Haftungsgrundsätze. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeitenden und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzel- ne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarun- gen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Rege- lungen vor. Hat die Kundin bzw. der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung der in Nr. 11 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mit- wirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kun- din bzw. Kunde den Schaden zu tragen haben.
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Samples: Bankdienstleistungen
Haftungsgrundsätze. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für jedes Verschulden ihrer Mitarbeitenden Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen besonderen Bedingun- gen einschließlich der Bedingungen für einzel- ne den Sparverkehr für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarun- gen Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Rege- lungen Regelungen vor. Hat die Kundin bzw. der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung Verlet- zung der in Nr. 11 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mit- wirkungspflichtenMitwirkungs- und Sorgfaltspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kun- din bzw. Kunde den Schaden zu tragen haben.
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Samples: Privat Girokonto
Haftungsgrundsätze. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen Verpflichtun gen für jedes Verschulden Vorsatz und Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeitenden Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Ver pflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen Sonderbedin gungen für einzel- ne einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarun- gen Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Rege- lungen Regelungen vor. Hat die Kundin bzw. der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. zum Beispiel durch Verletzung der in Nr. 11 dieser Geschäftsbedingungen Geschäftsbe dingungen aufgeführten Mit- wirkungspflichtenMitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMitver schuldens, in welchem Umfang Bank und Kun- din bzw. Kunde den Schaden zu tragen haben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsgrundsätze. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes je- des Verschulden ihrer Mitarbeitenden Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen Sonder- bedingungen für einzel- ne einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarun- gen Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Rege- lungen Regelungen vor. Hat die Kundin bzw. der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. zum Beispiel durch Verletzung der in Nr. Nummer 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Mit- wirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des MitverschuldensMit- verschuldens, in welchem Umfang Bank und Kun- din bzw. Kunde den Schaden zu tragen haben. Im Falle von Fehlleitungen, Über- mittlungsfehlern, Verzögerungen oder sonstigen Schäden, die infolge unrichtiger, unvollständiger oder vertragswidrig unter- lassener Angaben des Kunden entstehen, haftet die Bank nur für grobes Verschulden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen