Common use of Haftungsausschluss bei See- und Binnen- schiffsbeförderungen Clause in Contracts

Haftungsausschluss bei See- und Binnen- schiffsbeförderungen. 25.1 Gemäß § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB ist vereinbart, dass der Spediteur in seiner Stellung als Verfrachter ein Verschulden seiner Leute und der Schiffsbesatzung nicht zu vertreten hat, wenn der Schaden durch ein Verhalten bei der Führung oder der sonstigen Bedienung des Schiffes, jedoch nicht bei der Durchführung von Maßnahmen, die überwiegend im Inte- resse der Ladung getroffen wurden, oder durch Feuer oder Explosion an Bord eines Schiffes entstanden ist.

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Samples: www.mbe.de, www.arnold-spedition.de, www.ast-fra.de

Haftungsausschluss bei See- und Binnen- schiffsbeförderungen. 25.1 Gemäß § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB ist vereinbart, dass der Spediteur in seiner Stellung als Verfrachter ein Verschulden seiner Leute und der Schiffsbesatzung nicht zu vertreten hat, wenn der Schaden durch ein Verhalten bei der Führung oder der sonstigen Bedienung Bedie- nung des Schiffes, jedoch nicht bei der Durchführung von Maßnahmen, die überwiegend im Inte- resse Interesse der Ladung getroffen wurden, oder durch Feuer oder Explosion an Bord eines Schiffes entstanden ist.

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Samples: uploads-ssl.webflow.com, www.benway-solutions.de, www.dslv.org