Handelszeiten Musterklauseln

Handelszeiten. Entsprechend gültiger Normen im Handel mit Cryptowerten gibt es im Cryptogeschäft bei Trade Republic, bis auf Sperrzeiten aufgrund von Wartungsarbeiten, keine Beschränkung der Handelszeiten. In den jeweiligen Zeiträumen der Wartungsarbeiten ist der Handel von Cryptowerten nicht möglich. Die Wartungszeiten werden in der Applikation angezeigt. Deshalb muss der Kunde sich bewusst sein, dass der Handel nicht fortlaufend garantiert handeln kann. Die Handelszeiten mit Cryptowerten haben keinen Einfluss auf die Handelszeiten anderer Anlageklassen bei Trade Republic, welche auf der Website von Trade Republic oder in der Applikation einsehbar sind.
Handelszeiten. Die im BKB-E-Banking erteilten Börsenaufträge werden an Bankwerktagen während den Öffnungszeiten der Börsenplätze (ausser Fernost) im Rahmen der üblichen Bankusanzen bearbeitet. Börsenaufträge, die die Bank ausserhalb dieser Zeiten erhält, werden am nächsten Bankarbeitstag bearbeitet. Der Kunde anerkennt vorbe- haltlos alle Transaktionen, die sich auf die in der BKB-E-Banking-Vereinbarung genannten Depots bezie- hen, die mittels BKB-E-Banking in Verbindung mit den Identifikationsmerkmalen getätigt worden sind. Die BKB übernimmt keine Haftung für Kursabweichungen bei verspäteter Ausführung.
Handelszeiten. Der Handel mit Pepperstone findet an Geschäftstagen üblicherweise von 9 bis 17 Uhr deutscher Zeit statt. Während dieser Zeiten notiert Pepperstone Preise für Basisinstrumente und nimmt Aufträge an. Der Kunde kann jedoch vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Pepperstone-Plattform auch zu jeder anderen Zeit Aufträge erteilen.
Handelszeiten. Solche Änderungen werden annähernd die Handelszeiten des zugrundeliegenden Produkts wiedergeben.
Handelszeiten. Die Handelszeiten richten sich nach den für den jeweiligen Handelspartner gültigen Zeiten. Weder die Bank noch die Handelspartner haben einen unterbrechungsfreien Handel zu gewährleisten. Die Handelspartner sind nicht verpflichtet, innerhalb der Handelszeiten Kurse zur Verfügung zu stellen.
Handelszeiten a. Das Bitcoin-Netzwerk ist dezentral und funktioniert 24/7, weshalb keine expliziten Öffnungszeiten existieren. Marktteilnehmer können zu jeder Zeit Transaktionen durchführen.

Related to Handelszeiten

  • Öffentlichkeitsarbeit Der Versicherungsschutz umfasst die externe Beratung für notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit einem gegen den Versicherten eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies gilt auch, wenn die Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgt.

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  • Wartezeiten Es bestehen keine Wartezeiten.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Rechtsstreitigkeiten BITTE LESEN SIE DIESEN ABSCHNITT SORGFÄLTIG DURCH. DIESER ABSCHNITT HAT AUSWIRKUNGEN AUF IHRE RECHTE UND WESENTLICHEN EINFLUSS DARAUF, WIE ANSPRüCHE, DIE SIE UND eCI GEGENEINANDER HABEN, BEGLICHEN WERDEN. Sie und eCI vereinbaren, dass alle Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten, die zwischen Ihnen und eCI (oder einer beteiligten dritten Partei) entstanden sind oder entstehen könnten, die sich in irgendeiner Weise auf diese oder frühere Versionen dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen, Ihre Nutzung von oder Ihren Zugang zu den Zahlungsdiensten, die Handlungen von eCI oder den Vertretern von eCI beziehen oder daraus entstehen, gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts zu Rechtsstreitigkeiten zu behandeln sind.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Nicht rechtzeitige Zahlung C.1.2 Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung. C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen. Diese beträgt 15 % des Jahresbeitrags für jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Beginn des Versicherungsschutzes bis zu unserem Rücktritt, jedoch höchstens 40 % des Jahresbeitrags.

  • Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand 9.1 Für diese Verträge gilt deutsches Recht. 9.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach seinem Sitz oder dem seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 9.3 Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk er zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat. 9.4 Ist Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Versicherungsnehmers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.

  • Bereitschaftszeiten 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. 2Für Be- schäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen: