Common use of Haftungs- und Einwendungsausschluss Clause in Contracts

Haftungs- und Einwendungsausschluss. Ansprüche des Karteninhabers gegen die Bank nach Nummern I.12.1 bis I.12.5 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründen- den Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis be- ruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten ver- mieden werden können, oder – von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei- geführt wurden.

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Samples: www.nordea.com, www.kt-bank.de, www.kt-bank.de

Haftungs- und Einwendungsausschluss. Ansprüche des Karteninhabers Debitkarteninhabers gegen die Bank nach Nummern I.12.1 Ziffern 12.1 bis I.12.5 12.5 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründen- den begründenden Umstände - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis be- ruhenberuhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten ver- mieden vermieden werden können, oder - von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei- geführt herbeigeführt wurden.

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Samples: www.santander.de, www.santander.de

Haftungs- und Einwendungsausschluss. Ansprüche des Karteninhabers Kreditkarteninhabers gegen die Bank nach Nummern I.12.1 Nummer 12.1 bis I.12.5 12.5 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründen- den begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis be- ruhenberuhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten ver- mieden vermieden werden können, oder – von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei- geführt herbeigeführt wurden.

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Samples: www.deutsche-bank.de

Haftungs- und Einwendungsausschluss. Ansprüche des Karteninhabers gegen die Bank nach Nummern I.12.1 1.12.1 bis I.12.5 1.12.5 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründen- den begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis be- ruhenberuhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung Anwen- dung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten ver- mieden vermieden werden können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei- geführt herbeigeführt wurden.. Form 42.920 · 10.2021

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Samples: www.berenberg.de

Haftungs- und Einwendungsausschluss. Ansprüche des Karteninhabers gegen die Bank nach Nummern I.12.1 bis I.12.5 Nr. 15.1–15.5 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründen- den begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis be- ruhenberuhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten ver- mieden vermieden werden können, oder – von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei- geführt her- beigeführt wurden.

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Samples: www.gemeinschaftskonto.org

Haftungs- und Einwendungsausschluss. Ansprüche des Karteninhabers gegen die Bank nach Nummern I.12.1 7.1 bis I.12.5 7.3 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründen- den begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis be- ruhenberuhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten ver- mieden vermieden werden können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei- geführt herbeigeführt wurden.

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Samples: firmenkarten.degussa-bank.de

Haftungs- und Einwendungsausschluss. Ansprüche des Karteninhabers gegen die Bank nach Nummern I.12.1 bis I.12.5 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründen- den begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis be- ruhenberuhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen ge- botenen Sorgfalt von ihr nicht hätten ver- mieden vermieden werden können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei- geführt herbeigeführt wurden.

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Samples: www.neelmeyer.de

Haftungs- und Einwendungsausschluss. Ansprüche des Karteninhabers gegen die Bank nach Nummern I.12.1 bis I.12.5 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründen- den begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis be- ruhenberuhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten ver- mieden vermieden werden können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei- geführt herbeigeführt wurden.

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Samples: www.olb.de

Haftungs- und Einwendungsausschluss. Ansprüche des Karteninhabers gegen die Bank nach Nummern I.12.1 bis I.12.5 Nr. 15.1 – 15.5 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründen- den begrün- denden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis be- ruhenberuhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten ver- mieden vermieden werden können, oder – von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei- geführt her- beigeführt wurden.

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Samples: www.postbank.de

Haftungs- und Einwendungsausschluss. Ansprüche des Karteninhabers gegen die Bank nach Nummern I.12.1 bis I.12.5 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründen- den begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis be- ruhenberuhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten ver- mieden vermieden werden können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei- geführt herbeigeführt wurden.

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Samples: mlp.de

Haftungs- und Einwendungsausschluss. Ansprüche des Karteninhabers Debitkarteninhabers gegen die Bank nach Nummern I.12.1 Nr. 12.1 bis I.12.5 12.5 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründen- den Umstände begründenden Um­ stände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis be- ruhenberuhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, hat und dessen Folgen trotz Anwendung Anwen­ dung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten ver- mieden vermieden werden können, oder – von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei- geführt herbeigeführt wurden.

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Samples: www.deutsche-bank.de

Haftungs- und Einwendungsausschluss. Ansprüche des Karteninhabers Hauptkarteninhabers gegen die Bank nach Nummern I.12.1 den Ziffern 15.1 bis I.12.5 15.5 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründen- den begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen unge- wöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis be- ruhenberuhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten ver- mieden vermie- den werden können, können oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei- geführt wurden.

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Samples: www.targobank.de

Haftungs- und Einwendungsausschluss. Ansprüche des Karteninhabers gegen die Bank nach Nummern I.12.1 bis I.12.5 Ziffer 13.1 – 13.5 sind ausgeschlossenausgeschlos- sen, wenn die einen Anspruch begründen- den begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis be- ruhenberuhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten ver- mieden vermieden werden können, können oder – von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei- geführt herbeigeführt wurden.

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Samples: www.vwfs.de

Haftungs- und Einwendungsausschluss. Ansprüche des Karteninhabers gegen die Bank nach Nummern I.12.1 bis I.12.5 Nr. I. 12.1 – I. 12.5 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründen- den begründenden Umstände - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis be- ruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten ver- mieden vermieden werden können, oder - von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei- geführt her- beigeführt wurden.

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Samples: www.flessabank.de

Haftungs- und Einwendungsausschluss. Ansprüche des Karteninhabers gegen die Bank nach Nummern I.12.1 Nr. 11.1 bis I.12.5 11.5 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründen- den begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis be- ruhenberuhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten ver- mieden vermieden werden können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei- geführt herbeigeführt wurden.

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Samples: czyborra.com

Haftungs- und Einwendungsausschluss. Ansprüche des Karteninhabers gegen die Bank nach Nummern I.12.1 bis I.12.5 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründen- den begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis be- ruhenberuhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, hat und dessen Folgen Fol- gen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten ver- mieden hät- ten vermieden werden können, oder von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei- geführt her- beigeführt wurden.

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Samples: www.consorsbank.de