Haftungs- und Einwendungsausschluss. i. Eine Haftung der Raisin Bank nach Abschnitt III. Nr. 1., lit. c., Ziff. ii. bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Raisin Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt I., Nr. 2.) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Raisin Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Raisin Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Raisin Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. ii. Ansprüche des Kunden nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. i. bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. und Einwendungen des Kunden gegen die Raisin Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Raisin Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Raisin Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. iii. kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. iii. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Raisin Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder • von der Raisin Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. i. Eine Haftung der Raisin Bank nach Abschnitt III. ., Nr. 12., lit. c., Ziff. ii. bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Raisin Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt I., Nr. 2.) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Raisin Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist Für die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Tätigkeiten der Raisin Bank nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Raisin Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Raisin Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
ii. Ansprüche des Kunden nach Abschnitt III., Nr. 12., lit. c., Ziff. i. bis und Abschnitt III., Nr. 12., lit. c., Ziff. v. ii. und Einwendungen des Kunden gegen die Raisin Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Raisin Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Raisin Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. iii. kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst.
iii. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Raisin Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder • von der Raisin Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.. Anlage 1: Verzeichnis der Kurzformen für Zielland und Währung Zielland Kurzform Belgien BE Bulgarien BG Dänemark DK Währung Euro Bulgarischer Lew Dänische Krone Kurzform EUR XXX XXX Xxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx XX XX XX Euro Euro Euro EUR EUR EUR Griechenland Irland Island GR IE IS Euro Euro Isländische Krone EUR EUR ISK Italien Japan Kanada IT JP CA Euro Japanischer Yen Kanadischer Dollar EUR JPY CAD Kroatien Lettland HR LV Kroatischer Kuna Euro HRK EUR Liechtenstein Litauen Luxemburg LI LT LU Schweizer Franken* Euro Euro CHF EUR EUR Malta Niederlande Norwegen MT NL NO Euro Euro Norwegische Krone EUR EUR NOK Österreich Polen AT PL Euro Polnischer Zloty EUR PLN Portugal Rumänien Russische Föderation PT RO RU Euro Rumänischer Leu Russischer Rubel EUR RON RUB Schweden Schweiz Slowakei SE CH SK Schwedische Krone Schweizer Franken Euro SEK CHF EUR Slowenien Spanien Tschechische Republik SI ES CZ Euro Euro Tschechische Krone EUR EUR CZK Türkei Ungarn TR HU Türkische Lira Ungarischer Forint TRY HUF USA US US-Dollar USD Vereinigtes Königreich von Großbritannien und GB Britische Pfund Sterling GBP Nordirland Zypern CY Euro EUR *Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein
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Samples: Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungs- und Einwendungsausschluss. i. Eine Haftung der Raisin Bank nach Abschnitt III. II., Nr. 13., lit. c., Ziff. ii. b. bis Abschnitt IIIII., Nr. 13., lit. c., Ziff. v. d. ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Raisin Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister Zahungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt I., Nr. 2.) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Raisin Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Raisin Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Raisin Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Raisin Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
ii. Ansprüche des Kunden nach Abschnitt IIIAbschnitten II., Nr. 13., lit. c., Ziff. i. a. bis Abschnitt IIIII., Nr. 13., lit. c., Ziff. v. d. und Einwendungen des Kunden gegen die Raisin Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Raisin Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Raisin Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Abschnitt IIIII., Nr. 13., lit. c., Ziff. iii. c. kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst.
iii. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Raisin Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder • von der Raisin Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
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Samples: Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungs- und Einwendungsausschluss. i. (1) Eine Haftung der Raisin Bank Sparkasse nach Abschnitt III. Nr. 1., lit. c., Ziff. ii. den Nummern 2.6.2 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Raisin Bank Sparkasse weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungs- betrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Zah- lungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfän- ger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt I., Nr. 2.) Zahlungsempfän- gers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Raisin Bank jedoch Sparkasse je- doch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung Wiedererlan- gung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglichmög- lich, so ist die Raisin Bank Sparkasse verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag An- trag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet berech- net die Raisin Bank Sparkasse das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene ausgewie- sene Entgelt.
ii. (2) Ansprüche des Kunden nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. i. den Nummern 2.6.1 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 2.6.4 und Einwendungen Einwen- dungen des Kunden gegen die Raisin Bank Sparkasse aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Raisin Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt ginnt nur, wenn die Raisin Bank Sparkasse den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet unter- richtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. iii. Nummer 2.6.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst.
iii. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Raisin Bank Sparkasse keinen Einfluss hat hat, und dessen Folgen trotz Anwendung An- wendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden könnenkön- nen, oder • – von der Raisin Bank Sparkasse aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt herbeige- führt wurden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Besondere Bedingungen
Haftungs- und Einwendungsausschluss. i. Eine Haftung der Raisin (1) Ansprüche gegen die Bank nach Abschnitt IIINummern A. II. Nr. 1., lit. c., Ziff. ii. 142.1 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Raisin Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt I., Nr. 2.) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Raisin Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Raisin Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Raisin Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
ii. Ansprüche des Kunden nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. i. bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. und Einwendungen des Kunden gegen die Raisin Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen 142.3 sind ausgeschlossen, wenn der Kunde Kontoinhaber die Raisin Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon der Kartenverfügung darüber unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügung handelt. Der Lauf der 13-monatigen Frist beginnt nur, wenn die Raisin Bank den Kunden Kontoinhaber über die aus der Kartenverfügung resultierende Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung Belas- tungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche Haftungsansprüche nach Abschnitt III., NrNummer A. II. 1., lit. c., Ziff. iii. 142.3 kann der Kunde Kontoinhaber auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst.
iii. (2) Ansprüche des Kunden Kontoinhabers gegen die Bank sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Raisin Bank keinen Einfluss hat hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können, können oder • - von der Raisin Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. 153Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Kartenverfügungen
153.1 Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige
(1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen, oder kommen sie sonst abhanden oder werden diese sonst missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen z. B. in Form der - Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten - Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen - Aufladung der GeldKarte - Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Xxxxxx haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 150 Euro. Die Haftung nach Absatz 6 für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in betrügerischer Absicht bleibt unberührt.
(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Kartenverfügungen, ohne dass ein Verlust, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen der Karte oder PIN vorliegt, haftet der Kontoinhaber für die hierdurch entstandenen Schäden bis zu einem Betrag von maximal 150 Euro, wenn der Karteninhaber seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung von Karte oder PIN fahrlässig verletzt hat.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. i. (1) Eine Haftung der Raisin Bank ebase nach Abschnitt III. Nr. 1., lit. c., Ziff. ii. 2.6.2 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 2.6.4 ist in den folgenden Fällen Fä llen ausgeschlossen: • Die Raisin Bank ebase weist gegenüber gegenü ber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rech-t zeitig und ungekü rzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Zahlungsempfä ngers eingegangen ist. • Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung Ü bereinstimmung mit der einer vom Kunden Zahlungsempfä nger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt I., Nr. 2.) ausgeführtZahlungsempfä ngers au-s gefü hrt. In diesem Fall kann der Kunde von der Raisin Bank vonebase jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten Mö glichkeiten darum bemühtbemü ht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangenw-ie derzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Raisin Bank ebase verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren verfü gbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Raisin Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
ii. Ansprüche (2) Ansprü che des Kunden nach Abschnitt III., NrNr2. 1., lit. c., Ziff. i. .6.1 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Raisin Bank ebase aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen ausgefü hrter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Raisin Bank ebase nicht spätestens spä testens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer e-i ner nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung ausgefü hrten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Raisin Bank ebase den Kunden über ü ber die Belastungsbuchung Bela-s tungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens Zahlung spä testens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung Bela-s tungsbuchung auf dem fü r Kontoinformationen vereinbarten Weg unterrichtet hat; anderenfalls ist für fü r den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblichmaß geblich. Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprü che nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. iii. Nr.2.6.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst.
iii. Ansprüche (3) Ansprü che des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände begrü ndenden Umstä nde • auf einem ungewöhnlichen ungewö hnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Raisin Bank ebase keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen gebote- nen Sorgfalt nicht hätten hä tten vermieden werden könnenkö nnen, oder • von der Raisin Bank ebase aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
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Samples: Depotvertrag
Haftungs- und Einwendungsausschluss. i. (1) Eine Haftung der Raisin Bank nach Abschnitt III. Nr. 1., lit. c., Ziff. ii. II 3.2 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. II 3.4 ist in folgenden folgen- den Fällen ausgeschlossen: • Die Raisin – die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Über- weisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die , oder – die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt I., Nr. I 2.) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Raisin Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag Zah- lungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Raisin Bank verpflichtetverpflich- tet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen tat- sächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts Unterpunktes berechnet die Raisin Bank das im „Preis- und LeistungsverzeichnisLeis- tungsverzeichnis Postbank“ ausgewiesene Entgelt.
ii. (2) Ansprüche des Kunden nach Abschnitt III., den Nr. 1., lit. c., Ziff. i. II 3.1 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. II 3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Raisin Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Raisin Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten ausge- führten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Raisin Bank den Kunden über die Belastungsbuchung Belas- tungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen Konto- informationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ande- renfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblichmaß- geblich. Schadensersatzansprüche nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. iii. II 3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert ver- hindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst.
iii. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Raisin Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten hät- ten vermieden werden können, oder • – von der Raisin Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt her- beigeführt wurden.
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Samples: Privat Girokonto
Haftungs- und Einwendungsausschluss. i. Eine Haftung der Raisin Bank nach Abschnitt III. Nr. 1., lit. c., Ziff. ii. bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. § 2 c) (2) und § 2 c(4)) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Raisin Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. , oder • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften fehlerhaf- ten Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt I., Nr. § 1 (2.)) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Raisin Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 Über- weisungsbetrags nicht möglich, so ist die Raisin Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen tatsäch- lichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Überweisungsbe- trags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts Unterpunktes berechnet die Raisin Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt.
ii. Ansprüche des Kunden nach Abschnitt III., Nr. den Nummern § 2 c) (1., lit. c., Ziff. i. ) bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. § 2 c (4)) und Einwendungen des Kunden gegen die Raisin Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund auf- grund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Raisin Bank nicht Fidor Bank AG Xxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxx T: +49 (0)00 00 00 00-000 F: +49 (0)00 00 00 00-000 M: xxxx@xxxxx.xx Fidor Bank AG BLZ: 700 222 00 FDD0DEMMXXX Commerzbank AG BIC: XXXXXXXX000 IBAN: XX00 0000 0000 00000000 00 Vorstand: Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxx-Xxxx Xxxxx Amtsgericht München, HRB-NR.: 149 656 USt-IdNr.: DE-232211958 spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Raisin Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen Kontoinforma- tionen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet unter- richtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche Schadens- ersatzansprüche nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. iii. § 2 c) (3)) kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst.
iii. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Raisin Bank keinen kei- nen Einfluss hat hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder • von der Raisin Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.. § 3 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währun- gen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)5 sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)6
1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währun- gen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungs- und Einwendungsausschluss. i. (1) Eine Haftung der Raisin Bank ebase nach Abschnitt III. Nr. 1., lit. c., Ziff. ii. 2.3.2 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossenFä llen au-s geschlossen: • Die Raisin Bank ebase weist gegenüber gegenü ber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Ü berweisungsbetrag rechtzeitig und ungekü rzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Zahlungsempfä- n gers eingegangen ist. • Die Überweisung Ü berweisung wurde in Übereinstimmung Ü bereinstimmung mit der einer vom Kunden angegebenen angege- benen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers Zahlungsempfä ngers (siehe Abschnitt I., Nr. 2.Nr.1.2) ausgeführtausgefü hrt. In diesem Fall kann der Kunde von der Raisin Bank vonebase jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten Mö glichkeiten darum bemühtbemü ht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 Ü berweisungsbetrags nicht möglich, so ist die Raisin Bank ebase verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren verfü gbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger tatsä -ch lichen Empfä nger der Überweisung Ü berweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Ü - ber weisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Raisin Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
ii. Ansprüche (2) Ansprü che des Kunden nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. i. den Nr.2.3.1 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 2.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Raisin Bank ebase aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen ausgefü hrter Ü ber- weisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen Ü berweisungen sind ausgeschlossenausgeschlo-s sen, wenn der Kunde die Raisin Bank ebase nicht spätestens spä testens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung ausgefü hrten Ü berwei- sung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Raisin Bank ebase den Kunden über ü ber die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens Ü berweisung spä testens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung auf dem fü r Kontoinformationen vereinbarten Weg unterrichtet hat; anderenfalls ist für fü r den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblichmaß geblich. Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprü che nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. iii. N2r.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze Sä tze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über Ü berweisung ü ber einen Zahlungsauslösedienstleister auslöstZahlungsa-us lö sedienstleister auslö st.
iii. Ansprüche (3) Ansprü che des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände begrü ndenden Umstä nde • auf einem ungewöhnlichen ungewö hnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Raisin Bank ebase keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen gebote- nen Sorgfalt nicht hätten hä tten vermieden werden könnenkö nnen, oder • von der Raisin Bank ebase aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
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Samples: Depotvertrag
Haftungs- und Einwendungsausschluss. i. Eine Haftung der Raisin Bank nach Abschnitt III§ 3 2. Nr. 1., lit. c., Ziff. ii. bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. c) (2) ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Raisin Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt I., Nr. 2.) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde ⮚ von der Raisin Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Raisin Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Raisin Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
ii. Ansprüche des Kunden nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. i. bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. und Einwendungen des Kunden gegen die Raisin Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Raisin Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Raisin Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. iii. kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst.
iii. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Raisin Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder • von der Raisin Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurdenworden.
a. Geldsenden an andere Fidor Bank Kontoinhaber (bzw. Nutzer von O2 Banking) Der Kunde kann aus seinem Konto heraus an einen anderen Inhaber eines Xxxxxx der Bank, Guthaben durch Angabe von dessen Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse senden. Die Fidor Solutions AG, eine Tochtergesellschaft der Bank, ordnet als Erklärungsbotin des Kunden die Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse dem bzw. der für das Konto des Empfängers hinterlegten Namen und IBAN zu. Diese Daten werden dann der Bank von der Fidor Solutions AG im Auftrag des Kunden zugestellt, wozu der Kunde die Fidor Solutions AG durch Nutzung dieses Dienstes beauftragt. Durch die Weiterleitung der Daten an die Bank im Namen des Kunden nimmt die Fidor Solutions AG den Auftrag konkludent an. Die Bank vervollständigt den Überweisungsauftrag, indem sie die Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse durch den Namen und die IBAN des Zahlungsempfängers ersetzt, und führt diesen aus. Der Kunde ist für die Richtigkeit (i) der von ihm zur Verfügung gestellten Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse des Zahlungsempfängers, sowie (ii) für die vom Zahlungsempfänger hinterlegte Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse verantwortlich.
x. Xxxxxxxxxx an Inhaber von Konten anderer Kreditinstitute Der Kunde kann ebenso Guthaben durch Angabe einer Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse an Konten anderer Kreditinstitute senden. Zum Empfang des Geldes muss sich der Zahlungsempfänger • für ein Konto gemäß dieser AGB registrieren und sich gegenüber der Bank vollständig legitimieren, oder • über eine von der Fidor Solutions AG zur Verfügung gestellte Anwendung (z.B. Web-Interface) die für die Ausführung der Überweisung notwendigen Daten (d.h. IBAN, Vorname und Nachname) zur Verfügung stellen. Durch Eingabe der o.g. Daten über die Anwendung teilt der Zahlungsempfänger der Fidor Solutions AG, einer Tochtergesellschaft der Bank, diese Daten als Empfangsbotin des Kunden mit. Diese werden dann der Bank von der Fidor Solutions AG im Auftrage des Kunden zugestellt, wozu der Kunde die Fidor Solutions AG durch Nutzung dieses Dienstes beauftragt. Durch die Weiterleitung der Daten an die Bank im Namen des Kunden nimmt die Fidor Solutions AG den Auftrag konkludent an. Die Bank vervollständigt den Überweisungsauftrag, indem sie die Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse durch den Namen und die IBAN des Zahlungsempfängers ersetzt, und führt diesen aus. Weder die Bank noch die Fidor Solutions AG haften für die Richtigkeit der vom Kunden und Zahlungsempfänger eingetragenen Daten. Der Kunde ist für die Richtigkeit (i) der von ihm zur Verfügung gestellten Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse des Zahlungsempfängers, sowie (ii) der der Fidor Solutions AG vom Zahlungsempfänger der auf die Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse geschickten Nachricht mitgeteilten Daten (insbesondere Name und IBAN) verantwortlich.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. i. (1) Eine Haftung der Raisin Bank nach Abschnitt III. Nr. 1., lit. c., Ziff. ii. Nummern 3.1.3.2 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Raisin Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag Über- weisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister Zahlungsdienstleister- des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Kun- den angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers Zahlungs- empfängers (siehe Abschnitt I., Nr. 2.Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Raisin Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag Zahlungs- betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Über- weisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Raisin Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren verfüg- baren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Raisin Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
ii. (2) Ansprüche des Kunden nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. i. Nummern 3.1.3.1 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 3.1.3.5 und Einwendungen des Kunden gegen die Raisin Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Raisin Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten ausge- führten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Raisin Bank den Kunden über die Belastungsbuchung Belastungsbu- chung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen Kontoinformatio- nen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche Schadenser- satzansprüche nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. iii. Nummer 3.1.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden Verschul- den an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst.
iii. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Raisin Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder • von der Raisin Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt her- beigeführt wurden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungs- und Einwendungsausschluss. i. (1) Eine Haftung der Raisin Bank nach Abschnitt III. Nr. 1., lit. c., Ziff. ii. Nummern 3.1.3.2 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 3.1.3.5 ist in folgenden fol- genden Fällen ausgeschlossen: • – Die Raisin Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag Überwei- sungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Zah- lungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers Zahlungsempfän- gers (siehe Abschnitt I., Nr. 2.Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Raisin Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten Mög- lichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Raisin Bank verpflichtet, dem Kunden Xxxxxx auf schriftlichen Antrag schriftli- xxxx Xxxxxx alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen ma- chen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts Un- terpunkts berechnet die Raisin Bank das im „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungsverzeich- nis“ ausgewiesene Entgelt.
ii. (2) Ansprüche des Kunden nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. i. Nummern 3.1.3.1 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 3.1.3.5 und Einwendungen Ein- wendungen des Kunden gegen die Raisin Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft fehler- haft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Raisin Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten au- torisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet unter- richtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Raisin Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats Mo- nats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche Schadenser- satzansprüche nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. iii. Nummer 3.1.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister Zahlungsauslöse- dienstleister auslöst.
iii. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch An- spruch begründenden Umstände • – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhenberu- hen, auf das die Raisin Bank keinen Einfluss hat hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden wer- den können, oder • – von der Raisin Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt herbeige- führt wurden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Haftungs- und Einwendungsausschluss. i. (1) Eine Haftung der Raisin Bank nach Abschnitt III. Nr. 1., lit. c., Ziff. ii. Nummern 3.1.3.2 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 3.1.3.5 ist in folgenden folgen- den Fällen ausgeschlossen: • Die Raisin Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag derÜberweisungs- betrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Zahlungsemp- fängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen Kundenange- gebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt I., Nr. 2.1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Raisin Bank jedoch je- doch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Wiedererlan- gungdes Überweisungsbetrags nach Satz den S. 2 nicht möglich, so ist die Raisin Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Über- weisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Raisin Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
ii. (2) Ansprüche des Kunden nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. i. Nummern 3.1.3.1 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 3.1.3.5 und Einwendungen Einwen- dungen des Kunden gegen die Raisin Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter ausge- führter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Raisin Bank nicht spätestens 13 Monate Mona- te nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt be- ginnt nur, wenn die Raisin Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet unterrich- tet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblichmaß- geblich. Schadensersatzansprüche nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. iii. 3.1.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz S. 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch auch- dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister Zahlungsauslöse- dienstleister auslöst.
iii. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Raisin Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung Anwen- dung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder • von der Raisin Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. i. (1) Eine Haftung der Raisin Bank nach Abschnitt III. Nr. 1., lit. c., Ziff. ii. den Nummern A. 2.6.2 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Raisin Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbe- trag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember. – Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungs- empfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt I., Nr. 2.) Zah- lungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Raisin Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten Möglich- keiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Raisin Bank verpflichtet, dem Kunden Kun- den auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilenmitzu- teilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zah- lungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Raisin Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
ii. (2) Ansprüche des Kunden nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. i. den Nummern A. 2.6.1 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. A. 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Raisin Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft feh- lerhaft ausgeführter Überweisungen Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Raisin Bank nicht spätestens spä- testens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten auto- risierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Raisin Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen Konto- informationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche Schadensersatz- ansprüche nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. iii. Nummer A. 2.6.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst.
iii. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch An- spruch begründenden Umstände • – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhenberu- hen, auf das die Raisin Bank keinen Einfluss hat hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, wer- den können oder • – von der Raisin Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt herbeige- führt wurden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Haftungs- und Einwendungsausschluss. i. (1) Eine Haftung der Raisin Bank nach Abschnitt III. Nr. 1., lit. c., Ziff. ii. Nummern 3.1.3.2 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • ° Die Raisin Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • ° Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt I., Nr. 2.Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Raisin Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Raisin Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Raisin Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
ii. (2) Ansprüche des Kunden nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. i. den Nummern 3.1.3.1 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 3.1.3.5 und Einwendungen des Kunden gegen die Raisin Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Raisin Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Raisin Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls , andernfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. iii. Nummer 3.1.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst.
iii. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • ° auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Raisin Bank keinen Einfluss hat hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder • ° von der Raisin Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. i. (1) Eine Haftung der Raisin Bank nach Abschnitt III. Nr. 1., lit. c., Ziff. ii. Nummer A.2.6.2 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. A.2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Raisin Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen eingegan- gen ist. • – Die Überweisung Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung Kunden- kennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt I., Nr. 2.) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Raisin Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung Wiederer- langung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unter- punkts nicht möglich, so ist die Raisin Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen Informa- tionen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis und 3 dieses Unterpunkts Unter- punkts berechnet die Raisin Bank das im „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungs- verzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
ii. (2) Ansprüche des Kunden nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. i. bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. den Nummern B.2.6.1 und B.2.6.2 und Einwendungen des Kunden gegen die Raisin Bank aufgrund auf- grund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen Zahlungen oder aufgrund auf- grund nicht autorisierter Überweisungen Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Raisin Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Raisin Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche aus einer verschul- densabhängigen Haftung der Bank nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. iii. Nummer B.2.6.2 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst.
iii. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis Ereig- nis beruhen, auf das die Raisin Bank keinen Einfluss hat hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, können oder • – von der Raisin Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Anlage: Liste der zu SEPA gehörenden Staaten und Ge- biete 1 Staaten des Europäischen Wirt- schaftsraums (EWR)
1.1 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finn- land, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lett- land, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn sowie Zypern.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. i. (1) Eine Haftung der Raisin Bank nach Abschnitt III. Nr. 1., lit. c., Ziff. ii. Nummern 3.1.3.2 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • – Die Raisin Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ein- gegangen ist. • – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung Kunden- kennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt I., Nr. 2.Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Raisin Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen Rah- men ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag Zah- lungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung Wiedererlan- gung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Raisin Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen Informatio- nen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen tat- sächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch An- spruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Raisin Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene aus- gewiesene Entgelt.
ii. (2) Ansprüche des Kunden nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. i. Nummern 3.1.3.1 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 3.1.3.5 und Einwendungen des Kunden gegen die Raisin Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossenausge- schlossen, wenn der Kunde die Raisin Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten auto- risierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon hier- von unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Raisin Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. iii. Nummer 3.1.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machenma- chen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister Zahlungs- auslösedienstleister auslöst.
iii. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen ei- nen Anspruch begründenden Umstände • – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Raisin Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen gebo- tenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden könnenkön- nen, oder • – von der Raisin Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Verpflich- tung herbeigeführt wurden.
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Haftungs- und Einwendungsausschluss. i. (1) Eine Haftung der Raisin Bank ebase nach Abschnitt III. Nr. 1., lit3.2. c., Ziff. ii. bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 3.2 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: ausge- schlossen • Die Raisin Bank ebase weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag Überweisungsbe- trag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen angege- benen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt I., Nr. 2.Num- mer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Raisin Bank ebase jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Raisin Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Raisin Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
ii. (2) Ansprüche des Kunden nach Abschnitt III., Nr. 1., lit3.2.3.1 und 3.2. c., Ziff. i. bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 3.2 und Einwendungen des Kunden gegen die Raisin Bank ebase aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen Überwei- sungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Raisin Bank ebase nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung Be- lastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon in Textform unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Raisin Bank ebase den Kunden über die Belastungsbuchung auf dem (Online-)Kontoaus- zug, der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung im Online-Postkorb zum Abruf, d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und zur Speicherung zur Verfügung gestellt wird, unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. iii. Schadenersatzansprüche kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert ver- hindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung Überwei- sung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst.
iii. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden be- gründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Raisin Bank ebase keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen gebo- tenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder • von der Raisin Bank ebase aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurdenwur- den.Anhang Zielland Kurzform Währung Kurzform Belgien BE Euro EUR Bulgarien BG Bulgarischer Lew BGN Dänemark DK Dänische Krone DKK Estland EE Euro EUR Finnland FI Euro EUR Frankreich FR Euro EUR Griechenland GR Euro EUR Irland IE Euro EUR Island IS Isländische Krone ISK Italien IT Euro EUR Japan JP Japanischer Yen JPY Kanada CA Kanadischer Dollar CAD Kroatien HR Kroatische Kuna HRK Lettland LV Euro EUR Liechtenstein XX Xxxxxxxxx Franken* CHF Litauen LT Euro EUR Luxemburg LU Euro EUR Malta MT Euro EUR Niederlande NL Euro EUR Norwegen NO Norwegische Krone NOK Österreich AT Euro EUR Polen PL Polnischer Zloty PLN Portugal PT Euro EUR Rumänien RO Rumänischer Xxx XXX Russische Föderation RU Russischer Rubel RUB Schweden SE Schwedische Krone SEK Schweiz CH Schweizer Franken CHF Slowakei SK Euro EUR Slowenien SI Euro EUR Spanien ES Euro EUR Tschechische Republik CZ Tschechische Krone CZK Türkei TR Türkische Lira TRY Ungarn HU Ungarischer Forint HUF USA US US-Dollar USD Vereinigtes Königreich GB Britische Pfund GBP von Großbritannien Xxxxxxxx und Nordirland Zypern CY Euro EUR * Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungs- und Einwendungsausschluss. i. (1) Eine Haftung der Raisin Bank nach Abschnitt III. Nr. 1., lit. c., Ziff. ii. bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. Nummer 3.2.3.2 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Raisin Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag Über- weisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers Zah- lungsempfängers (siehe Abschnitt I., Nr. 2.Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Raisin Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag Zah- lungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Raisin Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der Bank Russische Föderation RU Russischer Rubel RUB nach den Sätzen Satz 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Raisin Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
ii. (2) Ansprüche des Kunden nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. i. bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. Nummern 3.2.3.1 und 3.2.3.2 und Einwendungen des Kunden gegen die Raisin Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht Schweden SE Schwedische Krone SEK Schweiz CH Schweizer Franken CHF Slowakei SK Euro EUR Slowenien SI Euro EUR Spanien ES Euro EUR autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Raisin Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Tschechische Republik CZ Tschechische Krone CZK Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten ausge- führten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Raisin Bank den Kunden über die Belastungsbuchung Belastungsbu- Türkei TR Türkische Lira TRY Ungarn HU Ungarischer Forint HUF USA US US-Dollar USD chung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen Kontoinformatio- Zypern CY Euro EUR nen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. iii. Schadenser- satzansprüche kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland GB Britische Pfund Sterling GBP dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister Zahlungsauslöse- dienstleister auslöst.
iii. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Raisin Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder • von der Raisin Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt her- beigeführt wurden.. Anlage 1: Verzeichnis der Kurzformen für Zielland und Währung * Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungs- und Einwendungsausschluss. i. (1) Eine Haftung der Raisin Bank nach Abschnitt III. Nr. 1., lit. c., Ziff. ii. Nummern 3.1.3.2 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossenaus- geschlossen: • – Die Raisin Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß ordnungs- gemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften fehler- haften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt I., Nr. 2.Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Raisin Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung Wie- dererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Raisin Bank verpflichtetver- pflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Raisin Bank das im „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungs- verzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
ii. (2) Ansprüche des Kunden nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. i. Nummern 3.1.3.1 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 3.1.3.5 und Einwendungen des Kunden gegen die Raisin Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Raisin Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Raisin Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. iii. Nummer 3.1.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden Ver- schulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst.
iii. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Raisin Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder • von der Raisin Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
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Samples: Geschäftsbedingungen
Haftungs- und Einwendungsausschluss. i. (1) Eine Haftung der Raisin Bank ebase nach Abschnitt III. Nr. 1., lit. c., Ziff. ii. den Nummern 3.1.3.2 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen folgen- den Fä llen ausgeschlossen: • Die Raisin Bank ebase weist gegenüber gegenü ber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß Ü berweisungsbetrag ordnungsgemä ß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen Zahlungsempfä ngers-ein gegangen ist. • Die Überweisung Ü berweisung wurde in Übereinstimmung Ü bereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen an-ge gebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers Zahlungsempfä ngers (siehe Abschnitt I., Nr. 2.Nummer 1.2) ausgeführtausgefü hrt. In diesem Fall kann der Kunde von der Raisin Bank vonebase jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten Mö glichkeiten darum bemühtbemü ht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags Ü ber- weisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die Raisin Bank ebase verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren verfü gbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger tatsä chlichen Empfä nger der Überweisung Ü berweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags Ü berweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Raisin Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
ii. Ansprüche (2) Ansprü che des Kunden nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. i. den Nummern3.1.3.1 bis Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. v. 3.1.3.5 und Einwendungen Einwen- dungen des Kunden gegen die Raisin Bank ebase aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen ausgefü hrter Ü berweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen Ü berweisungen sind ausgeschlossenausge- schlossen, wenn der Kunde die Raisin Bank ebase nicht spätestens 13 Monate spä testens 13Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung ausgefü hrten Ü b-er weisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Raisin Bank ebase den Kunden über ü ber die Belastungsbuchung der Überweisung Ü berweisung entsprechend dem für fü r Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens spä testens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für fü r den Fristbeginn Fristbe- ginn der Tag der Unterrichtung maßgeblichmaß geblich. Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprü che nach Abschnitt III., Nr. 1., lit. c., Ziff. iii. Nummer 3.1.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 Sä tze1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über Ü berweisung ü ber einen Zahlungsauslösedienstleister auslöstZahlungsauslö sedienstleister auslö st.
iii. Ansprüche (3) Ansprü che des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände begrü ndenden Umstä nde • auf einem ungewöhnlichen ungewö hnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Raisin Bank ebase keinen Einfluss hat hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen gebote- nen Sorgfalt nicht hätten hä tten vermieden werden könnenkö nnen, oder • von der Raisin Bank ebase aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
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Samples: Depotvertrag