren Diensten jederzeit machen. 16.5. Die Beschränkungen bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtAusschlüsse der Haftung umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfül- lungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen. 14.216.6. Der Auftragnehmer haftet nur Unsere Haftung ist ausgeschlossen für vorsätzlich Schäden durch unsachgemäße Be- handlung oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenLagerung, Überbeanspru- chung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Monta- ge, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhal- tung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnut- zung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Eine Haftung Ebenso besteht der Haftungs- ausschluss für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzUnterlassung notwendiger Wartungen. 14.316.7. Ist Wenn und soweit der Kunde Unternehmerfür Schä- den, ist für die wir haften, Versicherungsleis- tungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversiche- rung (z.B Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, ver- pflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnah- me der Versicherungsleistung und be- schränkt sich unsere Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schädengegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden die dem Kunden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossendie Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie). 14.416.8. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageJene Produkteigenschaften werden ge- schuldet, Inbetriebnahme die im Hinblick auf die Zulassungs- vorschriften, Bedienungsanleitungen und Benutzung sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenImporteuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet wer- den können. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüche schad- und klaglos zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenhalten. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.19.1 Bei der Erfüllung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jedes Verschulden unserer Mitarbeiter und der Personen, die wir zur Erfüllung dieser Pflichten hinzuziehen (Erfüllungsgehilfen). Wir können nicht gewährleistenWesentliche Vertragspflich- ten sind solche vertraglichen Pflichten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtderen Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsver- hältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst, oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur 9.2 Bei der Erfüllung anderer Vertragspflichten haften wir lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitVorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter und der Personen, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung die wir zur Erfüllung dieser Pflichten hinzuziehen; dies gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksder Verletzung des Lebens, behördlichen Anordnungen des Körpers oder Gesetzesänderungender Gesundheit. 9.3 Hast du durch dein schuldhaftes Verhalten einen Schaden verursacht, Feuerhaften wir für diesen nicht. Hast du durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, Blitzschlagbestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)in welchem Umfang du den Schaden zu tragen hast. 9.4 Wir haften nicht für Schäden, die an AutoLogg durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder bei unseren vor- durch sons- tige nicht von uns zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfü- gungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten. 9.5 Wir haften nicht für Angebote, Inhalte oder Webseiten Dritter. Die offiziellen Webseiten, Kanäle und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz Kontakt- möglichkeiten der BISON-Onlineangebot sind ausschließlich und grobe Fahrlässigkeitabschließend in diesen AGB genannt. 9.6 Unabhängig von diesen Haftungsregelungen gelten auch allfällige gesetzliche Gewährleistungsbestimmun- gen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten4.1 Der Dienstleister haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, Drittverschulden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung Dies gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzalle Schäden, die der Kunde im Rahmen des Personaltrainings erleidet. 14.3. Ist 4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Kunden zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenvertraglichen Vereinbarungen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. 4.3 Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig Dienstleister haftet nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. 4.4 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung des Dienstleisters, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen. 4.5 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der vereinbarten Leistung auftreten können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigzum Ort der Leistungserbringung. 14.64.6 Urheber- und Kennzeichenrecht Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Der Auftragnehmer haftet Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksveröffentlichte, behördlichen Anordnungen vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder GesetzesänderungenVerwendung solcher Grafiken, FeuerTondokumente, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen Videosequenzen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg Texte in anderen elektronischen oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitAutors nicht gestattet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten10.1 Heldele haftet unbeschränkt für Schäden aus dem Fehlen einer aus- drücklich garantierten Beschaffenheit oder aus dem arglistigen Verschweigen von Mängeln, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur sowie für Schäden, die Heldele vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte verursacht hat. 10.2 Ebenso unbeschränkt haftet Heldele im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 10.3 Heldele haftet in den Fällen der Produkt- haftung nach dem Produkthaftungs- gesetz. 10.4 Heldele haftet für die durch die Ver- letzung von sogenannten Kardinal- pflichten verursachten Schäden. Eine Haftung Kardi- nalpflichten sind solche grundlegenden vertragswesentlichen Pflichten, die maß- geblich für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenden Vertragsschluss des Käufers waren und auf deren Einhaltung er vertrauen durfte. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde UnternehmerHat Heldele Kardi- nalpflichten leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung daraus resultierende Schadenser- satzhaftung begrenzt auf die Höhe des Auftragnehmers für mittelbare Schädenvertragstypischen, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenvorhersehbaren Schadens. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage10.5 Für Datenverlust beim Käufer haftet Heldele nur bis zur Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwandes, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen trotz regelmäßiger, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung ent- steht. 10.6 Im Übrigen ist eine Haftung generell jegliche Schadensersatz- haftung von Heldele, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Der Kunde Ausgeschlossen ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren insbesondere auch jegliche Haftung von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg Heldele in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen Fällen höherer Gewalt einschließlich Streiksoder anderer unvorher- gesehener Ereignisse, behördlichen Anordnungen wie z. B. Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung Lieferverzug des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitHerstellers.

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Samples: General Terms and Conditions

Haftung. 14.11.15.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtDie Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach Ziffer 1.15. 14.21.15.2. Der Für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung vom Auftragnehmer oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von dem Auftragnehmer beruhen, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. 1.15.3. Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenVorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Auftragnehmer nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Ziffer 1.15.4. 1.15.4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung für alle Schadensfälle insgesamt beschränkt auf 10.000,00 EUR. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparung. Die weitergehende Haftung für Fahrlässigkeit sowie für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. 1.15.5. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 1.15.6. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter vom Auftragnehmer. 1.15.7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG) bleibt unberührt. 1.15.8. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitbeigestellte Software und von Dritten bezogene Patches, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzUpdates oder sonstigen Programmerneuerung übernimmt der Auftragnehmer nicht. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1a. Die HWB haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Wir können nicht gewährleistenDiese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, MangelfolgeschädenFolgeschäden oder Störungen, entgangenen Gewinndie den Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der HWB zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der HWB auftreten, Vermögensschädenwird die HWB bemüht sein, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenAbhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu tragenbeheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. b. Eine etwaige Haftung der HWB ist – abgesehen von den §§ 701 ff BGB – betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises bzw. der Teilnahmebeitrag beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, dass Betriebsanleitungen gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der HWB bei Verletzungen von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzungen und unerlaubten Handlungen. c. Soweit die HWB für den Kunden technische oder sonstige Einrichtung von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden; er haftet für die gelieferten Waren pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt die HWB von allen Nutzern eingehalten werdenAnsprüchen Dritter aus der Überlassung frei. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle d. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Werksgelände zur Verfügung gestellt werden könnenwird, steht im Einzelfall kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Beim Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Werksgelände abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigHWB nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 14.6e. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksDie HWB übernimmt die Aufbewahrung, behördlichen Anordnungen Zustellung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer bei Vorsatz oder Gesetzesänderungengrober Fährlässigkeit, Feuersind ausgeschlossen. f. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, BlitzschlagRisiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die HWB bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, Explosionsofern ein erkennbarer Wert besteht, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitdem lokalen Fundbüro übergeben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.110.1. Wir können Die Haftung der Stadtwerke Geldern GmbH sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht gewährleistendurch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wird. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, dass des Körpers oder der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwGesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtKardinals- pflichten). Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung der Stadtwerke Geldern GmbH auf den Schaden, den die Partei bei Abschluss des jeweiligen Vertrages nach als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die er kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 14.210.2. Der Auftragnehmer Jede Partei trägt ihr Übermittlungsrisiko und haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare alle durch eine falsche Übermittlung entstehenden Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden die durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme den Missbrauch der Zugangsdaten und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten durch fehlerhafte Eingaben in das Portal verursacht werden. 14.510.3. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle Die Stadtwerke Geldern GmbH ist bemüht, im Rahmen ihrer technischen und organisatorischen Möglichkeiten den Zugang zum Portal täglich 24 Stunden zur Verfügung gestellt werden könnenzu stellen. Aufgrund von Wartungsarbeiten, steht im Einzelfall internetbedingten Störungen oder aufgrund höherer Gewalt kann die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6Erreichbarkeit des Portals eingeschränkt oder vollständig aufgehoben sein. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksNutzer hat keinen Rechtsanspruch auf ständige, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung ununterbrochene Erreichbarkeit des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitPortals.

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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen

Haftung. 14.1Der Xxxx übernimmt die Haftung, insbesondere gegenüber Dritten o Bei nicht ordnungsgemäßen Stromanschlüssen o Bei Schäden durch die ihm gehörenden Gasanlagen o Bei Schäden an Gegenständen, Anlagen, Natur und Umwelt des Campingplatzes. o Bei Verstopfung durch Entsorgung in Toiletten. • Das Benutzen des Campingplatzes und seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr • Der Campingplatz ist umgeben von Wassergräben und liegt direkt an der Nordsee. Bitte weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren von Gewässern hin und beaufsichtigen Sie Ihre Kinder entsprechend. Wir können nicht gewährleistenkeine Haftung für Unfälle und Verletzungen sowie für abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum übernehmen • Die verschuldensunabhängige Haftung des Campingplatzes „An de Waterkant“ und/oder seiner Mitarbeiter (nachfolgend Campingplatz) für anfängliche Sachmängel der Mietsache wird ausgeschlossen. Im Übrigen kann der Xxxx (seine Angehörigen und Besucher) vom Campingplatz Schadensersatz nur verlangen, dass soweit dem Campingplatz Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Campingplatz wesentliche Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat; in letztgenanntem Fall ist die Schadensersatzhaftung des Campingplatzes jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Beispiele für welche keine Haftung übernommen wird: o Bei Stromausfällen, Sturm- und Wetterschäden, Hochwasser und Blitz bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2Hagelschäden o Bei Einbruch oder Diebstahl o Beim Umstellen von Wohnwägen, um einer Gefahr vorzubeugen • Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Stellplatzes oder Mietunterkunft sind seitens des Gasts unverzüglich dem Campingplatz zu melden. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Gastes unmittelbar dem Campingplatz angezeigt worden sind. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen Diesem ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen setzen (zB Wartung, Reparatur, Software-UpdatesNachbesserung), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.18.1. Wir können Die vertragliche Haftung von Kreuzfahrtfreunde für Schäden, die nicht gewährleistenKörperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 14.28.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Die deliktische Haftung für leichte FahrlässigkeitSchäden, ausgenommen Personenschädendie nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzauf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 14.38.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist Möglicherweise über die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste in Ziffern 8.1 und 8.2 hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenden Beschränkungen unberührt. 14.48.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer Kreuzfahrtfreunde haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksLeistungsstörungen, behördlichen Anordnungen Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Einzel – oder GesetzesänderungenFremdleistungen, Feuerdie lediglich vermittelt wurden (z.B. vermittelte Ausflüge, BlitzschlagSportveranstaltungen, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-UpdatesAusstellungen), die an AutoLogg wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass diese für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Kreuzfahrtfreunde sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. 8.5. Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehender Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. 8.6. Davon unberührt bleibt eine Die Haftung des Auftragnehmers für Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung. 8.7. Jegliche Haftung von Kreuzfahrtfreunde ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn es werden wesentliche Vertragspflichten

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseverträge

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht9.1 Die Gewährleistungsrechte bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Be- stimmungen. 14.29.2 Der Kirchenbote haftet unbeschadet der vorstehenden Regelung zu Gewährleis- tungsrechten und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungs- gehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaf- tungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. 9.3 Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Kirchenbote auch, wenn und soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betri@, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertrags- zwecks von besonderer Bedeutung ist (sog. Kardinalpflichten). Der Auftragnehmer Kirchen- bote haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenjedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Kirchenbote im Übrigen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für leichte Fahrlässigkeitdie gesetzlichen Vertreter, ausgenommen Personenschäden, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehil- fen betroffen ist. 9.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine 11.1 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche Sachschäden aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell einem Produktfehler wird Unternehmern gegenüber ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtetVertragspartner sichert zu, dafür Sorge diese Haftungseinschränkung in alle Vereinbarungen mit Unternehmern aufzunehmen und diese zur Weiterüberbindung zu tragenverpflichten, dass Betriebsanleitungen für sowie die gelieferten Waren Eisenwagen Baumaschinen GmbH überhaupt von allen Nutzern eingehalten werdenderarti- gen Haftungen gegenüber Unternehmern freizuhalten. 14.5. Sofern 11.2 Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die Fahrzeugdaten bei Verwendung aufgrund von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht Zulassungsvorschrif- ten, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht Behandlung des Liefergegenstandes (Betriebsanleitungen) – insbesondere im Einzelfall Hinblick auf die Plug&Play-Lösung vorge- schriebenen Überprüfungen – und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann. 11.3 Der Vertragspartner der Eisenwagen Baumaschinen GmbH verzichtet auf jeden Scha- denersatz, insbesondere ist jeder Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn ausgeschlossen, soweit der Vertragspartner der Eisenwagen Baumaschinen GmbH nicht zur Verfügung Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nachweist. Gegenüber Konsumenten gilt die Be- weislastumkehr nicht und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6die Haftungsbeschränkung auf Sachschäden beschränkt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksVertragspartner hat die Eisenwagen Baumaschinen GmbH bei Eintritt eines Folge- schadens unverzüglich über dessen Art, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen Umfang und auf Grund technischer Entstehungsgeschichte im Einzel- nen schriftlich zu informieren und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitallfälligen Nachforschungen nach der Schadensur- sache in geeigneter Weise zu unterstützen.

