Haustiere. Das Mitbringen von Hunden und Katzen (nachfolgend „Haustiere“ genannt) bedarf der vorherigen Anzeige durch den Xxxx; für andere Tiere ist unter genauer Artenbezeichnung beim Campingplatz „An de Waterkant“ anzufragen, wobei der Campingplatz in allen Fällen die Zustimmung jederzeit und ohne Angabe von Gründen verweigern kann • Für jedes mitgebrachte Haustier ist ein zusätzliches Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Campingplatz dem Xxxx bei dessen Anzeige mitteilt • Nicht erlaubt sind Haustiere in den Sanitärgebäuden und auf dem Spielplatz, sowie in den Campingfässern 1 und 2, welche auch an Allergiker vermietet werden. Wird zum Mietende festgestellt, dass dem nicht nachgekommen wurde, erheben wir pauschal eine Gebühr von mind. 125,- € für Lüftung, Reinigung und Mietausfall, da Allergiker diese für längere Zeit nicht buchen können. Dem Xxxx steht es im Falle einer Pauschalierung frei, nachzuweisen, dass die tatsächlich angefallenen Kosten geringer sind • In unseren Mietunterkünften ist den Hunden der Aufenthalt in Betten und auf gepolsterten Xxxxxx nicht gestattet. Werden Haare festgestellt wird eine kostenpflichtige Spezialreinigung in Auftrag gegeben • Von Haustieren verursachte Schäden oder Verunreinigungen sind umgehend vom Tierhalter zu beseitigen. Der Xxxx hat Sorge zu tragen, dass der Hund auf dem eigenen Stellplatz verbleibt • Es besteht auf dem gesamten Gelände generell Leinenpflicht (keine Langlaufleine) • Auf die Einhaltung des „Gesetzes über das Halten von Hunden“ (HundeG) vom 26.06.2015 der Landesregierung Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Verstößen dagegen und/oder nicht nur unerheblichen Beeinträchtigungen anderer Gäste durch mitgeführte Hunde behalten wir uns eine fristlose außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund, sowie das Aussprechen und Durchsetzen eines Hausverbotes vor
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haustiere. Das 12.1 Auf unserer Website finden Sie die neuesten Informationen zu den Ferienparks und Unterkünften, die Haustiere erlauben.
12.2 Wenn Sie Haustiere mitbringen möchten, müssen Sie dies sofort während der Reservierungsanfrage angeben und bei der Ankunft an der Rezeption Ihres gebuchten Ferienparks anzumelden. Siblu behält sich das Recht vor das Mitbringen von Hunden und Katzen (nachfolgend „Haustiere“ genannt) bedarf der vorherigen Anzeige durch den Xxxx; für andere Tiere ist unter genauer Artenbezeichnung beim Campingplatz „An de Waterkant“ anzufragenHaustieren, wobei der Campingplatz in allen Fällen die Zustimmung jederzeit und ohne Angabe von Gründen verweigern Gründen, auf einen Campingplatz zu verweigern.
12.3 Die Registrierung von Haustieren nach der Reservierungsanfrage wird als Änderung gemäß Artikel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesehen.
12.4 Wenn Hunde erlaubt sind, beträgt die maximale Anzahl zwei Hunde pro Unterkunft. Kampf- und Wachhunde sind in allen Unterkünften verboten.
12.5 Da ein Hund zusätzliche Reinigungskosten verursachen kann, kann • Für jedes mitgebrachte Haustier ist ein zusätzliches Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Campingplatz dem Xxxx bei dessen Anzeige mitteilt • Nicht erlaubt sind Haustiere in den Sanitärgebäuden und auf dem Spielplatz, sowie in den Campingfässern 1 und 2, welche auch an Allergiker vermietet werden. Wird zum Mietende festgestellt, dass dem nicht nachgekommen wurde, erheben wir pauschal eine Gebühr von minderhoben werden, die auf Ihrer Reservierungsbestätigung angegeben wird.
12.6 Gemäß EU Richtlinie (vom 3. 125,- € Juli 2004) muss Ihr Hund über gültige Papiere sowie einen Impfschein verfügen. Der Hund muss gegen Xxxxxxx geimpft und durch Tätowierung oder Chip zweifelsfrei identifizierbar sein. Es obliegt der Verantwortung des Kunden, die richtigen Reisedokumente für Lüftungden Hund mitzuführen.
12.7 Haustiere müssen jederzeit nachweislich die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, Reinigung und Mietausfalldie in dem Land gelten, da Allergiker diese für längere Zeit nicht buchen könnenerfüllen. Dem Xxxx steht es im Falle einer Pauschalierung frei, nachzuweisenDie Nichtbeachtung dieser Anforderungen kann dazu führen, dass die tatsächlich angefallenen Kosten geringer Haustiere nicht in die Unterkunft dürfen.
12.8 Hunde haben keinen Zugang zu den Wasserattraktionen, Swimmingpools, Restaurants, Innenbereichen und anderen öffentlichen Einrichtungen auf dem Campingplatz (sofern nicht anders angegeben). Hunde müssen außerhalb der Unterkunft zu jeder Zeit an einer Leine geführt werden. Weitere Hinweise auf dem Campingplatzgelände sind • In unseren Mietunterkünften ist den Hunden der Aufenthalt in Betten und auf gepolsterten Xxxxxx nicht gestattet. Werden Haare festgestellt wird eine kostenpflichtige Spezialreinigung in Auftrag gegeben • Von Haustieren verursachte Schäden oder Verunreinigungen sind umgehend vom Tierhalter zu beseitigenbeachten. Der Xxxx hat Sorge zu tragenHund darf nicht die anderen Gäste stören.
12.9 Der Kunde haftet für Schäden, dass die an der Hund auf dem eigenen Stellplatz verbleibt • Es besteht auf dem gesamten Gelände generell Leinenpflicht (keine Langlaufleine) • Auf die Einhaltung des „Gesetzes über das Halten von Hunden“ (HundeG) vom 26.06.2015 der Landesregierung Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Verstößen dagegen und/oder nicht nur unerheblichen Beeinträchtigungen anderer Gäste Unterkunft und /oder Dritte durch mitgeführte Hunde behalten wir uns eine fristlose außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund, sowie das Aussprechen und Durchsetzen eines Hausverbotes vorsein Haustier verursacht wurden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haustiere. Das Mitbringen von Hunden und Katzen 1. Haustiere sind (nachfolgend „Haustiere“ genannt) bedarf der vorherigen Anzeige durch den Xxxx; für andere Tiere ist unter genauer Artenbezeichnung beim Campingplatz „An de Waterkant“ anzufragenmaximal 2), wobei der Campingplatz in allen Fällen die Zustimmung jederzeit und ohne Angabe von Gründen verweigern kann • Für jedes mitgebrachte Haustier ist ein zusätzliches Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Campingplatz dem Xxxx bei dessen Anzeige mitteilt • Nicht erlaubt sind Haustiere in den Sanitärgebäuden und auf dem SpielplatzGelände von de Leistert nicht erlaubt. Die einzige Ausnahme ist das speziell dafür vorgesehene Feld “de Reppel”.
2. Innerhalb des Campings darf sich Ihr Hund nur im angegebenen Bereich aufhalten. Der Bereich ist mit einem Zaun eingegrenzt und mit Schildern gekennzeichnet.
3. Auf dem Feld “de Reppel” muss Ihr Hund jederzeit angeleint sein. Freilaufende Hunde sind nicht erlaubt.
4. Hunde sind in Gebäuden von de Leistert und den sanitären Einrichtungen nicht erlaubt, sowie mit Ausnahme der Plaza.
5. Freilassen auf dem Campingfeld “de Reppel” ist nicht erlaubt, mit Ausnahme von Freilauf Feld und Hundeauslauffeld.
6. Falls Ihr Hund auf Ihrem Platz mal “pullern” muss, bitten wir Sie, die Stelle mit Wasser zu übergießen um Verfaulungen des Bodens und Verbrennungen des Rasens zu vermeiden. Hinterlassenschaften in „fester“ Form sind zu entfernen und an den Campingfässern 1 dafür vorgesehenen Platz zu bringen. Während Ihres Aufenthaltes bekommen Sie für Ihren Hund einen Pass. Bitte haben Sie diesen immer dabei, wir könnten danach fragen.
7. Für Hilfshunde können Ausnahmeregelungen für einige dieser Regelungen getroffen werden.
8. Bei Belästigung Ihres Hundes durch Lärm oder Ähnliches behält sich de Leistert das Recht vor, den Vertag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne Recht auf Rückerstattung für Sie oder Ihrem Hund
9. Sie sind als Xxxx für alle Anforderungen und 2die Einhaltung der gültigen Vorschriften, welche auch an Allergiker vermietet werdendie das Mitbringen und der Aufenthalt von Tieren mit sich bringen, verantwortlich.
10. Wird zum Mietende festgestelltDie Hunde müssen ein Flohhalsband tragen und frei von Ungeziefer sein.
11. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Haustier in Ihrer Abwesenheit dem nicht nachgekommen wurde, erheben wir pauschal Campingplatz oder dem Besitz Dritter keinen Schaden zufügen kann.
12. Es gibt eine Gebühr von mind. 125,- € für Lüftung, Reinigung und Mietausfall, da Allergiker diese für längere Zeit nicht buchen können. Dem Xxxx steht es im Falle einer Pauschalierung frei, nachzuweisen, dass die tatsächlich angefallenen Kosten geringer sind • In unseren Mietunterkünften ist den Hunden Hundedusche beim Sanitärgebäude auf der Aufenthalt in Betten und auf gepolsterten Xxxxxx nicht gestattet. Werden Haare festgestellt wird eine kostenpflichtige Spezialreinigung in Auftrag gegeben • Von Haustieren verursachte Schäden oder Verunreinigungen sind umgehend vom Tierhalter zu beseitigen. Der Xxxx hat Sorge zu tragen, dass der Hund auf dem eigenen Stellplatz verbleibt • Es besteht auf dem gesamten Gelände generell Leinenpflicht (keine Langlaufleine) • Auf die Einhaltung des „Gesetzes über das Halten von Hunden“ (HundeG) vom 26.06.2015 der Landesregierung Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Verstößen dagegen und/oder nicht nur unerheblichen Beeinträchtigungen anderer Gäste durch mitgeführte Hunde behalten wir uns eine fristlose außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund, sowie das Aussprechen und Durchsetzen eines Hausverbotes vorReppel.
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Samples: Parkordnung
Haustiere. Das Mitbringen von Hunden und Katzen (nachfolgend „Haustiere“ genannt) bedarf der vorherigen Anzeige durch den Xxxx; für andere Tiere 1. Es ist unter genauer Artenbezeichnung beim Campingplatz „An de Waterkant“ anzufragenuntersagt, wobei der Campingplatz in allen Fällen die Zustimmung jederzeit und ohne Angabe von Gründen verweigern kann • Für jedes mitgebrachte Haustier ist ein zusätzliches Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Campingplatz dem Xxxx bei dessen Anzeige mitteilt • Nicht erlaubt sind Haustiere in den Sanitärgebäuden Übernachtungsbereich, in den Supermarkt und auf dem Spielplatzin die Spielplätze des Campingplatzes mitzunehmen.
2. Haustiere dürfen tagsüber und abends in das Restaurant/Café „Centrale“, in das Restaurant/Café „Isolotto“ sowie in die gewerblichen Bereiche und in den Unterhaltungsbereich für die Tages- und Abendveranstaltungen des Campingplatzes mitgenommen werden. In die im vorstehenden Absatz 2 genannten Bereiche darf von einem Besitzer nur jeweils ein Haustier unter folgenden Bedingungen mitgeführt werden: A. Der Besitzer legt den Ausweis (obligatorisch) und die Impfunterlagen des Haustiers vor. B. Die Tiere müssen an die Leine gelegt werden, einen Maulkorb tragen oder in entsprechenden Käfigen untergebracht sein und für ihre hygienischen Bedürfnisse außerhalb des Campingplatzes bzw. Strandes geführt werden. Mögliche Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen. Die Haustiere dürfen weder den Unterkunftsbereich noch den Supermarkt und die Spielplätze des Campingplatzes betreten. C. Die Haustiere dürfen nicht unbewacht bleiben und die Ruhe der anderen Gäste nicht stören. Besitzer oder Halter gefährlicher oder lauter Tiere, die die Regeln nicht einhalten oder Anlass zu Beschwerden geben, werden aufgefordert, die Tiere wegzubringen oder den Campingplatz umgehend zu verlassen. 3 Die Mitnahme von Haustieren in die anderen Bereiche des Campingplatzes, die nicht in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels aufgeführt sind, sowie in den Campingfässern Unterkunftsbereich ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Campeggio Puntala s.r.l. zum Zeitpunkt der Buchung des Aufenthaltes durch den Kunden und nach ausdrücklicher Anfrage des Kunden gestattet. Der Kunde, der daran interessiert ist, seine Haustiere während des Aufenthaltes in die anderen Bereiche des Campingplatzes, die nicht in den Absätzen 1 und 22 dieses Artikels aufgeführt sind, welche auch an Allergiker vermietet werdenund in den Unterkunftsbereich mitzunehmen, muss darum anfragen, indem er die entsprechenden bereitgestellten Formulare ausfüllt und unbedingt zum Zeitpunkt der Buchung des Aufenthaltes die oben genannte Genehmigung von Campeggio Puntala S.r.l. Wird zum Mietende festgestellt, dass dem nicht nachgekommen wurde, erheben wir pauschal eine Gebühr von mindausgestellt erhält. 125,- € für Lüftung, Reinigung und Mietausfall, da Allergiker diese für längere Zeit nicht buchen können. Dem Xxxx steht es im Falle einer Pauschalierung frei, nachzuweisen, dass die tatsächlich angefallenen Kosten geringer sind • In unseren Mietunterkünften ist den Hunden der Aufenthalt in Betten und auf gepolsterten Xxxxxx nicht gestattet. Werden Haare festgestellt wird eine kostenpflichtige Spezialreinigung in Auftrag gegeben • Von Haustieren verursachte Schäden oder Verunreinigungen sind umgehend vom Tierhalter zu beseitigen. Der Xxxx hat Sorge zu tragen, dass der Hund auf dem eigenen Stellplatz verbleibt • Es besteht auf dem gesamten Gelände generell Leinenpflicht (keine Langlaufleine) • Auf die Einhaltung des „Gesetzes über das Halten von Hunden“ (HundeG) vom 26.06.2015 der Landesregierung Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Verstößen dagegen und/oder nicht nur unerheblichen Beeinträchtigungen anderer Gäste durch mitgeführte Hunde behalten wir uns eine fristlose außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund, sowie das Aussprechen und Durchsetzen eines Hausverbotes vorAllerdings behält sich Campeggio Puntala
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Samples: Beherbergungsvertrag