Common use of Haftungs- und Einwendungsausschluss Clause in Contracts

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Ansprüche gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber über die aus der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 kann der Kontoinhaber auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert war. 16.2 Handelt es sich nicht um Ansprüche des Kontoinhabers gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantien.

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Samples: Zahlungsbedingungen, Zahlungsbedingungen, Zahlungsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 3.1.3.1 bis 3.1.3.5 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 3.1.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer 3.2.3.2 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum be- müht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für die Tätigkeiten der Bank nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 3.2.3.1 und 3.2.3.2 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon in Textform unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen Kontoinforma- tionen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 Schadensersatzansprüche kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zah- lungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. 1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der ebase nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgen- den Fällen ausgeschlossen: • Die ebase weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbe- trag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angege- benen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Num- mer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der ebase jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überwei- sungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die ebase verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 3.1.3.1 bis 3.1.3.5 und Ein- wendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 ebase aufgrund nicht oder fehlerhaft aus- geführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank ebase nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführ- ten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank ebase den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen Überweisung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg (Online-)Kontoauszug, der im Online-Postkorb zum Abruf, d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und zur Speicherung zur Verfügung gestellt wird, spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 3.1.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die Bank nach Nr. 11einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, 13 auf das die ebase keinen Einfluss hat, und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der ge- botenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienebase aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wur- den.

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Samples: Vertragsunterlagen Für Das Ebase Bav Depot, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgen- den Fällen ausgeschlossen: – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen ist. – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebe- nen fehlerhaften Kundenkennung (siehe Nummer 1.2) des Zahlungsempfän- gers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tat- sächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Über- weisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung Belas- tung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hier- von unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen Kontoinfor- mationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung Belas- tungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 2.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienst- leister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch be- gründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebo- tenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wur- den.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Sonderbedingungen Für Den Überweisungsverkehr

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Ansprüche gegen die Bank (1) Eine Haftung der ebase nach Nr. 112.3.2 bis 2.3.4 ist in folgenden Fällen aus- geschlossen: • Die ebase weist gegenüber dem Kunden nach, 13 dass der Überweisungsbe- trag rechtzeitig und 15 ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsemp- fängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit einer vom Kunden angege- benen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nr. 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der ebase jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die ebase verpflichtet, dem Kunden aufgrund eines schriftlichen Auftrages alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen An- spruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nr. 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen der ebase aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überwei- sungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank ebase nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung Be- lastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank ebase den Kontoinhaber Kun- den über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg Überweisung spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung auf dem (Online-)Kontoauszug, der im Online-Postkorb zum Abruf, d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und zur Speicherung zur Verfügung gestellt wird, unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadenersatz- ansprüche nach Nr. 15 2.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert ver- hindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überwei- sung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die Bank nach Nr. 11einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, 13 auf das die ebase keinen Einfluss hat und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebo- tenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienebase aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wur- den.

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Samples: Vertragsunterlagen Für Das Ebase Bav Depot, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Eine Haftung der Ikano Bank nach den Nummern 2.6.2 bis 2.6.4 ist ausgeschlossen, - wenn die Ikano Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Zahlungsbetrag recht- zeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder - soweit die Zahlung in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaft Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Ikano Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Mög- lichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nicht möglich, so ist die Ikano Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für diese Tätigkeiten berechnet die Ikano Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.6.1 bis 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Ikano Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Ikano Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführ- ten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Ikano Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls andernfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 2.6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser der Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um . Die Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Um- stände - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Ikano Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig - von der Ikano Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Kreditkartenvertrag, Kreditkartenvertrag, Ikea Team Card Vertrag

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zah- lungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung (siehe Nummer 1.2) des Zah- lungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausge- führter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate Mona- te nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 2.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden Ver- schulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungs- auslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer A. 2.6.2 bis A.2.6.4 ist in fol- genden Fällen ausgeschlossen: – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungs- betrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. – Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsemp- fänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungs- empfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiederer- langung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts be- rechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewie- sene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern B. 2.6.1 und B. 2.6.2 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder feh- lerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens spätes- tens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisier- ten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belas- tungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche aus einer verschuldensabhängigen Haftung der Bank nach Nr. 15 Nummer B. 2.6.2 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen An- spruch begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz An- wendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeige- führt wurden.

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Samples: Sonderbedingungen Für Den Lastschriftverkehr, Agb Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Ansprüche gegen die Bank (1) Eine Haftung der ebase nach Nr. 112.6.2 bis 2.6.4 ist in den folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die ebase weist gegenüber dem Kunden nach, 13 dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und 15 ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen ist. • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit einer vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers aus- geführt. In diesem Fall kann der Kunde von der ebase jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die ebase verpflichtet, dem Kunden aufgrund eines schriftlichen Auftrages alle verfügbaren Infor- mationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. (2) Ansprüche des Kunden nach Nr. 2.6.1 bis 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die ebase aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlun- gen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank ebase nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber unterrichtet hiervon unterrich- tet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank ebase den Kontoinhaber Kunden über die aus Be- lastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung Be- lastungsbuchung auf dem (Online-)Kontoauszug, der im Online-Postkorb zum Abruf, d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und zur Speicherung zur Verfügung gestellt wird, unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadenersatzansprüche nach Nr. 15 2.6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die Bank nach Nr. 11einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, 13 auf das die ebase keinen Einfluss hat und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebo- tenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienebase aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wur- den.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Depotvertrag

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Ansprüche gegen die Bank (1) Eine Haftung der ebase nach Nr. 113.2. 3.2 ist in folgenden Fällen ausge- schlossen • Die ebase weist gegenüber dem Kunden nach, 13 dass der Überweisungsbe- trag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angege- benen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Num- mer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der ebase jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. (2) Ansprüche des Kunden nach Nr. 3.2.3.1 und 15 3.2. 3.2 und Einwendungen des Kunden gegen die ebase aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überwei- sungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank ebase nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung Be- lastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon in Textform unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank ebase den Kontoinhaber Kunden über die aus der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach (Online-)Kontoaus- zug, der Belastungsbuchung im Online-Postkorb zum Abruf, d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und zur Speicherung zur Verfügung gestellt wird, unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 Schadenersatzansprüche kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert ver- hindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überwei- sung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die Bank nach Nr. 11einen Anspruch be- gründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, 13 auf das die ebase keinen Einfluss hat und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebo- tenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienebase aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wur- den.Anhang Zielland Kurzform Währung Kurzform Belgien BE Euro EUR Bulgarien BG Bulgarischer Lew BGN Dänemark DK Dänische Krone DKK Estland EE Euro EUR Finnland FI Euro EUR Frankreich FR Euro EUR Griechenland GR Euro EUR Irland IE Euro EUR Island IS Isländische Krone ISK Italien IT Euro EUR Japan JP Japanischer Yen JPY Kanada CA Kanadischer Dollar CAD Kroatien HR Kroatische Kuna HRK Lettland LV Euro EUR Liechtenstein XX Xxxxxxxxx Franken* CHF Litauen LT Euro EUR Luxemburg LU Euro EUR Malta MT Euro EUR Niederlande NL Euro EUR Norwegen NO Norwegische Krone NOK Österreich AT Euro EUR Polen PL Polnischer Zloty PLN Portugal PT Euro EUR Rumänien RO Rumänischer Xxx XXX Russische Föderation RU Russischer Rubel RUB Schweden SE Schwedische Krone SEK Schweiz CH Schweizer Franken CHF Slowakei SK Euro EUR Slowenien SI Euro EUR Spanien ES Euro EUR Tschechische Republik CZ Tschechische Krone CZK Türkei TR Türkische Lira TRY Ungarn HU Ungarischer Forint HUF USA US US-Dollar USD Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland GB Britische Pfund Sterling GBP Zypern * Schweizer Franken als gesetzlic CY hes Zahlungsmit Euro tel in Liechtenstein. EUR

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Samples: Vertragsunterlagen Für Das Ebase Bav Depot, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers einge- gangen ist. – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebe- nen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 3.1.3.1 bis 3.1.3.5 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Über- weisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung Belas- tung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hier- von unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen Kontoin- formationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 3.1.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsaus- lösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch be- gründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebo- tenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Sonderbedingungen Für Den Überweisungsverkehr, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Eine Haftung der Ikano Bank nach den Nummern 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen. Die Ikano Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist oder die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Ikano Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Ikano Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeit der Ikano Bank nach den Sätzen 2 und 3 berechnet die Ikano Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Ikano Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Ikano Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekteiner nicht autorisierten oder fehler-Zahlung darüber haft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Ikano Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung Belas-tungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 2.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um . Sätze 1 bis 3 dieses Absatzes gelten auch, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstän-de auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Ikano Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Ikano Bank abgegebe- ner Garantien.aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Mayotte, Monaco, Schweiz sowie Saint-Pierre und Miquelon und Juersey, Guernsey und Insel Man. Stand: 01.11.2017 Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxx Xxxxxx

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Samples: Kreditkartenvertrag, Kreditkartenvertrag, Ikea Team Card Vertrag

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern A. 2.6.2 bis A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers eingegangen ist. – Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungs- empfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zah- lungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wie- dererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftli- chen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach Sätzen 2 und 3 dieses Unter- punkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern A. 2.6.1 bis A. 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder feh- lerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zah- lungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belas- tungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung Belas- tungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer A. 2.6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen An- spruch begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz An- wendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeige- führt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Eine Haftung der Bank nach den § 3 1. c) (1) bis § 3 1. c) (5) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: - Die Bankweist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. - Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit dem vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe § 1 c)) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. - Ansprüche des Kunden nach den § 3 1. c) (1) bis § 3 1. c) (5) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr§ 3 1. 15 c) (3) kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um . Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. - Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig - von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern A.2.6.2. bis A.2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: ° Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. ° Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im »Preis- und Leistungsverzeichnis« ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern A.2.6.1 bis 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer A.2.6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände ° auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig ° von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. 1.1 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Xxxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxx, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn sowie Zypern 1.2 Weitere Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen

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Samples: Vorvertragliche Informationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Ansprüche gegen die (1) Eine Haftung der Bank nach Nr. 113.2.3.2 ist in folgenden Fällen ausge- schlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, 13 dass der Überweisungs- betrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsemp- fängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden an- gegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nr. 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für die Tätigkeiten der Bank nach den S. 2 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und 15 Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 3.2.3.1 und 3.2.3.2 und Ein- wendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft aus- geführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate Mona- te nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt be- ginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet unterrich- tet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblichmaß- geblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 Schadensersatzansprüche kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz S. 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwen- dung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantien.aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Norwegen NO Norwegische Krone NOK Österreich AT Euro EUR Polen PL Polnischer Zloty PLN Portugal PT Euro EUR Rumänien RO Rumänischer Xxx XXX Russische Föderation RU Russischer Rubel RUB Schweden SE Schwedische Krone SEK Schweiz CH Schweizer Franken CHF Slowakei SK Euro EUR Slowenien SI Euro EUR Spanien ES Euro EUR Tschechische Republik CZ Tschechische Krone CZK Türkei TR Türkische Lira TRY USA US US dollar USD Ungarn HU Ungarischer Forint HUF Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland GB Britische Pfund Sterling GBP Zypern CY Euro EUR Zielland Kurzform Währung Kurzform Belgien BE Euro EUR Bulgarien BG Bulgarischer Lew BGN Dänemark DK Dänische Krone DKK Estland EE Euro EUR Finnland FI Euro EUR Frankreich FR Euro EUR Griechenland GR Euro EUR Irland IE Euro EUR Island IS Isländische Krone ISK Italien IT Euro EUR Japan JP Japanischer Yen JPY Kanada CA Kanadischer Dollar CAD Kroatien HR Kroatischer Kuna HRK Lettland LV Euro EUR Liechtenstein XX Xxxxxxxxx Franken* CHF Litauen LT Euro EUR Luxemburg LU Euro EUR Malta MT Euro EUR Niederlande NL Euro EUR * Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein Gültigkeit ab dem 1. Januar 2017 Für geduldete Überziehungen, die die Baader Bank Aktiengesellschaft (nachfolgend „Bank” genannt) innerhalb der gesamten Geschäftsverbin- dung mit dem Privatkunden gewährt, gelten ab dem 11. Juni 2010 die fol- genden Bedingungen:

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 2.3.2 bis 2.3.4 ist ausge- schlossen, • wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Überwei- sungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder • soweit die Überweisung in Übereinstimmung mit der vom Kunden an- gegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nr. 1.2) ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkei- ten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wie- dererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Infor- mationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Emp- fänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überwei- sungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwen- dungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausge- führter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate Mona- te nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt be- ginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet unterrich- tet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblichmaß- geblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 2.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz S. 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslöse- dienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwen- dung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Eine Haftung der Bank nach § 2 c) (2) und § 2 c(4)) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (§ 1 (2)) ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlich Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. Ansprüche des Kunden nach den Nummern § 2 c) (1) bis § 2 c (4)) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 § 2 c) (3)) kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. § 3 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)5 sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)6 1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) a) Erforderliche Angaben Der Kunde muss im Überweisungsauftrag folgende Angaben machen: Name des Zahlungsempfängers, Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe § 1 b); ist bei grenzüberschreitenden Überweisungen der BIC unbekannt, ist stattdessen der vollständige Name und die Adresse des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers anzugeben), Zielland (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Preis-/Leistungsverzeichnis), Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Preis-/Leistungsverzeichnis), Betrag, Name des Kunden, Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN des Kunden. 16.2 Handelt b) Ausführungsfrist Die Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. c) Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden (1) Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe § 1 c) Absatz (2)) hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Zahlungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht um Ansprüche autorisierte Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Kontoinhabers gegen Geschäftstags gemäß dem Preis- /Leistungsverzeichnis, zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem die Bank nach Nrangezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. 11Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, 13 dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und 15 zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Bank. (2) Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen verspäteter Ausführung einer nicht auto- risierten, autorisierten Überweisung - Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder autorisierten Überweisung kann der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig Kunde von der Bank abgegebe- ner Garantienunverzüglich und ungekürzte Erstattung des Überweisungsbetrags insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Konto des Kunden belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten 5 Z.B. US-Dollar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Eine Haftung der Ikano Bank nach den Nummern 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist ausgeschlossen, wenn die Ikano Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Überweisungsbetrag recht- zeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist oder soweit die Überweisung in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Ikano Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum be- müht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die Ikano Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Ikano Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Ikano Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehler- haft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Ikano Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung Belas- tungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 2.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um . Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstän- de auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Ikano Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Ikano Bank abgegebe- ner Garantien.aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Stand: 02.05.2016 Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxxx Xxxxxxxx

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Samples: Finanzierungsvereinbarung, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer A. 2.6.2 bis A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers eingegangen ist. • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungs- verzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern B. 2.6.1 und B. 2.6.2 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehler- haft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate Mo- nate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche aus einer verschuldensabhängigen Haftung der Bank nach Nr. 15 Nummer B. 2.6.2 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 2.3.2 bis 2.3.4 ist ausge- schlossen, • wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Überwei- sungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder • soweit die Überweisung in Übereinstimmung mit der vom Kunden an- gegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nr. 1.2) ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkei- ten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wie- dererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Infor- mationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Emp- fänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überwei- sungsbetrags geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung be- rechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewie- sene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwen- dungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausge- führter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate Mona- te nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt be- ginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet unterrich- tet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblichmaß- geblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 2.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz S. 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwen- dung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen Für Privatkunden, Kontoeröffnungsunterlagen Für Privatkunden

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern A. 2.6.2 bis A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers eingegangen ist. – Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungs- empfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zah- lungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wieder- erlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts be- rechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern A. 2.6.1 bis A. 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder feh- lerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zah- lungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belas- tungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung Belas- tungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer A. 2.6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen An- spruch begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz An- wendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeige- führt wurden.

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Samples: Agb Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Jede Haftung der SweepBank nach den Abschnitten 1.10.2, 1.10.3 und 1.10.4(1) ist in den folgenden Fällen ausgeschlossen • SweepBank weist gegenüber dem/der Kunden/in nach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des EWR weist SweepBank gegenüber dem/der Kunden/in nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom/von der Kunden/in angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der/die Kunde/in jedoch von der SweepBank verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangungen des Überweisungsbetrages nach Satz 2 nicht möglich, teilt SweepBank dem/der Kunden/in auf schriftliches Verlangen alle verfügbaren Informationen mit, damit der/die Kunde/in gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrages geltend machen kann. Der letzte Satz gilt nicht bei Überweisungen in Länder außerhalb des EWR. (2) Ansprüche der/des Kundin/en nach Abschnitten 1.10.1 bis 1.10.4 und Einwendungen der/des Kundin/en gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 SweepBank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber der/die Bank Kunde/in SweepBank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn SweepBank den/die Bank den Kontoinhaber Kunden/in über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Abschnitten 1.10.3 oder 1.10.4 kann der Kontoinhaber der/die Kunde/in auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 genannten Frist geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der/die Kunde/in die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich (3) Ansprüche der/des Kundin/en sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf ein ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis zurückzuführen sind, auf das SweepBank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht um Ansprüche des Kontoinhabers gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 hätten vermieden werden können,oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner GarantienSweepBank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Eine Haftung der Bank nach den § 3 1. c) (1) bis § 3 1. c) (5) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: - Die Bankweist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. - Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit dem vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe § 1 c)) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. - Ansprüche des Kunden nach den § 3 1. c) (1) bis § 3 1. c) (5) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr§ 3 1. 15 c) (3) kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um . Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. - Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig - von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. - Die Bank kann ihren Kunden nicht garantieren, dass der Auslandszahlungsverkehr von ihr dauerhaft angeboten werden kann. Insbesondere können Umstände mit den Kooperationspartnern der Bank eintreten, die der Aufrechterhaltung dieser Dienstleistung entgegenstehen. Die aktuell angebotenen Währungen können dem Preis-/Leistungsverzeichnis entnommen werden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Eine Haftung der Bank nach § 2 f) (2) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis-/ Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. Ansprüche des Kunden nach § 2 f) (1) und § 2 f) (2) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche aus einer verschuldensabhängigen Haftung der Bank nach Nr. 15 § 2 f) (2) kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um . Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Eine Haftung der Bank nach den § 3 1. c) (1) bis § 3 1. c) (5) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: ⮚ Die Bankweist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. ⮚ Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit dem vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe § 1 c)) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. • Ansprüche des Kunden nach den § 3 1. c) (1) bis § 3 1. c) (5) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr§ 3 1. 15 c) (3) kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um . Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. • Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände ⮚ auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Eine Haftung der Bank nach § 2 c) (2) und § 2 c(4)) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: - Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder - Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (§ 1 (2)) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. Ansprüche des Kunden nach den Nummern § 2 c) (1) bis § 2 c (4)) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 § 2 c) (3)) kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder - von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. § 3 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)5 sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)6 1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) a) Erforderliche Angaben Der Kunde muss im Überweisungsauftrag folgende Angaben machen: - Name des Zahlungsempfängers, - Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe § 1 b); ist bei grenzüberschreitenden Überweisungen der BIC unbekannt, ist stattdessen der vollständige Name und die Adresse des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers anzugeben), - Zielland (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Preis-/Leistungsverzeichnis), - Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Preis-/Leistungsverzeichnis), - Betrag, - Name des Xxxxxx, - Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN des Kunden. 16.2 Handelt b) Ausführungsfrist Die Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. c) Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden (1) Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe § 1 c) Absatz (2)) hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Zahlungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht um Ansprüche autorisierte Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Kontoinhabers gegen Geschäftstags gemäß dem Preis-/Leistungsverzeichnis, zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem die Bank nach Nrangezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. 11Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, 13 dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und 15 zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Bank. (2) Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen verspäteter Ausführung einer nicht auto- risierten, autorisierten Überweisung - Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder autorisierten Überweisung kann der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig Kunde von der Bank abgegebe- ner Garantienunverzüglich und ungekürzte Erstattung des Überweisungsbetrags insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Konto des Kunden belastet, bringt die Bank dieses 5 Z.B. US-Dollar.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer A. 2.6.2 bis A. 2.6.4 ist in fol- genden Fällen ausgeschlossen: – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungs- betrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. – Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsemp- fänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungs- empfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlan- gung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts be- rechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewie- sene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern B. 2.6.1 und B. 2.6.2 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder feh- lerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zah- lungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Bela- stungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen Kontoinforma- tionen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche aus einer verschuldensabhängigen Haftung der Bank nach Nr. 15 Nummer B. 2.6.2 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen An- spruch begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz An- wendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeige- führt wurden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern A. 2.6.2 bis A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegan- gen ist. Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger ange- gebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpftichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern B. 2.6.1 und B. 2.6.2 und Einwen- dungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung Be- lastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen Kon- toinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche aus einer verschul- densabhängigen Haftung der Bank nach Nr. 15 Nummer B. 2.6.2 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begrün- denden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einftuss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantien.aufgrund einer gesetzlichen Verpftichtung herbeigeführt wurden. Anlage Liste der zu SEPA gehörenden Staaten und Gebiete

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Eine Haftung der Bank nach Nummern § 2 e) (2) bis § 2 e) (4) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: - Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder - Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrages geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. Ansprüche des Kunden nach § 2 e) (1) bis § 2 e) (4) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 § 2 e) (3) kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um . Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig - von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. § 3 Anhang: Liste der zu SEPA gehörigen Staaten und Gebiete a) Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen. b) Sonstige Staaten und Gebiete Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Schweiz, Saint-Pierre und Miquelon, San Xxxxxx.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Ansprüche (1)Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist ausgeschlossen, • wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder • soweit die Überweisung in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 2.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um Ansprüche . (3)Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. 3. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (a) Eine Haftung der Bank nach Abschnitt II, Nr. 3, Ziff. (2) bis Abschnitt II, Nr. 3, Ziff. (4) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: ● Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. ● Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt I, Nr. 2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstat- tung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (b) Ansprüche des Kunden nach Nummern Abschnitt II, Nr. 3, Ziff. (1) bis Abschnitt II, Nr. 3, Ziff. (4) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Abschnitt II, Nr. 15 3, Ziff. (3) kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (c) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände ● auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hät- ten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern A.2.6.2. bis A.2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: § Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. § Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im »Preis- und Leistungsverzeichnis« ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern A.2.6.1 bis 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer A.2.6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände § auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig § von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. 1.1 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Xxxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxx, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn sowie Zypern 1.2 Weitere Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen

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Samples: Sonderbedingungen Für Den Lastschriftverkehr, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern A.2.6.2. bis A.2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: ▪ Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. ▪ Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im »Preis- und Leistungsverzeichnis« ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern A.2.6.1 bis 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer A.2.6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände ▪ auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Wichtige Bedingungen Der PSD Bank München Eg

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach den Nr. 2.3.2 bis 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angege- benen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nr. 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbe- trags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftli- xxxx Xxxxxx alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätig- keiten der Bank nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nr. 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendun- gen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossenausge- schlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Über- weisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn Frist- beginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 2.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebo- tenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wur- den.

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Samples: Eröffnungsunterlagen Für Einen Investmentclub

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach den Nr. 2.3.2 bis 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen feh- lerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nr. 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens spä- testens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung Bela- stungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 2.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert ver- hindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Eine Haftung der Ikano Bank nach den Nummern 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen. Die Ikano Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In die- sem Fall kann der Kunde von der Ikano Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Ikano Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen An- trag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeit der Ikano Bank nach den Sätzen 2 und 3berechnet die Ikano Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Ikano Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossenaus- geschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Ikano Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt be- ginnt nur, wenn die Ikano Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet un- terrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 2.3.3 kann der Kontoinhaber Kun- de auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um . Sätze 1 bis 3 dieses Absatzes gelten auch, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch be- gründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Ikano Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Ikano Bank abgegebe- ner Garantien.aufgrund einer gesetzlichen Ver- pflichtung herbeigeführt wurden. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechen- land, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Nieder- lande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Mayotte, Monaco, Schweiz sowie Saint-Pierre und Miquelon und Juersey, Guernsey und Insel Man. Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 000, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, BIC XXXXXX0XXXX, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxxxx Xxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör):Xxxxxx Xxxxxx

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2 oder bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Buchung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Buchungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, – Die Buchung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Buchungs- betrags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Buchung einen Anspruch auf Erstattung des Buchungsbetrags geltend machen kann. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 2.3.1 und 2.3.2 und Einwendungen des Kun- den gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Buchungen oder aufgrund nicht autorisierter Buchungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens spä- testens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Buchung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Buchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen Kon- toinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung Belas- tungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung Unterrich- tung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 2.3.2 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung Ein- haltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantien.aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. 1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). Stand: 22. November 2021

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Samples: Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 1) Eine Haftung der Bank nach Nummer 3.2.3.2 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: - Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. - Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Satz 2 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. 2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 3.2.3.1 und 3.2.3.2 und Einwendun- gen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossenaus- geschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 Schadensersatzansprüche kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungs- auslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um 3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig - von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Zielland Kurzform Währung Kurzform Belgien BE Euro EUR Bulgarien BG Bulgarischer Lew BGN Dänemark DK Dänische Krone DKK Estland EE Euro EUR Finnland FI Euro EUR Frankreich FR Euro EUR Griechenland GR Euro EUR Irland IE Euro EUR Island IS Isländische Krone ISK Italien IT Euro EUR Japan JP Japanischer Yen JPY Kanada CA Kanadischer Dollar CAD Kroatien HR Kroatische Kuna HRK Lettland LV Euro EUR Liechtenstein XX Xxxxxxxxx Franken* CHF Litauen LT Euro EUR Luxemburg LU Euro EUR Malta MT Euro EUR Niederlande NL Euro EUR Norwegen NO Norwegische Krone NOK Österreich AT Euro EUR Polen PL Polnischer Zloty PLN Portugal PT Euro EUR Rumänien RO Rumänischer Xxx XXX Russische Föderation RU Russischer Rubel RUB Schweden SE Schwedische Krone SEK Schweiz CH Schweizer Franken CHF Slowakei SK Euro EUR Slowenien SI Euro EUR Spanien ES Euro EUR Tschechische Republik CZ Tschechische Krone CZK Türkei TR Türkische Lira TRY Ungarn HU Ungarischer Forint HUF USA US US-Dollar USD Vereinigtes Königreich von GB Britische Pfund Sterling GBP Großbritannien und Nordirland Zypern CY Euro EUR *Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein.

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Samples: Geschäftsbedingungen Und Preise Der Santander Consumer Bank Ag

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 2.6.2. bis 2.6.4 ist ausgeschlossen, ■ wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Zahlungsbe- trag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers eingegangen ist, oder ■ soweit die Zahlung in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers aus- geführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlan- gen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zah- lungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 2.6.1 bis 2.6.4 und Einwendun- gen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn Frist- beginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 2.6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände ■ auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Anhang: Liste der zur SEPA gehörigen Staaten und Gebiete Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Xxxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxx, Lett- land, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen. Sonstige Staaten und Gebiete: Mayotte, Monaco, Schweiz, Saint-Pierre und Miquelon.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer 3.2.3.2 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:  Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ein- gegangen ist.  Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für die Tätigkeiten der Bank nach Satz 2 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im »Preis- und Leistungs- verzeichnis« ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 3.2.3.1 und 3.2.3.2 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon in Textform unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 Schadensersatzansprüche kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände  auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantien.aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Anlage: Verzeichnis der Kurzformen für Zielland und Währung Zielland Kurzform Währung Kurzform Belgien BE Euro EUR Bulgarien BG Bulgarischer Lew BGN Dänemark DK Dänische Krone DKK Estland EE Euro EUR Finnland FI Euro EUR Frankreich FR Euro EUR Griechenland GR Euro EUR Großbritannien GB Britisches Pfund GBP Irland IE Euro EUR Island IS Isländische Krone ISK Italien IT Euro EUR Japan JP Japanischer Yen JPY Kanada CA Kanadischer Dollar CAD Kroatien HR Euro EUR Lettland LV Euro EUR Liechtenstein XX Xxxxxxxxx Franken12 CHF Litauen LT Euro EUR Luxemburg LU Euro EUR Malta MT Euro EUR Niederlande NL Euro EUR Norwegen NO Norwegische Krone NOK Österreich AT Euro EUR Polen PL Polnischer Zloty PLN Portugal PT Euro EUR Rumänien RO Rumänischer Xxx XXX Russische Föderation RU Russischer Rubel RUB Schweden SE Schwedische Krone SEK Schweiz CH Schweizer Franken CHF Slowakei SK Euro EUR Slowenien SI Euro EUR Spanien ES Euro EUR Tschechien CZ Tschechische Krone CZK Türkei TR Türkische Lira TRY Ungarn HU Ungarischer Forint HUF USA US US-Dollar USD Zypern CY Euro EUR

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Ansprüche gegen die (1) Eine Haftung der ProCredit Bank nach Nr. 112.3.2 bis 2.3.4 ist ausgeschlossen, 13 • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und 15 ungekürzt beim Zah- lungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zah- lungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Bank ver- pflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügba- ren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungs- verzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht auto- risierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Über- weisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Über- weisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung Belastungsbu- xxxxx unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 2.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslöse- dienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umständen: • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung her- beigeführt wurden. 3. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)6 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)7 sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)8 3.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Eine Haftung der Bank nach § 2 c) (2) und § 2 c) (4)) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (§ 1 (2)) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. Ansprüche des Kunden nach den Nummern § 2 c) (1) bis § 2 c (4)) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 § 2 c) (3)) kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um . Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantien.aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. § 3 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)8 sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)9 1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer 3.2.3.2 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ein- gegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angege- benen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nr. 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Für die Tätigkeiten der Bank nach Satz 2 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 3.2.3.1 und 3.2.3.2 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisun- gen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate Mo- 4 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums derzeit: siehe Fußnote 6). xxxx nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb in- nerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls anderen- falls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 Schadens- ersatzansprüche kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen An- spruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Eröffnungsunterlagen Für Einen Investmentclub

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 2.6.2. bis 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angege- benen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiederer- langung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 2.6.1 bis 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten verein- barten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersat- zansprüche nach Nr. 15 Nummer 2.6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, • oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantien.aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurde 3 Anhang: Liste der zu SEPA gehörigen Staaten und Gebiete

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Ansprüche gegen die (1) Eine Haftung der Bank nach Nr. 11II 6.2. bis II 6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, 13 dass der Zah- lungsbetrag rechtzeitig und 15 ungekürzt beim Zahlungsdienst- leister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder – Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zah- lungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zah- lungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis Postbank“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nr. II 6.1 bis II 6.4 und Ein- wendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht auto- risierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zah- lung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten verein- barten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadens- ersatzansprüche aus einer verschuldensabhängigen Haftung der Bank nach Nr. 15 II 6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Anhang: Liste der zu SEPA gehörigen Staaten und Gebiete – Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): • Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulga- rien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Marti- nique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Nieder- lande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern • Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen – Sonstige Staaten und Gebiete: Monaco, San Xxxxxx, Schweiz, Saint-Pierre, Miquelon und Jersey, Guernsey, Insel Man.

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Samples: Girokonto Übertragungsantrag

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 2.6.2. bis 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 2.6.1 bis 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 2.6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Xxxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxx, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen. Sonstige Staaten und Gebiete Guernsey, Jersey, Insel Man, Mayotte, Monaco, San Marion, Schweiz, Saint-Pierre und Miquelon.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Und Sonderbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 2.6.2. bis 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlos- sen: – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. – Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehler- haften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausge- wiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 2.6.1 bis 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autori- sierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 2.6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermie- den werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Anhang: Liste der zu SEPA gehörigen Staaten und Gebiete Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen. Sonstige Staaten und Gebiete: Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Xxxxxx, Schweiz, St. Pierre und Miquelon.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Eine Haftung der Bank nach § 3 2. c) (2) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: ⮚ Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. ⮚ Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden ausgegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe § 1 b)) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für die Tätigkeiten der Bank nach Satz 2 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. • Ansprüche des Kunden nach den § 3 2. c) (1) und § 3 2. c) (2) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 Schadensersatzansprüche kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um . Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. • Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen weiteren Anspruch begründenden Umstände ⮚ aufeinem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt worden. a. Geldsenden an andere Fidor Bank Kontoinhaber (bzw. Nutzer von O2 Banking) Der Kunde kann aus seinem Konto heraus an einen anderen Inhaber eines Xxxxxx der Bank, Guthaben durch Angabe von dessen Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse senden. Die Fidor Solutions AG, eine Tochtergesellschaft der Bank, ordnet als Erklärungsbotin des Kunden die Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse dem bzw. der für das Konto des Empfängers hinterlegten Namen und IBAN zu. Diese Daten werden dann der Bank von der Fidor Solutions AG im Auftrag des Kunden zugestellt, wozu der Kunde die Fidor Solutions AG durch Nutzung dieses Dienstes beauftragt. Durch die Weiterleitung der Daten an die Bank im Namen des Kunden nimmt die Fidor Solutions AG den Auftrag konkludent an. Die Bank vervollständigt den Überweisungsauftrag, indem sie die Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse durch den Namen und die IBAN des Zahlungsempfängers ersetzt, und führt diesen aus. Der Kunde ist für die Richtigkeit (i) der von ihm zur Verfügung gestellten Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse des Zahlungsempfängers, sowie (ii) für die vom Zahlungsempfänger hinterlegte Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse verantwortlich. x. Xxxxxxxxxx an Inhaber von Konten anderer Kreditinstitute Der Kunde kann ebenso Guthaben durch Angabe einer Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse an Konten anderer Kreditinstitute senden. Zum Empfang des Geldes muss sich der Zahlungsempfänger • für ein Konto gemäß dieser AGB registrieren und sich gegenüber der Bank vollständig legitimieren, oder • über eine von der Fidor Solutions AG zur Verfügung gestellte Anwendung (z.B. Web-Interface) die für die Ausführung der Überweisung notwendigen Daten (d.h. IBAN, Vorname und Nachname) zur Verfügung stellen. Durch Eingabe der o.g. Daten über die Anwendung teilt der Zahlungsempfänger der Fidor Solutions AG, einer Tochtergesellschaft der Bank, diese Daten als Empfangsbotin des Kunden mit. Diese werden dann der Bank von der Fidor Solutions AG im Auftrage des Kunden zugestellt, wozu der Kunde die Fidor Solutions AG durch Nutzung dieses Dienstes beauftragt. Durch die Weiterleitung der Daten an die Bank im Namen des Kunden nimmt die Fidor Solutions AG den Auftrag konkludent an. Die Bank vervollständigt den Überweisungsauftrag, indem sie die Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse durch den Namen und die IBAN des Zahlungsempfängers ersetzt, und führt diesen aus. Weder die Bank noch die Fidor Solutions AG haften für die Richtigkeit der vom Kunden und Zahlungsempfänger eingetragenen Daten. Der Kunde ist für die Richtigkeit (i) der von ihm zur Verfügung gestellten Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse des Zahlungsempfängers, sowie (ii) der der Fidor Solutions AG vom Zahlungsempfänger deraufdie Mobilfunknummeroder E-Mail-Adresse geschickten Nachricht mitgeteilten Daten (insbesondere Name und IBAN) verantwortlich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der ING nach Nummer 2.6.2. und 2.6.3 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die ING weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers eingegangen ist. • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsemp- fänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsemp- fängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der ING jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die ING verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfüg- baren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätig- keiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die ING das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummer 2.6.1 bis 2.6.3 und Einwendun- gen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 ING aufgrund nicht oder fehlerhaft ausge- führter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossenaus- geschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank ING nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft aus- geführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank ING den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens spätes- tens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 2.6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die Bank nach Nr. 11einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, 13 auf das die ING keinen Einfluss hat, und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner GarantienING aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer 3.2.3.2 ist in folgenden Fällen ausge- schlossen: – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers einge- gangen ist. – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebe- nen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Für die Tätigkeiten der Bank nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ aus- gewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 3.2.3.1 und 3.2.3.2 und Einwen- dungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossenausge- schlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Über- weisung hiervon in Textform unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf Überweisung entspre- chend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 Schadensersatzansprüche kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienst- leister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch be- gründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebo- tenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. 11 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Xxxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxx, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). Belgien BE Euro EUR Bulgarien BG Bulgarischer Lew BGN Dänemark DK Dänische Krone DKK Estland EE Euro EUR Finnland FI Euro EUR Frankreich FR Euro EUR Griechenland GR Euro EUR Großbritannien GB Britisches Pfund GBP Irland IE Euro EUR Island IS Isländische Krone ISK Italien IT Euro EUR Japan JP Japanischer Yen JPY Kanada CA Kanadischer Dollar CAD Kroatien HR Kroatische Kuna HRK Lettland LV Euro EUR Liechtenstein XX Xxxxxxxxx Franken* CHF Litauen LT Euro EUR Luxemburg LU Euro EUR Malta MT Euro EUR Niederlande NL Euro EUR Norwegen NO Norwegische Krone NOK Österreich AT Euro EUR Polen PL Polnischer Zloty PLN Portugal PT Euro EUR Rumänien RO Rumänischer Xxx XXX Russische Föderation RU Russischer Rubel RUB Schweden SE Schwedische Krone SEK Schweiz CH Schweizer Franken CHF Slowakei SK Euro EUR Slowenien SI Euro EUR Spanien ES Euro EUR Tschechien CZ Tschechische Krone CZK Türkei TR Türkische Lira TRY Ungarn HU Ungarischer Forint HUF USA US US-Dollar USD Zypern CY Euro EUR * Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein. Fassung: Januar 2021 Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kunden im Echtzeit-Überweisungsverfahren gelten die folgenden besonderen Ausführungsbe- dingungen ergänzend zu den „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr“, sofern im Folgenden keine anderweitige Vereinbarung getrof- fen wird. Weitere Regelungen sind Bestandteil des „Preis- und Leistungsverzeichnisses“. Hierzu wird an entsprechenden Stellen auf das „Preis- und Leistungsverzeichnis“ verwiesen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Eine Haftung der Bank nach Nummern § 2 e) (2) bis § 2 e) (4) ist in folgenden Fällen aus- geschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahl- ungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrages geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. Ansprüche des Kunden nach § 2 e) (1) bis § 2 e) (4) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungs- buchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 § 2 e) (3) kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um . Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11kei- nen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Fidor Bank AG Xxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxx T: +49 (0)00 00 00 00-000 F: +49 (0)00 00 00 00-000 M: xxxx@xxxxx.xx Fidor Bank AG BLZ: 700 222 00 FDD0DEMMXXX Commerzbank AG BIC: XXXXXXXX000 IBAN: XX00 0000 0000 00000000 00 Vorstand: Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxx-Xxxx Xxxxx Amtsgericht München, HRB-NR.: 149 656

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Ansprüche und Einwendungen des Karteninhabers gegen die Bank Reisebank nach Nr. 11, 13 und 15 Nummer RB9001/04/22/1 14.1 bis 14.3 dieser AGB sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Karteninhaber die Bank Reisebank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung des Kartenguthabens mit der paydirekt-Zahlung dem Zah- lungsvorgang darüber unterrichtet hat, dass es sich um eine einen nicht autorisierte, nicht erfolgte autorisierten oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung fehler- haft ausgeführten Zahlungsvorgang handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen monatigen Frist beginnt nur, wenn die Bank Reisebank den Kontoinhaber Karteninhaber über die aus der paydirekt-Zahlung dem Zahlungsvorgang resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen Karteninformationen vereinbarten Weg spätestens spätes- tens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 14.3 dieser AGB kann der Kontoinhaber Karteninhaber auch nach Ablauf der vorgenannten Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (2) Ansprüche des Kontoinhabers Karteninhabers gegen die Bank Reisebank nach NrNummer 14.1 bis 14.4 dieser AGB sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Reise- bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können, oder • von der Reisebank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. (3) Bei Überweisungen nach Nummer 18 dieser AGB sind Ansprüche des Karteninhabers gegen die Reisebank nach Nummer 14.2 und 14.3 dieser AGB ausgeschlossen, soweit die Überweisung in Übereinstimmung mit einer vom Karteninhaber angegebenen fehlerhaf- ten Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. 11In diesem Fall kann der Karteninhaber jedoch verlangen, 13 und 15 oder nach dass die Reisebank sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen RegelungenZahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zah- lungsbetrags nicht möglich, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem Reisebank verpflichtet, dem Karteninhaber auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Höhe nach Karteninhaber einen Anspruch auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt Erstattung des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar warenZahlungsbetrags geltend machen kann. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantien.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 2.6.2. bis 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 2.6.1 bis 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 2.6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Xxxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxx, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen. Sonstige Staaten und Gebiete: Andorra, Guernsey, Jersey, Insel Man, Mayotte, Monaco, San Xxxxxx, Schweiz, Saint-Pierre und Miquelon, Vatikan, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: - Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ein- gegangen ist. - Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden an- gegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überwei- sungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. 2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 3.1.3.1 bis 3.1.3.5 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Über- weisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossenausgeschlos- sen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Über- weisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn Frist- beginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 3.1.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um 3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begrün- denden Umstände - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig - von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Geschäftsbedingungen Und Preise Der Santander Consumer Bank Ag

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 3.1.3.1 bis 3.1.3.5 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatz-ansprüche nach Nr. 15 Nummer 3.1.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern A. 2.6.2 bis A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag recht- zeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ein- gegangen ist. Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger ange gebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpftichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern A. 2.6.1 bis A. 2.6.4 und Einwen- dungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung Be- lastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen Kon- toinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer A. 2.6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begrün- denden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einftuss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpftichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Ansprüche gegen die (1) Eine Haftung der Bank nach Nr. 113.2.3.2 ist in folgenden Fällen ausge- schlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, 13 dass derÜberweisungs- betrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsemp- fängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kundenange- gebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nr. 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank je- doch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für die Tätigkeiten der Bank nach den S. 2 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und 15 Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 3.2.3.1 und 3.2.3.2 und Ein- wendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft aus- geführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate Mona- te nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt be- ginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet unterrich- tet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblichmaß- geblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 Schadensersatzansprüche kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz S. 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisberuhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwen- dung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtungherbeigeführt wurden. Zielland Kurzform Währung Kurzform Belgien BE Euro EUR Bulgarien BG Bulgarischer Lew BGN Dänemark DK Dänische Krone DKK Estland EE Euro EUR Finnland FI Euro EUR Frankreich FR Euro EUR Griechenland GR Euro EUR Irland IE Euro EUR Island IS Isländische Krone ISK Italien IT Euro EUR Japan JP Japanischer Yen JPY Kanada CA Xxxxxxxxxxx Xxxxxx XXX Kroatien HR Kroatischer Kuna HRK Lettland LV Euro EUR Liechtenstein XX Xxxxxxxxx Franken* CHF Litauen LT Euro EUR Luxemburg LU Euro EUR Malta MT Euro EUR Niederlande NL Euro EUR Norwegen NO Norwegische Krone NOK Österreich AT Euro EUR Polen PL Polnischer Zloty PLN Portugal PT Euro EUR Rumänien RO Rumänischer Xxx XXX Russische Föderation RU Russischer Rubel RUB * Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein Gültigkeit ab dem 1. Januar 2017 Für geduldete Überziehungen, die die Baader Bank Aktiengesellschaft (nachfolgend „Bank” genannt) innerhalb der gesamten Geschäftsverbin- dung mit dem Privatkunden gewährt, gelten ab dem 11. Juni 2010 die fol- genden Bedingungen: 1. Geduldete Überziehungen sind Überziehungen eines Kontokorrentkon- tos ohne eingeräumte Kreditlinie oder Überziehungen einer auf einem Kontokorrentkonto eingeräumten Kreditlinie über die vertraglich be- stimmte Höhe hinaus. Geduldete Überziehungen sind keine Immobiliar- Verbraucherdarlehensverträge, sondern Allgemein-Verbraucherdarle- hensverträge. Einschränkung des Verwendungszwecks: Der Kontoinhaber darf die ge- duldete Überziehung nicht für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigen- tums an Grundstücken (auch Wohnungseigentum), an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden (auch Erwerb eines Fertighauses) oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten (auch Erbbaurechte und selbständiges Gebäudeeigentum) verwenden. Hierunter fällt auch die Verwendung der geduldeten Überziehung zur Abwendung einer Zwangs- oder Teilungsversteigerung. Der Kontoinha- ber kann die geduldete Überziehung jedoch zur Renovierung oder zum Substanzerhalt einer Immobilie verwenden. Keine Besicherung durch ein Grundpfandrecht/Reallast: Sollte zuguns- ten der Bank ein Grundpfandrecht oder eine Reallast als Sicherheit be- stellt sein oder noch bestellt werden oder im Zusammenhang mit der Bestellung dieses Grundpfandrechts oder dieser Reallast ein abstraktes Schuldversprechen übernommen worden sein oder noch übernommen werden (Grundpfandrecht, Reallast und abstraktes Schuldversprechen insgesamt „die Sicherheit”), so dient die Sicherheit nicht der Sicherung von Ansprüchen der Bank aus diesem Allgemein-Verbraucherdarle- hensvertrag. Diese Vereinbarung geht der für die Sicherheit geltenden Sicherungszweckabrede vor, wenn und soweit die Sicherungszweckab- rede etwas Abweichendes bestimmt. 2. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, das Kontokorrentkonto nicht zu über- ziehen bzw. den mit der Bank vereinbarten Kreditrahmen einzuhalten. 3. Duldet die Bank eine Überziehung, so ist die Überziehung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen, zurückzuführen, sofern mit der Bank keine andere Vereinbarung getroffen worden ist. 4. Der Kontoinhaber hat keinen Anspruch auf eine geduldete Überziehung. 5. Die Höhe des Sollzinssatzes für geduldete Überziehungen, der ab dem Zeitpunkt der Überziehung anfällt, beträgt 14,00% p.a. (Stand: Dezem- ber 2016). 6. Der Sollzinssatz für geduldete Überziehungen ist veränderlich. Monat der letzten Zinsanpassung: Februar 2016 (Stand: Dezember 2016) Ist der am vorletzten Bankarbeitstag vor dem 30. eines Kalendermonats festgestellte sogenannte Mindestbietungssatz oder Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank (nachste- hend „EZB-Zinssatz“ genannt) gegenüber dem im Monat der letzten Zinsanpassung festgestellten Zinssatz um mehr als 0,20 Prozentpunkte erhöht, so ist die Bank berechtigt, den Sollzinssatz für geduldete Über- ziehungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) maximal um die Verän- derung des EZB-Zinssatzes anzuheben. Entsprechend wird die Bank den Sollzinssatz für geduldete Überziehungen nach billigem Ermessen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx T 00800 00 222 337* F +4989 5150 2442 xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx * Kostenlose Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. mindestens um die Veränderung des EZB-Zinssatzes senken, wenn sich der EZB-Zinssatz um mehr als 0,20 Prozentpunkte ermäßigt hat; bei Zinserhöhungen und Zinssenkungen wird die Bank ihr Ermessen in gleicher Weise ausüben. Faktoren wie Veränderungen des Kreditrisiko- ausfallrisikos des Kontoinhabers, des Ratings der Bank sowie der inner- betrieblichen Kostenkalkulationen bleiben bei der Ausübung des billigen Ermessens außer Betracht. Die Zinsanpassung erfolgt jeweils am 30. des Kalendermonats (soweit dieser ein Bankarbeitstag in München ist), an dem Änderungen festge- stellt wurden. Sollte der 30. des Kalendermonats kein Bankarbeitstag sein, verschiebt sich die Zinsanpassung auf den folgenden Bankarbeits- tag. Die Bank wird den Kontoinhaber in regelmäßigen Zeitabständen über den angepassten Sollzinssatz unterrichten. Die Unterrichtung über die Zinsanpassung darf auch in Form eines Ausdrucks auf dem Konto- auszug oder dem Rechnungsabschluss für das Konto erfolgen, über das die geduldete Überziehung in Anspruch genommen wird. Der Kon- toinhaber kann die Höhe des EZB-Zinssatzes in den Geschäftsräumen der Bank und auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank unter xxx.xxxxxxxxxx.xx einsehen. Weiterhin wird der EZB-Zinssatz in den Monats- und Jahresberichten der Deutschen Bundesbank, in der Ta- gespresse und in anderen öffentlichen Medien bekannt gegeben. Tritt an die Stelle des EZBZinssatzes ein anderer Zinssatz zur Steuerung der Liquidität am Geldmarkt, so ist dieser Zinssatz für die Zinsanpas- sung maßgeblich. Hinweis: Hauptrefinanzierungsgeschäfte sind das wichtigste geldpoliti- sche Instrument der Europäischen Zentralbank, mit dem sie die Zinsen und die Liquidität am Geldmarkt steuert und Signale über ihren geldpoli- tischen Kurs gibt (Leitzinsen). Dieser Zinssatz spiegelt jedoch wegen der vielschichtigen Refinanzierungsmethodik der Bank die Änderungen der Refinanzierungsbedingungen nicht exakt wider. 7. Den jeweils aktuellen Sollzinssatz für geduldete Überziehungen kann der Kontoinhaber dem Rechnungsabschluss entnehmen, der – sofern nichts anderes vereinbart ist – jeweils zum Ende eines Kalendermonats erteilt wird. 8. Eine Änderung der Kosten für geduldete Überziehungen wird dem Kon- toinhaber spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kontoinhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ange- zeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird die Bank den Kontoin- haber besonders hinweisen. Bei Ablehnung durch den Kontoinhaber wird die Änderung bei der Berechnung der Kosten nicht zugrunde ge- legt. Wird dem Kontoinhaber eine Änderung angeboten, kann er das Konto- korrentkonto, auf dem die geduldete Überziehung besteht, vor dem vor- geschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung auch frist- los und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank in ihrem Angebot den Kontoinhaber besonders hinweisen. Kündigt der Kontoinhaber, wird die Änderung nicht zugrunde gelegt. 9. Die jeweils aktuellen Kosten für geduldete Überziehungen kann der Kontoinhaber dem Rechnungsabschluss entnehmen, der – sofern nichts anderes vereinbart ist – jeweils zum Ende eines Kalendermonats erteilt wird. 100.300 – 01/2018 – 0003 6C75AB5D

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 2.6.2. bis 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: - Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen ist. - Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers aus- geführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berech- net die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. 2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 2.6.1 bis 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber unterrichtet hiervon unter- richtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten ver- einbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 2.6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um 3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebote- nen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig - von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutsch- land, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen. Andorra, Guernsey, Insel Man, Jersey, Monaco, Saint-Pierre und Miquelon, San Xxxxxx, Schweiz, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

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Samples: Geschäftsbedingungen Und Preise Der Santander Consumer Bank Ag

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Eine Haftung der Bank nach § 3 2. c) (2) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ord- nungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden ausgegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe § 1 b)) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlan- gen. Für die Tätigkeiten der Bank nach Satz 2 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. • Ansprüche des Kunden nach den § 3 2. c) (1) und § 3 2. c) (2) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autoris- ierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweis- ung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 Schadensersatzansprüche kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um . Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. • Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen weiteren Anspruch begrün- denden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt worden. Fidor Bank AG Xxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxx T: +49 (0)00 00 00 00-000 F: +49 (0)00 00 00 00-000 M: xxxx@xxxxx.xx Fidor Bank AG BLZ: 700 222 00 FDD0DEMMXXX Commerzbank AG BIC: XXXXXXXX000 IBAN: XX00 0000 0000 00000000 00 Vorstand: Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxx-Xxxx Xxxxx Amtsgericht München, HRB-NR.: 149 656

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 3.1.3.1 bis 3.1.3.5 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 3.1.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Überweisungsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.6.2 bis 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zah- lungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienst- leister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zah- lungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zah- lungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbe- trags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 2.6.1 bis 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung Belas- tung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten ver- einbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadens- ersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 2.6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11, 13 keinen Einfluss hat und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung her- beigeführt wurden. Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Weitere Staaten: Island, Liechtenstein,Norwegen. Sonstige Staaten und Gebiete Andorra, Guernsey, Insel Man, Jersey, Monaco, Saint-Pierre und Miquelon, San Xxxxxx, Schweiz, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Eine Haftung der Bank nach Nummern § 2 e) (2) bis § 2 e) (4) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrages geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im Preis- /Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. Ansprüche des Kunden nach § 2 e) (1) bis § 2 e) (4) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 § 2 e) (3) kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um . Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. a. Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. b. Sonstige Staaten und Gebiete Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Schweiz, Saint-Pierre und Miquelon, San Xxxxxx.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Ansprüche gegen die (1) Eine Haftung der Bank nach Nr. 11II 6.2. bis II 6.4 ist in fol- genden Fällen ausgeschlossen: – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, 13 dass der Zah- lungsbetrag rechtzeitig und 15 ungekürzt beim Zahlungsdienst- leister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder – die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zah- lungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zah- lungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis Postbank“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nr. II 6.1 bis II 6.4 und Ein- wendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung Belas- tung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten ver- einbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadens- ersatzansprüche aus einer verschuldensabhängigen Haftung der Bank nach Nr. 15 II 6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung her- beigeführt wurden. Anhang: Liste der zu SEPA gehörigen Staaten und Gebiete – Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): • Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulga- rien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern • Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen – Sonstige Staaten und Gebiete: Andorra, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Saint-Pierre und Miquelon, San Xxxxxx, die Schweiz, Vatikanstadt und Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

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Samples: Privat Girokonto

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Ansprüche gegen die (1) Eine Haftung der Bank nach Nr. 113.2.3.2 ist in folgenden Fällen ausge- schlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, 13 dass der Überweisungs- betrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsemp- fängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden an- gegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nr. 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für die Tätigkeiten der Bank nach den S. 2 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und 15 Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 3.2.3.1 und 3.2.3.2 und Ein- wendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft aus- geführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate Mona- te nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt be- ginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet unterrich- tet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblichmaß- geblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 Schadensersatzansprüche kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz S. 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwen- dung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Zielland Kurzform Währung Kurzform Belgien BE Euro EUR Bulgarien BG Bulgarischer Lew BGN Dänemark DK Dänische Krone DKK Estland EE Euro EUR Finnland FI Euro EUR Frankreich FR Euro EUR Griechenland GR Euro EUR Irland IE Euro EUR Island IS Isländische Krone ISK Italien IT Euro EUR Japan JP Japanischer Yen JPY Kanada CA Xxxxxxxxxxx Xxxxxx XXX Kroatien HR Kroatischer Kuna HRK Lettland LV Euro EUR Liechtenstein XX Xxxxxxxxx Franken* CHF Litauen LT Euro EUR Luxemburg LU Euro EUR Malta MT Euro EUR Niederlande NL Euro EUR Norwegen NO Norwegische Krone NOK Österreich AT Euro EUR Polen PL Polnischer Zloty PLN Portugal PT Euro EUR Rumänien RO Rumänischer Xxx XXX Russische Föderation RU Russischer Rubel RUB * Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein Gültigkeit ab dem 1. Januar 2017 Für geduldete Überziehungen, die die Baader Bank Aktiengesellschaft (nachfolgend „Bank” genannt) innerhalb der gesamten Geschäftsverbin- dung mit dem Privatkunden gewährt, gelten ab dem 11. Juni 2010 die fol- genden Bedingungen: 1. Geduldete Überziehungen sind Überziehungen eines Kontokorrentkon- tos ohne eingeräumte Kreditlinie oder Überziehungen einer auf einem Kontokorrentkonto eingeräumten Kreditlinie über die vertraglich be- stimmte Höhe hinaus. Geduldete Überziehungen sind keine Immobiliar- Verbraucherdarlehensverträge, sondern Allgemein-Verbraucherdarle- hensverträge. Einschränkung des Verwendungszwecks: Der Kontoinhaber darf die ge- duldete Überziehung nicht für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigen- tums an Grundstücken (auch Wohnungseigentum), an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden (auch Erwerb eines Fertighauses) oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten (auch Erbbaurechte und selbständiges Gebäudeeigentum) verwenden. Hierunter fällt auch die Verwendung der geduldeten Überziehung zur Abwendung einer Zwangs- oder Teilungsversteigerung. Der Kontoinha- ber kann die geduldete Überziehung jedoch zur Renovierung oder zum Substanzerhalt einer Immobilie verwenden. Keine Besicherung durch ein Grundpfandrecht/Reallast: Sollte zuguns- ten der Bank ein Grundpfandrecht oder eine Reallast als Sicherheit be- stellt sein oder noch bestellt werden oder im Zusammenhang mit der Bestellung dieses Grundpfandrechts oder dieser Reallast ein abstraktes Schuldversprechen übernommen worden sein oder noch übernommen werden (Grundpfandrecht, Reallast und abstraktes Schuldversprechen insgesamt „die Sicherheit”), so dient die Sicherheit nicht der Sicherung von Ansprüchen der Bank aus diesem Allgemein-Verbraucherdarle- hensvertrag. Diese Vereinbarung geht der für die Sicherheit geltenden Sicherungszweckabrede vor, wenn und soweit die Sicherungszweckab- rede etwas Abweichendes bestimmt. 2. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, das Kontokorrentkonto nicht zu über- ziehen bzw. den mit der Bank vereinbarten Kreditrahmen einzuhalten. 3. Duldet die Bank eine Überziehung, so ist die Überziehung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen, zurückzuführen, sofern mit der Bank keine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen Für Privatkunden

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: ■ Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ord- nungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. ■ Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungs- betrags geltend machen kann. Für diese Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 3.1.3.1 bis 3.1.3.5 und Einwendun- gen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Über- weisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 3.1.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begrün- denden Umstände ■ auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorg- falt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.6.2. ist ausgeschlossen, ■ Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. ■ Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger an- gegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlan- gen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrages geltend machen kann. Für diese Tätigkeit nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 2.6.1 und 2.6.2 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzan- sprüche aus einer verschuldensabhängigen Haftung der Bank nach Nr. 15 Nummer 2.6.2 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begrün- denden Umstände ■ auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorg- falt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Anhang: Liste der zur SEPA gehörigen Staaten und Gebiete Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (ein- schließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Nieder- lande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen. Sonstige Staaten und Gebiete: Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Xxxxxx, Schweiz, Saint-Pierre und Miquelon. Für den Einzug von Forderungen des Kunden als Zahlungsempfänger mittels Last- schrift gelten folgende Bedingungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern A. 2.6.2 bis A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: » Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist » Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger an- gegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlan- gen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Konditionenver- zeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern B. 2.6.1 und B. 2.6.2 und Einwen- dungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate 30 Tage nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche aus einer verschuldensabhängigen Haftung der Bank nach Nr. 15 Nummer B. 2.6.2 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden Verschul- den an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründen- den Umstände: » auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig » von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer 3.2.3.2 ist in folgenden Fällen ausge- schlossen: – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers einge- gangen ist. – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebe- nen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Für die Tätigkeiten der Bank nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ aus- gewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 3.2.3.1 und 3.2.3.2 und Einwen- dungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossenausge- schlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Über- weisung hiervon in Textform unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf Überweisung entspre- chend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 Schadensersatzansprüche kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienst- leister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch be- gründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebo- tenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. 11 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Xxxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxx, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). Belgien BE Euro EUR Bulgarien BG Bulgarischer Lew BGN Dänemark DK Dänische Krone DKK Estland EE Euro EUR Finnland FI Euro EUR Frankreich FR Euro EUR Griechenland GR Euro EUR Großbritannien GB Britisches Pfund GBP Irland IE Euro EUR Island IS Isländische Krone ISK Italien IT Euro EUR Japan JP Japanischer Yen JPY Kanada CA Kanadischer Dollar CAD Kroatien HR Kroatische Kuna HRK Lettland LV Euro EUR Liechtenstein XX Xxxxxxxxx Franken* CHF Litauen LT Euro EUR Luxemburg LU Euro EUR Malta MT Euro EUR Niederlande NL Euro EUR Norwegen NO Norwegische Krone NOK Österreich AT Euro EUR Polen PL Polnischer Zloty PLN Portugal PT Euro EUR Rumänien RO Rumänischer Xxx XXX Russische Föderation RU Russischer Rubel RUB Schweden SE Schwedische Krone SEK Schweiz CH Schweizer Franken CHF Slowakei SK Euro EUR Slowenien SI Euro EUR Spanien ES Euro EUR Tschechien CZ Tschechische Krone CZK Türkei TR Türkische Lira TRY Ungarn HU Ungarischer Forint HUF USA US US-Dollar USD Zypern CY Euro EUR * Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein. Fassung: September 2021 Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basis- Lastschrift über sein Konto bei der Bank gelten folgende Bedingungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Ansprüche gegen die Bank (1) Eine Haftung von comdirect nach Nr. 112.3.2 bis 2.3.3 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • comdirect weist gegenüber dem Kunden nach, 13 dass der Überweisungs­ betrag rechtzeitig und 15 ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zah­ lungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung (siehe Nr. 1.2 Absatz 1) des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von comdirect jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkei­ ten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wie­ dererlangung des Überweisungsbetrages nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Über­ weisungsbetrages geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet comdirect das im „Preis­ und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nr. 2.3.1 bis 2.3.3 und Einwendungen des Kunden gegen comdirect aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführ­ ter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber die Bank Kunde comdirect nicht spätestens 13 Monate Mo­ nate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank comdirect den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungs­ buchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen Kontoinforma­ tionen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 2.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert ver­ hindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die Bank nach Nr. 11einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, 13 auf das comdirect keinen Einfluss hat und 15 dessen Folgen trotz Anwen­ dung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden • von comdirect aufgrund einer gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar warenVerpflichtung herbeigeführt wurden. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantien.

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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer A. 2.6.2 bis A.2.6.4 ist in fol- genden Fällen ausgeschlossen: – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungs- betrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. – Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungs- empfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zah- lungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Mög- lichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kun- den auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzu- teilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zah- lungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern B. 2.6.1 und B. 2.6.2 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens spä- testens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht auto- risierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen Kontoin- formationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatz- ansprüche aus einer verschuldensabhängigen Haftung der Bank nach Nr. 15 Nummer B. 2.6.2 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beru- hen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden wer- den können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeige- führt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Ansprüche gegen die (1) Eine Haftung der Bank nach Nr. 113.2.3.2 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, 13 dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nr. 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für die Tätigkeiten der Bank nach Satz 2 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und 15 Leistungsverzeichnis“ ausgewie- sene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummer 3.2.3.1 und 3.2.3.2 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 Schadensersatzansprüche kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Verzeichnis der Kurzformen für Zielland und Währung Belgien BE Euro EUR Bulgarien BG Bulgarischer Lew BGN Dänemark DK Dänische Krone DKK Estland EE Euro EUR Finnland FI Euro EUR Frankreich FR Euro EUR Griechenland GR Euro EUR Irland IE Euro EUR Island Is Isländische Krone ISK Italien IT Euro EUR Japan JP Japanischer Yen JPY Kanada CA Kanadischer Dollar CAD Kroatien HR Kroatische Kuna HRK Lettland LV Euro EUR Liechtenstein XX Xxxxxxxxx Franken* CHF Litauen LT Euro EUR Luxemburg LU Euro EUR Malta MT Euro EUR Art.-Nr.: 025.16 Xxxxxxxxxxx XX Euro EUR Norwegen NO Norwegische Krone NOK Österreich AT Euro EUR Polen PL Polnischer Zloty PLN Portugal PT Euro EUR Rumänien RO Rumänischer Xxx XXX Russische Föderation RU Russischer Rubel RUB Schweden SE Schwedische Krone SEK Schweiz CH Schweizer Franken CHF Slowakei SK Euro EUR Slowenien SI Euro EUR Spanien ES Euro EUR Tschechische Republik CZ Tschechische Krone CZK Türkei TR Türkische Lira TRY Ungarn HU Ungarischer Forint HUF USA US US-Dollar USD Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland GB Britische Pfund Sterling GBP Zypern CY Euro EUR * Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein. Art.-Nr.: 025.16 Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf sowie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend: „Wertpapiere“).

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Samples: Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 2.6.2. bis 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausge- schlossen: – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. – Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank ver- pflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzutei- len, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berech- net die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 2.6.1 bis 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens spä- testens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehler- haft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung Belas- tungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung Unterrich- tung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 2.6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung Ein- haltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Ansprüche gegen die (1) Eine Haftung der Bank nach Nr. 112.6.2 bis 2.6.3 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, 13 dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und 15 ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs­ empfängers eingegangen ist. • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfän­ ger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfän­ gers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrages nach Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle ver­ fügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrages geltend machen kann. (2) Ansprüche des Kunden nach Nr. 2.6.1 bis 2.6.3 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossenausge­ schlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft aus­ geführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens spätes­ tens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblichmaß­ geblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 2.6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden Verschul­ den an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwen­ dung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. 1 Artikel 6 der „Verordnung (EU) Nummer 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.03.2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nummer 924/2009” und § 7c Zahlungs- diensteaufsichtsgesetz. 2 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31.12. 3 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer).

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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Ansprüche gegen die (1) Eine Haftung der Bank nach Nr. 11II 3.2 bis II 3.4 ist ausge- schlossen, 13 – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Über- weisungsbetrag rechtzeitig und 15 ungekürzt beim Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nr. I 2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zah- lungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Bank ver- pflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfüg- baren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nr. II 3.1 bis II 3.4 und Einwendungen des Kunden sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft aus- geführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belas- tungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen Konto- informationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ande- renfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblichmaß- geblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 II 3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert ver- hindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Girokonto Übertragungsantrag

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Eine Haftung der Ikano Bank nach den Nummern 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen. Die Ikano Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In die- sem Fall kann der Kunde von der Ikano Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Ikano Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen An- trag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeit der Ikano Bank nach den Sätzen 2 und 3berechnet die Ikano Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Ikano Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossenaus- geschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Ikano Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt be- ginnt nur, wenn die Ikano Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet un- terrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 2.3.3 kann der Kontoinhaber Kun- de auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um . Sätze 1 bis 3 dieses Absatzes gelten auch, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch be- gründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Ikano Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Ikano Bank abgegebe- ner Garantien.aufgrund einer gesetzlichen Ver- pflichtung herbeigeführt wurden. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechen- land, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Nieder- lande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Mayotte, Monaco, Schweiz sowie Saint-Pierre und Miquelon und Juersey, Guernsey und Insel Man. Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 000, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, BIC XXXXXX0XXXX, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxxxx Xxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör):Xxxxx Xxxxxx

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Samples: Kreditvertrag

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der ING nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die ING weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungs- betrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsemp- fängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der ING jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wieder- erlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die ING verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfüg- baren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsäch- lichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die ING das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 3.1.3.1 bis 3.1.3.5 und Ein- wendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 ING aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überwei- sungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank ING nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank ING den Kontoinhaber Kunden über die aus Belas- tungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen Kontoinforma- tionen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 3.1.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die Bank nach Nr. 11einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, 13 auf das die ING keinen Einfluss hat, und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner GarantienING aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Girokonto Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 2.3.2 bis 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: ■ Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. ■ Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzu- erlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für diese Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ aus- gewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Über- weisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 2.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begrün- denden Umstände ■ auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorg- falt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Eine Haftung der Bank nach Nummern § 2 e) (2) bis § 2 e) (4) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrages geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im Preis- /Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. Ansprüche des Kunden nach § 2 e) (1) bis § 2 e) (4) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 § 2 e) (3) kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um . Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • aufeinem ungewöhnlichenund unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. a. Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) • Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. • Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen. b. Sonstige Staaten und Gebiete Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Schweiz, Saint-Pierre und Miquelon, San Xxxxxx.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 2.3.2 bis 2.3.4 ist ausge- schlossen, • wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Überwei- sungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder • soweit die Überweisung in Übereinstimmung mit der vom Kunden an- gegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nr. 1.2) ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkei- ten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wie- dererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Infor- mationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Emp- fänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überwei- sungsbetrags geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung be- rechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewie- sene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwen- dungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausge- führter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate Mona- te nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Laufder Frist beginnt be- ginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet unterrich- tet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblichmaß- geblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 2.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz S. 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert Fristverhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwen- dung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer 3.2.3.2 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungs- gemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen feh- lerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Satz 2 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 3.2.3.1 und 3.2.3.2 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung Unterrich- tung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 Schadensersatzansprüche kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungs- auslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Stand: 13.01.2018 Anlage 1: Verzeichnis der Kurzformen für Zielland und Währung Zielland Kurzform Währung Kurzform Belgien BE Euro EUR Bulgarien BG Bulgarischer Lew BGN Dänemark DK Dänische Krone DKK Estland EE Euro EUR Finnland FI Euro EUR Frankreich FR Euro EUR Griechenland GR Euro EUR Irland IE Euro EUR Island IS Isländische Krone ISK Italien IT Euro EUR Japan JP Japanischer Yen JPY Kanada CA Kanadischer Dollar CAD Kroatien HR Kroatische Kuna HRK Lettland LV Euro EUR Liechtenstein XX Xxxxxxxxx Franken* CHF Litauen LT Euro EUR Luxemburg LU Euro EUR Malta MT Euro EUR Niederlande NL Euro EUR Norwegen NO Norwegische Krone NOK Österreich AT Euro EUR Polen PL Polnischer Zloty PLN Portugal PT Euro EUR Rumänien RO Rumänischer Xxx XXX Russische Föderation RU Russischer Rubel RUB Schweden SE Schwedische Krone SEK Schweiz CH Schweizer Franken CHF Slowakei SK Euro EUR Slowenien SI Euro EUR Spanien ES Euro EUR Tschechische Republik CZ Tschechische Krone CZK Türkei TR Türkische Lira TRY Ungarn HU Ungarischer Forint HUF USA US US-Dollar USD Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland GB Britisches Pfund Sterling GBP Zypern CY Euro EUR *Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein. 13 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Gua- deloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern).

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Ansprüche gegen die Bank Loviit nach Nr. 11, 13 und 15 Ziffern 13.1 bis 13.5 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände x auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das Loviit keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der Kontoinhaber die Bank gebotenen Sorgfalt von ihr nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber unterrichtet hathätten vermieden werden können, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber über die aus der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den x von Loviit aufgrund einer gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 kann der Kontoinhaber auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert warVerpflichtung herbeigeführt wurden. 16.2 14.1 Ihre Haftung bis zur Sperranzeige (1) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Verfügungen über Ihr Zahlungsmittel, haften Sie für die hierdurch entstandenen Schäden wenn Sie Ihre Pflicht zur sicheren Aufbewahrung Ihres Usernamens und Ihres Passwortes fahrlässig verletzt haben. (2) Handelt es sich bei Ihnen nicht um Ansprüche einen Verbraucher oder erfolgt der Einsatz des Kontoinhabers gegen Zahlungsmittels in einem Land ausserhalb Liechtensteins und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (Drittstaat) oder in der Währung eines Staates ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaatenwährungszahlung) tragen Sie den aufgrund nicht autorisierter Verfügungen entstehenden Schaden, wenn Sie die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 oder Ihnen nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen RegelungenAllgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Pflichten fahrlässig verletzt haben. Hat Loviit durch eine Verletzung ihrer Pflichten zur Entstehung des Schadens beigetragen, d. h. haftet Loviit für den entstandenen Schaden im Umfang des von ihr zu vertretenden Mitverschuldens. (3) Sie sind nicht um Ansprüche wegen zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen 1 und 2 verpflichtet, wenn Sie die Sperranzeige entsprechend Punkt 9.2 dieser AGB nicht abgeben konnten, weil Loviit nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist. (4) Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht auto- risiertenautorisierten Verfügung und haben Sie Ihre Sorgfaltspflichten nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, tragen Sie den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit Ihrerseits kann insbesondere dann vorliegen, wenn x Sie den Verlust, Diebstahl von Username oder Passwort oder die missbräuchliche Verfügung über Ihr Zahlungsmittel der Loviit schuldhaft nicht erfolgten unverzüglich mitgeteilt haben, x Username oder fehlerhaften Ausführung Passwort einer paydirekt-Zahlunganderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen x Sie Username oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar warenPasswort elektronisch gespeichert haben. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantien(1) Ihre Haftung ist auf den jeweils geltenden Verfügungsrahmen beschränkt.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern A.2.6.2. bis A.2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers eingegangen ist. – Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern A.2.6.1 bis 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer A.2.6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der ING nach Nummer 2.6.2. und 2.6.3 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die ING weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers eingegangen ist. • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsemp- fänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsemp- fängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der ING jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die ING verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfüg- baren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätig- keiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die ING das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummer 2.6.1 bis 2.6.3 und Einwendun- gen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 ING aufgrund nicht oder fehlerhaft ausge- führter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossenaus- geschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank ING nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft aus- geführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank ING den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens spätes- tens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblichmaß- geblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 2.6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die Bank nach Nr. 11einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, 13 auf das die ING keinen Einfluss hat, und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner GarantienING aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Girokonto Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers einge- gangen ist. – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebe- nen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 3.1.3.1 bis 3.1.3.5 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Über- weisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung Belas- tung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hier- von unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen Kontoin- formationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 3.1.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsaus- lösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch be- gründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebo- tenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der ING nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgen- den Fällen ausgeschlossen: • Die ING weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungs- betrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsemp- fängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der ING jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wieder- erlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die ING verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfüg- baren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsäch- lichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die ING das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 3.1.3.1 bis 3.1.3.5 und Ein- wendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 ING aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überwei- sungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank ING nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank ING den Kontoinhaber Kunden über die aus Belas- tungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen Kontoinforma- tionen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 3.1.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die Bank nach Nr. 11einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, 13 auf das die ING keinen Einfluss hat, und 15 dessen Folgen trotz Anwen- dung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner GarantienING aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer 3.2.3.2 ist in folgenden Fällen ausge- schlossen: – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers einge- gangen ist. – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebe- nen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Für die Tätigkeiten der Bank nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ aus- gewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 3.2.3.1 und 3.2.3.2 und Einwen- dungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossenausge- schlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Über- weisung hiervon in Textform unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf Überweisung entspre- chend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 Schadensersatzansprüche kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienst- leister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch be- gründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebo- tenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. 11 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Esxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxx, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). Belgien BE Euro EUR Bulgarien BG Bulgarischer Lew BGN Dänemark DK Dänische Krone DKK Estland EE Euro EUR Finnland FI Euro EUR Frankreich FR Euro EUR Griechenland GR Euro EUR Großbritannien GB Britisches Pfund GBP Irland IE Euro EUR Island IS Isländische Krone ISK Italien IT Euro EUR Japan JP Japanischer Yen JPY Kanada CA Kanadischer Dollar CAD Kroatien HR Kroatische Kuna HRK Lettland LV Euro EUR Liechtenstein XX Xxxxxxxxx Franken* CHF Litauen LT Euro EUR Luxemburg LU Euro EUR Malta MT Euro EUR Niederlande NL Euro EUR Norwegen NO Norwegische Krone NOK Österreich AT Euro EUR Polen PL Polnischer Zloty PLN Portugal PT Euro EUR Rumänien RO Rumänischer Xxx XXX Russische Föderation RU Russischer Rubel RUB Schweden SE Schwedische Krone SEK Schweiz CH Schweizer Franken CHF Slowakei SK Euro EUR Slowenien SI Euro EUR Spanien ES Euro EUR Tschechien CZ Tschechische Krone CZK Türkei TR Türkische Lira TRY Ungarn HU Ungarischer Forint HUF USA US US-Dollar USD Zypern CY Euro EUR * Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein. Fassung: September 2021 Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basis- Lastschrift über sein Konto bei der Bank gelten folgende Bedingungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer 3.2.3.2 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für die Tätigkeiten der Bank nach Satz 2 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 3.3.1 und 3.3.2 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon schriftlich unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 Schadensersatzansprüche kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantien.aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Land Kurzform Währung Kurzform Rumänien RO Rumänischer Leu ROL Russische Föderation RU Russischer Rubel RUR Schweden SE Schwedische Kronen SEK Schweiz CH Schweizer Franken CHF Slowakische Republik SK Slowakische Krone SKK Slowenien SI EUR EUR Spanien ES Euro EUR Tschechische Republik CZ Tschechische Krone CZK Türkei TR Türkische Lira TRL Ungarn HU Ungarischer Forint HUF USA US US-Dollar USD Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland GB Britisches Pfund Sterling GBP Zypern CY Euro EUR Land Kurzform Währung Kurzform Belgien BE Euro EUR Bulgarien BG Bulgarischer Lew BGL Dänemark DK Dänische Kronen DKK Estland EE Euro EUR Finnland FI Euro EUR Frankreich FR Euro EUR Griechenland GR Euro EUR Irland IE Euro EUR Island IS Isländische Kronen ISK Italien IT Euro EUR Japan JP Japanischer Yen JPY Kanada CA Kanadischer Dollar CAD Kroatien HR Kroatische Kuna HRK Lettland LV Lettischer Lats LVL Litauen LT Litauischer Litas LTL Liechtenstein XX Xxxxxxxxx Franken* CHF Luxemburg LU Euro EUR Malta MT Euro EUR Niederlande NL Euro EUR Norwegen NO Norwegische Kronen NOK Österreich AT Euro EUR Polen PL Polnischer Zloty PLN Portugal PT Euro EUR * Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer 3.2.3.2 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ein- gegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angege- benen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nr. 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlan- gen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zah- lungsbetrag wiederzuerlangen. Für die Tätigkeiten der Bank nach Satz 2 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsver- zeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 3.2.3.1 und 3.2.3.2 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft aus- geführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft aus- geführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf Überweisung ent- sprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb inner- halb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 Schadenser- satzansprüche kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machenma- chen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über ei- nen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen An- spruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der ge- botenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wur- den.

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Samples: Eröffnungsunterlagen Für Einen Investmentclub

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen aus- geschlossen: – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungs- gemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehler- haften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wie- dererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank ver- pflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungs- verzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 3.1.3.1 bis 3.1.3.5 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 3.1.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden Ver- schulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.6.2 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zah- lungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienst- leister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zah- lungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zah- lungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen,damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbe- trags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 2.6.1 und 2.6.2 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belas- tungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen Kontoinfor- mationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche aus einer verschuldensabhängigen Haftung der Bank nach Nr. 15 Nummer 2.6.2 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände. • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung her- beigeführt wurden. Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Weitere Staaten: Island, Liechtenstein,Norwegen. Sonstige Staaten und Gebiete Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Xxxxxx, Schweiz, Saint-Pierre und Miquelon, Vereinigtes Königreich von Großbri- tannien und Nordirland.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer A. 2.6.2 bis A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers eingegangen ist. – Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungs- verzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern B. 2.6.1 und B. 2.6.2 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche aus einer verschuldensabhängigen Haftung der Bank nach Nr. 15 Nummer B. 2.6.2 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Sonderbedingungen Für Den Lastschriftverkehr

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Eine Haftung der Bank nach § 2 f) (2) ist in folgenden Fällenausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis-/ Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. • Ansprüche des Kunden nach § 2 f) (1) und § 2 f) (2) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Tagder Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche aus einer verschuldensabhängigen Haftung der Bank nach Nr. 15 § 2 f) (2) kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um . • Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. a. Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) • Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. • Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen. b. Sonstige Staaten und Gebiete Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Schweiz, Saint-Pierre und Miquelon, San Xxxxxx.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Sparkasse nach den Nummern 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: – Die Sparkasse weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überwei- sungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden an- gegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Sparkasse jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglich- keiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Sparkasse verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle ver- fügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tat- sächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Sparkasse nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Sparkasse das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Ent- gelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Ein- wendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 Sparkasse aufgrund nicht oder fehler- haft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Über- weisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank Sparkasse nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autori- sierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank Sparkasse den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen Kontoin- formationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn Fristbe- ginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 2.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die Bank nach Nr. 11einen Anspruch begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, 13 auf das die Sparkasse keinen Einfluss hat, und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner GarantienSparkasse aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeige- führt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Besondere Bedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern A.2.6.2 bis A.2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zah- lungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. – Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kunden- kennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiederer- langung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unter- punkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informa- tionen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach Sätzen 2 und 3 dieses Unter- punkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungs- verzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern A.2.6.1 bis A.2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 auf- grund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder auf- grund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung darüber hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer A.2.6.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereig- nis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Eine Haftung der Bank nach § 2 c) (2) und § 2 c) (4)) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (§ 1 (2)) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. Ansprüche des Kunden nach den Nummern § 2 c) (1) bis § 2 c (4)) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 § 2 c) (3)) kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. 16.2 Handelt es sich nicht um . Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • aufeinem ungewöhnlichenund unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantien.aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. § 3 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)8 sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)9 1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 Ansprüche gegen die (1) Eine Haftung der Bank nach Nr. 113.2.3.2 ist in folgenden Fällen ausge- schlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, 13 dass der Überweisungs- betrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsemp- fängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden an- gegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nr. 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für die Tätigkeiten der Bank nach den S. 2 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und 15 Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 3.2.3.1 und 3.2.3.2 und Ein- wendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft aus- geführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate Mona- te nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt be- ginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet unterrich- tet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblichmaß- geblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 Schadensersatzansprüche kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz S. 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwen- dung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantien.aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Zielland Kurzform Währung Kurzform Belgien BE Euro EUR Bulgarien BG Bulgarischer Lew BGN Dänemark DK Dänische Krone DKK Estland EE Euro EUR Finnland FI Euro EUR Frankreich FR Euro EUR Griechenland GR Euro EUR Irland IE Euro EUR Island IS Isländische Krone ISK Italien IT Euro EUR Japan JP Japanischer Yen JPY Kanada CA Xxxxxxxxxxx Xxxxxx XXX Kroatien HR Kroatischer Kuna HRK Lettland LV Euro EUR Liechtenstein XX Xxxxxxxxx Franken* CHF Litauen LT Euro EUR Luxemburg LU Euro EUR Malta MT Euro EUR Niederlande NL Euro EUR Norwegen NO Norwegische Krone NOK Österreich AT Euro EUR Polen PL Polnischer Zloty PLN Portugal PT Euro EUR Rumänien RO Rumänischer Xxx XXX Russische Föderation RU Russischer Rubel RUB * Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein Gültigkeit ab dem 1. Januar 2017 Für geduldete Überziehungen, die die Baader Bank Aktiengesellschaft (nachfolgend „Bank” genannt) innerhalb der gesamten Geschäftsverbin- dung mit dem Privatkunden gewährt, gelten ab dem 11. Juni 2010 die fol- genden Bedingungen:

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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen Für Privatkunden

Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer 3.2.3.2 ist in folgenden Fällen ausgeschlos- sen: ■ Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ord- nungsgemäß bei Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. ■ Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Satz 2 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 3.2.3.1 und 3.2.3.2 und Einwendun- gen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Über- weisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen 9Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums derzeit: siehe Fußnote 6). vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; , anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 Schadensersatzansprüche kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert ver- hindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begrün- denden Umstände ■ auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorg- falt nicht hätten vermieden werden können, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantien.aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Anlage 1: Verzeichnis der Kurzformen für Zielland und Währung Zielland Kurzform Währung Kurzform Belgien BE Euro EUR Bulgarien BG Bulgarischer Lew BGN Dänemark DK Dänische Krone DKK Estland EE Euro EUR Finnland FI Euro EUR Frankreich FR Euro EUR Griechenland GR Euro EUR Irland IE Euro EUR Island IS Isländische Krone ISK Italien IT Euro EUR Japan JP Japanischer Yen JYP Kanada CA Kanadischer Dollar CAD Kroatien HR Kroatischer Kuna HRK Lettland LV Euro EUR Liechtenstein XX Xxxxxxxxx Franken* CHF Litauen LT Euro EUR Luxemburg LU Euro EUR Malta MT Euro EUR Niederlande NL Euro EUR Norwegen NO Norwegische Krone NOK Österreich AT Euro EUR Polen PL Polnische Zloty PLN Portugal PT Euro EUR Rumänien RO Rumänischer Xxx XXX Russische Föderation RU Russischer Rubel RUB Schweden SE Schwedische Krone SEK Schweiz CH Schweizer Franken CHF Slowakei SK Euro EUR Slowenien SI Euro EUR Spanien ES Euro EUR Tschechische Republik CZ Tschechische Krone CZK Türkei TR Türkische Lira TRY Ungarn HU Ungarischer Forint HUF USA US US-Dollar USD Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland GB Britisches Pfund Sterling GBP Zypern CY Euro EUR 08.22, f001 *Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. 16.1 (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausge- schlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungs- gemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausge- führt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 3.1.3.1 bis 3.1.3.5 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber Kunden über die aus Belastungsbuchung der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung Überweisung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung Unterrich- tung maßgeblich. Haftungsansprüche Schadensersatzansprüche nach Nr. 15 Nummer 3.1.3.3 kann der Kontoinhaber Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. 16.2 Handelt es sich nicht um (3) Ansprüche des Kontoinhabers gegen Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank nach Nr. 11keinen Einfluss hat, 13 und 15 dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantienaufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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