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Samples: General Terms and Conditions

Haftung. 14.111.1 Der Kunde ist vollumfänglich für den Inhalt der von ihm an den SDV übermittelten Daten und Werbemittel verantwortlich. Wir können nicht gewährleisten, dass Der SDV lehnt jede Haftung für deren Inhaltsgebung ab. Insbesondere übernimmt der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtSDV keinerlei Gewährleistungen und Garantien für die angebotenen Güter und Dienstleistungen sowie für die sich möglicherweise daraus ergebenden Vertragsabschlüsse. 14.211.2 Der SDV steht gegenüber dem Kunden für die vertragsgemässe Erbringung seiner Leistungen ein. Der Auftragnehmer SDV haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, direkte und unmittelbare Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten nur bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen nachgewiesenem grobem Verschulden (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit). Jede weitere Haftung wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Namentlich wird die Haftung des SDV für indirekte und Folgeschäden, für Fälle höherer Gewalt oder Streiks, für technische Störungen, die in den Verantwortungsbereich Dritter fallen, ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten und/oder Werbemitteln lehnt der SDV jede Haftung ab. 11.3 Kann der SDV trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie beispielsweise Naturereignissen, kriegerischen Auseinandersetzungen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen, technischen Störungen, welche dem Verantwortungsbereich Dritter zuzuordnen sind, seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, besteht für die Dauer des Ereignisses kein Anspruch des Kunden auf Vertragserfüllung. Der SDV haftet nicht für den Missbrauch des Internets und damit verbundene Schädigungen des Kunden durch Dritte, für Sicherheitsmängel und Störungen der Fernmeldenetze von Dritten und des Internets sowie für Betriebsunterbrüche und Störungen der Applikationen und Online-Plattformen des SDV und von Dritten. 11.4 Soweit eine Haftung des SDV besteht, ist sie in allen Fällen auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens aber auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis beschränkt. Sämtliche Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag müssen nach deren Entstehung unverzüglich durch den Kunden geltend gemacht werden, ansonsten sie untergehen. 11.5 Die vorgenannten Bestimmungen gelten für den Kunden auch gegenüber Dritten, auf deren Websites die Online- Produkte und/oder Werbemittel des Kunden publiziert werden.

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Samples: Werbungsvorgaben

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass 4.1 Sowohl der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist Anlieferer als auch die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers Stadtwerke Landshut haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 4.2 Für einfache Fahrlässigkeit haften der Anlieferer und die Stadtwerke Landshut – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den leistungstypischen und vorhersehbaren Schaden. 4.3 Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. 4.4 Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. 4.5 Soweit die Haftung nach Punkt 4.2 und 4.3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der Vertragsparteien. 4.6 Der Anlieferer haftet für die Erfüllung der gegenüber den Stadtwerken übernommenen Verpflichtungen aus dem Geschäftsverhältnis und insbesondere auch für Gefahren, die von seinem Eigentum ausgehen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Er stellt insoweit die Stadtwerke von Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

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Samples: Bedingungen Für Die Anlieferung Und Entsorgung Von Fremdschlämmen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten(1) Der Vertragspartner und die Xxxxxxx Xxx & Partner GmbH haften grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtsofern nachfolgend, oder in einem zwischen den Parteien gesondert abgeschlossenen Vertrag nichts Anderes geregelt ist. 14.2(2) Die Haftung der Xxxxxxx Xxx & Partner GmbH ist auf den Auftragswert des jeweiligen Vertrages beschränkt. Der Auftragnehmer Sollte ein Vertrag vorliegen, welcher Einzelaufträge zu Grunde legt, so ist die Haftung der Xxxxxxx Xxx & Partner GmbH auf den Wert des entsprechenden Vertragsteiles beschränkt, bei dessen Durchführung das schädigende Ereignis eingetreten ist. Die Xxxxxxx Xxx & Partner GmbH haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte vertragstypische Schäden. Eine Haftung für leichte , welche im konkreten Vertragsverhältnis als vorhersehbar anzusehen sind, sofern und soweit seitens der Xxxxxxx Xxx & Partner GmbH nicht grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschädenoder Vorsatz vorliegen. Darüber hinausgehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, ist ausgeschlossensofern diese nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind. Die Haftungsbegrenzung Dies gilt weiters nicht insbesondere für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzeine Haftung der Xxxxxxx Xxx & Partner GmbH für Datenverlust oder die Wiederbeschaffung von Daten nach einem solchen. 14.3(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sämtlich auch für dritte Unternehmen und Personen, welche von der Xxxxxxx Xxx & Partner GmbH im Rahmen des einzelnen Vertrages mit einem Vertragspartner der Xxxxxxx Xxx & Partner GmbH mit der Durchführung einzelner Aufgaben betraut werden. Ist Ebenso gelten diese für Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter der Kunde Unternehmer, Xxxxxxx Xxx & Partner GmbH. (4) Ausdrücklich von den vorstehenden Haftungsbegrenzungen ausgenommen ist die Haftung des Auftragnehmers aus grob fahrlässigen und vorsätzlichen Schädigungshandlungen und für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschädendie auf der Verletzung des Leibs, entgangenen Gewinndes Lebens, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenGesundheit von Personen beruhen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen In diesem Fall gelten für sämtliche vorstehenden Personen einschließlich der Xxxxxxx Xxx & Partner GmbH und der jeweiligen Vertragspartner die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenBestimmungen. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. 6.1 Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden jeglicher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht - für Schäden welche durch den Auftragnehmer grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden - für Schäden durch Verletzung von Körper und Gesundheit oder Leben in Fällen grober Fahrlässigkeit - sowie einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Auftragnehmer 6.2 Der Auftragnehmer haftet bei Montage und Demontage der Rauchwarnmelder nicht für Schäden, Mangelfolgeschädenwelche auf marode Bausubstanz, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenRückstände eigener Haftungskomponenten oder Befestigung bereits verbauter Fremd- Rauchwarnmelder zurückzuführen sind. 14.46.3 Rauchwarnmelder unterstützen dabei, Brände frühzeitig zu erkennen. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageSie können kein Feuer löschen, Inbetriebnahme noch die Entstehung eines Brandes verhindern. Dieser Vertrag und Benutzung oder die damit verbundenen Leistungen sind nicht geeignet, Versicherungen zu ersetzen. 6.4 Rauchwarnmelder werden standardmäßig mittels 2 Schrauben ggf. mit Dübel an der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenDecke bzw. Dachschräge befestigt. Der Kunde Auftraggeber ist verpflichtetverpflichtet uns auf mögliche Gefahren beim Anschrauben z.B. Versorgungsleitungen, dafür Sorge zu tragenDampfbremse, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6Dämmung hinzuweisen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)dabei entstehende Schäden. 6.4.1 Als Alternativlösung können Rauchwarnmelder mittels zugelassenem Klebepad angebracht werden. Die Kosten hierfür werden zusätzlich berechnet. Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigungen, die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern durch das Ablösen des Klebapads entstehen. 6.5 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Sachschäden die infolge eines Feuerwehreinsatzes anfallen. 6.6 Sollte es zu Fehlauslösungen des Rauchwarnmelders kommen, haftet der Auftragnehmer nicht für ggf. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitanfallende Kosten infolge eines Feuerwehr- / Polizeieinsatzes.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb) for Sale and Maintenance of Smoke Detectors

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.21. Der Auftragnehmer haftet nur setzt für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitdie Prüfung ausschließlich geschultes, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenqualifiziertes Personal ein. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters Prüfer verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie über genügend Berufserfahrung und können den sicheren Zustand der Schlauchleitung beurteilen. Sie kennen den Stand der Technik und Wissenschaft hinsichtlich der zu prüfenden Schlauchleitung sowie der zu betrachtenden Gefährdungen und wenden ihn an. Zweifel an der Qualifikation des Prüfpersonals des Auftragnehmers gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzals Mangel. 14.32. Ist Die Prüfung wird nach den vom für den Auftragnehmer zuständigen Berufsverband (VTH Verband Technischer Handel e.V.) freigegebenen Prüfungsanweisungen nach bestem Wissen und Können durchgeführt. Das Prüfergebnis dokumentiert ausschließlich den Zustand der Kunde UnternehmerSchlauchleitung zum Zeitpunkt der Prüfung und stellt keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften und auch keine Garantie der Eignung der Schlauchleitung für die Zeit nach der Prüfung dar. Für Mängel, die sich nach der Prüfung an der geprüften Schlauchleitung zeigen, haftet der Auftragnehmer im Rahmen seiner Allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern er die Schlauchleitung hergestellt hat. Die Prüfung und gegebenenfalls anschließende Instandsetzung vom Auftragnehmer gekaufter Schlauchleitungen hemmt oder unterbricht nicht die ursprüngliche gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Verjährungsfrist. 3. Nach Entgegennahme des Prüfungsergebnisses ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare SchädenSachmängel im Rahmen eines Werkvertrages auf die Nacherfüllung beschränkt. Schlägt diese fehl, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden besteht unbeschadet des Rechts aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen§ 637 BGB ein Anspruch des Kunden auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt). 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen4. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenhat dem Auftragnehmer einen festgestellten Xxxxxxxxxx unverzüglich in Textform anzuzeigen. 14.55. Sofern Für Sachmängel, die Fahrzeugdaten auf einem Umstand beruhen, der dem Kunden zuzurechnen ist, besteht keine Haftung des Auftragnehmers. Dies gilt insbesondere bei Verwendung von AutoLogg vom Kunden beigestellten mangelhaften Teilen sowie bei seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorge- nommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten. 6. Nur in Verbindung mit dringenden Fällen der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Verfügung gestellt werden könnenAbwehr unverhältnismäßig großer Schäden, steht wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, hat der Kunde im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, etwaige Sachmängel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigvom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. 14.67. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehenWeitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach den Abschnitten XI. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.und

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Samples: Bedingungen Für Wiederkehrende Prüfungen

Haftung. 14.1Für Schadensersatzansprüche, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht wurde, übernimmt die HGB GmbH keine Haftung. Wir können Gleichgestellt werden hiermit Schadenersatzansprüche, die durch nicht gewährleistenvorhersehbare von der HGB GmbH nicht zu vertretende Baubehinderungen und damit verbundenen Transportverspätungen entstanden sind. Schadenersatzansprüche dieser Art werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ferner Schadensersatzansprüche unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich einschließlich unerlaubter Handlungen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenfahrlässiges Handeln vorliegt.Die HGB GmbH als EVU sind gemäß Eisenbahnhaftpflichtversicherungs- VO betriebshaftplichtversichert. Die Haftung beschränkt sich auf diese und o. g. Leistung. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitMängelfolgeschäden wie Baustellen- und Transportausfall, ausgenommen Personenschäden, Betriebsunterbrechung oder Störungen sowie entgangener Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung Dieser Ausschluss gilt weiters nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus übernimmt die HGB keine Haftung für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist Störungen jeglicher Art die seitens der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenDB Netz AG verursacht worden. Der Kunde Auftraggeber garantiert mit Bestellung der Leistung, dass die zu befördernden Eisenbahnfahrzeuge in einem abfahrbereiten und betriebssicheren Zustand zur Traktion abgestellt, bzw. an die HGB übergeben werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragenalle betrieblichen Besonderheiten dem Auftragnehmer mitzuteilen. Bei Arbeiten, bei denen die Arbeitszugführer (Azf) oder Rangierbegleiter (Rb) am Betrieb beteiligt ist, gilt vom Auftraggeber als bestätigt, dass Betriebsanleitungen für der Lokführer der HGB die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5eisenbahnbetrieblichen Entscheidungen auf den Azf oder Rb übertragen hat. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg Dies gilt insbesondere dafür, sofern dieser in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung seiner Eigenschaft als Azf oder Rb tätig ist und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6Anweisungen wie z. B. Rangiertätigkeiten in den Lokführer erteilt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen Bei höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), sonstigen nicht vorhersehbaren Vorkommnissen übernimmt die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitHGB GmbH keinerlei Haftung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.120.1 Die Haftung der gp-automation GmbH ist für alle im Zuge der durchzuführenden Arbeiten eventuell entstehenden Sach- und Personenschäden auf Fälle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Wir können Für Schäden, deren Verursacher nicht gewährleisteneinwandfrei festgestellt werden kann, haften alle zum Zeitpunkt des Schadenereignisses am Vorhaben beteiligten Firmen im Verhältnis der jeweiligen Auftragssummen. 20.2 Sind vom Kunden Materialien, Waren und Leistungen für die Auftragsausführung beigestellt worden, so sind diese nicht Gegenstand von Gewährleistungs- oder Schadenersatzanspüchen. 20.3 Mängelrügen haben ausschließlich schriftlich an die Geschäftsadresse der gp- automation GmbH per e-mail oder am Postweg zu erfolgen. Sie haben jedenfalls folgenden Inhalt aufzuweisen: - welche Bestellung betroffen ist - worin sich der Mangel im Einzelnen manifestiert - welche Begleitumstände aufgetreten sind. Die Mängelrüge hat bis spätestens 14 Tage nach erfolgter Übergabe bei sonstiger Verfristung zu erfolgen. Erfolgt die Mängelrüge verspätet verliert der Kunde seine Ansprüche auf Gewährleistung, Irrtum und Schadenersatz. Eine Weiternutzung durch den Kunden trotz erfolgter Mängelrüge gilt als Verzicht auf eine Geltendmachung der Verbesserung bzw. Gewährleistungsansprüche des Kunden. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur Kunde die Vorschriften über Instandsetzung, Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, dass diese Umstände nicht ursächlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenden gerügten Mangel sind. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen wird auf ein Jahr, bei Schadenersatzansprüchen ab dem Produkthaftungsgesetz. 14.3Zeitpunkt der Kenntnis des Schadens) verkürzt. Ist Die Anwendung der Kunde Unternehmer, ist die Haftung Beweislastumkehr des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls § 924 ABGB wird ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.12.1 HS ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des AG zu bestel- len. Wir können Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungs- durchführung nimmt HS im Namen und auf Rechnung des AG vor. Der AG verpflichtet sich, HS im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere der Kosten. 2.2 HS haftet nicht gewährleistenfür Leistungen, Arbeitsergebnisse und Kosten der beauftragten Leistungserbringer/Subunternehmer. 2.3 Der AG übernimmt vor Veröffentlichung die Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts. 2.4 HS haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 2.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die HS die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. das Wetter oder der Ausfall von Kommunikationsdiensten) hat HS nicht zu verantwor- ten. Diese berechtigen HS, die Leistung um die Dauer der Verzö- gerung hinauszuschieben. Wetterbedingte Verschiebungen des Drehs sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Hieraus anfallende Mehrkosten sind zu vergüten. 2.6 HS haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenem Material nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. HS haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). 2.7 Die HS durch den AG überlassenen Vorlagen und Informatio- nen werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei AG zur Verfügung steht. 14.2Verwendung berechtigt ist. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenAG stellt HS von jeglichen Ansprü- xxxx Xxxxxxx, die sich aus eventuellen Verletzung von Urheberrech- ten, Persönlichkeitsrechten usw. Eine resultieren, frei. HS übernimmt keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzdie Verletzung von Rechten abgebildeter Perso- nen oder Objekte. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Videoproduktionsvertrag

Haftung. 14.11. Wir können Der Xxxx übernimmt die Haftung, insbesondere gegenüber Dritten o Bei nicht gewährleistenordnungsgemäßen Stromanschlüssen o Bei Schäden durch die ihm gehörenden Gasanlagen o Bei Schäden an Gegenständen, dass Anlagen, Natur und Umwelt des Campingplatzes. o Bei Verstopfung durch Entsorgung in Toiletten. 2. Das Benutzen des Campingplatzes und seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. 3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Campingstellplatz SchiederSee und/oder seiner Mitarbeiter (nachfolgend Campingplatz) für anfängliche Sachmängel der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Mietsache wird ausgeschlossen. Im Übrigen kann der Xxxx (seine Angehörigen und Besucher) vom Campingplatz Schadensersatz nur verlangen, soweit dem Campingplatz Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder der Campingplatz wesentliche Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat; in letztgenanntem Fall ist die Schadensersatzhaftung des Campingplatz jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Beispiele für welche keine Haftung übernommen wird: o Bei Stromausfällen, Sturm- und Wetterschäden, Hochwasser und Blitz bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.Hagelschäden o Bei Einbruch oder Diebstahl o Beim Umstellen von Wohnwägen, um einer Gefahr vorzubeugen 14.24. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Stellplatzes oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenMietunterkunft sind seitens des Gasts unverzüglich dem Campingplatz zu melden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Gastes unmittelbar dem Campingplatz angezeigt worden sind. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen Diesem ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdensetzen (Nachbesserung). 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Buchungsbedingungen

Haftung. 14.1Der Xxxx oder der Vertragspartner haftet dem Moselschlösschen Spa & Resort für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden, ohne dass das Moselschlösschen Spa & Resort hierfür ein Verschulden des Gastes oder Vertragspartners nachweisen muss. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Das Moselschlösschen Spa & Resort haftet gegenüber dem Xxxx bzw. unterbrechungsfrei dem Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen (BGB). Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die Erbringung der Leistungen durch Streik, höhere Gewalt (insbesondere Hochwasser) oder auch angeordnete Betriebsschließung ganz oder teilweise unmöglich wird. Bei Verlust von Geld oder Wertsachen des Gastes erfolgt keine Haftung seitens des Moselschlösschen Spa & Resort, es sei denn das Moselschlösschen Spa & Resort oder sein Personal haben den Verlust zu vertreten, oder die Wertgegenstände wurden ihm gegen Ausstellung einer Quittung zur Verfügung steht. 14.2Verwahrung anvertraut. Der Auftragnehmer haftet nur Für Geld und Wertsachen steht dem Xxxx im Zimmer ein Safe zur Verfügung. Bringt der Xxxx ein KFZ mit, und wird dies auf einem vom Moselschlösschen Spa & Resort bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung nach Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen. Dasselbe gilt für vorsätzlich Schäden am Eigentum des Gastes durch einen Parkservice des Hotelpersonals. Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigung oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenZerstörung zu versichern. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls Moselschlösschen Spa & Resort wird ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Hotel Accommodation Agreement

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. 13.1 Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzfahrlässiges Handeln verursacht hat. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist 13.2 Im Übrigen gelten für die Haftung des Auftragnehmers bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen: a) Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. b) Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung. c) w2media haften nicht für die wettbewerbs-und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. d) Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei w2media geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 13.3 Für mittelbare Schäden und Folgeschäden im Bereich Webhosting sowie für entgangenen Gewinn haften wir gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, max. auf 100 % der jährlichen Produktmiete. 13.4 Verstößt der Kunde mit dem Inhalt seiner Internetseiten gegen die in Ziffer 6 genannten Pflichten, insbesondere gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten, so haftet er uns gegenüber auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, Mangelfolgeschädenauch Vermögensschäden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste uns von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)– gleich welcher Art – freizustellen, die an AutoLogg oder bei unseren vor- aus der Rechtswidrigkeit von in das Internet gestellten Inhalten resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, uns von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts-und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitAnwaltskosten) vollständig freizustellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.111.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtIngentis haftet gegenüber dem Nutzer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle darauf zurückzuführenden Schäden. 14.211.2. Der Auftragnehmer Bei leichter Fahrlässigkeit haftet nur Ingentis im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. 11.3. Eine verschuldenunabhängige Haftung von Ingentis auf Schadenersatz für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenbei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. 11.4. Nach derzeitigem Stand der Technik ist es nicht möglich, alle Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Mediums Internet auszuschließen. Eine Haftung von Ingentis für leichte Fahrlässigkeitdurch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, ausgenommen Personenschädenabgebrochene Datenübertragungen oder sonstige in diesem Zusammenhang entstandene Probleme, die nicht im Einflussbereich von Ingentis liegen (höhre Gewalt, Verschulden Dritter) ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell diesem Grund ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren Haftungsausschluss gilt insbesondere bei Eintreten von allen Nutzern eingehalten werdenschadensverursachenden Ereignissen auf Übertragungswegen der Telekommunikationsdienstleister oder bei Störungen innerhalb des Internets. 14.511.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer Ingentis haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksdie vom Nutzer übermittelten Daten und Inhalte, behördlichen Anordnungen weder für deren Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit, noch dafür, dass die Daten frei von Rechten Dritter sind oder Gesetzesänderungender Nutzer rechtmäßig handelt, Feuerindem er die Daten und Inhalte an das Rechenzentrum oder Ingentis übermittelt. 11.6. Sämtliche Haftungsregeln gelten ebenso zu Gunsten von Mitarbeitern, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen Vertretern und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehenErfüllungsgehilfen von Ingentis. 11.7. Davon unberührt Ein Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzen bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitunberührt.

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Samples: Software as a Service Agreement

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.27.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte herbeiführen. Das gilt auch für Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossendie aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. 7.2. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzRechnung des Auftraggebers. 14.37.3. Ist Mit der Kunde Unternehmer, ist Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Haftung des Auftragnehmers Verantwortung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste die Richtigkeit von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenText und Bild. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.67.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. 7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 7.6. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen, Screendesigns und Templates durch den Auftragsgeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und dessen Umfang. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen, Reinzeichnungen, Screendesigns und Templates entfällt jede Haftung von Xxxxx Xxxxx Online Marketing. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks oder nach Bereitstellung zur Abnahme schriftlich bei Xxxxx Xxxxx Online Marketing geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei abgenommen. 7.7. für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Xxxxx Xxxxx Online Marketing nicht. 7.8. Die Dienstleistungen von Xxxxx Xxxxx Online Marketing beinhaltet die Erstellung von Internetseiten zum Abruf von einem Webserver. Für Störungen und Systemausfälle seitens des Servers übernimmt Xxxxx Xxxxx Online Marketing keine Haftung. 7.9.Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Xxxxx Xxxxx Online Marketing übergebenen Daten berechtigt ist. Insbesondere auch für Daten und Bilder welche das Urheberrecht oder die Rechte Dritter verletzen könnten. Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Inhalte und Daten gegen nicht geltendes Recht verstoßen. Xxxxx Xxxxx Online Marketing ist berechtigt bei Verstößen Seitens des Auftraggebers, den laufenden Vertrag fristlos zu kündigen. Alle Rechte und Pflichten welche aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksden Inhalten, behördlichen Anordnungen oder GesetzesänderungenDaten und des Domainnamens entstehen liegen beim Auftraggeber. 7.10. WordPress-Wartungverträge legen fest, Feuerwelche Leistungen zu und welcher Turnus festgelegt wird, Blitzschlagum die Webseite auf den technisch aktuellen Stand zu halten. Inhaltliche Änderungen sind vom Wartungsvertrag ausgenommen, Explosionaußer es wurde vereinbart. Keine Haftung wird von Xxxxx Xxxxx Online Marketing übernommen durch Fremdverschulen von Dritten z.B. Hackerattacken, StromausfällenServerausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitTechnische Probleme Hoster.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.13.1. Wir können nicht gewährleisten, dass Die Gesellschaft haftet weder für den Getränkehändler noch für den Kunden hinsichtlich der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtDurchführung des vermittelten Vertrags. 14.23.2. Der Auftragnehmer haftet nur Ansprüche des Getränkehändlers und des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für vorsätzlich sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. 3.3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Gesellschaft nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitverursacht wurde, ausgenommen Personenschädenes sei denn, ist ausgeschlossenes handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 3.4. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer Gesellschaft haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Schäden, die an AutoLogg durch Fremdverschulden oder bei unseren vor- nicht zu vertretende Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Plattformen entstehen (z.B. nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets oder Telekommunikationsleitungen, UMTS Übertragung). 3.5. Die Gesellschaft haftet nicht für Bestellungen von Kunden, die unter dem Einsatz von unrechtmäßig erlangten Zahlungs- oder sonstigen Auftragsdaten (z.B. „Phishing“ von Kreditkartendaten, Identitätstäuschung, etc.) getätigt wurden. 3.6. Das Online-Angebot der Gesellschaft enthält auch Links zu anderen Online-Angeboten. Die Gesellschaft ist nicht für den Inhalt der verlinkten Inhalte verantwortlich und nachgelagerten Dienstleistern entstehenübernimmt weder Haftung noch Gewähr für die Richtigkeit der verlinkten Seiten. Davon unberührt bleibt eine Auch der Datenschutz auf den verlinkten Seiten ist nicht Inhalt dieser Vertragsbedingungen. 3.7. Soweit die Haftung von der Gesellschaft ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. 3.8. Die Vorschriften des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.110.1 Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes haftet der Verkäufer für Sachschäden nur, wenn ihm oder ihm zurechenbaren Dritten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Die Haftung für leichte FahrlässigkeitFahrlässigkeit (ausgenommen bei Personenschäden), ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechungnicht erzielten Ersparnissen, Verluste Zinsverlusten und von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls gegen den Käufer sind ausgeschlossen. 14.410.2 Der Verkäufer haftet innerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes für Personenschäden sowie für Sachschaden, die ein Verbraucher erleidet. Der Verkäufer sowie dessen Vor- und Zulieferer haften nicht für Sachschäden, die ein Unternehmer erleidet. 10.3 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z. B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell jeder Schadenersatz ausgeschlossen. 10.4 Die Haftungsbeschränkungen gem. den Punkten 10.2 und 10.3 sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung. 10.5 Sämtliche Schadenersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer verjähren, wenn sie nicht binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von 5 Jahren nach dem schadensstiftenden (anspruchsbegründenden) Ereignis. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge Geschädigte hat das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenbeweisen. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Montagebedingungen

Haftung. 14.1Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Sachschäden ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenhat eine Beratungs- und Betriebshaftpflichtver- sicherung mit einer Deckungssumme von derzeit EUR 2.500.000 abgeschlossen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, Xxxxxxx Xxxxxxx ist ausgeschlossenbetragsmäßig mit der Versicherungsleistung begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen GewinnDer Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechungentgangenem Gewinn, Verluste nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten sowie von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen gegen den Auftraggeber ist eine Haftung generell auf jeden Fall ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht Auftragnehmer übernimmt soweit gesetzlich abdingbar keine Haftung im Einzelfall die Plug&PlaySinne des Produkthaftungsgesetzes. S3+Partner KG Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Version 4.00 X-0000 Xxxx t +43-(0)1-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. 890 43 90-0 f +43-(0)1-890 43 90-90 xxxxxx@x0xxxx.xx xxx.x0xxxx.xx Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Schäden, die an AutoLogg seine Dienstnehmer anlässlich der Leistungserbringung verursachen, gemäß § 1313a ABGB. Schadenersatz für Daten- oder Softwarezerstörung erfolgt in jedem Fall nur, soweit der Auftraggeber seinen Pflichten zum ordnungsgemäßen Betrieb der EDV-Anlage (z.B. dem Stand der Technik entsprechende, dokumentierte Datensicherung und Auslagerung) nachgekommen ist. Allfällige Schadenersatzansprüche müssen dem Auftragnehmer bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehensonstigem Anspruchsverlust unverzüglich be- kannt gegeben werden. Davon unberührt bleibt eine Haftung Ansprüche, welche nicht innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitSchadens dem Auftrag- nehmer bekanntgegeben werden, gelten als verjährt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten8.1 Für Sachschäden haftet Herzo Media nur bei Vorsatz, dass grober Fahrlässigkeit und der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten); trifft Herzo Media hierbei nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte einfache Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung Höhe des Auftragnehmers Schadensersatzes auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die gleichen Haftungsbeschränkungen gelten für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste Vermögensschäden außerhalb der Erbringung von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenTelekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen 8.2 Herzo Media haftet für MontageSchäden aufgrund von Mängeln der an den Kunden überlassenen Sachen, Inbetriebnahme und Benutzung auch wenn die Mängel bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit, sofern Herzo Media nicht eine Garantie übernommen hat. 8.3 Die Haftung für Xxxxxxx aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der behördlichen Zulassungsbedingungen Gesundheit und die Haftung aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 8.4 Im Falle höherer Gewalt ist eine Haftung generell ausgeschlossenHerzo Media von der Leistungserbringung befreit, solange und soweit die Leistungsverhinderung anhält. Der Kunde Höhere Gewalt ist verpflichtetinsbesondere auch die Störung von Gateways durch TK-Netze, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen die nicht in der Verfügungsgewalt der Herzo Media stehen. 8.5 Die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen zugunsten von Anbietern von Telekommunikationsdiensten für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenÖffentlichkeit bleiben unberührt. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.11. Wir können Xxxxx haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 2. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Seitz nur a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; b) für Xxxxxxx aus der Verletzung einer wesentlich Vertragspflicht, begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Seitz sowie deren Erfüllungsgehilfen. 4. Soweit Xxxxx technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht gewährleistenzu dem von Seitz geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Xxxxx einen Mangel des Werkes arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat sowie im Falle der Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. 6. Im Falle von Serviceleistungen einschließlich Wartung, Reparatur und Nachrüst- und Umbauarbeiten an von Seitz nicht gelieferten Maschinen bzw. Maschinenkomponenten haftet Seitz nicht und übernimmt auch keine Gewährleistung, falls der Hersteller, Quasi-Hersteller oder Dritte aufgrund der von Xxxxx durchgeführten Arbeiten Schutzrechtsverletzungen geltend machen. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, durch Schutzrechtsrecherche, inhaltliche Beschränkung des Serviceauftrages oder durch Lizenzvereinbarungen mit den jeweils Berechtigten sicherzustellen, dass die beauftragten und von Xxxxx durchzuführenden Arbeiten nicht zu Schutzrechtsverletzungen führen. Insbesondere hat der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden Auftraggeber durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, sein eigenes Verhalten dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für es zu keinen Schutzrechtsverletzungen kommt (z. B. in dem er die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenSeitz bearbeiteten, modifizierten oder nachgerüsteten Maschinen oder Maschinenkomponenten nicht im Geschäftsverkehr weiterveräußert etc.). 14.57. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung Sollte aufgrund schuldhafter Nichteinhaltung der vorstehenden Mitwirkungspflichten seitens des Auftraggeber Xxxxx von AutoLogg Dritten wegen Schutzrechtsverletzungen berechtigt in Verbindung mit Anspruch genommen werden, ist der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenAuftraggeber verpflichtet, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigXxxxx von sämtlichen Ansprüchen, inklusive der Kosten der Rechtsverfolgung freizustellen. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Service Agreement

Haftung. 14.11. Wir können Das Hotel haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Hotel ausschliesslich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht gewährleistenwegen der Verletzung des Lebens, dass des Körpers oder der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwGesundheit gehaftet wird. unterbrechungsfrei Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang. 2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschliesslich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. 3. Soweit dem Xxxx ein PKW-Stellplatz zur Verfügung stehtgestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Hotels, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart. 14.24. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich Weckaufträge werden vom Hotel mit grösster Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzanspräche, ausser wegen grober Fahrlässigkeit oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitVorsatz, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls sind ausgeschlossen. 14.45. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Nachrichten, Post und Warensendungen für Montagedie Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Inbetriebnahme Aufbewahrung und Benutzung – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadenersatzanspräche, ausser wegen grober Fahrlässigkeit oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell Vorsatz, sind ausgeschlossen. Der Kunde Das Hotel ist verpflichtetberechtigt, dafür Sorge nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenübergeben. 14.56. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit Die Verjährung der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung Anspräche des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen

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Samples: Hotel Accommodation Agreement

Haftung. 14.16.1. Wir können nicht gewährleistenDer Hauptlizenznehmer trägt alle Schäden, dass die durch eine schuldhafte Ver- letzung der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwBestimmungen zur persönlichen Zugangsberechtigung gemäß Ziff. unterbrechungsfrei 3.2 und 3.3 entstehen. Er haftet für die Einhaltung der Verpflichtungen zum Schutz der Daten zur Verfügung stehtpersönlichen Zugangsberechtigung des jeweils nutzungsberechtigten Unterlizenznehmers gegenüber FB als Gesamtschuld- ner neben dem Unterlizenznehmer. 14.26.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung Schadensersatzansprüche wegen anfänglicher Mängel des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls Lizenzproduktes gemäß § 536a BGB wird ausgeschlossen. 14.46.3. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Die in dem Lizenzprodukt enthaltenen Daten und Informationen sowie die die mit den zur Verfügung gestellten Rechenkernen erstellten Berechnungs- ergebnisse sind möglicherweise nicht in jedem Fall aktuell, richtig oder permanent verfügbar oder es bestehen für Montage, Inbetriebnahme die Daten und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenInformationen Nutzungseinschränkungen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragenFB weist darauf hin, dass Betriebsanleitungen für Versicherungsgesell- schaften nicht verpflichtet sind, die gelieferten Waren mit Hilfe von allen Nutzern eingehalten Rechenkernen generierten Versicherungsangebote anzunehmen. 6.4. Die Informationen von FB erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Bewertungen und der enthaltenen Versicherungsprodukte. Die Auswahl der in dem Lizenzprodukt enthaltenen Versicherer und Versi- cherungsprodukte obliegt allein FB ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder richtige Auswahl durch FB. Die Nutzung des Lizenzproduktes erfolgt auf alleiniges Risiko des Hauptlizenznehmers. 6.5. Die Bewertungen wurden auf der Basis von FB vorliegenden Unterlagen er- stellt. FB übernimmt keine Haftung dafür, dass diese stets aktuell sind und unverändert bei Vertragsabschlüssen zugrunde gelegt werden. 14.56.6. Die von FB verarbeiteten oder zur Verfügung gestellten Daten, Informatio- nen und Bewertungen basieren auf sorgfältigen Recherchen und Überlegun- gen, sind aber letztendlich nicht zu objektivieren und können nicht jedem Einzelfall gerecht werden. Nicht alle Produktmerkmale fließen in die finale Bewertung ein. 6.7. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenFB sich Untersuchungsergebnissen oder Informationsquellen Dritter bedient, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendighat FB diese nur auf offensichtliche Unrichtigkeiten zu untersu- chen. 14.66.8. Der Auftragnehmer FB haftet nicht für Schäden die Funktionalität und Fehlerfreiheit der eingebundenen Software von Drittunternehmen, für deren Nutzung ggf. gesonderte Nut- zungsbedingungen gelten. Für die Verfügbarkeit in FB-Analyseprogrammen eingebundener Webservices/Rechenkerne wird keine Gewähr übernommen. 6.9. FB übernimmt keine Haftung für etwaige Einschränkungen oder Beschädi- gungen der von dem Hauptlizenznehmer genutzten Datenverarbeitungsan- lage. 6.10. FB haftet – gleich aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder welchem Rechtsgrund – bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.grober Fahr- lässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FB

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Samples: Nutzungsvertrag

Haftung. 14.113.1 Der Kunde versichert, zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Daten (z.B. Texte, Fotos, Logos und Grafiken, etc.) berechtigt zu sein und die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Wir können nicht gewährleistenDer Kunde versichert zudem, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2die von ihm bereitgestellten Daten frei von Rechten Dritter sind und mit geltendem Recht vereinbar sind. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Kunde trägt die volle Verantwortung und Haftung für leichte Fahrlässigkeitdie Inhalte seiner Website und stellt Websitebutler vollumfänglich und der Höhe nach unbegrenzt von jeglichen wettbewerbs-, ausgenommen Personenschädenurheber-, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, namens- und markenrechtlichen sowie Schäden aus sonstigen Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenfrei. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragenverantwortlich für die auf seine Veranlassung hin vorgenommenen Änderungen an seiner Website. Websitebutler trifft keinerlei Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung der vom Kunden bereitgestellten Daten. 13.2 Die Impressumspflicht liegt beim Kunden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Betriebsanleitungen sämtliche durch Geschäftsform, Tätigkeit oder sonstige Regelungen bedingte Impressumsangaben einschließlich eventueller Änderungen in schriftlicher Form an Websitebutler kommuniziert werden und er hat die korrekte Umsetzung stets zu überprüfen. Eventuell im Rahmen der Darstellung oder Nutzung der Website des Kunden benötigte Nutzungs- oder sonstige Geschäftsbedingungen, erweiterte Datenschutz- oder sonstige Erklärungen sind vom Kunden eigenständig zu erstellen und nicht Inhalt der von Websitebutler angebotenen Leistungen. 13.3 Schadensersatzansprüche gegen Websitebutler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Websitebutler selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die gelieferten Waren Geltendmachung von allen Nutzern eingehalten werdenSchadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Fristen für Websitebutler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. 14.5. Sofern 13.4 Der Höhe nach ist die Fahrzeugdaten Haftung von Websitebutler beschränkt auf die bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigPflichtverletzung vorhersehbar waren. 14.6. Der Auftragnehmer haftet 13.5 Die Haftung von Websitebutler für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung Erfüllung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitVertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.1a. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der ALTERNATE Sportpark bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzli- chen Vorschriften. b. Auf Schadensersatz haftet der ALTERNATE Sportpark – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Ver- schuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir können nicht gewährleisten, dass Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Zugang zu unseren Diensten jederzeit ALTERNATE Sportpark vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angele- genheiten) nur: c. Die sich aus Punkt 11.b. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtzugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, d. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ALTERNATE Sportparks ausgeschlossen. 14.4e. Insbesondere haftet der ALTERNATE Sportpark nicht für den Verlust von Kleidung/Wertgegenständen in der Garderobe oder den zur Verfügung gestellten Spinden, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens des ALTERNATE Sportpark vorliegt. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme Weiterhin wird keine Haftung bei Beschädigungen und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren Entwendungen von allen Nutzern eingehalten werdenden auf dem ALTERNATE Sportpark Parkplätzen abgestellten Fahrzeugen und deren Inhalt übernommen. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit f. Für selbstverschuldete Unfälle des Besuchers/Mitspielers haftet der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung ALTERNATE Sportpark nicht. g. Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten uns nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigVerwahrung. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen