Common use of Haftungsbeschränkungen Clause in Contracts

Haftungsbeschränkungen. 15.1. Sofern im Einzelvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, haftet SWS – gleich aus welchem Rechts- grund – für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ansprü- che auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. des § 284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. 15.2. SWS haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun- gen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von SWS ge- gebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsga- rantie oder zugesicherten Eigenschaft fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung oder Zusiche- rung nicht etwas anderes ergibt. 15.3. Für andere als die in Ziff. 15.2 genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet SWS unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i. S. von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfül- lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. 15.4. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere als in Ziff. 15.2 genannte Schäden, die auf einer leicht fahr- lässigen Verletzung anderer als der in Ziff. 15.3 genann- ten Pflichten beruhen, ausgeschlossen. 15.5. Abweichend von § 536 a Abs. 1 Halbs. 1 BGB haftet SWS für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel nur, wenn SWS diese zu vertreten hat. 15.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt un- berührt. 15.7. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten in glei- chem Maße auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und gesetzlichen Ver- treter und Organe der SWS. 15.8. Verletzt der Kunde die ihm obliegende Pflicht zur ord- nungsgemäßen Datensicherung, so haftet SWS im Rah- men der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlus- ten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensiche- rung durch den Kunden aufgetreten wären. Dies gilt nicht, soweit gemäß Servicesschein vereinbart wurde, dass SWS die Datensicherung für den Kunden durchführt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 15.1. Sofern Regelungen zu Haftungsbeschränkungen werden grund- sätzlich im jeweiligen Einzelvertrag zwischen den Parteien individuell vereinbart. Wird keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wirdgetroffen, haftet die SWS – gleich aus welchem Rechts- grund – für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ansprü- che Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. des § 284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.: 15.214.1. Die SWS haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun- gen Bestim- mungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von der SWS ge- gebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsga- rantie oder zugesicherten Eigenschaft fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung oder Zusiche- rung Garantieverein- barung nicht etwas anderes ergibt. 15.314.2. Für andere als die in Ziff. 15.2 14.1 genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten Vertrags- pflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet die SWS unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren vorherseh- baren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i. Vertragspflichten i.S. von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung Errei- chung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfül- lung Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig regel- mäßig vertraut. 15.414.3. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere als in Ziff. 15.2 14.1 genannte Schäden, die auf einer leicht fahr- lässigen fahrläs- sigen Verletzung anderer als der in Ziff. 15.3 genann- ten 14.2 genannten Pflichten beruhen, ausgeschlossen. 15.5. Abweichend von § 536 a Abs. 1 Halbs. 1 BGB haftet SWS für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel nur, wenn SWS diese zu vertreten hat. 15.614.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt Produkthaftungsgesetz bleibt un- berührtunbe- rührt. 15.714.5. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten in glei- chem Maße auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der ErfüllungsgehilfenMitarbeiter, Mitarbeiter und Erfül- lungsgehilfen, gesetzlichen Ver- treter Vertreter und Organe der SWS. 15.814.6. Verletzt der Kunde die ihm obliegende Pflicht zur ord- nungsgemäßen ordnungs- gemäßen Datensicherung, so haftet die SWS im Rah- men Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlus- ten Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensiche- rung Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären. Dies gilt nicht, soweit gemäß Servicesschein vereinbart wurde, dass SWS die Datensicherung für den Kunden durchführt.

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Samples: Wartungs Und Serviceverträge, Wartungs Und Serviceverträge

Haftungsbeschränkungen. 15.118.1. Sofern im Einzelvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, haftet SWS ACP – gleich aus welchem Rechts- grund – für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ansprü- che auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. des § 284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. 15.218.2. SWS ACP haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun- gen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von SWS ACP ge- gebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsga- rantie oder zugesicherten Eigenschaft fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung oder Zusiche- rung nicht etwas anderes ergibt. 15.318.3. Für andere als die in Ziff. 15.2 18.2 genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet SWS unter ACP un- ter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren vorher- sehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i. Vertragspflichten i.S. von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung Er- reichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfül- lung Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt über- haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. 15.418.4. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere als in Ziff. 15.2 18.2 genannte Schäden, die auf einer leicht fahr- lässigen Verletzung anderer als der in Ziff. 15.3 18.3 genann- ten Pflichten beruhen, ausgeschlossen. 15.518.5. Abweichend von § 536 a Abs. 1 Halbs. 1 BGB haftet SWS ACP für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel nur, wenn SWS ACP diese zu vertreten hat. 15.618.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt un- berührt. 15.718.7. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten in glei- chem Maße auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und gesetzlichen Ver- treter und Organe der SWSACP. 15.818.8. Verletzt der Kunde die ihm obliegende Pflicht zur ord- nungsgemäßen Datensicherung, so haftet SWS ACP im Rah- men der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlus- ten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensiche- rung durch den Kunden aufgetreten wären. Dies gilt nicht, soweit gemäß Servicesschein Leistungsschein vereinbart wurde, dass SWS ACP die Datensicherung für den Kunden durchführt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Cloud Basierte Dienste Und Managed Services, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Cloud Basierte Dienste Und Managed Services

Haftungsbeschränkungen. 15.1. Sofern im Einzelvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wirdSoweit die Haftung von hs art service austria GmbH nicht ausgeschlossen ist (Ziffer 5.4.), haftet SWS ist die Haftung von hs art service austria GmbH – gleich aus welchem Rechts- grund Rechtsgrund wie folgt beschränkt: 5.5.1 Die Haftung für Ansprüche Güterschäden ist begrenzt mit 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm brutto der beschädigten oder in Verlust geratenen Güter gemäß CMR bei Transport per Kraftfahrzeug auf Schadensersatz oder Ansprü- che auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. der Straße bzw. € 16,67 gemäß Warschauer Abkommen bzw. des § 284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungenan seine Stelle tretenden Montrealer Abkommens bei Transport per Flugzeug. 15.25.5.2 hs art service austria GmbH haftet nur für die Einhaltung von ausdrücklich als „fix“ vereinbarten oder ausdrücklich garantierten Lieferfristen. SWS haftet nach Maßgabe Haftet hs art service austria GmbH für die Überschreitung einer Lieferfrist, hat hs art service austria GmbH – ohne weiteren Schadenersatz – nur eine Entschädigung für den nachgewiesenen und von ihr verschuldeten Schaden höchstens bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Entgeltes zu leisten. 5.5.3 In jedem Fall ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – begrenzt auf den vom Auftraggeber angegebenen Wert der gesetzlichen Bestimmun- gen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für SchädenGüter, die Gegenstand des Schadens sind, höchstens jedoch EUR 25.000,-- je Schadensfall, maximal jedoch EUR 100.000,- je Schadenesereignis. 5.5.4 Es gelten jedenfalls die Haftungseinschränkungen der §§ 54 AÖSp. Dies gilt auch für jene Schadensfälle, die im Zusammenhang mit der (auch nebenvertraglichen) Leistungserbringung aus einem Speditionsvertrages stehen, und die nicht in den sachlichen Anwendungsbereich der AÖSp fallen. 5.5.5 Die in Ziffer 5.4 und 5.5 dieser AGB vorgesehenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten für jeden Anspruch gegen hs art service austria GmbH in Bezug auf Vorsatz Güter, die Gegenstand des hs art service austria GmbH erteilten Auftrages sind, auf welchem Rechtsgrund der Anspruch auch beruht. 5.5.6 Wert- oder grober Fahrlässigkeit beruhenInteressensdeklarationen sind ausgeschlossen. hs art service GmbH widerspricht ausdrücklich jeder Art von Wert- oder Interessensdeklaration, sowie für Schädeninsbesondere solcher, die die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Haftungshöchstbeträge erhöhen könnten. Jede Art der Bekanntgabe eines Auftragswertes, Warenwertes (etc.) – auf welche Art auch immer (in Rechnungen, Aufträgen, Lieferscheinen, Anboten etc.) – führt ebenfalls nicht zu einer Vereinbarung einer Wert- oder Interessensdeklaration, auch wenn kein ausdrücklicher Widerspruch von hs art service GmbH erfolgt. Eine Vereinbarung auf Erhöhung oder Verzicht von Haftungshöchstgrenzen, die in den Schutzbereich einer von SWS ge- gebenen Garantieinternationalen Übereinkommen festgelegt sind, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsga- rantie oder zugesicherten Eigenschaft fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung oder Zusiche- rung ist nicht etwas anderes ergibtmöglich. 15.3. Für andere als 5.5.7 Die in diesen AGB enthaltenen Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse (auch jene in den AÖSp und anderen Regelwerken, auf die in Ziff. 15.2 genannten Schädenden AGB verwiesen wird) gelten, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausnahmsweise nicht im Fall von von hs art GmbH zu vertretendem Vorsatz und/oder krasser grober Fahrlässigkeit, wobei die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet SWS unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i. S. von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfül- lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht Beweislast für Vorsatz und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. 15.4krasser grober Fahrlässigkeit den Auftraggeber trifft. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere als in Ziff. 15.2 genannte SchädenAnwendungsbereich des Montrealer Übereinkommens gelten ausschließlich die dort festgesetzten Haftungsbeschränkungen, die auf einer leicht fahr- lässigen Verletzung anderer als der in Ziff. 15.3 genann- ten Pflichten beruhen, ausgeschlossenunabhängig vom Grad des Verschuldens. 15.5. Abweichend von § 536 a Abs. 1 Halbs. 1 BGB haftet SWS für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel nur, wenn SWS diese zu vertreten hat. 15.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt un- berührt. 15.7. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten in glei- chem Maße auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und gesetzlichen Ver- treter und Organe der SWS. 15.8. Verletzt der Kunde die ihm obliegende Pflicht zur ord- nungsgemäßen Datensicherung, so haftet SWS im Rah- men der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlus- ten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensiche- rung durch den Kunden aufgetreten wären. Dies gilt nicht, soweit gemäß Servicesschein vereinbart wurde, dass SWS die Datensicherung für den Kunden durchführt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftungsbeschränkungen. 15.113.1. Sofern im Einzelvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wirdDie Callax GmbH haftet für Vermögensschäden des Kunden bis zu einem Betrag von höchstens 12.500 EUR je Nutzer und schadenverursachendes Ereignis; gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf 10 Millionen EUR je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die von mehreren Kunden auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. 13.2. Für andere Schäden des Kunden (z.B. Sachschäden oder Vermögensschäden, die nicht auf Telekommunikationsdienstleistungen beruhen) haftet SWS – die Callax GmbH für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechts- grund – für Ansprüche Rechtsgrund, nur, soweit die Callax GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf Schadensersatz grober Fahrlässigkeit oder Ansprü- che Vorsatz beruht. Wird eine Kardinalspflicht aufgrund leichter oder einfacher Fahrlässigkeit der Callax GmbH verletzt, ist die Haftung der Höhe nach auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des § 284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden BestimmungenVertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 15.213.3. SWS haftet Die gesetzliche Haftung der Callax GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun- gen unbeschränkt den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesundheit und aufgrund anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. 13.4. Die Callax GmbH haftet nicht für Schäden des Kunden, die auf Umständen höherer Gewalt beruhen sowie für Schäden, die auf Vorsatz einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der AGB, insbesondere seiner Mitwirkungspflichten (Ziffer 11) beruhen. Die Callax GmbH haftet ebenfalls nicht für oder grober Fahrlässigkeit beruhenim Zusammenhang mit etwaigen Handlungen, sowie für SchädenUnterlassungen und/oder Versäumnissen Dritter, insbesondere von Anbietern oder Betreibern von Telekommunikationsnetzen, die in den Schutzbereich einer von SWS ge- gebenen Garantie, Beschaffenheits- der Callax GmbH für die Erbringung der Dienstleistungen genutzt werden oder Haltbarkeitsga- rantie oder zugesicherten Eigenschaft fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung oder Zusiche- rung nicht etwas anderes ergibtauf die die Callax GmbH dazu angewiesen ist. 15.313.5. Für andere als Soweit die in Ziff. 15.2 genannten SchädenHaftung der Callax GmbH wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet SWS unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i. S. von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfül- lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. 15.4. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung gilt dies auch für andere als in Ziff. 15.2 genannte Schäden, die auf einer leicht fahr- lässigen Verletzung anderer als der in Ziff. 15.3 genann- ten Pflichten beruhen, ausgeschlossen. 15.5. Abweichend von § 536 a Abs. 1 Halbs. 1 BGB haftet SWS für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel nur, wenn SWS diese zu vertreten hat. 15.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt un- berührt. 15.7. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten in glei- chem Maße auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der ErfüllungsgehilfenArbeitnehmer, Mitarbeiter der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und gesetzlichen Ver- treter und Organe Erfüllungsgehilfen der SWS. 15.8. Verletzt der Kunde die ihm obliegende Pflicht zur ord- nungsgemäßen Datensicherung, so haftet SWS im Rah- men der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlus- ten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensiche- rung durch den Kunden aufgetreten wären. Dies gilt nicht, soweit gemäß Servicesschein vereinbart wurde, dass SWS die Datensicherung für den Kunden durchführt.Callax GmbH.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 15.11. Sofern Außer im Einzelvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, Falle einer Verletzung einer vertragswe- sentlichen Pflicht oder Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder im Fall der Übernahme einer Garantie haftet SWS – gleich aus welchem Rechts- grund – Xxxxxx Xxxx Anlagenbau nicht für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ansprü- che auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. des § 284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungenleicht fahrlässig verursachte Schäden. 15.22. SWS haftet In folgenden Fällen ist die Haftung von Xxxxxx Xxxx Anlagenbau auf den vertragstypischen vorherseh- baren Schaden begrenzt: a) im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten oder Kardinalpflich- ten in einer den Vertragszweck gefährdenden Wei- se. b) im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen (also nicht lei- tende Angestellte oder Organe) oder c) im Fall der Übernahme einer Garantie, sofern Xxxxxx Xxxx Anlagenbau nicht ausdrücklich als Xxxxxx Xxxx Anlagenbau gegenüber dem Käufer ei- ne Garantie für die Beschaffenheit der Ware über- nommen hat. 3. In den Fällen der Ziffer VII.2 ist die Haftung von Xxxxxx Xxxx Anlagenbau auf höchstens den dreifa- chen Betrag des Preises der jeweils betroffenen Ware, maximal € 200.000,00, bzw. bei reinen Ver- mögensschäden auf höchstens den zweifachen Betrag des Auftragswerts, maximal € 150.000,00, dieses Preises begrenzt. 4. Schadensersatzansprüche des Käufers verjähren in den Fällen der Ziffer VII.2 spätestens nach Maßgabe zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der gesetzlichen Bestimmun- gen unbeschränkt für Schäden aus Käufer Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis, spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignis- ses an. Für Ansprüche wegen Mängeln der Ware verbleibt es bei der Verjährung nach Ziffer VI.6. 5. Die Ziffern VII.1 bis VII.4 gelten auch, wenn die Ware nur der Gattung nach bestimmt ist. 6. Außer in den Fällen einer Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebensvon Leben, des Körpers oder der Körper und Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für Schäden, die in den Schutzbereich einer alle Schadensersatzansprüche unabhängig von SWS ge- gebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsga- rantie oder zugesicherten Eigenschaft fallen, sofern sich deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus der jeweiligen Garantievereinbarung oder Zusiche- rung nicht etwas anderes ergibtunerlaubter Handlung. 15.3. Für andere als die in Ziff. 15.2 genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet SWS unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i. S. von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfül- lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. 15.4. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere als in Ziff. 15.2 genannte Schäden, die auf einer leicht fahr- lässigen Verletzung anderer als der in Ziff. 15.3 genann- ten Pflichten beruhen, ausgeschlossen. 15.5. Abweichend von § 536 a Abs. 1 Halbs. 1 BGB haftet SWS für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel nur, wenn SWS diese zu vertreten hat. 15.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt un- berührt. 15.77. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen Haftungsbeschränkungen gelten in glei- chem Maße auch im Hinblick auf Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des Käufers gegen die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und gesetzlichen Ver- treter und Organe der SWSvon Xxxxxx Xxxx Anlagenbau oder Beauftragte. 15.8. Verletzt der Kunde die ihm obliegende Pflicht zur ord- nungsgemäßen Datensicherung, so haftet SWS im Rah- men der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlus- ten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensiche- rung durch den Kunden aufgetreten wären. Dies gilt nicht, soweit gemäß Servicesschein vereinbart wurde, dass SWS die Datensicherung für den Kunden durchführt.

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Haftungsbeschränkungen. 15.11. Sofern Die HANSA Terminhandel GmbH ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) lizenziertes Unternehmen, das die Anlage- und Abschlussvermittlung nach KWG § 1 Abs. 1a erbringen darf. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Abschlussvermittlung von Agrarterminkontrakten. Als so genannte Full-Service-Broker sind ihre Broker und Gesellschafter an Terminbörsen für den Kunden tätig, insbesondere im Einzelvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wirdBereich Getreide und Ölsaaten, haftet SWS – gleich aus welchem Rechts- grund – für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ansprü- che auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. des § 284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. 15.2Kartoffeln und Schweinen. SWS haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun- gen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von SWS ge- gebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsga- rantie oder zugesicherten Eigenschaft fallen, sofern Der internationale Kundenkreis sichert sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung oder Zusiche- rung nicht etwas anderes ergibt. 15.3. Für andere als die in Ziff. 15.2 genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet SWS unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i. S. von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfül- lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. 15.4. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere als in Ziff. 15.2 genannte Schäden, die auf einer leicht fahr- lässigen Verletzung anderer als der in Ziff. 15.3 genann- ten Pflichten beruhen, ausgeschlossen. 15.5. Abweichend von § 536 a Abs. 1 Halbs. 1 BGB haftet SWS für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel nur, wenn SWS diese zu vertreten hat. 15.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt un- berührt. 15.7. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten in glei- chem Maße über HANSA Terminhandel GmbH seine Preise auch im Hinblick auf Zucker-, Kakao oder Rohölmarkt sowie in Währungen. Auf täglichen und wöchentlichen Infodiensten kommentiert die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter HANSA Terminhandel GmbH das Marktgeschehen im Agrarbereich und gesetzlichen Ver- treter und Organe der SWSwill damit zur Markttransparenz beitragen. Letzteres soll auch über die in Ziffer I.1. benannten Publikationen erfolgen. 15.82. Verletzt Der 24-stündigige Zugang zu den Dienstleistungen der Kunde HANSA Terminhandel GmbH kann nicht uneingeschränkt garantiert werden. HANSA Terminhandel GmbH bemüht sich jedoch, technische Probleme auszuschließen und haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies auch in den Fällen, in denen die ihm obliegende Pflicht zur ord- nungsgemäßen Datensicherung, so haftet SWS im Rah- men Störungen zum Kundenzugang durch Erfüllungs und/oder Verrichtungsgehilfen verursacht wurden. 3. Etwaige Empfehlungen der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlus- ten der Höhe HANSA Terminhandel GmbH stellen keine kundenindividuelle Anlage-/Investitionsberatung dar und können je nach begrenzt auf solche Schädenden speziellen Anlage- 4. HANSA Terminhandel GmbH bezieht Kursinformationen ausschließlich aus Quellen, die sie als vertrauenswürdig erachtet. Die den Markteinschätzungen von HANSA Terminhandel GmbH zugrunde liegenden (Kurs-) Informationen können und werden jedoch keiner eigenen Prüfung durch HANSA Terminhandel GmbH unterzogen. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit oder Geeignetheit der den Markteinschätzungen zugrunde liegenden (Kurs-)Informationen kann deshalb von HANSA Terminhandel GmbH nicht übernommen werden. Aus den (Kurs-)Informationen werden in den Markteinschätzungen Schlussfolgerungen für zukünftige Markt- bzw. Kursentwicklungen gezogen. Diese Schlussfolgerungen basieren auf Annahmen und Einschätzungen von HANSA Terminhandel GmbH. Da eine stets präzise Vorhersage von Markt- und Kursentwicklungen auch bei einer ordnungsgemäßenumfassender Analyse aller Marktdaten nicht möglich ist, regelmäßigen Datensiche- rung durch können und werden die tatsächlichen Markt- und Kursentwicklungen von den Kunden aufgetreten wärenSchlussfolgerungen der HANSA Terminhandel GmbH abweichen. HANSA Terminhandel GmbH kann deshalb für die Übereinstimmung der in den Markteinschätzungen enthaltenen Schlussfolgerungen mit den tatsächlichen Marktentwicklungen bzw. Kursbewegungen keine Gewähr und Haftung übernehmen. Dies gilt nichtinsbesondere für Schäden des Kunden, soweit gemäß Servicesschein vereinbart wurdedie daraus entstehen, dass SWS dieser darauf vertraut, dass die Datensicherung von HANSA Terminhandel GmbH angenommenen zukünftigen Markt- und Kursentwicklungen auch tatsächlich eintreten. Mit den besprochenen Werten in der Vergangenheit erzielte Gewinne bzw. Preise bieten keine Gewähr für die Zukunft. Der Wert solcher Anlagen/Investitionen unterliegt den Kunden durchführtSchwankungen des Marktes. Zur Natur von Anlageentscheidungen gehört, dass sie ein Verlustrisiko beinhalten, welches mit der Höhe der Gewinnaussicht und der Aktualität der gelieferten Informationen regelmäßig steigt und im Einzelfall zu erheblichen Verlusten führen kann. Xxxxxx, die aufgrund der veröffentlichten Inhalte Investitions-, Kauf-, Verkaufs- bzw. Anlageentscheidungen jeglicher Art treffen oder Transaktionen durchführen, handeln daher auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Keinesfalls sollten Xxxxxx anhand der Informationen (z.B. in den abonnierten Publikationen oder allen anderen Informationsquellen der HANSA Terminhandel GmbH) unreflektiert Anlage-, Kauf- bzw. Verkaufentscheidungen treffen. Die von HANSA Terminhandel GmbH bereitgestellten Informationen ersetzen keinesfalls die eigene Recherche sowie die Beratung durch die Hausbank, durch einen Steuerberater, durch anderweitige Informations-medien, durch einen qualifizierten bzw. zertifizierten Anlageberater und/oder durch einen Rechtsanwalt (z.B. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)! Jede durch den Kunden/Abonnenten vollzogene Umsetzung der von HANSA Terminhandel GmbH wiedergegebenen oder kommentierten Handelssignale des Handelssystems oder der von HANSA Terminhandel GmbH zusätzlich erteilten Informationen unterliegen deshalb ausschließlich der Verantwortung des Kunden/Abonnenten. 5. Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass Wertpapiergeschäfte oder Warentermingeschäfte jeder Art erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust in sich bergen. HANSA Terminhandel GmbH weist insbesondere auf die bei spekulativen Geschäften mit Optionsscheinen, Derivaten, derivativen Finanzinstrumenten, Börsen- bzw. Warentermingeschäften besonders hohen Risiken hin. Den Chancen stehen also entsprechend hohe Risiken bis hin zum Totalverlust des Kapitals zuzüglich Folgekosten gegenüber. Das Verlustrisiko ist somit nicht bestimmbar und kann folglich auch über etwaige geleistete Sicherheiten hinausgehen. Das Verlustrisiko erhöht sich, wenn zur Erfüllung von Verpflichtungen aus den genannten spekulativen Anlage- bzw. Investitionsgeschäften Kredit in Anspruch genommen wird oder 6. Die von HANSA Terminhandel GmbH im Rahmen der in Ziffer I.1. benannten Publikationen an den Abonnenten überlieferten Kurs-/Marktdaten bzw. Handelssignale dienen

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 15.112.1 Die Haftung des Lagerhalters bei Verlust oder Beschädigung des Gutes (Güterschaden) ist bei der Lagerung begrenzt 12.1.1 bei Güterschäden auf 8,33 Sonderziehungsrechte/Kilogramm des Rohgewichts der Sendung, € 5.000 je Behältnis bzw. Sofern im Einzelvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wirdLadeeinheit (Container, haftet SWS – gleich aus welchem Rechts- grund – Palette, Collo), jedoch höchstens € 35.000 je Schadens-fall, 12.1.2 bei Schäden eines Einlagerers, in einer Differenz zwischen Soll- und Ist-Bestand des Lagerbestandes auf € 70.000 pro Jahr, unabhängig von der Zahl der für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ansprü- che auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. des § 284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungendie Inventurdifferenz ursächlichen Schaden- fälle. 15.212.2 Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Einlagerer bei Auftragserteilung dem Lagerhalter schriftlich einen höheren Wert für die einzulagernden Güter angibt. SWS haftet nach Maßgabe Als Haftungsgrenze gilt dann der gesetzlichen Bestimmun- gen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung angegebene Wert des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGutes als verein-bart, für den der Einlagerer beim Lagerhalter eine Versicherung eindeckt. Die hieraus resultierenden Kosten, ebenso wie auch für gegebenenfalls besondere Sicherungsmaßnahmen trägt der Einlagerer. 12.3 Die Haftung des Lagerhalters ist bei allen Schäden, die nicht Perso- nenschäden sind oder Dritten entstehen – unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden – auf € 2,5 Mio. je Schadenereignis begrenzt. Bei mehreren Geschädigten haftet der Lager- halter anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche. 12.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der Ziffern 11 und 12 gelten nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhengrobe Fahr- lässigkeit des Lagerhalters oder seiner leitenden Angestellten oder durch VerletzungvertragswesentlicherPflichtenverursachtwordenist.Imletz-teren Fall sind Schadensersatzansprüche jedoch auf den vorhersehbaren typischenSchadenbegrenzt.AufdieinZiffer3.enthalteneHinweispflichtdes Einlagerers wird ausdrücklich hingewiesen. Der Lagerhalter haftet für seine Bediensteten und für andere Personen, sowie derer er sich bei Ausführung der von ihm übernommenen Leistungen bedient wie für eigenes Verschulden. 14.1 Der Einlagerer muss folgende Rügefristen beachten: 14.1.1 Offensichtliche Schäden, die Verluste, Teilverluste oder Beschädigungen des Lagergutes sind bei Selbstabholung durch den Einlagerer von diesem spätestens bei Übergabe, in den Schutzbereich einer von SWS ge- gebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsga- rantie oder zugesicherten Eigenschaft fallen, sofern sich aus allen anderen Fällen am Tag nach der jeweiligen Garantievereinbarung oder Zusiche- rung nicht etwas anderes ergibtAblieferung in Textform anzuzeigen. 15.314.1.2 Nicht offensichtliche Schäden sind binnen 7 Tagen nach Annahme des Lagergutes dem Lagerhalter in Textform anzuzeigen. Für andere als Hat der Einlagerer selbst die Verpackung des Gutes übernommen, muss er beweisen, dass diese Schäden während der dem Lagerhalter obliegenden Lagerung oder Behandlung des Lagergutes entstanden sind. 14.1.3 Schäden wegen Lieferfristüberschreitung sind innerhalb von 21 Ta-gen, gerechnet vom Tage der Ablieferung, in ZiffTextform geltend zu machen. 15.2 genannten SchädenAnsprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen nach Ablauf dieser Frist. 14.2 Mit Ablauf der Rügefristen nach Ziffer 14.1.1 und Ziffer 14.1.2 wird ver- mutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt ist. Bei Streitigkeiten aufgrund dieses Lagervertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten (Kardinalpflichten) beruhenmit dem Lagervertrag zusammenhängen, haftet SWS unter Begrenzung auf Ersatz ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Einlagerer beauftragte Niederlassung des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i. S. von Satz 1 sind solche PflichtenLagerhalters befindet, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfül- lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrautausschließlich zuständig. 15.416.1 Soweit einzelne Vertragsbedingungen ungültig sein sollten, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere als in Ziff. 15.2 genannte SchädenDie Vertragspartner sind verpflichtet, die auf einer leicht fahr- lässigen Verletzung anderer als der in Ziff. 15.3 genann- ten Pflichten beruhen, ausgeschlossen. 15.5. Abweichend von § 536 a Abs. 1 Halbs. 1 BGB haftet SWS für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel nur, wenn SWS diese zu vertreten hat. 15.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt un- berührt. 15.7. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten in glei- chem Maße auch unwirksame Bestimmung durch eine ihr im Hinblick auf die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und gesetzlichen Ver- treter und Organe der SWS.wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen 15.8. Verletzt der Kunde die ihm obliegende Pflicht zur ord- nungsgemäßen Datensicherung16.2 Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzver- fahren über sein Vermögen oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so haftet SWS im Rah- men ist der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlus- ten der Höhe nach begrenzt auf solche Schädenandere berechtigt, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensiche- rung durch den Kunden aufgetreten wären. Dies gilt nicht, soweit gemäß Servicesschein vereinbart wurde, dass SWS die Datensicherung für den Kunden durchführtnicht erfüllten Teil vom Ver-trag zurückzutreten.

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Samples: Lagerbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 15.19.1 BestFewo übernimmt keinerlei Haftung für eine ordnungsgemäße Durchführung oder Erbringung der vermittelten Leistung und gibt auch keinerlei Zusicherungen für die Eignung oder die Qualität der beschriebenen Unterkunftsleistungen ab. Sofern Hierfür haftet ausschließlich der Gastgeber als Vertrags- partner des Gastes. BestFewo übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit von Unterkünften und haftet nur für eine fehlerhafte Beratung und Vermittlung. Alle Angaben über die vermittelten Ferienunterkünfte beruhen nur auf den Informationen der Gastgeber und stellen keine eigene Zusicherung von BestFewo dar. 9.2 Die vertragliche Haftung von BestFewo als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag und die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag ist, außer im Einzelvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wirdFalle von Schäden, haftet SWS – gleich aus welchem Rechts- grund – für Ansprüche die auf Schadensersatz oder Ansprü- che auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. des § 284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. 15.2. SWS haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun- gen unbeschränkt für Schäden aus der einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, soweit ein Schaden des Gastes von BestFewo bzw. (in Bezug auf den Gastaufnahmevertrag) von dem Gastgeber weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder BestFewo / der GesundheitGastgeber allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist, pro Aufenthalt und Xxxx auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung bzw. für Schädenden Gastgeber auf den dreifachen Preis der Unterkunft beschränkt. Für alle gegen BestFewo oder den Gastgeber gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von SWS ge- gebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsga- rantie oder zugesicherten Eigenschaft fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung oder Zusiche- rung nicht etwas anderes ergibt. 15.3. Für andere haftet BestFewo als die in Ziff. 15.2 genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet SWS unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i. S. von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfül- lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. 15.4. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere als in Ziff. 15.2 genannte Schäden, die auf einer leicht fahr- lässigen Verletzung anderer als der in Ziff. 15.3 genann- ten Pflichten beruhen, ausgeschlossen. 15.5. Abweichend von § 536 a Abs. 1 Halbs. 1 BGB haftet SWS für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel nur, wenn SWS diese zu vertreten hat. 15.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt un- berührt. 15.7. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten in glei- chem Maße auch im Hinblick Vermittler auf die persönliche Haftung Höhe des dreifachen Aufenthaltspreises der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter vermittelten Unterkunft bzw. der Gastgeber auf die Höhe des dreifachen Aufenthaltspreises pro Aufenthalt und gesetzlichen Ver- treter und Organe der SWSXxxx. 15.8. Verletzt der Kunde die ihm obliegende Pflicht zur ord- nungsgemäßen Datensicherung, so haftet SWS im Rah- men der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlus- ten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensiche- rung durch den Kunden aufgetreten wären. Dies gilt nicht, soweit gemäß Servicesschein vereinbart wurde, dass SWS die Datensicherung für den Kunden durchführt.

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Samples: Buchungsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 15.1In Ausnahme zu den Haftungsbeschränkungen gem. § 4 gelten für Pauschalreisen die gesetzlichen Haftungsregelungen mit folgender Beschränkung: Sofern im Einzelvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wirdRomantik Hotels für Dritte haftet, haftet SWS – gleich aus welchem Rechts- grund – ist die Haftung auf Schäden der Höhe nach auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz Körperschäden oder Ansprü- che auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. des § 284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. 15.2. SWS haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun- gen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die schuldhaft herbeigeführt wurden. (1) Der Romantik Xxxx ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des jeweiligen Anbieters nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln. (2) Der Romantik Xxxx ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten. (3) Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der jeweiligen Anbieter in seinem Angebot diese Möglichkeit vorsieht. Der Romantik Xxxx ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den jeweiligen Anbieter zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen. (1) Für eine Haftung von Romantik Hotels auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen. (2) Romantik Hotels haftet, sofern diesen Vorsatz oder grober grobe Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von SWS ge- gebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsga- rantie oder zugesicherten Eigenschaft fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung oder Zusiche- rung nicht etwas anderes ergibt. 15.3zur Last fällt. Für andere als die in Ziff. 15.2 genannten Schäden, die auf einfache Fahrlässigkeit haftet Romantik Hotels nur bei Verletzung einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet SWS unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i. S. von Satz 1 sind solche PflichtenPflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfül- lung Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde Romantik Xxxx bzw. der Vertragspartner regelmäßig vertraut. 15.4vertrauen werden darf (sogenannte Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine weitergehende Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für andere als in Ziff. 15.2 genannte Schäden, die auf einer leicht fahr- lässigen Verletzung anderer als der in Ziff. 15.3 genann- ten Pflichten beruhenVerschulden bei Vertragsabschluss, ausgeschlossen. 15.5. Abweichend von § 536 a Abs. 1 Halbs. 1 BGB haftet SWS (3) Sofern Romantik Hotels gemäß Absatz 2 für bereits einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schäden begrenzt, mit dessen Entstehen Romantik Hotels nach den bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel nurbekannten Umständen typischerweise rechnen mussten. (4) Vorstehende Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten weder, wenn SWS Romantik Hotels eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit noch für gesetzliche Ansprüche. (5) Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich Romantik Hotels zur Vertragserfüllung bedient. (6) Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren spätestens ein Jahr nach dem Zeitpunkt, zu dem der Romantik Xxxx vom schädigenden Ereignis erfahren hat. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. (7) Romantik Hotels haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Romantik Xxxx erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Romantik Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese im Angebot bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. (8) Romantik Hotels haftet nicht für das Zustandekommen einer Buchung. (9) Die Informationen auf dem Internetportal von Romantik Hotels werden teilweise von den jeweiligen Anbietern, anderen Romantik Gästen oder Dritten zur Verfügung gestellt. Jeder Anbieter, Romantik Xxxx oder Dritte trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm eingestellten Informationen, einschließlich der angegebenen Preise und Verfügbarkeiten. (10) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und / oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Romantik Hotels haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Dienstes xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx noch für technische und elektronische Fehler eines Buchungs-, Bestell-, oder Reservierungsvorganges, auf die Romantik Hotels keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten oder Annahmen. (1) Der Romantik Xxxx übernimmt alle für Romantik Hotels aufgrund einer von ihm verursachten Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Romantik Hotels bleiben unberührt. (2) Die vorstehenden Pflichten des Romantik Gastes gelten nicht, soweit er die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. 15.6(3) Die Website xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx beinhaltet Daten, Informationen und Darstellungen, die marken- und/oder urheberrechtlich für Romantik Hotels oder im Einzelfall auch zugunsten Dritter geschützt sind. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt un- berührtganz oder teilweise erfolgende Vervielfältigung oder Verwendung von Bildern, Grafiken, Texten oder anderer Inhalte der Website unter anderem in anderen elektronischen oder gedruckten Medien und Publikationen, insbesondere Kopien, Nachdrucke, Weiterverarbeitung, elektronische Archivierung, Übernahme von Daten in andere Datenträger oder die Verwendung zu anderen als den hier vorgesehenen Zwecken ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Romantik Hotels gestattet. 15.7(4) Ausdrücklich erlaubt ist die technisch bedingte Vervielfältigung zum Zwecke des Browsing, soweit diese Handlung keinen wirtschaftlichen Zwecken dient, sowie die dauerhafte Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch. (5) Jegliche rechtswidrige Nutzung der in Abs. 4 aufgeführten Bezeichnungen, Designs, Logos und Marken ohne Gewährung von Rechten durch Romantik Hotels stellt eine Verletzung der gewerblichen Schutzrechte von Romantik Hotels dar. (1) Auf den Websites von Romantik Hotels enthaltene Verknüpfungen mit Websites (Links) anderer Unternehmen (Drittanbieter) werden lediglich im Interesse des Romantik Gastes bereitgestellt. Wenn dieser auf solch eine Verknüpfung klickt, wird die Website von Romantik Hotels verlassen. Auf die Inhalte der Websites von Drittanbietern hat Romantik Hotels keinen Einfluss. Deshalb kann Romantik Hotels keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Unbedenklichkeit dieser fremden Inhalte übernehmen. (2) Folgende Verhaltensweisen sind untersagt: a) Jegliche Form von Verwertung, Vertrieb, Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung oder Dekompilierung in Bezug auf die Internetseite, deren Inhalte und mit der Seite vernetzte Datenbanken - auch in veränderter Form davon -, durch den Einsatz automatisierter Geräte oder manuelle Prozesse (auch sog. „Screen Scraping“); Überwachung der Internetseite oder der Plattform oder Systeme von Romantik Hotels mithilfe von sog. Bots, Spiders oder sonstigen automatischen Mitteln, mit Ausnahme von nicht-gewerblichen öffentlichen Archiven, die Tools bei der Erhebung von Informationen für den alleinigen Zweck der Anzeige von Hyperlinks auf der Internetseite einsetzen, solange dies von einer statischen IP-Adresse oder einem Bereich von IP- Adressen erfolgt; b) Nutzung der Internetseite oder der Plattform oder Systeme von Romantik Hotels für andere als die, die in diesen AGB angegebenen Zwecke; c) Nutzung der Internetseite oder der Tools und Leistungen auf der Internetseite zum Zwecke der Buchung oder Bewerbung der Anmietung einer Unterkunft, die nicht im Rahmen eines echten Inserats angeboten wird; d) Vervielfältigung eines Teils der Internetseite auf einer anderen Webseite oder auf sonstigen Datenträgern unter Zuhilfenahme von Geraten, insbesondere Bildspeicher oder Umrandung der Internetseite („Framing") oder sonstige Umrandungstechniken oder Widerspiegelung oder Duplizierung von Teilen der Internetseite; e) Nutzung oder Zugriff auf die Systeme von Romantik Hotels auf eine Weise, die das Computersystem oder Netzwerk gefährden könnte, z. B. durch Übermittlung eines Virus, Posten oder Übermitteln von Informationen, die falsch, arglistig täuschend oder erkennbar irreführend sind oder eine Handlung darstellen, die als „Phishing" gilt oder die zu straf- oder zivilrechtlicher Haftung fuhren; f) Die Weitervermittlung von über Romantik Hotels gebuchten Unterkünften ist untersagt. Dies schließt insbesondere die Weitervermittlung von Unterkünften an Dritte zu höheren Preisen ein. Romantik Hotels behält sich vor, den Romantik Xxxx bei Verstößen gegen diese Regelung künftig von Vermittlungsleistungen auszuschließen. Romantik Hotels bzw. der jeweiligen Anbieter ist in diesen Fällen überdies berechtigt, die Buchung zu stornieren. Zudem ist der Romantik Xxxx zur Zahlung von Stornierungsgebühren sowie zum Ersatz von etwaigen bei Romantik Hotels und/oder dem jeweiligen Anbieter entstandenen Schäden verpflichtet. (1) Um die Buchung eines Arrangements, die Vermittlung eines Beherbergungs- und / oder Veranstaltungsvertrages oder den Kauf von Geschenk Gutscheinen oder sonstigen Leistungen und Waren zu ermöglichen, erhebt, verarbeitet und nutzt die Romantik Hotels & Restaurants AG, Xxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Tel: +49 (0) 69/00 00 00-0, Fax: +49 (0) 69/00 00 00-00, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxx.xxx, Registergericht Xxxxxxxxx xx Xxxx XXX 00000 (xxxxxxxxxxx Romantik Hotels) den Vor- und Nachnamen, die Adresse, die E-Mail-Adresse, die IP-Adresse sowie die persönlichen Daten, die der Romantik Xxxx unter MyRomantik der Romantik Hotels Dachorganisation oder einem unter der Dachorganisation Romantik Hotels & Restaurants AG gelisteten Romantik Hotels oder Romantik Restaurants (personenbezogene Daten) mitgeteilt hat. (2) Die personenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet und nutzt Romantik Hotels ausschließlich zu dem Zweck, dem Romantik Xxxx zu ermöglichen, die gewünschten Leistungen von Romantik Hotels von der Website Romantik Hotels abzurufen oder den Aufenthalt in einem der Romantik Hotels und Restaurants im Interesse einer gästefreundlichen Bewirtung zu gestalten. (3) Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich auf Servern der ennit AG, Xxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, X-00000 Xxxx gespeichert und verarbeitet. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten in glei- chem Maße auch personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte übermittelt. (4) Der Romantik Xxxx hat ein jederzeitiges Auskunftsrecht hinsichtlich der bezüglich seiner Person erhobenen, verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten. Den datenschutzrechtlichen Verpflichtungen aus Art. 15-21 werden vollumfänglich erfüllt. Ein Auskunftsersuchen ist an Romantik Hotels & Restaurants AG, Xxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Tel: +49 (0) 69/00 00 00-0, Fax: +49 (0) 69/00 00 00-00 oder E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxx.xxx zu richten. (5) Der Romantik Xxxx ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Dienstes ausführlich unterrichtet. Romantik Hotels ist grundsätzlich bereit, am Streitbeilegungsverfahren gem. dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VBSG) teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt hierfür eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Romantik Xxxx unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ oder via Link im Hinblick auf Impressum von Romantik Hotels findet. Verbraucher haben die persönliche Haftung der ErfüllungsgehilfenMöglichkeit, Mitarbeiter und gesetzlichen Ver- treter und Organe der SWSsich für die Beilegung ihrer Streitigkeiten an diese Stelle zu wenden. Für Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung können Sie Romantik Hotels gerne unter xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxx.xxx kontaktieren. 15.8. Verletzt (1) Es gilt das Recht der Kunde die ihm obliegende Pflicht zur ord- nungsgemäßen DatensicherungBundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts. (2) Ist der Romantik Xxxx Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so haftet SWS im Rah- men ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der vorstehenden Geschäftsbeziehung zwischen Romantik Hotels und dem Romantik Xxxx nach Xxxx von Romantik Hotels Frankfurt. Für Klagen gegen Romantik Hotels ist in diesen Fällen jedoch Frankfurt ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bei Datenverlus- ten über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. (3) Erfüllungsort für alle unentgeltlichen Leistungen von Romantik Hotels ist deren Sitz; Erfüllungsort für die Leistungen und etwaige Ersatzleistungen der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, jeweiligen Anbieter ist die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensiche- rung durch den Kunden aufgetreten wären. Dies gilt nicht, soweit gemäß Servicesschein vereinbart wurde, dass SWS die Datensicherung für den Kunden durchführtLage der Unterkunft.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 15.1Soweit die Haftung von Xxxxxxxxxxx the art of work Transport & Montagen GmbH nicht ausgeschlossen ist ist die Haftung von Xxxxxxxxxxx the art of work . Sofern im Einzelvertrag 5.5.1 Die Haftung für Güterschäden ist begrenzt mit € 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm brutto der beschädigten oder in Verlust geratenen Güter gemäß CMR bei Transport per Kraftfahrzeug auf der Straße bzw. € 16,67 gemäß Warschauer Abkommen bzw. des an seine Stelle tretenden Montrealer Abkommens bei Transport per Flugzeug. Bei Abwicklung des Transportauftrages als Seefrachtsendung ist die Haftung gem Haager Regeln begrenzt auf € 666,67 SZR / Einheit bzw. € 2,00 SZR /kg/bruto, je nachdem welcher Betrag höher ist. . 5.5.2 Bei Überschreitung einer Lieferfrist hat Xxxxxxxxxxx the art of work Transport & Montagen GmbH – ohne weiteren Schadenersatz – eine Entschädigung für den nachgewiesenen und von ihr verschuldeten Schaden bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Entgeltes zu leisten. Eine Überschreitung der Lieferfrist liegt vor, wenn das Gut nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgeliefert worden ist oder, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wirdFrist vereinbart worden ist, haftet SWS die tatsächliche Beförderungsdauer unter Berücksichtigung der Umstände die Frist überschreitet, die einem sorgfältigen Frachtführer vernünftigerweise zuzubilligen ist. Vorausgesetzt wird hier, dass nicht Eingriffe Hoher Hand bzw. extreme Witterungsbedingungen (ÜÜberschwemmung, Schneefall, Glatteis, etc.) eine fristgerechte Leistungserbringung erschweren bzw. unmöglich machen. . 5.5.3 In jedem Fall ist die Haftung – gleich aus welchem Rechts- grund Rechtsgrund für Ansprüche begrenzt auf Schadensersatz oder Ansprü- che auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. den vom Auftraggeber angegebenen Wert der Güter, die Gegenstand des § 284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden BestimmungenSchadens sind. 15.2. SWS haftet nach Maßgabe 5.5.4 Es gelten jedenfalls die Haftungseinschränkungen der gesetzlichen Bestimmun- gen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von SWS ge- gebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsga- rantie oder zugesicherten Eigenschaft fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung oder Zusiche- rung nicht etwas anderes ergibt. 15.3. Für andere als die in Ziff. 15.2 genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet SWS unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i. S. von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfül- lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. 15.4. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere als in Ziff. 15.2 genannte Schäden, die auf einer leicht fahr- lässigen Verletzung anderer als der in Ziff. 15.3 genann- ten Pflichten beruhen, ausgeschlossen. 15.5. Abweichend von §§ 536 a Abs. 1 Halbs. 1 BGB haftet SWS für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel nur, wenn SWS diese zu vertreten hat. 15.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt un- berührt. 15.7. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten in glei- chem Maße auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und gesetzlichen Ver- treter und Organe der SWS. 15.8. Verletzt der Kunde die ihm obliegende Pflicht zur ord- nungsgemäßen Datensicherung, so haftet SWS im Rah- men der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlus- ten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensiche- rung durch den Kunden aufgetreten wären54 AÖSp. Dies gilt nichtauch für jene Schadensfälle, soweit gemäß Servicesschein vereinbart wurdedie im Zusammenhang mit der (auch nebenvertraglichen) Leistungserbringung aus einem Speditionsvertrages stehen, dass SWS und die Datensicherung für nicht in den Kunden durchführtsachlichen Anwendungsbereich der AÖSp fallen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftungsbeschränkungen. 15.11. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Ver- schulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Netigo GmbH wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. 2. Die Netigo GmbH haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser vielmehr die Verantwor- tung für die übermittelten Informationen. 3. Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen eines Dritt-Carriers eingetreten, so tritt die Netigo GmbH alle daraus resultierenden Ansprüche freiwerdend an den Auftraggeber ab. 4. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Netigo GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, Pandemien, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Dritt-Carriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der Netigo GmbH oder deren Unterlieferanten, Unterauf- tragnehmern bzw. bei den von der Netigo GmbH autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - hat die Netigo GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen die Netigo GmbH, gegebenenfalls die Leistung um die Dauer der Verzö- gerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Un- möglichkeit vor. 5. Sofern im Einzelvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wirdnicht andere Bestimmungen dieser AGB eine Haftung ausschließen, haftet SWS – gleich aus welchem Rechts- grund – für Ansprüche ist diese bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Diensten der Netigo GmbH, durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, und bei Schäden, die entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die Netigo GmbH nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf Schadensersatz EURO 1.000,- beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder Ansprü- che auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. des § 284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungengrobe Fahrlässigkeit vorliegt. 15.26. SWS haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun- gen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von der Netigo GmbH gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf Vorsatz EURO 1.000,- beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von SWS ge- gebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsga- rantie oder zugesicherten Eigenschaft fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung oder Zusiche- rung nicht etwas anderes ergibtgrob fahrlässiges Handeln vorliegt. 15.37. Für andere als Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Ar- beiten an technischen Einrichtungen der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. Die Netigo GmbH ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen zu einem Zeitpunkt durchzuführen, in welchem auf- grund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Ziff. 15.2 genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet SWS unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i. S. von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfül- lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrautAnspruch genommen wird. 15.48. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der Netigo GmbH liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die Netigo GmbH oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Feh- ler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als in Ziff. 15.2 genannte Schäden, die auf einer leicht fahr- lässigen Verletzung anderer als der in Ziff. 15.3 genann- ten Pflichten beruhen, ausgeschlosseneinen Werktag erstreckt. 15.59. Abweichend Behauptet der Auftraggeber, dass ihm berechnete Leistungen nicht von § 536 a Abs. 1 Halbs. 1 BGB haftet SWS ihm oder Dritten, für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel nurdie er einzustehen hat, wenn SWS diese zu vertreten hatverursacht worden sind, so muss er dies nachweisen. 15.610. Die Haftung nach der Netigo GmbH aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten wird bei leichter Fahrlässigkeit für mittelbare Schäden auf einen Betrag begrenzt, der den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn des Auftraggebers nicht übersteigt. Ein für den Fall des Leistungsverzuges oder der von der Netigo GmbH zu vertretenden nachträglichen Unmöglichkeit der Leistung dem Produkthaftungsgesetzt bleibt un- berührt. 15.7. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten in glei- chem Maße auch im Hinblick Auftrag- geber zustehender Anspruch auf die persönliche Haftung der ErfüllungsgehilfenSchadensersatz wegen Nichterfüllung wird dahin begrenzt, Mitarbeiter und gesetzlichen Ver- treter und Organe der SWS. 15.8. Verletzt der Kunde die ihm obliegende Pflicht zur ord- nungsgemäßen Datensicherung, so haftet SWS im Rah- men der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlus- ten dass der Höhe nach begrenzt auf solche Schädennur bis zu 50 % des Gesamthonorars und für unmittelbare Schäden gehaftet wird. Die Netigo GmbH räumt dem Auftraggeber ab dem Zeitpunkt, ab dem die auch bei einer ordnungsgemäßendiesbezüglichen Leistungsrech- nungen der Netigo GmbH von dem Auftraggeber vollständig beglichen sind und soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, regelmäßigen Datensiche- rung durch den Kunden aufgetreten wärenan ihrer erbrachten Leistung eine einfache, zeitlich und örtlich aber unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungslizenz ein. Dies gilt nicht, soweit gemäß Servicesschein vereinbart wurde, dass SWS die Datensicherung für den Kunden durchführt.Darüber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung bzw. Genehmigung der Netigo GmbH.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftungsbeschränkungen. 15.1. Sofern Regelungen zu Haftungsbeschränkungen werden grundsätzlich im jeweiligen Einzelvertrag zwischen den Parteien individuell vereinbart. Wird keine abweichende indivi- duelle Vereinbarung getroffen wirdgetroffen, haftet SWS die FKC – gleich aus welchem Rechts- grund – für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ansprü- che Ansprüche auf Ersatz vergeblicher ver- geblicher Aufwendungen i.S. des § 284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden nachfolgen- den Bestimmungen.: 15.2. SWS 15.1 Die FKC haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun- gen unbeschränkt Bestimmungen unbe- schränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von SWS ge- gebenen der FKC gegebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsga- rantie oder zugesicherten Eigenschaft Haltbarkeitsgarantie fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung oder Zusiche- rung nicht etwas anderes ergibt. 15.3. 15.2 Für andere als die in Ziff. 15.2 15.1 genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet SWS die FKC unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i. Vertragspflichten i.S. von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdetge- fährdet, deren Erfül- lung Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. 15.4. 15.3 Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere als in Ziff. 15.2 15.1 genannte Schäden, die auf einer leicht fahr- lässigen fahrlässigen Verletzung anderer als der in Ziff. 15.3 genann- ten 15.2 genannten Pflichten beruhen, ausgeschlossen. 15.5. Abweichend von § 536 a Abs. 1 Halbs. 1 BGB haftet SWS für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel nur, wenn SWS diese zu vertreten hat. 15.6. 15.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt Produkthaftungsgesetz bleibt un- berührtunberührt. 15.7. 15.5 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten in glei- chem Maße auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und gesetzlichen Ver- treter Vertreter und Organe der SWSFKC. 15.8. 15.6 Verletzt der Kunde die ihm obliegende Pflicht zur ord- nungsgemäßen ordnungsgemäßen Datensicherung, so haftet SWS die FKC im Rah- men Rahmen der vorstehenden Bestimmungen Bestim- mungen bei Datenverlus- ten Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensiche- rung Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären. Dies gilt nicht, soweit gemäß Servicesschein vereinbart wurde, dass SWS die Datensicherung für den Kunden durchführt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Leistungen

Haftungsbeschränkungen. 15.18.1 Für die Richtig- und Vollständigkeit der in den jeweiligen Modulen bereitgehaltenen Sammlung an Check- und Prüfpunkten wird keine Haftung übernommen. Sofern im Einzelvertrag Diese Check- und Prüfpunkte stellen lediglich unverbindliche und standardisierte Prüfungsvorschläge dar. Der Lizenzgeber übernimmt ebenfalls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, haftet SWS – gleich aus welchem Rechts- grund – Haftung für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ansprü- che auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. die Richtigkeit der Erstanpassung des § 284 BGB Managed Systems QM Spot einschließlich des Checklisten-Systems nach Maßgabe Vorgabe der nachfolgenden Bestimmungenbestehenden Prüfpunkte. 15.2. SWS 8.2 Der Lizenzgeber haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun- gen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhenFahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie für Schädennach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. 8.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die in den Schutzbereich einer von SWS ge- gebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsga- rantie oder zugesicherten Eigenschaft fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung oder Zusiche- rung nicht etwas anderes ergibt. 15.3. Für andere als die in Ziff. 15.2 genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet SWS unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i. S. von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks gefährdetist (Kardinalpflicht), deren Erfül- lung ist die ordnungsgemäße Durchführung Haftung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. 15.4. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere als in Ziff. 15.2 genannte Schäden, die auf einer leicht fahr- lässigen Verletzung anderer als der in Ziff. 15.3 genann- ten Pflichten beruhen, ausgeschlossen. 15.5. Abweichend von § 536 a Abs. 1 Halbs. 1 BGB haftet SWS für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel nur, wenn SWS diese zu vertreten hat. 15.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt un- berührt. 15.7. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten in glei- chem Maße auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und gesetzlichen Ver- treter und Organe der SWS. 15.8. Verletzt der Kunde die ihm obliegende Pflicht zur ord- nungsgemäßen Datensicherung, so haftet SWS im Rah- men der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlus- ten Lizenzgebers der Höhe nach begrenzt auf solche Schädenden Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. MAXINTIME GmbH Xxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxx. 0 00000 Xxxxxxx Fon: +00 (0) 000 000 000 00 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxx.xx Web: xxx.xxxxxxxxx.xx Sparkasse Koblenz IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXX00XXX Amtsgericht Koblenz Registernummer: HRB: 23459 USt-IdNr.: DE286465618 Geschäftsführer Xxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx 8.4 Eine weitergehende Haftung des Lizenzgebers besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung des Lizenzgebers für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Ziff. 8.2 oder der Ziff. 8.3 vorliegen. 8.5 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Lizenzgebers. 8.6 Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet der Lizenzgeber nur unter ergänzender Beachtung der folgenden Maßgaben: 8.6.1 Eine Pflicht zur Datensicherung, welche über die Maßgaben der Ziff. 10. hinausgeht, besteht für den Lizenzgeber nicht. 8.6.2 Eine Haftung des Lizenzgebers ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust im Verantwortungsbereich des Endnutzers entstanden ist. Vorbehaltlich der Ziffer 7.2 ist die Haftung des Lizenzgebers im Übrigen der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. 8.6.3 Dem Endnutzer obliegt es im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensiche- rung durch den Kunden aufgetreten wären. Dies gilt nicht, soweit gemäß Servicesschein vereinbart wurde, dass SWS die Datensicherung für den Kunden durchführtinnerhalb der Software vorgesehene Backup- und Datenexport-Funktionen zu nutzen und in arbeitstäglichen Abständen eigene Datensicherungsmaßnahmen durchzuführen.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 15.1. Sofern 6.1 Publitec GmbH haftet im Einzelvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, haftet SWS – gleich aus welchem Rechts- grund – für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ansprü- che auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. des § 284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. 15.2. SWS haftet nach Maßgabe Rahmen der gesetzlichen Bestimmun- gen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden Schäden a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz einer vorsätzlichen oder grober Fahrlässigkeit fahrlässi- gen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigen Verhalten von Publitec GmbH oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, ; b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft, c) die in den Schutzbereich auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässi- gem Verhalten von SWS ge- gebenen Garantie, Beschaffenheits- Publitec GmbH oder Haltbarkeitsga- rantie eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder zugesicherten Eigenschaft fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung oder Zusiche- rung nicht etwas anderes ergibtErfüllungsgehilfen beruhen. 15.3. Für andere als die in Ziff. 15.2 genannten 6.2 Publitec GmbH haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehba- ren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten von wesentlichen Vertragspflich- ten (Kardinalpflichten) beruhenwesentliche Vertragspflichten sind solche, haftet SWS unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i. S. von Satz 1 sind solche Pflichten, bei deren Verletzung Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfül- lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrautunmöglich oder jedenfalls erheblich erschwert ist) durch Publitec GmbH oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 15.46.3 Publitec GmbH haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das Zweifache der täglichen Miete je Schadensfall. 6.4 Die verschuldensunabhängige Haftung von Publitec GmbH nach § 536a Abs. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere als in Ziff. 15.2 genannte Schäden1 BGB wegen Fehlern, die auf einer leicht fahr- lässigen Verletzung anderer als der in Ziff. 15.3 genann- ten Pflichten beruhenbereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergang vorhanden waren, ist ausgeschlossen. 15.5. Abweichend von § 536 a Abs. 1 Halbs. 1 BGB 6.5 Publitec GmbH haftet SWS für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel nur, wenn SWS diese zu vertreten hat. 15.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt un- berührt. 15.7. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten in glei- chem Maße auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und gesetzlichen Ver- treter und Organe der SWS. 15.8. Verletzt der Kunde die ihm obliegende Pflicht zur ord- nungsgemäßen Datensicherung, so haftet SWS im Rah- men Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlus- ten der Höhe nach begrenzt auf Datenverlust nur für solche SchädenSchä- den, die auch bei einer ordnungsgemäßenordnungsgemäßer, regelmäßigen Datensiche- rung regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären. 6.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von Publitec GmbH im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 6.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 6.8 Der Kunde ist verpflichtet, die vorstehenden Haftungsbegrenzungen auch gegenüber seinen Endkunden wirksam zu vereinbaren. Dies gilt nichtVerstößt er dagegen, soweit gemäß Servicesschein vereinbart wurdeist er verpflichtet, dass SWS die Datensicherung für den Kunden durchführtPublitec GmbH von allen Ansprüchen der End- kunden freizustellen.

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Samples: Mietvertrag

Haftungsbeschränkungen. 15.112.1. Sofern im Einzelvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wirdFür alle aus unserer Tätigkeit entstandenen Ansprüche wird die Haftung unsererseits für Fahrlässigkeit – mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen, haftet SWS – gleich aus welchem Rechts- grund – ausgenommen sind die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bei Verbrauchergeschäften. Wir übernehmen die Haftung nur für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ansprü- che auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. des § 284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungenunmittelbare Personen- und Sachschäden, die unserem Kunden aufgrund grober Fahrlässigkeit durch uns entstanden sind. 15.212.2. SWS haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun- gen unbeschränkt Eine Haftung für entgangenen Gewinn, für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen unseren Kunden sowie sonstige Folgeschäden wird nicht übernommen. Sind aus einem bestimmten Grund begründete Schadenersatzverpflichtungen unsererseits gegenüber unseren Kunden gegeben, dann ist diese jedenfalls mit der Verletzung Höhe und mit dem Wert des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Leistungsgegenstandes begrenzt. 12.3. Unsere Haftung für SchädenMängel an Liefergegenständen, die auf Vorsatz von Dritten stammen, ist ausschließlich nach den Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Lieferanten beschränkt. 12.4. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und/oder grober Fahrlässigkeit beruhenaus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unseren Erfüllungs- bzw. Besorgungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. 12.5. Bei Lieferung von Standardprogrammen und – modulen bestätigt unser Kunde ausdrücklich vor Vertragsabschluss den Leistungsumfang der Programme und Programmmodule überprüft zu haben. Ein Mangel kann somit nur bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder einer dokumentierten Funktion sowie für Schädenbei objektiv feststellbaren Programmfehlern gegeben sein. Fehlende Funktionen, die in den Schutzbereich einer von SWS ge- gebenen GarantieKunden aufgrund der Bezeichnung des Programmes oder Modules oder eines Textes am Bildschirm oder Ausdruckes erwartet werden, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsga- rantie oder zugesicherten Eigenschaft fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung oder Zusiche- rung nicht etwas anderes ergibtstellen ausdrücklich keine Mängel dar und sind daher keine Haftung unsererseits gegeben. 15.312.6. Für andere Wir übernehmen keine Haftung für die Verwendbarkeit und Vollständigkeit gelieferten Formulare (z.B. Checklisten) und sonstige Daten (z.B. Dokumentationen). Diese werden unseren Kunden zur eigenverantwortlichen Nutzung übergeben und dienen als Anregung für den eigenverantwortlichen Einsatz. Sie unterliegen nicht einer ständigen Überprüfung auf Richtigkeit und aktuellen Stand durch uns. Wir übernehmen weiters keine Haftung für Mängel an Liefergegenständen, soferne unsere Kunde an den Liefergegenständen selbst Eingriffe vorgenommen hat, bzw. der Liefergegenstand sich nicht mehr am gelieferten Ort befindet. 12.8. Es obliegt unserem Kunden, die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse und der Besonderheiten seines Geschäftsbetriebs daraufhin zu überprüfen, ob sie wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind. Wir übernehmen hiefür keine wie immer geartete Haftung. 12.9. Alle über die in Ziffdiesen Bedingungen hinausgehenden Ansprüche wie Wandlung, Minderung, Ersatz von mittelbaren Schäden sind uns gegenüber ausgeschlossen, soferne nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen für Verbraucherverträge anderes bestimmen. 12.10. 15.2 genannten SchädenSofern sich nach verbindlicher Festlegung des Starts einzelner Projektdurchgänge (Go live) Verschiebungen ergeben, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten (Kardinalpflichten) beruhennicht durch uns verursacht werden, haftet SWS unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i. S. von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfül- lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrautkönnen Ausfallhonorare durch uns berechnet werden. 15.4. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere als in Ziff. 15.2 genannte Schäden, die auf einer leicht fahr- lässigen Verletzung anderer als der in Ziff. 15.3 genann- ten Pflichten beruhen, ausgeschlossen. 15.5. Abweichend von § 536 a Abs. 1 Halbs. 1 BGB haftet SWS für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel nur, wenn SWS diese zu vertreten hat. 15.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt un- berührt. 15.7. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten in glei- chem Maße auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und gesetzlichen Ver- treter und Organe der SWS. 15.8. Verletzt der Kunde die ihm obliegende Pflicht zur ord- nungsgemäßen Datensicherung, so haftet SWS im Rah- men der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlus- ten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensiche- rung durch den Kunden aufgetreten wären. Dies gilt nicht, soweit gemäß Servicesschein vereinbart wurde, dass SWS die Datensicherung für den Kunden durchführt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkungen. 15.15.1. Sofern ACP übernimmt keine Gewährleistung und Haftung dafür, dass die beantragten Domain-Namen dem Kunden zuge- teilt werden und dass diese nicht zwischenzeitlich an einen Dritten vergeben werden (vgl. vorstehende Ziffer 2.5). 5.2. Regelungen zu Haftungsbeschränkungen werden grund- sätzlich im jeweiligen Einzelvertrag zwischen den Parteien individuell vereinbart. Wird keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wirdgetroffen, haftet SWS die ACP – gleich aus welchem Rechts- grund – für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ansprü- che Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. des § 284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.: 15.25.3. SWS Die ACP haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun- gen Bestim- mungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von SWS der ACP ge- gebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsga- rantie oder zugesicherten Eigenschaft fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung oder Zusiche- rung Garantieverein- barung nicht etwas anderes ergibt. 15.35.4. Für andere als die in Ziff. 15.2 5.1 genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten Vertrags- pflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet SWS die ACP unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren vorherseh- baren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i. Vertragspflichten i.S. von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung Errei- chung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfül- lung Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig regel- mäßig vertraut. 15.45.5. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere als in Ziff. 15.2 5.1 genannte Schäden, die auf einer leicht fahr- lässigen fahrlässi- gen Verletzung anderer als der in Ziff. 15.3 genann- 5.2 genannten Pflich- ten Pflichten beruhen, ausgeschlossen. 15.5. Abweichend von § 536 a Abs. 1 Halbs. 1 BGB haftet SWS für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel nur, wenn SWS diese zu vertreten hat. 15.65.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt Produkthaftungsgesetz bleibt un- berührtunbe- rührt. 15.75.7. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten in glei- chem Maße auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der ErfüllungsgehilfenMitarbeiter, Mitarbeiter und Erfül- lungsgehilfen, gesetzlichen Ver- treter Vertreter und Organe der SWSACP. 15.8. Verletzt der Kunde die ihm obliegende Pflicht zur ord- nungsgemäßen Datensicherung, so haftet SWS im Rah- men der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlus- ten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensiche- rung durch den Kunden aufgetreten wären. Dies gilt nicht, soweit gemäß Servicesschein vereinbart wurde, dass SWS die Datensicherung für den Kunden durchführt.

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Samples: Domain Agreement