Common use of Haftung Clause in Contracts

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), General Terms and Conditions (Gtc)

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.44.1. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montageeiner Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten können, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossensoweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. Der Kunde ist verpflichtet3 Satz 1 GasGVV gegen den Netzbetreiber ▇▇▇ ▇▇▇▇, dafür Sorge zu tragen▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇. ▇▇ - 87, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, geltend gemacht werden. 14.54.2. Sofern Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses han- delt, die Fahrzeugdaten EWR GmbH von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch, wenn die EWR GmbH an der Erdgaslieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Um- stände, deren Beseitigung der EWR GmbH nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Das gilt nicht, wenn die Unterbre- chung auf unberechtigten Maßnahmen der EWR GmbH beruht, beispielsweise bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit unberechtigter Unterbrechung der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigErdgasversorgung. 14.64.3. Der Auftragnehmer Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haftet nicht für die EWR GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksder Verletzung des Lebens, behördlichen Anordnungen des Körpers oder Gesetzesänderungender Gesundheit. Bei fahrlässig verur- sachten Sach- und Vermögensschäden haftet die EWR GmbH und ihre Erfüllungs- gehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, Feuerjedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertrags- typischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehender Kunde vertrauen darf. 4.4. Davon unberührt bleibt eine Haftung Die Bestimmungen des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

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Sources: Gaslieferungsvertrag, Gas Supply Agreement, Gaslieferungsvertrag

Haftung. 14.111.1. Wir können nicht gewährleistenSoweit nachfolgend nichts anders angegeben ist, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehthaftet ▇▇▇▇▇ nach Maßgabe des Gesetzes. 14.211.2. Der Auftragnehmer ▇▇▇▇▇ haftet unbeschränkt für ▇▇▇▇▇▇▇ aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei Vorsatz. 11.3. Bei grober Fahrlässigkeit haftet Sachs – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur beschränkt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 11.4. Bei der nur fahrlässigen Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich nach dem Inhalt und Zweck des Vertrages ergeben, haftet Sachs – gleich aus welchem Rechtsgrund – ebenfalls nur beschränkt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 11.5. Soweit aus den vorstehenden ▇▇▇▇▇▇▇ nichts anderes hervorgeht, haftet ▇▇▇▇▇ für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, nicht. 11.6. Eine Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Organe, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Sachs. 11.7. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, bzw. einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters ▇▇▇▇▇ haftet ebenfalls nicht für Ansprüche nicht vorhersehbare Schäden, Mangelschäden, sonstige mittelbare Schäden und Schäden aus dem Produkthaftungsgesetzentgangenem Gewinn. 14.311.8. Schadensersatzansprüche des AG verjähren in 24 Monaten. 11.9. Ist der Kunde UnternehmerSchaden durch eine vom Kunden abgeschlossene Versicherung gedeckt, haftet SACHS nur für die mit der Schadensregulierung beim Kunden eintretenden Nachteile, wie höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile. Unberührt bleibt die Haftung von SACHS unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Folgen eines Lieferverzuges sind im § 4 dieser Bedingungen abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung des Auftragnehmers der Geschäftsführer von ▇▇▇▇▇ von Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen sowie eingeschaltete Subunternehmer für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschädenvon diesen verursachten Schäden auf Grund leichter Fahrlässigkeit. 11.10. ▇▇▇▇▇ übernimmt keine Haftung für Daten, entgangenen GewinnGewinn oder sonstige mittelbare oder Folgeschäden, Vermögensschädensoweit kein Vorsatz, Schäden durch Betriebsunterbrechungkeine grobe Fahrlässigkeit, Verluste keine Verletzung von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenwesentlichen Vertragspflichten und kein Fall des Fehlens zugesicherter Eigenschaften seitens SACHS vorliegt. 14.411.11. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageDie Höhe des Schadenersatzes ist - außer in Fällen des Vorsatzes der groben Fahrlässigkeit - insbesondere auch bei der einfachen Fahrlässigkeit von wesentlichen Vertragspflichten pro Schadensfall begrenzt auf 20 % der Höhe des Auftragswertes, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenmax. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg € 50.000,00 oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehenFortsetzungszusammenhang auf max. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit€ 100.000,00. Diese Beschränkung gilt nicht bei Personenschäden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.18.1 Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH haftet in den Fällen des § 7 nicht. Wir können nicht gewährleisten, dass Etwaige Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwZiffer 7 Satz 1 kann der Kunde gegen den Netzbetreiber geltend machen. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtDie Kontaktdaten des Netzbetreibers teilt die Stadtwerke Bad Tölz GmbH dem Kunden auf Anfrage gerne mit. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich 8.2 Im Übrigen haften die Parteien vorbehaltlich der Absätze (3) und (4) nur, wenn es sich um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenfahrlässigen Pflichtverletzung einer Partei, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Eine Haftung Die Parteien haften auch bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die die jeweils andere Partei vertrauen darf). Schließlich haften die Parteien, wenn und soweit sie eine Beschaffenheitsgarantie oder Zusicherung abgegeben oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben. 8.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 8.4 Die Ersatzpflicht für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist Sachschäden nach dem Haftpflichtgesetz wird ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung Haftung nach dem Haftpflichtgesetz für Personenschäden bleibt unberührt. Satz 1 gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzim Rechtsverkehr mit Privatkunden. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist 8.5 Soweit die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schädenvorstehend ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht gilt dies auch im Einzelfall Hinblick auf die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigOrgane beider Parteien sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beider Parteien einschließlich ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Autostromvertrag, Autostromvertrag, Autostromvertrag

Haftung. 14.19.1) ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇ wird die Räumlichkeiten und Trainingsutensilien in einem funktionierenden und verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufrieden stellenden Trainingsablauf zu gewährleisten. Wir können nicht gewährleistenAnsonsten wird eine Haftung ausgeschlossen, dass es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten oder ein Verstoß gegen vertragswesentliche Verpflichtungen vor, bei schuldhaft verursachte Schäden aus der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wenn sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen. 9.2) Der Vertragspartner ist verpflichtet alle Informationen des Gesundheitszustandes vor Beginn des Kurses/Workshops/Retreats dem jeweiligen Lehrer mitzuteilen. Bei früheren Verletzungen oder körperlichen Einschränkungen sollte vor dem Einstieg in das Training ein Arzt bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten Orthopäde konsultiert werden. 14.59.3) Der Vertragspartner nutzt die Einrichtung, alle Räumlichkeiten, Duschen, Umkleiden und das Angebot aller Kurse des Studios auf eigene Gefahr. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigDies gilt auch für Videos on Demand. 14.69.4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten, allen Hilfsmitteln und AerialYoga-Tüchern pfleglich umzugehen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Beschädigungen, die an AutoLogg nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten des Verursachers behoben. 9.5) Für den Verlust oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine die Beschädigung von Kleidungsstücken, mitgebrachten Traininingsutensilien sowie für Wertgegenstände wird keine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitübernommen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.113.1 Bei Versorgungsstörungen gem. Wir können nicht gewährleisten, dass Ziff. 3.3 haftet team nicht. Etwaige Ansprüche wegen Versorgungsstö- rungen im Sinne der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwZiff. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht3.3 kann der Kunde gem. § 18 NDAV gegen den Netzbetreiber geltend machen. 14.213.2 Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen in Ziff. Der Auftragnehmer 13.3 haftet team auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschädeneinschließlich Vorsatz und grober Fahr- lässigkeit seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus haftet team auch bei einfacher Fahr- lässigkeit, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht einschließlich einfacher Fahrlässigkeit seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, für Ansprüche Schäden aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde Unternehmerdaher regelmäßig ver- trauen darf. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung Schadenersatzhaftung von team auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 13.3 Von denen in Ziff. 3.2 geregelten Haftungsausschlüssen und Beschränkungen unberührt bleiben An- sprüche wegen der Verletzung des Auftragnehmers für mittelbare SchädenLebens, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverlustedes Körpers und der Gesundheit, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageAnsprüche des Kun- den nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen sowie, Inbetriebnahme und Benutzung soweit team einen Mangel arglistig verschwiegen oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen Garantie für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenBeschaffenheit der Energie übernommen hat. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Gasverträge, Gas Supply Agreement

Haftung. 14.117.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtFür Vermögensschäden haften wir nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 14.217.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. 17.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Auftragnehmers Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. 17.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren ab Erkennbarkeit gerichtlich geltend zu machen. 10 Jahre nach Übergabe tritt jedenfalls Verjährung ein. 17.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechungunsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Verluste Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von DatenBedienungs- und Installationsvorschriften, Zinsverlustefehlerhafter Montage, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenInbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. 14.417.6. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageÜber § 922 Abs 2 ABGB hinaus übernehmen wir keine Garantien, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenwelche zB Hersteller direkt zusagen. 17.7. Der Kunde ist verpflichtetals Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten. 17.8. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenwir haften, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, behördlichen Anordnungen oder GesetzesänderungenKasko, Transport, Feuer, BlitzschlagBetriebsunterbrechung oder andere) in Anspruch nehmen kann, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)die Nachteile , die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitdem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass 10.1 Der Mieter trägt das gesamte Risiko der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtVeranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und Abwicklung. 14.210.2 Der Mieter haftet insbesondere für alle Personen- und Sachschäden, die von ihm sowie den Veranstaltungsbesuchern, seinen Beauftragten oder sonstigen Dritten bei der Benutzung der Mietsache, des Inventars, der dazu gehörenden Außenanlagen und sonstigen Einrichtungen verursachten und verschuldeten Schäden. 10.3 Der Mieter stellt die Stadt von allen Schadenersatzansprüchen, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können, frei. 10.4 Für sämtliche vom Mieter und Dritten eingebrachten Gegenstände übernimmt die Stadt keine Haftung; sie lagern vielmehr ausschließlich auf Gefahr des Mieters in den ihm zugewiesenen Räumen. 10.5 Die Stadt kann vom Mieter den Abschluss und Nachweis einer Haftpflichtversicherung bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn fordern. Sie kann zu einer von ihr festgelegten Frist die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bei der Stadtkasse Böblingen oder der Hausleitung verlangen. 10.6 Der Auftragnehmer Mieter haftet der Stadt für alle über die übliche Abnutzung hinausgehenden Beschädigungen und Verluste an der Mietsache. Die vom Mieter an der Mietsache zu vertretenden Schäden werden von der Vermieterin auf Kosten des Mieters behoben. 10.7 Die Stadt haftet nur für vorsätzlich Schäden, die auf mangelnde Beschaffenheit der vermieteten Räume und Einrichtungen oder auf vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitfahrlässige Verletzung der von ihr übernommenen Verpflichtungen zurückzuführen sind, ausgenommen Personenschädensofern es sich nicht um eine Verletzung von Leben, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzKörper oder Gesundheit handelt. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Mietvertrag, Mietvertrag

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer 13.1 inside digital haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers lediglich für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitFahrlässig- keit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden ist die Haftung von inside digital auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt, sofern der Schaden nicht durch leitende Angestellte oder gesetzliche Vertreter von inside digital verursacht wurde. 13.2 Für Schäden aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit von inside digital oder ihrer Erfüllungsgehilfen, haftet inside digital nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung bei Ver- letzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist begrenzt auf den vertragstypischen Schaden, mit dessen Entstehen inside digital bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Um- stände rechnen musste. 13.3 Soweit über die Dienste der inside digital eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links gegeben ist, haftet inside digital weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenban- ken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet inside digital nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, und Aktualität. 13.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien oder arglistigen Verhaltens von inside digital und für Schäden aus der Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. 13.5 Soweit die Haftung von inside digital ausgeschlossen oder be- schränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von inside digital.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleistena. Für die vom Mieter in das Fotomietstudio eingebrachten Gegenstände und Requisiten (Garderobe, dass Instrumente, Bänder, Filme, etc.) übernimmt der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtVermieter keine Haftung. 14.2b. Das Betreten des Fotomietstudios von Personen des Mieters erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. c. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden an dem Fotomietstudio. Ebenso an den mitvermieteten Räumen, Bereichen, Geräten, Equipment, Requisiten, Installationen und Anlagen. Dies gilt auch für Schäden, die Mitarbeiter, Besucher und Models des Mieters verursacht haben, für Personen- und Folgeschäden, sowie der daraus entstehenden Folgekosten (z.B. Mietausfall). Der Auftragnehmer Mieter stellt den Vermieter von der Haftung gegenüber Dritten für derartige Schäden frei. Schadensfälle oder Defekte der gemieteten Geräte und der Raumeinrichtungen sind unverzüglich zu melden. Ist infolge unsachgemäßer Behandlung oder nicht normaler Abnutzung der Geräte eine Reparatur fällig, geht diese zu Lasten des Mieters. d. Der Vermieter haftet für Ausfallschäden des Mieters nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenbei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Mietvertrag Für Fotostudio, Mietvertrag Für Fotostudio

Haftung. 14.118.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtFür Vermögensschäden haften wir nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 14.218.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. 18.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Auftragnehmers Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. 18.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren ab Erkennbarkeit gerichtlich geltend zu machen. 10 Jahre nach Übergabe tritt jedenfalls Verjährung ein. 18.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechungunsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Verluste Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von DatenBedienungs- und Installationsvorschriften, Zinsverlustefehlerhafter Montage, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenInbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. 14.418.6. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageÜber § 922 Abs 2 ABGB hinaus übernehmen wir keine Garantien, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenwelche zB Hersteller direkt zusagen. 18.7. Der Kunde ist verpflichtetals Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten. 18.8. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenwir haften, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, behördlichen Anordnungen oder GesetzesänderungenKasko, Transport, Feuer, BlitzschlagBetriebsunterbrechung oder andere) in Anspruch nehmen kann, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)die Nachteile , die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitdem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.116.1. Wir können nicht gewährleistenWegen Verletzung vertraglicher oder vorvertragli- cher Pflichten, dass der Zugang insbesondere wegen Unmöglichkeit, Ver- zug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund techni- scher Besonderheiten. 16.2. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungs- höchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. 16.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Scha- dens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernom- men haben. 16.4. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Ver- fall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu unseren Diensten jederzeit machen. 16.5. Die Beschränkungen bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtAusschlüsse der Haftung umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Ver- treter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrer- seits mit dem Kunden zufügen. 14.216.6. Der Auftragnehmer haftet nur Unsere Haftung ist ausgeschlossen für vorsätzlich Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenLagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetrieb- nahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnut- zung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Eine Haftung Ebenso besteht der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzUnterlassung notwendiger Wartungen. 14.316.7. Ist Wenn und soweit der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschädenfür die wir haften, entgangenen GewinnVersicherungsleistungen durch eine eigene o- der zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversiche- rung (zB Haftpflichtversicherung, VermögensschädenKasko, Schäden Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruch- nahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossendie Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versiche- rungsprämie). 14.416.8. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageJene Produkteigenschaften werden geschuldet, Inbetriebnahme die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungs- anleitungen und Benutzung sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenImporteuren vom Kunden un- ter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaf- tungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Re- gressansprüchen schad- und klaglos zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenhalten. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.11. Wir können Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht gewährleistenam Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Pflichtverletzung oder Delikt, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit keine Kardinalpflichten der Broich Premium Catering GmbH verletzt sind. 2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten ist die Schadensersatzpflicht der Broich Premium Catering GmbH auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Dies gilt nicht bei Vorliegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. 3. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Broich Premium Catering GmbH. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Broich Premium Catering GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften. 4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die die Broich Premium Catering GmbH im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern der Broich Premium Catering GmbH nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Broich Premium Catering GmbH gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen. 5. Sind lediglich Planung bzw. Erstellung einer Konzeption Vertragsgegenstand, so ist keinerlei Haftung der Broich Premium Catering GmbH begründet. Sie steht insoweit nur dafür ein, dass sie in der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Lage ist, Planungen bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtKonzepte entsprechend zu realisieren. 14.26. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich Bedient der Auftraggeber sich der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Broich Premium Catering GmbH, um in seinen Räumen auf eigenen Wunsch und ohne Veranlassung der Broich Premium Catering GmbH Veränderungen vorzunehmen, indem z.B. Mobiliar aus- oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitumgeräumt wird, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, so ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls der Broich Premium Catering GmbH ausgeschlossen. 14.47. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Durch Arbeitskampf oder höhere Gewalt verursachte Störungen hat die Broich Premium Catering GmbH nicht zu vertreten. 8. Soweit die Haftung nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für Montagedie persönliche Haftung der Angestellten, Inbetriebnahme Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Benutzung Unterauftragnehmer der Broich Premium Catering GmbH. 9. Alle gegen die Broich Premium Catering GmbH gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. 10. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen in Ziffer 1 bis 9 gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren Gesundheit von allen Nutzern eingehalten werdenPersonen. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.17.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Der Vertragspartner des Hotels bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtder ▇▇▇▇ als solcher oder als Gastgeber haf- ten dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verur- sachten Schäden. 14.27.2. Der Auftragnehmer Das Hotel haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädendie Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine Diese Haftung für leichte Fahrlässigkeitist im nicht leistungstypischen Bereich, ausgenommen Personenschädenjedoch beschränkt auf Leistungsmängel, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, MangelfolgeschädenFolgeschäden oder Störungen, entgangenen Gewinndie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, Vermögensschädenwird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenAbhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu tragen, dass Betriebsanleitungen beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Das Hotel haftet nicht für die gelieferten Waren Leistungen der von allen Nutzern eingehalten werdenihm vermittelten Hotels. 14.57.3. Sofern Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.000,00, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 750,00. Geld- und Wertgegenstände können gegen Quittung am Empfang hinterlegt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet (§703 BGB). 7.4. Für die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 7.5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle Hotelgarage oder auf dem Hotel- parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt werden könnenwird, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigderen Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. 14.67.6. Der Auftragnehmer haftet nicht Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 7.7. Nachrichten, Post und Warensendungen für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksdie Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, behördlichen Anordnungen Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder GesetzesänderungenVorsatz, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitsind ausgeschlossen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Hotelübernachtungen

Haftung. 14.16.1. Wir können nicht gewährleistenGETABOX GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, dass die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GETABOX GmbH sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich Vertreter oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3Erfüllungsgehilfen der Firma GETABOX GmbH beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von GETABOX GmbH bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6.2. GETABOX GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern GETABOX GmbH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, in diesem Fall ist die Haftung von GETABOX GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6.3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Auftragnehmers Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt: dies gilt auch für mittelbare die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsabschluss entstanden sind. 6.4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von GETABOX GmbH ausgeschlossen. 6.5. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, Mangelfolgeschädendie infolge technischer Defekte durch die von ihm oder von ihm beauftragte Dritten auf das Betriebsgelände von GETABOX GmbH verbrachten Sache verursacht werden. 6.6. Der Kunde tritt ebenso eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts der Sache eingetretenen Schadensfall im Voraus an GETABOX GmbH ab, entgangenen Gewinnsoweit GETABOX GmbH ein Schaden entstanden ist. 6.7. Der Kunde verpflichtet sich für die eingelagerte Sache eine Versicherung in ausreichender Höhe gegen Diebstahl, Vermögensschäden, Schäden durch BetriebsunterbrechungVandalismus, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenElementarschäden etc. abzuschließen und nachzuweisen. Außerdem verpflichtet sich der Kunde die Brandschutzvorschriften der GETABOX GmbH vollumfänglich einzuhalten. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Mietvertrag

Haftung. 14.19.1. Wir können nicht gewährleisten, dass Die Überlasserin trifft keine Haftung für allfällige durch überlassene Arbeitskräfte verursachte und unter Weisung der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtBeschäftigerin entstandene Schäden. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen9.2. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche Haftung der Überlasserin sowie ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen gegen- über Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung Delikten oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und Vertragsverletzungen beschränkt sich auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 9.3. Die Überlasserin haftet weder für allfällige durch die überlassene Arbeitskraft verursachte Schäden bei der Beschäftigerin noch bei Dritten. Die Überlasserin haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des der überlassenen Arbeitskraft zur Verfügung gestellten Triebfahrzeuges, von Maschinen, Materialien, Werkzeugen, Zeichnungen oder sonstigen übergebenen Sachen. 9.4. Die Überlasserin haftet weder für Materialschäden noch für Körperverletzungen, die die über- lassenen Arbeitskräfte, das Personal der Beschäftigerin oder Dritte erleiden. Es obliegt der Verantwortung der Beschäftigerin sämtliche erforderliche Versicherungen abzuschließen. 9.5. Für die Verzögerung oder das Unterbleiben von Arbeitsleistungen, insbesondere durch höhere Gewalt, Unfall oder Krankheit der überlassenen Arbeitskraft, haftet die Überlasserin nicht. 9.6. Für Folge- und Vermögensschäden, von überlassenen Arbeitskräften verursachten Produkti- onsausfälle und für Pönaleverpflichtungen, die die Beschäftigerin gegenüber ihrem Kunden eingegangen ist, besteht keine Haftung. 9.7. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung durch die Beschäftigerin haftet diese für die ent- stehenden Nachteile der Überlasserin.

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Sources: General Terms and Conditions for the Provision of Temporary Workers

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.25.1. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich übernimmt die Haftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der StVO und den Kundmachungen der Gemeinde Wien, eingeschränkt auf grob fahrlässige oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenvorsätzliche 5.2. Eine Es besteht keine Haftung für leichte FahrlässigkeitSchäden, ausgenommen Personenschädenwelche auf höhere Gewalt, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzZufall oder das Verhalten des Auftraggebers (z.B. Zusammenbruch des Verkehrs, extreme Schneemengen, usw.) zurückzuführen sind. 14.35.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist Ausgeschlossen wird die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare alle Unfälle, die sich auf bereits geräumten und nachträglich durch Dritte (z.B. ein- oder ausparkende Autos, fremde Schneeräumgeräte, spielende Kinder, Schmelzwasser usw.) verunreinigten Flächen ereignen. 5.4. Ebenso sind Schäden, Mangelfolgeschädendie aus Verunreinigungen durch Schmelzwasser oder Dachlawinen resultieren, entgangenen Gewinnvon der Haftung ausgenommen. Es sei denn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossender Auftragnehmer wurde gesondert mit der Tauwetterkontrolle beauftragt. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.65.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, welche im Zuge der Räumung entstanden sind, wenn diese trotz gehöriger Sorgfalt nicht vermeidbar waren oder die entsprechenden Arbeiten auf ausdrücklichen Kundenwunsch erfolgten. 5.6. Haftungsausschluss für Schäden, welche durch die Lagerung oder das Zusammenschieben von Schnee entstehen. 5.7. Haftungsausschluss für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksdie durch Räumgeräte und Streumaterial an Verkehrsflächen, behördlichen Anordnungen Grünanlagen und deren Einfassungen entstanden sind, wenn deren Abgrenzung bei Schneelage nicht eindeutig ersichtlich ist. Auch für Frostausbrüche kann keine Haftung übernommen werden. 5.8. Im Falle von wetterbedingten Extremsituationen (z.B. Zusammenbruch des Individualverkehrs, extremen Schneemengen, Schneeverwehungen, andauerndem gefrierendem Regen) kann eine termingerechte Räumung nicht gewährleistet werden. Die vereinbarten Leistungen werden spätestens 4 Stunden nach Normalisierung der Situation und/oder Gesetzesänderungendes Verkehrs, Feuererforderlichenfalls im eingeschränkten Ausmaß, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder durchgeführt. 5.9. Jeder Schaden ist dem Auftragnehmer - bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.sonstigem Verzicht des

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Sources: Winterdienstvertrag

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleistenhd packaging haftet im Fall zu später, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit fehlerhafter oder untauglicher Lieferung bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtim Fall von Mängeln an gelieferter Ware/Verpackungen in keiner Weise für den dadurch entstandenen Schaden, es sei denn, es liegt Absicht oder bewusste grobe Fahrlässigkeit seitens hd packaging oder ihrer Vorgesetzten vor. Diese Haftungsbeschränkung von hd packaging bezieht sich auch auf Angestellte von hd packaging sowie von hd packaging eingesetztes Hilfspersonal und/oder Hersteller. 14.2. Der Auftragnehmer Für alle von hd packaging gelieferte ▇▇▇▇ beschränkt sich die vertragliche und außervertragliche Haftung von hd packaging auf einen Betrag, der im Rahmen eines dem Hersteller zuzuschreibenden Mangels erstattet werden kann. Falls und sofern der betreffende Hersteller aus welchem Grund auch immer nicht herangezogen werden kann, beschränkt sich die Haftung von hd packaging auf den Betrag, den hd packaging für die untaugliche Ware der Gegenpartei in Rechnung gestellt hat. hd packaging haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzindirekte oder Folgeschäden, die der Gegenpartei, Abnehmern von hd packaging und/oder sonstigen Dritten entstehen, darunter fallen unter anderem Betriebsschäden, Verzögerungsschäden, Gewinnverlust oder entgangener Umsatz. 14.3. Ist Falls und sofern die obigen Absätze dieses Artikels im spezifischen Fall nicht gelten sollten und hd packaging daher aus anderen Gründen doch für Schaden haften sollte, der Kunde Unternehmerder Gegenpartei oder Dritten entstanden ist oder entstehen wird, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste haftet hd packaging stets bis zu einem Höchstbetrag von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlosseninsgesamt 10.000,- €. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen In jedem Fall verjährt ein eventueller Haftungsanspruch der Gegenpartei oder Dritter für Montageentstandenen oder entstehenden Schaden, Inbetriebnahme darunter auch eine eventuelle Produkthaftung von hd packaging, nach 3 (drei) Jahren, gerechnet ab dem Tag nach dem Datum, an dem die benachteiligte Partei den Schaden, Mangel und Benutzung die Identität des Herstellers erfahren hat oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenhätte erfahren müssen. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Haftung. 14.19.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Anbieterseinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen herbeigeführten Schäden. Wir können nicht gewährleistenDer Anbieter haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, dass des Körpers oder der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtGesundheit. 14.29.2 Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Der Auftragnehmer Kardinalpflichten), haftet nur der Anbieter auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren. Zudem ist in den Fällen der Erbringung von Hostingleistungen die Haftung nach § 536a BGB die Haftung die Haftung des Anbieters für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenalle Fälle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine weitergehende Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenalle Fälle leichter Fahrlässigkeit wird im Angebot ggf. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzindividuell vereinbart. 14.3. Ist 9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der Kunde Unternehmergesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung. 9.4 Abgesehen von den Fällen unbegrenzter Haftung gemäß Ziffer 9.1 ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls Gewinn ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen 9.5 Die Haftung des Anbieters für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 9.6 Soweit der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen Anbieter für die gelieferten Waren Sicherung von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig Daten des Kunden nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenverantwortlich ist, steht ist im Einzelfall Fall von Datenverlusten die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitAnbieters auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei pflichtgemäßer Datensicherung seitens des Kunden entstanden wäre.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.116.1. Wir können nicht gewährleistenWegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, dass der Zugang insbesondere we- gen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund technischer Besonderheiten. 16.2. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversiche- rung. 16.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsicht- lich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. 16.4. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren ge- richtlich geltend zu unseren Diensten jederzeit machen. 16.5. Die Beschränkungen bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtAusschlüsse der Haftung umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfül- lungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen. 14.216.6. Der Auftragnehmer haftet nur Unsere Haftung ist ausgeschlossen für vorsätzlich Schäden durch unsachgemäße Be- handlung oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenLagerung, Überbeanspru- chung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Monta- ge, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhal- tung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnut- zung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Eine Haftung Ebenso besteht der Haftungs- ausschluss für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzUnterlassung notwendiger Wartungen. 14.316.7. Ist Wenn und soweit der Kunde Unternehmerfür Schä- den, ist für die wir haften, Versicherungsleis- tungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversiche- rung (z.B Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, ver- pflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnah- me der Versicherungsleistung und be- schränkt sich unsere Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schädengegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden die dem Kunden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossendie Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie). 14.416.8. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageJene Produkteigenschaften werden ge- schuldet, Inbetriebnahme die im Hinblick auf die Zulassungs- vorschriften, Bedienungsanleitungen und Benutzung sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenImporteuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet wer- den können. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüche schad- und klaglos zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenhalten. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.117.1. Wir können nicht gewährleistenWegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwinsbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehthaften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund technischer Besonderheiten. 14.217.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. 17.3. Diese Beschränkung gilt gegenüber unternehmerischen Kunden auch hinsichtlich des Auftragnehmers Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Endverbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. 17.4. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen. 17.5. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen einem Jahr gerichtlich geltend zu machen. 17.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für mittelbare Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen laut Angaben des Herstellers bzw. des Auftragnehmers. 17.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, Mangelfolgeschädenfür die wir haften, entgangenen GewinnVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, VermögensschädenKasko, Schäden Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und somit beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossendie Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie). 14.417.8. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageJene Produkteigenschaften werden geschuldet, Inbetriebnahme die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und Benutzung sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenImporteuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüche schad- und klaglos zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenhalten. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.111.1. Wir können Gegenstand der Arbeitskräfteüberlassung ist die Bereitstellung von Arbeitskräften. Segula Technologies Austria haftet nicht gewährleistenfür eine bestimmte Arbeitsleistung oder einen bestimmten Leistungserfolg oder die mangelhafte Ausführung der Arbeiten durch die überlassene Arbeitskraft. Segula Technologies Austria trifft auch keine Haftung für allfällige durch überlassene Arbeitskräfte beim Kunden verursachte oder bei Dritten entstandene Schäden. Segula Technologies Austria haftet nicht für Verlust, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei Diebstahl oder Beschädigung von zur Verfügung stehtgestellten Werkzeugen, Zeichnungen, Muster, Vorrichtungen und sonstigen übergebenen Sachen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der überlassenen Arbeitskraft Geld, Wertpapiere, kostbare oder empfindliche Sachen anvertraut werden. 14.211.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Segula Technologies Austria trifft keinerlei Haftung für leichte Fahrlässigkeitallfällige durch überlassene Arbeitskräfte verursachte Schäden, insbesondere für Schäden, welche aufgrund oder anlässlich der 11.3. Vor der Inbetriebnahme von Fahrzeugen oder Geräten, für die eine Bewilligung oder Berechtigung erforderlich ist, hat der Kunde das Vorhandensein der entsprechenden Bewilligung oder Berechtigung zu überprüfen. 11.4. Segula Technologies Austria haftet nicht für Unterbleiben oder Verzögerungen der Arbeitsleistung, insbesondere bei höherer Gewalt oder Krankheit oder Unfall der überlassenen Arbeitskraft. In diesen Fällen ist Segula Technologies Austria berechtigt vom Vertrag zurückzutreten ohne eine andere Arbeitskraft zu überlassen. Schadensersatzansprüche gegen Segula Technologies Austria hieraus sind ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzes wird ein besonderer Werkvertrag abgeschlossen. 14.311.5. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen Darüber hinaus ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenSegula Technologies Austria auf grobes Verschulden und Vorsatz beschränkt. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Besondere Geschäftsbedingungen Arbeitskräfteüberlassung

Haftung. 14.19.1 Bei Ausfall einer Veranstaltung ohne Verschulden der Konzept Informationssysteme GmbH besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung (siehe Punkt 6.6 Rücktrittsrecht). Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer Die Konzept Informationssysteme GmbH haftet insoweit nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlosseneine umgehende schriftliche Information an die vom Kunden mitgeteilten Kontaktdaten. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters Konzept Informationssysteme GmbH kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten Arbeitsausfall verpflichtet werden. 14.59.2 Bei Internetseminaren oder Raumanmietung mit Internetzugang haftet die Konzept Informationssysteme GmbH nicht für die ständige Funktionsfähigkeit, die durch den Provider zu gewährleisten ist, der wiederum gegenüber der Konzept Informations- systeme GmbH einen Haftungsausschluss hat. Sofern Bei erheblicher Einschränkung des Seminars durch solche Störungen kann die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg Konzept Informationssysteme GmbH zur Nacherfüllung einen Nachholtermin anbieten. Stattdessen kann die Konzept Informationssysteme GmbH auch eine angemessene Minderung anbieten (siehe auch Punkt 9.7). Darüber hinausgehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen in Verbindung mit einem solchen Falle nicht. 9.3 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ein eventuell bereitgestellter Internetzugang nicht für Nutzungen außerhalb des Seminarrahmens verwendet darf. 9.4 Kontrollbefugnis: Der Teilnehmer willigt ein, dass zum Zwecke der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht Missbrauchs- kontrolle im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht vorstehenden Sinne seine Identifizierungs- und Verbindungsdaten gespeichert, verarbeitet und ggf. auch an Strafverfolgungsorgane weitergegeben werden dürfen. Es wird vereinbart, dass darüber hinaus eine Weitergabe an Dritte insoweit zulässig ist, als dies zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigBeseitigung oder Verminderung der Folgen einer unberechtigten Nutzung nötig ist. 14.69.5 Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf Rechner der Konzept Informationssysteme GmbH aufgespielt werden. Der Auftragnehmer haftet Sollte der Konzept Informationssysteme GmbH durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält sich die Konzept Informationssysteme GmbH die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor. 9.6 Schadensersatzansprüche der Teilnehmer bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang. Die Haftung von der Konzept Informationssysteme GmbH ist bei geringerer als grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksPersonenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung einer Pflicht, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf Grund technischer deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Den Einwand des Mitverschuldens behält sich die Konzept Informationssysteme GmbH vor. Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Auf- wendungen verjähren im Fall der vertraglichen, wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personen- schäden. 9.7 Weist die Durchführung der Veranstaltung wesentliche Mängel auf und sonstiger Maßnahmen (zB Wartunghat die Konzept Informationssysteme GmbH dies zu vertreten, Reparatur, Software-Updates)so kann die Konzept Informationssysteme GmbH nach ihrer ▇▇▇▇ die Veranstaltung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist wiederholen oder dem Kunden anbieten, die an AutoLogg Veranstaltungsvergütung angemessen zu reduzieren. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die innerhalb von sieben Tagen nach Veranstaltungsende zu erfolgen hat. 9.8 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung der Verletzung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitLebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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Sources: General Terms and Conditions

Haftung. 14.113.1 Der Kunde versichert, zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Daten (z.B. Texte, Fotos, Logos und Grafiken, etc.) berechtigt zu sein und die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Wir können nicht gewährleistenDer Kunde versichert zudem, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2die von ihm bereitgestellten Daten frei von Rechten Dritter sind und mit geltendem Recht vereinbar sind. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Kunde trägt die volle Verantwortung und Haftung für leichte Fahrlässigkeitdie Inhalte seiner Website und stellt Websitebutler vollumfänglich und der Höhe nach unbegrenzt von jeglichen wettbewerbs-, ausgenommen Personenschädenurheber-, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, namens- und markenrechtlichen sowie Schäden aus sonstigen Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenfrei. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragenverantwortlich für die auf seine Veranlassung hin vorgenommenen Änderungen an seiner Website. Websitebutler trifft keinerlei Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung der vom Kunden bereitgestellten Daten. 13.2 Die Impressumspflicht liegt beim Kunden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Betriebsanleitungen sämtliche durch Geschäftsform, Tätigkeit oder sonstige Regelungen bedingte Impressumsangaben einschließlich eventueller Änderungen in schriftlicher Form an Websitebutler kommuniziert werden und er hat die korrekte Umsetzung stets zu überprüfen. Eventuell im Rahmen der Darstellung oder Nutzung der Website des Kunden benötigte Nutzungs- oder sonstige Geschäftsbedingungen, erweiterte Datenschutz- oder sonstige Erklärungen sind vom Kunden eigenständig zu erstellen und nicht Inhalt der von Websitebutler angebotenen Leistungen. 13.3 Schadensersatzansprüche gegen Websitebutler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Websitebutler selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die gelieferten Waren Geltendmachung von allen Nutzern eingehalten werdenSchadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Fristen für Websitebutler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. 14.5. Sofern 13.4 Der Höhe nach ist die Fahrzeugdaten Haftung von Websitebutler beschränkt auf die bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigPflichtverletzung vorhersehbar waren. 14.6. Der Auftragnehmer haftet 13.5 Die Haftung von Websitebutler für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung Erfüllung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitVertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.1a. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der ALTERNATE Sportpark bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzli- chen Vorschriften. b. Auf Schadensersatz haftet der ALTERNATE Sportpark – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Ver- schuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir können nicht gewährleisten, dass Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Zugang zu unseren Diensten jederzeit ALTERNATE Sportpark vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angele- genheiten) nur: c. Die sich aus Punkt 11.b. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtzugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, d. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ALTERNATE Sportparks ausgeschlossen. 14.4e. Insbesondere haftet der ALTERNATE Sportpark nicht für den Verlust von Kleidung/Wertgegenständen in der Garderobe oder den zur Verfügung gestellten Spinden, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens des ALTERNATE Sportpark vorliegt. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme Weiterhin wird keine Haftung bei Beschädigungen und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren Entwendungen von allen Nutzern eingehalten werdenden auf dem ALTERNATE Sportpark Parkplätzen abgestellten Fahrzeugen und deren Inhalt übernommen. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit f. Für selbstverschuldete Unfälle des Besuchers/Mitspielers haftet der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung ALTERNATE Sportpark nicht. g. Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten uns nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigVerwahrung. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.117.1. Wir können nicht gewährleistenDer Mieter trägt das Risiko für das gesamte Programm und den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehteinschließlich ih- rer Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung. 14.217.2. Der Auftragnehmer Mieter haftet nur insbesondere für vorsätzlich alle Personen- und Sach- schäden der Parteien oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitDritter, ausgenommen Personenschädendie durch ihn, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzseine Beauf- tragten, Gäste, Kunden und Lieferanten oder sonstige Dritte, die auf Veranlassung des Mieters mit der Mietsache in Berüh- rung kommen, oder denen der Mieter den Gebrauch der Miet- sache ermöglicht, verursacht werden. 14.317.3. Ist Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadenersatzan- sprüchen, die in Zusammenhang mit der Kunde UnternehmerVeranstaltung gel- tend gemacht werden können, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenfrei. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen17.4. Der Kunde Mieter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenAnmietung und die Durch- führung seiner Veranstaltung im ▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-Haus eine umfassende und ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. 14.517.5. Sofern Der Vermieter haftet lediglich für Schäden, die Fahrzeugdaten bei Verwendung auf mangelnde Beschaffenheit der vermieteten Räume und des vermieteten Inventars oder auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verlet- zung der von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigihm übernommenen Verpflichtung zurückzufüh- ren sind. 14.617.6. Der Auftragnehmer Bei Ausfall oder Versagen von technischen oder sonstigen Einrichtungen, Betriebsstörungen oder bei sonstigen, die Ver- anstaltung beeinträchtigenden Ereignissen haftet nicht der Vermie- ter lediglich, wenn diese Ereignisse nachweisbar von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verschuldet worden sind. 17.7. Für eingebrachte Gegenstände des Mieters, seiner Mitarbeiter und Zulieferer übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Dies gilt auch für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Garderoben, die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitanderen als den dafür vorgesehenen, überwachten Ablagen niedergelegt sind.

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Sources: Mietvertrag

Haftung. 14.13.1 Die Stadt übergibt die Sportstätte dem Nutzer in ihrem jeweiligen Zustand. Wir können Für Nutzungszeiten, die von der Stadt nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht besteht kein Ersatz- und/oder Regressanspruch. Die Nutzung der Sportstätte und der dazugehörigen Anlagen und Geräte geschieht auf eige- ne Gefahr. Der Nutzer prüft vor der Nutzung die Sportstätte und Geräte auf ihre ordnungsge- mäße Beschaffenheit für die vorgesehene Nutzung. Er stellt durch den Verantwortlichen si- cher, dass schadhafte Anlagen und Geräte nicht benutzt werden. Darüber hinaus wird er veranlassen, jeden erkannten Schaden oder Fehler dem Hallenwart oder dem Sportamt schnellstens mitzuteilen. 3.2 Der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Stadt an den überlassenen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen durch die Nutzung im Einzelfall Rahmen dieses Vertrages entstehen. Es sei denn, er weist nach, dass hierdurch die Plug&Play-Lösung Schäden nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigverursacht worden sind. Schäden, die auf normalem Verschleiß beruhen, fallen nicht unter diese Regelung. Unberührt bleibt auch die Haftung der Stadt als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gem. § 836 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). 14.6. 3.3 Der Auftragnehmer haftet nicht Nutzer stellt die Stadt von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Mitglieder, Bediensteten oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)frei, die an AutoLogg im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Sportstätte, Räume und Gerä- te sowie der Zugänge zu den Räumen und Anlagen stehen. 3.4 Der Nutzer verzichtet auf eigene Haftungsansprüche gegen die Stadt und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen die Stadt und deren Bedienstete oder bei unseren vor- Beauftragte. 3.5 Die Regelungen nach Ziffern 3.2 bis 3.4 entfallen, wenn der Schaden ausschließlich durch einen verkehrsunsicheren Bauzustand des Gebäudes oder ausschließlich durch die Stadt o- der ihre Bediensteten verursacht worden ist; der Nachweis obliegt dem Nutzer. Im Übrigen ist eine schuldhafte Mitverursachung des Schadens der Stadt nur dann anzurech- nen, wenn sie oder ihre Bediensteten vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Die alleinige Verantwortung des Nutzers für die ihm aus diesem Vertrag obliegenden Pflichten - insbesondere Ziff. 3.1, Satz 3, Prüfung der Sportstätte und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt Geräte vor Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den vorgesehenen Verwendungszweck und Sicherstel- lung, dass schadhafte Anlagen und Geräte nicht benutzt werden, bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitin jedem Fall unbe- rührt.

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Sources: Nutzungsvertrag

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. 13.1 Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzfahrlässiges Handeln verursacht hat. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist 13.2 Im Übrigen gelten für die Haftung des Auftragnehmers bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen: a) Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. b) Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung. c) w2media haften nicht für die wettbewerbs-und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. d) Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei w2media geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 13.3 Für mittelbare Schäden und Folgeschäden im Bereich Webhosting sowie für entgangenen Gewinn haften wir gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, max. auf 100 % der jährlichen Produktmiete. 13.4 Verstößt der Kunde mit dem Inhalt seiner Internetseiten gegen die in Ziffer 6 genannten Pflichten, insbesondere gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten, so haftet er uns gegenüber auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, Mangelfolgeschädenauch Vermögensschäden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste uns von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)– gleich welcher Art – freizustellen, die an AutoLogg oder bei unseren vor- aus der Rechtswidrigkeit von in das Internet gestellten Inhalten resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, uns von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts-und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitAnwaltskosten) vollständig freizustellen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.111.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtIngentis haftet gegenüber dem Nutzer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle darauf zurückzuführenden Schäden. 14.211.2. Der Auftragnehmer Bei leichter Fahrlässigkeit haftet nur Ingentis im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. 11.3. Eine verschuldenunabhängige Haftung von Ingentis auf Schadenersatz für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenbei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. 11.4. Nach derzeitigem Stand der Technik ist es nicht möglich, alle Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Mediums Internet auszuschließen. Eine Haftung von Ingentis für leichte Fahrlässigkeitdurch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, ausgenommen Personenschädenabgebrochene Datenübertragungen oder sonstige in diesem Zusammenhang entstandene Probleme, die nicht im Einflussbereich von Ingentis liegen (höhre Gewalt, Verschulden Dritter) ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell diesem Grund ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren Haftungsausschluss gilt insbesondere bei Eintreten von allen Nutzern eingehalten werdenschadensverursachenden Ereignissen auf Übertragungswegen der Telekommunikationsdienstleister oder bei Störungen innerhalb des Internets. 14.511.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer Ingentis haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksdie vom Nutzer übermittelten Daten und Inhalte, behördlichen Anordnungen weder für deren Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit, noch dafür, dass die Daten frei von Rechten Dritter sind oder Gesetzesänderungender Nutzer rechtmäßig handelt, Feuerindem er die Daten und Inhalte an das Rechenzentrum oder Ingentis übermittelt. 11.6. Sämtliche Haftungsregeln gelten ebenso zu Gunsten von Mitarbeitern, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen Vertretern und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehenErfüllungsgehilfen von Ingentis. 11.7. Davon unberührt Ein Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzen bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitunberührt.

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Sources: Software as a Service Agreement

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleistenDer Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, dass die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtAuftragnehmer unbeschränkt. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Die Haftung für leichte Fahrlässigkeitmittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, ausgenommen PersonenschädenKosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, ist Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde UnternehmerSchadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, ist die Haftung jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenSchadens und des Schädigers. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageSofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, Inbetriebnahme und Benutzung oder tritt der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenAuftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenAuftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. 14.5. Sofern Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Fahrzeugdaten bei Verwendung Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig Produkten nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigstellt dies keine Vertragsverletzung dar. 14.6. Der Die Haftung für Lizenzverletzungen und Urheberrechtsverletzungen für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten und vom Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksdie Leistungserbringung verwendeten Texten, behördlichen Anordnungen oder GesetzesänderungenBildern, FeuerAudio- und Videodateien, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehenSoftwarekomponenten etc. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitwird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.110.1. Wir können Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvoll- ständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlos- sen, soweit sie nicht gewährleisten, dass auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen. Das Vorlie- gen von grobem Verschulden hat der Zugang Kunde zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtbeweisen. 14.210.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, MangelfolgeschädenFolgeschäden, entgangenen Gewinn, VermögensschädenAnsprüche Dritter ist jedenfalls ausgeschlos- sen. Das gilt auch für Schäden, Schäden die durch Betriebsunterbrechungeine nicht rechtzeitige Fertigstellung entstehen (Ver- zugsschäden, Verluste insbesondere dann, wenn die Verzögerung auf schwerwiegende und unvorherseh- bare Betriebsstörungen, Zulieferprobleme oder Ausbleiben von DatenArbeitskräften zurückzuführen ist). Eine Haftung, Zinsverlustedie durch fehlerhafte Verwendung des Leistungsgegenstandes entsteht, sowie Schäden ist ausge- schlossen. 10.3. Führt der Verkäufer Montagen für den Kunden durch, haftet er nicht für allfällig seitens des Kunden zur Verfügung gestelltes Personal, Leihpersonal oder sonstige dritte Personen. 10.4. Der Kunde hält den Verkäufer hinsichtlich fehlender oder unrichtiger Informationen und wegen allfälliger Schutzrechtsverletzungen, insbesondere bei Inanspruchnahme durch Dritte, vollkommen schad- und klaglos. 10.5. Schadenersatzforderungen verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Schadenersatzforderungen, die später als ein Jahr ab Übergabe gestellt werden, sind jedenfalls verspätet. 10.6. Regressansprüche gegen den Verkäufer, die sich aus Ansprüchen Dritter jedenfalls der Haftung nach dem Produkthaftungsge- setz ergeben, sind ausgeschlossen. 14.410.7. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen Der Höhe nach ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung pro Schadensfall mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenAuftragssumme, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigjedenfalls aber mit der Höchsthaftungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung des Verkäufers begrenzt. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Montagebedingungen

Haftung. 14.16.1. Wir können nicht gewährleistenDer Hauptlizenznehmer trägt alle Schäden, dass die durch eine schuldhafte Ver- letzung der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwBestimmungen zur persönlichen Zugangsberechtigung gemäß Ziff. unterbrechungsfrei 3.2 und 3.3 entstehen. Er haftet für die Einhaltung der Verpflichtungen zum Schutz der Daten zur Verfügung stehtpersönlichen Zugangsberechtigung des jeweils nutzungsberechtigten Unterlizenznehmers gegenüber FB als Gesamtschuld- ner neben dem Unterlizenznehmer. 14.26.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung Schadensersatzansprüche wegen anfänglicher Mängel des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls Lizenzproduktes gemäß § 536a BGB wird ausgeschlossen. 14.46.3. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Die in dem Lizenzprodukt enthaltenen Daten und Informationen sowie die die mit den zur Verfügung gestellten Rechenkernen erstellten Berechnungs- ergebnisse sind möglicherweise nicht in jedem Fall aktuell, richtig oder permanent verfügbar oder es bestehen für Montage, Inbetriebnahme die Daten und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenInformationen Nutzungseinschränkungen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragenFB weist darauf hin, dass Betriebsanleitungen für Versicherungsgesell- schaften nicht verpflichtet sind, die gelieferten Waren mit Hilfe von allen Nutzern eingehalten Rechenkernen generierten Versicherungsangebote anzunehmen. 6.4. Die Informationen von FB erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Bewertungen und der enthaltenen Versicherungsprodukte. Die Auswahl der in dem Lizenzprodukt enthaltenen Versicherer und Versi- cherungsprodukte obliegt allein FB ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder richtige Auswahl durch FB. Die Nutzung des Lizenzproduktes erfolgt auf alleiniges Risiko des Hauptlizenznehmers. 6.5. Die Bewertungen wurden auf der Basis von FB vorliegenden Unterlagen er- stellt. FB übernimmt keine Haftung dafür, dass diese stets aktuell sind und unverändert bei Vertragsabschlüssen zugrunde gelegt werden. 14.56.6. Die von FB verarbeiteten oder zur Verfügung gestellten Daten, Informatio- nen und Bewertungen basieren auf sorgfältigen Recherchen und Überlegun- gen, sind aber letztendlich nicht zu objektivieren und können nicht jedem Einzelfall gerecht werden. Nicht alle Produktmerkmale fließen in die finale Bewertung ein. 6.7. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenFB sich Untersuchungsergebnissen oder Informationsquellen Dritter bedient, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendighat FB diese nur auf offensichtliche Unrichtigkeiten zu untersu- chen. 14.66.8. Der Auftragnehmer FB haftet nicht für Schäden die Funktionalität und Fehlerfreiheit der eingebundenen Software von Drittunternehmen, für deren Nutzung ggf. gesonderte Nut- zungsbedingungen gelten. Für die Verfügbarkeit in FB-Analyseprogrammen eingebundener Webservices/Rechenkerne wird keine Gewähr übernommen. 6.9. FB übernimmt keine Haftung für etwaige Einschränkungen oder Beschädi- gungen der von dem Hauptlizenznehmer genutzten Datenverarbeitungsan- lage. 6.10. FB haftet – gleich aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder welchem Rechtsgrund – bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.grober Fahr- lässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FB

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Sources: Nutzungsvertrag

Haftung. 14.1. Wir können 19.1 Der Anbieter haftet gegenüber dem Nutzer nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nicht gewährleisten, dass etwas anderes ergibt. 19.2 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; im Übrigen ist die Haftung nach Maßgabe der Zugang zu unseren Diensten jederzeit nachfolgenden Regelungen beschränkt bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtausgeschlossen. 14.219.3 Unter Berücksichtigung der sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Risiken und der vom Nutzer zu zahlenden Vergütung vereinbaren die Parteien eine Haftungsbeschränkung der Höhe nach auf den die monatlichen Nutzungsentgelte je Schadensfall, höchstens jedoch auf das dreifachen Nutzungsentgelt während der gesamten Vertragslaufzeit. 19.4 Die Haftung des Anbieters ist beschränkt auf vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden und Aufwendungen. 19.5 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine In diesem Fall finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen Anwendung; ansonsten ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeiteinfache Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. 19.6 Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, ausgenommen Personenschädeninsbesondere für Schäden bei Betriebsunterbrechungen und für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.319.7 Soweit mietvertragliche Leistungen erbracht werden, wird die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bei Beginn des Vertragsverhältnisses bereits vorhanden waren, ausgeschlossen; § 536a Abs. Ist 1 BGB findet keine Anwendung. 19.8 Soweit der Kunde UnternehmerNutzer die unentgeltlichen Funktionen der Plattform nutzt, einen unentgeltlichen Testzugang für kostenpflichtige Bausteine verwendet oder kostenpflichtige Bausteine auf anderer Grundlage ohne die Zahlung von Nutzungsentgelten nutzt, ist die Haftung des Auftragnehmers Anbieters für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste jede Form von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls Fahrlässigkeit einschließlich grober Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Für Vorsatz bleibt es bei der unbeschränkten Haftung des Anbieters. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage19.9 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung bei Verletzung des Lebens, Inbetriebnahme und Benutzung des Körpers oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt weiter die Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Garantien, die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitvon dem Anbieter übernommen wurden.

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Sources: Nutzungsbedingungen

Haftung. 14.15.1 Der Landkreis überlässt die Schulräume und die gedeckten Sportstätten inklusive der Großge- räte (z. B. Barren, Reck etc.) in ordnungsgemäßem Zustand. Wir können nicht gewährleistenKleingeräte (z. B. Hütchen, Bälle etc.) sind von den Nutzenden zu stellen. Nutzende sind verpflichtet, die Räume und Geräte vor Benutzung auf Sicherheit und ordnungsgemäße Beschaffenheit für den vorgesehenen Verwen- dungszweck zu prüfen oder prüfen zu lassen. Festgestellte Mängel oder Schäden sind unver- züglich dem Hausmeister zu melden. Der Verantwortliche hat sicherzustellen, dass schadhafte Anlagen und Geräte nicht benutzt werden; sie werden nach Möglichkeit vom Hausmeister sofort gesperrt. Nutzende haften für alle Schäden, die dem Landkreis an den überlassenen Einrichtungen durch seine Nutzung entstehen. Sachschäden im baulichen Bereich sowie Schäden am Schulinventar und an Sportgeräten werden durch den Hausmeister festgestellt und dem Amt für Gebäudema- nagement mitgeteilt. Die Kosten der Behebung werden den Nutzenden in Rechnung gestellt. Schäden, die auf nor- malem Verschleiß beruhen, fallen nicht unter diese Regelung. 5.2 Nutzende stellen den Landkreis von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Mitgliederinnen und Mitglieder, Bediensteten, Beauftragten oder Besucherinnen und Besucher und sonstiger Dritter für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Räume, Sportstätten und Geräte sowie mit dem Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für den Gebäuden, Räumen und Anlagen entstehen frei, es sei denn, diese wurden durch den Landkreis, der Schulleitung oder deren Beauftragte oder Be- dienstete vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenverursacht. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzVerantwortung der Nutzenden nach Ziffer 1 bleibt jedoch auch in diesen Fällen unberührt. 14.3. Ist 5.3 Bei Verlust eines dem/der Kunde Unternehmer, ist Nutzenden überlassenen Schlüssels haftet der/die Haftung des Auftragnehmers Nutzende für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste den Ersatz der Schließanlage bis zu einem Betrag von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen25.000 €. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Entgeltordnung Für Die Benutzung Kreiseigener Einrichtungen

Haftung. 14.11. Wir können Die vertragliche Haftung des Hotels für Schäden, die nicht gewährleistenKörperschäden sind ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtsoweit ein Schaden des Hotelgastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit das Hotel für einen dem ▇▇▇▇ entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. 14.22. Die Gastwirtshaftung des Hotels für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt. 3. Das Hotel haftet dem Kunden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. 4. Bei mitgebrachten Gegenständen insbesondere z. B. auch Ausstellungsgegenständen, obliegt dem Veranstalter/Besteller die sachgerechte Versicherung. Für Geld und Wertsachen wird gem. § 701 BGB nur bis zu einen Betrag von € 750,00 gehaftet. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die in Zimmern oder Räumen belassenen Gegenstände unverschlossen bleiben. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden▇▇▇▇ hat die Möglichkeit, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten Geld kann dort gegen Quittung hinterlegt werden. 14.55. Sofern Der Veranstalter/Besteller haftet für Verluste oder Beschädigungen die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso wie für Verluste und Beschädigungen die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendiger selbst verursacht hat. 14.66. Der Auftragnehmer Das Hotel haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksUnfälle bei Freizeitprogrammen jeder Art, behördlichen Anordnungen es sei denn, das Hotel handelt grob fahrlässig oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)vorsätzlich. 7. Das Hotel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehenwährend des Aufenthalts für den ▇▇▇▇/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers Entsprechendes gilt für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitFremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.1Für Schadensersatzansprüche, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht wurde, übernimmt die HGB GmbH keine Haftung. Wir können Gleichgestellt werden hiermit Schadenersatzansprüche, die durch nicht gewährleistenvorhersehbare von der HGB GmbH nicht zu vertretende Baubehinderungen und damit verbundenen Transportverspätungen entstanden sind. Schadenersatzansprüche dieser Art werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ferner Schadensersatzansprüche unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich einschließlich unerlaubter Handlungen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenfahrlässiges Handeln vorliegt.Die HGB GmbH als EVU sind gemäß Eisenbahnhaftpflichtversicherungs- VO betriebshaftplichtversichert. Die Haftung beschränkt sich auf diese und o. g. Leistung. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitMängelfolgeschäden wie Baustellen- und Transportausfall, ausgenommen Personenschäden, Betriebsunterbrechung oder Störungen sowie entgangener Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung Dieser Ausschluss gilt weiters nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus übernimmt die HGB keine Haftung für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist Störungen jeglicher Art die seitens der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenDB Netz AG verursacht worden. Der Kunde Auftraggeber garantiert mit Bestellung der Leistung, dass die zu befördernden Eisenbahnfahrzeuge in einem abfahrbereiten und betriebssicheren Zustand zur Traktion abgestellt, bzw. an die HGB übergeben werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragenalle betrieblichen Besonderheiten dem Auftragnehmer mitzuteilen. Bei Arbeiten, bei denen die Arbeitszugführer (Azf) oder Rangierbegleiter (Rb) am Betrieb beteiligt ist, gilt vom Auftraggeber als bestätigt, dass Betriebsanleitungen für der Lokführer der HGB die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5eisenbahnbetrieblichen Entscheidungen auf den Azf oder Rb übertragen hat. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg Dies gilt insbesondere dafür, sofern dieser in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung seiner Eigenschaft als Azf oder Rb tätig ist und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6Anweisungen wie z. B. Rangiertätigkeiten in den Lokführer erteilt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen Bei höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), sonstigen nicht vorhersehbaren Vorkommnissen übernimmt die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitHGB GmbH keinerlei Haftung.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.120.1 Die Haftung der gp-automation GmbH ist für alle im Zuge der durchzuführenden Arbeiten eventuell entstehenden Sach- und Personenschäden auf Fälle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Wir können Für Schäden, deren Verursacher nicht gewährleisteneinwandfrei festgestellt werden kann, haften alle zum Zeitpunkt des Schadenereignisses am Vorhaben beteiligten Firmen im Verhältnis der jeweiligen Auftragssummen. 20.2 Sind vom Kunden Materialien, Waren und Leistungen für die Auftragsausführung beigestellt worden, so sind diese nicht Gegenstand von Gewährleistungs- oder Schadenersatzanspüchen. 20.3 Mängelrügen haben ausschließlich schriftlich an die Geschäftsadresse der gp- automation GmbH per e-mail oder am Postweg zu erfolgen. Sie haben jedenfalls folgenden Inhalt aufzuweisen: - welche Bestellung betroffen ist - worin sich der Mangel im Einzelnen manifestiert - welche Begleitumstände aufgetreten sind. Die Mängelrüge hat bis spätestens 14 Tage nach erfolgter Übergabe bei sonstiger Verfristung zu erfolgen. Erfolgt die Mängelrüge verspätet verliert der Kunde seine Ansprüche auf Gewährleistung, Irrtum und Schadenersatz. Eine Weiternutzung durch den Kunden trotz erfolgter Mängelrüge gilt als Verzicht auf eine Geltendmachung der Verbesserung bzw. Gewährleistungsansprüche des Kunden. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur Kunde die Vorschriften über Instandsetzung, Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, dass diese Umstände nicht ursächlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenden gerügten Mangel sind. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen wird auf ein Jahr, bei Schadenersatzansprüchen ab dem Produkthaftungsgesetz. 14.3Zeitpunkt der Kenntnis des Schadens) verkürzt. Ist Die Anwendung der Kunde Unternehmer, ist die Haftung Beweislastumkehr des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls § 924 ABGB wird ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1Es gilt das dreistufige Haftungsmodell des Bundesarbeitsgerichts. Wir können nicht gewährleistenDemnach haftet der Nutzer für alle Schäden, dass die er dem mobilen Endgerät oder den Datenträgern bei der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich dienstlichen Nutzung und bei der Nutzung im Hinblick auf die Berufsausbildung, insbesondere durch Zerstören, Beschädigen, Unbrauchbarmachen, Beseitigen oder Verändern, in vorsätzlicher oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenfahrlässiger Weise zugeführt hat, in vollem Umfang. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitFür Schäden bei einer privaten Nutzung haftet der/die Auszubildende in jedem Fall selber. Bei mittlerer Fahrlässigkeit haftet der Nutzer anteilig. Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Nutzer nicht. Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, ausgenommen Personenschädenwenn eine besonders schwerwiegende und auch subjektiv unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, ist ausgeschlossenwenn der Nutzer diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die jedem bewusst gewesen wäre. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3Bei der mittleren Fahrlässigkeit wird der Haftungsanteil unter Berücksichtigung aller Umstände bestimmt. Ist der Kunde UnternehmerLeichteste Fahrlässigkeit liegt dann vor, ist wenn es sich geringfügige und leicht entschuldbare Pflichtwidrigkeiten handelt, die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, jedem Beschäftigten unterlaufen können. Soweit Schäden durch Betriebsunterbrechungdie Versicherung vollständig abgedeckt werden, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist entfällt eine Haftung generell ausgeschlossendes/der Auszubildenden. Der Kunde ist verpflichtetSämtliche Daten auf dem mobilen Endgerät oder auf sonstigen Datenträgern, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle diesem Zusammenhang seitens des Ausbildenden zur Verfügung gestellt werden könnenwurden, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung unterliegen den Vorschriften der einschlägigen Datenschutzgesetze, wie z. B. dem BDSG. Bei Verletzung dieser Vorschriften durch den Nutzer, behält sich der Ausbildende zivil- und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6strafrechtliche Schritte vor. Der Auftragnehmer haftet nicht für Nutzer verpflichtet sich, das ihm überlassene mobile Endgerät sorgsam zu behandeln, aufzubewahren und zu pflegen sowie vor vermeidbaren Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitzu bewahren.

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Sources: Überlassungsvereinbarung Für Mobile Endgeräte

Haftung. 14.11. Wir können nicht gewährleisten, dass Der ▇▇▇▇ oder der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Veranstalter haften dem Central-Hotel ohne Verschuldensnachweis für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden. 2. Das Central-Hotel haftet dem ▇▇▇▇ bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet dem Vertragspartner für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen nur für vorsätzlich bei Vorsatz oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädengrober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitwird ausgeschlossen, ausgenommen Personenschädenwenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt insbesondere Hochwasser, ist ausgeschlossenStreik, Aufruhr, Krieg, Feuer etc. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzunmöglich wird. 14.33. Ist Das Central-Hotel haftet gegenüber dem ▇▇▇▇ nach den Bestimmungen der Kunde Unternehmer§§ 701 f BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, ist maximal 3.500,00 Euro); für Geld und Wertsachen jedoch nicht, es sei denn, das Central-Hotel oder sein Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung gegeben. 4. Bringt der ▇▇▇▇ ein Kfz mit, und wird dies auf dem Hoteleigenen Parkplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung nach Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen. Dies bezieht sich auch auf die mitgebrachten Fahrräder der Gäste, die in unserer Garage untergestellt werden. 5. Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls Central-Hotels wird ausgeschlossen. 14.46. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Die Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitCentral-Hotels wird ausdrücklich auf die Leistungen der Hotelhaftpflichtversicherung begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden7.1. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, der Hoch & Zervudakis GbR ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, Davon ausgenommen ist die Haftung für Schäden wegen Verletzung solcher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Auftragnehmers Vertragszweckes unverzichtbar sind, wegen fehlerhafter Produkte nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Hoch & Zervudakis GbR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, und für mittelbare sonstige Schäden, Mangelfolgeschädendie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hoch & Zervudakis GbR oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. 7.2. Bei Verletzung der Kardinalpflichten durch leichte Fahrlässigkeit von uns, entgangenen Gewinnunseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, Vermögensschädenmit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. 7.3. Kardinalpflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. 7.4. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter oder normaler Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Lieferung solcher Software, wie Sie vom Kunden erworben wird, typischerweise und vorhersehbarer weise gerechnet werden muss. 7.5. Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird von Hoch & Zervudakis GbR keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt Hoch & Zervudakis GbR ebenfalls keine Haftung. 7.6. Resultieren Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste des Kunden aus dem Verlust von Daten, Zinsverlusteso haftet Hoch & Zervudakis GbR hierfür nicht, sowie soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich. 7.7. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus Ansprüchen Dritter jedenfalls welchem Rechtsgrund – sowohl von Hoch & Zervudakis GbR als auch von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. 14.47.8. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Leistungsbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme Update- und Benutzung anderen neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update- oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenanderen neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Software as a Service Agreement

Haftung. 14.111.1. Alle unsere Flüge sind durch eine gewerbliche Luftfahrthaftpflichtversicherung abgesichert. 11.2. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet haften gleich aus welchem Rechtsgrund nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftragsgebers aus der vor- sätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtver- letzung durch uns, einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kar- dinalpflichten). In diesem Fall ist jedoch die Haftung auf den nach der Art des Auftrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt 11.3. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche von Verbrauchern (Ziff. 2) und solche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zum Gegenstand haben. Insoweit gelten die ge- setzlichen Verjährungsfristen. 11.4. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Ar- beitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der DS Drohnenfotografie.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.1▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Betreuung schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Betreuung und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer Steffis Haustier Betreuung haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters insbesondere nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen GewinnGewinn oder sonstige Personen-, VermögensschädenSach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten. ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Betreuung haftet ebenfalls nicht für mögliche Folgen fehlerhafter Instruktion durch den Kunden und übernimmt auch keinerlei Haftung für Verletzungen des Tieres, welche unter normalen Umständen (Spazieren, Spielen, Herumlaufen und dem weiteren für dieses Tier typischen Verhalten) entstehen können. ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Betreuung haftet ebenfalls nicht für jegliche Schäden oder Diebstähle während der Zeit der Haustierbetreuung. Sollte ein Tier in der zu betreuenden Zeit entweichen, informiert ▇▇▇▇▇▇▇ Haustier Betreuung den Kunden sowie, falls notwendig, die entsprechenden Stellen umgehend. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht. Für Schäden, welche durch Betriebsunterbrechungvon ▇▇▇▇▇▇▇ Haustier Betreuung betreuten Tieren verursacht werden, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4haftet alleine der Kunde. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen unkastrierten Hunde-Damen trägt der Kunde das Risiko. ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Betreuung lehnt hierbei jegliche Haftung ab. ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Betreuung benutzt auf ihren Websites Hyperlinks lediglich für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung den vereinfachten Zugang des Kunden zu anderen Webangeboten. ▇▇▇▇▇▇▇ Haustier Betreuung kann weder den Inhalt dieser Webangebote im Einzelnen kennen noch die Haftung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen sonstige Verantwortung für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenInhalte dieser Webseiten übernehmen. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.117.1. Wir können nicht gewährleistenLandal GreenParks übernimmt keine Haftung für Diebstahl (inklusive Diebstahl aus Schließfächern im Ferienhaus oder Schwimmbad), dass Verlust oder Schäden von oder an Gegenständen oder Personen jeglicher Art, die während oder infolge des Aufenthalts in einem unserer Parks und/oder der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtMiete/Nutzung eines Mietobjekts und/oder Campingplatzes und/oder anderen Einrichtungen von Landal GreenParks entstehen. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden17.2. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitSchäden, ausgenommen Personenschädendie sich durch entgangene Reisefreuden oder aus Betriebsunterbrechungs- und anderen Folgeschäden ergeben, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters Landal GreenParks übernimmt weiterhin grundsätzlich nicht die Haftung für Schäden, auf die Schadensersatzansprüche aus einer Reiseversicherungund/oder Reiserücktrittsversicherung oder jeglicher anderer Versicherung besteht. 17.3. Landal GreenParks haftet nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzStörungen bei Dienstleistungen oder Mängel bei Dienstleistungen, die durch Dritte erbracht werden. 14.317.4. Ist Die Haftung für materielle Schäden ist in jedem Fall auf maximal € 1.500,- pro Mieter/Nutzer pro Aufenthalt beschränkt. 17.5. Sie haften für alle Verluste und/oder Schäden am Mietobjekt und/oder am Campingplatz und/oder am Eigentum von Landal GreenParks, die während der Kunde UnternehmerNutzung durch Sie und/oder andere Nutzer verursacht werden, ist ungeachtet dessen, ob dies als Folge einer Handlung oder einer Unterlassung durch Sie und/oder Dritte, die sich mit Ihrer Zustimmung auf dem Parkgelände befinden, geschieht. Dies gilt nicht für eine etwaige deliktische Haftung der Nutzer und/oder Dritter. 17.6. Sie stellen Landal GreenParks von allen Ansprüchen bezüglich Schäden von Dritten frei, die (auch) auf eine Handlung oder Unterlassung Ihrerseits, anderer Nutzer, Ihren Mitreisenden oder Dritten, die sich mit Ihrer Zustimmung auf dem Parkgelände befinden, zurückzuführen sind. 17.7. Für alle außervertraglichen Schadensersatzansprüche wird die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls Landals grundsätzlich ausgeschlossen. 14.417.8. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Landal GreenParks haftet nicht für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenLärmbelästigungen durch Dritte bzw. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenandere Gäste. 14.517.9. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksder Verletzungen des Lebens, behördlichen Anordnungen des Körpers oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)der Gesundheit oder von Kardinalspflichten, die an AutoLogg auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung Landals oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entsteheneiner vorsätzl ichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Landals beruhen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers Ferner gelten diese Haftungsbeschränkungen im Falle von sonstigen Schäden nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitgrob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen Landals oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Landals.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.19.1. Wir können Werden Dritte durch eine unzulässige Nutzung der vertraglichen Dienstleistungen geschädigt, hat der/die Kunde/-in die GFH von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit der/die Kunde/-in diese Nutzung zu vertreten hat oder seinen Mitwirkungspflichten nicht gewährleistennachgekommen ist. 9.2. Für Vermögensschäden haftet die GFH bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten nur nach den Regelungen gemäß §44a TKG. 9.3. Die GFH haftet für die schuldhafte Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten). Für die übrigen Sachschäden haftet die GFH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In beiden Fällen ist bei Vorliegen der einfachen Fahrlässigkeit die Höhe des Schadensersatzes auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 9.4. Die GFH haftet für Vermögensschäden aufgrund von Mängeln der an den Kunden und an der Kundin überlassenen Sachen, dass auch wenn die Mängel bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren. Nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sofern die GFH nicht eine Garantie übernommen hat. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, falls Kardinalspflichten verletzt wurden oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. 9.5. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des/der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwKunden/-in wegen Mängeln der Ware nach den gesetzlichen Vorschriften. unterbrechungsfrei zur Verfügung Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der Ware sind auf den in den Punkten 9.3 und 9.4 bestimmten Umfang beschränkt. 9.6. 444 BGB bleibt unberührt. 9.7. Im Falle höherer Gewalt ist die GFH von der Leistungserbringung befreit, solange und soweit die Leistungsverhinderung anhält. Höhere Gewalt ist insbesondere auch die Störung von Gateways durch TK-Netze, die nicht in der Verfügungsgewalt der GFH steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.15.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Die Gewährleistung und Verjährung für von den Stadtwerken über den Hersteller bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2den Elektrofachgroßhandel gelieferte Produkte richten sich nach einzelvertraglichen Regelungen zwischen den Stadtwerken und ihrem Lieferanten sowie den aktuell gültigen nationalen gesetzlichen Vorschriften. Zurzeit verjähren Mängelansprüche neuer Gegenstände nach 2 Jahren. Der Auftragnehmer Hersteller haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenim Rahmen der jeweils in Deutschland aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen im Produkthaftungsfall. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3Produkthaftung und Gewährleistung entfällt, wenn der Installateur ohne Zustimmung der Stadtwerke den Liefergegenstand ändert oder ändern lässt. Für daraus resultierende Schäden haften die Stadtwerke nicht. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung gegenüber der SWBB gerügt werden, ansonsten ist die SWBB von der Mängelhaftung befreit. Ist der Kunde UnternehmerLiefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte: Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Haftung Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen. Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenVerkäufers nur unerheblich ist. 14.45.2. Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden 5.3. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder Vorliegen eines Mangels hat der behördlichen Zulassungsbedingungen ist Kunde der SWBB eine Haftung generell ausgeschlossenangemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde ist verpflichtet, hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung der SWBB oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht. Die SWBB haben für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen nicht einzustehen, wenn die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit Nichterfüllung auf einem außerhalb ihrer Kontrolle liegenden Umstand, insbesondere aber auf einem der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenfolgenden Gründe beruht: Naturkatastrophen, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksKrieg, behördlichen Anordnungen oder GesetzesänderungenAufstand, Feuer, BlitzschlagEmbargo, ExplosionBeschlagnahme, StromausfällenEinschränkung der Energieversorgung oder Arbeitskonflikte. Derartige Umstände sowie ihr Wegfall sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dauern solche Umstände länger als 3 Monate, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitkann jede Partei den Vertrag kündigen.

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Sources: Kaufvertrag

Haftung. 14.110.1 Die stimme GmbH haftet für Vermögensschäden als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten nach den Regelungen des § 44a TKG. Wir können Das bedeutet: Soweit eine Verpflichtung der stimme GmbH als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer besteht und nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmerauf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens 12.500,00 € je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadensverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens zehn Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Auftragnehmers für mittelbare SchädenSchadens, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden der durch Betriebsunterbrechung, Verluste den Verzug der Zahlung von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenSchadenersatz entsteht. 14.410.2 Für Sachschäden und für nicht unter die Ziffer 1 fallende Vermögensschäden haftet die stimme GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Im Übrigen haftet die stimme GmbH nur bei schuldhafter Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, wobei die Haftung dann auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt ist. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden in Höhe von höchstens 12.500,00 €. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen leichter Fahrlässigkeit haftet die stimme GmbH im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet die stimme GmbH bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieses gilt auch für Montage, Inbetriebnahme entgangenen Gewinn und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige Mangelfolgeschäden ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Für den Verlust von Daten haftet die stimme GmbH nach den vorgenannten Ziffern nur im Umfang eines eigenen Verschuldensbeitrages und nur, soweit der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenseine Daten täglich gesichert hat (Backup) und diese mit einem nicht vollkommen unverhältnismäßigen Aufwand aus dem Backup wieder hergestellt werden können. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt 10.3 Für schadenverursachende Ereignisse oder Störungen (einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen Nichtzustandekommen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-UpdatesAbhören eines Telefongespräches), die an AutoLogg auf Übertragungswegen oder bei unseren vor- Vermittlungseinrichtungen sonstiger Dritter, insbesondere anderer Anbieter oder Netzbetreiber entstehen, haftet die stimme GmbH nur, soweit die stimme GmbH Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und nachgelagerten Dienstleistern entstehenDritten zustehen. Davon unberührt bleibt eine Die stimme GmbH kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitder stimme GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit die schadensverursachenden Ereignisse oder Störungen durch die stimme GmbH bzw. ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen selbst verursacht worden sind.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.11. Wir können Der Kanalbenützer haftet dem Kanalisationsunternehmen für alle Schäden, die diesem aus dem nicht gewährleistenordnungsgemäßen Zustand seiner Entsorgungsanlage oder durch unsachgemäße Bedienung der betrieblichen Vorreinigungsanlagen (Art. VI.) entstehen. 2. Bei unzulässigen Einleitungen in das öffentliche Kanalsystem hat der Kanalbenützer dem Kanalisationsunternehmen alle dadurch verursachten Schäden sowie die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten (z.B.: Ermittlung der Schadstofffrachten, dass Maßnahmen zur Entschärfung und Beseitigung unzulässiger Abwässer, Unterbindung weiterer Einleitungen) zu ersetzen. 3. Werden durch unzulässige Einleitungen Dritte geschädigt, verpflichtet sich der Zugang Kanalbenützer, das Kanalisationsunternehmen gegenüber deren allfälligen Ersatzansprüchen schad- und klaglos zu unseren Diensten jederzeit halten. 4. Der Indirekteinleiter haftet dem Kanalisationsunternehmen für die Einhaltung der Bestimmungen in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Indirekteinleiter“ in öffentliche Kanalisationsanlagen oder sonstige vertragliche Verpflichtungen durch seine Dienstnehmer bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtBeauftragten und alle jene Personen, die befugt sind, die betreffende Entsorgungsanlage mitzubenutzen (Bestandnehmer u.a.), wie für sich selbst. 14.25. Der Auftragnehmer Für Schäden, die den Kanalbenützern durch Betriebsstörungen oder Außerbetriebsetzungen des öffentlichen Kanalsystems entstehen, haftet nur die Stadt Villach als Kanalisationsunternehmen nicht, es sei denn, der Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Organe und Bediensteten oder einer für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzdie Stadt Villach handelnden Person verursacht worden. 14.36. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Bei Auftreten von Mängeln und Schäden, Mangelfolgeschädendie durch Rückstau in Folge von Naturereignissen (Hochwasser, entgangenen GewinnWolkenbrüche, VermögensschädenSchneeschmelze) oder durch Hemmungen im Wasserlauf hervorgerufen werden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Kanalisationsunternehmen oder auf Minderung des Kanalbenützungsentgeltes. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageUnterbrechungen der Entsorgung gemäß Art. IX., Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenPkt. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden2. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehenüber den Zeitraum von einem Monat andauern, entsteht für den Indirekteinleiter ein Anspruch auf anteilige Minderung des Kanalbenützungsentgeltes. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.Das

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Indirekteinleiter

Haftung. 14.1Der CoWorker haftet grundsätzlich für alle Schäden, die durch vertragswidrige Benutzung der Büroräume und seiner Ausstattung entstehen. Wir können Der CoWorker übernimmt die Aufsichtspflicht für von ihm mitgebrachte Kinder. Schäden, die der CoWorker oder sein/e Kind/er verursacht, sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter lehnt jegliche Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von mitgebrachten Gegenständen des CoWorkers ab. Eine Pflicht des Anbieters zur Beaufsichtigung oder Verwahrung der vom CoWorker mitgebrachten Gegenstände wird nicht gewährleistenvereinbart. Es ist Sache des CoWorkers, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit zweckmäßige Sachversicherungen bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2Haftpflichtversicherungen abzuschließen. Der Auftragnehmer haftet nur CoWorker wird sich an leichten Aufräumarbeiten im Nutzungsbereich, der Pflege des Nutzungsbereiches sowie an der Reinigung der Küche und Küchenutensilien in angemessenen Umfang beteiligen. Hierzu treffen die Vertragspartner noch gesonderte Vereinbarungen. Der Coworker verpflichtet sich, die Räume bei Feierabend sauber zu hinterlassen. Der Coworker verpflichtet sich, die Hausordnung des Anbieters einzuhalten. Keiner der vorgenannten Haftungsausschlüsse soll die Haftung des Anbieters für Personenschäden, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenverursachte Schäden des Anbieters sowie Haftung wegen arglistigem Verschweigen oder zugesicherten Eigenschaften ausschließen oder beschränken. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitAnbringen von Werbung oder Firmenschildern (Fassade, ausgenommen Personenschäden, Treppenhäuser etc.) ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzgestattet. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Coworking Service Agreement / Weekly Ticket

Haftung. 14.19.1 Bei der Erfüllung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jedes Verschulden unserer Mitarbeiter und der Personen, die wir zur Erfüllung dieser Pflichten hinzuziehen (Erfüllungsgehilfen). Wir können nicht gewährleistenWesentliche Vertragspflich- ten sind solche vertraglichen Pflichten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtderen Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsver- hältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst, oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur 9.2 Bei der Erfüllung anderer Vertragspflichten haften wir lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitVorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter und der Personen, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung die wir zur Erfüllung dieser Pflichten hinzuziehen; dies gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksder Verletzung des Lebens, behördlichen Anordnungen des Körpers oder Gesetzesänderungender Gesundheit. 9.3 Hast du durch dein schuldhaftes Verhalten einen Schaden verursacht, Feuerhaften wir für diesen nicht. Hast du durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, Blitzschlagbestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)in welchem Umfang du den Schaden zu tragen hast. 9.4 Wir haften nicht für Schäden, die an AutoLogg durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder bei unseren vor- durch sons- tige nicht von uns zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfü- gungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten. 9.5 Wir haften nicht für Angebote, Inhalte oder Webseiten Dritter. Die offiziellen Webseiten, Kanäle und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz Kontakt- möglichkeiten der BISON-Onlineangebot sind ausschließlich und grobe Fahrlässigkeitabschließend in diesen AGB genannt. 9.6 Unabhängig von diesen Haftungsregelungen gelten auch allfällige gesetzliche Gewährleistungsbestimmun- gen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1Jeder ▇▇▇▇ verpflichtet sich, den Standplatz und die Einrichtung des Campingplatzes pfleglich zu behandeln. Wir können Der Mieter haftet für Schäden an der Anlage oder den Einrichtungen des Campingplatzes, wenn sie durch Ihn, seine Mitreisenden oder Besucher verschuldet wurden. • Mängel / Reklamation Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Campingstellplatzes oder Mietobjekts sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingbetrieb zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht gewährleistenwährend des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Campingbetrieb angezeigt worden sind. • Mediadaten / Datenschutz Der Campingbetrieb wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), dass zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b Abs BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt. In regelmäßigen Abständen führt der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Campingbetrieb auf dem Campinggelände Bild- und Ton- Aufnahmen durch. Falls der Campinggast dies nicht möchte, ist dies dem Fotografen bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2Kamerateam sofort mitzuteilen. Der Auftragnehmer haftet nur Campingbetrieb erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenden Buchungsauftrag und eigene Marketingzwecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung Weitergabe an Dritte außerhalb des Auftrages erfolgt nicht. Gerne erteilt der Campingbetrieb dem ▇▇▇▇ Auskunft über seine Daten oder sperrt diese mit Wirkung für leichte Fahrlässigkeitdie Zukunft. • Hunde / Haustiere Auf Spielplätzen, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters in den Sanitärgebäuden sind Hunde nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4erlaubt. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung auffälligem Verhalten des Hundes oder Beschwerden anderer Gäste kann der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenCampingbetrieb den Hund des Platzes verweisen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5Es besteht Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände (inkl. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-UpdatesParzellen), die an AutoLogg oder bei unseren vor- den Campingstellplätzen und nachgelagerten Dienstleistern entstehenMobilheimen. Davon unberührt bleibt eine Haftung Für Hundebesitzer ist am südlichen Ende des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitCampinggeländes ein eigner Hundebadestrand vorhanden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Campingleistungen

Haftung. 14.18.1 Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet die Agentur nur, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflich- tungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist. 8.2 Für mangelhafte Lieferungen bzw. Wir können Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Kunden eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern der Agentur nicht gewährleisteneine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann gegebe- nenfalls die Abtretung der Ansprüche der Agentur gegenüber diesem verlangen. 8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet die Agentur nicht für eingebrachte Gegenstände des Kunden, soweit die Agentur nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegen- stände verursacht hat. 8.4 Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten der Agentur verursacht worden sind, haftet die Agentur nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtzwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. 14.28.5 Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der eigenen und angemieteten Ausrüstung der Agentur trägt der Kunde. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für leichte FahrlässigkeitSchäden gleich welcher Art, ausgenommen Personenschädendie durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, ist ausgeschlossenGlasbruch und evtl. Die Haftungsbegrenzung Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen durch die Installation von Bühnen, Messeständen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Gleiches gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist bei der Kunde Unternehmer, ist Beschädigung von durch die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenAgentur angemietetem Equipment. Der Kunde ist verpflichtetver- pflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdeneine ausreichend dimensionierte Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen und der Agentur auf Verlangen nachzuweisen. 14.58.6 Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet die Agentur nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Sofern Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber der Agentur ist ausgeschlossen. 8.7 Die Agentur hat die Fahrzeugdaten bei Verwendung rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische Vertretbarkeit der von AutoLogg in Verbindung der Agentur entwickelten Maßnahmen mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenAgentur trotz vorgebrachter Bedenken auf Weisung des Kunden die Maß- nahmen dennoch durchführt. In diesem Falle hat der Kunde die Agentur von Rechten Dritter, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und aufgrund dessen gegen die Agentur geltend gemacht werden, freizustellen. Die Haftung für vertragsuntypische (Folge-)Schäden ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigausgeschlossen. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit8.8 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

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Sources: General Terms and Conditions

Haftung. 14.17.1. Wir können Der Aufenthalt in der Kletterhalle und die Nutzung der Kletteranlagen, insbesondere das Klettern, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung des Nutzers. 7.2. Die Kletterhalle haftet nicht gewährleistenfür Schäden, die durch das Klettern oder sonstige Umstände, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in der Kletterhalle oder beim Kletterkurs auftreten können. Dies gilt jedoch nicht für Ansprüche wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und/ oder bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Kletterhalle sowie ihrer Erfüllungs- und/ oder Verrichtungsgehilfen. In keinem Fall haftet die Kletterhalle für nicht vorhersehbare Schäden. 7.3. Die Kletterhalle haftet nicht für Fälle höherer Gewalt. Hierzu gehören insbesondere Kriege, Unruhen, Flugzeugentführungen, terroristische Anschläge, Naturkatastrophen gleich welcher Art, Stromausfälle, Streiks, Aussperrungen und dergleichen. Die Haftung bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und/ oder Gesundheit bleibt unberührt. 7.4. Im Schadensfall ist unverzüglich und vor dem Verlassen der Kletterhalle das Personal zu informieren und am Empfang das Unfallschadenprotokoll auszufüllen. Eine spätere Anzeige des Unfalles oder Schadens sowie ein daraus resultierender Anspruch sind ausgeschlossen. 7.5. Jeder Benutzer der Kletteranlage erklärt, dass er über eine eigene private Unfallversicherung abgesichert ist. Die Kletterhalle haftet nicht für Unfallfolgen, die durch das Klettern an der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Kletterwand entstanden sind. 7.6. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtdie ihnen anvertrauten ▇▇▇▇▇▇. Für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Kletterhalle und insbesondere beim Klettern besondere Risiken, für die die Eltern bzw. die sonstigen aufsichtsberechtigten Personen eigenverantwortliche Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. 14.27.7. Der Auftragnehmer haftet nur Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird durch die Kletterhalle keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädendie in abschließbaren Kleiderschränken untergebrachten Gegenstände und Wertsachen. 7.8. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste Beschädigung oder Diebstahl von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung Außenbereich abgestellten Fahrzeugen, Fahrrädern oder anderen Gegenständen wird nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigübernommen. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.1Die Firma Veit KG Schneeräumung übernimmt die Haftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Wir können nicht gewährleistenKeine Haftung besteht für Schäden, welche auf höhere Gewalt, Zufall oder das Verhalten des Auftraggebers zurückzuführen sind. Die Haftung wird für Privatstraßen (z.B. Kfz-Schäden) und für alle Schäden und Unfälle abgelehnt, welche auf bereits geräumten Flächen geschehen, wenn diese nachträglich durch Dritte oder Unbekannte (z.B. spielende Kinder, ein- oder ausparkende Autos, fremde Schneeräumgeräte, Schmelzwasser etc.) verunreinigt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung wird vom Auftragnehmer abgeschlossen. Die Firma Veit KG Schneeräumung ist von der Erbringung der Leistung insofern befreit oder entsprechend eingeschränkt, als durch die Wettersituation derartige Zustände herrschen, dass eine Leistungserbringung trotz bestmöglichen Einsatzes unmöglich ist. Nach Normalisierung der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2Situation ist binnen 4-6 Stunden der vereinbarte Leistungsstandard vom Auftragnehmer wieder herzustellen. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, Abtransport von großen Schneemengen ist ausgeschlossenim Anbot nicht enthalten. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer Firma Veit KG Schneeräumung haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksSchäden, behördlichen Anordnungen welche im Zuge der Räumung entstanden sind, wenn diese trotz gehöriger Sorgfalt nicht vermeidbar waren oder Gesetzesänderungendie entsprechenden Arbeiten auf ausdrücklichen Kundenwunsch erfolgten; - z.B. Räumung ohne Sicherheitsabstand zu Randsteinen, Feuerzu Beleuchtungskörpern, Blitzschlagzu Raseneinfassungen etc. Keine Haftung besteht auch für Schäden, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), welche durch die an AutoLogg Lagerung oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern das Zusammenschieben von Schnee entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitJeder Schaden ist bei sonstigem Verzicht auf Schadenersatzansprüche binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit (Schneelage) schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber verzichtet auf Schadenersatzansprüche nach dieser Frist. Für Schadenersatzansprüche Dritter haftet der Auftragnehmer in Hinblick auf diese Geschäftsbedingungen bis 3 Monate nach Ende der Schnee-Räumsaison.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Winterdienst

Haftung. 14.117.1. Wir können nicht gewährleistenLandal GreenParks übernimmt keine Haftung für Diebstahl (inklusive Diebstahl aus Schließfächern im Ferienhaus oder Schwimmbad), dass Verlust oder Schäden von oder an Gegenständen oder Personen jeglicher Art, die während oder infolge des Aufenthalts in einem unserer Parks und/oder der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtMiete/Nutzung eines Mietobjekts und/oder Campingplatzes und/oder anderen Einrichtungen von Landal GreenParks entstehen. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden17.2. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitSchäden, ausgenommen Personenschädendie sich durch entgangene Reisefreuden oder aus Betriebsunterbrechungs- und anderen Folgeschäden ergeben, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters Landal GreenParks übernimmt weiterhin grundsätzlich nicht die Haftung für Schäden, auf die Schadensersatzansprüche aus einer Reiseversicherung und/oder Reiserücktrittsversicherung oder jeglicher anderer Versicherung besteht. 17.3. Landal GreenParks haftet nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzStörungen bei Dienstleistungen oder Mängel bei Dienstleistungen, die durch Dritte erbracht werden. 14.317.4. Ist Die Haftung für materielle Schäden ist in jedem Fall auf maximal € 1.500,- pro Mieter/Nutzer pro Aufenthalt beschränkt. 17.5. Sie haften für alle Verluste und/oder Schäden am Mietobjekt und/oder am Campingplatz und/oder am Eigentum von Landal GreenParks, die während der Kunde UnternehmerNutzung durch Sie und/oder andere Nutzer verursacht werden, ist ungeachtet dessen, ob dies als Folge einer Handlung oder einer Unterlassung durch Sie und/oder Dritte, die sich mit Ihrer Zustimmung auf dem Parkgelände befinden, geschieht. Dies gilt nicht für eine etwaige deliktische Haftung der Nutzer und/oder Dritter. 17.6. Sie stellen Landal GreenParks von allen Ansprüchen bezüglich Schäden von Dritten frei, die (auch) auf eine Handlung oder Unterlassung Ihrerseits, anderer Nutzer, Ihren Mitreisenden oder Dritten, die sich mit Ihrer Zustimmung auf dem Parkgelände befinden, zurückzuführen sind. 17.7. Für alle außervertraglichen Schadensersatzansprüche wird die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls Landals grundsätzlich ausgeschlossen. 14.417.8. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Landal GreenParks haftet nicht für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenLärmbelästigungen durch Dritte bzw. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenandere Gäste. 14.517.9. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksder Verletzungen des Lebens, behördlichen Anordnungen des Körpers oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)der Gesundheit oder von Kardinalspflichten, die an AutoLogg auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung Landals oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entsteheneiner vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Landals beruhen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers Ferner gelten diese Haftungsbeschränkungen im Falle von sonstigen Schäden nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitgrob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen Landals oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Landals.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.19.1 SBR haftet auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglich oder vertragsähnlicher Pflichte oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir können nicht gewährleistenDie Haftung ist der Höhe nach auf den voraus- sehbaren Schaden und maximal auf der Höhe des 1,5fachen Preises der vermittelten Flugleistung beschränkt. Ausgeschlos- sen ist der Ersatz für Folgeschäden. Von dieser Haftungsbe- schränkung ausgenommen sind Verletzung von Leben, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtKörper und Gesundheit. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer 9.2 SBR haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen mangelhafte Flugleistungen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Schäden, die an AutoLogg bei der Durchführung entstehen. 9.3 Die Versendung von Flugscheinen und Dokumenten erfolgt auf Gefahr der Agentur. Der Versand erfolgt auf normalem Post- wege, wenn keine rechtzeitige und abweichende Anweisung der Agentur eingeht. Im Falle kurzfristiger Buchungen hat die Agentur, die in Folge der Zustellung per Eilboten, Kurierdienst oder im Falle der Hinterlegung erwachsenen Aufwendungen zu tragen. Bei Buchungsaufträgen ab dem dritten Arbeitstag vor Flugantritt übernimmt SBR keine Gewähr für die rechtzeitige Bearbeitung und den rechtzeitigen Zugang des Flugscheins. 9.4 Über die Einhaltung notwendiger Pass- und Visumerfordernis- se, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet gegebenenfalls die Agentur den Fluggast. Für die Beschaffung jener Dokumente ist der Fluggast selbst verantwortlich. 9.5 Der Verlust eines Flugdokuments ist vor Antritt bzw. Beendi- gung der Reise unverzüglich SBR oder der Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Agentur hat ihren Kunden in diesem Fall bei unseren vor- der von ihm gebuchten Fluggesellschaft zu melden. 9.6 Die Agentur stellt SBR von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei, die aus einer unrichtigen oder missverständlichen Darstel- lung der Rechts- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz Vertragsverhältnisse, der schuldhaften Verletzung von Aufklärungs- und grobe FahrlässigkeitInformationspflichten und/oder einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung her- rührt.

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Sources: Allgemeine Geschäfts Und Vertragsbedingungen

Haftung. 14.1Die Haftung der Massdrei GmbH gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des dreifachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Massdrei GmbH herbeigeführt wurde. Wir können nicht gewährleistenIm Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen der Massdrei GmbH und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenMassdrei GmbH grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen. Bei einem Leistungsangebot der Massdrei GmbH mit erhöhtem Risiko kann die Massdrei GmbH die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Die Massdrei GmbH verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für leichte Fahrlässigkeitdie höhere Versicherung werden in diesem Fall der Massdrei GmbH als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen. Soweit die Massdrei GmbH im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, ausgenommen Personenschädendie dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber die Massdrei GmbH von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter einschließlich etwaiger Folgeschäden frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Das Gleiche gilt auch für von Gegnern der Veranstaltung verursachte Schäden. Der Auftraggeber haftet auch für Schäden, die vom ihm bzw. seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder sonstiger Dritter durch fahrlässigen oder vorsätzlichen Umgang mit eingebrachten Einrichtungen oder technischen Ausstattungen verursacht werden. Dem Auftraggeber obliegt es stets, fehlendes Verschulden nachzuweisen. Die Massdrei GmbH übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber die Massdrei GmbH von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern der Massdrei GmbH gegenüber erhoben werden. Massdrei GmbH haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt. Ein bestimmter Erfolg der Vertragsleistung, sei es bspw. die Organisation, Konzipierung oder Durchführung eines Events, wird nicht geschuldet. Die Haftung für mittelbare Schäden des Auftraggebers, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung Finden die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrecht Anwendung gilt weiters nicht als vereinbart, dass die von Massdrei GmbH erbrachten Leistungen als geschuldeter Erfolg im Sinne der gesetzlichen Regelungen abgenommen wird, wenn der Auftraggeber die Leistungen ganz oder teilweise in Anspruch nimmt bzw. nutzt. Vorstehende Regelung gilt auch für Ansprüche aus Leistungen von Dritten, die von Massdrei GmbH beauftragt sind. Der Auftraggeber hat Schäden oder Ersatzansprüche, die er gegen die o.g. Firma geltend machen will, spätestens sieben Werktage nach dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde UnternehmerEvent schriftlich und begründet mitzuteilen, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus andernfalls werden Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: General Terms and Conditions

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten9.1 Echt Vital haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, dass leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtnachfolgenden Regelungen. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für 9.2 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädendurch Echt Vital bzw. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitdurch gesetzliche Vertreter, ausgenommen leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen von Echt Vital herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden), ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzhaftet Echt Vital unbeschränkt. 14.3. Ist 9.3 Bei der Kunde Unternehmerleicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung vertraut werden durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (Kardinalspflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage9.4 Für die von Echt Vital unentgeltlich zur Verfügung gestellten Dienste und Leistungen (einschließlich des Abrufs von kostenlosen Inhalten) haftet Echt Vital nur, Inbetriebnahme soweit der Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unentgeltlichen Inhalte und/oder Dienste und/oder Leistungen entstanden ist, und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdennur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer 9.5 Echt Vital haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksoder Ausfälle, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungenwelche durch Störungen an Telefonleitungen, Feuersonstigen Leitungen, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen Servern und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)sonstigen Einrichtungen entstehen, die an AutoLogg nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Überdies haftet Echt Vital nicht für Schäden oder bei unseren vor- Ausfälle, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind. 9.6 Bei der Überlassung von Speicherplatz schließt Echt Vital jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel aus. Spätere Einwendungen und/oder Ansprüche wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen. 9.7 Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen von Echt Vital oder Dritten, für die Echt Vital haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für Echt Vital möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. 9.8 Die Teilnehmer sind für die Sicherung ihrer Daten (Backup) selbst verantwortlich. Echt Vital führt insbesondere kein Backup durch und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers ist für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitden zufälligen Verlust von Daten nicht verantwortlich.

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Sources: Partnerprogramm Teilnahmebedingungen

Haftung. 14.110.1 Bei Betriebsstörungen der öffentlichen Kanalisationsanlage infolge von Naturereignissen (höhere Gewalt) hat der Indirekteinleiter keinen An- spruch auf Schadenersatz oder Minderung der Kanalbenützungsgebühr. Wir können nicht gewährleistenDie Betreiber der öffentlichen Kanalisationsanlage sind im Rahmen der gegebe- nen Möglichkeiten verpflichtet, dass die Störungen zu beseitigen. 10.2 Der Indirekteinleiter haftet den Betreibern der Zugang zu unseren Diensten jederzeit öffentlichen Kanali- sationsanlage für alle Schäden, die ihnen durch einen vertragswidrigen Zu- stand seiner Entsorgungsanlage zugefügt werden, insbesondere haftet der Indirekteinleiter für Schäden, die durch einen vereinbarungswidrigen oder mangelhaften Zustand oder den unsachgemäßen Betrieb bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtdurch Be- dienungsfehler von innerbetrieblichen Reinigungsanlagen (Pkt. 6.1 bis 6.3) entstehen. 14.210.3 Kommt es zu vertragswidrigen Einleitungen in die öffentliche Kana- lisationsanlage, so hat der Indirekteinleiter den Betreibern der öffentlichen Kanalisationsanlage alle dadurch verursachten Schäden, sowie die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten zu ersetzen, insbesondere auch jene für die Ermittlung und Bewertung der Schadstofffrachten einschließlich der Kosten für allfällig notwendige zusätzliche Behandlungsmaßnahmen und/ oder Beseitigung (Entsorgung) der unzulässigen Abwässer. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitWerden durch vertragswidrige Einleitungen Dritte geschädigt, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzso sind die Betreiber der öffentlichn Kanalisationsanlage gegenüber Ersatzansprüchen der Dritten schad- und klaglos zu halten. 14.310.4 Der Indirekteinleiter haftet den Betreibern der öffentlichen Kanalisa- tionsanlage für die Einhaltung des Entsorgungsvertrages durch seine Dienst- nehmer bzw. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, ZinsverlusteBeauftragten, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)durch all jene Personen, die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitbefugt sind, die betreffende Entsorgungsanlage mitzubenützen (Bestandnehmer u.a.).

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten4.1 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten können, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und einschließlich des Messstellenbetriebes handelt, Ansprüche wegen Versorgungsstörungen gegen den Netzbetreiber bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtMessstellenbetreiber geltend gemacht werden. Nähere Angaben zum Netzbetreiber und zum Messstellenbetreiber erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. 14.24.2 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und einschließlich des Messstellenbetriebs handelt, die Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH von der Leistungspflicht befreit. Der Auftragnehmer haftet Dies gilt auch, wenn die Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH an der Stromlieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung den Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Das gilt nicht, wenn die Unterbrechung auf unberechtigten Maßnahmen der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH beruht, beispielsweise bei unberechtigter Unterbrechung der Stromversorgung. 4.3 Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haften die Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitWesentliche Vertragspflichten sind solche, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzderen Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung 4.4 Die Bestimmungen des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Stromliefervertrag

Haftung. 14.117.1. Wir können nicht gewährleistenWegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, dass der Zugang insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermö- gensschäden nur in Fällen von Vorsatz. Das Vorliegen von Vorsatz ist vom Kunden zu unseren Diensten jederzeit bzwbeweisen. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtWeitere Ansprüche, aus welchem Titel auch immer, sind, soweit zulässig, ausgeschlossen. 14.217.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung be- schränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns ab- geschlossenen Haftpflichtversicherung. 17.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Auftragnehmers Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Ver- brauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausge- handelt wurde. 17.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen. 17.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen. 17.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für mittelbare Schäden durch unsachge- mäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Er- eignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsaus- schluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht ver- traglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. 17.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, Mangelfolgeschädenfür die wir haften, entgangenen GewinnVer- sicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abge- schlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, VermögensschädenKasko, Schäden Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch neh- men kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versi- cherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossendie Inanspruchnahme dieser Versi- cherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie). 14.417.8. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageJene Produkteigenschaften werden geschuldet, Inbetriebnahme die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und Benutzung sonstige pro- duktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb auch Kontrolle und War- tung) von uns, dritten Herstellern oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenImporteuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versi- cherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsicht- lich Regressansprüchen schad- und klaglos zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenhalten. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker

Haftung. 14.119.1. Wir können nicht gewährleistenWegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtinsbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc, haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 14.219.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung mit dem Haftungs-Höchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. 19.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Auftragnehmers Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. 19.4. Schadenersatzanspruche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen. 19.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Grund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen. 19.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für mittelbare Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und lnstallations-vorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnützung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. 19.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenwir haften, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, behördlichen Anordnungen oder GesetzesänderungenKasko, Transport, Feuer, BlitzschlagBetriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)die Nachteile, die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitdem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.110.1 Schadensersatzansprüche gegen die Ellab GmbH sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung), insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Soweit Schadensersatzansprüche gegen die Ellab GmbH oder ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Lieferung des Produktes oder der erbrachten Beratungstätigkeit/Serviceleistung, bei Systemen ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft. 10.2 Die Ellab GmbH wird unter keinen Umständen für Produktionsverluste, Profiteinbußen oder andere Konsequenzen haftbar gemacht werden können. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwhalten einen sinnvollen Grad für generelle und Produkt- Gewährleistungs-Versicherungen aufrecht. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtDer Käufer ist verantwortlich für Bediener (Arbeiter) Versicherungen und die Bereitstellung sicherer Arbeitsbedingungen nach eigener Betriebsvorschrift. 14.210.3 Unsere Haftung für Verletzungen und Sachschäden richtet sich nach der Höhe des aufgetretenen Schadens, kann aber einen Höchstbetrag von 50.000 EUR nicht überschreiten. 10.4 Unter keinen Umständen sind wir haftbar für Verluste, welche der Käufer, seinen Kunden oder Dritten durch Missverständnisse in Bezug mit unserem Vertrag erleiden mögen, wie z. B. den Verlust eigener Kunden, falls sich diese Missverständnisse durch fehlerhafte Serviceleistungen, wie z. B. Messungen, Datenaufzeichnungen, Beratungstätigkeit, Validierungsreports, Zertifikate und oder das Nicht-Funktionieren aller möglichen Zubehörteile dieses Vertrages ergeben haben sollten. 10.5 Mündliche und schriftliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und sind nicht verbindlich. Der Auftragnehmer haftet Validierungsreports werden nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. durch die Abnahme/Freigabe und Unterschrift der QS/QA des auftraggebenden Unternehmens verbindlich. 10.6 Eine Haftung oder Gewährleistung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, den Erfolg von der Ellab GmbH empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Ellab GmbH die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet. 10.7 Die Haftungsbegrenzung gilt weiters Haftung der Ellab GmbH entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen, bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber der Ellab GmbH gerügt wurden. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich sowohl auf Produkte und Serviceleistungen der Ellab GmbH. 10.8 Die Ellab GmbH haftet bei Serviceleistungen nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzfehlerhafte Bedienungen/Einstellungen auf Seiten des Kunden. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet 10.9 Vorstehendes gilt nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen Vorsatz und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg grober Fahrlässigkeit und/oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitVerletzung von Leib oder Leben.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass Die Vertragspartner der Zugang zu unseren Diensten jederzeit SCALA Restaurant GmbH bzw. unterbrechungsfrei der ▇▇▇▇ als solcher oder als Gastgeber haften der SCALA Restaurant GmbH Umfang für durch Sie selbst, ihre Gäste oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte verursachten Schäden gesamtschuldnerisch. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Die SCALA Restaurant GmbH kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem ▇▇▇▇ überlassenen Räume berechtigt ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ zur Verfügung steht. 14.2fristlosen Löschung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Der Auftragnehmer Soweit die SCALA Restaurant GmbH für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und für Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt die SCALA Restaurant GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Anlieferung, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Auftraggeber auf dessen alleiniges Risiko. Einzelheiten sind eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mit der SCALA Restaurant GmbH abzustimmen. Auf Anfrage wird Hilfspersonal für Transport und Aufstellung im Rahmen des Möglichen gegen besondere Vergütung gestellt. Die SCALA Restaurant GmbH haftet nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände. Die SCALA Restaurant GmbH haftet für abhanden gekommene oder beschädigte Ausstellungsstücke des Bestellers nur für dann, wenn seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädengehandelt haben. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist Für Beschädigungen und/oder Verlust an Einrichtungen und/oder Inventar der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung SCALA Restaurant GmbH im Zusammenhang mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung Veranstaltung haften Besteller und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigVeranstalter unabhängig vom Verschulden. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen Und Allgemeine Gastronomieleistung

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht9.1 Die Gewährleistungsrechte bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Be- stimmungen. 14.29.2 Der Kirchenbote haftet unbeschadet der vorstehenden Regelung zu Gewährleis- tungsrechten und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungs- gehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaf- tungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. 9.3 Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Kirchenbote auch, wenn und soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betri@, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertrags- zwecks von besonderer Bedeutung ist (sog. Kardinalpflichten). Der Auftragnehmer Kirchen- bote haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenjedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Kirchenbote im Übrigen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für leichte Fahrlässigkeitdie gesetzlichen Vertreter, ausgenommen Personenschäden, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehil- fen betroffen ist. 9.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass 13.1 Der Kunde haftet ab Anlieferung (Übergang der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei Gefahr) für den Verlust und/oder die Beschädigung des jeweilig zur Verfügung stehtgestellten Services sowie für alle daraus resultierenden Folgeschäden; dies ohne Rücksicht auf die Ursachen und auch bei höherer Gewalt (z.B. direkter oder indirekter Blitzschlag). 14.213.2 KBC oder dessen Erfüllungsgehilfen haften für zu vertretende Personenschäden nur, soweit gesetzliche Bestimmungen, z.B. wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend eine vertraglich nicht ausschließbare Haftung vorsehen. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Im Übrigen schließt KBC jegliche Haftung aus, wie insbesondere die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde UnternehmerBetriebsunterbrechungsschäden, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare SchädenAusfall von Datenverarbeitungseinrichtungen, MangelfolgeschädenSoftwareschäden, entgangenen entgangenem Gewinn, Vermögensschädennicht erzielten Ersparnissen, Schäden durch BetriebsunterbrechungZinsverlusten, Verluste Folge- und Vermögensschäden und von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls gegen den Kunden. Die Beweislastumkehr für grobe Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. 14.4. 13.3 Schadenersatzforderungen verjähren 12 Monate nach dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von ▇▇▇▇▇▇▇ und Schädiger Kenntnis hatte. 13.4 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageBenutzungsbedingungen laut Bedienungsanleitung, Inbetriebnahme und Benutzung Dokumentation oder der behördlichen behördlicher Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell jegliche Haftung, insbesondere jeder Schadenersatz, ausgeschlossen. Der Nachweis der Einhaltung der allfälligen Benutzungsbedingungen obliegt dem Kunden. 13.5 In jedem Fall ist ein Schadenersatzanspruch des Kunden der Höhe nach mit dem dreifachen Auftragswert beschränkt, wobei der Auftragswert das durchschnittliche Jahres-Serviceentgelt des jeweilig betroffenen Services ist. 13.6 Der Kunde darf das jeweilige System oder Teile davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KBC Dritten nicht überlassen. 13.7 Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse gelten auch zu Gunsten der Organe und Hilfspersonen von KBC, insbesondere der Subauftragnehmer, Lieferanten, Vertreter, Berater und Mitarbeiter. 13.8 Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge KBC alle mit der Verfolgung ihrer Ansprüche zusammenhängenden Aufwendungen (jedenfalls Mahn-, Inkassospesen, Anwaltskosten, Gebühren) bei sämtlichen Vertragsverletzungen, wie insbesondere Zahlungsverzug, zu tragenersetzen. 13.9 KBC ist berechtigt, dass Betriebsanleitungen ihre Rechte und/oder Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte ohne weitere Zustimmung des Kunden zu übertragen. KBC haftet nur für die gelieferten Waren ordnungsgemäße Auswahl des Dritten. Ferner ist KBC berechtigt, ohne Mitteilung an den Kunden oder Zustimmung von allen Nutzern eingehalten werdendem Kunden Dritten jegliche Form von Belastungen an den Vertragsgegenständen, diesem Vertrag und den Anlagen einzuräumen. KBC ist ebenso berechtigt das Rechnungsinkasso zur Gänze oder teilweise auf diese Dritte zu übertragen. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können13.10 Der Kunde verpflichtet sich, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigan dem vertragsgegenständlichen System keine Serviceleistungen oder Störungs- / Schadensbehebungen selbst durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen, es sei den KBC stimmt dem ausdrücklich schriftlich zu. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Backup as a Service Agreement

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten4.1 Der Dienstleister haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, Drittverschulden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung Dies gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzalle Schäden, die der Kunde im Rahmen des Personaltrainings erleidet. 14.3. Ist 4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Kunden zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenvertraglichen Vereinbarungen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. 4.3 Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig Dienstleister haftet nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. 4.4 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung des Dienstleisters, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen. 4.5 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der vereinbarten Leistung auftreten können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigzum Ort der Leistungserbringung. 14.64.6 Urheber- und Kennzeichenrecht Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Der Auftragnehmer haftet Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksveröffentlichte, behördlichen Anordnungen vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder GesetzesänderungenVerwendung solcher Grafiken, FeuerTondokumente, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen Videosequenzen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg Texte in anderen elektronischen oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitAutors nicht gestattet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten10.1 Heldele haftet unbeschränkt für Schäden aus dem Fehlen einer aus- drücklich garantierten Beschaffenheit oder aus dem arglistigen Verschweigen von Mängeln, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur sowie für Schäden, die Heldele vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte verursacht hat. 10.2 Ebenso unbeschränkt haftet Heldele im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 10.3 Heldele haftet in den Fällen der Produkt- haftung nach dem Produkthaftungs- gesetz. 10.4 Heldele haftet für die durch die Ver- letzung von sogenannten Kardinal- pflichten verursachten Schäden. Eine Haftung Kardi- nalpflichten sind solche grundlegenden vertragswesentlichen Pflichten, die maß- geblich für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenden Vertragsschluss des Käufers waren und auf deren Einhaltung er vertrauen durfte. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde UnternehmerHat Heldele Kardi- nalpflichten leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung daraus resultierende Schadenser- satzhaftung begrenzt auf die Höhe des Auftragnehmers für mittelbare Schädenvertragstypischen, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenvorhersehbaren Schadens. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage10.5 Für Datenverlust beim Käufer haftet Heldele nur bis zur Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwandes, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen trotz regelmäßiger, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung ent- steht. 10.6 Im Übrigen ist eine Haftung generell jegliche Schadensersatz- haftung von Heldele, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Der Kunde Ausgeschlossen ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren insbesondere auch jegliche Haftung von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg Heldele in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen Fällen höherer Gewalt einschließlich Streiksoder anderer unvorher- gesehener Ereignisse, behördlichen Anordnungen wie z. B. Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung Lieferverzug des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitHerstellers.

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Sources: General Terms and Conditions

Haftung. 14.11. Wir können nicht gewährleistenDie Gewährleistung für erbrachte Leistungen richtet sich ausschließlich nach § 13 der Verdingungsordnung für Bauleistung, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtTeil B (VOB/B). 14.22. Der Werden für den Betrieb der erstellten Anlage aggressive Medien (Wasser, Luft etc.) verwendet und dadurch Schäden verursacht, so haftet der Auftragnehmer nicht, wenn der Auftraggeber es unterlassen hat, bei Auftragserteilung schriftlich auf diesen Umstand hinzuweisen. 3. Werden auf Verlangen des Auftraggebers bereits installierte wasserführende An- lagen vorzeitig in Betrieb genommen, hat der Auftraggeber bei Gefahr von Frost- einbrüchen entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen. Gegebenenfalls hat er den Auftragnehmer zu beauftragen, die Anlage gegen Zahlung einer ent- sprechenden Vergütung zu entleeren. Für Schäden an der vorzeitig in Betrieb ge- nommenen Anlage, die ihre Ursache in fehlenden oder unzureichenden Schutz- maßnahmen durch den Auftraggeber haben, haftet nur für vorsätzlich der Auftragnehmer nicht. 4. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver For- derungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Hand- lung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeitfahrlässiges Handeln des Auftragnehmers, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzseines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. 14.35. Ist Farbabweichungen geringen Ausmaßes gegenüber der Kunde UnternehmerBestellung gelten als ver- tragsgemäß. Das gleiche gilt bei geringfügigen farblichen Abweichungen von zu- sammengehörigen Einrichtungsgegenständen. Technische Verbesserungen oder notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossensoweit sie keine Wertverschlechterung darstellen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: General Terms and Conditions

Haftung. 14.1Für die Haftung des Gastgebers gelten die §§ 701-703 des BGB. Wir können nicht gewährleistenEine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für es sei denn, ein Schaden wurde von dem Vermieter, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenverursachen. Eine Eventuelle Beschädigungen, werden Ihnen in Rechnung gestellt. Sie sind verpflichtet, einen während Ihrer Mietzeit durch Ihr Verschulden entstandenen Schaden dem Vermieter zu melden und zu ersetzen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für leichte Fahrlässigkeiterlittene Schäden an Personen oder Sachen und er haftet nicht für Umstände, ausgenommen Personenschädendie nicht in direktem Zusammenhang mit dem gemieteten Appartement / Ferienwohnung und den vertraglichen Leistungen stehen. Dazu zählen die Umgebung der Ferienunterkunft, ist ausgeschlossenOrtsverhältnisse des Ferienortes, Entfernungsangaben sowie das Geschehen rund um das Objekt wie z.B. eventuelle Bauarbeiten am Nachbarhaus oder Straßenarbeiten. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom-und Wasserausfälle und Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters An-und Abreise durch den Mieter erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für Ansprüche aus persönliche Gegenstände des Mieters z. B. bei Einbruch, Diebstahl oder Feuer. Eventuelle Beanstandungen müssen dem Produkthaftungsgesetz. 14.3Eigentümer sofort mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden. Ist Nach der Kunde UnternehmerAbreise können keine Beanstandungen mehr vom Vermieter angenommen werden. Soweit dem ▇▇▇▇ ein Stellplatz in der Tiefgarage im Haus, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schädenauch gegen Entgelt, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenwird, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück oder in der Tiefgarage abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigderen Inhalte haftet der Gastgeber nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für „Erfüllungsgehilfen" des Gastgebers. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Beherbergungsvertrag

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleistena) Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für fehlerhafte Daten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtdie auf unrichtigen Eingaben in den liefernden Quellen oder aus fehlerhafter Übermittlung aus diesen Quellen beruhen. 14.2. Der Auftragnehmer b) Generell haftet der Bundesanzeiger Verlag nur für vorsätzlich vorsätzliches oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenfahrlässiges Handeln seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, es sei denn es handelt sich um die Verletzung von Kardinalpflichten. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Diese Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzalle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. c) Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer Bundesanzeiger Verlag haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksGewalt. d) Sofern der Bundesanzeiger Verlag haftet, behördlichen Anordnungen ist die Haftung auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden beschränkt. Die Haftung ist in diesen Fällen begrenzt auf 2.500,-- EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 25.000,-- EUR. Ansprüche dieser Art sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach dem angeblichen Auftreten des Fehlers etc. schriftlich anzumelden. e) Der Bundesanzeiger Verlag haftet nicht für Mängel oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Schäden, die an AutoLogg oder von Dritten verursacht werden. f) Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm bei unseren vor- der Registrierung angegebenen Daten. g) Aus technischen und nachgelagerten Dienstleistern entstehenbetrieblichen Gründen sind zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zu diesem Online-Service nicht völlig auszuschließen. Davon unberührt bleibt Soweit eine Haftung der Bundesanzeiger Verlag GmbH für die mangelnde Verfügbarkeit der Internetplattform in Betracht kommt, ist diese auf Fälle der grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Zugangsunterbrechung oder Beschränkung der Verfügbarkeit begrenzt. h) Soweit Geschäftsbedingungen oder Informationen auf den Webseiten des Auftragnehmers für Vorsatz Verlags in verschiedenen Sprachversionen zur Verfügung gestellt werden, gilt ausschließlich die jeweils deutsche Fassung, insbesondere bezüglich der Interpretation und grobe FahrlässigkeitAuslegung der verwendeten Formulierungen. Andere Sprachversionen (Übersetzungen) sind als reine Serviceleistung des Verlags zu verstehen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.19.1. Wir können Studyly übernimmt keine Verantwortung für die von der KundIn angegebenen Daten, Kommentare und Nachrichten über den Chatdienst. Diese liegt ausschließlich bei der KundIn selbst. 9.2. Studyly haftet nicht gewährleisten, dass für die auf der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei Plattform zur Verfügung stehtgestellten Inhalte, deren inhaltliche oder formelle Richtigkeit sowie der Rechtmäßigkeit der darin enthaltenen Bilder, Videos, Erklärungen, Formulierungen, Präsentationen, Aussagen, Quelltexte, Hinweise, etc. 14.29.3. Der Auftragnehmer Studyly haftet nicht für ▇▇▇▇▇▇▇ durch einen kurzfristigen Ausfall der Plattform. Aus notwendigen Gründen (beispielsweise Wartungs-, Sicherheits-, Verbesserungszwecke) vorübergehend eingeschränkte oder eingestellte Leistungen stellen keinen Ausfall dar. 9.4. Sofern es sich nachweislich um einen Mangel handelt, kann die KundIn zunächst nur Verbesserung verlangen. Ist die Verbesserung für vorsätzlich Studyly unmöglich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenmit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat die KundIn das Recht auf Preisminderung. Eine Handelt es sich nicht um einen geringfügigen Mangel, hat die KundIn das Recht auf Wandlung. 9.5. Die vertragliche und die gesetzliche Haftung von Studyly für Schadenersatz wegen leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Grunde, wird ausgeschlossen. 9.6. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeitmittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, ausgenommen Personenschädenausbleibender Lernerfolg, ist Kosten, die mit einer Unterbrechung des Zugriffs auf die Plattform verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht Sofern nach den gesetzlichen Bestimmungen für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmereinen Schaden einzustehen ist, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenStudyly auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 14.49.7. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer Studyly haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksMissbrauch, behördlichen Anordnungen oder GesetzesänderungenDiebstahl, FeuerVerlust, Blitzschlagetc. der auf der Plattform eingegebenen Daten. 9.8. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen im Verhältnis B2B jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. 9.9. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers von Studyly für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitErfüllungsgehilfen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.17.1. Wir können Die Pension haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Weiterhin haftet die Pension wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Weitere Schadensersatzansprüche sind, soweit nicht gewährleistennachfolgend geregelt, dass ausgeschlossen. Einer Pflichtverletzung der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwPension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. 7.2. unterbrechungsfrei Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. 7.3. Soweit dem ▇▇▇▇ ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung stehtgestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht der Pension, es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht. 14.27.4. Der Auftragnehmer haftet nur Nachrichten, Post und Warensendungen für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossendie Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3Fundsachen. Ist der Kunde UnternehmerSchadensersatzansprüche, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schädenaußer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls sind ausgeschlossen. 14.47.5. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder Die Verjährung der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdenAnsprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Beherbergungsvertrag

Haftung. 14.1Die Scissors Hairstyling GmbH übernimmt keine Haftung für Garderobe, Taschen, Gepäckstücke und Wertgegenstände der Kunden. Wir können Schmuck ist vor Behandlungsbeginn abzulegen. Die Scissors Hairstyling GmbH übernimmt keine Haftung für Kleidung der Kunden, wenn diese durch Verschulden der Kunden beschädigt wird, gleiches gilt für evtl. Unverträglichkeiten und Allergien, ob bekannt oder unbekannt. Haftungsausschluss besteht für die vom Kunden ausdrücklich gewünschten chemische, thermischen, haar- und hautkosmetischen Behandlungen, sowie sämtlicher friseurtechnischer Maßnahmen. Bei von der Scissors Hairstyling GmbH nicht gewährleistenzu vertretenden Umständen, z.B. Krankheit oder höhere Gewalt, wie Stromausfall und dergleichen, die der Erfüllung eines Kundenauftrages teilweise oder ganz entgegenstehen kann kein Haftungsanspruch hergeleitet werden. Auch übernimmt die Scissors Hairstyling GmbH keine Haftung für Terminverschiebungen bzw. Terminverspätungen die die Scissors Hairstyling GmbH nicht zu vertreten hat. Sollte die Scissors Hairstyling GmbH einen Termin verschieben müssen, so wird der Kunde so früh wie möglich darüber informiert. Der Kunde hat dann die Möglichkeit sich mit der Scissors Hairstyling GmbH auf den neuen Termin zu einigen oder den Termin kostenfrei zu stornieren. Sollte der Kunde den Termin bereits angezahlt oder komplett bezahlt haben werden sämtliche Gelder für nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen an den Kunden zurückgezahlt. Die Scissors Hairstyling GmbH versucht die Termine so zu planen, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwTermin pünktlich begonnen werden kann. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters Aufgrund nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragenabsehbarer Ereignisse kann es passieren, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern dem Kunden Wartezeiten entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.Ein Anspruch auf Schadensersatz kann daraus nicht hergeleitet werden

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.1Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für den ver- einbarten Gebrauch zu verwenden. Wir können nicht gewährleistenEr verpflichtet sich, dass der Zugang die Mietgegenstände pfleglich zu unseren Diensten jederzeit bzwbehandeln. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2Die Mietgegenstände sind vor Witterung zu schützen und ordnungsgemäß zu lagern. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenMieter verpflichtet sich die Mietgegenstände in unverändertem und einwandfreiem Zu- stand an Golfschmiede Gastronomie GmbH zurückzugeben. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen. Am vereinbarten Abholtermin müssen die angemieteten Gegenstände vollständig, sortiert und sauber bereitstehen (der Anlieferung entsprechend). Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt (▇. ▇▇▇▇▇▇ 3.7). Er trägt die Verantwortung für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3die Mietgegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware. Ist Der Mieter haftet während der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers Mietdauer für mittelbare alle Schäden, Mangelfolgeschädendie aus der Benutzung der Mietgegenstände resultieren. Dies gilt auch für Schäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch BetriebsunterbrechungBrand, Verluste von DatenSturm, ZinsverlusteUnwetter, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursachtwerden. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageFür Beschädigung, Inbetriebnahme und Benutzung oder Bruchoder Verlust der behördlichen Zulassungsbedingungen Mietgegenstände ist eine Haftung generell ausgeschlossender Mieter verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer Golfschmiede Gastronomie GmbH haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Schäden, die an AutoLogg durch und bei der Benutzung der Mietgegenstände eintreten, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder bei unseren vor- grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch Golfschmiede Gastronomie GmbH. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und nachgelagerten Dienstleistern entstehenFehlmengen sowie Beschä- digungen erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden können. Davon unberührt bleibt Golfschmiede Gastronomie GmbH garantiert eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz gewissenhafte und grobe Fahrlässigkeitdokumentierte Arbeitsweise. Beschädigungen sind unter anderem Brandlöcher, Risse, Kerzenwachs, Stockflecken und ähnliches. Um Stockflecken zu vermeiden, muss die Mietwäsche vor dem Versand komplett trocken sein. Bei Beschädigung oder Verlust der Mietgegenstände behält sich MomentS Eventdesign das Recht vor, dem Mieter den Wiederbeschaffungspreis in Rechnung zu stellen. Extrem ver- schmutzte Artikel wie Wachs, Stiftflecken, Kaugummi, Kleberreste werden nachberechnet zum neuen Beschaffungspreis.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer 13.1 Telekabel Riesa haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenverursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt Telekabel Riesa 13.2 Weiter haftet Telekabel Riesa für Sach-und Vermögensschäden, die ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrläs- sig verursachen. Sie haftet darüber hinausgehend auch für leicht fahrlässig verursachte Sach-und Vermögensschäden, wenn diese auf der Verletzung einer vertraglichen wesentlichen Pflicht der Telekabel Riesa beruhen und der Höhe nach begrenzt auf das vertragstypische unvorhersehbare Risiko. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine Verpflichtung der Telekabel Riesa, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Die Haftung der Telekabel Riesa, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeitfahrlässig verursachte Vermögensschäden, ausgenommen Personenschädendie sich nicht als Folge eines Personen-oder Sach- schadens darstellen, beschränkt sich gegenüber dem einzelnen Kunden, der geschädigt wurde, auf ▇▇.▇▇▇ € und bei Bestehen einer Schadensersatz-oder Entschädigungspflicht wegen desselben Ereignisses gegenüber mehreren Kunden insgesamt auf ▇▇.▇▇▇.▇▇▇ €. Übersteigt die Schadensersatz-oder Entschädigungspflicht gegenüber mehreren Anspruchsberechtigten aufgrund desselben Ereignisses diese Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz oder die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatz-oder Entschädigungsansprüche zur Höchstgrenze steht. Die vorgenannte Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn die Schadensersatz-oder Ent- schädigungspflicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Teleka- bel Riesa herbeigeführt wurde. 13.3 Im Übrigen ist die Haftung der Telekabel Riesa ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt hiervon unberührt. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Kabelanschlussvertrag

Haftung. 14.19.1 Das Hotel haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir können Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Hotel ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht gewährleistenwegen der Verletzung des Lebens, dass des Körpers oder der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwGesundheit gehaftet wird. unterbrechungsfrei Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang. 9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. 9.3 Soweit dem ▇▇▇▇ ein PKW-Stellplatz zur Verfügung stehtgestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Hotels, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart. 14.29.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitVorsatz, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls sind ausgeschlossen. 14.49.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für MontageFundsachen. Schadensersatzansprüche, Inbetriebnahme und Benutzung außer wegen grober Fahrlässigkeit oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben. 9.6 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. 9.7 Der Kunde ist verpflichtetVeranstalter haftet für alle Schäden an den Gebäuden oder Inventar, dafür Sorge zu tragendie durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass 9.1 Die Haftung beginnt mit Ankunft der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtTeilnehmer an der Burg und beschränkt sich auf den Zeitraum der Freizeit. 14.29.2 Aufgrund der Übertragung der Aufsichtspflicht sind Minderjährige den Weisungen der Freizeitleitung folgepflichtig. 9.3 Die Haftung der Schäden ist auf eigenes grob fahrlässiges Handeln oder Vorsatz beschränkt. 9.4 Mitgeführte (persönliche) Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Teilnehmers auf der Veranstaltung. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Verlust, Unter- gang oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitBeschädigung, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters auch nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzVermögensschäden, außer durch grobe Fahr- lässigkeit oder Vorsatz durch den Veranstalter. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von Ihm mitgeführten Sachen verursacht wird. 14.3. Ist 9.5 Der Ausrichter haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistun- gen, die lediglich vermittelt werden und die in der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder Beschreibung der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten Freizeitmaßnahme ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. 14.59.6 Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Ausrichter, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen des Teilnehmers gegen den Aus- richter aus unerlaubter Handlung, verjähren nach sechs Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Sofern Dies gilt insbesondere auch für die Fahrzeugdaten bei Verwendung Ansprüche aus Ver- letzung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht vorvertraglichen Pflichten und Nebenpflichten aus dem Reisevertrag. Die Vorschriften des § 651g BGB über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigHemmung der Verjährungsfrist bleiben hiervon unberührt. 14.69.7 Der Veranstalter kann nicht für den Transport der Teilnehmer haftbar gemacht werden, da dieser Transport durch Dritte getätigt wird. Der Auftragnehmer haftet Transport vom Bahnhof Lohr zur Jugendherberge und zurück wird durch ein Taxiunternehmen durchgeführt. Sollte ein Teilnehmer sich während der Freizeit verletzen, und diese Verletzung ist schwerwiegend, so erfolgt der Transport ins Krankenhaus durch den Rettungsdienst. Sollte der Teilnehmer wegen einer Art Kontrolle ins Krankenhaus müssen, so wird das durch einen Krankentransport des Rettungsdienstes oder ein Taxiunternehmen verwirklicht. Bitte denken Sie daran, dass sämtliche Kosten nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksvom Veranstalter, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitsondern vom Teilnehmer getragen werden müssen.

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Sources: Freizeitvertrag

Haftung. 14.19.1. Wir können nicht gewährleistenDer UNTERNEHMER haftet wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwinsbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtbei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 14.29.2. Der Auftragnehmer Für die Verletzung einer Warnpflicht gem. § 1168 a ABGB haftet der UNTERNEHMER nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädeninsoweit, als ihm zumindest grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt. 9.3. Eine Die Haftung für leichte Fahrlässigkeitdes UNTERNEHMERS ist, ausgenommen abgesehen von Personenschäden, ist ausgeschlossenbeschränkt auf Fälle von grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus Höhe der Haftung ist beschränkt mit dem ProdukthaftungsgesetzHaftungshöchstbetrag einer allenfalls durch den UNTERNEHMER abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. 14.39.4. Ist Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis vom Schaden gerichtlich geltend zu machen. 9.5. Die Haftung des UNTERNEHMERS ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschrift, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den KUNDEN oder nicht vom UNTERNEHMER autorisierte Dritte oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern der UNTERNEHMER nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen hat. 9.6. Wenn und soweit der Kunde Unternehmerfür Schäden, ist für die der UNTERNEHMER haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der KUNDE zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für UNTERNEHMERS insoweit auf die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Nachteile, die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitdem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.110.1.VISIONERA haftet dem KUNDEN bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt. Wir können nicht gewährleisten10.2.Darüber hinaus haftet die VISIONERA unabhängig vom Verschuldensgrad für Schadensersatzansprüche des KUNDEN aus der Verletzung des Lebens, dass des Körpers oder der Zugang Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der VISIONERA oder des in Absatz 10.1 genannten Personenkreises beruhen. 10.3.Hat VISIONERA nur leichte Fahrlässigkeit zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmervertreten, ist die Haftung auf den Ersatz des Auftragnehmers vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung für mittelbare SchädenVermögens-, MangelfolgeschädenDatenverlust-, entgangenen GewinnSach- und Tätigkeitsschäden auf den Vertragswert begrenzt, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung bis zum Sechsfachen der monatlichen Gebühr. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer 10.4.VISIONERA haftet nicht für Schäden aus Gründen Datenschutzverletzungen durch den KUNDEN, dieser ist für die Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und für die Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Personen, deren Daten gespeichert wurden, verantwortlich. 10.5.VISIONERA haftet nicht für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt einschließlich StreiksGewalt, behördlichen Anordnungen bei Verschulden Dritter oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)des KUNDEN selbst. 10.6.VISIONERA haftet nicht für Schäden, die entstehen, wenn der KUNDE Passwörter oder Benutzerkennungen an AutoLogg oder bei unseren vor- Nichtberechtigte weitergibt. 10.7.VISIONERA haftet nicht für mittelbare und nachgelagerten Dienstleistern unmittelbare Schäden, die durch den Einsatz der Software entstehen. Davon unberührt 10.8.Während der kostenlosen TESTPHASE ist die Haftung der VISIONERA – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. Absatz 10.2 bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitdavon unberührt.

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Sources: Nutzungsvereinbarung

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten17.1 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregel- mäßigkeiten können, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und einschließlich des Messstellenbetriebes handelt, Ansprüche wegen Versorgungsstörungen gegen den Netzbetrei- ber bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtMessstellenbetreiber geltend gemacht werden. Nähere Angaben zum Netzbetreiber und zum Messstellenbetreiber erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. 14.217.2 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregel- mäßigkeiten ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses und einschließlich des Mess- stellenbetriebs handelt, die SWE Energie GmbH von der Leistungspflicht befreit. Der Auftragnehmer Dies gilt auch, wenn die SWE Energie GmbH an der Stromliefe- rung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung der SWE Energie GmbH nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Das gilt nicht, wenn die Unterbrechung auf unberechtig- ten Maßnahmen der SWE Energie GmbH beruht, beispielsweise bei unberechtigter Unterbre- chung der Stromversorgung. 17.3 Bei in sonstiger Weise verursachten Schä- den einschließlich Schäden aufgrund der Nicht- einhaltung vertraglich vereinbarter Leistungs- qualität, wozu auch ungenaue oder verspätete Abrechnungen zählen, haftet die SWE Energie GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetz- lichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahr- lässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermö- gensschäden haften die SWE Energie GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertrags- schluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitWesentliche Vertragspflichten sind solche, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzderen Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung 17.4 Die Bestimmungen des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenProdukthaftungs- gesetzes bleiben unberührt. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Energielieferungsvertrag

Haftung. 14.111.1 Die Nutzung des Marktgeländes geschieht stets auf eigene Gefahr. Wir können nicht gewährleisten, dass Die Tbg übernimmt keine Haftung für die Sicherheit der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtvon den Standbetreibern eingebrachten Sachen und Marktstände. 14.211.2 Der Standbetreiber haftet für alle Schäden, die von ihm oder seiner Erfüllungsgehilfen auf dem Marktgelände verursacht werden. Dies beinhaltet insbesondere Verstöße gegen seine Verkehrssicherungspflichten. Der Auftragnehmer Standbetreiber stellt die Tbg von allen Ansprüche frei, insbesondere von Ansprüchen, die im und aus dem Bereich seines Standplatzes und der angrenzenden Gangflächen entstehen. 11.3 Vertragliche und gesetzliche Schadenersatzansprüche stehen dem Standbetreiber nur bei von der Tbg zu vertretender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zu. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Standbetreiber vertrauen darf. Im Falle der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet die Tbg nur für vorsätzlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenleitenden Angestellten oder bei schuldhafter Verletzung von Gesundheit oder Leben des Standbetreibers. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters Schadensersatzhaftung der Tbg ist auf den vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt, sofern die Tbg nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzwegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haftet. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer11.4 Standbetreiber sind verpflichtet, ist zur Deckung sämtlicher Haftungsrisiken für die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenDauer ihrer Standnutzung eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen (Versicherungssumme Personenschäden unbegrenzt und Sachschäden € 5 Mio. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen). Der Kunde Versicherungsschutz ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werdender Tbg vor Abschluss des Miet- und Nutzungsvertrages nachzuweisen. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Allgemeine Vertrags Und Nutzungsbedingungen

Haftung. 14.15.1 Die Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Angebote. Wir können nicht gewährleisten, dass Dies gilt insbesondere auch für Informationen und Angebote der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwKooperationspartner. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtDie Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH übernimmt bei Angeboten keine Gewähr für deren (ständige) Verfügbarkeit. 14.25.2 Ein eventueller Missbrauch des Portalzugangs steht im Verantwortungsbereich des Teilnahmeberechtigten. Der Auftragnehmer Die Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH haftet nur nicht für Schäden, die durch für WattExtra-Bonuswelt-Angebote verwendete Software entstehen, es sei denn, diese Schäden wurden von der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenverursacht. Eine Diese Beschränkung gilt nicht für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) oder für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf anderen Umständen als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzungen vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die Sie kannten oder kennen mussten, hätten voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden. 5.3 Die Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH übernimmt keine Haftung für leichte FahrlässigkeitInhalte anderer Homepages oder sonst verlinkter Inhalte (über das Portal oder die App) in den Fällen, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzin denen der Teilnahmeberechtigte über die Webseite oder App der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH auf fremde Homepages hingewiesen oder weitergeleitet wird (z.B. durch Hyperlinks). 14.3. Ist 5.4 Der Teilnahmeberechtigte hat der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenBocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH einen Schaden unverzüglich mitzuteilen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen 5.5 Der Teilnahmeberechtigte ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5Ordnungsgemäßheit und Sicherheit der Datenübermittlung (evtl. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit Verschlüsselung der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht Datenübermittlung an das Programm, sei es via E- Mail, auf der Website oder über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigApp) ausschließlich selbst verantwortlich. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Teilnahmebedingungen

Haftung. 14.11. Wir können Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwdurch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.42. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für MontageIst es dem Auftragnehmer auf Grund von höherer Gewalt (Unfall, Inbetriebnahme Krankheit, etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verzichtet der/die Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung evtl. Mehrkosten auf den Auftragnehmer. 3. Ist es dem Auftraggeber auf Grund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, etc.) nicht möglich, den Auftrag ausführen zu lassen, verzichtet der Auftragnehmer auf ein Ausfallhonorar und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenbietet einen Alternativtermin an. 4. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer Fotograf haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen den Verlust von gespeicherten Daten und auf Grund technischer digitalen Lichtbildern. Für Schäden die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen leistet der Fotograf keinen Ersatz. Bei technischen Defekten der Kameraausrüstung und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg Datenspeicher sind Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers/der Auftraggeberin ausgeschlossen. Bei der Beschädigung oder bei unseren vor- Verlust von Lichtbildern beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. 5. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller, Druckereien etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nachgelagerten Dienstleistern entstehennur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Davon unberührt bleibt Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. 6. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. 7. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler und eine Haftung des Auftragnehmers Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. 8. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Lichtbilder schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Lichtbilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 9. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grobe grober Fahrlässigkeit.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten9.1 Die durch Permacol BV gelieferten Produkte müssen entsprechend Vorschrift und/oder auf der Verpackung angegebenen Gebrauchsanweisung, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich Verarbeitungsvorschrift, Handleitung, Datenblätter und vorgeschriebenen und erforderlichen Vorschriften von spezifischen Anwendungen, die vom Abnehmer gewünscht sind, benutzt und/ oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten verarbeitet werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten 9.2 Permacol BV kann nicht haftbar gemacht werden für Schaden bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenKäufer und/oder Abnehmer des Auftraggebers entstanden durch Umstände, steht Nebenwirkungen und /oder andere Mängel im Einzelfall die Plug&Playweitesten Sinn für von Permacol BV produzierte oder verhandelte Ware; es sei denn ausdrück-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendigliche gesetzliche Regeln geben an, das Haftung beim Produzenten oder Permacol BV liegt. 14.69.3 Weitere Haftung bei Schaden als in diesem Artikel genannt ist ausgeschlossen; es sei denn der Abnehmer beweist das der Schade durch grobe Schuld oder Fahrlässigkeit seitens Permacol BV verursacht wurden. 9.4 Informationen in Dokumentation, Datenblatt und Empfehlung sind als Richtlinie zu sehen, basiert auf Untersuchung und Erfahrung unsererseits oder auf Daten vorn Dritten. Der Auftragnehmer Die in unseren Dokumentationen veröffentlichten Angaben dienen ausschließlich der Information und können nicht als Garantie aufgefasst werden. 9.5 Permacol BV haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksSchäden, behördlichen Anordnungen verursacht durch Fehler oder GesetzesänderungenUnterlassung von Dritten, Feuerdie mit Zustimmung des Abnehmers von uns mit der Lieferung von Ware bzw. leisten von Arbeit beauftragt wurden, Blitzschlages sei denn Permacol BV unterliegt gesetzlicher Haftung. 9.6 Der Abnehmer ist verpflichtet die gelieferte ▇▇▇▇ zu kontrollieren. Damit erklärt der Abnehmer das er die Ware in gutem Zustand und Mängelfrei angenommen hat, Explosiones sei denn Permacol B.V. wird innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich über Mängel informiert. Es wird erwartet das der Abnehmer mit der Arbeitsweise vertraut ist und Anwender dementsprechend instruiert. 9.7 Permacol B..V. kann nicht haftbar gemacht werden für Unzulänglichkeiten, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und die auf Grund wissenschaftlicher und technischer und sonstiger Maßnahmen (zB WartungKenntnisse zum Zeitpunkt zu dem das Produkt in Umlauf gebracht wurde, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitunmöglich entdeckt werden konnten.

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Sources: Allgemeine Geschäfts Und Verkaufsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. 15.1 Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich ▇▇▇▇▇▇▇, die CLIQ oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitUnternehmen, ausgenommen Personenschädenan denen CLIQ unterneh- merisch beteiligt ist, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche durch die mangelhafte Ausführung des Auftrages oder durch schuldhafte Verlet- zung von Aufklärungspflichten im vorvertraglichen Stadium erleiden und bleibt im Falle der Leistungs- erbringung durch einen Subunternehmer alleiniger Vertrags- und Ansprechpartner von CLIQ. 15.2 Der Auftragnehmer hat CLIQ bei aus der Leistung entstehenden Streitigkeiten mit Dritten, die auf geistige oder gewerbliche Schutzrechte gestützt werden, schad- und klaglos zu halten und den unein- geschränkten Gebrauch des gelieferten Gutes zu gewährleisten. 15.3 Der Auftragnehmer hat ▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇ Ansprüchen Dritter aus dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaftungsgesetz frei- zuhalten sowie CLIQ sämtliche damit in Zusammenhang entstandenen Schäden wie insbesondere Rückholkosten, Zinsverlust, Rechtsanwaltskosten u.a. zu ersetzen, es sei denn, der Auftragnehmer weist nach, dass die Ursache eines entsprechenden Mangels nach dem Produkthaftungsgesetz durch CLIQ gesetzt wurde. 14.315.4 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, entspricht sie insbesondere nicht dem Muster, den Qualitäts- vorschriften, Verpackungs- und Versandanweisungen und Materialkennzeichnungsvorschriften, hat der Auftragnehmer die CLIQ entstehenden Kosten für Prüfung der Ware, Feststellung der Mängel, Aussortierung, Umrüstung u.ä. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossennach Kostenbelegung zu erstatten. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Einkaufsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. 8.1 Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme übernimmt und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossennutzt das mobile Endgerät auf eigene Gefahr. Der Kunde ist gegenüber der ZGO ab der Übernahme bis zur evtl. Rückgabe für alle Schäden an dem mobilen Endgerät und für dessen Verlust sowie für alle aus dem Besitz des mobilen Endgeräts entstehenden Kosten verantwortlich. Er ist verpflichtet, dafür Sorge die ZGO in Schadensfällen oder in Fällen unbefugter Drittnutzung sofort telefonisch und anschließend binnen 24 Stunden in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) zu tragenunterrichten. Bei vorsätzlicher Beschädigung durch Dritte und bei Diebstahl ist der Kunde verpflichtet, dass Betriebsanleitungen binnen 24 Stunden Anzeige bei der Polizei zu erstatten und der ZGO das entsprechende Aktenzeichen mitzuteilen. 8.2 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ZGO, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. 8.3 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die ZGO nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 8.4 Die Einschränkungen der Ziff. 8.2 und 8.3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ZGO, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig8.5 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Abonnementvertrag

Haftung. 14.16.1. Wir FB haftet weder für die Aktualität, Richtigkeit, permanente Verfügbar- keit noch für Nutzungseinschränkungen der angebotenen Informationen.Die Informationen von FB erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Bewertungen und der enthaltenen Versicherungsprodukte. Die Auswahl der enthaltenen Versicherer und Versicherungsprodukte obliegt allein FB ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder richtige Auswahl. Die Nutzung von fb-wtool erfolgt auf alleiniges Risiko des Lizenznehmers. Insbesondere haftet FB nicht für die Auswahl der Filterkriterien. Die Über- prüfung auf Eignung der Versicherungsprodukte für die speziellen Kundensi- tuationen ist Sache des Lizenznehmers. FB haftet nicht für das Ergebnis einer mit Hilfe von fb-wtool durchgeführten Beratung sowie der daraus resultierenden Empfehlung des Lizenznehmers. FB übernimmt keine Haftung für etwaige Einschränkungen oder Beschädigungen der von dem Lizenz- nehmer genutzten Datenverarbeitungsanlage. 6.2. Die Bewertungen beziehen sich auf FB vorliegende Unterlagen. FB übernimmt keine Haftung dafür, dass diese aktuell und unverändert bei Vertragsabschlüssen zugrunde gelegt werden. Die Daten, Informationen und Bewertungen basieren auf sorgfältigen Recherchen und Überlegungen, sind aber letztendlich nicht zu objektivieren und können nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzwjedem Einzelfall gerecht werden. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtNicht alle Produktmerk- male fließen in die Bewertung ein. 14.26.3. Der Auftragnehmer haftet Sofern FB sich Untersuchungsergebnissen oder Informationsquellen Dritter bedient, hat FB diese nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schädenauf offensichtliche Unrichtigkeiten zu untersuchen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, Ohne Einschränkung des Vorstehenden ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schädenvon FB auf Schadenersatz in Fällen leichter Fahrlässigkeit grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte dennoch eine Schadensersatzverpflichtung be- gründet sein, Mangelfolgeschäden, entgangenen ist diese auf vertragstypisch vernünftigerweise vorherseh- bare Schäden unter Ausschluss unmittelbarer und/oder Folgeschäden wie entgangenem Gewinn, Vermögensschädenausgebliebener Einsparungen etc. begrenzt. FB ist bemüht, Schäden die wesentlichen Daten durch Betriebsunterbrechungregelmäßige, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenmindestens halbjähr- liche Anfragen zu aktualisieren. 14.46.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer FB haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksdie Funktionalität und Fehlerfreiheit der einge- bundenen Software von Drittunternehmen für deren Nutzung ggf. geson- derte Nutzungsbedingungen gelten. 6.5. Diese Haftungsausschlüsse finden keine Anwendung, behördlichen Anordnungen soweit wegen der Verletzung des Körpers, Lebens oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitder Gesundheit sowie nach dem Pro- dukthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird.

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Sources: Nutzungsvertrag

Haftung. 14.1Der ▇▇▇▇ übernimmt die Haftung, insbesondere gegenüber Dritten o Bei nicht ordnungsgemäßen Stromanschlüssen o Bei Schäden durch die ihm gehörenden Gasanlagen o Bei Schäden an Gegenständen, Anlagen, Natur und Umwelt des Campingplatzes. o Bei Verstopfung durch Entsorgung in Toiletten. • Das Benutzen des Campingplatzes und seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr • Der Campingplatz ist umgeben von Wassergräben und liegt direkt an der Nordsee. Bitte weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren von Gewässern hin und beaufsichtigen Sie Ihre Kinder entsprechend. Wir können nicht gewährleistenkeine Haftung für Unfälle und Verletzungen sowie für abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum übernehmen • Die verschuldensunabhängige Haftung des Campingplatzes „An de Waterkant“ und/oder seiner Mitarbeiter (nachfolgend Campingplatz) für anfängliche Sachmängel der Mietsache wird ausgeschlossen. Im Übrigen kann der ▇▇▇▇ (seine Angehörigen und Besucher) vom Campingplatz Schadensersatz nur verlangen, dass soweit dem Campingplatz Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Campingplatz wesentliche Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat; in letztgenanntem Fall ist die Schadensersatzhaftung des Campingplatzes jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Beispiele für welche keine Haftung übernommen wird: o Bei Stromausfällen, Sturm- und Wetterschäden, Hochwasser und Blitz bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2Hagelschäden o Bei Einbruch oder Diebstahl o Beim Umstellen von Wohnwägen, um einer Gefahr vorzubeugen • Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Stellplatzes oder Mietunterkunft sind seitens des Gasts unverzüglich dem Campingplatz zu melden. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Gastes unmittelbar dem Campingplatz angezeigt worden sind. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen Diesem ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen setzen (zB Wartung, Reparatur, Software-UpdatesNachbesserung), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.16.1 Cleanmedia verpflichtet sich zur professionellen und sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss dem vom Teilnehmer unterschriebenem Dienstleistungsvertrag und den gültigen und aktuellen AGB. 6.2 Soweit gesetzlich zulässig, schliesst Cleanmedia für sich wie auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen jede Haftung für direkte und indirekte Schäden sowie Mangelfolgeschäden aus. 6.3 Für von Dritten erstelle respektive bei Dritten abrufbare Inhalte ist Cleanmedia nicht verantwortlich. Wir können nicht gewährleistenFür solche Inhalte kann Cleanmedia keine Zusicherung abgeben und auch keine Haftung und Gewährleistung für deren Richtigkeit, dass Voll- ständigkeit, Aktualität, Recht- oder Zweckmässigkeit, Verfüg- barkeit und zeitgerechte Zustellung übernehmen. 6.4 Es ist Sache des Teilnehmers, die sich in seinem Besitze befindlichen Informatik-Anlagen und Geräte, welche für die Cleanmedia-Dienstleistungen benutzt werden, sowie die hierzu eingesetzten oder durch die Cleanmedia-Dienstleistungen erreichbaren Daten inklusive Programmdaten vor unbefugtem Zugriff, Viren, Angriffen jeglicher Art und Manipulation zu schützen. 6.5 Der Teilnehmer kann für alle Schäden, welche bei Cleanmedia oder Dritten durch seine Benutzung der Zugang zu unseren Diensten jederzeit Cleanmedia-Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehthaftbar gemacht werden. 14.26.6 Bei der nomadischen Nutzung der Internettelefonie ist der Teilnehmer verpflichtet, in den Kontoeinstellungen auch bei temporärer Nutzung stets den aktuellen Standort einzutragen. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenFür die Folgen von Notrufen, welche aufgrund einer inkorrekten Standortangabe zu einer falschen Notrufzentrale weitergeleitet werden, ist der Teilnehmer ausschliesslich und vollumfänglich haftbar. 6.7 Kann Cleanmedia aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Naturereignissen von besonderer Intensität, Streik, Aufruhr, Krieg, Leistungsstörungen bei Dritten, unvorhergesehenen behördlichen Auflagen etc. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung solange aufgeschoben, als das Ereignis der höheren Gewalt andauert. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, von Cleanmedia ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzin diesen Fällen ausge- schlossen. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.1Die Teilnahme am Club Med® GREAT MEMBERS Treueprogramm ist kostenlos. Wir können Club Med® haftet daher nicht gewährleistenfür Schäden, die daraus resultieren, dass einzelne Vorteile möglicherweise lediglich teilweise oder eingeschränkt zur Verfügung stehen. Insbesondere haftet Club Med® nicht für daraus resultierende Vermögensschäden und Folgeschäden, einschließlich entgangenem Gewinn und Datenverlust. Club Med® kann in keinem Fall für Verluste oder Schäden haftbar gemacht werden, die aufgrund von Änderungen oder der Zugang Aufhebung des Club Med® GREAT MEMBERS Programms entstehen. Club Med® wird das Mitglied über derartige Änderungen oder Aufhebungen in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig informieren. Im Übrigen haftet Club Med® in keinem Fall für andere als grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Club Med® bleibt verantwortlich für Produkthaftung. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht, soweit der Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Unter wesentlichen Vertragspflichten, auch sog. Kardinalpflichten im Sinne der Rechtsprechung, sind solche Pflichten zu unseren Diensten jederzeit verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Die Ersatzpflicht ist bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist - beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schädender Angestellten, MangelfolgeschädenArbeitnehmer, entgangenen GewinnMitarbeiter, VermögensschädenVertreter und Erfüllungsgehilfen von Club Med®, Schäden durch Betriebsunterbrechunginsbesondere zugunsten der Anteilseigner, Verluste von DatenMitarbeiter, ZinsverlusteVertreter, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenOrgane und deren Mitglieder betreffend ihre persönliche Haftung. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Great Members Programmbedingungen

Haftung. 14.110.1 SprInt Essen haftet nur, soweit SprInt Essen, seinen Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt werden kann. Wir können nicht gewährleistenDies gilt nicht, dass der Zugang soweit wesentliche Pflichten des Vertrags durch SprInt Essen, seine Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter verletzt werden. Eine Verletzung von wesentlichen Pflichten des Vertrags durch SprInt Essen ist ausgeschlossen, wenn die Auswahl und Einweisung des SprInt durch den Auftraggeber ungeeignet gewesen ist. Etwaige Reklamationen sind an die Vermittlungszentrale von SprInt Essen zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtrichten. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich 10.2 Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von SprInt Essen und/oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare seinen Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls Gewinns ausgeschlossen. 14.410.3 Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von SprInt Essen bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen Gleiches gilt für die gelieferten Waren Haftung von allen Nutzern eingehalten werdenSprInt Essen bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Kunden oder Mitarbeiters des Auftraggebers. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung 10.4 Die Ziffern 10.1 bis 10.3 umfassen sämtliche vertraglichen und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)gesetzlichen Ansprüche, die an AutoLogg aus dieser Vereinbarung bzw. der Nutzung der Dienste und/oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitInternetseite resultieren.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.17.1 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wir können nicht gewährleistenDas Hotel haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, dass des Körpers oder der Zugang Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers für mittelbare Hotels beruhen und Schäden, Mangelfolgeschädendie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, entgangenen Gewinnwird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossenAbhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für das Verschulden von allen Nutzern eingehalten werdenErfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit 7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der AutoLoggLeistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. 7.3 Soweit dem ▇▇▇▇ ein Pkw-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Hotels, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart. 7.4 Weckaufträge werden könnenvom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, steht im Einzelfall Post und Warenzustellungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Plug&Play-Lösung nicht Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 4. 9 7.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben. 7.6 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. 7.7 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,-und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800 7.8 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger, Fahrräder oder Fahrradanhänger sowie E- Bikes und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer deren Inhalte haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksdas Hotel nicht, behördlichen Anordnungen außer bei Vorsatz oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe grober Fahrlässigkeit.

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Sources: Hotelaufnahmevertrag

Haftung. 14.117.1. Wir können nicht gewährleistenWegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, dass insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehttechnischen Besonderheiten. 14.217.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. 17.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Auftragnehmers Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. 17.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu machen. 17.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen. 17.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für mittelbare Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. 17.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenwir haften, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, behördlichen Anordnungen oder GesetzesänderungenKasko, Transport, Feuer, BlitzschlagBetriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)die Nachteile, die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitdem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung. 14.112.1 Die vertragliche Haftung der VHS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teil- nehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig her- beigeführt wird oder soweit die VHS für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Wir können Ist für eine Reiseleistung, die durch einen Leis- tungsträger zu erbringen ist, dessen Haftung in Über- einstimmung mit hierfür geltenden internationalen Übereinkommen und darauf beruhenden Rechtsnor- men beschränkt oder ausgeschlossen, so ist ein Scha- denersatzanspruch gegen die VHS insoweit ebenfalls beschränkt oder ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für die deliktische Haftung der VHS für Schäden, die nicht gewährleisten, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtKörperschäden sind und weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden. 14.2. Der Auftragnehmer 12.2 Die Beförderung erfolgt auf Grundlage der Be- dingungen des jeweiligen Transportunternehmens. 12.3 Die VHS haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermit- telt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleis- tungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Kunde Unternehmer, ist die Haftung Reiseaus- schreibung ausdrücklich und unter Angabe des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten ver- mittelten Vertragspartners als Fremdleistungen ge- kennzeichnet werden. 14.512.4 Die Beteiligung an Sport- und Ferienaktivitäten muss der Teilnehmer selbst verantworten. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit Sportanla- gen, Geräte und Fahrzeuge sollte der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6Teilnehmer vor Inanspruchnahme überprüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Für Unfälle, die an AutoLogg oder bei unseren vor- Sportveranstaltungen und nachgelagerten Dienstleistern entstehenFerienaktivitäten auftreten, haftet die VHS nur, wenn sie ein Verschulden trifft. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitDie VHS empfiehlt daher den Abschluss einer Un- fallversicherung.

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Sources: Allgemeine Reisebedingungen

Haftung. 14.11. Wir können nicht gewährleistenWenn der Verkäufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist oder beide Parteien Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, dass der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtsind alle Mängelrechte und jede Sachmangelhaftung ausgeschlossen. 14.22. Der Auftragnehmer haftet nur gem. Ziff. VII 1. vereinbarte Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzlich Personenschäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers oder dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässig herbeigeführte Schädenfahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 3. Eine Haftung Ansonsten hat der Verkäufer vorrangig die Rechte und Pflichten zur Nacherfüllung. Das Nachbesserungsrecht des Verkäufers wird insoweit beschränkt, als nach einem für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossenbeide Seiten verbindlichen Gutachten eines Tierarztes von der Tierärztlichen Hochschule Hannover die Heilung einer Erkrankung nicht binnen sechsmonatiger Behandlungsdauer zu erwarten ist. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters Kosten der Anrufung der Tierärztlichen Hochschule Hannover trägt der Verkäufer, wenn die Heilung nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzbinnen 6 Monaten zu erwarten ist und im gegenteiligen Fall der Käufer. Sollte die Nachbesserung unmöglich, unzumutbar oder fehlgeschlagen sein, hat der Verkäufer das Recht zur Nachlieferung, weil die angebotenen Tiere als ersetzbar gelten. 14.34. Ist Besteht Unsicherheit darüber, ob ein käuferseits gerügter tiermedizinischer Befund überhaupt vorliegt, entscheidet das Gutachten eines Tierarztes der Kunde UnternehmerPferdeheilkunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover verbindlich für beide Parteien. 5. Sollte der Käufer wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten, schuldet der Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Rückübereignung des Pferdes. Außerdem schuldet der Verkäufer den Ersatz der notwendigen Verwendungen auf den Kaufgegenstand etwa für Fütterungs- und Unterstell-, Schmiede- und in konkreten Notfällen Tierarztkosten. Kosten der Miete eines Pensionsplatzes sind notwendig bis zur Höhe von 7,00 € pro Tag. Für alle übrigen Kosten haftet der Verkäufer nicht. Von diesem Ausschluss ist die Haftung des Auftragnehmers Verkäufers für mittelbare Personenschäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgenommen. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, Mangelfolgeschädendie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unbenommen bleibt das Recht des Verkäufers auf Herausgabe von Nutzungen oder Wertersatz für gezogene Nutzungen, entgangenen GewinnVerbrauch, VermögensschädenVeräußerung, Schäden durch BetriebsunterbrechungBelastung, Verluste Verarbeitung, Umgestaltung, Verschlechterung oder Untergang des Pferdes zu verlangen. Tatsächliche Kosten eines Rücktransports erstattet der Verkäufer nur innerhalb Deutschlands. Insofern sind Kosten bis zur Höhe von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden 0,50 € pro gefahrenem Kilometer zu erstatten. Bei Rücktransport aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossendem Ausland zahlt der Verkäufer die Kosten ab Grenzübertritt. 14.46. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen Wenn der Käufer ein Verbraucher und der Verkäufer ein Unternehmer sein sollte (Verbrauchsgüterkaufvertrag), haftet der Verkäufer allenfalls für MontageUmstände, Inbetriebnahme die sich innerhalb einer Frist von einem Jahr, gerechnet ab Zuschlag, offenbaren. Schließen die Parteien keinen Verbrauchsgüterkaufvertrag, kann der Käufer Mangelrechte nur geltend machen, wenn er unverzüglich nach Annahme des Pferdes eine Untersuchung vorgenommen und Benutzung einen sich zeigenden Mangel dem Veranstalter angezeigt hat. Unterlässt er eine solche Anzeige, gilt das Pferd als genehmigt; es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei einer Untersuchung nicht erkennbar war. Auch wenn sich später ein Mangel zeigt, muss der Käufer dies unverzüglich nach Entdeckung gegenüber dem Veranstalter anzeigen. Die Anzeige hat mindestens in Textform zu erfolgen. Sollte der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen haben, bleiben die Rechte des Käufers auch dann unberührt, wenn die Mangelanzeige nicht nach den vorstehenden Regeln erfolgt. 7. Jegliche Ansprüche aus Mängeln verjähren sechs Monate nach Gefahrübergang, wenn die Parteien keinen Verbrauchsgüterkaufvertrag geschlossen haben. Die Anzeige etwaiger Mängel und/oder die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln hat gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, der behördlichen Zulassungsbedingungen als Vertreter des Verkäufers die Mangelanzeige oder die Anspruchsgeltendmachung entgegennimmt und sich mit dem Verkäufer in Verbindung setzt. 8. Eine Haftung des Veranstalters aus dem vermittelten Kaufvertrag ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. 9. Der Veranstalter und die Verkäufer übernehmen keine Garantien. Dies gilt insbesondere für bestimmte Beschaffenheiten oder Verwendungszwecke. Es ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragenbekannt, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren weitere Entwicklung und die zukünftigen Leistungen der Pferde nicht absehbar und von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5einer Vielzahl unterschiedlichster Faktoren abhängig sind. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit Eventuelle mündliche Angaben der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht Verkäufer und des Veranstalters über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht Zuordnung der Pferde hinsichtlich bestimmter Eignungen im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksPferdesport oder in der Pferdezucht stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)sondern sind Wissenserklärungen, die an AutoLogg oder bei unseren vor- auf den subjektiv geprägten Eindrücken der Verkäufer und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitVeranstalters beruhen.

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Sources: Auktionsbedingungen

Haftung. 14.1. Wir können nicht gewährleisten16.1 Röder GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, dass sofern der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte grober Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschädeneinschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist ausgeschlossendie Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung Röder Maschinenbau GmbH haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. In allen Haftungsfällen dieser Ziffer 16 bleibt die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unberührt; dies gilt weiters nicht auch für Ansprüche aus die zwingendende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer16.2 Sofern Röder Maschinenbau GmbH eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) fahrlässig verletzt hat, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieser AGB liegen vor, wenn der Besteller auf deren ordnungsgemäße Erfüllung vertraut oder vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen. 16.3 Eine weitergehende Haftung von Röder GmbH wird ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Röder Maschinenbau GmbH insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschädendie nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. 16.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche für durch fehlerhafte Produkte verursachte Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen. 16.5 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Röder Maschinenbau GmbH. 16.6 Für Beschädigungen an Anlagen haftet Röder Maschinenbau GmbH nur bei nachweisbarem Verschulden des Personals. 16.7 Beratungen und Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen der Mitarbeiter von Röder Maschinenbau GmbH, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeder Haftung. Sofern das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet, gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 1 und 2 nicht für die daraus herrührenden Ansprüche des Bestellers auf Haftung und Gefährdung, Körperschäden und private Sachschäden, es sei denn, das Gesetzt lässt eine solche Haftungsfreizeichnung ausdrücklich zu. 16.8 Soweit es das anwendbare Recht zulässt, ist Röder Maschinenbau GmbH nicht für irgendwelche Schäden (eingeschlossen Schäden aus entgangenem Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste Verlust von Datengeschäftlichen Informationen oder Daten oder anderen finanziellen Einbußen) ersatzpflichtig, Zinsverlustedie aufgrund der Benutzung der gelieferten Produkte oder der Unmöglichkeit entstehen, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls diese Produkte zu verwenden, selbst wenn Röder Maschinenbau GmbH von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Auf jeden Fall ist die Haftung von Röder Maschinenbau GmbH auf den Betrag beschränkt, der tatsächlich für das Produkt bzw. die Leistung bezahlt wurde. Jegliche Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftung. 14.11. Wir können Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht gewährleistendurch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seines Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, dass Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Zugang Auftragnehmer zu unseren Diensten jederzeit bzwdem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtSollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragen Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.62. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiksden Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungenfür die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. 3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitDauerhaftigkeit der Bilder.

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Sources: Wedding Photography Contract

Haftung. 14.18.1 Der Produktdesigner haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. Wir können nicht gewährleistennur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 8.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Produktdesigner gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, den Produktdesigner trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Der Produktdesigner tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. 8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Produktdesigner übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehtAuftraggeber den Produktdesigner von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 14.2. 8.4 Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich Auftraggeber hat Entwürfe oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitKonstruktionszeichnungen auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, ausgenommen PersonenschädenText, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzZahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer8.5 Der Produktdesigner übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung bezüglich Funktionalität, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossenFertigung oder Schutzrechtsverletzungen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. 8.6 Der Kunde Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu tragenlassen, dass Betriebsanleitungen bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Sofern Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind. Für die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates), die an AutoLogg oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine vom Auftraggeber freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitProduktdesigners.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Produktdesign

Haftung. 14.18.1. Wir können nicht gewährleistenTrendwerk haftet weder für allfällige durch die überlassene Arbeits- kraft verursachten Schäden noch für Verlust, dass Diebstahl oder Beschädigung von der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei überlassenen Arbeitskraft vom Beschäftiger / Dritten zur Verfügung stehtgestellten Werkzeugen, Zeichnungen, Muster und sonstigen übergebenen Sachen. 14.28.2. Der Auftragnehmer haftet nur Vor der Inbetriebnahme von Fahrzeugen oder Geräten, für vorsätzlich die eine Bewilligung oder grob fahrlässig herbeigeführte SchädenBerechtigung erforderlich ist, hat der Beschäftiger das Vorhandensein der entsprechenden Berechtigungen bei der überlassenen Arbeitskraft zu überprüfen. Eine Haftung für leichte FahrlässigkeitUnterlässt der Beschäftiger diese Überprüfung, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für sind Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 14.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls gegen Trendwerk ausgeschlossen. 14.48.3. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer Trendwerk haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Stromausfällen, Energiemangel, Überschwemmungen, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (zB Wartung, Reparatur, Software-Updates)Schäden, die an AutoLogg aufgrund bei höherer Ge- walt, Nichterscheinen am Arbeitsplatz, Krankheit oder bei unseren vor- und nachgelagerten Dienstleistern Unfall der über- lassenen Arbeitskraft entstehen. Davon unberührt bleibt Auch für Folge- und Vermögensschäden, von überlassenen Arbeitskräften verursachte Schäden, Produktionsausfälle und für Pönalverpflichtungen, die der Beschäftiger zu tragen hat, wird eine jede Haftung des Auftragnehmers von Trendwerk abbedungen. 8.4. Jede Haftung von Trendwerk ist auf grobes Verschulden und Vorsatz beschränkt. 8.5. Der Beschäftiger haftet gegenüber Trendwerk für Vorsatz sämtliche Nachteile, die diese durch Verletzung einer von dem Beschäftiger wahrzunehmenden Vertragspflicht erleidet. Weiters verpflichtet sich der Beschäftiger, Trend- werk von allen allfälligen Ansprüchen Dritter oder der überlassenen Arbeits- kraft, die sich aus der Überlassung ergeben, schad- und grobe Fahrlässigkeitklaglos zu halten.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Arbeitskräfteüberlassung

Haftung. 14.117.1. Wir können nicht gewährleistenWegen Verletzung vertraglicher oder vorver- traglicher Pflichten, dass insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund der Zugang zu unseren Diensten jederzeit bzw. unterbrechungsfrei zur Verfügung stehttechnischen Besonderheiten. 14.2. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen17.2. Die Haftungsbegrenzung gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem ProdukthaftungsgesetzPörner Anlagenbau GmbH haftet auch insbesondere im Zusammenhang mit im Zuge der Ver- tragsausführung vom Vertragspartner übernommenen Da- ten nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 14.317.3. Ist der Kunde Unternehmer, Gegenüber unternehmerischen Vertragspart- nern ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchst- betrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haft- pflichtversicherung. 17.4. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Auftragnehmers Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung über- nommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies je- doch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. 17.5. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Vertragspartnern sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu machen. 17.6. Der Haftungsausschluss umfasst auch An- sprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfül- lungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Ver- tragspartnern – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Vertragspartnern – zufügen. 17.7. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für mittelbare Schä- den durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetrieb- nahme, Wartung, Instandhaltung durch den Vertragspart- nern oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Scha- den war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Un- terlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht ver- traglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. 17.8. Wenn und soweit der Vertragspartner für Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter jedenfalls ausgeschlossen. 14.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren von allen Nutzern eingehalten werden. 14.5. Sofern die Fahrzeugdaten bei Verwendung von AutoLogg in Verbindung mit der AutoLogg-Box ausnahmsweise herstellerseitig nicht über die ODB-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden könnenwir haften, steht im Einzelfall die Plug&Play-Lösung nicht zur Verfügung und ist ein kostenpflichtiger Einbau notwendig. 14.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Gründen höherer Gewalt einschließlich StreiksVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, behördlichen Anordnungen oder GesetzesänderungenKasko, Transport, Feuer, BlitzschlagBetriebsunterbrechung und an- dere) in Anspruch nehmen kann, Explosionverpflichtet sich der Ver- tragspartner zur Inanspruchnahme der Versicherungsleis- tung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, Stromausfällendie dem Vertragspartnern durch die Inan- spruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie). 17.9. Der Schaden des Vertragspartnern, Energiemangelder im Nichtbestehen eines Versicherungsschutzes liegt, Überschwemmungenwelcher auf unsere Leistungsausführung zurückzuführen ist, zivilen Unruhen und auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen wird nur dann ersetzt, wenn wir ausdrücklich darauf hingewie- sen werden, dass die rechtzeitige Leistungsausführung, insbesondere Installation der Alarmanlage, die Vorausset- zung des Bestehens des Versicherungsschutzes ist. 17.10. Den Vertragspartnern trifft jedenfalls die Schadenminderungspflicht, einen drohenden Schaden so gering wie möglich zu halten, etwa durch Nachverhan- deln eines Versicherugnsschutzes (zB Wartung, Reparatur, Software-Updatesbei Bereitstellung anderer Sicherungsmechanismen wie Wachpersonal oder Prämienanpassung), wodurch der Schaden sich auf die an AutoLogg oder notwendigen zusätzlichen Aufwendungen beschränkt. 17.11. Verzichtet der Vertragspartner auf eine entgeltli- che Risikoanalyse (messtechnische Feststellung, wo zu sichernde Risken im Objekten / bei unseren vor- Personen bestehen), ist eine diesbezügliche Risikoabdeckung nicht Leistungs- bestandteil und nachgelagerten Dienstleistern entstehen. Davon unberührt bleibt eine übernehmen wir keine Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitden Fall, dass sich das vertraglich nicht abgedeckte Risiko re- alisiert.

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Sources: General Terms and Conditions (Agb)