Heizöltank. Mitversichert ist – abweichend von Ziffer 1 und 2.1 – die gesetzliche Haftpflicht aus der Lagerung von Heizöl mit einer Gesamtlagermenge von 30 cbm für den Verbrauch im versicherten Betrieb.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung