Common use of Haftung Clause in Contracts

Haftung. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangen.

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Samples: Online Kontoeröffnungsantrag, Online Kontoeröffnungsantrag, Online Kontoeröffnungsantrag

Haftung. Die Bank Ein Vertragspartner haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für den von ihm (oder von ihm einbezogenen Dritten) verursachten Schaden aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe dem Vertragsverhältnis, wenn er nicht beweist, dass weder ihn noch den einbezogenen Dritten ein Verschulden trifft. Bei Personenschäden, Absicht oder grober Fahrlässigkeit und übernimmt nur ist die Haftung unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TA für Schäden, wenn Sach- und Vermögensschäden sowie für andere direkte Schäden insgesamt maximal bis zu 10% der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hateffektiv vom Kunden bezahlten Vergütung der schadensverursachenden Leistung oder Lieferung der letzten zwölf (12) Monate vor Eintritt des Schadenfalls. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz Haftungsgrenze reduziert sich um allfällige im gleichen Vertragsjahr fällig gewordene Vertragsstrafen (insbesondere bei SLA Verletzungen), Schäden und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse andere Zahlungen (z.B. Streikaus Verzug, AussperrungGewährleistung), Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- welche TA in Anwendung der Bestimmungen der Einzelverträge rechtmässig zu bezahlen hat. TA haftet in keiner Weise für Drittprodukte oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen Drittleistungen (wie z.B. TelefonStandard-Software, Internet) Komponenten, Tools, Updates, Upgrades und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportalssonstige Weiterentwicklungen). TA haftet in keinem Fall, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragenegal aus welchem Rechtsgrund, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensfür indirekte und Folgeschäden wie insbesondere entgangener Gewinn, in welchem Umfang die Bank entgangener Umsatz, entgangene Einsparungen, entgangene Nutzung, Mehrkosten und der Kunde den Schaden zu tragen habenMehraufwendungen, Zusatzkosten, Betriebsunterbrüche, Datenverlust oder -beschädigung, Drittschäden etc. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN haterklärt, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle SchädenEvaluation und Auswahl der Software und Leistungen selbständig getroffen und sich vorab über deren Inhalt, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen Umfang und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenWirkungsweise in Kenntnis gesetzt zu haben.

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Samples: api-ta-prod.utax.de, api-ta-prod.utax.de, api-ta-prod.utax.de

Haftung. Die Bank haftet bei Der Vermögensverwalter wird diesen Vermögensverwaltungsvertrag mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausführen. Seine Haftung für Schädenalle Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und der Vollmacht zur Vermögensverwaltung, wenn der Kunde insbesondere für die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit von Maßnahmen und Vorschlägen, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen es sei denn, es werden vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermögensverwalters oder wegen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermögensverwalters beruhen. Eine darüberhinausgehende Haftung, insbesondere für den Eintritt des beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolgs sowie die steuerlichen Folgen der Verletzung wesentlicher VertragspflichtenAnlageentscheidungen, wird nicht übernommen. Der Schadensersatzanspruch Vermögensverwalter wird für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf digitale Vermögensverwaltung Dritte als Erfüllungsgehilfen beauftragen. Insbesondere wird er die FINABRO beauftragen, die digitale Vermögensverwaltung für den vertragsty- pischenVermögensverwalter durchzuführen. Bei einem Ausfall der Systeme (einschließlich der Leitungen zur Datenübertragung), vorhersehbaren Schaden begrenztwelcher nicht durch ein Verschulden des Vermögensverwalters verursacht wird, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung entfällt eine Haftung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wirdVermögensverwalters. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gleiches gibt bei höherer Gewalt, AufruhrStreiks oder eines für den Vermögensverwalter unabwendbaren Ereignisses und bei behördlichen Maßnahmen, Kriegs- die die Erfüllung des Vermögensverwaltungsauftrages unmöglich machen. Xxxxx Xxxxxxx übernimmt der Vermögensverwalter bei Fehlern und Naturereignisse Xxxxxxx, die infolge verspäteter Anlieferung von Daten, durch fehlerhafte und/oder unvollständige Informationen durch den Kunden oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand Störungen der Datenübermittlungswege im In- Verhältnis zu ihm oder Ausland zu dem von ihm beauftragten Dritten entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens (z.B. durch die Verletzung von Informations-, Mitteilungs- oder Mitwirkungspflichten) zu einem Schaden beigetragen, so bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensMitverschuldens, in welchem Umfang die Bank der Vermögensverwalter einerseits und der Kunde andererseits den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, In jedem Fall ist die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre Haftung des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenVermögensverwalters auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

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Samples: www.vtbdirekt.de, www.vtbdirekt.de, www.vtbdirekt.de

Haftung. Die Bank haftet bei Vertragspartner gewährleisten die Erbringung ihrer Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur den ordnungsgemässen Betrieb des Telekommunikationsnetzes im Umfang der Netzkapazität, wobei sich die Haftung auf alle Leistungen bezieht, welche sich aus diesem Vertrag ergeben. Vorbehaltlich anderer vertraglicher Abmachungen zwischen den Vertragsparteien oder zwingender gesetzlicher Regelungen haften die Vertragspartner für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hatabsichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzungen. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Haftung für leichte Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wirdwegbedungen. Die Bank haftet nicht Vertragspartner haften für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse das Verhalten ihrer Hilfspersonen (z.B. StreikArbeitnehmer, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand Subunternehmer) und Unterlieferanten nur im In- Falle grobfahrlässiger oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende vorsätzlicher Handlungen der Hilfspersonen. Die Vertragspartner übernehmen keine Gewähr für Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportalsihrer Leistungen, die außerhalb auf: Eingriffe des Einflus- bereichs Vertragspartners, seiner Kunden oder Dritter in das Kommunikationsnetz des anderen Vertragspartners, den ungeeigneten, unsachgemässen oder fehlerhaften Anschluss an das Kommunikationsnetz des Vertragspartners durch den anderen Vertragspartner, seiner Kunden oder Dritten, die fehlerhafte, unsachgemässe oder nachlässige Installation, Bedienung oder Behandlung der Bank liegenfür die Inanspruchnahme der Leistungen des Vertragspartners erforderlichen Geräte oder Systeme durch den anderen Vertragspartner oder Dritte zurückzuführen sind, sofern sie nicht auf einem Verschulden des Vertragspartners beruhen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich Die Vertragspartner gewährleisten die Störungsbeseitigung nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank ihren technischen und der Kunde den Schaden zu tragen habenbetrieblichen Möglichkeiten. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt Störungsverursacher hat alle Kosten für die Fehlersuche oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis Störungsbeseitigung zu tragen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Jede Haftung für Schäden gegenüber Dritten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung in Fällen von seiner PIN hathöherer Gewalt und für sonstige Ursachen, die PIN von den Vertragspartnern nicht unverzüglich än- dert bzwzu vertreten sind, ist in jedem Fall ausgeschlossen. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet Die Vertragspartner haften im Falle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bis zu einem Betrag von maximal zwei Millionen Schweizer Franken für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen reine Vermögensschäden; für sonstige Schäden pro Schadensfall für Personen und insbesondere bei zweck- Sachschäden zusammen pro Schadensfall und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenKalenderjahr mit maximal 15 Millionen Schweizer Franken.

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Samples: www.eftasurv.int, www.llv.li, www.llv.li

Haftung. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden, die aus Naturereignissen, Krieg, Terroranschlägen, Streiks oder anderen Fällen von höherer Gewalt entstehen. Die Bank haftet nur, sofern ihr grobes Verschulden als Ursache des Schadens nachgewiesen werden kann. Eine allfällige Haftung bleibt auf den nachgewiesenen, höchstens aber den deklarierten Wert begrenzt. Insbesondere lehnt die Bank die Haftung für solche Schäden ab, die durch atmosphärische Einflüsse, höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse Krieg usw. oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in Auftrag des Kunden vorgenommene Manipulationen an den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen Gegenständen entstanden sind. Gleiches gilt für Zuwiderhandlungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegenKunden gegen Art. Hat 42. Stellt der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragenoder sein Vertreter bei der Rücknahme des Depots allfällige Beschädigung an Siegel, bestimmt sich nach Plombe oder Umhüllung fest, hat er dies sofort zu beanstanden. Mit der Rückgabequittung an den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang Kunden ist die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen habenvon jeglicher Haftung befreit. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hatverpflichtet sich, die PIN nicht unverzüglich än- dert Bank bzw. ihre Mitarbeitenden, Organe oder jeweilige Vertreter sowie Nominees (vgl. Art. 33) von jeder/für jede Art von Haftung, Anspruch, Kosten, Schaden, Forderung, Verlust, Auslagen, Nachteil und Schadenersatz (die Sperre des betreffenden Xxxxxx „Ansprüche“) zu entbinden, zu schützen und zu entschädigen, der sich diese Personen im Zusammenhang mit der Aufbewahrung und/oder der Verwaltung der Depotwerte aussetzen, sofern diese Ansprüche nicht veranlasstauf eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung von Sorgfaltspflichten gründen. Der Kunde haftet verpflichtet sich weiter, jeder der oben genannten Personen auf erste Aufforderung hin sämtliche von der betreffenden Person bezahlten oder zu bezahlenden Vorschüsse und Rechtskosten für alle Schädenein Verfahren im Zusammenhang mit den hier beschriebenen Ansprüchen zurückzuerstatten und/oder sie vorzuschiessen. Der Kunde ermächtigt die Bank, sämtliche Summen im Zusammenhang der hier beschriebenen Ansprüche seinem Konto zu belasten. Jede der hier genannten Personen ist berechtigt, die durch die Missachtung Ausübung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenEntschädi- gungsklausel gemäss §881 ABGB persönlich einzufordern.

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Samples: www.neuebankag.li, www.neuebankag.li, www.neuebankag.li

Haftung. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde Teilnehmer haftet für alle Schädenjede Inanspruchnahme des Dienstes, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen Benutzerkennung des Teilnehmers verursacht wird. Insbesondere ist der Teilnehmer verpflichtet, TELEMED von Schäden einschließlich Gerichts- und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle NutzerAnwaltskosten freizustellen, die durch ihn Zugang die Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen. Die Haftung für Ansprüche, die während der Vereinbarungszeit entstanden sind, erlischt nicht durch eine Beendigung der Vereinbarung. Weder TELEMED noch deren Informationslieferanten oder Lizenzgeber gewährleisten, dass der Dienst ununterbrochen und/oder fehlerfrei zur Verfügung steht. Weiterhin erfolgt keine Zusicherung oder Übernahme einer Gewährleistung dahingehend, dass durch die Benutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt werden. Der Dienst wird bereitgestellt, ohne dass eine Zusicherung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird. Weder TELEMED noch andere Personen, die an der Entwicklung, Herstellung oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art einschließlich von Folgeschäden, die durch Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder nur eingeschränkten Möglichkeit der Benutzung des Dienstes entstehen; ausgenommen sind solche Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von TELEMED in den Personen ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Teilnehmer erkennt an, dass diese Haftungsregelungen auch für Informationen Dritter und für Drittlieferungen gelten. Der Anwender ist verpflichtet, den Dienst, insbesondere auch den SMS-Dienst, nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere das Versenden von bedrohenden und belästigenden Nachrichten zu unterlassen sowie keine Informationen mit rechts- und sittenwidrigen Inhalten an beliebige Empfänger zu übermitteln oder sie auf solche Informationen hinzuweisen. Dazu zählen Informationen, die i.S.d.§130,130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, i.S.d.§184 StGB pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Nachrichten, insbesondere SMS nur an Empfänger zu senden, mit denen er in regelmäßiger Geschäftsverbindung steht oder welche vorab ihre Einwilligung zum Webportal Empfang solcher Sendungen gegeben haben. Für den Fall, dass der Bank erlangenAnwender eine der vorgenannten Pflichten verletzt, wird eine Vertragsstrafe von 5.000,- EUR je Verstoß vereinbart.

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Samples: www.cgm.com, www.cgm.com

Haftung. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung für SchädenSchäden durch die Leistung an Rechtsgütern des Auftraggebers, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hatz.B. Schäden an anderen Sachen oder Rechten, wird ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank Diese Regelung gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers hahn,consultants Vorsatz oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Von dieser Haftungsbegrenzung gänzlich ausgenommen ist die Haftung der hahn,consultants wegen der Verletzung von vertraglichen Hauptleistungspflichten. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere GewaltHaftung wird aber auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt - soweit gesetzlich zulässig - auch gegenüber Dritten, Aufruhrinsbesondere solchen, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen die in den technischen Systemen (z.B. TelefonSchutzbereich dieses Vertrags vereinbarungsgemäß einbezogen sind. Für den Fall, Internet) dass die hahn,consultants über Ziffer 5 hinaus oder in sonstigen Fällen für Mangelfolgeschäden haftet, trifft sie eine Ersatzpflicht nur bei Vorsatz und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportalsgrober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist über die ERGO Versicherung AG, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegenXxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx grundsätzlich auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt bis zu einer maximalen Schadenshöhe von € 4.000.000,- pro Auftrag. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dannLetzteres gilt nicht, wenn er seine PIN diese Haftungs- summenbegrenzung nicht in einem angemessenen Verhältnis zum vertragstypischen Schadensrisiko steht. In einem solchen Fall vereinbaren die Parteien vor Vertragsdurchführung gesondert (schriftlich) den Abschluss einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdachtdas überschießende Haftungsrisiko abdeckenden Versicherung. Will der Auftraggeber eine darüber hinausgehende Haftung verein- baren, dass eine andere Person Kenntnis so ist die hahn,consultants hierzu auf Basis einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung grundsätzlich bereit. Die dafür entstehenden Kosten (Versicherungen) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die hahn,consultants verjähren innerhalb von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung 12 Monaten ab Auftrags- beendigung nach Ziffer 5 dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenAllgemeinen Beratungsbedingungen.

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Samples: www.hahn-consultants.de, www.hahn-consultants.de

Haftung. Die Bank haftet bei Im Falle von Störungen oder Mängeln an den vertragsgegenständlichen Leistungen wird sich ACHAT auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur Xxxx schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. Für die Haftung von ACHAT gelten die §§ 701- 703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine darüber hin- ausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, wenn Schäden aus der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des WebportalsSchäden, die außerhalb auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ACHAT beruhen und für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von ACHAT beruhen. ACHAT haftet für eingebrachte Sachen des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich Gastes nach den Grundsätzen gesetzlichen Bestimmungen bis zum 100-fachen des Mitver- schuldensBeherbergungspreises für einen Tag, in welchem Umfang die Bank höchstens jedoch bis zu dem Betrag von 3.500,00 Euro. Für Geld, Wertpapiere und der Kunde den Schaden Kostbarkeiten haftet ACHAT bis zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere einem Höchstbetrag von 800,00 Euro, jedoch nur dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdachtdiese Wertgegenstände in dem Hotelsafe verwahrt werden. Der Xxxx ist verpflichtet, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hatACHAT unverzüglich nach Kenntniserlangung den Verlust, die PIN Zerstörung oder die Beschädigung anzuzeigen. Erfolgt die unverzügliche Anzeige des Gastes nicht, ist ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen. Fundsachen werden dem Xxxx gegen Kostenerstattung auf Wunsch an seine Wohnadresse zugestellt. ACHAT ist berechtigt, Fundsachen nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsdauer dem lokalen Fund- büro zu übergeben und die dabei anfallenden Kosten in angemessener Höhe dem Xxxx zu berechnen. Wird dem Xxxx ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zwischen dem Xxxx und ACHAT zustande. XXXXX ist nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schädenverpflichtet, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen Parkplätze zu überwachen. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter. oder rangierter Kraftfahrzeuge und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch deren Inhalte, haf- tet ACHAT nicht, soweit ACHAT, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenHotelgrundstücks gegenüber ACHAT geltend gemacht werden.

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Samples: www.eventano.com, achat-hotels.com

Haftung. Die Bank Der Mieter ist selbst für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften ( insbesondere Verkehrsvorschriften ) in den bereisten Ländern verantwortlich, die bei Missachtung erhobenen Forderungen gegen den Vermieter hat der Mieter zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich, den Mieter von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizuhalten, sofern sie nicht durch die abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt sind. Der Mieter haftet bei für alle den Vermieter entstehenden Schäden. Bei von ihm verschuldeten Unfallschäden beschränkt sich seine Haftung auf die festgelegte Kaution je Schadensfall. Sie haften jedoch uneingeschränkt, sofern der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Schaden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder Alkohol – oder durch drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Auch bei Unfallflucht und übernimmt nur die Haftung für Schädennichtbeachten der Durchfahrtshöhe, Breite und Länge haften der Mieter uneingeschränkt. Scheibenkratzer und Glasschäden werden generell berechnet, auch Steinschlag an der Frontscheibe, Glasschadenberechnung (SB – Teilkasko Vers.). Für Schäden als Folge unsachgemäßen bzw. grobfahrlässigen Verhaltens, wenn diese erst später zu Tage treten, haftet der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hatMieter ebenfalls in vollen Umfang. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens Im Übrigen haftet der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere Mieter immer dann, wenn die im Mietpreis enthaltene Teil- /Vollkaskoversicherung eine Schadensregulierung ablehnt. Ebenfalls haftet der Mieter voll, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt Unfallflucht begangen hat oder er bei VerdachtSchaden dadurch entsteht, dass eine andere ein nichtberechtigter Fahrer das Fahrzeug benutzt. Das Fahrzeug zu verbotenen Zwecken gebraucht wird oder in sonstiger Weise unsachgemäß behandelt wird. Der Mieter trägt die Verantwortung in der Mietzeit für Schäden am Fahrzeug, die keine Sachmängel sind, soweit dem Vermieter nicht von dritter Seite Ersatz geleistet wird. Dies gilt auch dann, wenn sich nicht feststellen lassen sollte, welche Person Kenntnis von seiner PIN den Schaden verursacht hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre Identität einer Person oder des betreffenden Xxxxxx Schadensstifters nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangengeklärt werden kann.

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Samples: www.s4campers.de, www.s4campers.de

Haftung. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung für Schäden, wenn die daraus entstehen, dass der Kunde AG die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt Leistung von mt-g ungeprüft weitergegeben hat, ist ausgeschlossen. Werden von mt-g gelieferte Übersetzungen als Druckvorlage verwendet oder in sonstiger Weise vervielfältigt oder veröffentlicht, so muss zwingend die Übersetzung mit Xxxxxxxx durch zweiten Fachübersetzer beauftragt werden. Die Haftungsbeschränkung Haftung von mt-g-Organen, seinen Mitarbeitern und seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, Fälle der groben FahrlässigkeitFahrlässigkeit und des Vorsatzes beschränkt. Die Haftungssumme ist, wegen gleich auf welchem Rechtsgrund die Haftung beruht, auf den Netto-Auftragswert (ohne Mehrwertsteuer) begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn sowie mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichtenbleibt von diesen Beschränkungen unberührt. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank mt-g haftet nicht für Schäden Schäden, die durch Xxxx des Kommunikationsmediums durch den AG (Post, Fax, Telefon, E-Mail, elektronischer Datenaustausch) und/oder des dadurch vom AG vorgegebenen Sicherheitsstandards entstehen. mt-g haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, Aufruhrz. B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Kriegs- Netz- und Naturereignisse Serverfehler, durch nicht von mt-g vertretbare andere Verbindungs- und Übertragungsfehler und sonstige Störungen veranlasst sind. mt-g ist in diesen Fällen berechtigt, ganz oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegenteilweise vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dannDas Gleiche gilt, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt mt-g aus einem wichtigen Grund den Betrieb, insbesondere den Online-Service, an einzelnen Tagen oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert für bestimmte Zeit ganz oder teilweise schließen bzw. einschränken muss. Des Weiteren ist die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet Haftung für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen Computer-Viren verursacht werden, ausgeschlossen, wenn und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und soweit mt-g diese Schäden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Bei Lieferungen von Informationen per E-Mail, DFÜ oder anderen Fernübertragungen ist der PIN entstehenAG für eine endgültige Überprüfung der Informationen zuständig. Er haftet diesbezüglich auch für alle NutzerSchadenersatzansprüche, die durch ihn Zugang zum Webportal aus einer fehlerhaften oder unvollständigen Übermittlung der Bank erlangenInformationen resultieren, werden von mt-g nicht anerkannt, wenn und soweit diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich von mt-g selbst verursacht worden sind.

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Samples: www.mt-g.com

Haftung. Bei Vertragsverletzungen haftet Reasco für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Bank Haftung für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Reasco ersetzt Sachschäden gleich aus wel- chem Rechtsgrund je Schadenereignis maximal bis zum Gegen- wert des jährlichen Auftragswerts. Eine Haftung bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten besteht nicht. Die Haftung von Reasco für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, Betriebsstörungen, Produktionsaus- fall, Nutzungsverlusten, Datenverlusten etc. ist – soweit gesetz- lich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. Bei von beigezogenen Dritten (Unterauftragnehmer) verursach- tem Schaden haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen Reasco nur für Vorsatz deren sorgfältige Auswahl und grobe Fahrlässigkeit Instruktion. Für Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Beratung und übernimmt dergleichen oder wegen Verletzung irgendwelcher Nebenpflich- ten, haftet Reasco nur die bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Reasco übernimmt, ausser bei rechtswidriger Ab- sicht oder grober Fahrlässigkeit, keine Haftung für SchädenSchäden an Einrichtungen und Gebäuden des Kunden oder von Dritten, wenn vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestelltem Material so- wie für jegliche Ansprüche Dritter gegen den Kunden. Haftungsausschluss und Haftungsobergrenze gelten nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit. Sie gelten auch nicht im Falle der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichtensoweit zwingendes Recht entgegensteht. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischenSchadenersatzansprüche müssen Reasco unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung spätestens 14 Tage nach Eintritt des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenschädi- genden Ereignisses.

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Samples: reasco.ch

Haftung. Die Bank (1) ZOBA haftet bei nach den gesetzlichen Vorschriften nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hatgesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ZOBA. Die Haftungsbeschränkung Schadensersatzhaftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nichtden vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt, soweit die Bank zwin- gend haftetZOBA keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorgeworfen werden kann. (2) ZOBA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, z.B. sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Für den Fall fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten hält XXXX eine Haftpflicht sowie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit Versicherungssummen von € 250.000,00 je Versicherungsfall vor. Sollte der Auftraggeber eine Erhöhung der Haftungssumme im Einzelfall wünschen, wird ZOBA auf schriftliche Aufforderung des Auftraggebers hin und auf dessen Kosten eine entsprechende Zusatzhaftpflichtversicherung abschließen. Die Haftungsbegrenzung auf den typischer Weise eintretenden Schaden entspricht auch der benannten Versicherungssumme, da diese in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, einem angemessenen Verhältnis zu dem vertragstypischen Schadensrisiko steht. (3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorgenannten Haftungsausschlüssen und Beschränkungen unberührt. Für den Verlust von Daten und/oder wegen Programmen haftet ZOBA nur in Höhe des Aufwandes, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichtenentsteht, wenn der Auftraggeber geschäftsübliche Datensicherung durchgeführt und dadurch sichergestellt hat, dass verloren gegangene Daten in vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. Der Schadensersatzanspruch Die Haftung für solche Schäden ist summenmäßig beschränkt auf höchstens € 1.000,- je Schadensereignis. Ansprüche des Auftragsgebers, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch nicht auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen einem zurechenbaren vorsätzlichen oder wegen der grobfahrlässigen Verhalten oder einer Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder Körpers und der Gesundheit gehaftet wirdberuhen, verjähren innerhalb eines Jahres. Die Bank (4) ZOBA haftet nicht für Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass es durch fehlerhafte Daten, die auf Störungen in den Datenleitungen zurückgehen, und/oder Fehler, die auf der Speicherung und/oder Verarbeitung in anderen Datenverarbeitungssystemen beruhen, zu Störungen kommt. (5) ZOBA haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von anderen Datenanbietern (z.B. wie Bundesanzeiger Verlag) übermittelten Daten und Informationen. (6) ZOBA haftet nicht für die Schlecht-, Nichterfüllung oder die verzögerte Erfüllung seiner Mitwirkungs- und/ oder Vertragsverpflichtungen, wenn diese auf ein unvorhergesehenes Ereignis (z.B. höhere Gewalt, Aufruhreinschließlich Streik) zurückzuführen sind, Kriegs- welches außerhalb seines Einflusses liegt. In einem solchen Fall wird XXXX seine Vertragspartner sofort vom Eintritt der höheren Gewalt und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse ihrer Ursachen benachrichtigen. Termine und Fristen verlängern sich um eine angemessene Zeitspanne. (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet7) ZOBA rät seinem Kunden zum Schutz gegen die Folgen vorstehender Haftungsausschlüsse und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals- begrenzungen, die außerhalb des Einflus- bereichs entsprechenden Risiken - soweit möglich - durch den Abschluss entsprechender Versicherungsverträge abzudecken. (8) Der Beginn der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt Verjährung richtet sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen habengesetzlichen Vorschriften. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangen12.

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Samples: www.i-tms.de

Haftung. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen ceelmarine haftet, gleich aus diesen Bedin- gungen welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Organe und übernimmt nur Gehilfen. Dieser Haftungsausschluß für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, hier jedoch der Höhe nach begrenzt auf typische voraussehbare Schäden. Schadensersatzansprüche, die nicht die Haftung für Schädenwegen eines Mangels der Nutzungssache betreffen, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hatverjähren in 1 Jahr ab Kenntnis oder Kennenmüssen des Schadens, ausser bei Vorsatz. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens vorstehenden Bestimmungen gelten für sämtliche Ansprüche gegen ceelmarine, seien sie vertraglicher oder nichtvertraglicher Art. Die Haftungsausschlüsse oder Begrenzungen haben keine Geltung für Schäden aus der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher VertragspflichtenGesundheit. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank ceelmarine haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch auf unerlaubter Handlungen Dritter zurückzuführen sind, insbesondere wegen Diebstahls oder Beschädigung. ceelmarine haftet nicht für Einbruch-, Diebstahl-, Feuer-, Wasser-, Sturm-, Frost- oder Explosionsschäden sowie sonstige Schäden, die Missachtung dieser Bedin- gungen auf höhere Gewalt oder auf behördliche Anordnungen zurückzuführen sind. ceelmarine übernimmt darüber hinaus keine Haftung für solche Schäden, die auf Hilfeleistungen zurückzuführen sind, zu denen sie nicht verpflichtet ist. ceelmarine kann Boote/Schiffe nur kranen und transportieren, für die vom Eigner des Schiffes eine entsprechende Kaskoversicherung abgeschlossen ist, bzw. der Eigner bereit ist, eventuell auftretende Schäden selbst zu tragen. Schadenersatzansprüche des Mieters aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind – es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – sowohl gegen die Firma als auch deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch für Ansprüche des Webportals und Mieters wegen Schäden, die beim Transport bzw. Verholen des Bootes zu oder von der PIN Mietfläche entstehen sowie hinsichtlich Schäden, die in Folge Diebstahl, Einbruch, Xxxxx, Xxxxx, Hochwasser etc. entstehen. Er haftet diesbezüglich auch Dasselbe gilt entsprechend für alle NutzerSchäden und Verluste, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenan abgestellten Fahrzeugen, Anhängern, Inventar, eingebrachten Gegenständen oder sonstigen Gegenständen auftreten.

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Samples: ceelmarine.com

Haftung. Die Bank haftet Der Auftragnehmer hat alle vertraglich geschuldeten Leistungen ordnungsgemäß und sorgfältig zu erbringen. Bei seiner Leistungserbringung hat der Auftragnehmer gesetzliche, behördliche, berufsrechtliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften zu erfüllen und die im jeweiligen Dienstleistungsgewerbe geltenden Gewohnheiten und Gebräuche zu beachten. Er wird über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der FMS-WM sowie ihren verbundenen Unternehmen und ihm während der Vertragsdauer bekannt gewordenen betrieblichen Vorgänge sowie das Bestehen und den Inhalt dieses Vertrages während der Dauer und nach Beendigung dieses Vertrags Stillschweigen bewahren und seine Mitarbeiter im Rahmen des jeweiligen Arbeitsvertrages in gleicher Weise verpflichten. Ein Zurückbehaltungs-, Leistungsverweigerungs- und Pfandrecht des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, die dem jeweiligen Recht zugrunde gelegten Ansprüche des Auftragnehmers sind von der FMS-WM anerkannt oder rechtskräftig oder im Wege eines gerichtlichen Vergleiches festgestellt worden. Dies gilt auch bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hatvorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Haftungsbeschränkung FMS-WM kann sich jederzeit von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung unterrichten. Auf Wunsch sind ihr die zur Unterrichtung erforderlichen Unterlagen zur Einsicht vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. Im Falle eines Verstoßes gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag schuldet der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem (1) Prozent der Gesamtvergütung ohne Umsatzsteuer , die die FMS-WM für die laufenden Dienste des Auftragnehmers in dem Kalenderjahr schuldet („Jahresvergütung“). Vertragsstrafen insgesamt aus diesem Vertrag können pro Kalenderjahr nicht mehr als fünf (5) % der Jahresvergütung betragen. Über Vertragsstrafen wird unverzüglich nach Abschluss eines Kalenderquartals abgerechnet; vorläufig gilt hierbei die Vorjahresvergütung. Eine Anrechnung von Vertragsstrafen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher VertragspflichtenSchadensersatzansprüche findet nicht statt. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Auftragnehmer haftet gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbeschränkung zugunsten des Auftragnehmers ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenvereinbart.

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Samples: www.fms-wm.de

Haftung. Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Bank Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Mitarbeitern übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur Beherberger für Vorsatz sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur eingehende Personen. Der Beherberger haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Xxxx der Aufforderung des Xxxxxxxxxxxx, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Der Beherberger übernimmt demnach für Schädenunbeobachtetes, abgestelltes Gepäck keine Haftung. Der Xxxx hat aber die Möglichkeit, sein Gepäck vor und nach dem Aufenthalt in dem Kofferraum des Hotels sicher unterzustellen. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen. Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit € 550,--. Der Beherberger haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben. In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hatVertragspartner und/oder Xxxx den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich dem Beherberger anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Vertragspartner bzw Xxxx gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und Haftung des Beherbergers ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit seitens ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Bank gilt nicht, soweit Vertragspartner die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen Beweislast für das Vorliegen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers Verschuldens. Folgeschäden oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für indirekte Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenentgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.

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Samples: sanlas.at

Haftung. Die Bank Der Betreiber haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung sowie für Schäden, wenn die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von ver- tragstypischen Pflichten beruhen. Eine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste, Diebstahl oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die in Zusammenhang mit der Kunde Nutzung des Platzes entstehen, einschließlich Schäden und Verluste, die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hataus der Natur herrühren können, wie Baumfrüchte, Insekten, Astwerk usw. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftetist ausge- schlossen. Beeinflussung durch höhere Gewalt, z.B. in Fällen Wetter, Streik, schließt jede Haftung aus. Der Betreiber haftet ferner nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom-, Öl- und Gasversorgung entstehen oder für Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet der Betreiber nicht bei leicht fahr- lässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campinggelände befindlichen Anlagen oder Geräte entstehen, dies gilt auch für außer Betrieb geratene oder außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Betreiber. Ein Betreten des VorsatzesCampingplatzes ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Das Befahren und Begehen des Campingplatzes außerhalb der Saison erfolgt auf eigene Gefahr unter Ausschluss jeglicher Haftung des Betreibers. Schäden, die während des Aufenthaltes durch den Xxxx selbst oder dessen Begleitpersonen verursacht werden, sind dem Betreiber umgehend mitzuteilen und mit Ausnahme der groben FahrlässigkeitBeweisführung des Nichtver- schuldens zu ersetzen. Für alle Schäden, die durch defekte Elektrogeräte des Campinggastes oder falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage bzw. die unsachgemäße Bedienung bzw. Nutzung der Stromverteileranlage (inkl. Schäden durch unsachgemäße Stromverlängerungen) entstehen, haftet der Cam- pinggast selbst gegenüber geschädigten Dritten. Soweit Haftungsausschlüsse gesetzlich unzulässig sind, ist eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenGesundheit.

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Samples: irp-cdn.multiscreensite.com

Haftung. Die Bank haftet bei Der Leistungserbringer verpflichtet sich stets nach bestem Wissen und Gewissen seinem Auftrag nachzukommen. Ein Anspruch auf Erfolg, insbesondere Vermittlungserfolg von Miet- und/oder Kaufverträgen, besteht jedoch nicht. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur Service des Leistungserbringers eine Beratung ist für Vorsatz allgemeine Fragen, die im Zuge der Wohnungssuche und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher VertragspflichtenRelocationmanagement entstehen. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf Leistungserbringer bietet keine Rechtsberatung an. Für rechtsverbindliche Aussagen müssen durch den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse Kunden Spezialisten hinzugezogen werden (z.B. StreikTreuhänder, AussperrungNotare und Anwälte). Gleiches gilt in Bezug auf die Bewertung von Immobilien. Auch hier kann die Beratung durch den Leistungserbringer keine Immobilienbeurteilung durch einen Statiker oder Architekten ersetzen. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, Verkehrsstörungdie vereinbarten Dienstleistungen (Wohnungsvermittlung/Relocationservice) sorgfältig zu erbringen. Für etwaige Schäden in Folge einer Vertragsverletzung, Verfügungen von hoher Hand im In- Fehlauskunft oder Ausland entstehenähnliches, sowie dadurch entstehende Störungen haftet der Leistungserbringer maximal in den technischen Systemen Höhe der verrechneten Beratungskosten. Haftungs- und Garantieansprüche des Kunden gegenüber allenfalls vermittelten Drittunternehmen (z.B. TelefonUmzugs- oder Reinigungsfirmen) sind nicht auf den Leistungserbringer zu übertragen. Der Leistungserbringer wird jedoch versuchen sein Gewicht als wiederkehrender Vermittlungskunde einzusetzen, Internet) um im Sinne des Kunden eine Lösung von Konflikten zu erwirken. Eine juristische Unterstützung durch den Leistungserbringer erfolgt jedoch nicht. Kunden müssen diese Ansprüche ausschliesslich mit ihren Vertragspartnern durchsetzen. Der Leistungserbringer ist nicht verantwortlich für die Entscheidungen und bei ein- tretenden Funktionsstörungen das Handeln des WebportalsKunden. Etwaige Rechtsansprüche gegenüber dem Kunden aus Miet- und Kaufverträgen, sowie allen sonstigen Verträgen und Anträgen, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragenzeichnet, bestimmt sich nach sind nicht auf den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden Leistungserbringer zu tragen habenübertragen. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis Leistungserbringer übernimmt keine Haftung für die von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenden Kunden mit Dritten vorgenommenen Rechtsgeschäfte.

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Samples: www.relocationzurich.com

Haftung. Die Bank Bei Vertragsverletzungen haftet der Anbieter für den nach- gewiesenen Schaden, sofern er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Für absichtlich und grobfahrlässig verur- sachte Schäden sowie bei Personenschäden haftet der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur An- bieter unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der An- bieter für Vorsatz Sach- und grobe Fahrlässigkeit Vermögensschäden pro Schadenser- eignis bis zum Betrag der unter dem betreffenden Vertrag geschuldeten Vergütung desjenigen Jahres, in welchem der Schaden eintritt. In keinem Fall haftet der Anbieter für indirekte Schäden und übernimmt nur Folgeschäden, insbesondere ent- gangenen Gewinn oder Daten- oder Reputationsverluste sowie Ansprüche Dritter. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schädendes Anbieters im Falle einer Verletzung von anwendbaren rechtlichen Vorga- ben (insbesondere datenschutzrechtliche und arbeitsrecht- liche Bestimmungen) durch den Kunden (inkl. dessen Mit- arbeitende). Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Schadenersatzansprü- che des Kunden nach einem Jahr ab Entstehung des be- treffenden Anspruchs. Bestehen kürzere gesetzliche Ver- jährungsfristen, kommen diese zur Anwendung. Der Anbieter haftet überdies nicht, wenn die Erbringung der Kunde Leistungen auf Grund höherer Gewalt zeitweise unter- brochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche, Pandemien, etc.), kriegerische Ereignisse, Auf- ruhr, Streik, unvorhersehbare behördliche Restriktionen und andere unvorhersehbare Ereignisse. Kann der Anbieter seinen vertraglichen Verpflichtungen aufgrund höherer Ge- walt nicht nachkommen, wird die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers Vertragserfüllung oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher VertragspflichtenTermin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Er- eignis entsprechend hinausgeschoben. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank Anbieter haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle allfällige Schäden, die dem Kunden durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und das Hin- ausschieben der PIN Vertragserfüllung entstehen. Er haftet diesbezüglich Der Anbieter wird den Kunden über den Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt wie auch über die Fortsetzung der ordentlichen Leistungserbringung umgehend informieren Die vorstehenden Bestimmungen gelten für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenvertragliche sowie ausservertragliche Ansprüche.

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Haftung. 1. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Bank Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsge- mäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Scha- den begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftetet- waige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versi- cherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Fällen Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des Vorsatzesöffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der groben Fahrlässigkeitbei Auf- tragserteilung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen be- ruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Abnahme oder – bei Lieferungen herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen – nach Ablieferung des Auftraggegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Verletzung Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für einen Scha- den, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässi- ger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des LebensAuftragnehmers, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet ferner nicht für Schäden einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in eine vom Auftraggeber für den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenSchaden- fall abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist.

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Haftung. Der Vertragspartner übernimmt die Haftung dafür, dass DOCUBYTE mit der Auftragsdurchführung keine Rechte Dritter (z.B. Eigentums-, Besitz-, Marken und Urheberrechte oder auch allgemeine und besondere Persönlichkeitsrechte) verletzt. Die Bank Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird vom Kunden gewährleistet, sofern dies nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt. Im Übrigen wird die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Regelungen von DOCUBYTE gewährleistet. Die Einzelheiten dazu werden stets gesondert in der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung geregelt. Wird DOCUBYTE trotzdem von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht auf Unterlassung, Schadenersatz oder auf sonstige Weise in Anspruch genommen, ist DOCUBYTE unter Ausschluss aller Schadensansprüche des Vertragspartners berechtigt, die Dienstleistung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Für einen unmittelbaren und mittelbaren Schaden, der DOCUBYTE aus der Verletzung etwaiger Schutzrechte und aus der Geltendmachung etwaiger Schutzrechte überhaupt erwächst, hat der Vertragspartner Ersatz zu leisten. Die Haftung von DOCUBYTE für Schäden des Kunden durch vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten von DOCUBYTE oder durch seine Erfüllungsgehilfen und für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder der Datenschutzgrundverordnung ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt. Für fahrlässig verursachte Schäden haftet DOCUBYTE nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung von DOCUBYTE für normale Fahrlässigkeit ist betragsmäßig auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt, höchstens jedoch auf den Betrag des mit dem Kunden im letzten Monat aus diesem Vertrag erzielten Umsatz. DOCUBYTE haftet nicht für sonstige Schäden, insbesondere Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Rechtsverfolgungskosten, sonstige mittelbare Schäden). DOCUBYTE haftet grundsätzlich nicht in Fällen höherer Gewalt, auch nicht wegen einer Beeinträchtigung oder eines Ausschlusses seiner vertraglichen Pflichten. Für Xxxxxxx aufgrund eines vermeidbaren Datenverlustes haftet DOCUBYTE bei normaler Fahrlässigkeit nur, soweit der Erfüllung ihrer Kunde seinerseits seine vertraglichen Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz der Vereinbarung und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten den vorstehenden Bestimmungen vollständig erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung Alle übermittelten Arbeitsergebnisse sind stets unverzüglich vom Kunden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens Funktionstauglichkeit zu überprüfen. Soweit die Haftung von DOCUBYTE wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieser Ausschluss auch für die persönliche Haftung der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des VorsatzesArbeitnehmer, der groben Fahrlässigkeitsonstigen Mitarbeiter, wegen Verletzung des Lebensaller Organe, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz Vertreter und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige Erfüllungsgehilfen von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen habenDOCUBYTE. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis stellt DOCUBYTE von seiner PIN hatallen Ansprüchen Dritter frei, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre diese gegenüber DOCUBYTE aus der Inanspruchnahme von Leistungen des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenKunden geltend machen.

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Samples: www.docubyte.de

Haftung. Die Bank Der Auftragnehmer haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen gegenüber dem Kunden für entstandenen Schaden nur für insoweit, als dem Auftragnehmer Vorsatz und oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung ist begrenzt auf einen Drittel des vereinbarten (periodischen) Preises für die den Schaden verursachende Leistung für direkte Schäden, welche dem Kunden im Zusam- menhang mit der vertraglich vereinbarten Leistungserfüllung entstehen. Eine Haftung des Auftragnehmers für indirekte Schäden und übernimmt nur die Folgeschäden, wie ent- gangener Gewinn, Mehraufwendungen, zusätzliche Personalkosten, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter oder Datenverlust wird ausgeschlossen. Eine Haftung für SchädenHilfspersonen besteht nicht. Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Auf- tragnehmer müssen innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Anspruchsentstehung gel- tend gemacht werden, wenn der Kunde ansonsten sind sie verwirkt. Vereinbarte Liefer- oder Erfüllungstermine stellen Richtdaten dar. Der Auftragneh- mer haftet nicht bei verspäteter Lieferung und/oder Erfüllung. Der Auftragnehmer haftet nicht für Kosten, die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftetUpdates entstehen können, z.B. in Fällen Kosten für die Anpassung von gedruckten Unterlagen, Etiketten, Barcodeblättern, indivi- duellen Programmen, Datennacherfassung, Schulung etc. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst der Auftragnehmer für sich und allfällige Unter- auftragnehmer jede Haftung aus für Schäden aufgrund der nicht richtigen oder verspä- teten Erfüllung einer Mitwirkungspflicht des VorsatzesKunden, der groben Fahrlässigkeitfür die Wiederbeschaffung von Da- ten sowie für indirekte oder Folgeschäden wie zusätzliche Aufwendungen, wegen Verletzung des Lebensnicht reali- sierte Einsparungen, des Körpers entgangener Gewinn oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher VertragspflichtenAnsprüche Dritter. Der Schadensersatzanspruch für Auftragnehmer haftet nicht, wenn er aus Gründen, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischener nicht zu vertreten hat, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen an der zeitgerechten oder wegen sachgemässen Erfüllung der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet Verpflichtungen unter dem Ver- trag gehindert wird. Die Bank haftet nicht allenfalls für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr die Erfüllung vorgesehenen Störungsbehebungs- termine werden entsprechend der Dauer der Einwirkung der vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenvertretenden Umstände erstreckt.

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Samples: promedix-it.ch

Haftung. Die Bank Der Betreiber haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung sowie für Schäden, wenn die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Eine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste, Diebstahl oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die in Zusammenhang mit der Kunde Nutzung des Platzes entstehen, einschließlich Schä- den und Verluste, die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hataus der Natur herrühren können, wie Baumfrüchte, Insekten, Astwerk usw. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftetist ausgeschlossen. Beeinflus- sung durch höhere Gewalt, z.B. in Fällen Wetter, Streik, schließt jede Haftung aus. Der Betreiber haftet ferner nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom-, Öl- und Gasversorgung entstehen oder für Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet der Betreiber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campinggelände befindlichen Anlagen oder Geräte entstehen, dies gilt auch für außer Betrieb geratene oder außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Betreiber. Ein Betreten des VorsatzesCampingplatzes ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung ge- stattet. Das Befahren und Begehen des Campingplatzes außerhalb der Saison erfolgt auf eigene Gefahr unter Ausschluss jegli- cher Haftung des Betreibers. Schäden, die während des Aufenthaltes durch den Xxxx selbst oder dessen Begleitpersonen verur- sacht werden, sind dem Betreiber umgehend mitzuteilen und mit Ausnahme der groben FahrlässigkeitBeweisführung des Nichtverschuldens zu erset- zen. Für alle Schäden, die durch defekte Elektrogeräte des Campinggastes oder falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage bzw. die unsachgemäße Bedienung bzw. Nutzung der Stromverteileranlage (inkl. Schäden durch unsach- gemäße Stromverlängerungen) entstehen, haftet der Campinggast selbst gegenüber geschädigten Dritten. Soweit Haftungsaus- schlüsse gesetzlich unzulässig sind, ist eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenGesundheit.

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Samples: irp.cdn-website.com

Haftung. Die Bank Ergänzend zu B Nr. 6) dieser AGB bemüht sich der Verlag, den Zugang zu einem App-Bundles und/oder App only Abonnements stets zur Verfügung zu halten. Sollte aufgrund von Leitungsstörungen im Internet oder als Folge höherer Gewalt oder als Folge von Arbeitskampfmaßnahmen ein App-Bundles und/oder App only Abonnements nicht erscheinen können, besteht kein Anspruch auf Leistung, Minderung des Bezugspreises oder Schadensersatz. Im Falle vorübergehendender Bezugsunterbrechungen durch notwendige Wartungsarbeiten oder systembedingte Störungen des Internets bei Fremdprovidern oder fremden Nutzungsbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt bestehen keine Ansprüche auf Leistung, Minderung des Bezugspreises oder Schadensersatz. Wir übernehmen keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Onlineverbindung, sofern kein grob fahrlässiges oder Vorsätzliches Verhalten des Verlages oder seiner Erfüllungsgehilfen die Störung verursacht hat. Der Verlag haftet bei der Erfüllung im Falle von Schadenersatzansprüchen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Verlag haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. In diesem Falle ist die Haftung für Schädender Höhe nach auf den vorhersehbaren, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hattypischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichtenbleiben unberührt. Der Schadensersatzanspruch Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischenpersönliche Haftung der Mitarbeiter, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz Vertreter und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung Erfüllungsgehilfen des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenVerlages.

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Samples: newslettermds.de

Haftung. Die Bank haftet bei SoEasy verpflichtet sich zur professionellen und sorgfältigen Erbringung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur Leistungen gemäss dem vom Kunden unterschriebenem Dienstleistungsvertrag und den gültigen und aktuellen AGB. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst SoEasy für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur sich wie auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen jede Haftung für Schädendirekte und indirekte Schäden sowie Mangelfolgeschäden aus. Für von Dritten erstellte respektive bei Dritten abrufbare Inhalte ist SoEasy nicht verantwortlich. Für solche Inhalte kann SoEasy keine Zusicherung abgeben und auch keine Haftung und Gewährleistung für deren Richtigkeit, wenn der Kunde Vollständigkeit, Aktualität, Recht- oder Zweckmässigkeit, Verfügbarkeit und zeitgerechte Zustellung übernehmen. Es ist Sache des Kunden, die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz sich in seinem Besitze befindlichen Informatik-Anlagen und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nichtGeräte, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch welche für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischenSoEasy- Dienstleistungen benutzt werden, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse sowie die hierzu eingesetzten oder durch sonstige von ihr nicht die SoEasy Dienstleistungen erreichbaren Daten inklusive Programmdaten vor unbefugtem Zugriff, Viren, Angriffen jeglicher Art und Manipulation zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen habenschützen. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet kann für alle Schäden, welche bei SoEasy oder Dritten durch seine Benutzung der SoEasy Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden. Für die durch Folgen von Notrufen, welche aufgrund einer inkorrekten Standortangabe zu einer falschen Notrufzentrale weitergeleitet werden, ist der Kunde ausschliesslich und vollumfänglich haftbar. Kann SoEasy aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Naturereignissen von besonderer Intensität, Streik, Aufruhr, Krieg, Leistungsstörungen bei Dritten, unvorhergesehenen behördlichen Auflagen etc. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und Vertragserfüllung so lange aufgeschoben, als das Ereignis der PIN entstehenhöheren Gewalt andauert. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenEine Haftung von SoEasy ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

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Samples: soeasy-mobile.ch

Haftung. Die Bank Der Vermögensverwalter haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Vermögensverwalter haftet nicht für ein bestimmtes Ergebnis der Vermögensverwaltung oder für eine bestimmte Entwicklung der Vermögenswerte. Der Vermögensverwalter garantiert keine bestimmte Wertentwicklung und übernimmt nur ist dazu auch nicht in der Lage, weil die zukünftige Entwicklung eines Portfolios bzw. von Finanzinstrumenten stets ungewiss ist und teils starken Schwankungen unterliegen kann. Der Kunde entbindet den Vermögensverwalter von jeglicher Haftung für die vom Vermögensverwalter getroffenen Verfügungen und Maßnahmen, wie insbesondere die Auswahl von Finanzinstrumenten und den Zeitpunkt für deren Kauf oder Verkauf, für auftretende Kurs-, Währungs- und sonstige Vermögensverluste oder Wertminderungen. Der Kunde entbindet den Vermögensverwalter von jeglicher Haftung für die vom Kunden eigenmächtig – d.h. ohne Einvernehmen und vorherige Rücksprache mit dem Vermögensverwalter – getätigten Transaktionen auf dem Konto/Depot des Kunden bei der Depotbank sowie auch hinsichtlich allfälliger Geschäfte, die auf ausdrückliche Weisung des Kunden getätigt wurden. Die Haftung des Vermögensverwalters sowie sämtlicher für ihn handelnden Personen, wie insbesondere Geschäftsführer, Prokuristen, Gesellschafter, Arbeitnehmer, vertraglich gebundene Vermittler, freie Dienstnehmer bzw. Mitarbeiter sowie externe Berater, Auftragnehmer, Sub-Auftragnehmer etc. (im Folgenden „Gehilfen“) für Schäden sowie Nachteile jeglicher Art, insbesondere aus dem Titel Schadenersatz, Gefährdungshaftung, Gewährleistung oder jeder sonstigen erdenklichen Rechtsgrundlage ist in jedem Fall mit einem maximalen Gesamtbetrag von höchstens EUR 10.000 (Euro zehntausend) begrenzt (Haftungshöchstbetrag). Eine Haftung für Folgeschäden, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen. Der Vermögensverwalter haftet nicht für entgangenen Gewinn des Kunden. Eine Haftung des Vermögensverwalters sowie seiner Gehilfen ist jedenfalls für sämtliche Schäden zur Gänze ausgeschlossen, die auf eine unrichtige, unvollständige, unzureichende oder irreführende bzw. missverständliche Informationserteilung und/oder Verletzung der Mitwirkungsobliegenheiten seitens des Kunden zurückzuführen sind. Eine Haftung des Vermögensverwalters sowie seiner Gehilfen ist weiters in allen Fällen jedenfalls insoweit ausgeschlossen, als der Kunde von anderer Seite, insbesondere von Versicherungen oder Kreditinstituten, einen Ersatz erhält oder die Möglichkeit hat, einen Ersatz geltend zu machen. In jedem Fall ist die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch Vermögensverwalters auf den vertragsty- pischen, typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank Vertragsparteien vereinbaren hiermit ausdrücklich die Obliegenheit des Kunden, sämtliche seitens des Vermögensverwalters übergebenen bzw. online bzw. elektronisch zur Verfügung gestellten bzw. zugänglich gemachten Dokumente und Informationen tatsächlich vollständig zu lesen und sich im Fall von Fragen und/oder Unklarheiten eigeninitiativ und unaufgefordert mit dem Vermögensverwalter in Verbindung zu setzen und die Beantwortung sämtlicher Fragen bzw. Ausräumung sämtlicher Unklarheiten zu fordern. Für den Fall, dass der Kunde gegen diese Obliegenheit verstößt, wird jegliche Haftung seitens des Vermögensverwalters einvernehmlich ausgeschlossen. Der Kunde erklärt in diesem Zusammenhang, insbesondere ein Muster des gegenständlichen Vertrags sowie das Anlegerprofil, die Anlagerichtlinien, die Kundeninformationen samt Kosteninformationen, die Risikohinweise, die Rücktrittsrechte und die Datenschutzerklärung vom Vermögensverwalter (siehe Anhänge) rechtzeitig vor Vertragsabschluss bzw. vor der Abgabe seiner auf den Vertragsabschluss gerichteten Erklärung in Papierform bzw. auf einem dauerhaften Datenträger in elektronischer Form erhalten zu haben und in Hinblick auf diese Dokumente der in diesem Punkt genannten Obliegenheit des Kunden vor Vertragsabschluss vollumfänglich nachgekommen zu sein. Der Vermögensverwalter haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des WebportalsAnsprüche, die außerhalb des Einflus- bereichs sich aus dem nicht oder verspäteten Durchführen einer Order aufgrund von der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt jeweiligen Depotbank zurechenbaren oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis aufgrund von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert höherer Gewalt verursachten Systemausfällen bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasstSystemversagen/Systemfehler oder aufgrund einer fehlenden Liquidität an den Kapital- bzw. Der Kunde haftet Finanzmärkten ergeben. Eine Haftung für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und steuerliche Folgen der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangengegenständlichen Vermögensverwaltung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Samples: www.finabro.at

Haftung. Die 2.9.1 Haftung und Erstattungspflicht für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge: Wurde die Bezugskarte unter Verwendung personalisierter Sicherheitsmerkmale (PIN, Unterschrift) missbraucht, so dass der Zahlungsvorgang nicht autorisiert erfolgt ist und wurde dies durch den Karteninhaber in betrügerischer Absicht ermöglicht oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung seiner Pflichten, die ihn im Zusammenhang mit der sorgfältigen Verwahrung der Bezugskarte treffen, herbeigeführt, haftet der Karteninhaber der Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe den gesamten entstandenen Schaden. Bei leichter Fahrlässigkeit und übernimmt nur ist die Haftung für Schädendes Karteninhabers auf EUR 50,- begrenzt. Die Haftung des Karteninhabers entfällt zur Gänze, wenn der Kunde Verlust, der Diebstahl oder die ihm missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments für den Karteninhaber nicht bemerkbar war oder der Verlust durch einen Angestellten, Agenten, eine Zweigstelle der Bank oder eine Stelle, an die die Bank Tätigkeiten ausgelagert hat, verursacht wurde. Die Haftung des Karteninhabers entfällt ebenfalls, wenn die Bank keine starke Kundenauthentifizierung verwendet. Nach erfolgter Anzeige des Verlustes, des Diebstahls oder der missbräuchlichen bzw. sonstigen nicht autorisierten Nutzung der Bezugskarte besteht keine Haftung des Karteninhabers mehr, es sei denn er hat in betrügerischer Absicht gehandelt. Nicht autorisierte oder fehlerhafte Zahlungsvorgänge sind unverzüglich nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt deren Feststellung vom Karteninhaber der Bank zu melden. Der Karteninhaber kann jedenfalls dann eine Berichtigung bzw. Erstattung durch die Bank erwirken, wenn er die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs, jedoch spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung hiervon unterrichtet hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt Diese Befristungen gelten nicht, soweit wenn die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen dem Karteninhaber die Kontoauszüge (gem. Punkt 4. des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung Infoblatts für Kunden) nicht mitgeteilt oder zugänglich gemacht hat. Andere Ansprüche des Lebens, Karteninhabers auf Berichtigung des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wirdXxxxxx bleiben jedenfalls unberührt. Die Bank haftet muss dem Karteninhaber den Betrag der nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr autorisierten Zahlung nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dannerstatten, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet berechtigte Gründe für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangeneinen Betrugsverdacht vorliegen.

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Samples: www.santanderconsumer.at

Haftung. Die Bank haftet o Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen Vermögensschäden nur für in Fällen von Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur oder grober Fahrlässigkeit. o Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haft- pflichtversicherung. o Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. o Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen. o Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen. o Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedie- nungs- und Herstellervorschriften, fehlerhafter Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen. o Wenn und soweit der Kunde für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischenwir haften, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen Versicherungsleistungen durch eine eigene oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. StreikHaftpflichtversicherung, AussperrungKasko, VerkehrsstörungTransport und andere) in Anspruch nehmen kann, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehenverpflichtet sich der Kunde zur Inan- spruchnahme der Versicherungsleistung. Insoweit beschränkt sich unsere Haftung auf die Nachteile, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen die dem Kunden durch die Inanspruchnahme die- ser Versicherung entstehen (z.B. Telefonhöhere Versicherungsprämie). - Datenschutz / -verlust o Im Zuge von Reparatur- oder Servicearbeiten erfolgt auf Grund des Einsatzes elektronischer Diagnosegeräte (Onboard-Diagnose, Internetu.a.) die Speiche- rung sowie der Austausch individueller Kundendaten mit dem Hersteller und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des WebportalsDritten. o Dabei können individuelle Daten (z.B: Telefonnummer, individuelle Fahrzeug- und Reisedaten) verloren gehen. o Der Kunde nimmt dies ausdrücklich und zustimmend zur Kenntnis. - Salvatorische Klausel o Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. o Der unternehmerische Kunde und auch wir verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Er- satzregelung zu treffen, die außerhalb des Einflus- bereichs dem wirtschaftlichen Ergebnis der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenunwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

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Samples: www.renault-zehentner.at

Haftung. Die Bank SwissSign haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet gegenüber dem Endbenutzer für alle Schäden, die sie verursacht, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden betrifft. Die Haftung für leichte Fahr- lässigkeit ist ausgeschlossen. Für Personenschäden haftet SwissSign für jedes Verschul- den. SwissSign haftet für das Verhalten ihrer Hilfspersonen so- wie beigezogener Dritter (z.B. Subunternehmer, Zulieferan- ten) wie für ihr eigenes. Im Zusammenhang mit qualifizierten elektronischen Unter- schriften richtet sich die Haftung zusätzlich nach den ein- schlägigen Bestimmungen des ZertES. Jede darüberhin- ausgehende Haftung wird soweit gesetzlich zulässig weg- bedungen. So insbesondere in den folgenden Fällen: Die Haftung für das korrekte Funktionieren von Systemen Dritter, insbesondere die Haftung für durch den Endbenut- zer verwendete Hard- und Software oder für die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch Applikatio- nen des Webportals und der PIN entstehenSigning Service nutzenden Geschäftskunden sind ausgeschlossen. Er SwissSign haftet diesbezüglich auch nicht für alle NutzerSchäden, die durch ihn Zugang zum Webportal sich aus Ihrer Nicht- beachtung oder Überschreitung einer Nutzungsbeschrän- kung ergeben. SwissSign haftet nicht für die Gültigkeit von Geschäften, welche mit Hilfe von Zertifikaten abgeschlossen werden. SwissSign haftet soweit gesetzlich zulässig nicht für indi- rekte Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, Richtigkeit der Bank erlangenDaten, Drittschäden und entgangenen Umsatz und Gewinn sowie für sämtliche Vermögensschäden. SwissSign haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung auf Grund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz o- der teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche usw.), kriegerische Ereignisse, Aufruhr und un- vorhersehbare behördliche Restriktionen (z.B. auf Grund von Pandemien).

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Samples: repository.swisssign.com

Haftung. Die Bank haftet ADJUTANTEN verpflichten sich, Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt und im Interesse des Kunden auszuführen, insbesondere überlassene Unterlagen, Texte, Bilder etc. sorgfältig zu behandeln. Für Vermögens- und/oder Folgeschäden (auch bei Dritten) durch die erbrachten Leistungen haften die ADJUTANTEN nach Erbringung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz Leistungen nicht mehr. Im eigenen Interesse ist es Aufgabe und grobe Fahrlässigkeit Mitwirkungspflicht des Kunden, bei Lieferung der Leistung etwaige Vermögens- und übernimmt nur (Folge-)Schäden zu prüfen, abzuschätzen und zu dokumentieren sowie durch eine sofortige Reaktion eine Korrektur der Leistung schriftlich zu beantragen, um etwaige Schäden abzuwenden. Die Haftung der ADJUTANTEN ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Tritt ein Schadensereignis im Machtbereich eines Dritten (Netzbetreiber, Zulieferer etc.) ein, so haften die ADJUTANTEN aufgrund des zwischen Dritten und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages nicht. In allen Fällen, in denen es gesetzlich zulässig ist, ist die Haftung für Schädender ADJUTANTEN auf den Betrag begrenzt, wenn den der Kunde für die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt erbrachte (Teil-)Dienstleistung zu zahlen hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz ADJUTANTEN haften nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nichtAktualität gelieferter Informationen. Ebenso wenig haften die ADJUTANTEN dafür, soweit dass die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers Absender oder der Gesundheit gehaftet wirdEmpfänger sie rechtmäßig behandelt oder weiterverarbeitet. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere GewaltLiefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, Aufruhrdie außerhalb des Einfluss- bereiches der ADJUTANTEN liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.wie z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungbehördliche Anordnungen, Verfügungen von hoher Hand Ausfälle oder Störungen im In- oder Ausland entstehenBereich der Betreiber der physikalischen Netze, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. TelefonFeuer, Internet) Einbruch, Vandalismus, auch wenn Sie bei Dritten eintreten, haben die ADJUTANTEN auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Konzepte, Entwürfe, Texte, etc. entfällt jede Haftung der ADJUTANTEN. Die ADJUTANTEN haften nicht für die wettbewerbs- und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs marken- rechtliche Zulässigkeit der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank erbrachten Leistungen und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenderen Anwendungen.

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Samples: die-adjutanten.de

Haftung. Die Bank Der Verlag haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich un- erlaubter Handlung nur, soweit sie durch schuldhafte Verletzung vertragswesentlicher Pflichten erfüllt hat(sog. Die Haftungsbeschränkung Kardinalpflichten) durch den Verlag in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährden- den Weise verursacht werden oder auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Verlages zurückzuführen sind. Haftet der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch Verlag für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, ist jedoch die Haftung des Verlages auf den vertragsty- pischenvertragstypischen Schaden beschränkt, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und mit dessen Entstehen der Verlag bei Auftrag- serteilung aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Haftet der Verlag für grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht Geschäftsführer oder leitende Angestellte des Verlages sind, ist die Haftung des Verlages ebenfalls auf den vorgenannt- en Höchstbetrag begrenzt. Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen haftet der Verlag nicht, sofern diese nicht auf Vor- satz oder grobe Fahrlässigkeit von Geschäftsführern oder leitenden Angestellten des Verlages zu- rückzuführen sind. Der vorstehende Ausschluss oder die Begrenzung von Ansprüchen gilt auch für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte des Verlages. Eine Haftung des Verlages wegen der Verletzung Per- sonenschäden, Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Keine Ansprüche des LebensAuftraggebers bestehen für den Fall, des Kör- pers dass die Nichtverfügbarkeit auf Arbeiten oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere GewaltWartungsaufgaben beruht, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand die lediglich im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen Interesse des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenAuftraggebers erfolgen.

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Samples: www.muh.bayern

Haftung. Die Bank haftet bei Eine Haftung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und EWH im Zusammenhang mit der Gegenstandslosigkeit einer Anmeldung ist in jedem Fall ausgeschlossen. Für unsachgemässe Installation von Zugangsgeräten übernimmt nur die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hatEWH keine Haftung. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz EWH kann nur den technischen Zugang zu den Angeboten dritter Anbieter vermitteln. Für den Inhalt, die Richtigkeit und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für Verfügbarkeit dieser Angebote kann die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wirdEWH keine Haftung übernehmen. Die Bank EWH haftet nicht für Schäden durch höhere Gewaltdas Verhalten von Kunden, Aufruhrfür andere Anbieter, Kriegs- deren Kunden und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, anderen Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst-Benutzern. Der Kunde haftet für alle Schäden, die der EWH oder Dritten durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch Beschädigung der Zugangsgeräte oder durch widerrechtliche Benützung der Dienstleistungen der EWH ent- stehen. Die Versicherung der Zugangsgeräte ist Sache des Webportals und Kunden, der PIN entstehenfür Verlust oder Beschädi- gung (Diebstahl, Wasser, Feuer, Blitzschlag etc.) haftet. Er haftet diesbezüglich auch für Kommt ein oder kommen alle NutzerZu- gangsgeräte durch Diebstahl abhanden, so hat der Kunde die Pflicht, den Diebstahl unver- züglich der EWH zu melden sowie einen entsprechenden Polizeirapport beizubringen. Im Falle der Kündigung des Vertrages durch ihn den Grundeigentümer als Vermieter wird allfäl- ligen Mietern in der angeschlossenen Liegenschaft der Zugang zum Webportal Kommunikationsnetz der Bank erlangenEWH unterbunden. Der Grundeigentümer haftet für die daraus entstehenden Forderun- gen auf Grund des Wegfalles der verschiedenen Dienstleistungen der EWH zugunsten der Mieter. Es ist Sache des Mieters, sich mit dem Grundeigentümer auseinanderzusetzen. Die EWH behält sich das Recht vor, Regress auf den Grundeigentümer zu nehmen. In jedem Falle sind die Bestimmungen von Ziffer G 5 und 8 der AGB massgebend und gehen vor.

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Samples: cdn2.hubspot.net

Haftung. (1.) Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wur- de, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Bank Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflich- ten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abge- schlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen Verkäufer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftetetwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. in Fällen höhere Versicherungsprämien oder Zins- nachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Ist der Käufer eine juristische Person des Vorsatzesöffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der groben Fahrlässigkeitbei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes Schadenersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, wegen Verletzung gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für einen Scha- den, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahr- lässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des LebensVerkäufers, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet ferner nicht für Schäden einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in eine vom Käufer für den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenbetref- fenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.

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Samples: www.trailercenter-nord.de

Haftung. Die Bank Der Messeveranstalter haftet bei für Körperschäden (Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit), die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung Messeveranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, sowie für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nichteiner vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Messeveranstalters, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers seiner gesetzlichen Vertreter oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher VertragspflichtenErfüllungsgehilfen beru- hen. Der Schadensersatzanspruch Messeveranstalter haftet darüber hinaus für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung von Kardinal- pflichten durch den Messeveranstalter, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesen Fällen haftet der Messeveranstalter nur, wenn es sich bei den Schä- den um typische Schäden und nicht um Folgeschäden han- delt, und dann auch nur bis zur Höhe der fünffachen Summe des Beteiligungspreises, höchstens jedoch bis 000.000 € je Schadensfall; diese Haftungsbegrenzung gilt nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Personen des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Gegenüber Ausstellern/Mitausstellern, die Missachtung dieser Bedin- gungen Unternehmer, juris- tische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-recht- liche Sondervermögen sind, haftet der Messeveranstalter für Schäden und insbesondere bei zweck- Verluste an dem von dem Aussteller/Mitaussteller eingebrachten Gut sowie an der Standeinrichtung in keinem Fall. Hierbei ist es unbeachtlich, ob die Schäden und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und Verluste vor, während oder nach der PIN Messe entstehen. Er haftet diesbezüglich Das Gleiche gilt für die von den Ausstellern, Mitausstellern, Angestellten oder Beauftragten im Messegelände abgestellten Fahrzeuge. In Deutschland gelten auch für alle Nutzerwährend der Laufzeit sowie während der Aufbau- und Abbauzeiten der Insights-X die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes. Der Aussteller sowie Mitaussteller verpflichten sich, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenBestimmungen des Mindestlohngesetzes, soweit gesetzlich geschuldet, einzuhal- ten und die Spielwarenmesse eG insofern von jeder Haftung freizustellen, sollten Dritte die Spielwarenmesse eG ganz oder auch nur anteilig in Anspruch nehmen. Die vorstehende Haf- tungsregelung gilt im Übrigen entsprechend.

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Samples: www.insights-x.com

Haftung. Die Bank haftet Ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsschluss, sonstiger Pflicht- verletzungen oder unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die UPON GmbH als auch gegen die Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nichtUPON GmbH ausgeschlossen, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, nicht vorsätzli- ches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Diese Beschränkung gilt nicht im Falle der groben Fahrlässigkeit, wegen schuld- haften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen wenn die Verletzung ei- ner wesentlichen Vertragspflicht vorliegt. Im letztgenannten Fall ist die Haftung jedoch auf die vertragstypischen, voraussehbaren Schäden begrenzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie al- len Aufwendungen, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichtenunzulässigen Verwendung von Materialien, Inhalten oder Do- mains beruhen, stellt der Kunde die UPON GmbH frei. Der Schadensersatzanspruch • Wird aufgrund einer Mangelanzeige durch den Kunden der UPON GmbH im Wege einer Über- prüfung festgestellt, dass der Mangel durch den Kunden selbst verursacht wurde, ist dieser verpflichtet, die für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Überprüfung aufgewendete Zeit entsprechend der üblichen Stundens- ätze als Schaden zu begleichen. • Nach Fertigstellung der Webseite und Übergabe an den Kunden übernimmt die UPON GmbH keine Haftung für die zukünftige Funktionalität. Für Änderungen und daraus resultierende Be- schädigungen der Website, durchgeführt vom Kunden oder Dritten, übernimmt die UPON GmbH keine Haftung. • Die UPON GmbH übernimmt keine Haftung für die Sicherheit vor Angriffen Dritter (Hackingan- griffen) und daraus erfolgender Schäden. • Die UPON GmbH ist jedoch auf den vertragsty- pischennicht verpflichtet Daten, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen die der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder Wiederherstellung der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand Website im In- oder Ausland entstehenFalle einer Beschädigung dienen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefonzu speichern und dem Kunden zur Verfügung zu stellen, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat solange der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN keine etwaigen Leistungen (beispielsweise Update-Service) gebucht hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangen.

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Samples: www.upon-onlinemarketing.de

Haftung. Die Bank haftet Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten können, so- weit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und einschließlich des Messstellenbetriebshan- delt, Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 StromGVV gegen den Netzbetreiber bzw. den Mess- stellen- betreiber geltend gemacht werden. Nähere Angaben zum Netzbetreiber und zum Messstellenbetreiber erhält der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz Kunde mit der Auftragsbestätigung. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung für Schädeneinschließlich des Messstellenbetriebs handelt, das Gemeindewerk Hördt von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch, wenn das Gemeindewerk Hördt an der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hatStromlieferung auf- grund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung dem Gemeindewerk Hördt nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank Das gilt nicht, soweit wenn die Bank zwin- gend haftetUn- terbrechung auf unberechtigten Maßnahmen des Gemeindewerk Hördt beruht, z.B. beispielsweise bei unberechtigter Unterbrechung der Stromversorgung. Bei in Fällen des Vorsatzes, der groben sonstiger Weise verursachten Schäden haften das Gemeinde- werk Hördt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen auch ihrer Erfül- lungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften das Gemeindewerk Hördt undihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichteneiner wesentlichen Ver- tragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertrags- schluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Der Schadensersatzanspruch für Wesentli- che Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Ver-trag prägt und auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wirdKunde vertrauen darf. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen Bestimmungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenPro- dukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

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Samples: www.gemeindewerke-ruelzheim.de

Haftung. SWISSSIGN haftet gegenüber dem KUNDEN für alle von ihr verursachten Schäden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden betrifft. Die Bank Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Gegenüber Dritten gelten die Haftungsvorschriften der CP/CPS. SWISSSIGN haftet bei weder für das ordentliche Funktionieren von Systemen Dritter, so insbesondere des Internets, noch für die vom KUNDEN oder TEILNEHMER verwendeten Systeme und Software. Der KUNDE und der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung TEILNEHMER haften gegenüber der SWISSSIGN für Schäden, wenn die in irgendeiner Form auf die Nicht- oder Schlechterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zurückzuführen sind, sofern er nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Der KUNDE verpflichtet sich, SWISSSIGN von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hatvertrags- bzw. rechtswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung der Zertifikatsdienstleistung durch den KUNDEN und/oder TEILNEHMER resultieren. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz Freistellung umfasst auch die Verpflichtung, SWISSSIGN von Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichts- und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank Anwaltskosten) vollständig freizustellen. Dies gilt nichtjedoch nur dann, soweit wenn SWISSSIGN den KUNDEN über die Bank zwin- gend haftetGeltendmachung etwaiger Ansprüche Dritter informiert, z.B. in Fällen Ansprüche nicht ohne Zustimmung des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher VertragspflichtenKUNDEN anerkennt und dem KUNDEN nach eigener Xxxx die Rechtsverteidigung überlässt. Der Schadensersatzanspruch Beide Parteien haften für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse das Verhalten ihrer Hilfspersonen sowie beigezogener Dritter (z.B. StreikSubunternehmer, AussperrungZulieferanten) wie für ihr eigenes. Bei Personenschäden haften die Parteien für jedes Verschulden. In keinem Fall haften die Parteien für indirekte Schäden, Verkehrsstörungfür mittelbare Schäden, Verfügungen von hoher Hand im In- für Folgeschäden, für Datenverlust, für Mehraufwand oder Ausland entstehenAnsprüche Dritter, für entgangenen Gewinn oder nicht realisierte Einsparungen sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen habenfür Schäden aus verspäteter Lieferung oder Leistung. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, nimmt die PIN nicht unverzüglich än- dert bzwgesetzliche Haftung des Inhabers eines Signaturschlüssels gemäss Art. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangen59a Schweizerisches Obligationenrecht zur Kenntnis.

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Samples: www.swisssign.com

Haftung. Die Bank Der Vermögensverwalter haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Vermögensverwalter haftet nicht für ein bestimmtes Ergebnis der Vermögensverwaltung oder für eine bestimmte Entwicklung der Vermögenswerte. Der Vermögensverwalter garantiert keine bestimmte Wertentwicklung und übernimmt nur ist dazu auch nicht in der Lage, weil die zukünftige Entwicklung eines Portfolios bzw. von Finanzinstrumenten stets ungewiss ist und teils starken Schwankungen unterliegen kann. Der Kunde entbindet den Vermögensverwalter von jeglicher Haftung für die vom Vermögensverwalter getroffenen Verfügungen und Maßnahmen, wie insbesondere die Auswahl von Finanzinstrumenten und den Zeitpunkt für deren Kauf oder Verkauf, für auftretende Kurs-, Währungs- und sonstige Vermögensverluste oder Wertminderungen. Der Kunde entbindet den Vermögensverwalter von jeglicher Haftung für die vom Kunden eigenmächtig – d.h. ohne Einvernehmen und vorherige Rücksprache mit dem Vermögensverwalter – getätigten Transaktionen auf dem Konto/Depot des Kunden bei der Depotbank sowie auch hinsichtlich allfälliger Geschäfte, die auf ausdrückliche Weisung des Kunden getätigt wurden. Die Haftung des Vermögensverwalters sowie sämtlicher für ihn handelnden Personen, wie insbesondere Geschäftsführer, Prokuristen, Gesellschafter, Arbeitnehmer, vertraglich gebundene Vermittler, freie Dienstnehmer bzw. Mitarbeiter sowie externe Berater, Auftragnehmer, Sub-Auftragnehmer etc. (im Folgenden „Gehilfen“) für Schäden sowie Nachteile jeglicher Art, insbesondere aus dem Titel Schadenersatz, Gefährdungshaftung, Gewährleistung oder jeder sonstigen erdenklichen Rechtsgrundlage ist in jedem Fall mit einem maximalen Gesamtbetrag von höchstens EUR 10.000 (Euro zehntausend begrenzt (Haftungshöchstbetrag). Eine Haftung für Folgeschäden, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen. Der Vermögensverwalter haftet nicht für entgangenen Gewinn des Kunden. Eine Haftung des Vermögensverwalters sowie seiner Gehilfen ist jedenfalls für sämtliche Schäden zur Gänze ausgeschlossen, die auf eine unrichtige, unvollständige, unzureichende oder irreführende bzw. missverständliche Informationserteilung und/oder Verletzung der Mitwirkungsobliegenheiten seitens des Kunden zurückzuführen sind. Eine Haftung des Vermögensverwalters sowie seiner Gehilfen ist weiters in allen Fällen jedenfalls insoweit ausgeschlossen, als der Kunde von anderer Seite, insbesondere von Versicherungen oder Kreditinstituten, einen Ersatz erhält oder die Möglichkeit hat, einen Ersatz geltend zu machen. In jedem Fall ist die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch Vermögensverwalters auf den vertragsty- pischen, typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank Vertragsparteien vereinbaren hiermit ausdrücklich die Obliegenheit des Kunden, sämtliche seitens des Vermögensverwalters übergebenen bzw. online bzw. elektronisch zur Verfügung gestellten bzw. zugänglich gemachten Dokumente und Informationen tatsächlich vollständig zu lesen und sich im Fall von Fragen und/oder Unklarheiten eigeninitiativ und unaufgefordert mit dem Vermögensverwalter in Verbindung zu setzen und die Beantwortung sämtlicher Fragen bzw. Ausräumung sämtlicher Unklarheiten zu fordern. Für den Fall, dass der Kunde gegen diese Obliegenheit verstößt, wird jegliche Haftung seitens des Vermögensverwalters einvernehmlich ausgeschlossen. Der Kunde erklärt in diesem Zusammenhang, insbesondere ein Muster des gegenständlichen Vertrags sowie das Anlegerprofil, die Anlagerichtlinien, die Kundeninformationen samt Kosteninformationen, die Risikohinweise, die Rücktrittsrechte, und die Datenschutzerklärung vom Vermögensverwalter (siehe Anhänge) rechtzeitig vor Vertragsabschluss bzw. vor der Abgabe seiner auf den Vertragsabschluss gerichteten Erklärung in Papierform bzw. auf einem dauerhaften Datenträger in elektronischer Form erhalten zu haben und in Hinblick auf diese Dokumente der in diesem Punkt genannten Obliegenheit des Kunden vor Vertragsabschluss vollumfänglich nachgekommen zu sein. Der Kunde erklärt in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich seine Zustimmung zu den Ausführungsgrundsätzen zum Vertrag über die digitale Vermögensverwaltung (in den Kundeninformationen enthalten). Der Vermögensverwalter haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des WebportalsAnsprüche, die außerhalb des Einflus- bereichs sich aus dem nicht oder verspäteten Durchführen einer Order aufgrund von der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt jeweiligen Depotbank zurechenbaren oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis aufgrund von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert höherer Gewalt verursachten Systemausfällen bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasstSystemversagen/Systemfehler oder aufgrund einer fehlenden Liquidität an den Kapital- bzw. Der Kunde haftet Finanzmärkten ergeben. Eine Haftung für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und steuerliche Folgen der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangengegenständlichen Vermögensverwaltung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Samples: www.finabro.at

Haftung. Die Bank Tipps der Gesellschaft Knauf Insulation zum Produkt und/oder zur Anwendung des jeweiligen Produkts sind unverbindlich. Sie dienen nur als Orientierung und der Käufer kann auf deren Grundlage keine Rechte geltend machen. Knauf Insulation berät nach bestem Wissen und aufgrund der ihr zugänglichen Informationen. Ungeachtet des Tipps muss der Käufer allein einschätzen, ob die Produkte dem gewünschten Zweck entsprechen. Der Käufer hat zu überprüfen, ob ein Tipp zutrifft, bevor er ihn anwendet. Im Falle dass sich Knauf Insulation und der Käufer auf eine Garantie einigen, deckt sie nur das Rechtskonzept der „Vertragsverletzung“ ab, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Außer im Falle eines Vorsatzes oder einer Fahrlässigkeit der Gesellschaft Knauf Insulation, haftet bei Knauf Insulation für keine Unterlassungen, inadäquate Handlungen oder eine andere Rechtsgrundlage für den Schaden, den der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur Käufer erlitten hat oder erleiden könnte, unabhängig von der Schadensnatur, einschließlich Schaden, den der Käufer oder ein Dritter erlitten hat, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Schäden an Gegenständen im Eigentum des Käufers oder eines Dritten sowie irgendwelchen direkten, indirekten und/oder Folgeschaden, immateriellen Schaden, Betriebsverluste, Verluste infolge Betriebsunterbrechung, Gewinnentgang, Körperverletzung oder Umweltschaden. Außer im Falle eines Vorsatzes oder einer Fahrlässigkeit, wenn es festgestellt wird, dass Knauf Insulation neben oder anstatt der Bestimmungen dieser Allgemeinen Haftungsbedingungen verpflichtet ist, Schadensersatz zu leisten, beschränkt Knauf Insulation die Haftung für auf die vorhersehbaren Schäden, wenn deren Ersatz den vereinbarten Kaufpreis (exkl. MwSt.) im Höchstbetrag von 50.000 EUR nicht übertreffen darf. Der Käufer wird Knauf Insulation alle Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit dem Schadensersatz ersetzen, für welche die Haftung der Kunde die ihm Gesellschaft Knauf Insulation nach diesen Allgemeinen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hatausgeschlossen oder beschränkt ist. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz Des Weiteren wird der Käufer der Gesellschaft Knauf Insulation die Ansprüche Dritter hinsichtlich der Haftung für das Produkt ersetzen und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. zwar in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldenseinem Umfang, in welchem Umfang die Bank und dem der Kunde Anspruch den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und Betrag der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal maximalen Haftung der Bank erlangenGesellschaft Knauf Insulation gegenüber dem Käufer übertrifft.

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Samples: www.knaufinsulation-ts.com

Haftung. Die Bank DIG haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihr, ihren Organen, leitenden Angestellten oder Mitarbeitern verursachte Schäden. Xxxxxxx es sich um die Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar ist, das Fehlen zugesicher- ter Eigenschaften oder Personenschäden infolge unerlaubter Handlung, haftet DIG in jedem Fall zurechenbaren Verschuldens. DIG haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe grober Fahrlässigkeit und übernimmt nur unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, noch Leib oder Leben verletzt wurden, oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hatnicht auf einer Verletzung von Leib oder Leben beruhen, begrenzt auf den vertragstypischen Schaden und auf solche Schäden, die vorhersehbar waren; in jedem Fall höchstens aber auf die Summe von EURO 10.000. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank DI haftet nicht für mittelbare und Folgeschäden, insbesondere für Schäden an und Verlust von Daten sowie entgangenen Gewinn. Soweit DIG Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt, ist die Pflicht zum Ersatz entstandener Vermögensschäden bis zu einem Betrag von EURO12.500,00 je Nutzer beschränkt (§ 7 TKV). Die Haftung für Datenverlust wird auf das 3-fache der Kosten der Wie- derbeschaffung der verlorenen Daten begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Fall unberührt. Der Nutzer hält DIG von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die gegen DIG wegen der schuldhaften Verletzung von Rechten Dritter durch höhere Gewaltden Nutzer oder wegen eines schuldhaften gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des Nutzers gegen DIG geltend gemacht werden können. Der Nutzer haftet für den Schaden, Aufruhrder dadurch entsteht, Kriegs- dass durch sein fahrlässiges und Naturereignisse vorsätzliches Verhalten Dritte von dem/den Pass- wort(en) oder durch sonstige der/den Benutzerkennung(en) Kenntnis erhalten. Für von DIG über Dritte bezogene und an den Nutzer weiterveräußerte Daten gilt folgendes: DIG bietet keine Gewähr für die Vollständigkeit der von ihr nicht erteilten Auskünfte. Es kann insbesondere keine Gewähr für die Einsichtnahme behördlicher Register übernommen werden. Im übrigen sind Schadenersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter von DIG oder ihrer Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, oder der Schaden beruht auf der Verletzung einer Kardinalpflicht. DIG haftet der Höhe nach grundsätzlich nur auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens, maximal bis zu vertretende Vor- kommnisse EURO 10.000,00 pro Schadens- fall und pro Vertragsjahr auf EURO 50.000,00 beschränkt, unabhängig von der Anzahl der Schadensfälle. Alle vertraglichen Ansprüche gegen DIG einschließlich der Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, InternetMangelfolgeschäden) und aus Ver- schulden bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich Vertragsabschluss verjähren nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangensechs Monaten ab Auskunftserteilung.

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Samples: www.also.com

Haftung. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen Der Wachunternehmer hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, wonach Versicherungsschutz auf die gesetzliche Haftpflicht aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur dem Betrieb eines Bewachungsunternehmens, soweit es sich um die Haftung für Schädenim Bewachungsgewerbe üblichen Dienstleistungen handelt, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hatbesteht. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens Versicherungssumme bzw. der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher VertragspflichtenDeckungsumfang betragen € 1.500.000 pauschal für Personen u. Sachschäden. Der Schadensersatzanspruch Wachunternehmer haftet somit für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden seines Personals in Ausübung des Dienstes oder bei Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen etwa entstehen sollten, nur insoweit, als der Schaden durch den bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrag gedeckt ist; ausgenommen es besteht Leistungsfreiheit. Übernimmt das Wachunternehmen im Rahmen des Bewachungsvertrages andere, branchenfremde Dienstleistungen, wie z. Bsp. die Missachtung Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen oder ähnlichen Anlagen, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit der Organe bei der Ausführung dieser Bedin- gungen Dienstleistungen ganz ausgeschlossen. Bei Sachschäden haftet der Auftragnehmer nicht für den Neuwert, sondern lediglich für den Verkehrswert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses. Die Erledigung von Schadensfällen erfolgt durch die Versicherung. Rechnungsabzüge aus diesem Titel sind daher ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Wachunternehmen, dessen Mitarbeiter und insbesondere bei zweck- sonstige für die Eggendorfer Dienstleistungs GmbH handelnde Personen in dem Ausmaß Schad- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und klaglos zu halten, in welchem ein allfällig zu Recht bestehender Rechtsanspruch eines, vom gegenständlichen Vertrag betroffenen Dritten gegenüber der PIN entstehenEggendorfer Dienstleistungs GmbH die angeführten Haftungsbeschränkungen überschreitet. Er haftet diesbezüglich auch Die Beweispflicht für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangendas Verschulden trifft den Auftraggeber.

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Samples: www.bewachungsunternehmen.at

Haftung. Die Bank Bei der PartGmbB haftet bei nach § 8 Abs. 4 Satz 1 PartGG für Verbindlichkeiten der Erfüllung ihrer Verpflichtungen Partnerschaft aus diesen Bedin- gungen Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hatdas Gesellschaftsvermögen. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz das Gesellschaftsvermögen gilt jedoch nur für Schäden bzw. solche Verbindlichkeiten, die aus einer fehlerhaften Berufsausübung resultieren. Also nicht bei Haftung oder Ansprüchen z. B. aus Mietrecht, Arbeitsrecht/Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht oder bei Honorarforderungen von Subunternehmern. Auch können sich sogenannte deliktische Ansprüche unmittelbar gegen den handelnden Partner richten, z. B. in Fällen einer fahrlässigen Sachbeschädigung oder Körperverletzung oder im Rahmen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten gegenüber Dritten. Wobei diese Fälle oftmals von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt sind. Die Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen wegen fehlerhafter Berufsausübung besteht nur dann, wenn eine zu diesem Zweck durch Gesetz vorgegebene Berufshaftpflichtversicherung für die PartGmbB und grobe Fahrlässigkeit seitens die Partner abgeschlossen wurde und unterhalten wird. Siehe unten. Das bedeutet, dass die gesamte nach dem Unternehmensgegenstand der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftetPartGmbB oder faktisch von der Gesellschaft erbrachte berufliche Leistung ausreichend versichert sein muss, z.B. auch generalplanerische Leistungen oder projektbezogene Fachingenieurleistungen im Einzelfall, sofern diese von der Gesellschaft erbracht werden. Auch im Falle der Beauftragung von Subunternehmern durch die Gesellschaft. Besteht kein ausreichender Versicherungsschutz für die von der PartGmbB erbrachte Leistung, besteht die Gefahr, dass die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen nicht greift und die Gesellschafter persönlich haften. Auch bei einem Gesellschafterwechsel oder einer Neuaufnahme weiterer Gesellschafter sollte umgehend eine Anpassung der Berufshaftpflichtversicherung aus den oben bezeichneten Gründen erfolgen. Zudem ist erforderlich, dass die Gesellschaft im Außenverhältnis regelmäßig in Geschäftsunterlagen wie Briefbögen, Rechnungen, Visitenkarten, in der Signatur einer Mail oder in einer Homepage unter der im Partnerschaftsregister eingetragenen Firmierung auftritt, insbesondere unter Verwendung der haftungsbeschränkenden Zusätze wie „mit beschränkter Berufshaftung‘‘ oder „mbB‘‘ bzw. als „PartGmbB‘‘. Werden diese wesentlichen Namensbestandteile gegenüber Auftraggebern nicht geführt, kann dies nach Rechtsscheingrundsätzen dazu führen, dass die Gesellschafter persönlich wie Gesellschafter einer einfachen PartG oder gar einer GbR gesamtschuldnerisch haften. Nach § 2 a Abs. 4 ArchG muss für die PartGmbB und für die Partner eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit der Partner und der Angestellten ergebenden Haftpflichtgefahren abgeschlossen und für die Dauer der Eintragung der Gesellschaft in das Verzeichnis der Architektenpartnerschaften aufrechterhalten werden. Die Berufshaftpflichtversicherung muss eine fünfjährige Nachhaftung vorsehen. Die Mindesthaftpflichtversicherungssummen müssen für jeden einzelnen Versicherungsfall 1,5 Mio. € für Personenschäden und 000.000 € für sonstige Schäden umfassen. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den mit der Zahl der Partner vervielfachten Betrag der Mindestversicherungs- summe begrenzt werden, müssen jedoch mindestens den dreifachen Betrag der Mindestver- sicherungssumme erreichen (sogenannte Maximierung). Die Mindestversicherungssummen müssen somit mindestens dreifach im Versicherungsjahr zur Verfügung stehen, im Übrigen vervielfacht um die Zahl der Partner / Gesellschafter. Hat eine Gesellschaft somit mehr als drei Partner / Gesellschafter, müssen die Mindestversicherungssummen vier bis x-fach (je nach Anzahl der Gesellschafter) innerhalb eines Versicherungsjahres zur Verfügung stehen. Insbesondere bei der Aufnahme neuer Partner ist daher ggf. eine Anpassung der Berufshaftpflichtversicherung erforderlich, da ansonsten im Falle einer nicht ausreichenden Maximierung die PartGmbB keine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung unterhält und die rechtlichen Vorgaben für die PartGmbB nicht mehr erfüllt werden. Die Versicherungsbestätigung muss unter anderem die erforderlichen Versicherungssummen und die der Versicherung zugrunde liegenden berufsrechtlichen Vorschriften erkennen lassen. Siehe hierzu die Musterversicherungsbestätigung Ziffer 6. in diesem Merkblatt Der Partnerschaftsvertrag bedarf nach § 3 PartGG der Schriftform und muss mindestens den Namen und den Sitz der Partnerschaft, den Namen und den Vornamen sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf und den Wohnort jedes Partners und den Gegenstand der Partnerschaft enthalten. Weitere vertragliche Regelungen werden empfohlen. So z. B. eine Haftungsbegrenzungsklausel der Partner gegenüber der Partnerschaft im Innenverhältnis in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder da zum haftenden Gesellschaftsvermögen der Gesundheit oder wegen Partnerschaft auch Ansprüche der Verletzung wesentlicher VertragspflichtenGesellschaft gegen die eigenen Gesellschafter/Partner gehören. Der Schadensersatzanspruch Siehe z. B. § 10 Abs. 2 der Orientierungshilfe für den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. Die PartGmbB ist im Partnerschaftsregister bei dem zuständigen Amtsgericht anzumelden und einzutragen. Die Eintragung hat konstitutive Wirkung und ist für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Entstehung der PartGmbB erforderlich. Das Partnerschaftsregister ist jedoch auf den vertragsty- pischenein öffentliches Verzeichnis, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet welches elektronisch geführt wird. Es legt die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse einer Partnerschaft auf der Grundlage der Angaben der Partner offen und wird in Baden-Württemberg zentral bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm geführt. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen Eintragung in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldensdas Partnerschaftsregister ist mit allen Partnern beim Registergericht, in welchem Umfang dessen Bezirk sich der zukünftige Sitz der Partnergesellschaftsgesellschaft befindet, anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich elektronisch und muss in öffentlich beglaubigter Form, d.h. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz, eingereicht werden. Die öffentliche Beglaubigung und Anmeldung kann über einen Notar erfolgen. Die Anmeldung muss enthalten: - den Namen sowie den Sitz der Partnerschaft - den Gegenstand der Partnerschaft - den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum und den Wohnort jedes Partners - die Bank und Vertretungsmacht der Kunde Partner - den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert in der Partnerschaft ausgeübten freien Beruf bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasstBerufsbezeichnungen aller zur Partnerschaft gehörenden Berufe - eine Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 VVG (siehe oben unter „Berufshaftpflichtversicherung‘‘) - die Angabe der zuständigen Berufskammer (Architektenkammer). Weitere Informationen: xxx.xxxxxxx-xx.xx -- Suchbegriff: Partnerschaftsregister - Eintragung anmelden. Rechtsgrundlage für die Eintragung in das Register ist die Partnerschaftsregisterverordnung (PRV): xxx.xxxxxxx-xx-xxxxxxxx.xx/xxx/xxxxx.xxxx Die Registerdaten sind über das Internet abrufbar. Nähere Informationen über die elektronischen Register und die Web-Auskunft im Justizportal Baden-Württemberg xxx.xxxxxxxxxxxx-xx.xx > SERVICE > Online-Dienste > Elektronisches Handelsregister Die Voraussetzungen der Eintragung müssen im Einzelnen nachgewiesen werden: - Es muss mindestens ein Gesellschafter der Partnerschaft berechtigt sein, als Mitglied der Architektenkammer eine der geschützten Berufsbezeichnungen nach dem ArchG zu führen. - Die Eintragung der Partnerschaft in das Verzeichnis setzt voraus, dass die für die Mitglieder der Architektenkammer geltenden Berufspflichten von der Partnerschaft beachtet werden. Dies ist im Partnerschaftsvertrag zu regeln. - Die nach § 2 a Abs. 4 ArchG erforderliche Berufshaftpflichtversicherung muss durch eine ausreichende Versicherungsbescheinigung nachgewiesen werden (siehe oben unter „Berufshaftpflichtversicherung‘‘). Der Kunde haftet für alle SchädenAntrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Partnerschaften ist unter Nachweisführung der Anmeldung zum Partnerschaftsregister schriftlich bei der Architektenkammer zu stellen und muss Angaben enthalten über Familienname, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen Vorname, Geburtsname, Beruf und insbesondere bei zweck- Berufs- bezeichnung der Partner. Eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Partnerschaftsvertrages sowie der Nachweis einer § 2a Abs. 3 Satz 1 bis 3 und systemwidrigem Gebrauch Abs. 4 des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenArchitektengesetzes entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung sind dem Antrag beizulegen.

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Samples: www.akbw.de

Haftung. Die Bank Der Veranstalter haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. Der Veranstalter haftet, unter Vorbehalt der Regelung bei Pauschalreisen, in jedem Fall nur bis zur Höhe des bezahlten Aktivitätspreises und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur den unmittelbaren Schaden. Bei Pauschalreisen ist die Haftung des Veranstalters für SchädenSach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind. Für Handlungen des Aktivitätsleiters haftet der Veranstalter nur, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. dieser in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher VertragspflichtenVerrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handelt. Der Schadensersatzanspruch Veranstalter übernimmt für seine Kunden die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischenVermittlung von Produkten und Leistungen anderer Aktivitäts-Veranstalter. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann, vorhersehbaren Schaden begrenztunter Vorbehalt der Regelung für Pauschalreisen, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder wegen andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, Aufruhrkriegerische Ereignisse, Kriegs- Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und Naturereignisse behördliche Anordnungen. Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen. Werden die Weisungen des Veranstalters oder durch sonstige von ihr seiner Hilfspersonen nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streikbefolgt, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen entfällt jegliche Haftung seitens des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenVeranstalters.

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Samples: assets.ctfassets.net

Haftung. Die Bank Fruitjuicer haftet für direkte Schäden, die Fruitjuicer bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur sei- ner vertraglichen Pflichten schuldhaft verursacht hat. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch von Fruitjuicer pro Schadens- ereignis jeweils auf den vertragsty- pischenGegenwert der erbrachten Leistung, vorhersehbaren Schaden begrenztim Maximum bis zur Höhe der Vertragssumme. Weitere Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich wegbedungen. Insbesondere übernimmt Fruitjuicer keine Haftung für indirekten, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen mittel- baren oder wegen Folgeschaden wie entgangenen Gewinn, Verdienstausfall oder Schäden Dritter sowie für Personen, die im Auftrag des Kunden zur Erfüllung der Verletzung vertraglichen Pflichten beigezogen wurden etc. sowie An- sprüche Dritter oder Schäden aus der Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des LebensKunden. Im Übrigen, insbesondere für Personen- schäden, gelten die Bestimmungen des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wirdObligationenrechts (OR). Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere GewaltWird die Leistung trotz aller Sorgfalt auf Grund von höherer Gewalt wie Naturereignissen, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrungunvorhergesehenen behördlichen Restriktio- nen, VerkehrsstörungStromausfall oder andere unvorhersehbare, Verfügungen unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse ausserhalb des Einflusses von hoher Hand im In- oder Ausland entstehenFruitjuicer verunmöglicht, sowie dadurch entstehende Störungen so kann Fruitjuicer in Absprache mit dem Kunden den technischen Systemen (z.B. TelefonTer- min der Vertragserfüllung dem Ereignis entsprechend hinausschieben, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs sofern dies von der Bank liegenArt der Leistungserbringung möglich ist. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, Von Fruit- juicer bereits erbrachte Leistungen werden in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden jedem Falle zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst100% in Rechnung gestellt. Der Kunde haftet gegenüber Fruitjuicer für alle SchädenSchäden die dadurch ent- stehen, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen dass sich Produktionsequipen aufgrund des Auftrages erhöhten Risiken und insbesondere Gefahren aussetzen müssen, wie bspw. bei zweck- inneren Unru- hen, Demonstrationen, Krawallen oder Reisen in Krisengebiete etc., sofern dies ohne vorgängige Information und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und Einverständnis der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenbetroffe- nen Produktionsequipen erfolgt.

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Samples: fruitjuicer.ch

Haftung. Die Bank (1) nwi haftet bei nach den gesetzlichen Vorschriften nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für den Fall der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hatgesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von nwi. Die Haftungsbeschränkung Schadensersatzhaftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nichtden vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, nwi keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorgeworfen werden kann. (2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorgenannten Haftungsausschlüssen und Beschränkungen unberührt. Für den Verlust von Daten und/oder wegen Programmen haftet nwi nur in Höhe des Aufwandes, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichtenentsteht, wenn der Auftraggeber geschäftsübliche Datensicherung durchgeführt und dadurch sichergestellt hat, dass verloren gegangene Daten in vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. Der Schadensersatzanspruch Die Haftung für solche Schäden ist summenmäßig beschränkt auf höchstens € 1.000,- je Schadensereignis. Ansprüche des Auftragsgebers, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch nicht auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen einem zurechenbaren vorsätzlichen oder wegen der grobfahrlässigen Verhalten oder einer Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder Körpers und der Gesundheit gehaftet wirdberuhen, verjähren innerhalb eines Jahres. Die Bank (3) nwi haftet nicht für Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass es durch fehlerhafte Daten, die auf Störungen in den Datenleitungen zurückgehen, und/oder Fehler, die auf der Speicherung und/oder Verarbeitung in anderen Datenverarbeitungssystemen beruhen, zu Störungen kommt. (4) nwi haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von anderen Datenanbietern (z.B. wie Bundesanzeiger Verlag, Daten anderer Kreditinstitute) übermittelten Daten und Informationen. (5) nwi haftet nicht für die Schlecht-, Nichterfüllung oder die verzögerte Erfüllung seiner Mitwirkungs- und/ oder Vertragsverpflichtungen, wenn diese auf ein unvorhergesehenes Ereignis (z.B. höhere Gewalt, Aufruhreinschließlich Streik) zurückzuführen sind, Kriegs- welches außerhalb seines Einflusses liegt. In einem solchen Fall wird nwi seine Vertragspartner sofort vom Eintritt der höheren Gewalt und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse ihrer Ursachen benachrichtigen. Termine und Fristen verlängern sich um eine angemessene Zeitspanne. (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet6) nwi rät seinem Auftraggeber zum Schutz gegen die Folgen vorstehender Haftungsausschlüsse und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals- begrenzungen, die außerhalb des Einflus- bereichs entsprechenden Risiken - soweit möglich - durch den Abschluss entsprechender Versicherungsverträge abzudecken. (7) Der Beginn der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt Verjährung richtet sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen habengesetzlichen Vorschriften. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangen11.

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Samples: www.i-tms.de

Haftung. Die Bank Es gilt das dreistufige Haftungsmodell des Bundesarbeitsgerichtes. Demnach haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet Nutzer für alle Schäden, die er dem mobilen Endgerät oder den Datenträgern bei der dienstlichen Nutzung, insbesondere durch Zerstören, Beschädigen, Unbrauchbarmachen, Beseitigen oder Verändern, in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise zugefügt hat, in vollem Umfang. Für Schäden bei einer privaten Nutzung haftet der Mitarbeiter in jedem Fall selbst. Bei mittlerer Fahrlässigkeit haftet der Nutzer anteilig. Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Nutzer nicht. Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn eine besonders schwerwiegende und auch subjektiv unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, wenn der Nutzer diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die jedem eingeleuchtet hätte. Bei der mittleren Fahrlässigkeit wird der Haftungsanteil unter Berücksichtigung aller Umstände bestimmt. Leichteste Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn es sich um geringfügige und leicht entschuldbare Pflichtwidrigkeiten handelt, die jedem Mitarbeiter unterlaufen können. Soweit Schäden durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch Versicherung vollständig abgedeckt werden, entfällt eine Haftung des Webportals und der PIN entstehenMitarbeiters. Er haftet diesbezüglich auch für alle NutzerSämtliche Daten auf dem mobilen Endgerät oder auf sonstigen Datenträgern, die durch ihn Zugang zum Webportal in diesem Zusammenhang seitens der Bank erlangenzur Verfügung gestellt wurden, unterliegen den Vorschriften der einschlägigen Datenschutzgesetze, wie z.B. dem BDSG. Bei Verletzung dieser Vorschriften durch den Nutzer behält sich die Bank zivil- und strafrechtliche Schritte vor. Der Nutzer verpflichtet sich, das ihm überlassene mobile Endgerät sorgsam zu behandeln, aufzubewahren und zu pflegen sowie vor vermeidbaren Schäden zu bewahren.

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Samples: www.jekelpartner.de

Haftung. CPO HANSER SERVICE leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen – gleich aus wel- chem Rechtsgrund – (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäfts-ähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung) nur in folgendem Umfang: - die Haftung bei Vorsatz ist unbeschränkt; - bei grober Fahrlässigkeit haftet CPO HANSER SERVICE in Höhe des typischen und bei Vertrags- schluss vorhersehbaren Schadens; - bei nicht grob fahrlässiger Verletzung einer Kardinalspflicht (Kardinalspflichten sind solche Pflich- ten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermögli- chen, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet), haftet CPO HANSER SERVICE in Hö- he des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit und bei zwingenden Ansprüchen aus dem Produkt- haftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen. Die Bank haftet vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen von CPO HANSER SERVICE. Etwaige Ersatzansprüche der CPO HANSER SERVICE gegenüber Dritten werden, soweit diesbezüglich Ansprüche des Ausstellers gegenüber CPO HANSER SERVICE bestehen, im Voraus an den Aussteller abgetreten. Der Aussteller nimmt diese Abtretung im Voraus an. CPO HANSER SERVICE verpflichtet sich, den Aussteller bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm Geltendmachung seiner berechtigten Ersatzansprüche nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht Kräften zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenunterstützen.

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Samples: www.deutscher-pflegetag.de

Haftung. Die Bank haftet Wir haften bei schuldhafter vertraglicher Pflichtverletzung (z. B. bei Nichterfüllung der Erfüllung Lieferpflicht oder ungenauer oder verspäteter Abrechnung) für dadurch entstandene Schäden nach Maßgabe der nachfolgenden Haftungs-Regelungen. Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregel- mäßigkeiten in der Energieversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber (§ 18 NAV/NDAV bzw. Rege- lungen im Netzanschluss-/ Anschlussnutzungsvertrag des Kunden) und soweit es sich um Schäden durch Unterbrechung oder Unregel- mäßigkeiten des Messstellenbetriebs handelt, gegenüber dem Messstellenbetreiber (entsprechend § 18 NAV/NDAV) geltend zu machen. Wenn Sie dies wünschen, werden wir unverzüglich über die mit der Schadensverursachung zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie uns bekannt sind oder von uns in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung der Vertragspartner sowie ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft ver- ursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz und oder grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung für Schäden, wenn herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten). Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für , welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch Haftung auf den vertragsty- pischenSchaden, vorhersehbaren Schaden begrenztden der haftende Vertragspartner bei Allgemeine Geschäftsbedingungen für L-Strom.AMPERE der Stadtwerke Leipzig GmbH Seite 3 von 4 Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertrags- verletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Um- stände, soweit die er kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müs- sen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfül- lungsgehilfen (nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wirdGesundheitsschäden. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen geschädigte Partei hat der anderen Partei einen Schaden unver- züglich mitzuteilen. Die Bestimmungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenProdukthaftungsgesetzes bleiben unbe- rührt.

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Samples: www.l-strom-ampere.de

Haftung. Die Bank haftet 5.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hatpersönliche Haftung ihrer „Leute“. 5.2 Die Haftungsbeschränkung Agentur wird den Kunden rechtzeitig auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen für sie erkennbare rechtliche Risiken des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers Inhalts oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher VertragspflichtenGestaltung geplanter Werbemaßnahmen hinweisen. Der Schadensersatzanspruch Erachtet die Agentur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen Realisierung der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse Maßnahmen eine rechtliche (z.B. Streikwettbewerbsrechtliche) Prüfung durch eine besonders sachkundige Person für erforderlich, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in so hat sie den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegenKunden darauf hinzuweisen. Hat die Agentur auf Bedenken hingewiesen und besteht der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragengleichwohl auf der Realisierung der Werbemaßnahme, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang so haftet die Bank Agentur nicht für daraus resultierende Nachteile und der Kunde den Schaden zu tragen habenRisiken. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dannhält die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos. Dessen ungeachtet haftet die Agentur nicht für die in Werbemaßnahmen enthaltenen Sachangaben über Produkte des Kunden oder die urheber-, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt muster-, marken- oder er bei Verdachtkennzeichenrechtliche Schutzfähigkeit der im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Ideen, dass eine andere Person Vorschläge, Konzepte, Entwürfe etc. (siehe Punkt 10. und 13. AGB), es sei denn, diese Schutzfähigkeit wurde ausdrücklich Vertragsinhalt. 5.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzwdes Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasstSchadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangen6.

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Samples: www.wko.at

Haftung. 9.1 Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Bank Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinen Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftragnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedin- gungen nur Auftragserteilung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Abnahme oder – bei Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen – nach Ablieferung des Auftragsgegenstandes Schadenersatzansprüche wegen Sachmängel geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und übernimmt nur die Haftung für Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Bank gilt nicht, soweit die Bank zwin- gend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzeseinen Schaden, der groben Fahrlässigkeitgrob fahrlässig verursacht wurde, wegen Verletzung nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des LebensAuftragnehmers, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty- pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bank haftet ferner nicht für Schäden einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vor- kommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland entstehen, sowie dadurch entstehende Störungen in eine vom Auftraggeber für den technischen Systemen (z.B. Telefon, Internet) und bei ein- tretenden Funktionsstörungen des Webportals, die außerhalb des Einflus- bereichs der Bank liegen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die Bank und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten insbesondere dann, wenn er seine PIN einer weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seiner PIN hat, die PIN nicht unverzüglich än- dert bzw. die Sperre des betreffenden Xxxxxx nicht veranlasst. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Missachtung dieser Bedin- gungen und insbesondere bei zweck- und systemwidrigem Gebrauch des Webportals und der PIN entstehen. Er haftet diesbezüglich auch für alle Nutzer, die durch ihn Zugang zum Webportal der Bank erlangenSchadenfall abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist.

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Samples: tauchen-oberfranken.de