Hausverbot Musterklauseln

Hausverbot. Hausfremden Personen, die die Ruhe und Ordnung im Heim stören, kann von der Heimleitung das Betreten des Hauses verboten werden. Anlage 3 Gesonderte Vereinbarung über den Ausschluss der Leistungsanpassung an den veränderten Pflege- oder Betreuungsbedarf gemäß § 8 Abs. 4 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Bei einem veränderten Pflege- und/oder Betreuungsbedarf ist es der Einrichtung entsprechend ihrer Leistungskonzeption nicht in jedem Fall möglich, die notwendigen Leistungsanpassungen anzubieten. Die Einrichtung schließt daher mit dieser gesonderten Vereinbarung gemäß § 8 Abs. 4 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) bei Vertragsschluss in den nachfolgend genannten Fällen die Anpassung der Pflege- und Betreuungsleistungen an den veränderten Pflege- und Betreuungsbedarf einer Bewohnerin/eines Bewohners aus. Die Einrichtung hat unter Berücksichtigung des dem Vertrag zugrunde gelegten Leistungskonzepts an dem Anpassungsausschluss ein berechtigtes Interesse und begründet dies wie folgt: Die Einrichtung ist nach ihrer Leistungskonzeption und nach der Bereitstellung vereinbarter Leistungs- und Qualitätsmerkmale gemäß § 84 Abs. 5 SGB XI, insbesondere nicht zur Regelversorgung nachfolgender besonderer Personengruppen/Hilfebedarfsgruppen, vorgesehen:
Hausverbot. MYTHOS XXXXXX behält sich vor, Personen, die die Hausordnung & AGB nicht beachten oder den zu ihrer Einhaltung getroffenen Anordnungen des Aufsichtspersonals nicht Folge leisten, Personen, die durch ihr Verhalten den übrigen BesucherInnen lästig fallen, bzw. den Betrieb stören, Personen, die Waffen oder gefährliche Gegenstände mit sich führen, sowie Kinder unter 14 Jahren ohne Begleitung vom Besuch auszuschließen. Wird der Ausschließungsgrund erst während des Besuches wahrgenommen, hat der Besucher über Aufforderung der diensthabenden Leitung der Aufsicht MYTHOS XXXXXX umgehend zu verlassen. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht rückerstattet. MYTHOS XXXXXX behält sich vor, Besuchern ein dauerndes Hausverbot zu erteilen, falls dieser wiederholt den Betrieb stören oder gegen die Hausordnung & AGB verstoßen.
Hausverbot. 6. Reinigungsgeräte und –material
Hausverbot. Wir erteilen Hausverbot bei Drogenkonsum/ -vertrieb, Gewalt (physisch und verbal), Vandalismus, Diebstahl, Prostitution (bei Anbahnung eines Sexkontaktes für Geld), Zechprellerei (wird angezeigt), wiederholte Schuldscheine (werden angezeigt). Der anwesende Schichtführer hat das Recht, das Hausverbot zu erteilen. Der Bardienst hat das Recht, den Ausschank von alkoholischen Getränken zu verweigern, wenn er dadurch eine Gefährdung für den Xxxx, andere Gäste oder das Personal sieht.
Hausverbot. Wenn Erziehungsberechtigte oder Abholberechtigte sich nicht angemessen verhalten, kann die Leitung der Bildungseinrichtung mündlich oder schriftlich ein Hausverbot verhängen. Als unangemessenes Verhalten gilt jedenfalls offensichtliche Trunkenheit, aggressives Verhalten, Aussprechen von Drohungen, Nötigung oder sonstiges bedrohliches bzw. gefährliches Verhalten. Liegt gegen alle Erziehungsberechtigten bzw. Abholberechtigten ein solches Hausverbot vor, ist der Bildungseinrichtung sofort schriftlich mitzuteilen, welche andere Person das Kind abholen darf. Ist keine solche Person benannt, kann das Kind die Bildungseinrichtung nicht besuchen. In diesem Fall kann das Personal die Übernahme des Kindes verweigern.
Hausverbot. Bei Verstößen gegen diese AGB ist das Aufsichtspersonal berechtigt, betroffene Personen zum sofortigen Verlassen der Liegenschaft aufzufordern und allenfalls darüber hinaus auch ein Hausverbot zu erteilen. Wird ein Hausverbot ausgesprochen, erfolgt kein Ersatz für allfällige Eintritts- karten.
Hausverbot. Wenn Sie oder andere Abholberechtigte sich nicht angemessen verhalten, kann die Kinder- gartenleitung mündlich oder schriftlich ein Hausverbot verhängen. Haben alle Obsorgeberechtigten bzw. Abhol- berechtigten ein solches Hausverbot, müssen Sie der Kindergartenleitung sofort schriftlich mittei- len, welche Person Ihr Kind abholen darf. Ist keine solche Person benannt, kann Ihr Kind den Kinder- garten nicht besuchen. In diesem Fall können die MitarbeiterInnen die Übernahme Ihres Kindes verweigern.
Hausverbot. Hausverbote, die durch die Kaisersaal Gastronomie- & Veranstaltungs GmbH ausgesprochen werden, gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die in der Veranstaltungsstätte durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten durch die Kaisersaal Gastronomie- & Veranstaltungs GmbH entschieden wird.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.