Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen Zahlungsempfängers einge- gangen ist. • – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen angegebe- nen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden folgen- den Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen ist. • – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen angegebe- nen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) des Zahlungsempfän- gers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen tat- sächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 A. 2.6.2 bis 3.1.3.5 A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungs- empfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungs- empfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) Zah- lungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung Wie- dererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen schriftli- chen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts Unter- punkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 Nummer A. 2.6.2 bis 3.1.3.5 A.2.6.4 ist in folgenden fol- genden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungs- betrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsemp- fänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) Zahlungs- empfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung Wiederer- langung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet be- rechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene ausgewie- sene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zah- lungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) des Zah- lungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden folgen- den Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag Überweisungs- betrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsemp- fängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen an- gegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer Nr. 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung Wiedererlan- gung des Überweisungsbetrags nach dem Satz den S. 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Über- weisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 A.2.6.2. bis 3.1.3.5 A.2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • ° Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • ° Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „»Preis- und Leistungsverzeichnis“ « ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 Nummer A. 2.6.2 bis 3.1.3.5 A. 2.6.4 ist in folgenden fol- genden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungs- betrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsemp- fänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) Zahlungs- empfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung Wiedererlan- gung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet be- rechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene ausgewie- sene Entgelt.
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Samples: www.fuggerbank.de, www.vbeutin.de, www.vb3.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 Nummer A. 2.6.2 bis 3.1.3.5 A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungs- empfängers eingegangen ist. • Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungs- verzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 2.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: ausge- schlossen, • Die wenn die Bank weist gegenüber dem Kunden nachnachweist, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Überwei- sungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. , oder • Die soweit die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen an- gegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer Nr. 1.2) ausgeführtausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten Möglichkei- ten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung Wie- dererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen Infor- mationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger Emp- fänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Überwei- sungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet diese Wiederbeschaffung be- rechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene ausgewie- sene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 A. 2.6.2 bis 3.1.3.5 A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zah- lungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.psd-koblenz.de, Dauerauftrag, www.vr-lif-ebn.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Überwei- sungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten Möglich- keiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren ver- fügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung Er- stattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet be- rechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene ausgewiese- ne Entgelt.
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Samples: www.fuggerbank.de, www.vbeutin.de, www.vb3.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • ° Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen Zahlungsempfängers ein- gegangen ist. • ° Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „»Preis- und Leistungsverzeichnis“ « ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden fol- genden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag Überwei- sungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zah- lungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers Zahlungsempfän- gers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten Mög- lichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag An- trag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch An- spruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene ausge- wiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • ° Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungs- empfängers eingegangen ist. • ° Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) des Zahlungs- empfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „»Preis- und Leistungsverzeichnis“ « ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zah- lungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) des Zahlungs- empfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 2.6.2 bis 3.1.3.5 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungs- betrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossenaus- geschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß ordnungs- gemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften fehler- haften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung Wie- dererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtetver- pflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungs- verzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen Zahlungsempfängers einge- gangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem den Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtetverpftichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungsver- zeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 A.2.6.2. bis 3.1.3.5 A.2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • § Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • § Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „»Preis- und Leistungsverzeichnis“ « ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 A. 2.6.2 bis 3.1.3.5 A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag recht- zeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen Zahlungsempfängers ein- gegangen ist. • Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen Zahlungsempfänger ange gebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtetverpftichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • , Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangenwie- derzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtetverpftichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger Empfän- ger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 A. 2.6.2 bis 3.1.3.5 A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen Zahlungsempfängers eingegan- gen ist. • Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen Zahlungsempfänger ange- gebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtetverpftichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 A. 2.6.2 bis 3.1.3.5 A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungs- empfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungs- empfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) Zah- lungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung Wieder- erlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet be- rechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 2.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossenausge- schlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • , – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften fehler- haften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung Wie- dererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung Erstat- tung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und LeistungsverzeichnisLei- stungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 2.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: ausge- schlossen, • Die wenn die Bank weist gegenüber dem Kunden nachnachweist, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Überwei- sungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. , oder • Die soweit die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen an- gegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer Nr. 1.2) ausgeführtausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten Möglichkei- ten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung Wie- dererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen Infor- mationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger Emp- fänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Überwei- sungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • » Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • » Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen angegebe- nen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangenwie- derzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts Unter- punkts berechnet die Bank das im „Preis- und LeistungsverzeichnisKonditionenverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank ING nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 Nummer 2.6.2. und 2.6.3 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank ING weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungs- empfängers eingegangen ist. • Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsemp- fänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) Zahlungsemp- fängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank ING jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank ING verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren verfüg- baren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten Tätig- keiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank ING das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangenverlan- gen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung Erstat- tung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts Unter- punkts berechnet die Bank das im „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungs- verzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 Nummer A. 2.6.2 bis 3.1.3.5 A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • , – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungs- empfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungs- verzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.sparda-sw.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden fol- genden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen Zahlungsempfängers ein- gegangen ist. D-FO-AGB-41 Stand 01/20 • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen angege- benen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer Nr. 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Überweisungsbe- trags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten Tätig- keiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.sbroker.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 2.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.3 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2Nr. 1.2 Absatz 1) des Zahlungsemp- fängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag Zah- lungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 Überweisungsbetrages nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Überweisungsbetrages geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.onvista-bank.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 A. 2.6.2 bis 3.1.3.5 A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • » Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • » Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen Zahlungsempfänger an- gegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangenwiederzuerlan- gen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und LeistungsverzeichnisKonditionenver- zeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.dz-privatbank.com
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.sparda-sw.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 A.2.6.2. bis 3.1.3.5 A.2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • ▪ Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • ▪ Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „»Preis- und Leistungsverzeichnis“ « ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.psd-muenchen.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungs- empfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) des Zahlungs- empfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.sparda-sw.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) 3.1.3.6.1 Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß ordnungs- gemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften feh- lerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen Rah- men ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.apobank.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungs- empfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) des Zahlungs- empfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „»Preis- und Leistungsverzeichnis“ « ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.psd-nuernberg.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.degiro.ch
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 2.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • ■ Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • ■ Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangenwiederzu- erlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die diese Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene aus- gewiesene Entgelt.
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Samples: www.umweltbank.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • » Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß ord- nungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • » Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführtausge- führt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangenwiederzuerlan- gen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und LeistungsverzeichnisKonditionenverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.dz-privatbank.com
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 2.6.2. bis 3.1.3.5 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: , • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. , oder • Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.degiro.ch
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossenausge- schlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß ordnungs- gemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführtausge- führt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.fonds-super-markt.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • ▪ Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungs- empfängers eingegangen ist. • ▪ Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) des Zahlungs- empfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „»Preis- und Leistungsverzeichnis“ « ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.psd-muenchen.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 2.6.2 bis 3.1.3.5 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsemp- fängers eingegangen ist. • , oder – Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangenverlan- gen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zah- lungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung Erstat- tung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.deutsche-bank.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Überwei- sungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde Kun- de von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangenwiederzuerlan- gen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglichmög- lich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag An- trag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch An- spruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungsver- zeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.maerkische-bank.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank Sparkasse nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank Sparkasse weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Überwei- sungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen an- gegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank Sparkasse jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten Möglich- keiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank Sparkasse verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren ver- fügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen tat- sächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Sparkasse nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank Sparkasse das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene EntgeltEnt- gelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 den Nr. 2.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften feh- lerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern Nummer 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 3.1.3.4 ist in folgenden folgen den Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag Überweisungs betrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsemp fängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer Nr. 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung Wiedererlan gung des Überweisungsbetrags Überweisungsbetrages nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren verfügba ren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen tatsächli chen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Überweisungsbetrages geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- Preis und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • ■ Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß ord- nungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • ■ Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Überweisungs- betrags geltend machen kann. Für die diese Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • ▪ Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen Zahlungsempfängers ein- gegangen ist. • ▪ Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „»Preis- und Leistungsverzeichnis“ « ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank von comdirect nach Nummern 3.1.3.2 Nr. 2.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.3 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank comdirect weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Überweisungs betrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zah lungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung (siehe Nr. 1.2 Absatz 1) des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank comdirect jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten Möglichkei ten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung Wie dererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 Überweisungsbetrages nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Über weisungsbetrages geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts Unterpunktes berechnet die Bank comdirect das im „Preis- Preis und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossenausge- schlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Überweisungsbe- trags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. [Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.]
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 Nummer II. 2.2, bis 3.1.3.5 II. 2.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Überwei- sungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. , oder B2091 A008_RS • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) Zahlungsempfän- gers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung Wiedererlan- gung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 2.6.2. bis 3.1.3.5 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: , • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. , oder • Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführtausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 2.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 Überwei-sungs- betrags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger Emp-fänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen ma-chen kann. [Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet Unterpunktes be-rechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.]
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 Nummer 2.6.2 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften fehler- haften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. [Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene ausge- wiesene Entgelt.]
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Samples: b2b.dab-bank.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 2.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister Zah- lungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten Möglichkei- ten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangenwiederzuerlan- gen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung Erstat- tung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses die- ses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 2.6.2. bis 3.1.3.5 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • - Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen ist. • - Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführtaus- geführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet berech- net die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.santander.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden folgen- den Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen Zahlungsempfängers ein- gegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen angege- benen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer Nr. 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Überweisungsbe- trags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch An- spruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.. D-FO-AGB-52 Stand 05/22
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 2.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 Nr. II 6.2. bis 3.1.3.5 II 6.4 ist in folgenden fol- genden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zah- lungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister Zahlungsdienst- leister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung , oder – die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zah- lungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zah- lungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungsverzeichnis Postbank“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.postbank.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • - wenn d Die Bank weist gegenüber dem Kunden nachnachweist, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • - soweit d Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführtdes Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.volksbank-ulm-biberach.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 A. 2.6.2 bis 3.1.3.5 A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zah- lungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.sparda-sw.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 2.6.2. bis 3.1.3.5 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • , ■ Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • ■ Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen Zahlungsempfänger an- gegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangenwiederzuerlan- gen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die diese Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.umweltbank.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank ING nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 Nummer 2.3.2 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank ING weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Überweisungs- betrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank ING jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung Wieder- erlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank ING verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Über- weisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der ING nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.ing.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 Nummer 2.6.2. ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 2.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • - Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen ist. • - Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen an- gegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 Überwei- sungsbetrags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.santander.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • - Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen Zahlungsempfängers ein- gegangen ist. • - Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen an- gegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Überwei- sungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 Nummer 2.6.2. ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • , ■ Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • ■ Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen Zahlungsempfänger an- gegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangenwiederzuerlan- gen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrages geltend machen kann. Für die Tätigkeiten diese Tätigkeit nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangenver- langen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen In- formationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch An- spruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 A.2.6.2. bis 3.1.3.5 A.2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungs- empfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag Über- weisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister Zahlungsdienstleister- des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Kun- den angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers Zahlungs- empfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Über- weisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren verfüg- baren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.procreditbank.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 den Nr. 2.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen angege- benen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer Nr. 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 Überweisungsbe- trags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag schriftli- xxxx Xxxxxx alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten Tätig- keiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossenausge- schlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: konto.biw-bank.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 2.6.2. bis 3.1.3.5 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossenausgeschlos- sen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften fehler- haften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene ausge- wiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 2.6.2. bis 3.1.3.5 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen Zahlungsempfänger angege- benen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung Wiederer- langung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) 2.6.3.1 Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 A. 2.6.2 bis 3.1.3.5 A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsemp- fängers eingegangen ist. • Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilenmit- zuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbe- trags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 A. 2.6.2 bis 3.1.3.5 A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • » Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • ist » Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen Zahlungsempfänger an- gegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangenwiederzuerlan- gen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und LeistungsverzeichnisKonditionenver- zeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.dz-privatbank.com
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 Nr. 2.6.2 bis 3.1.3.5 2.6.3 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungs empfängers eingegangen ist. • Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfän ger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) Zahlungsempfän gers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrages nach dem Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren ver fügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrages geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: dl.avl-investmentfonds.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • » Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß ord- nungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • » Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführtausge- führt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangenwiederzuer- langen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem den Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Überweisungs- betrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und LeistungsverzeichnisKonditionenverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.dz-privatbank.com
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 Nummer 2.6.2. ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • .Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: konto.biw-bank.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 2.6.2. bis 3.1.3.5 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossenausge- schlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtetver- pflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.vwfs.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • ° Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungs- empfängers eingegangen ist. • ° Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.psd-berlin-brandenburg.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden folgen- den Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag derÜberweisungs- betrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsemp- fängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen Kundenange- gebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer Nr. 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch je- doch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Wiedererlan- gungdes Überweisungsbetrags nach dem Satz den S. 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Über- weisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: vermoegensverwaltung.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 2.6.2. bis 3.1.3.5 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossenausge- schlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtetver- pflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilenmitzutei- len, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet berech- net die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.vwfs.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 2.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • , oder – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung Kundenken- nung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer ih- rer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag Zahlungsbe- trag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen schriftlichem Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde Kunden gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: eu-assets.contentstack.com
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 A. 2.6.2 bis 3.1.3.5 A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • » Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • » Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen Zahlungsempfänger angege- benen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren verfüg- baren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und LeistungsverzeichnisKonditionenverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 2.6.2. bis 3.1.3.5 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. , oder • Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) 2.6.5.1 Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 A. 2.6.2 bis 3.1.3.5 A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsemp- fängers eingegangen ist. • Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilenmit- zuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbe- trags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 Nummer A.2.6.2 bis 3.1.3.5 A.2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen Zahlungsempfängers eingegan- gen ist. • – Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung Kunden- kennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung Wiederer- langung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach dem Satz 2 dieses Unter- punkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen Informa- tionen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts Unter- punkts berechnet die Bank das im „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungs- verzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.gls.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen Zahlungsempfängers ein- gegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „»Preis- und Leistungsverzeichnis“ « ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.psd-nuernberg.de
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen Zahlungsempfängers eingegan- gen ist. • – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangenver- langen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen schrift- lichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Überwei- sungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene ausgewie- sene Entgelt.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 den Nr. 2.3.2 bis 3.1.3.5 2.3.4 ist in folgenden Fällen Fäl- len ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsemp- fängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen angege- benen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer Nr. 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 Überweisungsbe- trags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.. D-FO-AGB-41 Stand 01/20
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 Nr. II 3.2 bis 3.1.3.5 II 3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • ausge- schlossen, – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Über- weisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • , oder – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2Nr. I 2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag Zah- lungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtetver- pflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren verfüg- baren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.gemeinschaftskonto.org
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • ° Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers Zahlungsempfängers eingegangen ist. • ° Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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