Hauswirtschaftliche Versorgung Musterklauseln

Hauswirtschaftliche Versorgung. Ziel der hauswirtschaftlichen Versorgung ist die Förderung der Fähigkeit zur Selbstversorgung in einer hygienegerechten Umgebung. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst: - das Einkaufen der Gegenstände des täglichen Bedarfs, - das Kochen, einschließlich der Vor- und Zubereitung der Bestandteile der Mahlzeiten, - das Reinigen der Wohnung in Bezug auf den allgemein üblichen Lebensbereich des Leistungsempfängers, - das Spülen einschließlich der Reinigung des Spülbereichs, - das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung; dies beinhaltet die Pflege der Wäsche und Kleidung des täglichen Gebrauchs, - das Beheizen der Wohnung einschließlich der Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials innerhalb des Hauses.
Hauswirtschaftliche Versorgung. Pos. nr. Leistung EURO- Beträge RL-Nr. GPOS
Hauswirtschaftliche Versorgung. Hauswirtschaftliche Versorgung ist ein Teil der häuslichen Pflegehilfe. Sie umfasst Hilfeleistungen bei Versorgung den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtun- gen im Ablauf des täglichen Lebens im Bereich der hauswirt- schaftlichen Versorgung, wie das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen.
Hauswirtschaftliche Versorgung. Teil der häuslichen Pflegehilfe. Sie umfasst Hilfeleistungen bei den üblichen und regelmäßig wiederkehrenden Alltagsver- richtungen im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung wie beispielsweise Einkaufen, Kochen, Reinigen der Woh- nung, Geschirrspülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung sowie das Heizen der Wohnung.
Hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet i.d.R. Aufräumen und Reinigung der Wohnung Treppen und Entsorgung Spülen Aufräumen Reinigung des Bades/der Toilette/der Küche/des Wohn- und Schlafbereichs Staubsaugen/Nassreinigung Staubwischen Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten kalte Mahlzeiten warme Mahlzeiten warme Mahlzeiten kochen Erwärmen einer vorbereiteten Mahlzeit Zwischenmahlzeit vorbereiten bzw. bereitstellen Mundgerechte Zubereitung Anrichten Tisch decken Aufräumen Spülen, Trocknen und Einräumen Reinigung des Arbeitsbereiches Einkaufen Erstellen eines Einkaufs-/Speiseplanes Das Einkaufen von Lebensmitteln, sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung/Vorratsschrank Besorgungen in der Nähe der Wohnung des Pflegebedürftigen (Apotheke, Post, Reinigung) Pflege der Wäsche und Kleidung Wechseln der Wäsche Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes Waschen der Wäsche Aufhängen der Wäsche ggf. Ausbessern Bügeln Einräumen Beheizen der Wohnung Beschaffung des Heizmaterials und Entsorgung der Verbrennungsrückstände Heizen der installierten Öfen mit Holz, Kohle und Öl (nicht Zentralheizung)
Hauswirtschaftliche Versorgung. (1) Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen des Pflegedienstes umfassen diejenigen Maßnahmen, die in der Vergütungsvereinbarung als Hauswirtschaftliche Versor- gung/Haushaltshilfe gekennzeichnet sind. Es handelt sich hierbei um Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung einer eigenständigen Haushaltsführung allgemein notwendig sind, um in diesem Haushalt die Häusliche Krankenpflege durchführen zu können. Die haus- wirtschaftliche Versorgung ist ausschließlich auf die Versorgung des Versicherten gerich- tet.
Hauswirtschaftliche Versorgung. Heilbehandlung Mit Heilbehandlung sind die ärzt- licherseits durchzuführenden dia- gnostischen und therapeutischen Maßnahmen gemeint, die dazu dienen, Gesundheitsstörungen, Krankheiten oder Verletzungen zu erkennen, zu lin- dern oder zu heilen. Eine Behandlungsmaßnahme gilt als medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als me- dizinisch notwendig anzusehen. Heil- und Kostenplan Sie können uns einen Heil- und Kostenplan zuschicken, den der Arzt oder Zahnarzt bei Behandlungsbeginn aufstellt, wenn Zahnprothesen oder Rehabilitationsmaßnahmen größeren Umfangs sowie eine kieferorthopädi- sche Behandlung vorgesehen sind. Wir werden Ihnen dann mitteilen, in welchem Umfang wir diese Kosten er- statten werden.
Hauswirtschaftliche Versorgung. Zur hauswirtschaftlichen Versorgung, gemäß § 37 Absatz 1 SGB V, durch den Pflegedienst gehören nach ärztlicher Verordnung die Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der grundle- genden Anforderungen einer eigenständigen Haushaltsführung allgemein notwendig sind, um in diesem Haushalt die häusliche Krankenpflege durchführen zu können. Die hauswirt- schaftliche Versorgung ist ausschließlich auf die Versorgung des Versicherten gerichtet. Haushaltshilfe nach § 38 SGB V, §§ 24 g und 24 h SGB V kann durch Haus- und Familien- pflegerinnen oder andere entsprechend qualifizierte Kräfte erbracht werden. Die Haushalts- hilfe umfasst Dienstleistungen, die zur Weiterführung des Haushaltes notwendig sind. Darü- ber hinaus erstreckt sie sich auf die Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern.
Hauswirtschaftliche Versorgung o Einkaufen O Zubereitung von Speisen (auch deutsche Gerichte) o Spülen o Wäsche waschen o Bügeln o Putzen der Wohnung o Zimmerpflanzenversorgung o Besorgungsaufträge o Haustierversorgung

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.