Börsenaufträge Musterklauseln

Börsenaufträge. Ein preislich unlimitierter Auftrag gilt nur für einen Börsentag. Geht der Auftrag für eine gleichtägige Ausführung zu spät ein oder ist der Tag der Auftragserteilung kein Börsentag, so wird der Auftrag für den nächsten Börsentag vorgemerkt. Ein preislich limitierter Auftrag ist bis zum letzten Börsentag des laufenden Monats gültig. Geht der Auftrag am letzten Börsentag eines Monats ein und kann nicht mehr an diesem ausgeführt werden, so wird er für den nächstmöglichen Börsentag vorgemerkt.
Börsenaufträge. Als Verbindungskonten für Börsenaufträge, Kauf oder Verkauf, können Sparkonten (z. B. Anlagesparkonten) nicht verwendet werden.
Börsenaufträge. Die Verarbeitung der vom Kunden an die Bank erteilten Aufträge hängt von technischen Voraussetzungen, den Geschäftszeiten/-tagen der Bank und den Handelszeiten/- tagen des entsprechenden Börsenplatzes ab. Zusätzlich zu den unter Ziff. 1.4 aufgeführten Fällen übernimmt die Bank insbesondere im Zusammenhang mit Kursverlusten keine Haftung, wenn Börsenaufträge nicht fristgerecht ausgeführt werden können. Dies gilt auch für den Fall, dass der Börsenauftrag wegen mangelnder Bonität des Kunden nicht oder nur zeitlich verzögert ausgeführt werden kann.
Börsenaufträge. Börsenaufträge werden ausschliesslich auf Rechnung und Gefahr des Kunden ausgeführt. Die Bank kann nach freiem Ermessen: a) die Ausführung von Verkaufsaufträgen bis zum Eingang der zum Verkauf bestimmten Wertpapiere verweigern; b) Kaufaufträge nur bis zum verfügbaren Saldo des bei der Bank geführten Kundenkontos ausführen; c) die Ausführung von Aufträgen, die nicht schriftlich erteilt wurden, in besonderen Situationen ablehnen; d) Datenaufträge per Fax, Telefon, E-Mail oder E-Banking nur nach schriftlicher Bestätigung ausführen; e) auf Kosten des Kunden Wertpapiere, die Gegenstand eines Verkaufsauftrags sind, die nicht ordnungsgemäss sind oder nicht rechtzeitig geliefert wurden, zurückkaufen; f) Leerverkäufe ausführen; g) jeden Auftrag, der nicht als Bestätigung oder Abänderung eines bestehenden Auftrages bezeichnet ist, als neuen Auftrag betrachten.
Börsenaufträge. Börsenaufträge können nicht rund um die Uhr ausgeführt werden. Ihre Verarbeitung hängt unter anderem von tech­ nischen Voraussetzungen, den Geschäftszeiten/­tagen der Bank, den Handelszeiten/­tagen des entsprechenden Börsenplatzes und den Arbeitszeiten/der Feiertagsregelung der betroffenen Verarbeitungsstelle ab. Erteilt der Benutzer Börsenaufträge, verpflichtet er sich, sich an die entsprechenden einschlägigen Normen, die das jeweilige Geschäft und den jeweiligen Börsenplatz regeln, zu halten. Zudem nimmt der Benutzer zur Kenntnis, dass bezüglich sämtlicher Wertschriftentransaktionen keine per­ sönliche Beratung durch die Bank vorgenommen wird. Der Benutzer bestätigt, dass er mit den Gepflogenheiten und Usanzen des Börsengeschäftes vertraut ist, insbesondere die Strukturen und Risiken der einzelnen Geschäftsarten kennt. Die Bank ist berechtigt, Börsenaufträge des Benutzers zurückzuweisen oder zu stornieren, sofern diese mit den einschlägigen Normen, die das jeweilige Geschäft und den jeweiligen Börsenplatz regeln, nicht im Einklang stehen. Der Benutzer verpflichtet sich, die jeweils gültige Broschüre «Besondere Risiken im Effektenhandel» sowie die in den Dienstleistungen des E­Bankings enthaltenen Risikoinfor­ mationen zu konsultieren.
Börsenaufträge. Börsenaufträge über das E-Banking sind nur nach Abschluss eines separaten Anlagevertrags mit der AEK Bank möglich. Der Vertragspartner trifft Xxxx- geentscheide über das E-Banking selbständig und trägt allfällige daraus resultierende Schäden. Der Vertragspartner hat das Depotreglement und die Broschüre «Anlagelösungen» und «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» gelesen, verstan- den und als Vertragsbestandteil akzeptiert.
Börsenaufträge. 7.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Verarbeitung sei- ner Börsenaufträge nicht rund um die Uhr erfolgt, sondern unter anderem von den Handelstagen/Handelszeiten des entsprechenden Börsenplatzes bzw. der Feiertags- rege- lung/Arbeitszeiten der betroffenen Verarbeitungsstelle ab- hängig ist. 7.2 Die Bank übernimmt keine Haftung für nicht fristgerecht ausgeführte Aufträge und Schäden (insbesondere durch Kursverluste), sofern sie die geschäftsübliche Sorgfalt an- gewendet hat. 7.3 Der Kunde hat davon Kenntnis, dass im Rahmen der E- Banking-Dienstleistungen bei der Erteilung von Börsenauf- trägen keine Anlageberatung durch die Bank stattfindet, sondern lediglich die erteilten Aufträge ausgeführt werden (execution only). Es findet auch keine Überprüfung oder Plausibilitätskontrolle statt, weder hinsichtlich der vom Kun- den gewünschten Anlageprodukte noch hinsichtlich deren Geeignetheit und Angemessenheit.
Börsenaufträge. Dem Kontoinhaber und dem Autorisierten Benutzer ist bekannt, dass die Abwicklung von Börsenaufträgen von verschiedenen Finanzvermittlern sowie von Zeitverschiebungen und Öffnungszeiten der verschiedenen Börsenstandorte abhängig ist. Die Bank lehnt jede Haftung für nicht fristgerecht ausgeführte Aufträge und für entstandene Schäden ab, es sei denn, es liegt ein schwerwiegendes Verschulden der Bank vor.

Related to Börsenaufträge

  • Verbraucherstreitbeilegung Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

  • Kaufpreis a. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine GGVS- sowie eine Mautpauschale und bei Pellets ein Einblas- sowie Mautpauschale erhoben. Skontoabzüge sind ausgeschlossen. x. Xxxxxx kein Preis vereinbart ist, erfolgt Preis- und Mengenberechnung bei der Lieferung von Mineralölprodukten zu unserem am Liefertag allgemein gültigen Preis, der sich nach handelsüblichen und/oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren (insbes. Mineralölsteuergesetz/Eichordnung etc.) berechnet. c. Sollte unsere Ware, ihre Vor- und Zwischenerzeugnisse oder Rohstoffe mit Zöllen und sonstigen Abgaben belegt oder die für diese bereits bestehenden öffentlichen oder privatrechtlichen Lasten, insbesondere Frachten, Umschlagtarife oder Steuern, erhöht werden, so können wir die dich dadurch für die verkaufte Ware ergebenden Mehrbelastung in Rechnung stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend erhöhen oder wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten; das gilt auch, wenn ein Festpreis oder steuer-, zoll- oder frachtfreie Lieferung vereinbart war. d. Soll zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden, ist uns der von dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung gültigen Zoll- und Steuersätze berechnen. e. Bei Verträgen, bei denen die Lieferung der Ware erst vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sind wir berechtigt, die Erhöhung des Entgelts, die zwischen Abschluss und Ausführung des Vertrages entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen und nach dem Zeitpunkt der Vertragsausführung gültigen Preis zu berechnen.

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

  • Teilunwirksamkeit Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Xxxxxxx soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.