Haftungsbeschränkungen 1. WeGrow haftet nur für Xxxxxxx, die auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht beruhen oder wenn Leben, Körper oder die Gesundheit wegen einem vorsätzli- chen oder grob fährlässigen Verhalten durch WeGrow oder ihrer Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Käu- fer vertraut hat und vertrauen durfte. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für von WeGrow abgegebene Garantien bleibt hiervon unberührt. 2. Soweit kein vorsätzliches Verhalten ge- geben ist, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die WeGrow bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WeGrow bei An- wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vo- raussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden einer mangelhaften Leistung sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwar- ten sind. 3. Soweit WeGrow technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem von WeGrow geschuldeten, vertrag- lich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4. Schadensersatzansprüche des Käu- fers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn WeGrow grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von WeGrow zurechenbaren Körper- und Gesundheits- schäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.