Common use of Haftungs- und Einwendungsausschluss Clause in Contracts

Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist ausgeschlossen, wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die Überweisung in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die Bank das im „Preis- und Bonusverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Ikano Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 den Nummern 2.6.2 bis 2.6.4 ist ausgeschlossen, - wenn die Ikano Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig Zahlungsbetrag recht- zeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder - soweit die Überweisung Zahlung in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften fehlerhaft Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Ikano Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten Mög- lichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung Wiederbe- schaffung berechnet die Ikano Bank das im Preis- und Bonusverzeichnis“ Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 2.6.1 bis 2.3.4 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Ikano Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Ikano Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung ausgeführ- ten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Ikano Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls andernfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 2.6.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser der Frist verhindert war. (3)Ansprüche Die Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände Um- stände - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Ikano Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder - von der Ikano Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Ikano Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 den Nummern 2.6.2 bis 2.6.4 ist ausgeschlossen, - wenn die Ikano Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig Zahlungsbetrag recht- zeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder - soweit die Überweisung Zahlung in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften fehlerhaft Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Ikano Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten Mög- lichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nicht möglich, so ist die Ikano Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung Tätigkeiten berechnet die Ikano Bank das im Preis- und Bonusverzeichnis“ Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 2.6.1 bis 2.3.4 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Ikano Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Ikano Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung ausgeführ- ten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Ikano Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls andernfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 2.6.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser der Frist verhindert war. (3)Ansprüche Die Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände Um- stände - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Ikano Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder - von der Ikano Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 den § 3 1. c) (1) bis § 3 1. c) (5) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die Bank : - Die Bankweist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die . - Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der dem vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde(siehe § 1 c)) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Bonusverzeichnis“ Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche - Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 § 3 1. c) (1) bis 2.3.4 § 3 1. c) (5) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 § 3 1. c) (3) kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. - Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können können, oder - von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Ikano Bank nach Nummer den Nummern 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die . Die Ikano Bank weist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, ist oder soweit die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurdeausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Ikano Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Ikano Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeit der Ikano Bank nach den Sätzen 2 und 3 berechnet die Ikano Bank das im „Preis- und BonusverzeichnisLeistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Ikano Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Ikano Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft fehler-haft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Ikano Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung Belas-tungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Sätze 1 bis 3 dieses Absatzes gelten auch, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände Umstän-de auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Ikano Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder von der Ikano Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Mayotte, Monaco, Schweiz sowie Saint-Pierre und Miquelon und Juersey, Guernsey und Insel Man. Stand: 01.11.2017 Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxx Xxxxxx

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 § 3 2. c) (2) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die : Die Bank weist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die . Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen ausgegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde(siehe § 1 b)) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeiten der Bank nach Satz 2 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Bonusverzeichnis“ Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 § 3 2. c) (1) und § 3 2. c) (2) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen weiteren Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.worden. § 4 Geldsenden

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 § 2 f) (2) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die : • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die Überweisung . • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurdeausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und BonusverzeichnisPreis-/ Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 § 2 f) (1) und § 2 f) (2) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche aus einer verschuldensabhängigen Haftung der Bank nach Nummer 2.3.3 § 2 f) (2) kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 § 3 2. c) (2) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die : - Die Bank weist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die . - Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen ausgegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde(siehe § 1 b)) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeiten der Bank nach Satz 2 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Bonusverzeichnis“ Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche - Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 § 3 2. c) (1) und § 3 2. c) (2) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. - Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen weiteren Anspruch begründenden Umstände - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können können, oder - von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.worden. § 4 Geldsenden

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 Nummern § 2 e) (2) bis § 2 e) (4) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die : Die Bank weist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die Überweisung Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurdeausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrages geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Bonusverzeichnis“ Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 § 2 e) (1) bis 2.3.4 § 2 e) (4) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 § 2 e) (3) kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 Nummern § 2 e) (2) bis § 2 e) (4) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die : - Die Bank weist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die Überweisung - Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurdeausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrages geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Bonusverzeichnis“ Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 § 2 e) (1) bis 2.3.4 § 2 e) (4) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 § 2 e) (3) kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können können, oder - von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.. § 3 Anhang: Liste der zu SEPA gehörigen Staaten und Gebiete

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 § 2 c) (2) und 2.3.4 § 2 c(4)) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die : - Die Bank weist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die - Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde(§ 1 (2)) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Bonusverzeichnis“ Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 § 2 c) (1) bis 2.3.4 § 2 c (4)) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 § 2 c) (3)) kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können können, oder - von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.. § 3 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)5 sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)6

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 den § 3 1. c) (1) bis § 3 1. c) (5) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die Bank : - Die Bankweist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die . - Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der dem vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde(siehe § 1 c)) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Bonusverzeichnis“ Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche - Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 § 3 1. c) (1) bis 2.3.4 § 3 1. c) (5) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 § 3 1. c) (3) kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. - Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können können, oder - von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. - Die Bank kann ihren Kunden nicht garantieren, dass der Auslandszahlungsverkehr von ihr dauerhaft angeboten werden kann. Insbesondere können Umstände mit den Kooperationspartnern der Bank eintreten, die der Aufrechterhaltung dieser Dienstleistung entgegenstehen. Die aktuell angebotenen Währungen können dem Preis-/Leistungsverzeichnis entnommen werden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Ikano Bank nach Nummer 2.3.2den Nummern 2.6.2 bis 2.6.4 ist ausge- schlossen, 2.3.3 und 2.3.4 ist ausgeschlossen, - wenn die Ikano Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Überweisungsbetrag Zah- lungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder - soweit die Überweisung Zahlung in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften fehlerhaft Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt aus- geführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Ikano Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung Tätigkeiten berechnet die Ikano Bank das im Preis- und Bonusverzeichnis“ Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 2.6.1 bis 2.3.4 2.6.4 und Einwendungen Einwendun- gen des Kunden gegen die Ikano Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen aus- geführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen Zahlungen sind ausgeschlossenaus- geschlossen, wenn der Kunde die Ikano Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Ikano Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet unter- richtet hat; anderenfalls andernfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 2.6.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser der Frist verhindert war. (3)Ansprüche Die Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Ikano Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung Anwen- dung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder - von der Ikano Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt herbeige- führt wurden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 § 2 c) (2) und 2.3.4 § 2 c(4)) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die Die Bank weist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (§ 1 (2)) ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlich Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Bonusverzeichnis“ Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 § 2 c) (1) bis 2.3.4 § 2 c (4)) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 § 2 c) (3)) kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.. § 3 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)5 sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)6

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist ausgeschlossen, wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die Überweisung in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die Bank das im „Preis- und BonusverzeichnisLeistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Ikano Bank nach Nummer den Nummern 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist ausgeschlossen, wenn die Ikano Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig recht- zeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, ist oder soweit die Überweisung in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Ikano Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemühtbe- müht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die Ikano Bank das im „Preis- und BonusverzeichnisLeistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Ikano Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Ikano Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft fehler- haft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Ikano Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung Belas- tungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände Umstän- de auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Ikano Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder von der Ikano Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Stand: 02.05.2016 Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxxx Xxxxxxxx

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 den § 3 1. c) (1) bis § 3 1. c) (5) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die Bank : ⮚ Die Bankweist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die . ⮚ Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der dem vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde(siehe § 1 c)) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Bonusverzeichnis“ Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche • Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 § 3 1. c) (1) bis 2.3.4 § 3 1. c) (5) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 § 3 1. c) (3) kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. • Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 Nummern § 2 e) (2) bis § 2 e) (4) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die : • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die Überweisung • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurdeausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrages geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im Preis- und Bonusverzeichnis“ /Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 § 2 e) (1) bis 2.3.4 § 2 e) (4) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 § 2 e) (3) kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und • aufeinem ungewöhnlichenund unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 § 2 c) (2) und 2.3.4 § 2 c(4)) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die : Die Bank weist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde(§ 1 (2)) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Bonusverzeichnis“ Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 § 2 c) (1) bis 2.3.4 § 2 c (4)) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 § 2 c) (3)) kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.. § 3 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)5 sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)6

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 § 2 c) (2) und 2.3.4 § 2 c) (4)) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die : • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde(§ 1 (2)) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Bonusverzeichnis“ Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 § 2 c) (1) bis 2.3.4 § 2 c (4)) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 § 2 c) (3)) kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und • aufeinem ungewöhnlichenund unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.. § 3 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)8 sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)9

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 Nummern § 2 e) (2) bis § 2 e) (4) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die : • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die Überweisung • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurdeausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrages geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im Preis- und Bonusverzeichnis“ /Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 § 2 e) (1) bis 2.3.4 § 2 e) (4) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 § 2 e) (3) kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 § 3 2. c) (2) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die : ⮚ Die Bank weist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die . ⮚ Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen ausgegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde(siehe § 1 b)) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeiten der Bank nach Satz 2 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Bonusverzeichnis“ Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche • Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 § 3 2. c) (1) und § 3 2. c) (2) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. • Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen weiteren Anspruch begründenden Umstände auf einem ⮚ aufeinem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurdenworden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Ikano Bank nach Nummer den Nummern 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die . Die Ikano Bank weist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurdeausgeführt. In diesem die- sem Fall kann der Kunde von der Ikano Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Ikano Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen An- trag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die Tätigkeit der Ikano Bank nach den Sätzen 2 und 3berechnet die Ikano Bank das im Preis- und Bonusverzeichnis“ Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Ikano Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossenaus- geschlossen, wenn der Kunde die Ikano Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt be- ginnt nur, wenn die Ikano Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet un- terrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 kann der Kunde Kun- de auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Sätze 1 bis 3 dieses Absatzes gelten auch, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden be- gründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Ikano Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder von der Ikano Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Ver- pflichtung herbeigeführt wurden.. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechen- land, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Nieder- lande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Mayotte, Monaco, Schweiz sowie Saint-Pierre und Miquelon und Juersey, Guernsey und Insel Man. Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 000, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, BIC XXXXXX0XXXX, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxxxx Xxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör):Xxxxx Xxxxxx

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Samples: ikanobank.de

Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine 1) Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die : - Die Bank weist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die . - Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde(siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach den Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- „Preis- und Bonusverzeichnis“ Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 3.1.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossenDie Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder Zahlungsauslösedienstleister auslöst. - von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Ikano Bank nach Nummer den Nummern 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die . Die Ikano Bank weist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurdeausgeführt. In diesem die- sem Fall kann der Kunde von der Ikano Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Ikano Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen An- trag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die Tätigkeit der Ikano Bank nach den Sätzen 2 und 3berechnet die Ikano Bank das im Preis- und Bonusverzeichnis“ Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Ikano Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossenaus- geschlossen, wenn der Kunde die Ikano Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt be- ginnt nur, wenn die Ikano Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet un- terrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 kann der Kunde Kun- de auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Sätze 1 bis 3 dieses Absatzes gelten auch, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden be- gründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Ikano Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder von der Ikano Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Ver- pflichtung herbeigeführt wurden.. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechen- land, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Nieder- lande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Mayotte, Monaco, Schweiz sowie Saint-Pierre und Miquelon und Juersey, Guernsey und Insel Man. Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 000, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, BIC XXXXXX0XXXX, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxxxx Xxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör):Xxxxxx Xxxxxx

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 § 2 f) (2) ist ausgeschlossen, wenn die in folgenden Fällenausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die Überweisung . • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurdeausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und BonusverzeichnisPreis-/ Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche • Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 § 2 f) (1) und § 2 f) (2) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Tagder Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche aus einer verschuldensabhängigen Haftung der Bank nach Nummer 2.3.3 § 2 f) (2) kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche • Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 § 2 c) (2) und 2.3.4 § 2 c) (4)) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die : • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde(§ 1 (2)) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Bonusverzeichnis“ Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 § 2 c) (1) bis 2.3.4 § 2 c (4)) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 § 2 c) (3)) kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.. § 3 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)8 sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)9

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank Sparkasse nach Nummer 2.3.2den Ziffern 10.2, 2.3.3 10.3 und 2.3.4 10.4 ist ausgeschlossenaus- geschlossen, wenn die Bank Sparkasse gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Überweisungsbetrag Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister Zahlungsdienst- leister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die Überweisung in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die Bank das im „Preis- und Bonusverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 Ziffern 10.1 bis 2.3.4 10.4 und Einwendungen Einwendun- gen des Kunden gegen die Bank Sparkasse aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen aus- geführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank Sparkasse nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank Sparkasse den Kunden über die Belastungsbuchung Belastungs- buchung der Überweisung Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten verein- barten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung Belastungsbu- chung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 Ziffer 10.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 dem vorliegenden Unterab- satz geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank Sparkasse keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder von der Bank Sparkasse aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt herbeige- führt wurden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 § 2 c) (2) und 2.3.4 § 2 c(4)) ist ausgeschlossen, wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die Überweisung in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (§ 1 (2)) ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die Bank das im Preis- und Bonusverzeichnis“ /Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 § 2 c) (1) bis 2.3.4 § 2 c (4)) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 § 2 c) (3)) kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.. § 3 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Ikano Bank nach Nummer den Nummern 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist ausgeschlossen, wenn die Ikano Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig recht- zeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, ist oder soweit die Überweisung in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Ikano Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemühtbe- müht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die Ikano Bank das im „Preis- und BonusverzeichnisLeistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Ikano Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Ikano Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft fehler- haft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Ikano Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung Belas- tungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände Umstän- de auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Ikano Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder von der Ikano Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Stand: 02.05.2016 Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxxx Xxxxxxxx

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Samples: ikanobank.de

Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Ikano Bank nach Nummer den Nummern 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist ausgeschlossen, wenn die Ikano Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig recht- zeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, ist oder soweit die Überweisung in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Ikano Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemühtbe- müht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die Ikano Bank das im „Preis- und BonusverzeichnisLeistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Ikano Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Ikano Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft fehler- haft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Ikano Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung Belas- tungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände Umstän- de auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Ikano Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder von der Ikano Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Stand: 01.11.2017 Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxx Xxxxxx

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Samples: ikea-finanzprodukte.de

Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Ikano Bank nach Nummer den Nummern 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die . Die Ikano Bank weist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, ist oder soweit die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurdeausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Ikano Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Ikano Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeit der Ikano Bank nach den Sätzen 2 und 3 berechnet die Ikano Bank das im „Preis- und BonusverzeichnisLeistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Ikano Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Ikano Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft fehler-haft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Ikano Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung Belas-tungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Sätze 1 bis 3 dieses Absatzes gelten auch, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände Umstän-de auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Ikano Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder von der Ikano Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Mayotte, Monaco, Schweiz sowie Saint-Pierre und Miquelon und Juersey, Guernsey und Insel Man. Stand:15.04.2021 Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx xxx Xxxxx, Xxxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxxx Xxxxxx

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Samples: ikanobank.de

Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 Nummern § 2 e) (2) bis § 2 e) (4) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen, wenn die : Die Bank weist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die Überweisung Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurdeausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrages geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Bonusverzeichnis“ Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 § 2 e) (1) bis 2.3.4 § 2 e) (4) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 § 2 e) (3) kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.. § 3 Anhang: Liste der zu SEPA gehörigen Staaten und Gebiete

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 den § 3 1. c) (1) bis § 3 1. c) (5) ist ausgeschlossen, wenn die Bank in folgenden Fällen aus- geschlossen: • Die Bankweist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt ord- nungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die . • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der dem vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde(siehe § 1 c)) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangenwiederzuer- langen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbe- trags geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das im „Preis- und Bonusverzeichnis“ ausgewiesene Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewi- esene Entgelt. (2)Ansprüche • Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 § 3 1. c) (1) bis 2.3.4 § 3 1. c) (5) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten autoris- ierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung Überweis- ung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden§ 3 1.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist ausgeschlossen, wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen egiannggeen ist, oder soweit die Überweisung in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten Möglikcehiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die Bank das im „Preis- und Bonusverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. - (2)Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank KundendigeeBgeank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft fehlearfht ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung edlaesrtuBngsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung Eailntuhng dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung Awnendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1)Eine Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 Nummern § 2 e) (2) bis § 2 e) (4) ist ausgeschlossen, wenn die in folgenden Fällen aus- geschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nachweistnach, dass der Überweisungsbetrag Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder soweit die Überweisung • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurdeausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahl- ungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrages geltend machen kann. Für diese Wiederbeschaffung die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Bonusverzeichnis“ Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2)Ansprüche Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 § 2 e) (1) bis 2.3.4 § 2 e) (4) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung Belastungs- buchung der Überweisung Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.3.3 § 2 e) (3) kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3)Ansprüche Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen kei- nen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Fidor Bank AG Xxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxx T: +49 (0)00 00 00 00-000 F: +49 (0)00 00 00 00-000 M: xxxx@xxxxx.xx Fidor Bank AG BLZ: 700 222 00 FDD0DEMMXXX Commerzbank AG BIC: XXXXXXXX000 IBAN: XX00 0000 0000 00000000 00 Vorstand: Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxx-Xxxx Xxxxx Amtsgericht München, HRB-NR.: 149 656

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