Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist. 10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird. 10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird. 10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Sales Contracts, Sales Contracts
Haftung. 10.1 Unsere 7.1 Die Bison leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (zB. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a Die Haftung bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels und aus Garantie ist auf Schädenunbeschränkt. Eine Garantie liegt nur vor, wenn sie als solche bezeichnet ist und schriftlich durch die am Gegenstand Geschäftsleitung der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istBison erklärt wurde.
10.2 Eine Ersatzpflicht b Bei grober Fahrlässigkeit und bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet die Bison in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
7.2 Der Bison bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Besteller hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdaktuellen Stand der Technik.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich 7.3 Die verschuldensfreie Haftung nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
7.4 Bei Verletzung von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informierenLeben, insbesondere, wenn er von Dritten Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdProdukthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Dell haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen.
10.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Dell nur bei Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehenauf wesentliche Pflichtverletzungen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden zurückzuführen sind, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossenDies gilt für alle Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder einschließlich Ansprüchen aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdunerlaubter Handlung.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel Im Falle der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdZiffer 10.2 ist die Haftung darüber hinaus der Höhe nach auf Euro 500.000,-- pro Schadensfall beschränkt.
10.4 Die Geltendmachung vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für Aufwendungen und für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von Haftungs-Dell.
10.5 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, Auskunfts- wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadenseines Werks, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweisesbei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, dass Leib und Leben sowie Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, die gelieferte ▇▇▇▇ zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstanden sind, bleiben von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenden vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Angebot
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt1.12.1. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istvergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach Ziffer 1.12.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen1.12.2. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte Für ▇▇▇▇▇▇▇ aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen, haftet der Anbieter unbeschränkt.
1.12.3. Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Anbieter unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Anbieter nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Ziffer 1.12.4.
1.12.4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von uns stammtbesonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf das Fünffache des Überlassungsentgelts oder des monatlichen Entgelts, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtensoweit eine monatliche Vergütgung vereinbart ist, sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
1.12.5. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
1.12.6. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter des Anbieters.
1.12.7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
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Sources: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Haftung. 10.1 Unsere 16.1 Die Haftung der oder des Beschäftig- ten, ihrer oder seiner im Haushalt lebenden Familienmitglieder und berechtigter Besu- cher ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach 16.2 Schadensersatzansprüche Dritter – auch aus Verletzungen des Datenschutzes –, sofern sie ursächlich auf die häusliche Ar- beitsstätte zurückzuführen sind, übernimmt der Arbeitgeber/Dienstherr außer bei Vor- satz und grober Fahrlässigkeit.
16.3 Verweigert ein Haftpflicht- oder Sachversicherer aufgrund der durch die Telearbeit geänderten Risikolage teilweise oder vollständig den Deckungs- oder Versi- cherungsschutz, gleicht der Arbeitgeber die dem Produkthaftungsgesetz Beschäftigten entstehenden Nachteile aus. Ist die Risikozuordnung streitig oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossenverweigert der Versicherer den Deckungs- oder Versicherungsschutz unter Berufung auf die geänderte Risikolage ist der Arbeit- geber vorleistungspflichtig. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten Beschäftigte tritt seine Ansprüche aus dem Titel Versiche- rungsvertrag im Umfang der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdAusgleichsleis- tung an den Arbeitgeber ab.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Vereinbarung Über Alternierende Telearbeit, Vereinbarung Zur Staatsmodernisierung
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist Der Anbieter haftet dem Kunden stets auf Schadensersatz - für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, - nach dem Produkthaftungsgesetz und - für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehenAnbieter, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz seine gesetzlichen Vertreter oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istErfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit, soweit er oder aus anderen seine gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht bzw. deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung (wie auch Rückersatzpflichten sind z. B. im Falle der Verpflichtung zu mangelfreier Leistung) der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Kunde Soweit der Anbieter für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist verpflichtetdie Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall wird die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdHaftung auf den Vertragswert begrenzt. Die Haftung gemäß Ziffer 10.1 bleibt von diesem Absatz unberührt.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdFür die Verjährung gilt Ziffer 8.7 entsprechend.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenKunden gegen den Anbieter gilt Ziffer 10.1–10.3 entsprechend.
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Sources: Kaufvertrag, Kaufvertrag
Haftung. 10.1 Unsere 6.1 Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
6.2 Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet der Anbieter lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
6.4 Die Höhe der Haftung des Anbieters beschränkt sich im Falle leichter Fahrlässigkeit zudem auf das jeweils für den betreffenden Vertrag geschuldete Entgelt für einen Zeitraum von zwei Jahren.
6.5 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist auf die Haftung für alle übrigen Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entsteheninsbesondere Folgeschäden, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer mittelbare Schäden sind oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht 6.6 Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdProdukthaftungsgesetz.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren6.7 Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, insbesonderegilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wirdsonstigen Mitarbeiter, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdVertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-6.8 Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.
6.9 Im Übrigen gilt unser Service Level Agreement (SLA) in seiner jeweiligen Fassung, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenwie vertraglich vereinbart.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere 8.1 Mako365 haftet nur für solche Schäden, deren Schadensursache auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht. Als Kardinalpflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher vertraut und auch vertrauen darf und/oder Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Bei der Haftung für Schäden aufgrund der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.2 Für Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst durch den Verlust von Daten entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossenden Mako365 leicht fahrlässig verursacht hat, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten haftet Mako365 nur in Höhe desjenigen Aufwands, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber erforderlich ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz 8.3 Die in vorstehenden Absätzen geregelte Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdder Gesundheit oder soweit Mako365 eine Garantie übernommen hat.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich 8.4 Die Regelungen zur Haftung gemäß den vorstehenden Absätzen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondereMako365, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdAnsprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist 11.1 Der Anbieter haftet dem Kunden stets auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossenSchadensersatz
11.2 Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit, soweit uns nicht Vorsatz er oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht bzw. deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung (wie z. B. im Falle der Verpflichtung zu mangelfreier Leistung) der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung gemäß Ziffer 11.1 bleibt von diesem Absatz unberührt.
11.3 Für die Verjährung gilt Ziffer 9.6 entsprechend.
11.4 Aus einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen der Ziffer 11.2.
11.5 Bei der notwendigen Wiederherstellung von Daten oder technischer Komponenten (Hardware/Software) haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung und angemessener Ausfallvorsorge in Bezug auf die technischen Komponenten durch den Kunden erforderlich ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- 11.6 Für Aufwendungsersatzansprüche und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdsonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen den Anbieter gilt Ziffer 11.1–11.3 entsprechend.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Individualisierungsvertrag, Individualisierungsvertrag
Haftung. 10.1 Unsere 8.1 Die SD haftet nicht für die Verfügbarkeit der Ladestationen, insbesondere nicht bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten der Elektrizitätsversorgung.
8.2 Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die SD haftet gegenüber dem Kunden nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Freistellung etc.).
8.3 Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei der Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder groben Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung vom Vertragspartner jedoch auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, den Ersatz des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt. Ansprüche Für den Verlust von Daten haftet die SD nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsbeschränkungen und wenn der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istvermeidbar war.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Haftung. 10.1 Unsere 9.1. Für eine Haftung ist des Verkäufers auf Schäden, die am Gegenstand Schadensersatz gelten unbeschadet der Lieferung selbst entstehen, beschränktsonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
9.2. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossenDer Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit uns nicht die Schadensursache auf Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istgrober Fahrlässigkeit beruht.
10.2 Eine Ersatzpflicht 9.3. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdbleibt unberührt.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich 9.5. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informierenArbeitnehmern, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdVertretern und Erfüllungsgehilfen.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden10.1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend „Schadensersatzansprüche“) der Kunden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehengleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, auf Gesundheits- oder Körperschäden des Kunden, die auf eine von uns zu vertre- tende Pflichtverletzung zurückgehen, der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung we- sentlicher Vertragspflichten durch uns. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ord- nungsgemäße Durchführung des jeweiligen, auf der Grundlage dieser Bedingungen zu schließenden Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unsere Kunde regelmäßig vertraut.
10.2. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch uns ist auf den vertragstypischen, vor- hersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten grobe Fahrlässigkeit vorliegen, nicht für Gesundheits- oder Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft durch uns gehaftet wird. Vorhersehbar ist der Scha- den, mit dessen Realisierung bei der Verletzung der jeweiligen vertragstypischen Pflicht üblicherweise zu rechnen ist.
10.2 10.3. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz Pflichtverletzung durch uns steht eine solche unserer gesetzlichen Vertreter oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdErfüllungsgehilfen gleich.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird10.4. Ziffer 9.6 gilt entsprechend.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf 9.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die am Gegenstand auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Lieferung selbst Auftragnehmer unbeschränkt.
9.2. Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9.3. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
9.4. Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, beschränkttritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istDer Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
10.2 Eine Ersatzpflicht 9.5. Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach dem Produkthaftungsgesetz Vertragsabschluss oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden sonstiger Nichtverfügbarkeit von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtetProdukten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdstellt dies keine Vertragsverletzung dar.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: General Terms and Conditions for Software Support Services
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden7.1 Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien im Fall der Verletzung des Lebens, die am Gegenstand des Körpers oder der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossenGesundheit unbeschränkt.
7.3 Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istsie eine wesentliche Vertragspflicht (dies sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
10.2 Eine Ersatzpflicht 7.4 Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB). Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel die bereits bei Vertragsschluss vorlagen ist ausgeschlossen. Nr. 7.1. und 7.2 bleiben hiervon unberührt.
7.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdbleibt ebenfalls unberührt.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel 7.6 Die Verjährung der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdSachmängelhaftung wird auf 12 Monate reduziert. Die in Nr. 7.1 bis 7.5 genannten Punkte sind davon ausgenommen.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Haftung. 10.1 Unsere MINI übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der über die Dienste übermittelten Daten und Informationen.
10.2 MINI haftet nicht für die Folgen von Störungen, Unterbrechungen und Funktionsbeeinträchtigungen der Dienste, insbesondere in den unter 3.3 und 3.4 beschriebenen Fällen.
10.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MINI nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), etwa solcher, die der Vertrag MINI nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfüh- rung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdden bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
10.4 Die Geltendmachung persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Haftungs-MINI für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ebenfalls in dem durch vorstehenden Abschnitt beschriebenen Umfang beschränkt.
10.5 Die Haftung von MINI bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, Auskunfts- aus der Übernahme einer Garantie oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadenseines Beschaf- fungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweisesgrober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.Körper oder Gesundheit
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Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden, 12.1 datamate führt die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. übernommenen Arbeiten mit größter Sorgfalt und entsprechend dem neuesten Stand bewährter Technik aus.
12.2 Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten Schadensersatz sind ausgeschlossen. Der Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdregelmäßig vertrauen darf.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren12.3 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, insbesonderevorhersehbaren Schaden, wenn er von Dritten dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus dem Titel einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdGesundheit.
10.4 12.4 Die Geltendmachung von Haftungs-Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
12.5 Die Vorschriften des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
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Sources: Wartungs Und Supportvertrag
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand SC haftet im Zusammenhang mit der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Erfüllung dieses Vertrages gegenüber VP nur für Fälle von Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istgrober Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung VP regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von SC.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz VP verpflichtet sich zur Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsbestimmungen sowie zur Durchführung sämtlicher erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die von ihm geschuldete Leistung oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche Tätigkeit.
10.3 Drohende bzw. eingetretene Schadensfälle sind SC unverzüglich ab Kenntnis mitzuteilen.
10.4 Der VP übernimmt die Haftung für Sachschäden die Sicherheit von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossenSC, Künstler und Crew und der in den Veranstaltungsort eingebrachten Anlagen und Instrumente während des Aufenthaltes am Veranstaltungsorts. Der Kunde VP ist verpflichtet, diesen Haftungs- zum Zwecke der Absicherung von Risiken, die sich aus der Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen ergeben, soweit versicherbar, auf eigene Kosten Versicherungen mit angemessenen Deckungsbeiträgen abzuschließen und Regressausschluss SC auf dessen Wunsch die entsprechenden Policen vorzulegen. Dies betrifft insbesondere den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung mit Versicherungssummen von mind. 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, welche auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegenMietsachschäden, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- Obhutsschäden und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdAllmählichkeitsschäden erfasst.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere Haftung 9.1 Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Käufer zu, wenn diese auf nachweislich vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.
9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt werden und begrenzt auf den vertragstypischen und vorherseh- baren Durchschnittsschaden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist auf Schädeneine Pflicht, die am Gegenstand deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istKäufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
10.2 9.3 Eine Ersatzpflicht nach Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn sowie für Nebenpflichtverletzungen und mangelnden wirtschaftli- chen Erfolg ist ausgeschlossen.
9.4 Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz oder sowie die Haftung aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- der Nichteinhaltung einer Garantie und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirddes arglistigen Verschweigens eines Mangels bleiben unberührt.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren9.5 Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, insbesonderegilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wirdArbeitnehmer, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdMitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Sales Contracts
Haftung. 10.1 Unsere 12.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden außerhalb des An- wendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer bis zu einem Betrag von EUR 500.000,--. Für entgangenen Gewinn wird nur bei Vorsatz gehaftet.
12.2 Die Haftung ist auf Schädenfür leichte Fahrlässigkeit, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehenErsatz von nicht erzielten Ersparnissen, beschränktZinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind ausge- schlossen. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossenEine Haftung für Folge- und Vermögensschäden besteht nur, soweit uns diese aus Sach- und Personenschäden resultieren. Schäden aus Rückholaktionen (Rückrufkosten) werden selbst dann nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istersetzt. Die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB wird ausgeschlos- sen.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz 12.3 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsan- leitungen enthalten) oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind der behördlichen Zulassungsbe- dingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich 12.4 Anstelle von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informierenAnsprüchen aus Gewährleistung kann nicht Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend gemacht wer- den.
12.5 Sind Vertragsstrafen vereinbart, insbesondere, wenn er von Dritten sind darüber hinausgehen- de Ansprüche aus dem jeweiligen Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdausgeschlossen.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Haftung. 10.1 Unsere 1.5.1 Der Reseller leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus vorvertraglichen, rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istunbeschränkt.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Reseller in Höhe des typischen und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdbei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweisesc) Bei nicht grob fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die gelieferte ▇▇▇▇ Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht), haftet der Reseller in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch in Höhe von uns stammt50% des Lizenzkaufpreises (bei Softwaremiete: 50% der jährlichen Mietgebühr) je Schadensfall und in Höhe von 100% des Lizenzkaufpreises (bei Softwaremiete: 100% der jährlichen Mietgebühr) für alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag mit dem Reseller insgesamt.
1.5.2 Dem Reseller bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Endnutzer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.
1.5.3 Bei Verletzung von Leben, schriftlich an Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die Geschäftsleitung zu richtengesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.
1.5.4 Für den Fall, dass eine unmittelbare Haftung von Exasol gegenüber dem Endnutzer in Betracht kommt, gelten die vorgenannten Haftungsregelungen für Exasol entsprechend.
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Haftung. 10.1 Unsere 8.1 Die STAWAG haftet nicht für die Verfügbarkeit der Ladestationen, insbesondere nicht bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten der Elektrizitätsversorgung.
8.2 Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die STAWAG haftet gegen- über dem Kunden nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldver- hältnis, Freistellung etc.).
8.3 Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei der Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder groben Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie bei der Ver- letzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ord- nungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhal- tung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verlet- zung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung vom Vertragspartner jedoch auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, den Er- satz des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt. Ansprüche Für den Verlust von Da- ten haftet die STAWAG nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsbeschränkungen und wenn der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istver- meidbar war.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Haftung. 10.1 Unsere Für alle vertraglichen und gesetzlichen, auch deliktischen, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegen „globs IT solutions GmbH“ für Pflichtverletzungen von „globs IT solutions GmbH“ oder einen seiner Erfüllungsgehilfen gelten folgende Regelungen:
8.1 Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag „globs IT solutions GmbH“ nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8.2 Im Übrigen gilt Folgendes: Die Haftung bei fahrlässiger Pflichtverletzung ist auf Schädenden Auftragswert begrenzt. Bei Verlust von Daten haftet „globs IT solutions GmbH“ nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die am Gegenstand Wiederherstellung der Lieferung selbst entstehenDaten erforderlich gewesen wäre.
8.3 Die in Ziffer 8.1 und 8.2 aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, beschränkt. Ansprüche bei Arglist, bei der Verletzung des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossenLebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie bei einem Garantieversprechen, soweit bzgl. Letzterem in der Garantieerklärung nichts anderes geregelt ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: General Terms and Conditions
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden8.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istgrober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht unsererseits beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung in den vorgenannten Fällen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
10.2 Eine Ersatzpflicht 8.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdbei der Abgabe einer Beschaffenheitsgarantie.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten 8.3 Eine weitergehende Haftung aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdSchadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-8.4 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadensgilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des NachweisesArbeitnehmer, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammtMitarbeiter, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenVertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden7.1 Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehengleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden insbe- sondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Hand- lung, sind ausgeschlossen.
7.2 Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7.3 Ziffern 5.1 und 5.2 gelten nicht, soweit uns nicht Vorsatz gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen - der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, - der Verletzung von Leben, Körper oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istGesundheit, - der Übernahme einer Garantie, z. B. für das Vorhandensein einer Eigenschaft, - der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder - der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz 7.4 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche beschränkt ist, gilt dies auch für Sachschäden die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
7.5 Die Veranstaltung wird von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossenden Vortragenden sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Der Kunde ist verpflichtetVeranstalter übernimmt keine Haftung für Aktualität, diesen Haftungs- Richtigkeit und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- Vollstän- digkeit der Unterlagen und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdInhalte.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel 7.6 Eine Änderung der Produkthaftung Beweislast zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdNachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden13.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehengleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlosseninsbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtetDies gilt nicht, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert soweit zwingend gehaftet wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-z. B. nach dem Telekommunikationsgesetz (§ 44a), Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des SchadensVorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Ver- letzung des Lebens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass Körpers oder der Gesundheit sowie wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Vermögensschäden haftet die gelieferte ▇▇▇▇▇.▇▇▇ für sich und ihre Erfüllungsgehilfen maximal bis zu einem Betrag von uns stammt12.500,00 Euro je Kunde. Gegenüber der Ge- samtheit der geschädigten Kunden ist die Haftung auf 10 Mio. Euro je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, schriftlich an die Geschäftsleitung mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu richtenleisten sind, diese Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbun- den.
13.2 Außerhalb des Anwendungsbereiches im Punkt 12.1 richtet sich die Haftung nach den AGB der ▇▇▇▇▇.▇▇▇.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere 12.1. Astotec haftet nur bei Vorsatz und grober Fahr- lässigkeit. Die Beweislast für das Vorliegen des Ver- schuldens trifft den Auftraggeber. Die Haftung von As- totec für Folgeschäden, Vermögensschäden bzw. auch positiver Schäden in Form von entgangenen Er- lösen, insbesondere entgangenen Gewinn und Schä- den aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist auf Schädenausgeschlossen.
12.2. Darüber hinaus ist die Gesamthaftung von As- totec, die am Gegenstand gleich aus welchem Rechtsgrund, insgesamt mit max. 100% des Auftragswertes der Lieferung selbst entstehenschadensur- sächlichen Einzellieferungen (exkl. etwaiger Auf- schläge für Versand, Verpackung, Lagerhaltung oder Zoll) beschränkt. Diese Gesamthaftungsdeckelung umfasst auch etwaige Aufwandsersatz-/Gewährleis- tungs- oder individuell vereinbarte Garantieansprü- che. Im Übrigen verjähren sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Lieferungen und/oder Leistungen von Astotec jedenfalls spätestens 18 Monate nach dem maßgeblichen Zeitpunkt des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istRisiko- und Gefah- renübergangs (siehe oben).
10.2 Eine Ersatzpflicht 12.3. Gesetzlich zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz PHG sowie sonstige, gesetzlich zwingende Ansprü- che bleiben hiervon unberührt. Allfällige Regressfor- derungen des Auftraggebers oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten der Sphäre des Auftraggebers zuzurechnender Dritter aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.13.Setzteile
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Sources: General Terms and Conditions
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Der Besitzer hält den Bereiter von etwaigen Haftansprüchen Dritter frei. • Für Schäden, die am Gegenstand dem Pferd während der Lieferung selbst Arbeit entstehen, beschränkthaftet der Betrieb/Bereiter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ansprüche • Der Besitzer haftet für Schäden, die dem Betrieb oder seinen Erfüllungsgehilfen aus der Arbeit mit dem Pferd entstehen. Hierzu gilt auch der § 8 Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung. Bei der Einstellung sind Impfpass und Seuchenfreiheitsbescheinigung vorzulegen. Wurden Impfpass und Seuchenfreiheitsbescheinigung bei der Einstellung nicht vorgelegt, so ist der Betrieb berechtigt, innerhalb 8 Tagen diese auf Kosten des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach Einstellers bei dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossenangegebenen Tierarzt in Auftrag zu geben. Der Kunde ist verpflichtetEinsteller haftet für etwaige Ansprüche Dritter und stellt den Betrieb frei. behandelnder Tierarzt Hufschmied Die Betriebs- und Reitordnung sowie die derzeit gültige Preisliste, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch die Bestandteil dieses Vertrages sind, wurden dem Einsteller ausgehändigt. Er bestätigt mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgenseiner Unterschrift, dass ein derartiger Haftungs- er diese gelesen und Regressausschluss in weiterer Folge erhalten hat und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informierenerkennt sie damit an. Sonstiges _ Datum, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte Ort Unterschrift Reitverein Giebelwald e.V. ▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇ von uns stammt▇▇, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇
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Sources: Pferdeeinstellungsvertrag
Haftung. 10.1 Unsere 9.1 Der Übersetzer haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; das Gleiche gilt auch für die Haftung etwaiger eingeschalteter Hilfspersonen oder Subunternehmer und für das Auswahlverschulden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung vetragswesentlicher Hauptpflichten beschränkt.
9.2 Eine Haftung für Übersetzungsfehler aufgrund unrichtiger, unvollständiger, unleserlicher oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Urtexte, Unterlagen oder Informationen ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Fälle höherer Gewalt und für den Fall technischer Schwierigkeiten außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des Übersetzers.
9.3 Für Verlust oder Beschädigung auf dem Versandwege haftet der Übersetzer nicht; bei Übersendung im elektronischen Datenaustausch tritt die Haftung aus Abs. 1 nur ein bei Verletzung der Pflichten zur Einhaltung der Datensicherheit.
9.4 Die Haftung ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Schädeneinen Höchstbetrag von 5.000,00 €, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränktin allen anderen Fällen auf den Wert des Auftrages. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns Dies gilt nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇▇▇▇ von uns stammtaus der Verletzung des Lebens, schriftlich an des Körpers oder der Gesundheit eines Verbrauchers.
9.5 Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist auf die Geschäftsleitung zu richtengesetzliche Verjährungsfrist beschränkt; • § 202 Abs. 1 BGB bleibt hiervon unberührt.
9.6 Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt oder der Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wurde, in sechs Monaten seit der Abnahme der Übersetzung.
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Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf SchädenDas Unternehmen ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, die am Gegenstand des Körpers oder der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istGesundheit.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf EURO: 50.000,- Unter Umständen kann dieser Punkt wird bei Vertragsabschluss mit dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche Kunden für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdZusammenarbeit gemeinsam verändert festgelegt werden.
10.3 Der Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet das Unternehmen ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informierenunterlassen hat, insbesondereDatensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirddass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
10.4 Die Geltendmachung vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte dem Unternehmen ▇▇▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere 10.1. Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkei- ten in der Gasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NDAV).
10.2. Die Lition Energie GmbH wird unverzüglich über die mit der Schadensverursa- chung zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm be- kannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde dies wünscht.
10.3. In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung ist der Parteien sowie ihrer Erfül- lungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausge- schlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Le- bens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ord- nungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf Schädenderen Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinal- pflichten).
10.4. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vor- satz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehensie kannte oder kennen musste, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten isthätte voraussehen müssen.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen 10.5. Die Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirddes Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Terms and Conditions
Haftung. 10.1 Unsere (1) Die Stadtwerke Norderney GmbH haftet nicht für die Verfügbarkeit der E-Ladesäulen, insbesondere nicht bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten der Elektrizitätsversorgung.
(2) Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die Stadtwerke Norderney GmbH haftet ge- genüber dem Kunden nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Freistellung etc.).
(3) Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermög- licht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf Schädenden Ersatz des vorhersehbaren, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, vertragstypi- schen Schadens beschränkt. Ansprüche Für den Verlust von Daten haftet Die Stadtwerke Norderney GmbH nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsbeschränkungen und wenn der Verlust auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istvermeidbar war.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Nutzungsvertrag
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Die STVP haftet unbeschränkt nur für die durch die STVP, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vor- sätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, Über- nahme von Beschaffenheitsgarantien sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet die am Gegenstand STVP nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lieferung selbst entstehen, Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten) und sofern die Schäden auf- grund der vertraglichen Verwendung der Leistungen typisch und vorhersehbar sind; in diesem Fall ist eine Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind bleibt unberührt. Eine über diese Regelungen hinausgehende Haftung der STVP ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtetMacht der Nutzer Schadensersatzansprüche gegen die STVP geltend, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder obliegt ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des NachweisesNachweis, dass die gelieferte STVP ihre Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat. Die STVP ist bereit, an Streit- beilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Informationen zur zuständigen Schlichtungsstelle sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenhinterlegt.
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Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt12.1. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer HXS haftet dem Auftraggeber gegenüber ausschließlich für nachweislich verschuldete direkte Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht im Falle von Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istgrober Fahrlässigkeit seitens HXS oder ihrer Subunternehmer.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz 12.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn, Kosten aufgrund von Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind Ansprüche Dritter, sowie Mangelfolgeschäden wird im gesetzlich weitestmöglichen Umfang ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich 12.3. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber HXS verjähren innerhalb von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine 6 Monaten ab Kenntnis von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇▇▇▇ und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von uns stammt3 Jahren ab dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, schriftlich dass der Schaden auf ein Verschulden von HXS zurückzuführen ist.
12.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten für alle Schadenersatzansprüche, ungeachtet des Rechtsgrunds, auch für vorvertragliche und nebenvertragliche Ansprüche und die Haftung für Schäden, die nicht an einem Produkt selbst entstanden sind, sowie für mittelbare und unmittelbare Schäden (z.B.: frustrierte Aufwendungen, entgangenen Gewinn, erwartete Einsparungen, Beschädigungen oder Ver-lust von Daten). Eine zwingende gesetzliche Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie die Geschäftsleitung zu richtenHaftung für Personenschäden bleiben unberührt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere Haftung 8.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend: Scha- densersatz-ansprüche) geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unse- rer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen - beruhen. Weiter haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit wir Garantien übernommen haben.
8.2 Der Schadensersatz für die Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht ist auf Schädenden vorhersehbaren, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossentypischerweise eintretenden Scha- den begrenzt, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz grobe Fahrlässigkeit vorliegt und soweit nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten übernommenen Garantien gehaftet wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird8.3 Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
10.4 8.4 Die Geltendmachung von Haftungs-zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadensgilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des NachweisesArbeitneh- mer, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammtMitarbeiter, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenVertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Haftung. 10.1 Unsere 10.1. Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkei- ten in der Gasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NDAV).
10.2. Die Lition Energie GmbH wird unverzüglich über die mit der Schadensverursa- chung zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm be- kannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde dies wünscht.
10.3. In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung ist der Parteien sowie ihrer Erfül- lungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausge- schlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Le- bens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung we- sentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ord- nungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf Schädenderen Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardi- nalpflichten).
10.4. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vor- satz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehensie kannte oder kennen musste, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten isthätte voraussehen müssen.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen 10.5. Die Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirddes Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Terms and Conditions
Haftung. 10.1 Unsere 9.1 FINABRO haftet für allfällige Sach- und Vermögensschäden – soweit dies gesetzlich zulässig ist – nur im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. FINABRO übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der Partner von FINABRO (Versicherungsunternehmen). Insbesondere ist auf SchädenFINABRO nicht verantwortlich für die von Vertragspartnern erhaltenen Daten und Informationen sowie deren Darstellung.
9.2 Die Haftung von FINABRO wird ausdrücklich für alle allfälligen Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehendaraus resultieren, beschränktdass vom Kunden für die Beratung erforderliche Informationen oder Auskünfte nicht, nicht vollständig oder falsch erteilt wurden. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden Davon ausgenommen sind Fälle, in denen FINABRO dies grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hat.
9.3 Die Haftung von FINABRO wird ausdrücklich für alle allfälligen Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istdie aus Fehlern bei der elektronischen Übermittlung von Dokumenten resultieren (wie z.B. Verlust, Verfälschung).
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel 9.4 Die Haftungsbeschränkungen dieses Punktes 9 gelten nicht im Falle der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe Verletzung des SchadensLebens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenKörpers oder der Gesundheit und soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
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Sources: Vorvertragliche Informationen
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche 8.1 Für Schäden des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossenhaften wir nur, soweit uns nicht unsere Haftung auf Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istgrober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruht. Außer in Fällen vorsätzlicher Pflichtverletzung ist unsere Haftung in jedem Falle auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Für Schäden des Kunden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie wegen des Fehlens einer Beschaffenheit der Sache, für die wir eine Garantie übernommen haben, haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen; in diesen Fällen ist unsere Haftung ebenfalls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Daneben ist jede weitergehende Haftung für Schäden des Kunden ausgeschlossen.
10.2 Eine Ersatzpflicht 8.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus und nach anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden Haftungstatbeständen bleibt von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdden vorstehenden Haftungsausschlüssen unberührt.
10.3 Der 8.3 Veräußert der Kunde den Vertragsgegenstand unverändert oder nach Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung mit anderen Waren, so hat uns unverzüglich der Kunde im Innenverhältnis von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informierenallen Produkthaftungsansprüchen Dritter freizustellen, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel sowie der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdKunde für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist 8.1. Der Anbieter haftet aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränktSchadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
8.1.1. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt • bei Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht grober Fahrlässigkeit • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossenProdukthaftungsgesetz
8.2. Der Kunde ist verpflichtetAnbieter haftet für vertragstypischen, diesen Haftungs- vorhersehbaren Schaden - nicht jedoch für den entgangenen Gewinn -, sofern er fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte nicht gemäß vorstehender ▇▇▇▇▇▇ von uns stammtunbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtender Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
8.4. Soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt, ist die Haftung des Anbieters auf maximal 100% der monatlich vom Kunden gezahlten Produktmiete beschränkt.
8.5. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere Haftung 14.1 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Installation, Implementierung und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder von behördlichen Zulassungsbedingungen ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
14.2 ITM oder dessen Erfüllungsgehilfen haften für zu vertretende Personen- und Sachschäden nur, soweit uns nicht gesetzliche Bestimmungen, z.B. wegen Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istgrober Fahrlässigkeit oder Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend eine vertraglich nicht ausschließbare Haftung vorsehen. Im Übrigen schließt ITM jegliche Haftung aus, wie insbesondere die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Ansprüche aus Betriebsunterbrechungsschäden, Daten- und/oder Informationsverlusten, Ausfall von Datenverarbeitungseinrichtungen, Softwareschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, Folge- und Vermögensschäden und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden. ITM haftet auch nicht für den Inhalt von übermittelten Daten.
10.2 Eine Ersatzpflicht 14.3 Schadenersatzforderungen verjähren 12 Monate nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden Zeitpunkt, in dem der Kunde von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇▇▇▇ und Schädiger Kenntnis hatte.
14.4 Der Kunde hält ITM hinsichtlich Entgeltforderungen von uns stammtHersteller und Lieferanten, schriftlich an die Geschäftsleitung durch Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte (auch missbräuchlich) entstanden sind, schad- und klaglos, soweit der Kunde dies zu richtenvertreten hat.
14.5 Die Haftung ist – ausgenommen Personenschäden – mit dem jährlichen Entgelt für die Nutzung der Software beschränkt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Softwareprodukte
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf 12.1 Der Designer haftet dafür, dass das von ihm hergestellte Werk keine technischen Mängel aufweist. Für die Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit des Werkes sowie dafür, dass der Herstellung und Verwertung keine Rechte Dritter entgegenstehen, haftet der Designer nicht.
12.2 Der Designer haftet nur für Schäden, die am Gegenstand der Lieferung er selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istfahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden 12.3 Jede darüber hinausgehende Haftung von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind GREWER INDUSTRIEDESIGN ist ausgeschlossen. Mängelrügen sind nur insoweit zulässig, als sie sich auf Abweichungen der vom Designer vorgelegten Entwürfe, Zeichnungen und Modelle von den Absprachen mit dem Auftraggeber beziehen. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind insoweit auf Nachbesserungsansprüche beschränkt.
12.4 Der Kunde Auftraggeber ist verpflichtet, diesen Haftungs- das vom Designer geschaffene Werk selbständig auf seine Funktionstauglichkeit und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern Realisierbarkeit in der Produktion zu vereinbaren sowie diesen überprüfen. Der Designer haftet für Schäden, die Verpflichtung aufzuerlegendurch sein Design oder die von ihm vorgeschlagene Konstruktion verursacht werden, ihrerseits dafür nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdmängelfrei abgenommen.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich 12.5 Die Zusendung und Rücksendung von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdArbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: General Terms and Conditions (Agb)
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist 11.1 Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Dienstleisters beruhen. Der Dienstleister haftet auch unbeschränkt für sonstige Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz einer vorsätzlichen oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istfahrlässigen Pflichtverletzung des Dienstleisters be- ruhen.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche 11.2 Für Schäden aufgrund einer einfach fahrlässigen Ver- letzung solcher Pflichten, die für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten die angemessene und einwandfreie Vertragsdurchführung grundlegend sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtetund auf deren Erfüllung der Auftraggeber dementspre- chend vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdhaftet der Dienstleister nur beschränkt auf den typi- scherweise vorhersehbaren Schaden.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird11.3 Anderweitige Schadenersatzforderungen sind ausge- schlossen.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-11.4 Diese Ziffer 11 gilt für jegliche Inanspruchnahme des Dienstleisters durch den Auftraggeber unabhängig vom Rechtsgrund, Auskunfts- insbesondere für die vertragliche und deliktische Haftung.
11.5 Soweit die Haftung für den Dienstleister nach dieser Ziffer 11 beschränkt oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe ausgeschlossen ist, gelten die Beschränkungen oder Ausschlüsse auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenDienstleisters.
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Sources: General Terms and Conditions
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand 18.1 Auf Schadensersatz haftet Santander nach Maßgabe der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, gesetzlichen Vorschriften soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder 18.2 Bei Pflichtverletzungen – gleich aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche welchem Rechtsgrund – hat Santander im Rahmen der Verschuldenshaftung Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei einfacher Fahrlässig- keit haftet Santander nur
a) für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇▇▇▇ aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertrag- spflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Händler regelmäßig vertraut und vertrau- en darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
18.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch bzw. zu- gunsten von uns stammtPersonen, schriftlich an die Geschäftsleitung deren Verschulden Santander nach geset- zlichen Vorschriften zu richtenvertreten hat.
18.4 Die Haftung von Santander für Datenverlust wird auf den gewöhnlichen Aufwand zur Wiederherstellung beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
18.5 Der Händler ist allein verantwortlich und Santander haftet nicht für den Inhalt der vom Händler mit dem Kunden verein- barten Verträge einschließlich allgemeiner und besonderer Geschäftsbedingungen.
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Sources: Forderungsankaufsvertrag
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf SchädenDer Makler steht dem Kunden nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln ein, sofern ihm, seinen gesetzlichen Vertre- tern oder Erfüllungsgehilfen nicht die Verletzung von Pflichten zur Last fällt, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehenfür den Vertrag so wesentlich sind, beschränktdass deren Ver- letzung den Vertragszweck gefährden (Kardinalpflichten). Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossenZu den Kardinalpflichten zählen die in Ziff. 2.1.1. bis 2.1.5, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist2.2.1 bis 2.2.5, 2.3.1 bis 2.3.5 und 2.4.1 bis 2.4.4 genannten Pflichten.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach Im Versicherungs- und Finanzanlagegeschäft ist die Haftung für einen von dem Produkthaftungsgesetz Makler nicht vorsätzlich oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche grob fahrlässig ver- ursachten Schaden auf die gesetzliche Pflichtversicherungs- summe beschränkt. Sie beträgt seit dem 15. Januar 2018 1,276 Mio. Euro pro Versicherungsfall und 1,919 Mio. Euro für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossenalle Versicherungsfälle eines Jahres. Der Kunde ist verpflichtetErscheint dem Kunden die Haf- tungssumme nicht ausreichend, diesen Haftungs- räumt der Makler ihm die Möglich- keit ein, durch Erhöhung der Deckungssumme der bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in der vom Kunden ge- wünschten Höhe und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdgegen Erstattung der Mehrkosten vorzusor- gen.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel Die Haftungsbeschränkungen der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte Ziff. 10.1. gelten nicht für ▇▇▇▇▇▇▇ von uns stammtinfolge einer Verletzung des Lebens, schriftlich an des Körpers oder der Gesundheit oder für Fälle einer Haftung für Schäden, die Geschäftsleitung zu richtenauf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.4 Für Schäden infolge einer Obliegenheitsverletzung des Kun- den steht der Makler nicht ein. Der Makler übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die dem Kunden entstehen, weil dieser den Makler unzureichend unterrichtet hat.
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Sources: Maklervertrag
Haftung. 10.1 Unsere 10.1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen die TANZSCHULE richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.
10.2. Die Haftung der TANZSCHULE ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit der TANZSCHULE, ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung der TANZSCHULE ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der TANZSCHULE.
10.3. Sofern die TANZSCHULE zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehenmit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere Die StarConTra GmbH ist von seiner Haftung befreit, wenn der Verlust oder die Beschädigung durch die Beförderung von lebenden Tieren entstanden ist auf Schädenund die StarConTra GmbH alle nach den Umständen erforderlichen Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. Die Erteilung der Weisungen hat der Auftraggeber nachzuweisen. Die StarConTra GmbH haftet ebenfalls nicht, falls der Verlust, die am Gegenstand Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferung selbst entstehenLieferfrist auf Umständen beruht, beschränktdie der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen nicht abgewendet werden konnte. Ansprüche Wenn die StarConTra GmbH für einen Schaden haftet, der nicht durch Verlust oder Beschädigung des Kunden Gutes oder durch die Überschreitung der Lieferfrist entsteht und handelt es sich um andere Schäden als Sach- oder Personenschäden, so ist die Haftung auf Ersatz weiterer Schäden sind die Höhe des Wertes begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für außervertragliche Ansprüche, egal ob solche des Auftraggebers oder Dritter. Dies gilt bei Vorliegen eines durchgängigen Frachtvertrages auch für den Schaden, der während einer transportbedingten Zwischenlagerung entsteht. Wird die StarConTra GmbH vom Ersatzberechtigten als ausführender Frachtführer in Anspruch genommen, so haftet er nach Maßgabe von § 437 HGB. Eine weitergehende Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Transport Agreement
Haftung. 10.1 Unsere Die Haftung des Betreibers/ Eigentümers und/ oder Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Haftung nach dem Produkthaftungsge- setz wird durch diese Hausordnung nicht be- schränkt.
10.2 Die Haftung des Betreibers/ Eigentümers und/ oder Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für sonstige, nicht in 10.1 ge- nannte Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn die Schäden beruhen auf Schäden- einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzung oder - auf der Verletzung einer Pflicht, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche für die Errei- chung des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten Vertragszwecks von wesentlicher Be- deutung ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach 10.3 Unfälle oder Schäden sind dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- Veranstalter und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern dem Betreiber/ Eigentümer unverzüglich zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdmel- den.
10.4 Die Geltendmachung Das Deponieren von Haftungs-Wertgegenständen, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des SchadensKlei- dungsstücken, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des NachweisesAusrüstungsgegenständen inner- halb der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenauch wenn diese in versperrten Kästen der Umkleideka- binen verwahrt werden.
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Sources: Hausordnung
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte (11.1) ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ e.U. haftet nur im Falle der Verletzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bei Vorliegen von uns stammtVorsatz oder grober Fahrlässigkeit, schriftlich an seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Andernfalls ist die Geschäftsleitung Haftung ausgeschlossen. Unter keinen Umständen haftet der Betreiber für Auftragsverluste, Gewinnausfälle, nicht eingetretene aber erwartete Ersparnisse, Datenverluste oder -schäden, Ansprüche Dritter oder jegliche Folgeschäden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Betreiber hinsichtlich aller Ansprüche schad- und klaglos zu richtenhalten, die sich aus der rechtswidrigen und schuldhaften Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch den Vertragspartner ergeben. Von der vollkommenen Schad- und Klagloshaltung sind insbesondere auch zu zahlende Strafen und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung umfasst.
(12.2) Der Vertragspartner ist für die Versicherung seines eigenen, in die Räumlichkeiten der Tischlerei mitgebrachten Eigentums sowie für die Haftung gegenüber seinen Angestellten und Dritten verantwortlich.
(12.3) Der Vertragspartner ist berechtigt, betriebsfremden Personen und solchen Personen, die nicht ebenfalls Vertragspartner von ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ e.U. sind, den Zutritt zur Liegenschaft zu gewähren, wenn dies im Rahmen einer Buchung oder der üblichen Tätigkeit des Vertragspartners (z.B. Empfang von Kunden / Interessenten des Vertragspartners) geschieht. Jedenfalls haftet der Vertragspartner für Schäden, die von diesen Personen verursacht werden, sowie für Schäden die durch den Vertragspartner selbst verursacht werden.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden12.1. PC-Tutor haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit PC-Tutors, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehenauf einer Pflichtverletzung beruhen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossendie PC-Tutor, soweit uns nicht Vorsatz ihre gesetzlichen Vertreter oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istErfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach 12.2. Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet PC-Tutor, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossenGrunde nach. Der Kunde ist verpflichtetUnberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte jedoch haftet PC-▇▇▇▇▇ im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen.
12.3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
12.4. Soweit PC-Tutor nach Ziffer 11.2 haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von uns stammtPC- Tutor beschränkt.
12.5. PC-Tutor haftet nicht für Schäden, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtensoweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm und Datensicherung - hätte verhindern können.
12.6. Die Regelungen dieser Ziffer 11 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von PC-Tutor.
12.7. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
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Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt10.1. Aist haftet - mit Ausnahme von Personen- schäden - nur für vorsätzliches oder krass grob fahrlässiges Verhalten.
10.2. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer entgangenen Gewinn, er- sparte Aufwendungen sowie alle sonstigen mittelbaren Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns bzw. Folgeschäden können gegen Aist nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istgeltend gemacht werden.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz 10.3. Festgestellte oder aus feststellbare Mängel sind unverzüglich unserem Unternehmen anzuzeigen, andernfalls Gewährleistungs- und die anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird§ 377 UGB genannten Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.
10.3 Der 10.4. Das Vorliegen eines Mangels im Übergabe- zeitpunkt hat entgegen der Vermutungsre- gel des § 924 ABGB der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdbeweisen.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass 10.5. Unser Unternehmen hat die gelieferte ▇▇▇▇ zwischen Verbesserung und Austausch der Sache.
10.6. Sämtliche Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse dieser AGB gelten auch für Arbeitnehmer, Vertreter bzw. sonstige Erfül- lungsgehilfen von uns stammtAist.
10.7. Holz wird von Aist naturbelassen verarbeitet. Farb- oder Wuchsabweichungen, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenHellig- keitsunterschiede sowie Äste und Astlöcher stellen keinen Mangel dar. Ebenso handelt es sich beispielsweise bei Fugen- und Ver- spannungen oder leichtem Verziehen um keine Mängel sondern spezifische Eigen- schaften der von Aist verwendeten Hölzer.
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Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf SchädenSchadensersatzansprüche des Käufers, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehengleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden insbe- sondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaub- ter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtetauf den vertragstypischen, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdvorhersehbaren Schaden beschränkt.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren10.1 und 10.2 gelten nicht, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, sonst insbeson- dere in Fällen • der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, • der Verletzung von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält Leben, Körper oder selbst geschädigt wirdGesundheit, • der Übernahme einer Garantie, z. B. für das Vorhandensein einer Eigenschaft, • der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder • der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, Auskunfts- oder Regressbegehren sind gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Genossenschaft.
10.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenden vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere 13.1 NAVKONZEPT GMBH haftet aus Vertrag und Delikt für Schäden aufgrund von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz und für solche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
13.2 Ferner haftet NAVKONZEPT GMBH aus Vertrag und Delikt für Schäden aus der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen durfte (sogenannte „wesentliche Vertragspflichten“), wobei die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt ist auf Schädendie Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Als vertragstypischer vorhersehbarer Schaden gilt hierbei grundsätzlich die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkteinfache Höhe des jeweiligen Bestellwerts. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten Darüber hinausgehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtetDas gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, diesen Haftungs- ausgebliebene Einsparungen und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sonstige mittelbare sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdunmittelbare Folgeschäden.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird13.3 NAVKONZEPT GMBH haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Vertragspflichten.
10.4 13.4 Die Geltendmachung vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffern 13.1, 13.2 und 13.3 gelten auch für die Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenNAVKONZEPT GMBH.
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Sources: Navbasic Vertrag
Haftung. 10.1 Unsere Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitäts- versorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen.
10.2 SLW wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde dies wünscht.
10.3 In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns der Schaden nicht durch Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossender Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdKardinalpflichten).
10.4 Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die er kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
10.5 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe Bestimmungen des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
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Sources: Stromlieferungsvertrag
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist 12.1 Der ERC haftet im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit auf Schädenden Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die am Gegenstand durch den ERC, dessen gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Bei nur leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Neben- pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lieferung selbst entstehenJahreskartenkunde vertrauen durfte (wesentliche Nebenpflicht), beschränktist die Haf- tung des ERC auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Ansprüche Der ERC haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören. Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istERC.
10.2 Eine Ersatzpflicht 12.2 Der ERC, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des ERC haften ferner für Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesund- heit, nach dem Produkthaftungsgesetz Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer vom ERC übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdvom ERC übernommenes Beschaffungsrisiko.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: General Terms and Conditions
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf 10.1. Für Schäden, die am Gegenstand dem Kunden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Lieferung selbst Stromversorgung entstehen, beschränkthaftet TOTAL nicht, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt (Ziff. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer 5.3.). Dies gilt nicht, wenn die Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit von TOTAL schuldhaft i. S. v. Ziff. 10.2. verursacht wurde.
10.2. Im Übrigen ist die Haftung von TOTAL und seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen kann (sog. Kardinals- pflichten). Im Fall einer Verletzung von Kardinalspflichten, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung von TOTAL auf den Schaden, der bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorhersehbar war bzw. gewesen wäre. Gleiches gilt bei grob fahrlässiges fahrlässigem Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz von einfachen Erfüllungsgehil- fen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der Kardinalspflichten, sowie der Lebens-, Körper- oder aus anderen gesetzlichen Gesundheitsschäden. Die Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossendes Produkthaftungsgeset- zes bleiben hiervon unberührt. Der Kunde geschädigte Vertragspartner ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit den haften- den Vertragspartner unverzüglich über seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache Schaden zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Haftung. 10.1 Unsere Haftung 15.1 Der Vertragspartner haftet und leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften.
15.2 Der Vertragspartner ist auf Schädenverpflichtet, eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1,0 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensereignis abzuschließen, die am Gegenstand Aus- und Einbaukostendeckung und die Kosten von Rückrufen oder anderen Feld-/Werkstattaktionen umfasst, und GTG auf Verlangen nachzuweisen. Im Schadensfall wird der Lieferung selbst entstehen, beschränktVertragspartner seine Ansprüche gegen die Versicherung auf Verlangen an GTG abtreten.
15.3 GTG haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen, soweit uns es sich nicht Vorsatz um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. Die Haftung von GTG für Schäden an Leben, Körper oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istGesundheit ist auf Fälle einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beschränkt. Alle Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von GTG.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche 15.4 Ist der Vertragspartner für Sachschäden einen Produktschaden verantwortlich, hat er GTG insoweit von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirder im Außenverhältnis selbst haftet.
10.3 Der Kunde 15.5 Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat uns unverzüglich der Vertragspartner Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von jeder GTG durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen wird GTG den Vertragspartner – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder Gelegenheit zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdStellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Einkaufsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere 8.1 Die Haftung des Auftragnehmers ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen des Auftragneh- mers, auf Schädenfolgende Beträge beschränkt: 5.000.000,-- Euro pauschal für Personen- und Sachschäden 500.000,-- Euro für Vermögensschäden, insbes. gemäß Bundesdatenschutzgesetz 500.000,-- Euro für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden 1.000.000,-- Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen 250.000,-- Euro für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten 3.000.000,-- Euro für Umwelthaftpflichtschäden, inkl. Umwelthaftpflicht-Regress
8.2 Gegenüber Personen, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehenbei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen be- ruflichen Tätigkeit handeln und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öf- fentlich-rechtlichen Sondervermögen ist die Haftung des Auftragnehmers darüber hinaus auf die in Absatz 8.1 genannten Beträge auch im Falle groben Verschuldens von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beschränkt, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossendie nicht dessen leitende Angestellte sind, soweit uns sofern nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istwesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz 8.3 Die Haftungsbeschränkung in den Absätzen 8.1 bis 8.3 gilt gegenüber allen Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers wegen Nichterfüllung, Verzug, Unmöglichkeit oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss allen sonstigen in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdBetracht kommenden Rechtsgrundlagen.
10.3 8.4 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdVersicherung verlangen.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Für Schäden, die am Gegenstand dem Kunden im Zusammenhang mit der Lieferung selbst Nutzung des SpardaImmoClub oder Handlungen von etwaigen Erfüllungsgehilfen der Bank entstehen, beschränktgilt Folgendes:
11.1. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Bei einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist, außer für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, ausgeschlossen.
11.2. Die Bank haftet für Datenverluste sowie Kosten nutzloser Dateneingabe im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen nur in dem Umfang, der sich auch dann nicht vermeiden hätte lassen, wenn der Kunde die bei ihm vorhandenen Daten jeweils im jüngsten Bearbeitungsstand in maschinenlesbarer Form gesichert hätte.
11.3. Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossenist in jedem Falle zu berücksichtigen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, diesen Haftungs- die von ihm eingestellten und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern von der Bank im SpardaImmoClub dargestellten Daten wenigstens durch einmalige Suchabfrage auf deren Richtigkeit zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdüberprüfen.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel 11.4. Die Bank haftet nicht für Pflichtverletzungen der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdKaufvertragsparteien untereinander.
10.4 11.5. Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenvorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter der Bank.
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Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden10.1. Soweit sich aus diesen Bedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen sowie aus den Sonderbedingungen nichts anderes ergibt, haftet die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istHaase & Martin GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz 10.2. Auf Schadensersatz haftet die Haase & Martin GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche Erfüllungsgehilfen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie darüber hinaus
a) für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇▇▇▇ von uns stammtaus der Verletzung des Lebens, schriftlich an des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die Geschäftsleitung zu richtenordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10.3. Die Einschränkungen unter 10.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Haase & Martin GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
10.4. Die sich aus 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Haase & Martin GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat sowie für Rechte des Bestellers aus dem Produkthaftungsgesetz.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt10.1. Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Kunden auf Ersatz weiterer Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegen- über dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 Niederspannungsanschlussverordnung).
10.2. Der Lieferant wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde dies wünscht.
10.3. In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehil- fen für schuldhaft verursachte Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns der Schaden nicht durch Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istgrobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz 10.4. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtetgrober Fahrlässig- keit beruht, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen beschränkt sich die Verpflichtung aufzuerlegenHaftung auf den Schaden, ihrerseits dafür zu sorgenden die haftende Partei bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirddie er kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird10.5. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Electricity Supply Agreement
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf 12.1 INRADIOS haftet unbeschränkt für vorsätzlich verursachte Schäden, für schriftlich abgegebene Garantien sowie bei schuldhafter Verlet - zung von Leben, Leib und Gesundheit. Die Haftung gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlich zwingenden produkthaftungsrechtlichen Vorschriften bleibt unberührt.
12.2 Im Übrigen ist die am Gegenstand Haftung von INRADIOS gegenüber dem Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich Verzug (Nr. 5.5) – auf insgesamt fünfzehn Prozent (15 %) der Lieferung selbst entstehenvereinbarten Vergütung beschränkt.
12.3 Unbeschadet der Haftung gemäß Nr. 12.1 sowie Nr. 5.5 haftet INRADIOS nicht für Vermögens- oder Folgeschäden, beschränktAufwendungser- satz, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, vertragliche Ansprüche Dritter, entgangene Nutzungen, Fi - nanzierungsaufwand, Zinsverluste und Ansprüche aus einem getätigtem Deckungskauf sowie Verlust von Daten, Informationen und Pro - grammen infolge eines Software-Fehlers.
12.4 Vorbehaltlich der gesetzlich zwingenden Haftung (Nr. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz 12.1) beträgt die Verjährungsfrist etwaiger Haftungsansprüche zwölf (12) Monate ab Entstehung und Kenntnis oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istfahrlässiger Unkenntnis des Kunden. Nr. 10.2 bleibt hiervon unberührt.
10.2 12.5 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind weitergehende Haftung seitens INRADIOS ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt8.1. Ansprüche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche (im Folgenden: Schadensersatzansprüche) des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden oder Dritter gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit uns zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also von Pflichten, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossengehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8.2. Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlages.
8.3. Der Kunde ist verpflichtetVerlag haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegenAktualität, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung Vollständigkeit oder Brauchbarkeit für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdden Nutzer.
10.3 8.4. Der Kunde hat uns unverzüglich Verlag übernimmt keine Verantwortung für die Funktionalitäten von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdFremdportalen über die die Apps bezogen werden.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden7.1 Ist wegen ungetreuer oder unsorgfältiger Ausführung der Leistungen ein Schaden entstanden, die am Gegenstand haftet der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche Personalvermittler für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesonderedessen Ersatz, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wirdnicht beweist, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirddass ihn kein Verschulden trifft.
10.4 Die Geltendmachung 7.2 Der Personalvermittler haftet für den Schaden aus Terminüberschreitungen und anderen Vertragsverletzungen (z.B. Verletzung von Haftungs-Geheimhaltungs- und Aufklärungspflichten, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadensunerlaubter Beizug von Hilfspersonal, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des NachweisesVerletzung allgemeiner Treue- und Sorgfaltspflichten), wenn er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
7.3 Der Personalvermittler haftet für das Verhalten seiner Hilfspersonen (z.B. Mitarbeiter, betriebsfremdes Personal) wie für sein eigenes.
7.4 Die Vertragspartner haften für jedes Verschulden, aber höchstens für den entstandenen Schaden. Insgesamt ist die gelieferte ▇▇▇▇ Haftung pro Auftrag beschränkt auf die Höhe der gesamten von uns stammtBLS AG pro Auftrag geleisteten Vergütung.
7.5 Der Personalvermittler verfügt mindestens über eine Haftpflichtversicherung in der Höhe von CHF 5 Mio. je Schadenfall und Jahr für Personen-, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenSach- und daraus entstehende Vermögensschäden.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Personalvermittlung
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt12.1. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, soweit uns nicht Vorsatz des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten fahrlässigen Pflichtverletzung von Komptech, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen12.2. Der Kunde ist verpflichtetBei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Komptech nur auf den vertragstypischen, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesonderevorhersehbaren Schaden, wenn er von Dritten dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe einer Verletzung des SchadensLebens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich Körpers oder der Gesundheit
12.3. Die Einschränkungen der Abs. 12.1 und 12.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Komptech, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden
12.4. Die sich aus Abs. 12.1 und 12.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Komptech den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit Komptech und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf 8.1 GH haftet unabhängig vom Rechtsgrund ausschließlich für Schäden, die am Gegenstand ihre Mitarbei- ter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder im Falle der Lieferung selbst entstehenVerletzung ei- ner vertragswesentlichen Pflicht einfach fahrlässig verursachen. Vertragswesentlich ist jede Pflicht, beschränkt. Ansprüche deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kunden Vertrags gerade ermöglicht und auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istderen Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
10.2 Eine Ersatzpflicht 8.2 Im Falle von einfacher oder grober Fahrlässigkeit nach Ziffer 8.1 ist die Haftung be- schränkt auf typische Schäden, welche im Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder im Zeitpunkt der Pflichtverletzung vorhersehbar waren; höchstens jedoch auf die Höhe der Vergütung, welche nach Ziffer 4.1 für den Zeitraum der dem schädigenden Ereig- nis folgenden 12 Monate bei ungekündigtem Vertrag zu zahlen wäre.
8.3 Die Haftung von GH aufgrund der Verletzung einer ausdrücklich gewährten Garantie, für ▇▇▇▇▇▇▇ nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden die Verletzung von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtetLeben, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdKörpers oder Gesundheit bleibt unberührt.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich 8.4 Im Falle eines Datenverlusts ist die Haftung von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informierenGH beschränkt auf die typischen Wie- derherstellungskosten, insbesonderewelche entstehen, wenn er von Dritten aus regelmäßig dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdRisiko angemessene Sicherungskopien erstellt werden.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Haftung. 10.1 Unsere 12.1. Die Haftung der Vertragspartner sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns der Schaden nicht Vorsatz durch Vor- satz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇▇▇▇ von uns stammtaus der Verletzung des Lebens, schriftlich an des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die Geschäftsleitung zu richtenordnungsgemä- ße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
12.2. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Scha- den, den die haftenden Vertragspartner bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögli- che Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannten oder kennen mussten, hätten voraussehen müssen.
12.3. Der geschädigte Vertragspartner hat dem anderen Vertragspartner einen Schaden unver- züglich mitzuteilen.
12.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch einen unsachgemäßen oder nicht den Vorgaben der Betriebsanleitung des Herstellers entsprechenden Gebrauch der Wallbox entstanden sind.
12.5. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
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Sources: Kaufvertrag
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden15.1. Die Parteien haften für den Ersatz von ▇▇▇▇▇▇▇, die am Gegenstand schuldhaft verursacht wurden. Die Parteien haften nicht für leichte Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Lieferung selbst entstehen, Höhe nach mit dem Wert der betroffenen Lieferung/Leistung (exkl. Steuern und Gebühren) beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Haf- tungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istvon Personenschäden.
10.2 Eine Ersatzpflicht 15.2. Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die reine Schadensbehebung, nicht aber Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder An- sprüche Dritter.
15.3. Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Verfall spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden Kenntnis von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossenSchaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.
15.4. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits Geschädigte hat den Beweis dafür zu sorgenerbringen, dass ein derartiger Haftungs- ihm entstandener Schaden auf unser Verschulden zurückzuführen ist und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung dass ihn an einem entstandenen Schaden kein Verschulden trifft. Dies gilt für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdsämtliche Formen des Verschuldens.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere15.5. Bei Werklieferungsverträgen haftet die Agentur nicht, wenn er von Dritten aus dem Titel trotz Erfüllung der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wirdWarnpflichten, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdder Kunde auf eine gewisse Um-setzung be- steht.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere 12.1 Bei Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes handelt, der Grundversorger von der Leis- tungspflicht befreit. eins ist verpflichtet, ihren Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutba- rer Weise aufgeklärt werden können. Ansonsten ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverlet- zungen durch eins die Haftung ist auf Schädendie vorhersehbaren, die am Gegenstand vertragstypischen, unmittelba- ren Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverlet- zungen der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12.2 Gegenüber Unternehmern haftet eins nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesent- licher Vertragspflichten.
12.3 Die vorstehenden Regelungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossenaus Produkthaf- tung, soweit uns sie gelten ferner nicht Vorsatz bei grobem Verschulden, sowie eins zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istbei Verlust des Lebens.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Haftung. 10.1 Unsere 8.1 Haben die SWM aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften die SWM beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag den SWM nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfül- lung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istden bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
10.2 Eine Ersatzpflicht 8.2 Unabhängig von einem Verschulden der SWM bleibt eine etwaige Haftung SWM bei arglisti- gem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaf- fungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdunberührt.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich 8.3 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen SWM für von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung ihnen durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdleichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
10.4 8.4 Die Geltendmachung Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Haftungs-Leben, Auskunfts- Körper oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenGesundheit.
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Sources: Sales Contracts
Haftung. 10.1 Unsere 12.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet die Deutsche Tele- kom unbeschränkt.
12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Deutsche Telekom im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbe- schränkt. Wenn die Deutsche Telekom durch leichte Fahrlässig- keit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn die Deutsche Telekom eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurück- zuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypi- schen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Ver- letzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf Schädenderen Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Für den Verlust von Daten haftet die Deutsche Telekom bei leich- ter Fahrlässigkeit nur, soweit der Kunde seine Daten in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wieder- hergestellt werden können.
12.4 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbe- sondere für Hardwarestörungen, die am Gegenstand durch Inkompatibilität vor- handener Komponenten mit der Lieferung selbst entstehenHBA Karte verursacht werden und für Systemstörungen, beschränktdie durch vorhandene Fehlkonfigurati- onen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber ent- stehen können. Ansprüche Die Haftung nach den Vorschriften des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istProdukt- haftungsgesetzes bleibt unberührt.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Preise Heilberufsausweis (Hba)
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf VdS haftet für Schäden, die am Gegenstand außer im Fall der Lieferung selbst entstehenVerletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossennur, wenn und soweit uns nicht VdS, ihren gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonsti- gen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grob fahrlässiges grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verlet- zung wesentlicher Vertragspflichten haftet VdS für jedes schuldhafte Verhalten anzulasten istihrer ge- setzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, wobei der Begriff der „wesentlichen Vertragspflichten“ solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung die Mitglieder regelmäßig vertrauen dürfen und deren Verletzung die Errei- chung des Vertragszwecks gefährdet.
10.2 Eine Ersatzpflicht Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestell- ter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von VdS der Höhe nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen auf die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdbei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Ange- stellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.VdS.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrückli- cher Garantien durch VdS und für Schäden aus der Verletzung des SchadensLebens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenKörpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
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Sources: Nutzungsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf SchädenDer Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehenauch seiner Erfüllungsgehilfen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istnach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdder Gesundheit.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informierenBei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel jedoch der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdHöhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertrags-typischen Schäden.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
10.5 Eine weitergehende Haftung als in 10.1 -10.4 benannt, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtengeltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
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Sources: Montagebedingungen
Haftung. 10.1 Unsere 13.1 Das Unternehmen haftet nur für solche Schäden, de- ren Schadensursache auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zu- mindest leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht. Als Kar- dinalpflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher vertraut und auch vertrauen darf und/oder Pflichten, deren Verletzung die Errei- chung des Vertragszwecks gefährdet. Bei der Haftung für Schäden aufgrund der leicht fahrlässigen Verlet- zung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.2 Für Schäden, die am Gegenstand durch den Verlust von Daten entste- hen, den das Unternehmen leicht fahrlässig verursacht hat, haftet das Unternehmen nur in Höhe desjenigen Aufwands, der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber erforderlich ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz 13.3 Die in vorstehenden Absätzen geregelte Haftungsbe- grenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossender Gesundheit oder so- weit das Unternehmen eine Garantie übernommen hat. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen Darüber hinaus bleibt die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdHaftung gemäß den je- weils anwendbaren gesetzlich zwingenden produkt- haftungsrechtlichen Vorschriften unberührt.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere13.4 Die Regelungen zur Haftung gemäß den vorstehen- den Absätzen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmens, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdAnsprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere 12.1 Für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkt- haftungsgesetz oder wenn der Mangel einer Sache arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie für die Beschaffenheit einer Sache gege- ben wurde haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt.
12.2 Bei nicht in Ziffer 9.1 genannten Punkten haftet der Auftragnehmer nur bei vertragstypischen Schäden durch leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
12.3 Der vorstehende Haftungsumfang gilt auch für die Haftung des Auf- tragnehmers für seine gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung ist auf Schädenausgeschlossen.
12.4 Ansprüche des Kunden, die am Gegenstand im Zusammenhang mit der Lieferung selbst Abwicklung von Verträgen entstehen, beschränktverjähren sechs Monate nach Kenntnis des Scha- dens durch den Berechtigten, gleichgültig, auf welcher Rechtsgrundlage der Schadensersatzanspruch geltend gemacht wird. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istZiffer 9.1 bleibt hiervon unberührt.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder 12.5 Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folge- schäden können nicht verlangt werden.
12.6 Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdhaftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Allgemeine Entsorgungsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf 7.1. Die „DEBTVISION GmbH“ haftet für ihren Verantwortungs- und Leistungsbereich unbeschränkt für Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehenvon ihr, beschränkt. Ansprüche ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen im Sinne des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen§ 278 BGB, soweit uns nicht Vorsatz vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istfahrlässig verursacht wurden.
10.2 Eine Ersatzpflicht 7.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die „DEBTVISION GmbH“ - außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) schuldhaft verletzt wurden. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den Schaden, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypischer und vorhersehbarer Schaden). Dies gilt auch in Fällen einfach fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und weiterer Erfüllungsgehilfen der „DEBTVISION GmbH“.
7.3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder und anderen gesetzlich zwingend vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftungstatbeständen bleibt von den in diesem Vertrag vereinbarten Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüssen unberührt. Dies gilt auch für die Haftung aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden einer von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- der „DEBTVISION GmbH“ gegebenen verschuldensunabhängigen und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdausdrücklichen Garantie.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren7.4. Die „DEBTVISION GmbH“ übernimmt darüber hinaus keinerlei Haftung für Hyperlinks, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel welche auf der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens Plattform oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält in Content genannt werden und welche auf fremde Websites und/oder selbst geschädigt wirdInhalte verweisen.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Nutzungsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere Haftung 8.1 Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
8.2 Die AUFTRAGNEHMERIN ist auf Schädeninsbesondere für alle - auch von Dritten - wegen Personen-, Vermögens- oder Sachschäden geltend gemachten Ansprüche verantwortlich, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränktauf ein von ihr geliefertes fehlerhaf- tes Produkt zurückzuführen sind. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde Sie ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss die AUFTRAGGEBERIN von der hieraus resultieren- den Haftung freizustellen. Ist die AUFTRAGGEBERIN verpflichtet, wegen eines Fehlers eines von der AUFTRAGNEHMERIN gelieferten Produktes eine Rückrufaktion gegenüber Dritten durchzuführen, trägt die AUFTRAGNEHMERIN sämtliche mit der Rückrufaktion verbundene Kosten. Dies gilt auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die dann, wenn eine Verpflichtung aufzuerlegenzum Rückruf zwar nicht besteht, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdaber aus wirtschaftlichen Gründen geboten ist. Wei- tergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich 8.3 Die AUFTRAGNEHMERIN ist verpflichtet, auf ihre Kosten eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversiche- rung mit angemessenen Deckungssummen und eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungs- summe von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache mindestens 2 Mio. EUR je Schadensfall für Personen- / Vermögens- / Sachschaden abzu- schließen und während der Vertragslaufzeit zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdunterhalten und auf Verlangen nachzuweisen.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf 12.1 elusoft haftet für Schäden, die am Gegenstand auf der Lieferung selbst entstehenVerletzung des Lebens, beschränktdes Körpers oder der Gesundheit beruhen, bei Mängeln, die elusoft arglistig verschwiegen hat, sowie für Schäden aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
12.2 Für andere Schäden haftet die elusoft nur, soweit sie eine vertragswesentliche Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt.
12.3 Erfolgt die Verletzung einer Kardinalpflicht weder grob fahrlässig noch vorsätzlich, so ist die Haftung der elusoft nach Ziff. Ansprüche 12.2 auf solche typischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Kunden auf Ersatz weiterer Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Eine Haftung für indirekte Schäden sind oder Folgeschäden wie etwa entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
12.4 Die Haftung für Schäden aus Datenverlusten ist insoweit ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, branchenübliche regelmäßige Datensicherungen und/oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istSystemprüfungen durchzuführen.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen 12.5 Diese Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtetVertreter, diesen Haftungs- Mitarbeiter und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdErfüllungsgehilfen der elusoft.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Und Softwarenutzungsbedingungen (Eula)
Haftung. 10.1 Unsere (1) Die Stadtwerke Langenfeld GmbH haftet nicht für die Verfügbarkeit der E-Ladesäulen, insbesondere nicht bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten der Elektrizitätsversorgung.
(2) Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die Stadtwerke Langenfeld GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Freistellung etc.).
(3) Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf Schädenden Ersatz des vorhersehbaren, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, vertragstypischen Schadens beschränkt. Ansprüche Für den Verlust von Daten haftet die Stadtwerke Langenfeld GmbH nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsbeschränkungen und wenn der Verlust auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istvermeidbar war.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Agb Zu Ladekarte Und Ladeapp
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden8.1 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung ist, sofern und solange es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, die am Gegenstand GVO von der Lieferung selbst entstehenLeistungspflicht befreit. Das Gleiche gilt, beschränkt. Ansprüche des Kunden wenn der Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlosseneigene Initiative unterbrochen hat. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ansprüche wegen der vorgenannten Versorgungsstörungen gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden können. Die GVO ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit seinen weiteren Vertragspartnern der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegengeben, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss als sie ihr bekannt sind oder von ihr in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdzumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung 8.2 Ansprüche wegen Schäden durch eine von uns gelieferte Sache Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem jeweils örtlich zuständigen Netzbetreiber geltend zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdmachen.
10.4 8.3 Die Geltendmachung GVO haftet bei der Verletzung von Haftungs-Leben, Auskunfts- Körper, Gesundheit sowie wesentlichen Vertragspflichten für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe bei grob fahrlässiger Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten ist die Haftung auf den bei Abschluss des SchadensVertrages vertragstypischen, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenvorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Sources: Gaslieferungsvertrag
Haftung. 10.1 Unsere Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähn- lichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
8.1 Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
8.2 Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspfticht, ist die Haftung ist auf Schädenden vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. We- sentliche Vertragspftichten sind Pftichten, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehenVertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, beschränkt. Ansprüche deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kunden Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istderen Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind 8.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird8.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt8.1. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden von Feldbacher aus Schadenersatz und Produkthaftung gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind weder eingeschränkt noch ausgeschlossen. Der Kunde Vertragspartner haftet Feldbacher für alle Nachteile aus einer Verletzung des Vertrages, insbesondere für Nachteile aus einer verspäteten oder mangelhaften Lieferung bzw. Leistung. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Lieferung bzw. Leistung von Subunternehmern und Vorlieferanten des Vertragspartners. Die Ersatzpflicht umfasst auch Kosten von Rückholaktionen. Ansprüche aus Produkthaftung stehen Feldbacher auch dann zu, wenn Feldbacher die Lieferung bzw. Leistung in seinem Unternehmen verwendet.
8.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, diesen Haftungs- eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 5.000.000,00 abzuschließen und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern für mindestens fünf Jahre ab der Lieferung bzw. Leistung aufrecht zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdhalten. Der Vertragspartner hat Feldbacher den Bestand der Versicherung jederzeit auf Verlangen nachzuweisen.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere8.3. Für Sachschäden haftet Feldbacher gegenüber dem Vertragspartner nur dann, wenn er Feldbacher oder ihre Erfüllungsgehilfen diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Eine Haftung von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wirdFeldbacher für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdaußer es handelt sich um Personenschäden.
10.4 Die Geltendmachung 8.4. Der Ersatz von Haftungs-Folgeschäden, Auskunfts- oder Regressbegehren sind Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner ist jedenfalls ausgeschlossen.
8.5. Jede Haftung von Feldbacher ist betragsmäßig mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtender Deckungssumme ihrer Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf 8.1 Dell haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen.
8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Dell nur bei Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehenzurückzuführen sind auf wesentliche Pflichtverletzungen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istDies gilt für alle Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich insbesondere von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.
10.2 Eine Ersatzpflicht 8.3 Im Falle der Ziffer 8.2 ist die Haftung darüber hinaus der Höhe nach auf EUR 500.000,- pro Schadensfall beschränkt.
8.4 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware, bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie Ansprüche aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden Verschulden bei Vertragsverhandlungen, die zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstanden sind, bleiben von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdden vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich 8.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdDell sowie für Aufwendungen.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Verbraucher Agb
Haftung. 10.1 Unsere 1) Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertrags-schluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Fa. Köser Marine GmbH als auch gegen deren Erfüllungs-bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2) Haftet die Fa. Köser Marine GmbH für leichte Fahrlässigkeit, so beschränkt sich der Ersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden.
3) Die Haftung ist auf Schädenfür Folgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind, oder dass die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Zusicherung bestimmter Eigenschaften den Kunden gerade gegen Mangelfolgeschäden schützen soll.
4) Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) bleiben unberührt.
5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns aus Produkthaftung. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht Vorsatz bei der Auftragnehmerin zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istbei Verlust des Lebens des Kunden.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere 12.1 Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern dies nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz 12.2 Die Agentur haftet nicht für Farbabweichungen oder Plausibilitätsfehler, das gilt insbesondere dann, wenn der Vertrags- partner ausdrücklich keinen Andruck oder Analog-Proof gewollt hat, oder dieser aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche vom Vertragspartner zu vertretenden Umständen zeit- lich nicht mehr möglich war, ohne Terminverschiebungen hinzu- nehmen.
12.3 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für Sachschäden die inhaltliche, technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Text, Bild und Gestaltung.
12.4 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der erstellten Leistungen übernimmt die Agentur keine Haftung.
12.5 Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgenAuftraggeber versichert, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirder zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen die- ser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auf- traggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: General Terms and Conditions
Haftung. 10.1 Unsere 7.1 Die Haftung ist des LFB, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aus Vertragsverletzungen oder aus Delikten wird beschränkt auf SchädenFälle von Vorsatz, die am Gegenstand grober Fahrlässigkeit, Fehlen einer wesentlichen zugesicherten Eigenschaft und Verletzung einer Pflicht, bei deren Nichteinhaltung der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istVertragszweck gefährdet wäre.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach 7.2 Da dem Produkthaftungsgesetz LFB meist nicht alle Randbedingungen bekannt sind, liegt die Haftung für die Verwendung, Weitergabe oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossenNutzung einer Entwicklung bzw. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- eines Bearbeitungsergebnisses im alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss wird vom LFB in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdkeiner Weise übernommen.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung 7.3 Die Tätigkeiten des LFB sind durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus Haftpflichtversicherung der TU Graz versichert. Es gilt die dem Titel Auftrag zugrunde liegende Auftragssumme als maximaler Haftungsrahmen wobei die Obergrenze in jedem Falle mit dem in den Vertragsbestimmungen der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdHaftpflichtversicherung der TU Graz gegebenen Rahmen für jegliche Haftung vertraglich als vereinbart gilt. Ein Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt als vereinbart.
10.4 7.4 Da das LFB in seiner Tätigkeit bei Begutachtungen, Expertisen etc. nur punktuell und in einem zeitlich sehr kurzen Rahmen unter beschränkter Informationslage die Sachlage beurteilt, können daraus keine Haftungsansprüche abgeleitet werden. Die Geltendmachung von Haftungs-erstellten Gutachten, Auskunfts- Protokolle und Berichte stellen auch keine Leistungen im Sinne einer HOAI (Honorarvergütung für Architekten- und Ingenieursleistungen) oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenPlanung lt. ÖNORM dar.
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Sources: Research and Development
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Die STVP haftet unbeschränkt nur für die durch die STVP, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, Übernahme von Beschaffenheitsgarantien sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet die am Gegenstand STVP nur, sofern eine Pflicht ver- letzt wird, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lieferung selbst entstehen, Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinals- pflichten) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen typisch und vorhersehbar sind; in diesem Fall ist eine Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind bleibt unberührt. Eine über diese Regelungen hinausgehende Haftung der STVP ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtetMacht der Nutzer Schadensersatzansprüche gegen die STVP geltend, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder obliegt ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des NachweisesNachweis, dass die gelieferte STVP ihre Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat. Die STVP ist bereit, an Streitbeilegungsverfah- ren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Informationen zur zuständigen Schlich- tungsstelle sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenhinterlegt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Parkhäuser/Tiefgaragen/Parkplätze
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf 8.1. Der AN haftet dem AG für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens und bei Vorsatz. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die am Gegenstand auf vom AN beigezogene Dritte zurückgehen. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Lieferung selbst AN unbeschränkt.
8.2. Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.3. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
8.4. Sofern der AN das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, beschränkttritt der AN diese Ansprüche an den AG ab.
8.5. Ansprüche Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 8.2 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,-. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden AG -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen8.6. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung AN haftet nicht für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdStörungen der Telekommunikationsinfrastruktur einschließlich der Telefonleitungen.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Betreiberdienstleistungen
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand 9.1. Die STW haftet bei schuldhafter vertraglicher Pflichtverletzung (z. B. bei Nichterfüllung der Lieferung selbst entstehen, beschränktLieferpflicht oder ungenauer oder verspäteter Abrechnung) für dadurch entstandene Schäden nach Maßgabe von Ziffer 9.2. bis 9.6.
9.2. Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Kunden Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen.
9.3. Die STW wird auf Ersatz weiterer Wunsch unverzüglich über die mit der Schadensverursachung zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
9.4. In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns der Schaden nicht durch Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe Verletzung des SchadensLebens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenVertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere 12.1. SWK haftet nicht für die Verfügbarkeit der E-Ladesäulen, insbesondere nicht bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten der Elektrizitätsversorgung.
12.2. Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die SWK haftet gegenüber dem Kunden nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Freistellung etc.).
12.3. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf Schädenden Ersatz des vorhersehbaren, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, vertragstypischen Schadens beschränkt. Ansprüche Für den Verlust von Daten haftet die SWK nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsbeschränkungen und wenn der Verlust auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istvermeidbar war.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen12.4. Der Kunde ist verpflichtethaftet für sämtliche Schäden der SWK, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirder oder sein Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe durch Benutzung der Ladesäulen schuldhaft verursacht hat.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Nutzung Der SWK Ladekarte
Haftung. 10.1 Unsere 6.1 abl haftet dem Vertragspartner gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung ist bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränktSchadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Ansprüche des Kunden auf Der Ersatz weiterer mittelbarer Schäden sind wie z.B. entgangener Gewinn wird ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht 6.2 In sonstigen Fällen haftet abl – soweit in Ziffer 6.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischenSchadens. In allen übrigen Fällen istunsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 6.3 ausgeschlossen.
6.3 Die Haftung abls für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden bleibt von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird–ausschlüssen unberührt.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich 6.4 abl ist von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch sämtlichen Ansprüchen Dritter gegen abl freizustellen, soweit der Vertragspartner das von abl gelieferte Produkt über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehend verwendet oder eine von uns gelieferte Sache etwaig vom Techniker bereit gestellte Installation verändert, soweit abl dies nicht zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇vertreten hat. ▇▇▇ von uns stammtübernimmtkeinerlei Haftung für einen Virenbefall o.ä. durch Verwendung des Internetzugangs, schriftlich an die Geschäftsleitung soweit abl dies nicht zu richtenvertreten hat.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt10.1. Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Kunden auf Ersatz weiterer Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NAV).
10.2. Der Lieferant wird unverzüglich über die mit der Scha- densverursachung zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde dies wünscht.
10.3. In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns der Schaden nicht durch Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istgrobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrau- en darf (sog. Kardinalpflichten).
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz 10.4. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflich- ten, welche nicht auf Vorsatz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtetgrober Fahrlässigkeit beruht, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen beschränkt sich die Verpflichtung aufzuerlegenHaftung auf den Schaden, ihrerseits dafür zu sorgenden die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirddie sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird10.5. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes blei- ben unberührt.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist Der Anbieter haftet dem Kunden stets auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossenSchadensersatz
10.2 Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit, soweit uns nicht Vorsatz er oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesent- liche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt haben, deren Er- füllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über- haupt erst ermöglicht bzw. deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung (wie z. B. im Falle der Verpflichtung zu mangelfreier Leistung) der Kunde regel- mäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahr- lässigkeit ausgeschlossen.
10.3 Für die Verjährung gilt Ziffer 8.7 entsprechend.
10.4 Bei der notwendigen Wiederherstellung von Daten oder tech- nischer Komponenten (Hardware/Software) haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Da- ten bei ordnungsgemäßer Datensicherung und angemessener Ausfallvorsorge in Bezug auf die technischen Komponenten durch den Kunden erforderlich ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- 10.5 Für Aufwendungsersatzansprüche und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdsonstige Haftungsan- sprüche des Kunden gegen den Anbieter gilt Ziffer 10.1–10.3 ent- sprechend.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Haftung. 10.1 Unsere 10.1. Die Haftung von AGILA gegenüber dem Nutzer ist auf ausgeschlossen. AGILA haftet jedoch unbeschränkt für Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz einer vorsätzlichen oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istfahrlässigen Pflichtverletzung durch AGILA oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Weiterhin haftet AGILA, beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
10.2. AGILA übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit des Kundenportals. Der Zugang zum Kundenportal kann infolge von Serverausfällen, technischen Störungen oder aus sonstigen Gründen nur eingeschränkt oder gar nicht möglich sein.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen10.3. Der Kunde ist verpflichtetNutzer haftet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegeninsbesondere bei Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten oder einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht (Ziffer 5), ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdnach den gesetzlichen Vorschriften.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Nutzungsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere Die S-Markt & Mehrwert haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die S-Markt & Mehrwert nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); im Fall b) ist die Haftung ist jedoch auf Schädenden Ersatz des vorhersehbaren, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkttypischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossenDie vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit uns nicht Vorsatz die S-Markt & Mehrwert einen Mangel arglistig verschwiegen oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istseine Abwesenheit zugesichert hat. Das Gleiche gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz Die S-Markt & Mehrwert handelt nicht als Vertreter eines Partnershops. Die S-Markt & Mehrwert haftet nicht für Rechte und Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche sonstiger Rechtsbeziehung des Teilnehmers mit dem Partnershop. Ebenso wenig haftet die S-Markt & Mehrwert für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten die Werbeinhalte und Informationen der Partnershops, die auf den Webseiten der Partnershops veröffentlicht sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen oder die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdauf den Webseiten der contomaxx- Welt wiedergegeben werden.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand 10.1. Die SWBAD haftet bei schuldhafter vertraglicher Pflichtverletzung (z.B. bei Nichterfüllung der Lieferung selbst entstehen, beschränktLieferpflicht oder ungenauer oder verspäte- ter Abrechnung) für dadurch entstandene Schäden nach Maßgabe von Ziffern 10.2 bis 10.6
10.2. Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unre- gelmäßigkeiten in der Energieversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses han- delt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen.
10.3. Die SWBAD wird auf Wunsch des Kunden auf Ersatz weiterer unverzüglich über die mit der Schadensverursachung zusammenhängenden Tatsachen Aus- kunft geben, wenn sie ihm bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
10.4. In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns der Schaden nicht durch Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe Verletzung des SchadensLebens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsge- mäße Durchführung des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenVertrags überhaupt erst ermöglicht und auf de- ren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kar- dinalpflichten).
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Sources: Sondervertrag Zur Lieferung Von Elektrischer Energie
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf 15.1 Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehener oder seine Erfüllungsgehilfen an den zur Reinigung übergebenen Gebäuden, beschränktRäumen und dem Inventar verursachen. Ansprüche Der Auftraggeber ist berechtigt, hierdurch entstehende Forderungen durch einfache Erklärung nach § 387 ff BGB gegen Forderungen des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istAuftragnehmers aufzurechnen.
10.2 15.2 Eine Ersatzpflicht Bestätigung der Betriebshaftpflichtversicherung liegt dem Auftraggeber bereits vor. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in dem Schreiben genannten Deckungssummen während der Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
15.3 Der Auftragnehmer haftet nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen den gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche auch für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossenalle sonstigen Personen- und Sachschäden, die infolge der Durchführung dieses Vertrages entstehen. Ein Schadensersatzanspruch in Geld ist mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen.
15.4 Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgenAuftragnehmer hat vorzusorgen, dass ein derartiger Haftungs- durch Reinigungsarbeiten Benutzer des Gebäudes nicht gefährdet werden. Soweit erforderlich, sind die gebotenen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdHinweise auf Gefahrenstellen anzubringen.
10.3 15.5 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informierenAuftraggeber übernimmt keinerlei Haftung für Diebstahl und Beschädigungen an den im Eigentum des Auftragnehmers stehenden und auf dem Gelände der Praßerschule eingesetzten Maschinen, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdMaterialien und Gerätschaften.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Dienstleistungsvertrag
Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf 7.1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 6 und 7.2 entsprechend.
7.2. Für Schäden, die nicht am Gegenstand Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferung selbst entstehenLieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, beschränkt. Ansprüche bei grober Fahrlässigkeit des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossenInhabers/der Organe/leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat, bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten Personen-/Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren7.3. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, insbesonderein letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdvernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe 7.4. Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung auf Basis der geltenden Gebrauchtmaschinen Garantiebedingungen des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richtenLieferers verkauft.
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Sources: Sales Contracts
Haftung. 10.1 Unsere Für eine Haftung ist des Verkäufers auf Schäden, die am Gegenstand Schadensersatz gelten unbeschadet der Lieferung selbst entstehen, beschränktsonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraus- setzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
9.1. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossenDer Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit uns nicht die Schadensursache auf Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istgrober Fahrlässigkeit beruht.
10.2 Eine Ersatzpflicht 9.2. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In die- sem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
9.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdbleibt unberührt.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich 9.4. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wirdArbeitnehmern,Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Haftung. 10.1 Unsere Haftung ist auf Der Kunde sichert zu, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise für Propangas (in Flaschen) zu beachten und dass mit dem Propangas nur solche Anlagen und Geräte versorgt und betrieben werden, die gemäß den Vorschriften geprüft wurden und in Ordnung sind. Die Zerza GmbH haftet nicht für Schäden die durch die unsachgemäße Handhabung des Propangases (in Flaschen) durch den Kunden oder Dritte entstehen. Für Personenschäden haftet die Zerza GmbH bei Verschulden uneingeschränkt. Ansonsten haftet die Zerza GmbH für Schäden, die am Gegenstand durch Übergabe von Propangas (in Flaschen) in unsachgemäßen Zustand verursacht wurden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Vermögensschäden (zB Betriebsunterbrechung, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverlust, entgangener Gewinn, auch wenn im Zeitpunkt der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Schädigung für den Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind bereits eine konkrete Erwerbschance gegeben war) wird ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtetKunde, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegensofern er nicht Verbraucher nach dem KSchG ist, ihrerseits dafür zu sorgennimmt zur Kenntnis, dass ein derartiger Haftungs- Schaden- und Regressausschluss in weiterer Folge Aufwendungsersatzansprüche gegen die Zerza GmbH binnen 12 Monaten ab Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründeten Umständen und mit Wirkung für uns der Person des Ersatzpflichtigen verjähren. Ist die Haftung der Zerza GmbH ausgeschlossen, erstreckt sich der Haftungsausschluss auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informierenauf Vertreter, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.Zerza GmbH.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung. 10.1 Unsere 1.6.1 EXASOL leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus vorvertraglichen, rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istunbeschränkt.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet EXASOL in Höhe des typischen und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wirdbei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweisesc) Bei nicht grob fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die gelieferte ▇▇▇▇ Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht; insbesondere Verzug), haftet EXASOL in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch in Höhe von uns stammt50% der jährlichen Mietes Kaufpreises je Schadensfall und in Höhe von 100% des Kaufpreisesder jährlichen Miete für alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag insgesamt.
1.6.2 EXASOL bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Vertragspartner hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.
1.6.3 Bei Verletzung von Leben, schriftlich an Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die Geschäftsleitung zu richtengesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.
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Sources: Software Rental Agreement
Haftung. 10.1 Unsere 9.1 Der Anbieter haftet dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbe- schränkt.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Fall der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung ist auf Schädenden Ersatz des vorhersehbaren, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Ansprüche Für ei- nen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als € 200. Ergänzend und vorrangig ist die Haftung des Kunden Anbieters wegen leichter Fahrlässigkeit auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten istSchadens- und Aufwendungsersatz - unabhängig vom Rechtsgrund - insgesamt be- grenzt auf 25 Prozent der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung ge- mäß § 9.1 und 9.2 Satz 1 bleiben von diesem Absatz unberührt.
10.2 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche 9.3 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- § 9.1 und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird9.2 bleiben unberührt.
10.3 Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird9.4 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
10.4 Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte ▇▇▇▇ von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
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Sources: Software as a Service Agreement