Common use of Haftungsgrundsätze Clause in Contracts

Haftungsgrundsätze. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzu­ zieht; Ziffer 4.2 Satz 5 bleibt hiervon unberührt. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichen­ des regeln, gehen diese vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung der in Ziffer 10 genannten Mitwirkungspflichten) zu der Entste­ hung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit­ verschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen ha­ ben.

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Samples: www.al-h.de, www.fonds-super-markt.de

Haftungsgrundsätze. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzu­ ziehthinzuzieht; Ziffer 4.2 Satz 5 bleibt hiervon unberührt. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichen­ des Abweichendes regeln, gehen ge- hen diese vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung der in Ziffer 10 genannten Mitwirkungspflichten) zu der Entste­ hung Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit­ verschuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen ha­ benhaben.

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Samples: s3-eu-west-1.amazonaws.com, www.metzler.com

Haftungsgrundsätze. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzu­ hinzu- zieht; Ziffer 4.2 Satz 5 bleibt hiervon unberührt. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichen­ Abweichen- des regeln, gehen diese vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung der in Ziffer 10 genannten Mitwirkungspflichten) zu der Entste­ Entste- hung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit­ Mit- verschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen ha­ ha- ben.

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Samples: www.fondsdiscount.de

Haftungsgrundsätze. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter Mit- arbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzu­ zieht; Ziffer 4.2 Satz 5 bleibt hiervon unberührthinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen Vereinbarun- gen etwas Abweichen­ des Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung der in Ziffer 10 genannten Punkt 5. dieser Geschäftsbedin- gungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entste­ hung Entstehung eines Schadens beigetragenbeige- tragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit­ verschuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen ha­ benhaben.

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Samples: antrag.hanseaticbank.de

Haftungsgrundsätze. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzu­ hinzu- zieht; Ziffer 4.2 Satz 5 bleibt und Ziffer 11.2 bleiben hiervon unberührt. Soweit die Sonderbedingungen Son- derbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen Vereinbarun- gen etwas Abweichen­ des Abweichendes regeln, gehen diese vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung der in Ziffer 10 genannten MitwirkungspflichtenMitwir- kungspflichten) zu der Entste­ hung Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit­ verschuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen ha­ benhaben.

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Samples: www.machmehr.at

Haftungsgrundsätze. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzu­ hinzu- zieht; Ziffer 4.2 Satz 5 bleibt hiervon unberührt. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichen­ des Abwei- chendes regeln, gehen diese vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung der in Ziffer 10 genannten Mitwirkungspflichten) zu der Entste­ hung Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit­ verschuldensMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen ha­ benhaben.

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Samples: fondsvermittlung24.de