Haftungsgrundsätze. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzu zieht; Ziffer 4.2 Satz 5 bleibt hiervon unberührt. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichen des regeln, gehen diese vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung der in Ziffer 10 genannten Mitwirkungspflichten) zu der Entste hung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit verschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen ha ben.
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Samples: Depotführung, Discount Agreement
Haftungsgrundsätze. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzu ziehthinzuzieht; Ziffer 4.2 Satz 5 bleibt hiervon unberührt. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichen des Abweichendes regeln, gehen ge- hen diese vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung der in Ziffer 10 genannten Mitwirkungspflichten) zu der Entste hung Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit verschuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen ha benhaben.
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Samples: General Terms and Conditions, Vertragsunterlagen Zur Geschäftsbeziehung
Haftungsgrundsätze. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzu hinzu- zieht; Ziffer 4.2 Satz 5 bleibt hiervon unberührt. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichen Abweichen- des regeln, gehen diese vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung der in Ziffer 10 genannten Mitwirkungspflichten) zu der Entste Entste- hung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit Mit- verschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen ha ha- ben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsgrundsätze. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzu hinzu- zieht; Ziffer 4.2 Satz 5 bleibt hiervon unberührt. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichen des Abwei- chendes regeln, gehen diese vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung der in Ziffer 10 genannten Mitwirkungspflichten) zu der Entste hung Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit verschuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen ha benhaben.
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Haftungsgrundsätze. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzu hinzu- zieht; Ziffer 4.2 Satz 5 bleibt und Ziffer 11.2 bleiben hiervon unberührt. Soweit die Sonderbedingungen Son- derbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen Vereinbarun- gen etwas Abweichen des Abweichendes regeln, gehen diese vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung der in Ziffer 10 genannten MitwirkungspflichtenMitwir- kungspflichten) zu der Entste hung Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit verschuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen ha benhaben.
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Samples: General Terms and Conditions
Haftungsgrundsätze. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter Mit- arbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzu zieht; Ziffer 4.2 Satz 5 bleibt hiervon unberührthinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen Vereinbarun- gen etwas Abweichen des Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung der in Ziffer 10 genannten Punkt 5. dieser Geschäftsbedin- gungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entste hung Entstehung eines Schadens beigetragenbeige- tragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit verschuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen ha benhaben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen