Haftungsbeschränkungen. 1. Im Hinblick auf unsere Haftung im Rahmen der Gewährleistung und Mängelhaftung verweisen wir auf Ziffer XII7. Und XII8. 2. Im Übrigen gilt folgendes: Wenn durch unser Verschulden das Werk infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderer vertraglicher Nebenpflichten nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die oben genannten Regelungen in XII7. und XII8. entsprechend. 3. Die nachstehenden Regelungen gelten für Pflichtverletzungen außerhalb der Sachmängelhaftung und sollen das gesetzliche Rücktrittsrecht weder ausschließen noch beschränken. Insoweit gilt weiterhin folgendes: Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die gesamte Leistung endgültig unmöglich wird; dasselbe gilt bei Unvermögen. 4. Der Auftraggeber kann auch dann vom ganzen Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Leistung der Anzahl nach durch unser Vertretenmüssen unmöglich wird und er an der Teilleistung kein Interesse hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Auftraggeber die Gegenleistung entsprechend mindern; das Rücktrittsrecht gilt nicht bei unerheblicher Pflichtverletzung. 5. Liegt eine Leistungsverzögerung vor und gewährt der Auftraggeber uns nach Verzugsbegründung eine angemessene Frist zur Leistung und wird diese Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem Leistungsverzug gilt Satz 1 entsprechend. Wird vor der Ablieferung vom Auftraggeber in irgendeinem Punkt eine andere Ausführung der Leistung gefordert, so wird der Lauf der Leistungsverpflichtung bis zum Tage der Verständigung über die Ausführung unterbrochen und ggf. um die für die anderweitige Ausführung erforderliche Zeit verlängert. 6. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigt, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der von uns zu vertretenen Umstand im Zeitpunkt des Annahmeverzug des Auftraggebers eintritt. 7. Weitere Ansprüche des Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung) sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb des Werkes sowie für Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit des Werkes resultieren. 8. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch nicht, soweit es um Schäden einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht. Ebenso wenig wird die Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie ausgeschlossen, soweit eine gerade davon umfasste Pflichtverletzung unsere Haftung auslöst. 9. Sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt wird, ist unsere Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gilt nur dann als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich genannt sind.
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Samples: Werkvertrag
Haftungsbeschränkungen. 1. Im Hinblick Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesen Verkaufsbedingungen:
1. werden hiermit alle Verpflichtungen, Haftungen, Rechte, Ansprüche oder deliktischen Rechtsmittel (zur Klarstellung: einschließlich und ohne Einschränkung Verletzungen einer gesetzlichen Verpflichtung), die der Kunde sonst gegenüber CW haben kann, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen;
2. CW übernimmt gegenüber dem Kunden keine Haftung, sei es aus Vertrag, gesetzwidriger Handlung (einschließlich Missachtung oder Verletzung einer gesetzlichen Verpflichtung) oder auf unsere Haftung im Rahmen der Gewährleistung welcher Rechtsgrundlage auch immer für entgangenen Gewinn oder für indirekte, besondere oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich und Mängelhaftung verweisen wir ohne Einschränkung, Einkommensverlust, Geschäftsverlust, Produktionsausfall, Materialverschwendung, Verminderung des Firmenwerts, Reputation oder Verlust oder Verfälschung von Daten, auch wenn CW auf Ziffer XII7. Und XII8die Möglichkeit des Eintritts eines solchen Verlustes hingewiesen worden ist.
2. Im Übrigen gilt folgendes: Wenn durch unser Verschulden das Werk infolge unterlassener Die Gesamthaftung von CW gegenüber dem Kunden aus der Lieferung von Produkten und/oder fehlerhafter Ausführung von vor Dienstleistungen überschreitet auf keinen Fall den Preis, der CW vom Kunden für diese Produkte und/oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderer vertraglicher Nebenpflichten nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die oben genannten Regelungen in XII7. und XII8. entsprechendDienstleistungen tatsächlich gezahlt worden ist.
3. Die nachstehenden Regelungen gelten für Pflichtverletzungen außerhalb Der Kunde erkennt an, dass diese Verkaufsbedingungen diskutiert und verhandelt wurden und vom Kunden vollständig verstanden sind, und dass die in den Verkaufsbedingungen festgelegten gegenseitigen Vereinbarungen der Sachmängelhaftung und sollen das gesetzliche Rücktrittsrecht weder ausschließen noch beschränken. Insoweit gilt weiterhin folgendes: Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktretenParteien unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Artikels 8 getroffen wurden, wenn die gesamte Leistung endgültig unmöglich wird; dasselbe gilt bei Unvermögeninsbesondere der in diesem Artikel 8 angegebenen Beschränkung.
4. Der Auftraggeber Nichts in diesen Verkaufsbedingungen schließt eine Haftung von CW aus, die von Rechts wegen nicht ausgeschlossen werden kann auch dann vom ganzen Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände oder die Ausführung eines Teils der Leistung der Anzahl nach durch unser Vertretenmüssen unmöglich wird und er an der Teilleistung kein Interesse hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Auftraggeber die Gegenleistung entsprechend mindern; das Rücktrittsrecht gilt nicht bei unerheblicher Pflichtverletzungals Ausschlussversuch aufgefasst werden kann.
5. Liegt Außer wie ausdrücklich angegeben, sind jeder Artikel und alle Absätze dieses Artikels 8 als eine Leistungsverzögerung vor getrennte Beschränkung auszulegen, die auch gelten und gewährt der Auftraggeber uns nach Verzugsbegründung eine angemessene Frist zur Leistung und wird diese Nachfrist nicht eingehaltenfortbestehen, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem Leistungsverzug gilt Satz 1 entsprechend. Wird vor der Ablieferung vom Auftraggeber in wenn ein oder mehrere Artikel aus irgendeinem Punkt eine andere Ausführung der Leistung gefordert, so wird der Lauf der Leistungsverpflichtung bis zum Tage der Verständigung über die Ausführung unterbrochen und ggf. um die für die anderweitige Ausführung erforderliche Zeit verlängertGrund unter allen Umständen als unzutreffend oder unzumutbar gelten.
6. Der Rücktritt ist ausgeschlossenDie in Artikel 7 angegebenen Garantien erstrecken sich nicht auf Schäden, wenn Mängel, Ausfälle oder Funktionsstörungen, die verursacht werden durch oder beitragen zu:
1. der Auftraggeber für Nichtbefolgung der Anweisungen und Beratung von CW über die Installation, den UmstandBetrieb, die Lagerung, den Gebrauch und die Wartung der ihn zum Rücktritt berechtigtProdukte durch den Kunden;
2. Modifikationen, allein Abänderungen oder weit überwiegend verantwortlich ist Reparaturen, die von einer anderen Person als CW durchgeführt werden;
3. falscher Handhabung, unsachgemäßer, missbräuchlicher Verwendung, Unachtsamkeit oder wenn unsachgemäßer Lagerung, Wartung oder Betrieb der von uns zu vertretenen Umstand Produkte (einschließlich und ohne Einschränkung: Verwendung mit nicht kompatiblen Geräten oder nicht standardmäßigen Verbindungen) durch den Kunden oder seine Vertreter;
4. Stromausfälle, Überspannungen, Feuer, Überschwemmungen, Unfälle, Handlungen Dritter oder alle Ereignisse höherer Gewalt;
5. weil der Kunde die Produkte weiterhin voll nutzt oder im Zeitpunkt Wesentlichen voll nutzt;
6. Einhaltung der Anweisungen des Annahmeverzug des Auftraggebers eintrittKunden von CW; oder
7. normale Abnutzung.
7. Weitere Ansprüche des Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen NebenpflichtenCW garantiert nicht, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung) sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb des Werkes sowie für Ansprüche, dass die nicht aus Software fehlerfrei ist oder dass der Mangelhaftigkeit des Werkes resultierenKunde die Software ohne Probleme oder Unterbrechungen bedienen kann.
8. Dies Die Softwaregarantie gilt nichtnicht für Software-Datenträger oder Software, soweit die Schadensursache auf Vorsatz (a) von einer anderen Person als CW geändert oder grober modifiziert wurden; (b) nicht entsprechend den Anweisungen von CW installiert, betrieben, repariert oder gewartet wurden; (c) abnormen physikalischen oder elektrischen Beanspruchungen, Fehlbedienungen, Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch nicht, soweit es um Schäden Unfällen ausgesetzt waren; oder (d) in einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht. Ebenso wenig wird die Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie ausgeschlossen, soweit eine gerade davon umfasste Pflichtverletzung unsere Haftung auslöstanderen Anwendung als ihrer geplanten Anwendung eingesetzt wurden.
9. Sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt wird, ist unsere Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gilt nur dann als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich genannt sind.
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Samples: General Sales Terms and Conditions
Haftungsbeschränkungen. 1. Im Hinblick auf unsere Haftung im Rahmen a. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der Gewährleistung nachfolgenden Haf- tungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Mängelhaftung verweisen wir auf Ziffer XII7. Und XII8.
2. Im Übrigen gilt folgendes: Wenn durch unser Verschulden das Werk infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderer vertraglicher Nebenpflichten nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die oben genannten Regelungen in XII7. und XII8. entsprechend.
3. Die nachstehenden Regelungen gelten für Pflichtverletzungen außerhalb der Sachmängelhaftung und sollen das gesetzliche Rücktrittsrecht weder ausschließen noch beschränken. Insoweit gilt weiterhin folgendes: Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die gesamte Leistung endgültig unmöglich wird; dasselbe gilt bei Unvermögen.
4. Der Auftraggeber kann auch dann vom ganzen Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Leistung der Anzahl nach durch unser Vertretenmüssen unmöglich wird und er an der Teilleistung kein Interesse hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Auftraggeber die Gegenleistung entsprechend mindern; das Rücktrittsrecht gilt nicht bei unerheblicher Pflichtverletzung.
5. Liegt eine Leistungsverzögerung vor und gewährt der Auftraggeber uns nach Verzugsbegründung eine angemessene Frist zur Leistung und wird diese Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem Leistungsverzug gilt Satz 1 entsprechend. Wird vor der Ablieferung vom Auftraggeber in irgendeinem Punkt eine andere Ausführung der Leistung gefordert, so wird der Lauf der Leistungsverpflichtung bis zum Tage der Verständigung über die Ausführung unterbrochen und ggf. um die für die anderweitige Ausführung erforderliche Zeit verlängert.
6. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigt, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der von uns zu vertretenen Umstand im Zeitpunkt des Annahmeverzug des Auftraggebers eintritt.
7. Weitere Ansprüche des Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung) sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb des Werkes sowie für AnsprücheGe- sundheit, die nicht aus der Mangelhaftigkeit des Werkes resultieren.
8. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz einer fahrlässigen oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhtberuhen, sowie für Schä- den, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzun- gen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffen- heits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch nichtim Rah- men dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaf- fenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersicht- lich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
b. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit es um diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden einer schuldhaften Verletzung des Lebensin typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, des Körpers oder der Gesundheit geht. Ebenso wenig wird soweit die Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sons- tigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
c. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, soweit eine gerade davon umfasste Pflichtverletzung .
x. Xxxxxx unsere Haftung auslöstausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt das auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt wird, ist unsere Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gilt nur dann als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich genannt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsbeschränkungen. 1. Im Hinblick auf unsere Diese Bestimmung bestimmt ganze finanzielle Haftung der Gesellschaft MODERNA, die aus dem Vertrag oder im Rahmen der Gewährleistung Zusammenhang mit dem Vertrag gegenüber dem Käufer im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen diese AGB und Mängelhaftung verweisen wir auf Ziffer XII7. Und XII8jede Zusicherung, Erklärung oder rechtswidrige Handlung oder Unterlassung einschließlich Fahrlässigkeit, hervorgeht.
2. Im Übrigen gilt folgendes: Wenn durch unser Verschulden das Werk Die Haftung der Gesellschaft MODERNA gegenüber dem Käufer (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung von gesetzlichen Verpflichtung) ist nach folgender Weise beschränkt, aber nur damit, dass bei der Haftungsfeststellung der Gesellschaft MODERNA gegenüber dem Käufer zum Schadenersatzpflicht der Preis und die Natur der Ware in Betracht genommen werden. Die Haftung der Gesellschaft MODERNA in der Beziehung mit der bestimmten Warelieferung ist mit dem Preis, der die Gesellschaft MODERNA von dem Käufer für die gelieferte Ware wirklich erhält, beschränkt. Die Vertragsparteien erklären ausdrücklich, dass der Preisbetrag, den die Gesellschaft MODERNA für die Ware wirklich erhält, ist, in Bezug auf die bestimmte Warelieferung, der höchst möglichste Schaden, den der Käufer infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderer vertraglicher Nebenpflichten nicht vertragsgemäß verwendet werden der Pflichtverletzung des Verkäufers leiden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die oben genannten Regelungen in XII7. und XII8. entsprechend.
3. Die nachstehenden Regelungen gelten für Pflichtverletzungen außerhalb Keine Vertragspartei ist verpflichtet, der Sachmängelhaftung und sollen das gesetzliche Rücktrittsrecht weder ausschließen noch beschränken. Insoweit gilt weiterhin folgendes: Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktretenanderen Vertragspartei den Schaden zu ersetzen, wenn diese nachweist, dass die gesamte Leistung endgültig unmöglich wird; dasselbe gilt bei UnvermögenPflichtverletzung durch die haftungsausschließenden Umstände verursacht wurde. Als haftungsausschließende Umstände wird ein Hindernis, der unabhängig vom Vertragsparteiwillen eingetreten ist und das der Pflichterfüllung der Partei hindert, wenn es nicht vernünftig vermutet werden darf, dass der Pflichtige dieses Hindernis oder seine Folgen abgewunden oder durchgemacht hat, oder dieses Hindernis in der Zeit der Verbindlichkeitsentstehung vermuten würde.
4. Der Auftraggeber kann auch dann vom ganzen Vertrag zurücktretenWenn das zuständige Gericht entscheidet, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände dass die Ausführung eines Teils der Leistung der Anzahl Haftungsauschließung nach durch unser Vertretenmüssen unmöglich wird und er an der Teilleistung kein Interesse hat; ist dies nicht der Falldem Abs. 3 dieses Artikels aus irgendeinem Grund unwirksam ist, so kann der Auftraggeber die Gegenleistung entsprechend mindern; das Rücktrittsrecht gilt nicht bei unerheblicher Pflichtverletzung.
5. Liegt eine Leistungsverzögerung vor und gewährt der Auftraggeber uns nach Verzugsbegründung eine angemessene Frist zur Leistung und wird diese Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem Leistungsverzug gilt Satz 1 entsprechend. Wird vor der Ablieferung vom Auftraggeber in irgendeinem Punkt eine andere Ausführung der Leistung gefordert, so wird der Lauf der Leistungsverpflichtung bis zum Tage der Verständigung über die Ausführung unterbrochen und ggf. um die für die anderweitige Ausführung erforderliche Zeit verlängert.
6. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigt, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der von uns zu vertretenen Umstand im Zeitpunkt des Annahmeverzug des Auftraggebers eintritt.
7. Weitere Ansprüche des Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung) sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb des Werkes sowie für Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit des Werkes resultieren.
8. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch nicht, soweit es um Schäden einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht. Ebenso wenig wird die Haftung im Falle von jeder Vertragspartei mit dem gesamten Betrag, der Übernahme einer Garantie ausgeschlossendie Gesellschaft MODERNA von dem Käufer für die den angewandten Anspruch betreffende Ware angenommen hat, soweit eine gerade davon umfasste Pflichtverletzung unsere Haftung auslöst.
9. Sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt wird, ist unsere Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gilt nur dann als abgegebenDie Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, wenn dass höchst vorausgesetzte Schaden für die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich genannt sindZwecke dieses Artikels entspricht dem gesamt angenommenen Betrag von der Gesellschaft MODERNA für die den angewandten Anspruch betreffende Ware.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsbeschränkungen. 1. I8.1 Nichts in diesen Bedingungen limitiert oder schließt die Haftung von YAIR für: ▪ Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit seiner Mitar- beiter,Vertreter oder Subunternehmer verursacht wurde; ▪ Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; oder ▪ Verstoß gegen derzeit geltende Rechtsgrundlagen Vorbehaltlich der Ziffer 8.1: ▪ YAIR haftet gegenüber dem Kunden weder im Hinblick auf unsere Falle eines Vertrags, unerlaubter Hand- lungen (einschließlich Fahrlässigkeit) noch wegen Verletzung gesetzlicher Pflichten noch aus anderen Gründen für entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust,Verlust von Goodwill und / oder ähnlichen Verlusten,Verlust von erwarteten Einsparungen;Ver- lust von Waren;Verlust eines Vertrags,Verlust der Nutzung von Daten oder Informati- onen, ob direkt oder indirekt oder spezielle, indirekte, Folgeschäden oder reine wirt- schaftliche Verluste, Kosten, Schäden, Gebühren oder Aufwendungen, die in Verbin- dung mit der Kundenbeziehung stehen.
8.2 Ihr Vertrag über die Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen kommt nur mit dem jeweiligen Lieferanten zustande.YAIR fungiert als Vermittler für den Lieferanten und, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Kundenrechte und Rechtsmittel gegen den Lieferanten.
8.3 Sie erkennen an, dass jeder Vertrag, den Sie mit einem Lieferanten abschließen, ein unabhängiger Vertrag ist.YAIR lehnt hiermit jegliche Haftung für jegliche Handlungen oder Unterlassungen eines Lieferanten oder für Verluste ab, die Ihnen aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen eines Lieferanten entstehen, unabhängig davon, ob diese im Rahmen der Gewährleistung und Mängelhaftung verweisen wir auf Ziffer XII7. Und XII8Zusammenarbeit mit YAIR arrangiert wurden oder nicht.
2. Im Übrigen gilt folgendes: Wenn durch unser Verschulden das Werk infolge unterlassener 8.4 YAIR übernimmt keinerlei Haftung für Verluste, Schäden, Kosten, Auslagen oder fehlerhafter Ausführung andere Schadenersatzansprüche, die sich aus Anfragen oder von vor Ihnen gegebenen Anweisungen ergeben, die unvollständig, falsch oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderer vertraglicher Nebenpflichten nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die oben genannten Regelungen in XII7. und XII8. entsprechendungenau sind oder aufgrund ihrer verspäteten Ankunft oder Nichtanreise entstanden sind.
3. Die nachstehenden Regelungen gelten für Pflichtverletzungen außerhalb der Sachmängelhaftung 8.5 Außer wie in diesen Bedingungen ausdrücklich festgelegt, sind alle Gewährleistungen und sollen anderen Bedingungen, die durch das gesetzliche Rücktrittsrecht weder ausschließen noch beschränken. Insoweit gilt weiterhin folgendes: Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktretenGesetz oder das Gewohnheitsrecht impliziert sind, wenn die gesamte Leistung endgültig unmöglich wird; dasselbe gilt bei Unvermögensoweit gesetzlich zulässig, von diesen Bedingungen ausgeschlossen.
4. Der Auftraggeber kann auch dann vom ganzen Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Leistung der Anzahl nach durch unser Vertretenmüssen unmöglich wird und er an der Teilleistung kein Interesse hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Auftraggeber die Gegenleistung entsprechend mindern; das Rücktrittsrecht gilt nicht bei unerheblicher Pflichtverletzung.
5. Liegt eine Leistungsverzögerung vor und gewährt der Auftraggeber uns nach Verzugsbegründung eine angemessene Frist zur Leistung und wird diese Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem Leistungsverzug gilt Satz 1 entsprechend. Wird vor der Ablieferung vom Auftraggeber in irgendeinem Punkt eine andere Ausführung der Leistung gefordert, so wird der Lauf der Leistungsverpflichtung bis zum Tage der Verständigung über die Ausführung unterbrochen und ggf. um die für die anderweitige Ausführung erforderliche Zeit verlängert.
6. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigt, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der von uns zu vertretenen Umstand im Zeitpunkt des Annahmeverzug des Auftraggebers eintritt.
7. Weitere Ansprüche des Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung) sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb des Werkes sowie für Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit des Werkes resultieren.
8. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies 8.6 Diese Klausel gilt auch nicht, soweit es um Schäden einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehtnach Beendigung dieser Bedingungen bzw. Ebenso wenig wird die Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie ausgeschlossen, soweit eine gerade davon umfasste Pflichtverletzung unsere Haftung auslöstdem Vertrag mit YAIR.
9. Sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt wird, ist unsere Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gilt nur dann als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich genannt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsbeschränkungen. 1. Im Hinblick auf unsere Haftung im Rahmen der Gewährleistung Soweit nicht ausdrücklich in den Abschnitten 11 (Service Level Vereinbarung) und Mängelhaftung verweisen wir auf Ziffer XII7. Und XII8.
2. Im Übrigen gilt folgendes: Wenn durch unser Verschulden das Werk infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder 12 (Gewährleistung) geregelt, und soweit nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderer vertraglicher Nebenpflichten nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die oben genannten Regelungen in XII7. und XII8. entsprechend.
3. Die nachstehenden Regelungen gelten für Pflichtverletzungen außerhalb der Sachmängelhaftung und sollen das gesetzliche Rücktrittsrecht weder ausschließen noch beschränken. Insoweit gilt weiterhin folgendes: Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die gesamte Leistung endgültig unmöglich wird; dasselbe gilt bei Unvermögen.
4. Der Auftraggeber kann auch dann vom ganzen Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Leistung der Anzahl nach durch unser Vertretenmüssen unmöglich wird und er an der Teilleistung kein Interesse hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Auftraggeber die Gegenleistung entsprechend mindern; das Rücktrittsrecht gilt nicht bei unerheblicher Pflichtverletzung.
5. Liegt eine Leistungsverzögerung vor und gewährt der Auftraggeber uns nach Verzugsbegründung eine angemessene Frist zur Leistung und wird diese Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem Leistungsverzug gilt Satz 1 entsprechend. Wird vor der Ablieferung vom Auftraggeber in irgendeinem Punkt eine andere Ausführung der Leistung gefordert, so geltendem Recht maximal zulässig wird der Lauf Dienst ohne Mängelgewähr und wie vorliegend, ohne ausdrückliche, implizierte oder anderweitige Zusicherung hinsichtlich der Leistungsverpflichtung bis zum Tage Zugänglichkeit, Qualität, Eignung, Sicherheit oder Genauigkeit des Dienstes bereitgestellt. Jedwede Zusicherungen oder Bedingungen bezüglich der Verständigung über die Ausführung unterbrochen und ggf. um die Marktgängigkeit, Eignung für die anderweitige Ausführung erforderliche Zeit verlängert.
6. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber für den Umstandeinen bestimmten Zweck, der ihn zum Rücktritt berechtigtRechtsinhaberschaft oder der Nichtverletzung von Rechten werden ausdrücklich zurückgewiesen. Dieser Haftungsausschluss gilt für sämtliche Schäden, allein Verluste und Verletzungen aus Fahrlässigkeit und Unterlassung seitens aller Gesellschaften der DeLaval Gruppe, durch Computerviren oder weit überwiegend verantwortlich ist ähnliche Elemente, durch Telekommunikationsfehler oder wenn durch unbefugten Zugriff auf oder durch unbefugte Nutzung Ihrer Daten infolge Diebstahls oder auf anderem Wege. Weder DeLaval, DLI noch andere Gesellschaften der von uns zu vertretenen Umstand im Zeitpunkt des Annahmeverzug des Auftraggebers eintritt.
7DeLaval-Gruppe haften für kriminelle, unerlaubte oder fahrlässige Handlungen oder Unterlassung Dritter, die Auswirkungen auf den Dienst haben können. Weitere Ansprüche des Auftraggebers gleich DeLaval, DLI und die anderen Gesellschaften der DeLaval-Gruppe übernehmen keine Haftung aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verzug, UnmöglichkeitVertrag, unerlaubter Handlung) sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere , Gefährdungshaftung, Fahrlässigkeit oder auf anderer Rechtsgrundlage für Ansprüche Schäden oder Verluste (direkte, indirekte oder besondere Schäden, Schäden mit Strafcharakter, Folgeschäden und andere Schäden oder Verluste), einschließlich entgangener Gewinne und Datenverluste, oder für Kosten oder Aufwendungen aus Schäden außerhalb oder in Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder der Nutzung oder unmöglichen Nutzung des Werkes sowie Dienstes oder Teilen davon, auch dann nicht, wenn auf die Möglichkeit des Eintritts eines solchen Schadens, Verlusts, Kosten oder Aufwendungen hingewiesen wurde. Sie verzichten hiermit auf jede etwaige derartige Haftung in nach anwendbarem Recht maximal zulässigem Umfang. Kein Anspruch und keine Klage, gleich in welcher Form, aus oder in Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen, dem Dienst oder der Nutzung oder unmöglichen Nutzung des Dienstes oder Teile davon kann von Ihnen nach Ablauf eines Jahres nach Eintritt des Grundes für Ansprüche, den Anspruch oder die nicht aus der Mangelhaftigkeit des Werkes resultieren.
8Klage geltend gemacht oder angestrengt werden. Dies gilt Die in diesem Abschnitt oben dargelegten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der betreffende Verlust oder Schaden absichtlich (vorsätzliches Fehlverhalten) oder unter leichtfertiger Missachtung der Folgen von Handlungen (grobe Fahrlässigkeit) verursacht wurde. Des Weiteren führt keine Regelung in diesen Nutzungsbedingungen zu einer Einschränkung oder einem Ausschluss der Haftung aufgrund von Betrug oder arglistiger Täuschung, von Todesfällen oder von Personenschäden, die Schadensursache auf Vorsatz durch Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden, oder grober Fahrlässigkeit unsererseitsaufgrund sonstiger Haftungsgrundlagen, unserer gesetzlichen Vertreter die nach geltendem Recht nicht derart beschränkt oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch nicht, soweit es um Schäden einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht. Ebenso wenig wird die Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie ausgeschlossen, soweit eine gerade davon umfasste Pflichtverletzung unsere Haftung auslöstausgeschlossen werden können.
9. Sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt wird, ist unsere Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gilt nur dann als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich genannt sind.
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Samples: Nutzungsbedingungen Für Software Und Online Dienste
Haftungsbeschränkungen. 1. Im Hinblick Die Haftung von Insight auf unsere Haftung im Rahmen der Gewährleistung Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insb. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und Mängelhaftung verweisen wir unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, ist nach Maßgabe dieser Ziffer XII7. Und XII8A) X) eingeschränkt.
2. IInsight haftet nicht im Übrigen gilt folgendes: Wenn durch unser Verschulden das Werk infolge unterlassener Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist die Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung, deren Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Mängeln, die die Funktionsfähigkeit oder fehlerhafter Ausführung Gebrauchstauglichkeit der Leistung mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Leistung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben des Kunden bzw. seines Personals oder den Schutz von dessen Eigentum vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderer vertraglicher Nebenpflichten nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die oben genannten Regelungen in XII7. und XII8. entsprechenderheblichen Schäden bezwecken.
3. Soweit Insight gemäß dieser Ziffer A) X) dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Insight, bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzun g vorausgesehen haben oder die Insight bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die nachstehenden vorstehenden Regelungen dieses Abs. 3. gelten für Pflichtverletzungen außerhalb nicht im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der Sachmängelhaftung und sollen das gesetzliche Rücktrittsrecht weder ausschließen noch beschränken. Insoweit gilt weiterhin folgendes: Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die gesamte Leistung endgültig unmöglich wird; dasselbe gilt bei UnvermögenOrganmitgliedern oder leitenden Angestellten von Insight.
4. Der Auftraggeber kann auch dann vom ganzen Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Leistung der Anzahl nach durch unser Vertretenmüssen unmöglich Soweit Insight technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und er an diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von Insight geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss, vorbehaltlich der Teilleistung kein Interesse hat; ist dies nicht der FallAusnahmen in Abs. 7. dieser Ziffer A) X), so kann der Auftraggeber die Gegenleistung entsprechend mindern; das Rücktrittsrecht gilt nicht bei unerheblicher Pflichtverletzungjeglicher Haftung.
5. Liegt eine Leistungsverzögerung vor Für den Verlust von Daten haftet Insight insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und gewährt der Auftraggeber uns dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangen e Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können oder einer Pflicht nach Verzugsbegründung eine angemessene Frist zur Leistung und wird diese Nachfrist IX) 6) nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem Leistungsverzug gilt Satz 1 entsprechend. Wird vor der Ablieferung vom Auftraggeber in irgendeinem Punkt eine andere Ausführung der Leistung gefordert, so wird der Lauf der Leistungsverpflichtung bis zum Tage der Verständigung über die Ausführung unterbrochen und ggf. um die für die anderweitige Ausführung erforderliche Zeit verlängertoder nur unzureichend nachgekommen ist.
6. Der Rücktritt ist ausgeschlossenBei eigenmächtigen Änderungen an Cloud-Dienste durch den Kunden oder Dritte übernimmt Insight keinerlei Gewährleistung oder Haftung. Insbesondere besteht keine Haftung von Insight für durch den Kunden eigenhändig vorgenommen oder veranlasste Löschungen, wenn der Auftraggeber Korrekturen, Änderungen, Beschädigungen, Verlusten oder unterlassene Speicherungen von Daten. Dieser Haftungsausschluss umfasst auch Softwareviren sowie jegliche andere schädliche Computercodes, Dateien, Skripte oder Programme, die in den gespeicherten Daten enthalten sein mögen. Ferner übernimmt Insight insbesondere keine Haftung für den UmstandFehler, der ihn zum Rücktritt berechtigt, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der von uns zu vertretenen Umstand im Zeitpunkt des Annahmeverzug des Auftraggebers eintrittdie auf unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind.
7. Weitere Ansprüche des Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen NebenpflichtenDie vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, Verzuggesetzlichen Vertreter, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung) sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb des Werkes sowie für Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit des Werkes resultierenAngestellten und unserer sonstigen Erfüllungsgehilfen.
8. Dies gilt nichtDie Einschränkungen dieser Ziffer A) X) gelten nicht für die Haftung von Insight wegen vorsätzlichen Verhaltens, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseitsfür von Insight abgegebene Garantien, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch nicht, soweit es um Schäden einer schuldhaften wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht. Ebenso wenig wird die Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie ausgeschlossenGesundheit, soweit eine gerade davon umfasste Pflichtverletzung unsere Haftung auslöstnach dem Produkthaftungsgesetz und nach andere n zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen.
9. Sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt wird, ist unsere Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gilt nur dann als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich genannt sind.
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Haftungsbeschränkungen. 1. Im Hinblick auf unsere Haftung im Rahmen der Gewährleistung und Mängelhaftung verweisen wir auf Ziffer XII7. Und XII8.
2. Im Übrigen gilt folgendes: Wenn durch unser Verschulden das Werk infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderer vertraglicher Nebenpflichten nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die oben genannten Regelungen in XII7. und XII8. entsprechend.
3. Die nachstehenden Regelungen gelten für Pflichtverletzungen außerhalb der Sachmängelhaftung und sollen das gesetzliche Rücktrittsrecht weder ausschließen noch beschränken. Insoweit gilt weiterhin folgendes: Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die gesamte Leistung endgültig unmöglich wird; dasselbe gilt bei Unvermögen.
4. Der Auftraggeber kann auch dann vom ganzen Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Leistung der Anzahl nach durch unser Vertretenmüssen unmöglich wird und er an der Teilleistung kein Interesse hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Auftraggeber die Gegenleistung entsprechend mindern; das Rücktrittsrecht gilt nicht bei unerheblicher Pflichtverletzung.
5. Liegt eine Leistungsverzögerung vor und gewährt der Auftraggeber uns nach Verzugsbegründung eine angemessene Frist zur Leistung und wird diese Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. 18.1 Bei teilweisem Leistungsverzug gilt Satz 1 entsprechend. Wird vor der Ablieferung vom Auftraggeber in irgendeinem Punkt eine andere Ausführung der Leistung gefordert, so wird der Lauf der Leistungsverpflichtung bis zum Tage der Verständigung über die Ausführung unterbrochen und ggf. um die für die anderweitige Ausführung erforderliche Zeit verlängert.
6. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigt, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der von uns zu vertretenen Umstand im Zeitpunkt des Annahmeverzug des Auftraggebers eintritt.
7. Weitere Ansprüche des Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung) sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb des Werkes sowie für AnsprüchePflichtverletzungen, die nicht in einem Mangel be- stehen oder die einen über die Mangelhaftigkeit hinausge- henden Schaden verursacht haben, haftet ituma nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts Anderes bestimmt ist.
18.2 ituma hat Xxxxxxx, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Darüber hinaus hat ituma in den folgenden Fällen auch einfache Fahrlässigkeit zu vertreten: (i) für Schäden aus der Mangelhaftigkeit des Werkes resultieren.
8. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch nicht, soweit es um Schäden einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht. Ebenso wenig wird Gesundheit, (ii) bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie ausgeschlossenjedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, soweit eine gerade davon umfasste Pflichtverletzung unsere Haftung auslösttypischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Ansprüche des Kunden aus Garantien sowie dem Produkthaftungsgesetz bleiben in jedem Fall unberührt.
918.3 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel beruht, kann der Kunde – bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen – nur zurücktreten, wenn ituma die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt wird, Der Rücktritt ist unsere Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gilt nur dann als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ Pflichtverletzung unerheblich ist.
18.4 Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet ituma nach Maßgabe der vorstehenden Vorschriften nur, soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens der Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Im Übrigen ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungsko- pien eingetreten wäre.
18.5 ituma haftet nicht für Schäden des Kunden, die auf verspäteter, unrichtiger oder „Zusicherung“ ausdrücklich genannt sindunvollständiger Selbst- belieferung der ituma seitens ihrer Vorlieferanten beruhen, es sei denn, xxxxx hätte diesen Umstand zu vertreten.
18.6 Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten auch zu- gunsten der Organe und Erfüllungsgehilfen von ituma.
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