Common use of Haftungsbeschränkungen Clause in Contracts

Haftungsbeschränkungen. 1. WeGrow haftet nur für Xxxxxxx, die auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn Leben, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat und vertrauen durfte. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührt. 2. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben ist, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sind. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Haftungsbeschränkungen. 1(a) Für wesentliche Fremderzeugnisse, z.B. Ersatzteile, beschränkt sich die Haftung von QIAGEN auf die Abtretung der Ansprüche, die QIAGEN gegen den Liefereranten des Fremderzeugnisses zustehen. WeGrow Sollte die Inanspruchnahme des Liefereranten des Fremderzeugnisses fehlschlagen, so bestehen die hierin festgelegten Mängelansprüche des Kunden gegen QIAGEN. (b) QIAGEN haftet nur nicht für XxxxxxxSchäden, die aufgrund der Verletzung einer Obliegenheit des Kunden aus dem Vertrag oder diesen AGB entstanden sind sowie für Schäden, die auf einer ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen sind, es sei denn, diese wären von QIAGEN verschuldet. Für Verschleißteile wie bewegliche Teile, Schläuche, Spritzen etc. wird keine Haftung übernommen. (c) QIAGEN haftet auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen: QIAGEN haftet auf Schadens- oder Aufwendungsersatz nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn von Leben, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen zur Last fällt oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat und vertrauen durfte. Die Haftung falls sie nach dem Produkthaftungsgesetz und zur Haftung verpflichtet ist. QIAGEN haftet des Weiteren für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührt. 2die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder sog. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben ist, ist diese Haftung Kardinalpflichten; im Falle der nur leicht fahrlässigen Verursachung haftet QIAGEN insoweit begrenzt auf Schäden begrenztdie Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Ebenfalls nur begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens haftet QIAGEN bei Schäden, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat von einfachen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssenvorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten verursacht wurden. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sind. 3Die in dieser Ziff. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt 5 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar ist, sofern QIAGEN einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat sowie im Falle der anfänglichen Unmöglichkeit, sofern QIAGEN die anfängliche Unmöglichkeit bei Vertragsschluss kannte oder kennen musste. Im Übrigen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. QIAGEN haftet insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden oder Schäden, die an anderen Sachen als dem/der vertraglichen System/e selbst entstanden sind. Sofern die Haftung von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden QIAGEN ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern oder bei Verlust Erfüllungsgehilfen. (d) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Erbringung der Leistung. Die Verjährungsfrist für Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche gegen QIAGEN, die nicht auf einem Mangel der Leistung beruhen, beträgt zwei Jahre ab Entstehung des Lebens Anspruchs. Besteht die Leistung ausschließlich in der Zusendung eines Ersatzteils, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 90 Tage. Die vorgenannten Verjährungsfristen gelten nicht, sofern QIAGEN einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der von ihr zu erbringenden Leistung gegeben hat. Im Falle der Haftung wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, wegen der von QIAGEN, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung des KäufersLebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von QIAGEN, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, wegen Ansprüchen aus anfänglicher Unmöglichkeit oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten abweichend hiervon die gesetzlichen Verjährungsfristen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 1Ingenico Payment Services haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter sowie der Personen, derer Ingenico Payment Services sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bedient. WeGrow Darüber hinaus haftet nur Ingenico Payment Services für Xxxxxxx, die auf einer einfach fahrlässige Verletzung einer von für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn Lebenpflichten, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käu- fer das Unternehmen regelmäßig vertraut hat und vertrauen durftedarf (Kardinalpflichten). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Ingenico Payment Services auf einen Betrag von EUR 25.000 je Schadensereignis, insgesamt auf einen Betrag von EUR 50.000 je Kalenderjahr sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines POS-Systems typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, wird ausgeschlossen. Die Haftung der Ingenico Payment Services für die Nichteinhaltung von Garantien, bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und im Rahmen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für oder aus dem Gesichtspunkt der Produzentenhaftung bleibt unberührt. Bei Ausfall des/der POS-Terminal(s) wird, da alternative Zahlungsmöglich- keiten bestehen, grundsätzlich davon ausgegangen, dass dem Unternehmen kein Schaden, der über technische Belange hinausgeht, entstanden ist. Dem Unternehmen bleibt im Rahmen der Haftungsregelung vorbehalten, der Ingenico Payment Services einen weiter gehenden Schaden nachzuweisen. Andere Haftungsregelungen dieses Vertrages bleiben von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührt. 2dieser Ziffer VII 33.1 unberührt bzw. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben ist, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sind. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4gelten ergänzend. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels Unternehmens gegen Ingenico Payment Services verjähren nach innerhalb von einem Jahr ab Ablieferung der WareJahr, beginnend mit dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Kenntnis von dem Anspruch erlangt hat. Dies gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- nicht für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung und Gesundheits- schäden oder bei Verlust des Lebens des Käufersnach dem Produkthaftungsgesetz.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Vertragsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 110.1. WeGrow haftet nur Für Schäden, auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertretung oder leitenden Angestellten beruhen, sowie für XxxxxxxPersonenschäden haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. 10.2. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen sowie im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn Leben, Körper oder für die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Erreichung des Vertrages erst möglich macht oder Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Käu- fer vertraut hat Kunde deshalb vertrauen können muss, haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beschränkt auf solche Schäden, die für uns bei Vertragsschluss nach Art und vertrauen durfteUmfang im Voraus sichtbar waren. Die Im Falle unseres Liefer- und Leistungsverzuges ist als Verzögerungsschaden voraussehbar ein Betrag bis zu 5% des Rechnungswertes des vom Verzug betroffenen Lieferungs- oder Leistungsteils. Uns ist es gestattet, den Nachweis geringeren Schadens zu führen. 10.3. In den Fällen der Ziffer 10.2 ist unsere Haftung auf höchstens des dreifachen Betrages des Wertes der betroffenen Lieferung bzw. bei reinen Vermögensschäden auf höchstens des zweifachen Betrages des Wertes der betroffenen Lieferung begrenzt, jedoch in jedem Fall auf 2.000,00 EUR pro Schadensereignis und 5.000,00 EUR pro Kalenderjahr. 10.4. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund einschließlich etwaiger Ersatzansprüche wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten sowie aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen. Eine etwaige gesetzliche Haftung wegen des Fehlens einer von uns garantierten Beschaffenheit der Sache, wegen des arglistigen verschwiegenen Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz und für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührt. 210.5. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben ist, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssenSchadenersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren nach obiger Ziffer 9.5. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung Sonstige Schadenersatzansprüche des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sind. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels Kunden verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung von dem Zeitpunkt an, in welchem der WareKunde Kenntnis von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schadens erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste, spätestens jedoch nach zwei Jahren vom Zeitpunkt des den Schaden auslösenden Ereignisses an. Dies Der vorstehende Satz gilt nichtnicht in Fällen von Vorsatz, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar istvon Arglist, grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten, von Personenschäden sowie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- in den Fällen unerlaubter Handlung und Gesundheits- schäden eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 10.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden gegen unsere gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder bei Verlust des Lebens des Käuferssonstigen Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Sales Contracts

Haftungsbeschränkungen. 1a) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. WeGrow Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet nur für Xxxxxxx, die auf einer der Auftragnehmer bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn Leben, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat und vertrauen durfte. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührtunwesentlicher Vertragspflichten. 2b) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben ist, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, Weiters geltend die WeGrow Haftungsbeschränkungen nicht bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung Verlust des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sindLebens des Auftraggebers. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4. c) Schadensersatzansprüche des Käu- fers Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn WeGrow seitens des Auftragnehmers grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle Fall von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des KäufersAuftraggebers. d) Der Auftraggeber verzichtet auf jeden Schadenersatz, außer er beweist, dass dem Auftragnehmer ein krasse grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um einen Verbraucher im Sinne des KSchG handelt, der Geschädigte zu beweisen. Die Haftung ist darüber hinaus auch auf die Höhe des vereinbarten Werklohns beschränkt, maximal jedoch auf den Betrag, für den der Auftragnehmer Versicherungsdeckung erlangen kann. e) Der Ersatz jeglicher darüber hinausgehender Schäden ist ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für Schäden, die aus mangelhafter Vertragserfüllung resultieren. f) Die Tüchtigkeit der vom Auftraggeber beigestellten Hilfskräfte zu beurteilen, liegt ausschließlich im Entscheidungsbereich des Auftragnehmers. Für eine Versicherung der Hilfskräfte nach dem ASVG gegen Krankheit und Unfall sowie für die Versteuerung der Bezüge der Hilfskräfte hat der Auftraggeber bzw. die Hilfskraft selbst zu sorgen. Der Auftragnehmer übernimmt für Arbeitsunfälle der beigestellten Kräfte sowie überhaupt für die Hilfskräfte keinerlei Haftung, insbesondere hat der Auftraggeber für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen hinsichtlich der Baustelle, deren Einrichtungen und des Arbeitsablaufes sowie der zur Verfügung gestellten Werkzeuge selbst Sorge zu tragen. g) Der Auftraggeber haftet selbst für Mängel, die von ihm oder ihm beigestellten Personen zur Unterstützung bei der Erbringung der dem Auftragnehmer beauftragten Leistungen verursacht werden. Für Sach- oder Personenschäden, die vom Auftraggeber selbst oder von den beigestellten Personen verursacht worden sind, übernimmt der Auftragnehmer ebenfalls keine Haftung. h) Verletzt der Auftraggeber seine ihn treffenden Verpflichtungen nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz, übernimmt der Auftragnehmer hierfür keine Haftung, selbiges gilt für Sach- und Personenschäden, die aus einer Verletzung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes entstanden sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. Dem Drucker übergebene Manuskripte, Daten, Filme, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftrag­ geber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln wird, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 1. WeGrow haftet nur für Xxxxxxx1. 1994, gegenüber dem Endverbrau­ cher wegbedungen. Die Haftung des Druckers beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler, die auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen grobe Fahrlässigkeit zurückzufüh­ ren sind. Bei Ablieferung oder wenn LebenRückgabe von elektronisch erstellten und aufbereiteten Satz­/Bildinformationen an den Kunden wird ein kompletter Datenausdruck auf Papier mitgeliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll­ und Prüfdoku­ mente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und all­ fälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Der Drucker haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auf­ traggeber innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten können keine Rechtswirkungen abgeleitet werden. Wesentlich ist eine VertragspflichtVerzichtet der Auftraggeber auf die Unterbreitung von Kontroll­ und Prüfdokumenten, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat und vertrauen durfteso trägt er das volle Risiko. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und des Druckers beschränkt sich auf grobes Verschulden. Eine Archivierungspflicht für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührtArbeitsunterlagen (Daten, Filme usw. 2. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben ist, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sind. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt ) besteht für den Drucker nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar istes sei denn, sowie im Falle dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung des Druckers für den Verlust von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden Daten oder bei Verlust des Lebens des Käufersoder Beschädigung von Filmen bzw. den weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 113.1. WeGrow Callax haftet nur für XxxxxxxVermögensschäden des Kunden bis zu einem Betrag von höchstens 12.500 EUR je Nutzer und schadenverursachendes Ereignis; gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf 10 Millionen EUR je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die von mehreren Kunden auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. 13.2. Für andere Schäden des Kunden (z.B. Sachschäden oder Vermögensschäden, die nicht auf Telekommunikationsdienstleistungen beruhen) haftet Callax für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, soweit Callax oder ihre Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Wird eine Kardinalspflicht aufgrund leichter oder einfacher Fahrlässigkeit der Callax verletzt, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 13.3. Die gesetzliche Haftung der Callax nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aufgrund anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. 13.4. Xxxxxx haftet nicht für Schäden des Kunden, die auf Umständen höherer Gewalt beruhen sowie für Schäden, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen der AGB, insbesondere seiner Mitwirkungspflichten (Ziffer 11) beruhen. Callax haftet ebenfalls nicht für oder wenn Lebenim Zusammenhang mit etwaigen Handlungen, Körper Unterlassungen und/oder Versäumnissen Dritter, insbesondere von Anbietern oder Betreibern von Telekommunikationsnetzen, die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre Erfüllung von Callax für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht Erbringung der Dienstleistungen genutzt werden oder auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat und vertrauen durfte. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührt. 2. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben ist, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sind. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart Callax dazu angewiesen ist. 413.5. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung Soweit die Haftung der Ware. Dies gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar Callax wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, sowie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Gesundheits- schäden oder bei Verlust des Lebens des KäufersErfüllungsgehilfen der Callax.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 1Für von der DADAT bloß leicht fahrlässig verursachte Schäden ist die Haftung der DADAT in folgenden Fällen ausgeschlossen: Vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Online Kundenportals der DADAT in Folge von Störungen und/oder Wartungs- oder Reparaturarbeiten; verzögerte telefonische Erreichbarkeit der DADAT; verzögerte Durchführung oder Nicht-Durchführung eines Auftrags zum Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments, eines Depotübertrags oder eines Überweisungs-/ Lastschriftenauftrags; verspätete oder nicht erfolgte Übermittlung von Transaktionsnummern ( TAN); verzögerte oder nicht erfolgte Weiterleitung von Mitteilungen zu Kapitalmaßnahmen; unberechtigte Zugriffsbeschränkungen oder Sperren des Depots und/oder Verrechnungskontos; verzögerte, fehlerhafte oder nicht übermittelte Bestätigungen von Auftragsdurchführungen oder Auftragsstornierungen; verzögerte, fehlerhafte, unvollständige oder nicht veröffentlichte Informationen, Stammdaten, Kennzahlen, Marktkurse und –daten, Einschätzungen/Analysen und sonstige Research-Materialien bzw. WeGrow haftet nur für Xxxxxxxfinanzmarktrelevante Informationen zu Finanzinstrumenten, die auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn Leben, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat Indizes und vertrauen durfteFinanzmärkten; unzulässig erfolgte Stornierung/ Rückabwicklung von Transaktionen; unzulässige außergerichtliche Pfandverwertungen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und der DADAT wird weiters gegenüber Nicht-Verbrauchern in allen Fällen für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Nicht-Verbraucher hat der DADAT in allen Fällen das Vorliegen von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührtVorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen. Sämtliche Haftungsausschlüsse der DADAT gelten nicht für Personenschäden. 2. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben ist, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sind. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

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Samples: Depotvertrag Für Verwalter Kunden

Haftungsbeschränkungen. 1Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Gastwirtes – auch für eingebrachte Sachen – für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen. WeGrow Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Gastwirtes sowie seiner Erfüllungsgehilfen – auch für eingebrachte Sachen – für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses. Für abhandengekommene Sachen des Gastes/Vertragspartners wird nicht gehaftet. Der Gastwirt bemüht sich, Störungen an vom Gastwirt direkt zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen und sonstigen Einrichtungen umgehend zu beseitigen. Der Gastwirt haftet nur nicht für XxxxxxxAusfälle dieser Einrichtungen, die auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn Leben, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung sowie des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat und vertrauen durfteStromnetzes bzw sonstiger infrastruktureller Einrichtungen. Die Haftung ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und/oder Xxxx den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich dem Gastwirt anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Vertragspartner bzw Xxxx gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen. Tierhaltung Tiere dürfen nur nach dem Produkthaftungsgesetz vorheriger Zustimmung des Gastwirtes und für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührt. 2allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Bewirtungsbetrieb gebracht werden. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben istDer Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist diese Haftung verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf Schäden begrenztseine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen. Der Vertragspartner bzw Xxxx, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die WeGrow bei Vertragsschluss als auch mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Gastwirtes zu erbringen. Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Gastwirt gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Gastwirtes, die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise der Gastwirt gegenüber Dritten zu erwar- ten sinderbringen hat. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe

Haftungsbeschränkungen. 113.1 Diese Ziffer 13 regelt abschließend die Haftung von AWIN, von AWIN Konzerngesellschaften und deren Erfüllungsgehilfen im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung. WeGrow haftet nur Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern in dieser Ziffer 13 nichts anderes bestimmt ist. 13.2 AWIN ist nicht für Xxxxxxxetwaige Verluste des Publishers haftbar, wenn die Einhaltung der Vereinbarung durch AWIN aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Publishers verhindert wird. 13.3 Nichts in diesem Vertrag beschränkt oder schließt die Haftung von AWIN bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, arglistiger Täuschung oder betrügerischer Falschdarstellung oder zwingender gesetzlicher Haftung aus. 13.4 AWIN ist nicht haftbar gegenüber dem Publisher für entgangene Gewinne, entgangene Geschäfte, Verlust von Geschäfts- oder Firmenwert, erwartete Einsparungen, Warenverluste, Verluste durch nicht abgeschlossene Verträge, Nutzungs- oder Datenverluste, Verluste, die auf einer aus Handlungen oder Unterlassungen eines Advertisers resultieren, oder für besondere oder indirekte Verluste, Folgeverluste oder rein wirtschaftliche Verluste, Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben. 13.5 Zusätzlich zu Ziffer 13.3 schränkt nichts in diesem Vertrag die Haftung von AWIN in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder verschuldensunabhängiger Haftung ein oder schließt diese aus. 13.6 Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften AWIN und seine Konzerngesellschaften nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn Leben, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre und zwar der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten" im Sinne dieser Ziffer sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht oder ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat Verlag vertrauen darf. 13.7 Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Höhe des vertragstypischen und vertrauen durftevorhersehbaren Schadens gemäß Ziffer 13.6 wird auf den Betrag der Netzwerk-Gebühr beschränkt, den AWIN, unter Berücksichtigung der an den Publisher gezahlten Provisionen, tatsächlich vom Advertiser im Zeitraum von 12 Monaten vor der Entstehung des Anspruchs erhalten hat. 13.8 Soweit AWIN eine der Ziffern 13.9.1 bis 13.9.9 nicht erfüllt, haftet AWIN nur, wenn AWIN den Schaden hätte verhindern oder mindern können und es vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassen hat, dies zu tun. Stellt AWIN eine der Ziffern 13.9.1 bis 13.9.9 nicht sicher und unterlässt es durch leichte Fahrlässigkeit, den Schaden zu verhindern oder zu mindern, haftet AWIN nach Maßgabe der Ziffern 13.6 bis 13.7. 13.9 Das Netzwerk, das Interface, der Tracking Code, ihre Nutzung und deren Nutzungsergebnisse werden so, wie sie sind, ohne Gewähr bereitgestellt. AWIN lehnt alle ausdrücklichen oder impliziten Gewährleistungen ab, einschließlich Gewährleistungen zufriedenstellender Qualität und Eignung für bestimmte Zwecke, die in Bezug auf das Netzwerk, das Interface, den Tracking Code, ihre Nutzung und deren Ergebnisse stillschweigend inbegriffen sein können. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz Leistungsfähigkeit des Netzwerks, des Tracking Codes und für des Interface hängt von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührtDritten ab und liegt außerhalb der Kontrolle von AWIN, insbesondere hinsichtlich der Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Integration des Tracking Codes in die Advertiser- URLs durch Advertiser. AWIN lehnt jegliche Gewährleistung ausdrücklich dafür ab: 13.9.1 dass die Nutzung oder der Betrieb des Netzwerks, des Interface oder des Tracking Codes ohne Unterbrechungen oder fehlerfrei läuft; 13.9.2 dass der Tracking Code ordnungsgemäß in die Advertiser-URLs integriert wird; 13.9.3 dass der Tracking Code stets alle Aktionen fehlerfrei erfasst; 13.9.4 in Bezug auf Advertiser-Materialien einschließlich Gewährleistungen, dass die Advertiser-Materialien den Werbevorschriften entsprechen; 13.9.5 dass Mängel behoben werden; 13.9.6 dass das Netz, das Interface oder der Tracking Code frei von Viren und Schadcodes sind; 13.9.7 dass die angewendeten Sicherheitsverfahren ausreichen; 13.9.8 in Bezug auf Advertiser oder ihre Technologie oder eine dritte Partei und deren Technologie; und 13.9.9 hinsichtlich Korrektheit, Genauigkeit oder Zuverlässigkeit. 2. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben ist, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sind. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

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Samples: General Terms and Conditions for Publishers

Haftungsbeschränkungen. 1. WeGrow Ec-cash-mobil haftet grundsätzlich nur für Xxxxxxxdirekte Schäden, die dem Unternehmen/Händler entstehen und soweit die eingetretenen Schäden auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen Vorsatz oder wenn Leben, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht grober Fahrlässigkeit der ec- cash-mobil oder auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat und vertrauen durftedem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit beruhen. Die Haftung der ec- cash-mobil ist auf einen Betrag von EUR 5.000 je Schadensereignis, insgesamt auf einen Betrag von EUR 10.000 je Kalenderjahr, sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines POS- Systems typischerweise gerechnet werden muss. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen mittelbarer Schäden, wie entgangenem Umsatz oder Gewinn, sind ausgeschlossen! Abweichend hierzu haftet ec-cash-mobil im Rahmen eines Terminalkaufvertrages auf einen Betrag von EUR 500 je Schadensereignis, insgesamt auf einen Betrag von EUR 5.000 begrenzt. Die Haftung der ec-cash- mobil nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus dem Gesichtspunkt der Produzentenhaftung bleibt unberührt. Im übrigen haftet ec-cash-mobil unbeschränkt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten, sowie für schwerwiegendes Organisationsverschulden. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet ec-cash-mobil nur nach obiger Maßgabe des Absatzes 1 dieser Ziff. 6. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ec-cash-mobil nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht), Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von ec-cash-mobil nach Maßgabe des Absatzes 1 dieser Ziff. 6 begrenzt. Neben anderen Schadensverursachern haftet ec-cash-mobil nur in dem Verhältnis, in dem sie neben diesen zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat und entsprechend der vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Bei Ausfall des/der Terminals wird auf Grund alternativer Zahlungsmöglichkeiten davon ausgegangen, dass dem Unternehmen kein Schaden, der über technische Belange hinaus geht, entstanden ist. Dem Unternehmen bleibt vorbehalten, der ec-cash-mobil einen weiter gehenden Schaden nachzuweisen. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührt. 2Sicherungskopien eingetreten wäre. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben istIst der Schaden auf einen Fehler im Datennetz oder auf einen Missbrauch des Datennetzes zurück‐ zuführen, ist haftet ec-cash-mobil nur in dem Umfang, in dem ihr der den Schaden verursachende Telekommunikationsdienstleister haftet. Ec-cash-mobil wird ihr etwa zustehende Ansprüche an das Unternehmen abtreten. Das Unternehmen nimmt diese Haftung auf Schäden begrenzt, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sind. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4Abtretung bereits jetzt an. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels Unternehmens gegen ec-cash-mobil verjähren nach innerhalb von einem Jahr ab Ablieferung der WareJahr, beginnend mit dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Kenntnis von dem Anspruch erlangt hat. Dies gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden oder bei Verlust des Lebens des Käufersnicht für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftungsbeschränkungen. 1. WeGrow haftet nur für XxxxxxxSollte der Auftragnehmer haftbar sein, beschränkt sich diese Haftung auf die auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn Leben, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werdenBestimmungen innerhalb dieser Vereinbarungen. Wesentlich ist eine VertragspflichtDie in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vertrages erst möglich macht Auftragnehmers und/oder auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat und vertrauen durfte. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührtseiner Untergebenen beruht. 2. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben istDer Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Annahme von Aufträgen nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. 3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass sich der Auftragnehmer auf fehlerhafte und/oder unvollständige Informationen des Auftraggebers oder im Auftrag des Auftraggebers verlässt. 4. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für Schäden infolge von Mängeln an den Geräten, die der Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht kannte, und für Schäden im Voraus aufgrund von Mängeln an den Geräten, die nach Abschluss des Vertrages entstanden sind. 5. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für eine unsachgemäße Verwendung, Montage oder Bedienung der vom Auftragnehmer den Auftraggebern zur Verfügung gestellten Gegenstände und wenn die Auftraggeber die Anweisungen nicht (richtig) befolgen. 6. Der Auftraggeber haftet auf jeden Fall während der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer bei Diebstahl, Verlust oder Veruntreuung der Geräte. 7. Der Auftragnehmer haftet nur für direkte Schäden. Unter mittelbaren (indirekten) Schäden sind ausschließlich die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens zu verstehen, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht, alle angemessenen Kosten, die entstehen, damit die mangelhafte Leistung des Auftragnehmers der Vereinbarung entspricht, soweit diese dem Auftragnehmer zugerechnet werden können, und angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden, soweit der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Bedingungen geführt haben. 8. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen und Schäden durch Geschäftsstagnation, Schäden an Materialien oder Software von Dritten (vom Auftragnehmer beauftragt) und Schäden im Zusammenhang mit der Beauftragung vorgeschriebener Lieferanten durch den Auftragnehmer sind ausgeschlossen. 9. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für Schäden oder Kosten, die durch Übertragungsfehler, Störungen oder Nichtverfügbarkeit dieser Einrichtungen entstehen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese Schäden oder Kosten auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen sind. 10. Haftet die Vertragspartei für direkte Schäden, so ist diese Haftung auf Schäden höchstens den Rechnungsbetrag und in jedem Fall auf den Betrag der vom Versicherer des Auftragnehmers im betreffenden Fall zu leistenden Zahlung beschränkt, einschließlich des Selbstbehalts des Auftragnehmers, der gemäß dieser Versicherungsvereinbarung im betreffenden Fall zulasten des Auftragnehmers geht. Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem Fall immer auf die Höhe der von seinem Versicherer in diesem Fall geleisteten Zahlung beschränkt. Wird aus irgendeinem Grund keine Zahlung im Rahmen der genannten Versicherung geleistet, so ist die Haftung auf höchstens den Betrag begrenzt, der dem Rechnungswert der Dienstleistung(en) vor dem Ereignis, das die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähigHaftung begründet hat, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sindentspricht, höchstens jedoch auf den Selbstbehalt im Rahmen der genannten Versicherung. 311. Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels kann keine Haftung für Schäden übernommen werden, wenn diese durch Änderungen verursacht werden, die von den Auftraggebern selbst oder Dritten an dem vom Auftragnehmer gelieferten Produkt/Dienstleistung vorgenommen werden. 12. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt der Auftragnehmer in seiner Tätigkeit von der Zusammenarbeit, den Dienstleistungen und Lieferungen Dritter abhängig ist, auf die der Auftragnehmer keinen oder beratend tätig wird nur geringen Einfluss hat, haftet der Auftragnehmer in keiner Weise für die Fehler und/oder Mängel, die diese Dritten unerwartet machen könnten, und die daraus resultierenden Schäden, unabhängig davon, ob diese Auskünfte Schäden während der Beziehung zum Auftragnehmer entstehen oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4sichtbar werden. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies Diese Bestimmung gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar istes sich um Vorsatz oder bewussten Vorsatz seitens des Auftragnehmers handelt. 13. Dritte, sowie die vom Auftragnehmer im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden Zusammenhang mit der Erfüllung einer Vereinbarung beauftragt wurden, können ihre Haftung einschränken. Alle Anweisungen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer in Bezug auf Vereinbarungen erteilt, umfassen auch die Befugnis, die Haftungsbeschränkung für den oder bei Verlust des Lebens des Käufersdie Dritten zu übernehmen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 11.4.1. WeGrow haftet nur Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für XxxxxxxSchäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen fahrlässigen oder wenn vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Dies betrifft auch Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Des Weiteren haften wir für Schäden, die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung von der Käu- fer vertraut hat und vertrauen durfte. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden und für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührt. 2alle Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, sowie Arglist sowohl unserer gesetzlichen Vertreter, als auch unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben istwir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, ist diese Haftung auf Schäden begrenzthaften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sind. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. 41.4.2. Schadensersatzansprüche Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der WareVertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Dies Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen, fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nichtauch, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist. 1.4.3. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, sowie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Gesundheits- schäden oder bei Verlust des Lebens des KäufersErfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 1. WeGrow 8.1 deviceTRUST haftet nur im Rahmen der gesetzli- chen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für XxxxxxxSchäden. (a) aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, die auf einer Verletzung vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflicht- verletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von de- viceTRUST oder eines seiner gesetzli- chen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; (b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn Leben, Körper oder zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie; (c) die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen auf einer vorsätzlichen oder grob fährlässigen fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von deviceTRUST oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfül- lungsgehilfen beruhen. 8.2 Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentli- chen Pflichten durch WeGrow deviceTRUST oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werdeneinen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- gehilfen beruhen. Wesentlich ist eine VertragspflichtWesentliche Pflichten sind Pflichten, wenn ihre deren Erfüllung die ordnungsgemäße ordnungsgemä- ße Durchführung des Vertrages Vertrags überhaupt erst möglich macht oder ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat Kun- de vertrauen darf. 8.3 deviceTRUST haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das Drei- fache der Miete je Schadensfall. 8.4 Die verschuldensunabhängige Haftung von deviceTRUST nach § 536 a Abs. 1, 1. Alterna- tive BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen. 8.5 deviceTRUST haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Scha- den, der auch bei ordnungsgemäßer und vertrauen durfte. re- gelmäßiger, der Bedeutung der Daten ange- messener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus von de- viceTRUST zu vertretenden Gründen behin- dert oder unmöglich war. 8.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinn- gemäß auch für die Haftung von deviceTRUST im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Auf- wendungen. 8.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührt. 2. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben ist, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sind. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

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Samples: Licensing Agreement

Haftungsbeschränkungen. 1. WeGrow haftet nur für Xxxxxxx, die auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn Leben, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat und vertrauen durfte. Die Haftung von FINMATICS für Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestimmt sich, gleich aus welchem Rechtsgrund, wie folgt: a) Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von FINMATICS oder durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von FINMATICS herbeigeführt werden, haftet FINMATICS unbeschränkt. b) Die Haftung von FINMATICS für Personenschäden, das heißt für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von FINMATICS, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen unbegrenzt. Die gesetzlich zwingende Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz und Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt. c) Unbegrenzt der Höhe nach ist die Haftung von FINMATICS auch für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührtSchäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden. 2. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben Sofern keiner der in Abs. 1 (a) bis (c) genannten Fälle gegeben ist, ist diese Haftung die Ersatzpflicht von FINMATICS, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für eine leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten der Höhe nach auf Schäden begrenztden vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden maximal jedoch mit der (Netto-)Summe aller Entgelte, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder FINMATICS vom KUNDEN für die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssenLIZENZ insgesamt erhalten hat, beschränkt. Mittelbare Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, sofern keine gesetzlich zwingende Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, eingreift. Absatz 4 bleibt davon unberührt. Eine Vertragspflicht ist wesentlich, wenn die Erfüllung dieser Pflicht die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sindder KUNDE auf die Einhaltung dieser Pflicht vertrauen darf. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher HaftungBei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet FINMATICS nur, soweit nichts anderes vereinbart istsie die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht verursacht hat. Die Haftung von FINMATICS ist der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den KUNDEN entstanden wäre. 4. Schadensersatzansprüche des Käu- fers Außer in Fällen der Haftung wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nichtVorsatz, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar istgrober Fahrlässigkeit, sowie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- bei Personen- schäden oder bei Verlust des Lebens des Käufersder Haftung für schweres Organisationsverschulden oder eine garantierte Beschaffenheit oder in Fällen zwingender Haftung, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, verjähren sämtliche Ansprüche unter diesem Abschnitt 15 innerhalb von sechs (6) Monaten; der Beginn der Verjährungsfrist bestimmt sich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Regelungen. Der Nachweis eines Verschuldens obliegt dem KUNDEN.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 1a) mietwagen24 haftet als Vermittler ausschließlich für die ordnungsgemäße Erbringung der Mietwagenvermittlung. WeGrow haftet nur Eine Haftung für Xxxxxxxnicht zustande kommende Mietverträge vor Ort wird nicht übernommen, wenn Gründe vorliegen, die der Kunde zu vertreten hat. So etwa bei Fehlen oder Ungültigkeit der zur Anmietung erforderlichen Dokumente (Führerschein, Reisepass, Voucher, Kreditkarte); Nichtbeachtung von Mindest-/ oder Höchstalterregeln; Fahruntüchtigkeit infolge von Alkohol- /Drogenkonsum o. ä.. Bei den Angaben von lokalen Mietbedingungen, Öffnungszeiten, Adressen, Telefonnummern, Fahrzeugbeschreibungen etc. ist mietwagen24 auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn Lebendie von die von den Partnerunternehmen bereit gestellten Daten angewiesen. Wir bemühen uns diese so akkurat und aktuell wie möglich wiederzugeben. mietwagen24 übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen. b) Weiterhin sind Schadensersatzansprüche unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen einschließlich unerlaubter Handlungen, beiderseits ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat und vertrauen durftefahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, soweit zugunsten des Kunden eine Versicherung besteht. c) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften beide Seiten darüber hinaus für jede Fahrlässigkeit, bis zur Höhe des typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von einer Seite garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, die andere Partei gegen solche Schäden abzusichern. d) Die obigen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens einer Partei entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührtsowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 2. e) Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben die Haftung von mietwagen24 ausgeschlossen oder beschränkt ist, ist diese gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. f) Beide Partner haften im Verhältnis zu Dritten jeweils selbständig. Sofern die Schuldfrage eindeutig auf Schäden begrenztSeiten eines Partners liegt, stellt dieser den anderen von Ansprüchen Dritter frei. Die Parteien haben sich hierbei gegenseitige unverzüglich zu unterrichten mietwagen24 haftet nicht für Ansprüche, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat sich aus dem Mietverhältnis mit dem Vermieter ergeben. mietwagen24 übernimmt auch keinerlei Gewähr für das Mietobjekt selbst. Insoweit ist der Kunde auf seinen Vertragspartner vor Ort beschränkt mietwagen24 haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sindDienste von mietwagen24 oder seinen Lieferanten beeinflusst werden. 3g) Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird 7.) Links zu anderen Websites Diese Website enthält gegebenenfalls weitere Hyperlinks, die zu Websites fremder Anbieter führen. mietwagen24 hat auf deren Gestaltung und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem Inhalte keinen Einfluss und übernimmt daher auch keine Gewähr für Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der dort bereitgestellten Informationen. mietwagen24 distanziert sich ausdrücklich von WeGrow geschuldetenallen Inhalten dieser externen Websites. Bitte richten Sie sämtliche Bedenken, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie die Sie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden oder bei Verlust des Lebens des KäufersZusammenhang mit einer solchen Website haben, an den Betreiber der jeweiligen Seite.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 16.1. WeGrow haftet Wir haften unbegrenzt auf Schadensersatz aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrläs- sigkeit haften wir nur für XxxxxxxSchäden aus der Verletzung des Lebens, die auf einer des Körpers und der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn LebenVertragspflicht (dies sind solche Pflichten, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages Liefervertrages erst möglich macht oder ermöglichen) auf deren Einhaltung der Käu- fer Käufer regelmäßig vertraut hat und vertrauen durftedarf. In diesen Fällen ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 6.2. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten dann nicht, sofern unsererseits ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, wofür der Käufer beweispflichtig ist, oder wir eine ausdrückliche schriftliche Garantie für die Beschaffenheit und Funktion der konkreten Ware übernommen haben. Gleiches gilt für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührtaufgrund anwendbarer, zwingender gesetzlicher Vorschriften, wie etwa aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie im Falle des Lieferverzugs, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war. 26.3. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben ist, ist diese Haftung auf Schäden begrenztWegen einer Pflichtverletzung, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssennicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten, wenn wir diesen Mangel zu vertreten haben. 6.4. Mittelbare Schäden Im Fall seitens des Käufers zur Verfügung gestellter Informationen und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähigInstruktionen, Materialien sowie sonstiger Auftragsbestandteile haften wir nicht, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sindnicht ausdrücklich abweichend vereinbart und der Käufer stellt uns vollum- fänglich von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter bereits zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme frei. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 46.5. Schadensersatzansprüche des Käu- fers Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden uns Arglist vorwerfbar ist, ist sowie im Falle von WeGrow uns zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden Verletzungen von Leben, Körper oder bei Verlust des Lebens Gesundheit des Käufers. 6.6. Unsere Haftung ist der Höhe nach für jeden einzelnen Schadensfall begrenzt auf eine Haftungshöchstsumme in Höhe des mit dem Käufer im Vorjahr der Inanspruchnahme getätigten Nettojahresumsatzes. Diese Haftungslimitierung gilt nicht, wenn uns Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrück- lich übernommenen Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruhen, oder in Fällen gesetzlich zwingend abweichender höherer Haftungssummen. Safety Footwear Experts GmbH Xxxxxxx 0-00, X - 00000 Xxxxx 6.7. Jegliche weitergehende Haftung unsererseits ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten An- spruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die in dieser Ziffer enthaltenen Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zuguns- ten unserer Organe, unserer leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie unseren Subunternehmern.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 118.1 Bei Pflichtverletzungen, die nicht in einem Mangel be- stehen oder die einen über die Mangelhaftigkeit hinausge- henden Schaden verursacht haben, haftet Logicalis nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts Anderes bestimmt ist. 18.2 Logicalis hat Arglist, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. WeGrow Darüber hinaus hat Logicalis in den folgenden Fällen auch einfache Fahrlässigkeit zu vertreten: (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch- führung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf de- ren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintre- tenden Schadens begrenzt. Ansprüche des Kunden aus Garantien sowie dem Produkthaftungsgesetz bleiben in je- dem Fall unberührt. 18.3 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel beruht, kann der Kunde – bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen – nur zurücktreten, wenn Logicalis die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. 18.4 Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet nur Logicalis nach Maßgabe der vorstehenden Vorschrif- ten nur, soweit ein solcher Verlust durch angemessene Da- tensicherungsmaßnahmen seitens der Kunden nicht ver- meidbar gewesen wäre. Im Übrigen ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 18.5 Logicalis haftet nicht für XxxxxxxSchäden des Kunden, die auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen verspäteter, unrichtiger oder wenn Lebenunvollständiger Selbstbeliefe- rung der Logicalis seitens ihrer Vorlieferanten beruhen, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflichtes sei denn, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat und vertrauen durfte. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührtLogicalis hätte diesen Umstand zu vertreten. 2. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben ist, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden 18.6 Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten auch zu- gunsten der Organe und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sindErfüllungsgehilfen von Logicalis. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 113.1 Diese Ziffer 13 regelt abschließend die Haftung von AWIN im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung. 13.2 Jede Partei haftet für jegliche Verletzungen der Regelungen zum Datenschutz für die sie verantwortlich ist und dementsprechend haften die Parteien nicht gesamtschuldnerisch. 13.3 AWIN ist nicht für etwaige Verluste des Publishers haftbar, wenn die Einhaltung der Vereinbarung durch AWIN aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Publishers verhindert wird. 13.4 AWIN ist nicht haftbar gegenüber dem Publisher für entgangene Gewinne, entgangene Geschäfte, Verlust von Geschäfts- oder Firmenwert, erwartete Einsparungen, Warenverluste, Verluste durch nicht abgeschlossene Verträge, Nutzungs- oder Datenverluste, Verluste, die aus Handlungen oder Unterlassungen eines Advertisers resultieren, oder für besondere oder indirekte Verluste, Folgeverluste oder rein wirtschaftliche Verluste, Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben. 13.5 Die Gesamthaftung von AWIN aus diesem Vertrag für unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung einer gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht) Falschdarstellung, Rückerstattung oder sonst im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstandene Schäden, wird auf den Betrag der Netzwerk-Gebühr beschränkt, den AWIN, unter Berücksichtigung der an den Publisher gezahlten Provisionen, tatsächlich vom Advertiser im Zeitraum von 12 Monaten vor der Entstehung des Anspruchs erhalten hat. 13.6 Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung anders angegeben sind alle Gewährleistungen, Konditionen und sonstigen Bedingungen aufgrund Gesetz oder Gewohnheitsrecht bis zum gesetzlich zulässigen Höchstumfang ausgeschlossen. 13.7 Das Netzwerk, das Interface, der Tracking Code, die Dienstleistungen, ihre Nutzung und deren Nutzungsergebnisse werden so, wie sie sind, ohne Gewähr bereitgestellt. WeGrow AWIN lehnt alle ausdrücklichen oder impliziten Gewährleistungen ab, einschließlich Gewährleistungen zufriedenstellender Qualität und Eignung für bestimmte Zwecke, die in Bezug auf das Netzwerk, das Interface, den Tracking Code, die Dienstleistungen, ihre Nutzung und deren Ergebnisse stillschweigend inbegriffen sein können. Die Leistungsfähigkeit des Netzwerks, des Tracking Codes und des Interface hängt von Dritten ab und liegt außerhalb der Kontrolle von AWIN, insbesondere hinsichtlich der Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Integration des Tracking Codes in die Advertiser-URLs durch Advertiser. AWIN lehnt jegliche Gewährleistung ausdrücklich dafür ab: 13.7.1 dass die Nutzung oder der Betrieb des Netzwerks, des Interface oder des Tracking Codes ohne Unterbrechungen oder fehlerfrei läuft; 13.7.2 dass der Tracking Code ordnungsgemäß in die Advertiser-URLs integriert wird; 13.7.3 dass der Tracking Code stets alle Aktionen fehlerfrei erfasst; 13.7.4 in Bezug auf Advertiser-Materialien einschließlich Gewährleistungen, dass die Advertiser-Materialien den Werbevorschriften entsprechen; 13.7.5 dass Mängel behoben werden; 13.7.6 dass das Netz, das Interface oder der Tracking Code frei von Viren und Schadcodes sind; 13.7.7 dass die angewendeten Sicherheitsverfahren ausreichen; 13.7.8 in Bezug auf Publisher oder ihre Technologie; und 13.7.9 hinsichtlich Korrektheit, Genauigkeit oder Zuverlässigkeit. 13.8 AWIN haftet nur für Xxxxxxxbei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, die auf einer leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn Vertragspflicht und begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. 13.9 Durch diese Vereinbarung wird die Haftung von AWIN für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper Körper, Gesundheit, Betrug, wissentliche Falschdarstellung oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat und vertrauen durfte. Die betrügerische Falschaussage sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührtweder ausgeschlossen noch begrenzt. 2. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben ist, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sind. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

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Samples: Publisher Agreement

Haftungsbeschränkungen. 1Soweit zwingende Bestimmungen (Ziffer 3.2) nicht entgegenstehen und vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.7 ist die Haftung der Xxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG – gleich aus welchem Rechtsgrund – wie folgt beschränkt: 5.1 Die Haftung für Güterschäden ist begrenzt auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm des beschädigten oder in Verlust geratenen Kunstgegenstandes oder auf einen Betrag von € 1.100,-- je Kubikmeter des beschädigten oder in Verlust geratenen Kunstgegenstandes, je nachdem , welcher Betrag höher ist. 5.2 Bei Überschreitung der Lieferfrist hat die Xxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG – ohne weiteren Schadenersatz – eine Entschädigung für den nachgewiesenen Schaden in Höhe des vertraglich vereinbarten Entgeltes zu leisten. WeGrow haftet nur für XxxxxxxBei Überschreitung der Lieferfrist liegt vor, wenn das Gut nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgeliefert worden ist oder, falls keine Frist vereinbart worden ist, die auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn Lebentatsächliche Beförderungsdauer unter Berücksichtigung der Umstände die Frist überschreitet, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflichteinen sorgfältigen Frachtführer vernünftigerweise zuzubilligen ist. 5.3 Werden Kunstgegenstände, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Gegenstand des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung sind, dem Empfänger ohne Einziehung der Käu- fer vertraut hat und vertrauen durfte. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und Vertrag vereinbarten Nachnahme ausgeliefert, haftet die Xxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG dem Auftraggeber für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührtden daraus entstehenden Schaden, jedoch nur bis zur Höhe des Betrages der Nachnahme. 2. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben ist, 5.4 Für andere als die in Ziffer 5.2 und 5.3 dieser Vertragsbedingungen genannten reinen Vermögensschäden ist diese die Haftung begrenzt auf Schäden begrenztdas vertraglich vereinbarte Entgelt. 5.5 In jedem Fall ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – begrenzt auf den vom Auftraggeber angegebenen Wert der Kunstgegenstände, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung Gegenstand des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten Schadens sind. 35.6 Der Auftraggeber kann gegen gesondertes Entgelt höhere als die in Ziffer 5.1 bis 5.5 dieser Vertragsbedingungen geregelten Höchstbetrages schriftlich im Vertrag vereinbaren, und zwar sowohl für Güterschaden, Güterfolgeschaden als auch reine Vermögensschäden. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt Die Xxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG besorgt die Versicherung des Kunstgegenstandes, zum Beispiel eine Transport- oder beratend tätig wird Lagerversicherung, nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung unter Angabe der Versicherungssumme und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht den zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich deckenden Gefahren. Im Zweifel entscheidet die Xxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG nach pflichtgemäßem Ermessen über Art und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart istUmfang der Versicherung und Schließt sie zu marktüblichen Bedingungen ab. Für die Versicherungsbesorgung steht der Xxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG eine besondere Vergütung und Ersatz seiner Auslagen zu. 45.7 Die in Ziffer 4 und 5 dieser Vertragsbedingungen dieser vorgesehenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten für jeden Anspruch gegen die Xxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG in Bezug auf Kunstgegenstände, die Gegenstand der Xxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG erteilten Auftrages sind, auf welchen, Rechtsgrund der Anspruch auch beruht. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung Auf die in diesen Vertragsbedingungen geregelten Haftungsausschlüssen und Haftungsbeschränkungen können sich auch die Bediensteten der WareXxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG sowie Personen berufen, für die die Xxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG haftet, es sei denn, sie haben den Schaden durch Vorsatz oder durch grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt. Dies gilt nicht, wenn WeGrow Die Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung soweit ein Schaden durch Vorsatz oder grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden Erfüllungsgehilfen in leitender Funktion und/oder bei Verlust durch vorsätzliche oder grob schuldhafte Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten verursacht wurde; der Nachweis des Lebens des Käufersvorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens obliegt dem Anspruchsteller.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Kunst

Haftungsbeschränkungen. 1(a) Für wesentliche Fremderzeugnisse, z.B. Ersatzteile, beschränkt sich die Haftung von XanTec bioanalytics auf die Abtretung der Ansprüche, die XanTec bioanalytics gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses zustehen. WeGrow Sollte die Inanspruchnahme des Lieferanten des Fremderzeugnisses fehlschlagen, so bestehen die hierin festgelegten Mängelansprüche des Kunden gegen XanTec bioanalytics. (b) XanTec bioanalytics haftet nur nicht für XxxxxxxSchäden, die aufgrund der Verletzung einer Obliegenheit des Kunden aus dem Vertrag oder diesen AGB entstanden sind sowie für Schäden, die auf einer ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen sind, es sei denn, diese wären von XanTec bioanalytics verschuldet. Für Verschleißteile wie bewegliche Teile, Sensorchips, Schläuche, Spritzen etc. wird keine Haftung übernommen. (c) XanTec bioanalytics haftet auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen: XanTec bioanalytics haftet auf Schadens- oder Aufwendungsersatz nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn von Leben, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen zur Last fällt oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat und vertrauen durfte. Die Haftung falls sie nach dem Produkthaftungsgesetz und zur Haftung verpflichtet ist. XanTec bioanalytics haftet des Weiteren für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührt. 2die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder sog. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben ist, ist diese Haftung Kardinalpflichten; im Falle der nur leicht fahrlässigen Verursachung haftet XanTec bioanalytics insoweit begrenzt auf Schäden begrenztdie Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Ebenfalls nur begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens haftet XanTec bioanalytics bei Schäden, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat von einfachen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssenvorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten verursacht wurden. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sind. 3Die in dieser Ziff. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt 5 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar ist, sofern XanTec bioanalytics einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat sowie im Falle der anfänglichen Unmöglichkeit, sofern XanTec bioanalytics die anfängliche Unmöglichkeit bei Vertragsschluss kannte oder kennen musste. Im Übrigen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. XanTec bioanalytics haftet insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden oder Schäden, die an anderen Sachen als dem/der vertraglichen System/e selbst entstanden sind. Sofern die Haftung von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden XanTec bioanalytics ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern oder bei Verlust Erfüllungsgehilfen. (d) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Erbringung der Leistung. Die Verjährungsfrist für Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche gegen XanTec bioanalytics, die nicht auf einem Mangel der Leistung beruhen, beträgt zwei Jahre ab Entstehung des Lebens Anspruchs. Besteht die Leistung ausschließlich in der Zusendung eines Ersatzteils, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 90 Tage. Die vorgenannten Verjährungsfristen gelten nicht, sofern XanTec bioanalytics einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der von ihr zu erbringenden Leistung gegeben hat. Im Falle der Haftung wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, wegen der von XanTec bioanalytics, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung des KäufersLebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von XanTec bioanalytics, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, wegen Ansprüchen aus anfänglicher Unmöglichkeit oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten abweichend hiervon die gesetzlichen Verjährungsfristen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 1Regelungen zu Haftungsbeschränkungen werden grundsätzlich im jeweiligen Einzelvertrag zwischen den Parteien individuell vereinbart. WeGrow Wird keine individuelle Vereinbarung getroffen, haftet nur die MD Consulting – gleich aus welchem Rechtsgrund – für XxxxxxxAnsprüche auf Schadensersatz oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen iS des @ 284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen: 11.1 MD Consulting haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von MD Consulting gegebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt. 11.2 Für andere als die in Ziff. 11.1 genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn Lebenwesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, Körper oder haftet MD Consulting unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i. X. xxx Xxxx 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine VertragspflichtErreichung des Vertragszwecks gefährdet, wenn ihre deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht oder ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat und vertrauen durfteKunde regelmäßig vertraut. 11.3 Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere als in Ziff. 11.1 genannte Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung anderer als der in Ziff. 11.2 genannten Pflichten beruhen, ausgeschlossen. 11.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührt. 2. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben ist11.5 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter, ist diese Haftung Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter und Organe der MD Consulting. 11.6 Verletzt der Kunde die ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, so haftet MD Consulting im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf Schäden begrenztsolche Schäden, die WeGrow auch bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähigordnungsgemäßen, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sindregelmäßigen Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 1(6.1.) Wir haften unbegrenzt auf Schadensersatz aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. WeGrow haftet Bei einfacher Fahrläs- sigkeit haften wir nur für XxxxxxxSchäden aus der Verletzung des Lebens, die auf einer des Körpers und der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn LebenVertragspflicht (dies sind solche Pflichten, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages Liefervertrages erst möglich macht oder ermöglichen) auf deren Einhaltung der Käu- fer Käufer regelmäßig vertraut hat und vertrauen durftedarf. Die In diesen Fällen ist unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührtjedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 2. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben (6.2.) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten dann nicht, sofern unsererseits ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, wofür der Käufer beweispflichtig ist, ist diese oder wir eine ausdrückliche schriftliche Garantie für die Beschaffenheit und Funktion der konkreten Ware übernommen haben. Gleiches gilt für eine Haftung auf Schäden begrenztaufgrund anwendbarer, zwingender gesetzlicher Vorschriften, wie etwa aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie im Falle des Lieferverzugs, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war. (6.3.) Wegen einer Pflichtverletzung, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten, wenn wir diesen Mangel zu vertreten haben. (6.4.) Im Fall seitens des Käufers zur Verfügung gestellter Informationen und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähigInstruktionen, Materialien sowie sonstiger Auftragsbestandteile haften wir nicht, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sindnicht ausdrücklich abweichend vereinbart und der Käufer stellt uns vollum- fänglich von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter bereits zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme frei. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist(6.5. 4. ) Schadensersatzansprüche des Käu- fers Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden uns Arglist vorwerfbar ist, ist sowie im Falle von WeGrow uns zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden Verletzungen von Leben, Körper oder bei Verlust des Lebens Gesundheit des Käufers. (6.6.) Unsere Haftung ist der Höhe nach für jeden einzelnen Schadensfall begrenzt auf eine Haftungshöchstsumme in Höhe des mit dem Käufer im Vorjahr der Inanspruchnahme getätigten Nettojahresumsatzes. Diese Haftungslimitierung gilt nicht, wenn uns Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklich über- nommenen Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruhen, oder in Fällen gesetzlich zwingend abweichender höherer Haftungssummen. (6.7.) Jegliche weitergehende Haftung unsererseits ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten An- spruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Scha¬densersatzansprüche aus Verschulden bei Vertrags¬schluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sach¬schäden gemäß § 823 BGB. Die in dieser Ziffer enthaltenen Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten unserer Organe, unserer leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie unseren Subun- ternehmern.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 1. WeGrow haftet nur für Xxxxxxx, die auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn Leben, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat und vertrauen durfte. Die Haftung von Insight auf Schad ensersatz, gleich aus wel- chem Rechtsgrun d, insb. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangel- hafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlun gen und un erlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden an- kommt, ist nach dem Produkthaftungsgesetz und für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührtMassgabe dieser Ziffer A) X) eingeschränkt. 2. Insight haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist die Verpflichtung zur rechtzei- tigen Leistung, deren Freiheit von Rechtsmän geln sowie sol- chen Mängeln, die die Funktionsfähigkeit oder Ge- brauchstauglichkeit der Leistung mehr als nur un erheblich be- einträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obh utspflichten, die dem Kunden die vertragsgemässe Verwendung der Leis- tung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben des Kunden bzw. seines Personals oder den Schutz von des- sen Eigentum vor erheblichen Schäd en bezwecken. 3. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben istInsight gemäss dieser Ziffer A) X) dem Grunde nach auf Schad ensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sind.Schäd en be- 34. Soweit WeGrow Insight technische Auskünfte erteilt gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow In- sight geschuldeten, vertrag- lich vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehö- rengehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Ausschluss, vorbeh altlich der Ausnahmen in Abs. 7. dieser Ziffer A) X), jeg- licher Haftung. 5. Für den Verlust von Daten haftet Insight insoweit nicht, soweit nichts anderes vereinbart als der Schad en darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dad urch sicherzustel- len, dass verloren gegan gene Daten mit vertretbarem Aufwand wied erhergestellt werden kön nen oder einer Pflicht nach IX) 6) nicht oder nur unzureichend nachgekommen ist. 46. Schadensersatzansprüche Bei eigenmächtigen Änderun gen an Cloud-Dienste durch den Kunden oder Dritte übernimmt Insight keinerlei Gewährleis- tung oder Haftung. Insbesondere besteht keine Haftung von Insight für durch den Kunden eigen hän dig vorgen ommen oder veranlasste Löschungen, Korrekturen, Änderungen, Beschä- digungen, Verlusten oder unterlassene Speicherungen von Daten. Dieser Haftungsausschluss umfasst auch Softwarevi- ren sowie jegliche andere schädliche Computercodes, Da- teien, Skripte oder Programme, die in den gespeicherten Da- ten enthalten sein mögen. Ferner übernimmt Insight insbeson- dere keine Haftung für Xxxxxx, die auf unsachgemässe Bedie- nung zurückzuführen sind. 7. Die vorsteh enden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zug unsten unserer Organe, gesetz- lichen Vertreter, Angestellten und unserer sonstigen Erfül- lungsgehilfen. 8. Die Einschränkun gen dieser Ziffer A) X) gelten nicht für die Haftung von Insight weg en vorsätzlichen Verhaltens, für von Insight abg eg ebene Garantien, weg en Verletzung des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- dem Produkthaftungs- gesetz und Gesundheits- schäden oder bei Verlust des Lebens des Käufersnach anderen zwingenden gesetzlichen Haftun gs- tatbeständen.

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Samples: It Services and Cloud Services Agreement

Haftungsbeschränkungen. 1. WeGrow 10.1 GoePaTec haftet nur unbeschränkt für XxxxxxxSchäden an Leben, Körper und Gesundheit, , die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von GoePaTec, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzungen, sowie auf Arglist oder Übernahme einer Garantie beruhen. 10.2 GoePaTec haftet im Übrigen auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn Lebensolcher Vertragspflichten betrifft, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages Vertrags überhaupt erst möglich macht oder ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käu- fer Vertragspartner regelmäßig vertraut hat und vertrauen durftedarf (sog. Die Haftung nach Kardinalpflichten, wie z. B. die mangelfreie Lieferung der Sache). GoePaTec haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Produkthaftungsgesetz Vertrag verbunden und für vorhersehbar sind und zwar beschränkt auf einen Betrag von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührtmax. 150.000,00 € pro Schadensfall bzw. max. 300.000,00 € pro Jahr. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet GoePaTec nicht. 210.3 Die in den vorstehenden Sätzen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von GoePaTec betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben die Haftung von GoePaTec ausgeschlossen oder beschränkt ist, ist diese gilt dies auch für die persönliche Haftung auf Schäden begrenztihrer Angestellten, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sindsonstigen Erfüllungsgehilfen. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4. 10.4 Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr Kalenderjahr ab Ablieferung der WareSache oder Erbringung der Leistung unabhängig von einer Kenntnis des Kunden von Schadensursache und/oder Schadensverursacher. Dies Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar istfalls auf Seiten von GoePaTec grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt sowie bei einer von GoePaTec zu vertretenden Verletzung oder Tötung von Personen oder in sonstigen Fällen, sowie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden oder bei Verlust des Lebens des Käufersin denen das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, vgl. Ziff. 10.1 dieser AGB.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 1. WeGrow BECKETT GMBH haftet - sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für XxxxxxxVorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Firma BECKETT GMBH. Für leichte Fahrlässigkeit haftet BECKETT GMBH nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. • Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt BECKETT GMBH gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit BECKETT GMBH kein Auswahlverschulden trifft. BECKETT GMBH tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. • Sofern BECKETT GMBH selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt BECKETT GMBH hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von BECKETT GMBH zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. • Der Auftraggeber stellt BECKETT GMBH von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen BECKETT GMBH stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. • Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. • Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der Firma BECKETT GMBH. • Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet BECKETT GMBH nicht. • BECKETT GMBH garantiert eine Verfügbarkeit des Internet-Services von 99% im Jahresmittel. BECKETT GMBH kann 1% der Betriebszeit für Wartungsarbeiten verwenden. Soweit technisch machbar, werden Wartungsarbeiten zwischen 2 und 6 Uhr früh durchgeführt. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, hat BECKETT GMBH nicht zu vertreten. • Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von BECKETT GMBH liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn sie ununterbrochen mehr als zwei Werktage angedauert haben. • Die Beseitigung von offensichtlichen Mängeln bei der Erstellung oder Aktualisierung der Internet-Inhalte kann nicht nachträglich verlangt werden, wenn im Rahmen der Freigabe nicht unverzüglich auf diese Mängel hingewiesen wurde oder nach Übermittlung der geänderten Fassung diese nicht unverzüglich angezeigt wurden. Verlangt der Kunde gleichwohl deren Beseitigung, so wird ihm dies als Erstellung eines Updates in Rechnung gestellt. • Die vertragliche Mängelgewährleistung von BECKETT GMBH ist auf sechs Monate ab Übergabe bzw. ab Abnahme bzw. Freigabe der Leistung, soweit diese vereinbart wurde, beschränkt. Gewährleistungsansprüche gegen BECKETT GMBH stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Wenn und soweit ein von BECKETT GMBH zu vertretender Mangel vorliegt, hat der Kunde BECKETT GMBH für die Mängelbeseitigung eine angemessene Nachfrist zu setzen. BECKETT GMBH ist sodann nach seiner Xxxx berechtigt, den Mangel durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung zu beheben. Erst wenn innerhalb dieser Nachfrist die Mängelbeseitigung fehlschlägt, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu verlangen. • Die Gewährleistungshaftung von BECKETT GMBH für Fehler und Störungen, die auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn Lebenunsachgemäße Bedienung, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht unübliche Betriebsbedingungen oder auf die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. • Eventuell nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches bestehende kaufmännische Rüge- und Untersuchungspflichten des Kunden bleiben von den vorgenannten Regelungen unberührt. • Insgesamt haftet BECKETT GMBH nur für Schäden, die von BECKETT GMBH oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden oder auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie arglistigem Verhalten beruhen. Von dieser Beschränkung ausgenommen ist jedoch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), bei der die Haftung von BECKETT GMBH in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf maximal 1.000,00 Euro pro Schadensfall begrenzt ist. Bis auf Ansprüche gemäß § 1, 4 Produkthaftungsgesetz ist die Haftung von BECKETT GMBH im Übrigen ausgeschlossen. Diese Regelung gilt insbesondere auch in Fällen von Datenverlusten jeglicher Art. • Soweit die Haftung von BECKETT GMBH nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BECKETT GMBH. • BECKETT GMBH haftet nicht für die über ihre Dienste publizierten Informationen. Für deren Einhaltung Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist der Käu- fer vertraut Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Besucher seines Online-Angebotes jederzeit erkennen kann, mit wen er es hier zu tun hat und vertrauen durfte. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührt. 2. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben ist, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sind. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Warewo dieser seinen Sitz hat. Dies gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden oder bei Verlust des Lebens des Käuferswird in Form einer Anbieterkennzeichnung gemäß § 6 Teledienstgesetz (TDG) realisiert.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. (1) Unsere Haftung richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. WeGrow haftet Im Übrigen haften wir nur für Xxxxxxxnach dem Produkthaftungsgesetz, die wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn Lebenden vertragstypischen, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werdenvorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich Unsere Haftung ist eine Vertragspflichtauch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung keiner der in Satz 2 dieser Ziffer 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. (2) Soweit wir nicht wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wegen der Verletzung des Vertrages erst möglich macht Lebens, des Körpers oder auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat und vertrauen durfte. Die Haftung Gesundheit einer Person oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften, ist unsere Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Auftraggebers, z.B. an anderen Sachen, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ausgeschlossen. (3) Die Regelungen der vorstehenden Absätze 1 und 2 erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen und für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührtdie Haftung wegen Unmöglichkeit und Verzug. 2(4) Gegen uns gerichtete Schadenersatzansprüche beschränken sich der Höhe nach auf den Umfang der von uns abgeschlossenen Betriebs- und Produkt-Haftpflichtversicherung in Höhe von max. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben ist, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen1 Mio. Mittelbare Schäden Euro für Sach- und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sind. 3Produktvermögensschäden. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar soweit wir in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haften sowie in den Fällen, in denen der Auftraggeber aufgrund einer von uns erklärten Garantie oder Zusicherung für das Vorhandensein einer Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht, es sei denn, der Zweck der Beschaffenheitsgarantie erstreckt sich lediglich auf die Vertragsgemäßheit der zu Grunde liegenden Lieferung, nicht aber auf das Risiko von Mangelfolgeschäden. (5) Die Ersatzpflicht ist ferner ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber seinerseits die Haftung gegenüber seinem Abnehmer wirksam beschränkt hat. Dabei wird der Auftraggeber bemüht sein, Haftungsbeschränkungen in rechtlich zulässigem Umfang auch zu unseren Gunsten zu vereinbaren. (6) Soweit unsere Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, sowie im Falle gilt dies auch für alle Ansprüche des Auftraggebers wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von WeGrow zurechenbaren Körper- Nebenpflichten oder Ansprüche des Auftraggebers aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungs- und Gesundheits- schäden oder bei Verlust des Lebens des KäufersVerrichtungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Verkaufsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 113.1 Diese Ziffer 13 regelt abschließend die Haftung von AWIN, von AWIN Konzerngesellschaften und deren Erfüllungsgehilfen im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung. WeGrow haftet nur Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern in dieser Ziffer 13 nichts anderes bestimmt ist. 13.2 AWIN ist nicht für Xxxxxxxetwaige Verluste des Publishers haftbar, wenn die Einhaltung der Vereinbarung durch AWIN aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Publishers verhindert wird. 13.3 Nichts in diesem Vertrag beschränkt oder schließt die Haftung von AWIN bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, arglistiger Täuschung oder betrügerischer Falschdarstellung oder zwingender gesetzlicher Haftung aus. 13.4 AWIN ist nicht haftbar gegenüber dem Publisher für entgangene Gewinne, entgangene Geschäfte, Verlust von Geschäfts- oder Firmenwert, erwartete Einsparungen, Warenverluste, Verluste durch nicht abgeschlossene Verträge, Nutzungs- oder Datenverluste, Verluste, die aus Handlungen oder Unterlassungen eines Advertisers resultieren, oder für besondere oder indirekte Verluste, Folgeverluste oder rein wirtschaftliche Verluste, Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben. 13.5 Diese Ziffer 13.5 gilt, wenn die Vertrag gemäß Ziffer 17.11 dem Recht von England und Wales unterliegt: 13.5.1 Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Gewährleistungen, Konditionen und sonstigen Bedingungen, aufgrund Gesetz oder Gewohnheitsrecht bis zum gesetzlich zulässigen Höchstumfang ausgeschlossen. 13.5.2 Die Gesamthaftung von AWIN und den AWIN Konzerngesellschaften aus diesem Vertrag für unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung einer gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht) Falschdarstellung, Rückerstattung oder sonst im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstandene Schäden, wird auf einer den Betrag der Netzwerk-Gebühr beschränkt, den AWIN, unter Berücksichtigung der an den Publisher gezahlten Provisionen, tatsächlich vom Advertiser im Zeitraum von 12 Monaten vor der Entstehung des Anspruchs erhalten hat. 13.6 Diese Ziffer 13.6 gilt, wenn die Vereinbarung gemäß Ziffer 17.11 dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegt: 13.6.1 Zusätzlich zu Ziffer 13.3 schränkt nichts in diesem Vertrag die Haftung von AWIN in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder verschuldensunabhängiger Haftung ein oder schließt diese aus. 13.6.2 Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften AWIN und seine Konzerngesellschaften nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn Leben, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre und zwar der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten" im Sinne dieser Ziffer sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht oder ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat Verlag vertrauen darf. 13.6.3 Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Höhe des vertragstypischen und vertrauen durftevorhersehbaren Schadens gemäß Ziffer 13.6.2 wird auf den Betrag der Netzwerk-Gebühr beschränkt, den AWIN, unter Berücksichtigung der an den Publisher gezahlten Provisionen, tatsächlich vom Advertiser im Zeitraum von 12 Monaten vor der Entstehung des Anspruchs erhalten hat. 13.6.4 Soweit AWIN eine der Ziffern 13.7.1 bis 13.7.9 nicht erfüllt, haftet AWIN nur, wenn AWIN den Schaden hätte verhindern oder mindern können und es vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassen hat, dies zu tun. Stellt AWIN eine der Ziffern 13.7.1 bis 13.7.9 nicht sicher und unterlässt es durch leichte Fahrlässigkeit, den Schaden zu verhindern oder zu mindern, haftet AWIN nach Maßgabe der Ziffern 13.6.2 bis 13.6.3. 13.7 Das Netzwerk, das Interface, der Tracking Code, ihre Nutzung und deren Nutzungsergebnisse werden so, wie sie sind, ohne Gewähr bereitgestellt. AWIN lehnt alle ausdrücklichen oder impliziten Gewährleistungen ab, einschließlich Gewährleistungen zufriedenstellender Qualität und Eignung für bestimmte Zwecke, die in Bezug auf das Netzwerk, das Interface, den Tracking Code, ihre Nutzung und deren Ergebnisse stillschweigend inbegriffen sein können. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz Leistungsfähigkeit des Netzwerks, des Tracking Codes und für des Interface hängt von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührtDritten ab und liegt außerhalb der Kontrolle von AWIN, insbesondere hinsichtlich der Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Integration des Tracking Codes in die Advertiser- URLs durch Advertiser. AWIN lehnt jegliche Gewährleistung ausdrücklich dafür ab: 13.7.1 dass die Nutzung oder der Betrieb des Netzwerks, des Interface oder des Tracking Codes ohne Unterbrechungen oder fehlerfrei läuft; 13.7.2 dass der Tracking Code ordnungsgemäß in die Advertiser-URLs integriert wird; 13.7.3 dass der Tracking Code stets alle Aktionen fehlerfrei erfasst; 13.7.4 in Bezug auf Advertiser-Materialien einschließlich Gewährleistungen, dass die Advertiser-Materialien den Werbevorschriften entsprechen; 13.7.5 dass Mängel behoben werden; 13.7.6 dass das Netz, das Interface oder der Tracking Code frei von Viren und Schadcodes sind; 13.7.7 dass die angewendeten Sicherheitsverfahren ausreichen; 13.7.8 in Bezug auf Advertiser oder ihre Technologie oder eine dritte Partei und deren Technologie; und 13.7.9 hinsichtlich Korrektheit, Genauigkeit oder Zuverlässigkeit. 2. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben ist, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sind. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

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Samples: Publisher Agreement