Common use of Haftungsbeschränkungen Clause in Contracts

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt. 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur bei der Verletzung solcher Pflichten, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% der Vergütung, die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR. 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 4.6 Soweit die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurn.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung11.1. Wir haften bereits vom Grunde her nur für Schadenersatzansprüche einschließlich Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen unseres Kunden bei Pflichtverletzungen, einschließlich unerlaubter Handlungenwegen Verzugs oder Mängeln unserer Leistung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt.wenn wir 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur 11.1.1. bei der Verletzung solcher PflichtenPflichtverletzungen, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% der Vergütung, die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR. 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 4.6 Soweit die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen Gesundheit führen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurninsoweit vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben, 11.1.2. bei sonstigen Pflichtverletzungen haften wir nur bei mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. 4.7 11.1.3. bei Schaden die bei unsererseits abgegebenen Garantien im Sinne von §§ 276 Abs. 1 oder § 443 Abs. 1 BGB abgegeben wurden, haften wir für Fahrlässigkeit und Vorsatz. 11.1.4. bei nur leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. 11.2. Soweit unsere Haftung nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart gemäß Ziffer 1. vom Grunde her ausgeschlossen ist, haften wir nur für vorhersehbare, vertragstypische, unmittelbare und bei Vertragsschluss zu erwartende Durchschnittsschäden und bei Ersatzansprüchen wegen vergeblicher Aufwendungen nur bis zur Höhe des Erfüllungsinteresses unserer Kunden. Außerdem besteht kein Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden, von Mangelfolgeschäden oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel von entgangenem Gewinn. 11.3. Kommen wir mit unseren vertraglichen Verpflichtungen in Verzug, ist die Höhe eines dem Kunden zustehenden Schadenersatzes von vornherein auf eine Haftungshöchstsumme von 5 % der mit uns vereinbarten Nettovergütung des Gesamtpreises des mit unserem Kunden abgeschlossenen Vertrages begrenzt. 11.4. Wenn wir zur Absicherung von Risiken wegen Mangelansprüchen und sonstigen gegen uns gerichteten vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen eine diese Risiken abdeckende Versicherung abgeschlossen haben, ist die Höhe der unserem Kunden zustehenden Ansprüche auf Haftungshöchstsumme aus der genannten Versicherung begrenzt. 11.5. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Verjährung persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. 11.6. Die voranstehenden Vorschriften über Haftungsbegrenzung vom Grunde und von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignisder Höhe her gelten sinngemäß auch für Schuldverhältnisse durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen und sonstige vorvertragliche Schuldverhältnisse. 11.7. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurnDie gesetzlichen Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche 10.1 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und – unabhängig vom Grad der Fahrlässigkeit – der Ersatz von Mangelfolgeschäden, Vermögensschäden, Schäden wegen Geschäftsunterbrechungen, nicht erzielten Ersparnissen oder Gewinnen, Zinsverlusten, Datenverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den AG etc. sind unabhängig ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. 10.2 Schadenersatzansprüche verjähren spätestens 6 Monate nach Kenntnis des AG von Xxxxxxx und Schädiger; längstens aber drei Jahre nach Vertragsabschluss, bei langfristigen Verträgen längstens drei Jahre nach Erbringung der Art betroffenen Leistung. 10.3 Unter Maßgabe der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossenobigen Bestimmungen erfolgt ein allfälliger Schadenersatz für Daten- oder Softwarezerstörung durch INDATA in jedem Fall nur, soweit der AG seinen Pflichten zum ordnungsgemäßen EDV-Betrieb und Datensicherung nachgekommen ist und bezieht sich die Haftung nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegtauf die Wiederherstellung dieser Daten. 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur bei der Verletzung solcher Pflichten10.4 Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten so ist die Haftung für den Verlust von DigiTurn Daten abweichend von Punkt 10.1 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100bis maximal EUR 10 % der Vergütung, die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hatAuftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch auf 25.000 EURbis EUR 5.000,-. 4.4 DigiTurn 10.5 INDATA haftet gegenüber dem AG nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schädendie rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, soweit wenn diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sindvom AG vorgegeben wurden. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 4.6 Soweit die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurn.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt12.1 Wir haften auf Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. 4.2 In Fällen einfacher 12.2 Für sonstige Schäden haften wir ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: a) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch arglistiges Verhalten verursacht wur- den, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur bei der von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. b) Wir haften auf Schadenersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung solcher wesentlicher Ver- tragspflichten oder Kardinalpflichten . Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die die Durchführung dieses ordnungsgemäße Durch- führung des Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung Erfüllung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“)Vertragspartner deshalb vertraut und ver- trauen darf. c) Wir haften im Rahmen von 12.2 lit. In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung b) dieses Abschnitts nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Man- gelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. 12.3 Ein Mitverschulden des Bestellers, insbesondere die unzureichende Erbringung von Kardinal-pflichten Mitwirkungsleistungen, Organisationsfehler oder ein sonstiger Verstoß gegen Nebenpflichten, mindert die Höhe eines etwaigen Scha- denersatzanspruchs. 12.4 Für jeden Einzelfall ist die unsere Haftung von DigiTurn begrenzt nach Ziffer 12.2 lit b) auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% der Vergütungdreifachen Rechnungsbetrag aller Lieferungen und Leistungen begrenzt, die der Nutzer für ein Vertragsjahr betreffenden Bestellung bzw. dem Auftrag des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hatBestellers zugrunde liegen, maximal jedoch auf 25.000 EURsofern uns der Besteller keinen höheren Schaden nachweist. 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind12.5 Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale12.6 Der Besteller ist verpflichtet, für Ansprüche nach uns etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelung unverzüglich schrift- lich anzuzeigen oder von uns aufnehmen zu lassen, so dass wirmöglichstfrühzeitiginformiertsindund, gegebenenfalls gemeinsam mit dem ProdukthaftungsgesetzBesteller, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitMaßnahmen zur Schadens- minderung treffen können. 4.6 Soweit die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurn.

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Samples: Sales Contracts

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt. 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit 66.1. Der Anbieter haftet DigiTurn nur bei der Verletzung solcher Pflichten, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% Rahmen der Vergütung, die der Nutzer gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR.Schäden: 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden (a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit., die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; 4.6 Soweit (b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft; (c) die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen auf einer vorsätzlichen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignisgrob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln Verhalten des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 66.2. Der Anbieter haftet, unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von DigiTurnwesentlichen Vertragspflichten (d. h. solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) durch den Anbieter oder durch einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 66.3. Der Anbieter haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Miete je Schadensfall. 66.4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen. 66.5. Der Anbieter haftet im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlust nur auf den Schadensbetrag, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre. 66.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung des Anbieters im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 66.7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von 8.1. Die Verwenderin bzw. ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften in den Fällen des Vorsat- zes oder der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt. 4.2 In Fällen einfacher groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet DigiTurn sie jedoch nur bei der Verletzung solcher Pflichten, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% der Vergütung, die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR. 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In Fällen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen ist die Haftung der Verwenderin auf den vertrags- typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 8.2. Die Regelungen der vorstehenden Ziff. 8.1. erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leis- tung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haf- tung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziff. 8.3., die Haftung für Unmöglichkeit Ziff. 8.4. 8.3. Die Verwenderin haftet bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus Verzögerungen der Lieferung bzw. Unmöglichkeit der Leistung und fehlendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch diese oder einen Vertreter oder Erfüllungs- gehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die vorstehenden Grenzen gelten nicht bei Haf- tung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 4.6 Soweit die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn8.4. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bei Unmöglichkeit bleibt unberührt. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurn.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig 6.1. HAC übernimmt keine Gewähr für den Zugang des Mitglieds zu den Informationen der Hanseatische Anleger Community soweit diese außerhalb ihres Einflussbereichs sind. Dies gilt insbesondere für Zugangsdienste Dritter, die Unterbrechung von der Art der PflichtverletzungKommunikationseinrichtungen (z.B. Internet, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegtTelefon etc.) und technische Einrichtungen aller Art. 4.2 In Fällen einfacher 6.2. Die Haftung der HAC für einen bestimmten mit der Nutzung der Hanseatische Anleger Community durch das Mitglied erhofften Geschäftserfolg oder sonstigen Erfolg ist ausgeschlossen. Im Übrigen haften HAC sowie deren Erfüllungsgehilfen nur für grobe Fahrlässigkeit haftet DigiTurn und Vorsatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Im Falle leichter Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie Leben, Gesundheit oder Körperverletzung bzw. Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung solcher Pflichtenwesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatz auf den unmittelbaren Schaden begrenzt, dessen Eintritt bei Beginn der Nutzung typischerweise vorhersehbar war. Eine Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen. 6.3. HAC haftet nur für Tätigkeit im Zusammenhang mit der Hanseatischen Anleger Community, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“)in ihrem eigenen Bereich liegen. In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist Probleme im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% Rahmen der VergütungHanseatischen Anleger Community und der Nutzung deren Inhalte, die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hatauf Ursachen im Bereich Dritter beruhen, maximal jedoch auf 25.000 EUR. 4.4 DigiTurn sind ihr nicht zurechenbar und können nicht zu einer Haftung führen. Die HAC haftet auch nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht Xxxxxx Dritter bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus Übermittlung der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Inhalte der Gesundheit. 4.6 Soweit die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden EreignisHanseatischen Anleger Community. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch HAC haftet insbesondere nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie folgenden Fällen: für Xxxxxxx, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihm nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Terroranschläge, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten; Entscheidungen von Behörden oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, die zur Folge haben, dass Inhalte der Hanseatische Anleger Community nicht oder nur teilweise genutzt werden können; Störungen im Funktionieren von Institutionen, wie z. B. durch Streik, Aussperrung, Unterbrechung von Kommunikationswegen und technischen Gegebenheiten (z. B. durch Stromausfall, Störungen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurnSoftware, Hackerangriffe etc.); und alle ähnlichen Fälle entsprechender Natur.

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Samples: Mitgliedschaftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt. 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur bei der Verletzung solcher Pflichten, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist Regelungen zu Haftungsbeschränkungen werden grund- sätzlich im Falle von Nrjeweiligen Einzelvertrag zwischen den Parteien individuell vereinbart. 4.2 begrenzt auf 100% der VergütungWird keine individuelle Vereinbarung getroffen, haftet die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR. 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, ACP – gleich aus welchem Rechts- grund – für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ansprü- che auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. des § 284 BGB nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen: 16.1. Die ACP haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim- mungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schä- den, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von der ACP gegebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbar- keitsgarantie fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garan- tievereinbarung nicht etwas anderes ergibt. 4.6 Soweit 16.2. Für andere als die in Ziff. 16.1 genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet die ACP unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i.S. von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Er- reichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über- haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. 16.3. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt istfür andere als in Ziff. 16.1 genannte Schäden, gilt dies die auf einer leicht fahr- lässigen Verletzung anderer als der in Ziff. 16.2 genannten Pflichten beruhen, ausgeschlossen. 16.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unbe- rührt. 16.5. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch für Angestellteim Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter, ArbeitnehmerErfül- lungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurnOrgane der ACP. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für 16.6. Verletzt der Kunde die Verjährung von Mängelrechten eingreiftihm obliegende Pflicht zur ord- nungsgemäßen Datensicherung, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung so haftet die ACP im Rahmen der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in vorstehenden Bestimmungen bei Datenver- lusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensi- cherung durch den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurnKunden aufgetreten wären.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Leistungen

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind 12.1 Die Haftung des Lagerhalters bei Verlust oder Beschädigung des Gutes (Güterschaden) ist bei der Lagerung begrenzt 12.1.1 bei Güterschäden auf 8,33 Sonderziehungsrechte für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung, € 5.000 je Behältnis bzw. Ladeeinheit (Container, Palette, Collo), jedoch höchstens € 35.000 je Schadensfall, 12.1.2 bei Schäden eines Einlagerers, in einer Differenz zwischen Soll- und Ist-Bestand des Lagerbestandes auf € 70.000, pro Jahr, unabhängig von der Art Zahl der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegtfür die Inventurdifferenz ursächlichen Schadenfälle. 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur 12.2 Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Einlagerer bei Auftragserteilung dem Lagerhalter schriftlich einen höheren Wert für die einzulagernden Güter angibt. Als Haftungsgrenze gilt dann der Verletzung solcher Pflichtenangegebene Wert des Gutes als vereinbart, für den der Einlagerer beim Lagerhalter eine Versicherung eindeckt. Die hieraus resultierenden Kosten, ebenso wie auch für gegebenenfalls besondere Sicherungsmaßnahmen trägt der Einlagerer. 12.3 Die Haftung des Lagerhalters ist bei allen Schäden, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen nicht Personenschäden sind oder Dritten entstehen – unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden – auf € 2,5 Mio. je Schadenereignis begrenzt. Bei mehreren Geschädigten haftet der Lagerhalter anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche. 12.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und auf deren Einhaltung -beschränkungen der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“)Ziffern 11 und 12 gelten nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lagerhalters oder seiner leitenden Angestellten oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten verursacht worden ist. In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt Im letzteren Fall sind Schadensersatzansprüche jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schadentypischen Schaden begrenzt. Auf die in Ziffer 3. enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird ausdrücklich hingewiesen. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% der Vergütung, die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR. 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 4.6 Soweit die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurn.

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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt. 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur bei der Verletzung solcher Pflichten, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist Regelungen zu Haftungsbeschränkungen werden grund- sätzlich im Falle von Nrjeweiligen Einzelvertrag zwischen den Parteien individuell vereinbart. 4.2 begrenzt auf 100% der VergütungWird keine individuelle Vereinbarung getroffen, haftet die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR. 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, ACP – gleich aus welchem Rechts- grund – für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ansprü- che auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. des § 284 BGB nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen: 14.1. Die ACP haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim- mungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schä- den, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von der ACP gegebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbar- keitsgarantie fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garan- tievereinbarung nicht etwas anderes ergibt. 4.6 Soweit 14.2. Für andere als die in Ziff. 14.1 genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet die ACP unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i.S. von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Er- reichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über- haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. 14.3. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt istfür andere als in Ziff. 14.1 genannte Schäden, gilt dies die auf einer leicht fahr- lässigen Verletzung anderer als der in Ziff. 14.2 genannten Pflichten beruhen, ausgeschlossen. 14.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unbe- rührt. 14.5. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch für Angestellteim Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter, ArbeitnehmerErfül- lungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurnOrgane der ACP. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für 14.6. Verletzt der Kunde die Verjährung von Mängelrechten eingreiftihm obliegende Pflicht zur ord- nungsgemäßen Datensicherung, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung so haftet die ACP im Rahmen der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in vorstehenden Bestimmungen bei Datenver- lusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensi- cherung durch den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurnKunden aufgetreten wären.

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Samples: Wartung Und Supportvertrag

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig 14.1 creditshelf haftet nicht für das Zustandekommen sowie die Wirksamkeit von Verträgen von Kreditneh- mern und Investoren und deren ordnungsgemäße Durchführung. Die Regelungen der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegtZiffer 10. (Investitionsent- scheidung und -risiko) bleiben unberührt. 4.2 In Fällen 14.2 creditshelf schließt insbesondere jegliche Gewährleistung und Haftung aus, die sich daraus ergeben kann, dass Verträge, die auf der Grundlage der Plattform angebahnt oder abgeschlossen werden, nicht durchsetzbar sind oder in sonstiger Weise bei einer oder beiden Vertragsparteien zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachtei- len führen. Letzteres bezieht sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf Zahlungsausfälle aus Forderungen gegenüber dem Kreditnehmer. 14.3 creditshelf haftet nicht für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der vom Nutzer gemachten Angaben und zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen, es sei denn, die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit war ohne weiteres erkennbar. 14.4 creditshelf haftet nicht für Vollständigkeit oder Richtigkeit der über den Nutzer erhobenen Daten aus dem Identifizierungsverfahren oder aus der Bonitätsabfrage. 14.5 Auf Schadensersatz haftet creditshelf – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahr- lässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn creditshelf jeweils nur bei der Verletzung solcher Pflichten, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% der Vergütung, die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR. 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie ) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und (ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Ver- pflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die von creditshelf jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Regelungen des Produkt- haftungsgesetzes bleiben unberührt. 4.6 Soweit 14.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen Er- füllungsgehilfen von DigiTurn.creditshelf.‌‌ 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch 14.7 creditshelf haftet nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurnhöherer Gewalt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig (1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt. 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur bei der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer Sie als Kunde regelmäßig vertrauen darf dürfen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. (hier: „Kardinalpflichten“). In Fällen einfach fahrlässiger 2) Die in Absatz 1 genannten Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von KardinalLeben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 10.Datenschutz (1) Sämtliche von Ihnen, z.B. über das Kontaktformular und/oder im Rahmen der Angebotsabgabe mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden ausschließlich gemäß den typischerweise vorhersehbaren SchadenBestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% der Vergütung, die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR. 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden(2) Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese auf eine fehlerhafte für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder während Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sindzwischen uns geschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüberhinausgehende Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen (3) Ihre personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um die Inanspruchnahme unserer Angebote zu ermöglichen und Ausschlüsse Abzurechnen (Nutzungsdaten), werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zu ihrer Identifikation als Nutzer, Angaben über die von Ihnen in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitAnspruch genommenen Dienste. 4.6 Soweit (3) Im Übrigen gelten ergänzend die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurnim Zusammenhang mit dem Impressum genannten Datenschutzregelungen. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurn.

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Samples: Widerrufsbelehrung

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegtDie folgenden Bestimmungen dieser Ziffer spiegeln den Anwendungsbereich des Datenmanagementvertrag und den Preis für die Dienste wider. 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur bei 7.1. Der Kunde akzeptiert das Telematik-Webportal (einschließlich aber nicht beschränkt auf sämtliche Telematikdienste Analysen, Dokumentationen, Funktionen, Software) „wie besehen“ – „wie verfügbar“ und mit sämtlichen vorhandenen Mängeln. Gegenüber dem Kunden wird in keiner Hinsicht eine Gewährleistung bezüglich des Telematik-Webportals und des Telematik-Systems übernommen. 7.2. Der Höchstbetrag der Verletzung solcher PflichtenHaftung von VOLVO aus diesem Datenmanagementvertrag für Ansprüche, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf sich in einem Kalendervierteljahr ergeben (hier: „Kardinalpflichten“gleich ob aus Vertrag, Delikt, Fahrlässigkeit, Gesetz, Naturalherstellung oder anderem Rechtsgrund). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten , ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% der Vergütungin diesem Kalendervierteljahr, in dem der Anspruch entstand, auf der Grundlage dieses Datenmanagementvertrages bezahlten Summe. 7.3. VOLVO haftet nicht (gleich ob aus Vertrag, Delikt, Fahrlässigkeit, Gesetz oder anderem Rechtsgrund) für entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftschancen, verschwendete Managementzeit oder Kosten für Datenwiederherstellung oder Datenrettung, unabhängig davon, ob derlei Verluste sich unmittelbar oder mittelbar ergeben und ob VOLVO die Möglichkeit ihres Eintritts kannte, und auch nicht für Folge oder mittelbare Schäden. 7.4. VOLVO schließt hiermit soweit gesetzlich zulässig sämtliche ausdrücklichen (mit Ausnahme der in diesem Datenmanagementvertrag enthaltenen) oder konkludenten, gesetzlichen, handelsüblichen oder sonstigen Bedingungen, Gewährleistungen und Vereinbarungen aus, die ohne diesen Ausschluss zugunsten des Kunden bestehen würden. 7.5. VOLVO schließt hiermit sämtliche ausdrücklichen oder konkludenten Gewährleistungen im Zusammenhang mit dem Telematik-System und dem Telematik-Webportal aus, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung der Nutzer Eignung für ein Vertragsjahr einen bestimmten Zweck oder der Marktgängigkeit. VOLVO haftet nicht und ist nicht verantwortlich für Schäden, Verletzungen oder Verbindlichkeiten, die unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt Telematik-Systems und/oder des Telematik-Webportals verursacht wurden, einschließlich aber nicht beschränkt auf Neben-, Folge- oder Sonderschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftschancen, verschwendete Managementzeit oder Kosten für Wiederherstellung oder Rettung von Daten. 7.6. Der Kunde gewährleistet gegenüber VOLVO, dass der Kunde während der Laufzeit des Datenmanagementvertrag stets sämtliche notwendigen Einwilligungen, Erlaubnisse, Zulassungen und Befugnisse vorliegen hat, maximal jedoch auf 25.000 EURdie sicherstellen, dass der Kunde die Dienstleistungen, das Telematik-System und das Telematik-Webportal unter Einhaltung sämtlicher anwendbarer Gesetze und Rechtsvorschriften nutzt. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen und haftet dafür, dass personenbezogene Daten im Zusammenhang mit den Telematikdiensten nur unter Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, z.B. der DSGVO verarbeitet werden. Dies beinhaltet regelmäßig das Informieren des Fahrers eines registrierten Volvo Trucks und weiterer Personen. 4.4 DigiTurn 7.7. VOLVO haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene SchädenVerluste oder Schäden jedweder Art, soweit diese die durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine fehlerhafte oder während die Nichteinhaltung der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sindDSGVO durch den Kunden. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen 7.8. VOLVO haftet nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die durch das Versagen oder den Ausfall der öffentlichen Kommunikationssysteme, von denen die Bereitstellung der Dienste abhängig ist, verursacht werden. 7.9. Dem Kunden ist bekannt und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten er stimmt zu, dass er (i) keine vertraglichen Beziehungen zu den Betreibern der den Daten- und Informationsübertragungen zugrundeliegenden Mobil- und Funkservices begründet, (ii) er nicht Begünstigter eines Vertrages zugunsten Dritter zwischen dem Kunden und den Betreibern der Mobil- und Funkservices wird, (iii) dass die Betreiber der Mobil- und Funkservices gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung trifft, weder für Vertragsverletzung, Gewährleistung, Verschulden, deliktische Haftung oder sonstiges, (iv) dass Mitteilungen verspätet, gelöscht oder gar nicht zugestellt werden können und (v) die Betreiber der Mobil- und Funkservices keine Garantie für die Sicherheit der drahtlosen Übertragungen übernehmen und für Sicherheitsmängel bei der Nutzung der Dienste keine Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheitübernimmt. 4.6 Soweit die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurn.

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Samples: Data Management Agreement

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt. 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit 74.1 Der Anbieter haftet DigiTurn nur bei der Verletzung solcher Pflichten, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% Rahmen der Vergütung, die der Nutzer gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR.Schäden 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden (a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit., die auf einer vorsätzlichen oder fahr-lässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; 4.6 Soweit (b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft; (c) die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen auf einer vorsätzlichen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignisgrob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln Verhalten des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 74.2 Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von DigiTurnwesentlichen Vertragspflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) durch den Anbieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 74.3 Der Anbieter haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Miete je Schadensfall. 74.4 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen. 74.5 Der Anbieter haftet im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlust nur auf den Schadens-betrag, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre. 74.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung des Anbieters im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 74.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind 12.1 Die Haftung des Lagerhalters bei Verlust oder Beschädigung des Gutes (Güterschaden) ist bei der Lagerung begrenzt 12.1.1 bei Güterschäden auf € 5 für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung, € 5.000 je Behältnis bzw. Ladeeinheit (Container, Palette, Collo), jedoch höchstens € 10.000 je Schadensfall, 12.1.2 bei Schäden eines Einlagerers, in einer Differenz zwischen Soll- und Ist-Bestand des Lagerbestandes auf € 50.000, unabhängig von der Art Zahl der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegtfür die Inventurdifferenz ursächlichen Schadenfälle. 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur 12.2 Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Einlagerer bei Auftragserteilung dem Lagerhalter schriftlich einen höheren Wert für die einzulagernden Güter angibt. Als Haftungsgrenze gilt dann der Verletzung solcher Pflichtenangegebene Wert des Gutes als vereinbart, für den der Einlagerer beim Lagerhalter eine Versicherung eindeckt. Die hieraus resultierenden Kosten, ebenso wie auch für gegebenenfalls besondere Sicherungsmaßnahmen trägt der Lagerhalter. 12.3 Die Haftung des Lagerhalters ist bei allen Schäden, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen nicht Personenschäden sind oder Dritten entstehen – unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden – auf € 1 Mio. je Schadenereignis begrenzt. Bei mehreren Geschädigten haftet der Lagerhalter anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche. 12.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und auf deren Einhaltung -beschränkungen der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“)Ziffern 11 und 12 gelten nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lagerhalters oder seiner leitenden Angestellten oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten verursacht worden ist. In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt Im letzteren Fall sind Schadensersatz- ansprüche jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schadentypischen Schaden begrenzt. Auf die in Ziffer 3. enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird ausdrücklich hingewiesen. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% der Vergütung, die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR. 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 4.6 Soweit die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurn.

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Samples: Lagervertrag

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind 12.1 Die Haftung des Lagerhalters bei Verlust oder Beschädigung des Gutes (Güterschaden) ist bei der Lagerung begrenzt 12.1.1 bei Güterschäden auf 8,33 Sonderziehungsrechte/Kilogramm des Rohgewichts der Sendung, € 5.000 je Behältnis bzw. Ladeeinheit (Container, Palette, Collo), jedoch höchstens € 35.000 je Schadensfall, 12.1.2 bei Schäden eines Einlagerers, in einer Differenz zwischen Soll- und Ist-Bestand des Lagerbestandes auf € 70.000 pro Jahr, unabhängig von der Art Zahl der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegtfür die Inventurdifferenz ursächlichen Schadenfälle. 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur 12.2 Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Einlagerer bei Auftragserteilung dem Lagerhalter schriftlich einen höheren Wert für die einzulagernden Güter angibt. Als Haftungsgrenze gilt dann der Verletzung solcher Pflichtenangegebene Wert des Gutes als vereinbart, für den der Einlagerer beim Lagerhalter eine Versicherung eindeckt. Die hieraus resultierenden Kosten, ebenso wie auch für gegebenenfalls besondere Sicherungsmaßnahmen trägt der Einlagerer. 12.3 Die Haftung des Lagerhalters ist bei allen Schäden, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen nicht Personenschäden sind oder Dritten entstehen – unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden – auf € 2,5 Mio. je Schadenereignis begrenzt. Bei mehreren Geschädigten haftet der Lagerhalter anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche. 12.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und auf deren Einhaltung -beschränkungen der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“)Ziffern 11 und 12 gelten nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lagerhalters oder seiner leitenden Angestellten oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten verursacht worden ist. In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt Im letzteren Fall sind Schadensersatzansprüche jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schadentypischen Schaden begrenzt. Auf die in Ziffer 3. enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird ausdrücklich hingewiesen. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% der Vergütung, die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR. 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 4.6 Soweit die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurn.

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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig 13.1. Callax haftet für Vermögensschäden des Kunden gem. § 44a TKG bis zu einem Betrag von höchstens 12.500 EUR je Nutzer und schadenverursachendes Ereignis; gegenüber der Art Gesamtheit der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt. 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur bei der Verletzung solcher Pflichten, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten Kunden ist die Haftung auf 10 Millionen EUR je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die von DigiTurn begrenzt mehreren Kunden auf den typischerweise vorhersehbaren SchadenGrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze des Satz 2, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr13.2. 4.2 begrenzt auf 100% der VergütungFür andere Schäden des Kunden (z.B. Sachschäden oder Vermögensschäden, die nicht auf Telekommunikationsdienstleistungen beruhen) haftet Callax für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, soweit Callax oder ihre Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Nutzer für ein Vertragsjahr Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Wird eine Kardinalspflicht aufgrund leichter oder einfacher Fahrlässigkeit der Callax verletzt, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EURVertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden13.3. Die gesetzliche Haftung der Callax nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesundheit und aufgrund anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. 4.6 13.4. Xxxxxx haftet nicht für Schäden des Kunden, die auf Umständen höherer Gewalt beruhen sowie für Schäden, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der AGB, insbesondere seiner Mitwirkungspflichten (Ziffer 13) beruhen. Callax haftet ebenfalls nicht für oder im Zusammenhang mit etwaigen Handlungen, Unterlassungen und/oder Versäumnissen Dritter, insbesondere von Anbietern oder Betreibern von Telekommunikationsnetzen, die von Callax für die Erbringung der Dienstleistungen genutzt werden oder auf die Callax dazu angewiesen ist. 13.5. Soweit die Haftung von DigiTurn der Callax wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestelltedie persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Arbeitnehmerder sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurnder Callax. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurn.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig 1. Soweit aufgrund dieses Vertrags Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbracht werden (§3 Nr.24 TKG), haftet der Anbieter beschränkt gem. §44a TKG. 2. Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 44a TKG haftet cepharum für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen. 3. Abgesehen von der Art Haftung nach Absatz 1 und außerhalb der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossenHaftung für Sach- und Rechtsmängel haftet cepharum unbeschränkt, soweit nicht vorsätzliches die Schadensursache auf Vorsatz oder fahrlässiges Handeln vorliegt. 4.2 In Fällen einfacher grober Fahrlässigkeit beruht. cepharum haftet DigiTurn nur bei der auch für die leicht fahrlässige Verletzung solcher von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses des Vertrages überhaupt erst ermöglichen sollen ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer Kunde regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. In Fällen einfach fahrlässiger Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet cepharum nicht. 4. Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei Verletzung von Kardinal-pflichten ist Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 5. Ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% der Vergütung, die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR. 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 4.6 Soweit die Haftung von DigiTurn cepharum ausgeschlossen oder beschränkt istbeschränkt, so gilt dies auch ebenfalls für Angestellte, Arbeitnehmerdie persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurnErfüllungsgehilfen. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurn.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Hosting Dienstleistungen

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt. 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit 73.1 Der Anbieter haftet DigiTurn nur bei der Verletzung solcher Pflichten, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% Rahmen der Vergütung, die der Nutzer gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR.Schäden: 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden (a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit., die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; 4.6 Soweit (b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft; (c) die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen auf einer vorsätzlichen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignisgrob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln Verhalten des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 73.2 Der Anbieter haftet, unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von DigiTurnwesentlichen Vertragspflichten (d. h. solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) durch den Anbieter oder durch einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 73.3 Der Anbieter haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Miete je Schadensfall. 73.4 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen. 73.5 Der Anbieter haftet im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlust nur auf den Schadensbetrag, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre. 73.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung des Anbieters im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 73.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind 12.1 Die Haftung des Lagerhalters bei Verlust oder Beschädigung des Gutes (Güterschaden) ist bei der Lagerung begrenzt 12.1.1 bei Güterschäden auf € 5 für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung, € 5.000 je Behältnis bzw. Ladeeinheit (Container, Palette, Collo), jedoch höchstens € 10.000 je Schadensfall, 12.1.2 bei Schäden eines Einlagerers, in einer Differenz zwischen Soll- und Ist-Bestand des Lagerbestandes auf € 50.000, unabhängig von der Art Zahl der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegtfür die Inventurdifferenz ursächlichen Schadenfälle. 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur 12.2 Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Einlage- rer bei Auftragserteilung dem Lagerhalter schriftlich einen höheren Wert für die einzulagernden Güter angibt. Als Haftungsgrenze gilt dann der Verletzung solcher Pflichtenangegebene Wert des Gutes als verein- bart, für den der Einlagerer beim Lagerhalter eine Versicherung eindeckt. Die hieraus resultierenden Kosten, ebenso wie auch für gegebenenfalls besondere Sicherungsmaßnahmen trägt der Einlagerer. 12.3 Die Haftung des Lagerhalters ist bei allen Schäden, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen nicht Personenschä- den sind oder Dritten entstehen – unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden – auf € 1 Mio. je Schadener- eignis begrenzt. Bei mehreren Geschädigten haftet der Lagerhalter anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche. 12.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und auf deren Einhaltung -beschränkungen der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“)Ziffern 11 und 12 gelten nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahr- lässigkeit des Lagerhalters oder seiner leitenden Angestellten oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten verursacht worden ist. In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt Im letz- teren Fall sind Schadensersatzansprüche jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schadentypischen Schaden begrenzt. Auf die in Ziffer 3. enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird ausdrücklich hingewiesen. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% der Vergütung, die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR. 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 4.6 Soweit die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurn.

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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung5.1. ACP übernimmt keine Gewährleistung und Haftung dafür, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit dass die beantragten Domain-Namen dem Kunden zuge- teilt werden und dass diese nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegtzwischenzeitlich an ei- nen Dritten vergeben werden (vgl. vorstehende Ziffer 2.5). 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur bei der Verletzung solcher Pflichten, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“)5.2. In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist Regelungen zu Haftungsbeschränkungen werden grund- sätzlich im Falle von Nrjeweiligen Einzelvertrag zwischen den Parteien individuell vereinbart. 4.2 begrenzt auf 100% der VergütungWird keine individuelle Vereinbarung getroffen, haftet die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR. 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, ACP – gleich aus welchem Rechts- grund – für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ansprü- che auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. des § 284 BGB nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen: 5.3. Die ACP haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim- mungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schä- den, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von der ACP gegebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbar- keitsgarantie fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garan - tievereinbarung nicht etwas anderes ergibt. 4.6 Soweit 5.4. Für andere als die in Ziff. 5.1 genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet d i e ACP unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i.S. von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Er- reichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über- haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kund e regelmäßig vertraut. 5.5. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt istfür andere als in Ziff. 5.1 genannte Schäden, gilt dies auch für Angestelltedie auf einer leicht fah r l äs - sigen Verletzung anderer als der in Ziff. 5.2 genannten Pflichten beruhen, Arbeitnehmerausgeschlossen. 5.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unbe- rührt. 5.7. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auc h i m Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfül - lungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurnOrgane der ACP. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurn.

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Samples: Domain Agreement

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche a) Die vertragliche Haftung des Volksbundes für Schä- den, die nicht Körperschäden sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzungund nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegtist auf den dreifachen Reise- preis beschränkt. 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbrin- gende Reiseleistung internationale Übereinkommen o- der auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur bei unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, kann sich der Verletzung solcher Pflichten, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und Volks- bund gegenüber dem Teilnehmer auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schadendiese Vorschrif- ten berufen. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% der Vergütung, die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR. 4.4 DigiTurn c) Der Volksbund haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene SchädenLeistungsstörungen, soweit Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Ausstellungen, Beförderungs- leistungen) sofern diese Leistungen in der Reisebe- schreibung und Reisebestätigung ausdrücklich und un- ter Angabe der Identität und der Anschrift des vermit- telten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet sind, dass die Leistungen für den Teil- nehmer erkennbar nicht Gegenstand der vom Volks- bund zu erbringen-den Reiseleistungen sind und ge- trennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt. d) Der Volksbund haftet ebenfalls für Xxxxxxx, die auf eine fehlerhafte Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen Orga- nisationspflichten durch den Veranstalter zurückzufüh- ren sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 4.6 Soweit die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurn.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig 12.1. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung von LEWIN vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. 12.2. Der Besteller kann über die ihm in den AGB zugestandenen Ansprüche hinaus keine Ersatzansprüche, insbesondere keine Ansprüche auf Schadenersatz, auch nicht aus außervertraglicher Handlung, oder sonstige Rechte wegen etwaiger Nachteile, die mit der Art der PflichtverletzungLeistung von LEWIN zusammenhängen, einschließlich unerlaubter Handlungengegen ihn geltend machen, ausgeschlossengleichgültig auf welchen Rechtsgrund er sich beruft. 12.3. In allen Fällen, in denen LEWIN abweichend von den vorstehenden Bedingungen auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchs- grundlagen zum Schadenersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit nicht vorsätzliches er, seinen leitenden Angestellten oder fahrlässiges Handeln vorliegtErfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Unberührt bleibt gemäß § 14 ProdHaftG die verschuldensunabhängige Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden sowie Schäden an privatgenutzten Sachen. 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur bei 12.4. Die Haftung von LEWIN besteht nicht, wenn der Verletzung solcher PflichtenMangel für die Interessen des Bestellers unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Besteller zuzurechnen ist. 12.5. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hieraus folgenden Gründen entstanden sind: „Kardinalpflichten“)Ungeeignete oder unsachgemäße Verwen- dung, fehlerhafte Montage bzw. In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf Inbetriebsetzung durch den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% der VergütungBesteller oder Dritte, die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hatnatürliche Abnutzung, maximal jedoch auf 25.000 EUR. 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkzeuge, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektri- sche Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden von LEWIN zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 4.6 Soweit die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurn.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig 1. Die EWP GmbH haftet in Fällen selbst oder von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen begangener, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen - gleich aus welchem Grund - nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Für Ansprüche, die sich aus der Anwendung anderen Rechts als dem der Bundesrepublik Deutschland ergeben, ist jede Haftung der EWP GmbH ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und umfasst auch Ansprüche auf Ersatz des Schadens statt der Leistung. 2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der EWP GmbH, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich die Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den nach der Art der Pflichtverletzungdes Kaufgegenstandes vorhersehbaren, einschließlich unerlaubter Handlungenvertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. 3. Eine Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht ist ausgeschlossen. 4. Weitere Ansprüche des GP sind in Fällen leicht fahrlässiger Pflichtverlet- zungen gleich aus welchem Rechtsgrund ebenfalls ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt. 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur bei der Verletzung solcher Pflichteninsbe- sondere aus Schäden, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen Ware oder Leistung an anderen Rechtsgü- tern des Vertragspartners verursacht hat, sowie für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns, wie bspw. Schäden durch ungeeignete und auf deren Einhaltung un- sachgemäße Verwendung durch den GP oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (sofern diese nicht von der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“EWP GmbH zu vertreten sind). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr5. 4.2 begrenzt auf 100% der VergütungVon den vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüssen unberührt bleiben Ansprüche des GP aus Produkthaftung, die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR. 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesund- heit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der EWP GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie dann, wenn eine Deckung des Schadens im Rahmen einer Produkthaftpflichtversicherung für Sachschäden gegeben ist. 4.6 Soweit die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis6. Eine Verkürzung Haftung für Aus- und Einbaukosten (gem.-VII Ziff. 4.4 der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in NrRBE- Produzierendes Gewerbe/Industrie Produkthaftpflicht), für Mängelbeseiti- gungsmaßnahmen auf Teile, Zubehör oder Einrichtungen von Kraft-, Schienen-, oder Wasserfahrzeugen besteht nur bis zur Höhe des Umsatzes des von EWP GmbH gelieferten Produkts 7. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln Eine Haftung für Kosten die im Zusammenhang mit dem Rückruf von DigiTurn.Erzeugnissen stehen, besteht nur bis zur Höhe des Umsatzes des von EWP GmbH gelieferten Produkts

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt. 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit 12.2.1. NETZkultur haftet DigiTurn nur bei der Verletzung solcher Pflichten, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% Rahmen der Vergütung, die der Nutzer gesetzlichen Bestimmungen jeweils un- beschränkt für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR.Schäden 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit., die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vor- sätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von NETZkultur oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; 4.6 Soweit b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie; c) die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen auf einer vorsätzlichen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignisgrob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln Verhalten von DigiTurnNETZkultur oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen 12.2.2. NETZkultur haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch NETZkultur oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflich- ten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde ver- trauen darf. 12.2.3. NETZkultur haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Miete je Schadensfall bei Abschluss ei- nes Mietvertrages. 12.2.4. Die verschuldensunabhängige Haftung von NETZkultur nach § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen. 12.2.5. NETZkultur haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensiche- rung durch den Kunden angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus von NETZkultur zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war. 12.2.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von NETZkultur im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 12.2.7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig 15.1. Callax haftet für Vermögensschäden des Kunden gem. § 44a TKG bis zu einem Betrag von höchstens 12.500 EUR je Nutzer und schadenverursachendes Ereignis; gegenüber der Art Gesamtheit der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt. 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur bei der Verletzung solcher Pflichten, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten Kunden ist die Haftung auf 10 Millionen EUR je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die von DigiTurn begrenzt mehreren Kunden auf den typischerweise vorhersehbaren SchadenGrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze des Satz 2, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr15.2. 4.2 begrenzt auf 100% der VergütungFür andere Schäden des Kunden (z.B. Sachschäden oder Vermögensschäden, die nicht auf Telekommunikationsdienstleistungen beruhen) haftet Callax für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, soweit Callax oder ihre Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Nutzer für ein Vertragsjahr Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Wird eine Kardinalspflicht aufgrund leichter oder einfacher Fahrlässigkeit der Callax verletzt, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EURVertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden15.3. Die gesetzliche Haftung der Callax nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesundheit und aufgrund anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. 4.6 15.4. Xxxxxx haftet nicht für Schäden des Kunden, die auf Umständen höherer Gewalt beruhen sowie für Schäden, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der AGB, insbesondere seiner Mitwirkungspflichten (Ziffer 13) beruhen. Callax haftet ebenfalls nicht für oder im Zusammenhang mit etwaigen Handlungen, Unterlassungen und/oder Versäumnissen Dritter, insbesondere von Anbietern oder Betreibern von Telekommunikationsnetzen, die von Callax für die Erbringung der Dienstleistungen genutzt werden oder auf die Callax dazu angewiesen ist. 15.5. Soweit die Haftung von DigiTurn der Callax wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestelltedie persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Arbeitnehmerder sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurnder Callax. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurn.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von (1) Eine Haftung der Art Auftragnehmerin, gleich aus welchem Rechtsgrund, tritt nur ein, wenn der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches Schaden a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen der des Vertragszwecks ge- fährdenden Weise verursacht worden oder b) auf grobe Fahrlässigkeit oder fahrlässiges Handeln vorliegtVorsatz der Auftragnehmerin zurückzuführen ist. 4.2 In Fällen einfacher (2) Haftet die Auftragnehmerin gemäß Abs.1 a) für die Verlet- zung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur bei der Verletzung solcher Pflichtenoder Vorsatz vorliegen, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten so ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schadendenjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entste- hen die Auftragnehmerin bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischer- weise rechnen musste. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% der Vergütung(3) Eine Haftungsbeschränkung gemäß Abs.2 gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hatAuf- tragnehmerin verursacht werden, maximal jedoch auf 25.000 EURwelche nicht zu deren Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. 4.4 DigiTurn (4) In den Fällen des Abs.2 und Abs.3 haftet die Auftrag- nehmerin nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene mittelbare Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte Mängelfolgeschä- den oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sindentgangenen Gewinn. 4.5 (5) Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Widerherstellung haftet die Auftragnehmerin ebenfalls nur in dem aus Abs.1 bis Abs.4 ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Auftraggebers, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre. (6) Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs.1 bis Abs.5 gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei Be- auftragten der Auftragnehmerin. (7) Eine eventuelle Haftung der Auftragnehmerin für garantierte Beschaffenheitsmerkmaledas Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung aufgrund des Lebens, des Körpers Pro- dukthaftungsgesetzes oder der GesundheitAuftragnehmerin zurechen- barer Körper- und Gesundheitsschäden sowie dem der Auftragnehmerin zurechenbaren Verlust des Lebens des Auftraggebers bleibt unberührt. 4.6 Soweit die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurn.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche 12.1. Der Besteller ist ausschließlich dafür verantwortlich WAREMA rechtzeitig, umfassend und schriftlich über alle bei der Herstellung des bestellten Produktes zu berücksichtigenden produktspezifischen, technischen und rechtlichen Vorgaben zu informieren. WAREMA übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die daraus entstehen, dass der Besteller seiner Mitteilungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist. 12.2. Für seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß und ohne vorherige Genehmigung durch WAREMA vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten und die daraus entstehende Folgen, übernimmt WAREMA keine Haftung. 12.2. Weitere als in diesen AGB dargelegte Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind unabhängig ausgeschlossen. 12.3. In allen Fällen, in denen WAREMA abweichend von der Art der Pflichtverletzungden vorstehenden Bedingungen auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadenersatz verpflichtet ist, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossenhaftet sie nur, soweit nicht vorsätzliches ihr Vorsatz oder fahrlässiges Handeln vorliegtgrobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Unberührt bleibt gemäß § 14 ProdHaftG die verschuldensunabhängige Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden sowie Schäden an privatgenutzten Sachen. 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur bei 12.4. Eine Haftung von WAREMA entfällt, wenn der Verletzung solcher PflichtenMangel für die Interessen des Bestellers unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Besteller zuzurechnen ist. 12.5. Es wird insbesondere keine Gewähr für Schäden übernommen, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hierfolgenden Gründen beruhen: „Kardinalpflichten“)Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf Inbetriebsetzung durch den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% der VergütungBesteller oder Dritte, die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hatnatürliche Abnutzung, maximal jedoch auf 25.000 EUR. 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkzeuge, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung Fa. WAREMA zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 4.6 Soweit die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurn.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind 12.1 Die Haftung des Lagerhalters bei Verlust oder Beschädigung des Gutes (Güterschaden) ist bei der Lagerung begrenzt 12.1.1 bei Güterschäden auf € 5 für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung, € 5.000 je Behältnis bzw. Ladeeinheit (Container, Palette, Collo), jedoch höchstens € 10.000 je Schadensfall, 12.1.2 bei Schäden eines Einlagerers, in einer Differenz zwischen Soll- und Ist-Bestand des Lagerbestandes auf € 50.000, unabhängig von der Art Zahl der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegtfür die Inventurdifferenz ursächlichen Schadenfälle. 4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur 12.2 Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Einlagerer bei Auftragserteilung dem Lagerhalter schriftlich einen höheren Wert für die einzulagernden Güter angibt. Als Haftungsgrenze gilt dann der Verletzung solcher Pflichtenangegebene Wert des Gutes als vereinbart, für den der Einlagerer beim Lagerhalter eine Versicherung eindeckt. Die hieraus resultierenden Kosten, ebenso wie auch für gegebenenfalls besondere Sicherungsmaßnahmen trägt der Einlagerer. 12.3 Die Haftung des Lagerhalters ist bei allen Schäden, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen nicht Personenschäden sind oder Dritten entstehen – unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden – auf € 1 Mio. je Schadenereignis begrenzt. Bei mehreren Geschädigten haftet der Lagerhalter anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche. 12.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und auf deren Einhaltung -beschränkungen der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“)Ziffern 11 und 12 gelten nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lagerhalters oder seiner leitenden Angestellten oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten verursacht worden ist. In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt Im letzteren Fall sind Schadensersatzansprüche jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schadentypischen Schaden begrenzt. Auf die in Ziffer 3. enthaltene Hinweispflicht des Einlagerers wird ausdrücklich hingewiesen. 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% der Vergütung, die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR. 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 4.6 Soweit die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn. 4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurn.

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Samples: Lagervertrag

Haftungsbeschränkungen. 4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt. 4.2 In Fällen 1. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur bei der Verletzung solcher Pflichten, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.haften wir nur 4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% der Vergütung, die der Nutzer a) für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR. 4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Xxxxxxx aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ord- nungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertrags- partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Scha- dens begrenzt. Der Ersatz eines Mangelfolgeschadens, d.h. eines Schadens, der durch die mangelfreie Nacherfüllung nicht be- seitigt wird und an anderen Rechtsgütern als an der Ware eintritt, z.B. ein mangelbedingter Betriebsausfall, ist ausgeschlossen. 4.6 Soweit die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt ist2. Die sich aus Abs. 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurnsoweit wir einen Mangel arglistig ver- schwiegen haben. 4.7 Soweit 3. Die Ersatzpflicht bei von uns oder unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu vertretenden Sachschäden ist auf die Deckungssumme der von uns abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung begrenzt. Wir sind im Einzelfall bereit, die entsprechende Deckungssumme dem Auftraggeber mitzuteilen. Reicht die De- ckungssumme nach Angaben des Auftraggebers nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart aus, kann die Versicherung auf Kosten des Auftraggebers entsprechend erhöht werden. 4. Eine darüberhinausgehende Haftung wird nicht übernommen, insbesondere wird nicht für Schäden gehaftet, die als Folge von strafbaren Handlungen (z.B. Raubdiebstahl, Einbruchdiebstahl) gegenüber Personen, dem Eigentum oder keine in dem Vermögen des Auftraggebers oder eines Dritten entstehen. Ausgeschlossen sind in jedem Fall Ersatzansprüche für Folgeschäden, z.B. bei Nichtfunktionieren der Anlage, Einbruch, Kosten der Polizei bzw. Feuerwehr sowie ggf. Bewachungsunternehmen bei Gefahrmeldungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Sonderregel Vor- schriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit dieser Haftungsbeschränkung entgegenstehen. 5. Sofern der Auftraggeber eigene Hard- und / oder Software einsetzen will (insbesondere Router/SIM/ Prepayd- karten und / oder einzubeziehender Altbestand etc.) übernehmen wir keine Haftung für deren Kompatibilität mit den übrigen Anlagenteilen. 6. Aufgrund der vorgesehenen Installation von Geräten, Anlagen und Systemen der Informationstechnik ist ein Schutzsystem gegen Blitzeinwirkung in oder an der baulichen Anlage nach DIN VDE 0815 Teil 103 – Schutz vor magnetischem Blitzimpuls – notwendig. Im Angebot ist dies nicht berücksichtigt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für Schäden, die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung direkte und indirekte Überspannungseinwirkungen sowie für einen ungestörten Betrieb der Verjährungsfrist gilt jedoch Anlage bei EMF-Einwirkungen nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurnhaften.

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Samples: General Terms and Conditions