Common use of Haustiere Clause in Contracts

Haustiere. Ob ein Haustier (grundsätzlich nur Hund oder Katze) erlaubt oder nicht er- laubt ist, entnehmen Sie bitte ebenfalls der jeweiligen Programmausschrei- bung. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend Ausschrei- bung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier, so- fern in der Ausschreibung nicht anders vermerkt. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeu- tet dies nicht zwingend, dass im Haus, in der Ferienanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem von Ihnen gebuchten Objekt nicht zeit- weise Haustiere gehalten werden. Das liegt z.B. an der Struktur einer Ferien- anlage mit teilweise privaten Eigen- tümern, denen diesbezüglich keine Vorschriften gemacht werden können, oder daran, dass der Vermieter eines ländlichen Objektes selbst einen Hund hält und Konflikte mit mitgebrachten Hunden vermeiden will. Wenn wiederum Haustiere grundsätz- lich erlaubt sind, so bedeutet dies nicht automatisch, dass diese sich überall frei bewegen dürfen. In praktisch al- len Ferienanlagen sind beispielsweise Poolbereich und Grünflächen für Hun- de nicht zugänglich, erst recht gilt dies für Restaurants o. Ä. Oft besteht auch die Verpflichtung zum Anleinen von Hunden. Tabu sind für Hunde natür- lich auch die Pools von Einzelhäusern. Haustiere dürfen nicht allein im Miet- objekt gelassen werden. Für Hunde und Katzen ist der EU-Heimtierausweis mit eingetragener Tollwutimpfung in fast allen Ländern vorgeschrieben bzw. wird dort anerkannt. Die Tiere müssen durch Mikrochip identifizierbar sein. Für bestimmte Hunderassen, meist so- genannte Kampfhunde, gelten in vielen Ländern strenge Vorschriften bzw. die Mitnahme ist generell verboten. In- formieren Sie sich also entsprechend frühzeitig, am besten bei Ihrem Tierarzt bzw. im Internet. Sollten Haustiere ohne Erlaubnis mit- gebracht werden, kann HHD verlangen, dass die entsprechenden Tiere entfernt werden. Das HHD nach Ziffer 7 zuste- hende Kündigungsrecht bleibt unbe- rührt.

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Samples: www.interhome.de, www.interchalet.de, www.siamar.de

Haustiere. Ob ein Haustier (grundsätzlich nur Hund oder Katze) erlaubt oder nicht er- laubt erlaubt ist, entnehmen Sie bitte ebenfalls eben- falls der jeweiligen Programmausschrei- bungProgrammaus- schreibung. Ein Haustier muss auf jeden je- den Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe Grösse bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend Ausschrei- bung Ausschreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis Er- laubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier, so- fern sofern in der Ausschreibung nicht anders vermerkt. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeu- tet be- deutet dies nicht zwingend, dass im Haus, in der Ferienanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem von Ihnen gebuchten Objekt nicht zeit- weise zeitweise Haustiere gehalten ge- halten werden. Das liegt z.B. an der Struktur einer Ferien- anlage Ferienanlage mit teilweise teil- weise privaten Eigen- tümernEigentümern, denen diesbezüglich keine Vorschriften gemacht ge- macht werden können, oder daran, dass der Vermieter eines ländlichen Objektes selbst einen Hund hält und Konflikte mit mitgebrachten Hunden vermeiden will. Wenn wiederum Haustiere grundsätz- lich grund- sätzlich erlaubt sind, so bedeutet dies nicht automatisch, dass diese sich überall frei bewegen dürfen. In praktisch al- len allen Ferienanlagen sind beispielsweise Poolbereich und Grünflächen Grün- flächen für Hun- de Hunde nicht zugänglich, erst recht gilt dies für Restaurants o. Ä. Oft besteht auch die Verpflichtung zum Anleinen von Hunden. Tabu sind für Hunde natür- lich natürlich auch die Pools von Einzelhäusern. Haustiere dürfen nicht allein im Miet- objekt Mietobjekt gelassen werden. Für Hunde und Katzen ist der EUEU- oder CH-Heimtierausweis mit eingetragener Tollwutimpfung in fast allen Ländern vorgeschrieben bzw. wird dort anerkannt. Die Tiere müssen durch Mikrochip identifizierbar sein. Für bestimmte Hunderassen, meist so- genannte sogenannte Kampfhunde, gelten in vielen Ländern strenge Vorschriften bzw. die Mitnahme ist generell verbotenver- boten. In- formieren Informieren Sie sich also entsprechend ent- sprechend frühzeitig, am besten bei Ihrem Tierarzt bzw. im Internet. Sollten Haustiere ohne Erlaubnis mit- gebracht werden, kann HHD verlangenverlan- gen, dass die entsprechenden Tiere entfernt werden. Das HHD nach Ziffer 7 zuste- hende zustehende Kündigungsrecht bleibt unbe- rührtunberührt.

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Samples: www.interhome.at, www.itscoop.ch

Haustiere. Ob ein Haustier (grundsätzlich nur Hund oder Katze) erlaubt oder nicht er- laubt erlaubt ist, entnehmen Sie bitte ebenfalls der jeweiligen Programmausschrei- bungProgrammausschreibung. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend Ausschrei- bung Ausschreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier, so- so-fern in der Ausschreibung nicht anders vermerkt. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeu- tet bedeutet dies nicht zwingend, dass im Haus, in der Ferienanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem von Ihnen gebuchten Objekt nicht zeit- zeit-weise Haustiere gehalten werden. Das liegt z.B. an der Struktur einer Ferien- anlage Ferienanlage mit teilweise privaten Eigen- tümernEigentümern, denen diesbezüglich keine Vorschriften gemacht werden können, oder daran, dass der Vermieter eines ländlichen Objektes selbst einen Hund hält und Konflikte mit mitgebrachten Hunden vermeiden will. Wenn wiederum Haustiere grundsätz- lich grundsätzlich erlaubt sind, so bedeutet dies nicht automatisch, dass diese sich überall frei bewegen dürfen. In praktisch al- len allen Ferienanlagen sind beispielsweise Poolbereich und Grünflächen für Hun- de Hunde nicht zugänglich, erst recht gilt dies für Restaurants o. Ä. Oft besteht auch die Verpflichtung zum Anleinen von Hunden. Tabu sind für Hunde natür- lich natürlich auch die Pools von Einzelhäusern. Haustiere dürfen nicht allein im Miet- objekt Mietobjekt gelassen werden. Für Hunde und Katzen ist der EU-Heimtierausweis mit eingetragener Tollwutimpfung in fast allen Ländern vorgeschrieben bzw. wird dort anerkannt. Die Tiere müssen durch Mikrochip identifizierbar sein. Für bestimmte Hunderassen, meist so- so-genannte Kampfhunde, gelten in vielen Ländern strenge Vorschriften bzw. die Mitnahme ist generell verboten. In- In-formieren Sie sich also entsprechend frühzeitig, am besten bei Ihrem Tierarzt bzw. im Internet. Sollten Haustiere ohne Erlaubnis mit- mit-gebracht werden, kann HHD verlangen, dass die entsprechenden Tiere entfernt werden. Das HHD nach Ziffer 7 zuste- hende zustehende Kündigungsrecht bleibt unbe- rührtunberührt.

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Samples: www.traffics-tibet.de

Haustiere. Ob ein Haustier (grundsätzlich nur Hund oder Katze) erlaubt oder nicht er- laubt istUnter Haustieren werden all jene Tiere verstanden, entnehmen Sie bitte ebenfalls der jeweiligen Programmausschrei- bung. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend Ausschrei- bung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier, so- fern in der Ausschreibung nicht anders vermerkt. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeu- tet dies nicht zwingend, dass die ordnungsgemäß nach den im Haus, in der Ferienanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem von Ihnen gebuchten Objekt nicht zeit- weise Haustiere Zugehörigkeitsland des Passagiers geltenden Vorschriften gehalten werden. Das liegt z.B. an der Struktur einer Ferien- anlage mit teilweise privaten Eigen- tümern, denen diesbezüglich keine Vorschriften gemacht werden können, oder daran, dass der Vermieter eines ländlichen Objektes selbst einen Hund hält und Konflikte mit mitgebrachten Hunden vermeiden will. Wenn wiederum Haustiere grundsätz- lich erlaubt sind, so bedeutet dies nicht automatisch, dass diese sich überall frei bewegen dürfen. In praktisch al- len Ferienanlagen sind beispielsweise Poolbereich und Grünflächen für Hun- de nicht zugänglich, erst recht gilt dies für Restaurants o. Ä. Oft besteht auch die Verpflichtung zum Anleinen von Hunden. Tabu sind für Hunde natür- lich auch die Pools von Einzelhäusern. Haustiere dürfen nicht allein im Miet- objekt gelassen werden. Für Hunde und Katzen sind entsprechende Unterbringungen vorgesehen, andere Tiere wie Kaninchen, kleine Vögel, Hamster usw. müssen in Transportboxen des Passagiers mitreisen. Sie dürfen nicht in die Kabine, in den Sitzplatzraum und in die Gemeinschaftsräume mitgenommen werden. Sie sind zu den Außenschiffsdecks zugelassen, wo sie in Ruhe mit ihren Haltern spazieren können, mit Leine und Maulkorb zu tragen. Zudem muss der Passagier auch für die Verpflegung des Tieres sorgen, da das Bordpersonal nicht verpflichtet ist, Futter bereitzustellen, ausgenommen Wasser. Der Passagier muss sich persönlich um das Tier kümmern und ist verpflichtet, etwaige Exkremente oder andere Reste des Tieres zu entsorgen. Der Passagier ist für das mitgeführte Tier verantwortlich. Schiffs-, Personen- oder Sachschäden müssen vor Ort entschädigt werden. Der Passagier ist ebenso für Impfungen und andere für die Reise oder Ausschiffung am Zielhafen geforderten Maßnahmen verantwortlich. Der Transport von Tieren, die keine Haustiere sind, ist von der Regelung als „vom Passagier mitgeführtes Tier” ausgenommen und muss über eine „Ad Hoc“ - Vereinbarung geregelt werden. Haustiere müssen je nach Verfügbarkeit des entsprechenden Schiffs direkt online auf der Internetseite der Gesellschaft, über das Call Center oder über die Außenstellen angemeldet werden, die direkt auf das computergesteuerte Buchungssystem Zugriff haben. Für Haustiere (Hunde) ist Folgendes verpflichtend: • für internationale Routen und im Nicht-Schengen- Raum: EU-Heimtierausweis Heimtierausweis, Leine und Maulkorb zu tragen. • für nationale Routen: Eintragung in das Haustierregister (registrierter Mikrochip), vom Tierarzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis, Leine und Maulkorb zu tragen. Wenn ein Passagier am Check-In mit eingetragener Tollwutimpfung in fast allen Ländern vorgeschrieben bzweinem Tier erscheint, das nicht auf dem Ticket ausgewiesen ist, verfährt der Hafenmeister folgendermaßen: • er prüft die Verfügbarkeit von dafür vorgesehenen Plätzen auf dem Schiff; • nimmt die Gebühr ein, stellt ein Ticket aus. wird dort anerkanntDer Kapitän muss die Regelungen für Tiertransporte einhalten. Die Tiere müssen durch Mikrochip identifizierbar seinAnwesenheit von Tieren in der Kabine und in den Passagierbereichen oder in Fahrzeugen der Passagiere ist unter keinen Umständen zugelassen. Für bestimmte HunderassenFalls ein Passagier mit einem Tier an Bord angetroffen wird, meist so- genannte Kampfhundedas nicht auf dem Ticket vermerkt ist, gelten ist dieses von der Regelung „mitgeführtes Tier“ auszunehmen und nach der „Ad Hoc“-Vereinbarung zu verfahren. Nichtsehende Passagiere können in vielen Ländern strenge Vorschriften bzwBegleitung ihres Blindenführhundes ohne zusätzliche Kosten verreisen, wie in der italienischen Richtlinie (Gesetz vom 25. die Mitnahme ist generell verbotenAugust 1988, Nr. In- formieren Sie sich also entsprechend frühzeitig376), am besten internationalen und EU-Richtlinie (Artikel 11.5 der EU- Richtlinie Nr. 1177/2010) festgelegt. Der Blindenführhund darf zusammen mit dem Passagier in der Kabine reisen. Ein vorhandener Blindenführhund muss bei Ihrem Tierarzt bzwder Einschiffung gemeldet werden. im InternetWird eine Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität von einem anerkannten Blindenführhund begleitet, wird dieser mit der betreffenden Person untergebracht. Sollten Haustiere ohne Erlaubnis mit- gebracht Dies unter Voraussetzung, dass davon Beförderer, Reisebüro oder Tour Operator verständigt werden, kann HHD verlangenwie es etwaige einschlägige italienische Bestimmungen vorsehen, dass die entsprechenden Tiere entfernt werdenfür anerkannte Blindenführhunde an Bord von Passagierschiffen anwendbar sind, sofern derartige Bestimmungen vorliegen. Das HHD nach Ziffer 7 zuste- hende Kündigungsrecht bleibt unbe- rührtDie Einschränkungen und Vorbehalte für den Transport von Haustieren dienen dem Wohlbefinden aller Passagiere.

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Samples: www.ferries.gr