Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 2.6.2. bis 2.6.4 ist ausgeschlossen, (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.6.1 bis 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belas- tung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbar- ten Weg spätestens innerhalb 1 Monats nach der Belastungsbu- chung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.6.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 2.6.2. Nummer A. 2.6.2 bis A. 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen,:
(2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern B. 2.6.1 bis 2.6.4 und B. 2.6.2 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belas- tung Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbar- ten vereinbarten Weg spätestens innerhalb 1 eines Monats nach der Belastungsbu- chung Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche aus einer verschuldensabhängigen Haftung der Bank nach Nummer 2.6.3 B. 2.6.2 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.
(3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden UmständeUmstände oder
1.1 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 2.6.2. bis 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen,:
(2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.6.1 bis 2.6.4 und Einwendungen Einwen- dungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen Zahlun- gen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens spätes- tens 13 Monate nach dem Tag der Belas- tung Belastung mit einer nicht autorisierten auto- risierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbar- ten Konto- informationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb 1 eines Monats nach der Belastungsbu- chung Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche Schadens- ersatzansprüche nach Nummer 2.6.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden Verschul- den an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.
(3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden UmständeUmstände Anhang: Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Weitere Staaten: Sonstige Staaten und Gebiete:
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 2.6.2. bis 2.6.4 Nummer 3.2.3.2 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen,:
(2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.6.1 bis 2.6.4 3.3.1 und 3.3.2 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belas- tung Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung Überweisung hiervon schriftlich unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Zahlung Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbar- ten vereinbarten Weg spätestens innerhalb 1 eines Monats nach der Belastungsbu- chung Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.6.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst.
(3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden UmständeUmstände Verzeichnis der Kurzformen für Zielland und Währung
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Und Sonderbedingungen
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern 2.6.2. bis 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen,:
(2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.6.1 bis 2.6.4 und Einwendungen Einwen- dungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belas- tung Belastung mit einer nicht autorisierten autorisier- ten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbar- ten Kontoin- formationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb 1 eines Monats nach der Belastungsbu- chung Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche Schadens- ersatzansprüche nach Nummer 2.6.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.
(3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden UmständeUmstände Anhang: Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Weitere Staaten: Sonstige Staaten und Gebiete:
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen