Herausforderungen Musterklauseln

Herausforderungen. Bei der Pacht überlässt der Verpächter gegen Zahlung eines Pachtzinses eine Sache dem Pächter. Dieser hat dann das Recht die Erträgnisse dieser Sache zu nutzen. Genau hier liegt eine Herausforderung der Waldpacht: Die Bäume oder das Holz als Hauptertrag von einem Wald wächst sehr langsam heran, kann aber in kurzer Zeit geerntet werden. Bis wieder Holz geerntet werden kann, dauert es oft Jahrzehnte. Damit die Ziele von beiden Parteien langfristig erfüllt werden, muss eine strategische Zielsetzung vorliegen. Diese kann auf verschiedene Arten erfolgen, bildet aber eine wichtige Grundlage für die Waldpacht. Entscheidende Eckpunkte wie Zielbaumarten, Bewirtschaftungsform und Infrastruktur- anlagen können hier definiert werden. Damit hat der Verpächter und der Pächter eine Vorgabe und gleichzeitig die Sicherheit, wie der Wald bewirtschaftet werden soll. Naturereignisse wie Stürme, Käferkalamitäten, Trockenheit oder Feuer, können den Wald in kurzer Zeit komplett verändern. Solche Ereignisse können zu einer erheblichen Veränderung des gepachteten Waldes führen. Diese Thematik muss im Vertrag geregelt sein. Sehr wichtig ist, dass zwischen Verpächter und Pächter ein Vertrauensverhältnis vorhanden ist. Auch mit einem Pachtvertrag kann nicht abschliessend alles geregelt werden und eine Risiko- bereitschaft von beiden Parteien bleibt bestehen.
Herausforderungen. „Die [ESG-Integration] hat die Notwendigkeit, umfassende Rahmenwerke einzuführen, mit denen sichergestellt werden kann, dass die Analyse von Ländern durch unterschiedliche Personen auf ähnliche oder gleiche Weise erfolgt, nur noch dringlicher gemacht.“ Xxx Xxxxxxxxxxxx, Neuberger Berman
Herausforderungen. Das tatsächliche Leben der Bürger und Unternehmen findet in funktionalen Räumen statt, die weitaus grösser sind als administrative oder politische Einheiten, wel- che das bestehende politische System ausmachen. Die Ungleichheit wächst, sowohl im räumlichen als auch im thematisch-funktionalen Bereich (grössere funktio- nale Räume, mehr Themen). Wirtschaftliche, technolo- gische und politische Impulse erzeugen eine Tendenz zur regionalen Entscheidungsfindung in wachsenden räumlichen Dimensionen. Für die meisten Länder ist diese Herausforderung rele- vant, aber für ein derart dezentral organisiertes und komplexes System wie die Schweiz ist es entscheidend, funktionierende Lösungen zu finden. Wenn ein System sich über Hunderte von Jahren entwickelt hat, kommt die Frage auf, wie den wachsenden Ungleichgewich- ten in einer Weise begegnet werden kann, die auf den Stärken des bestehenden Systems aufbaut, insbesonde- re unter Beibehaltung der hohen Qualität der direkten Demokratie und Entscheidungsfindung. Der Schweizer Ansatz zur Sicherung des nationalen (räumlichen und wirtschaftlichen) Zusammenhalts ist bedroht durch das Zurückziehen militärischer Ein- richtungen und militärischen Personals, was vor allem die Bergregionen betrifft, durch die Tendenz zur Re- duktion der Agrarsubventionen im globalen Kontext (WTO) und durch ein neues regionales Politikmodell, welches stärker effizienzorientiert zu sein scheint und die regionalen wirtschaftlichen Ungleichgewichte auf einer subkantonalen Ebene vielleicht noch verstärkt. Im Gegensatz dazu ist das neue System des regionalen Fi- nanzausgleichs ein grosser Schritt nach vorne, um auf kantonaler Ebene stärker ausgeglichene, wirtschaft- liche Entwicklung zu gewährleisten.
Herausforderungen. Die EasyMotionSkin-Gruppe sieht sich bei der Erreichung ihrer strategischen Ziele insbesondere mit folgenden wesentlichen Herausforderungen konfrontiert: • Die Etablierung der Marke EasyMotionSkin und der Aufbau einer EasyMotionSkin- Community setzen voraus, dass Endnutzer von den Produkten der EasyMotionSkin-Gruppe überzeugt und durch die laufende Fortentwicklung des EasyMotionSkin-Systems langfristig an das Unternehmen und die Marke gebunden werden können. Von Bedeutung sind daher nicht nur Optimierungen der textilen und technischen Komponenten, des Service-Umfelds und der Nutzerfreundlichkeit, sondern auch weitere Innovationen bezüglich der Produktpalette und ggf. deren Erweiterung. Hierbei wird die EasyMotionSkin-Gruppe insbesondere darauf angewiesen sein, weiterhin qualifiziertes Personal gewinnen, halten und ggf. externe Dienstleister vertraglich binden zu können. • Die EasyMotionSkin-Gruppe verfügt bislang nur über eine begrenzte Erfahrung im Betrieb eines Unternehmens in der für die EasyMotionSkin-Gruppe angestrebten Größenordnung. Vor diesem Hintergrund wird es von Bedeutung sein, dass sich das Management und die bestehenden Strukturen auf das Unternehmenswachstum einstellen können. Daneben setzt das angestrebte Unternehmenswachstum auch voraus, dass Lieferanten, Hersteller und Logistik- sowie Vertriebspartner mitwachsen bzw. neue Partner gefunden werden können. • Die mittelfristig angestrebte Expansion in weitere Länder innerhalb und außerhalb der Europäischen Union (EU) stellt die EasyMotionSkin-Gruppe vor zusätzliche regulatorische, wirtschaftliche und politische Herausforderungen. Allem voran steht hierbei die Einhaltung lokaler Gesetze, rechtlicher Vorschriften und Gepflogenheiten in der jeweiligen Rechtsordnung. Zwar werden bestimmte rechtliche Vorgaben (beispielsweise im Hinblick auf gesonderte Zulassungserfordernisse für Märkte außerhalb der EU) bereits unmittelbar durch Generalimporteure bzw. länderspezifische/-übergreifende Distributoren umgesetzt. Daneben bestehen aber eine Reihe weiterer in den verschiedenen Jurisdiktionen ggf. unterschiedlich gehandhabter rechtlicher Vorgaben (z.B. in den Bereichen Verbraucherschutz, Produktsicherheit, Datenschutz, Umweltschutz, Wettbewerbsrecht, Schutz des geistigen Eigentums, etc.), die von der EasyMotionSkin-Gruppe zu beachten sein werden. Ferner wird auch die Etablierung von Management-, Vertriebs- und Marketingstrukturen im Ausland Herausforderungen, wie z.B. der Überwindung etwaiger Sprachbarrie...
Herausforderungen. Es können auch Herausforderungen ausgesprochen werden. Hierbei können die Zirkel einen prozentualen Betrag X festlegen und einen Zeitraum für die Umverteilung/Ausschüttung der Wiz Token. Nimmt ein Zirkel eine Herausforderung an wird sich auf einen online Wettkampf festgelegt. Dieser kann über die dApp oder Browser ausgeführt werden. Wettkämpfe können beispielsweise über folgende Spielgenres stattfinden: • Browser Strategie Spiel • Online Karten Spiel • Klassische Online Spiele wie Schach Einen Standard wird hier das WizDAO und die BitBlockWizard Community festlegen. Für das Wettkampf Team kann sich jeder Wizard NFT Halter bewerben.
Herausforderungen. Die Emittentin sieht sich bei der Erreichung ihrer strategischen Ziele insbesondere mit folgenden wesentlichen Herausforderungen konfrontiert: • Der zukünftige Erfolg der Emittentin hängt insbesondere davon ab, ob es ihr gelingt, kapitalmarkt-, wachstums- und ESG-fähige Unternehmen mit einem funktionierenden Geschäftsmodell in den Bereichen Immobilienwirtschaft, Consulting und Technologien zu identifizieren und sich an diesen zu beteiligen. Dabei tritt die Emittentin in Konkurrenz zu anderen Beteiligungs- und Finanzierungsgesellschaften wie auf Start-Ups spezialisierte Beteiligungsinvestoren (Business Angels), klassische Private Equity Investoren, Family Offices und Banken. Hinzu kommt, dass die Emittentin im Bereich Technologien (und teilweise im Bereich Consulting) über noch nicht derart ausgeprägte Investmenterfahrungen verfügt wie im Bereich der Immobilienwirtschaft. Es ist daher nicht sicher, ob es der Emittentin gelingen wird, geeignete Investitionsobjekte ausfindig zu machen und von diesen als Investor zugelassen zu werden. • Außerhalb ihrer Beteiligungen ist die Emittentin bislang kaum als eigenständiger Anbieter von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Kapitalmaßnahmen in Erscheinung getreten, so dass der Erfolg ihres Geschäftsmodells auch davon abhängt, ob es der Emittentin gelingt, potenzielle Portfoliounternehmen von ihrem Know-how und ihrer vorhandenen kapitalmarktlichen Expertise zu überzeugen, damit diese dazu bereit sind, neben einem Investment auch umfängliche kapitalmarktliche Beratungsleistungen zu beauftragen und entgegenzunehmen. • Zudem befindet sich die Emittentin aktuell noch in einer Aufbauphase. Unterhalb des Vorstands sind die einzelnen Abteilungen der Emittentin gerade erst geschaffen und erst teilweise besetzt worden. Die Zusammenarbeit zwischen der Investment- und der Vertriebsabteilung und interne Abläufe, wie effiziente Kommunikation zwischen den Abteilugen und den Portfoliounternehmen sowie Knowledge- Management-Prozesse müssen noch weiterentwickelt werden, um das Ziel einer integrierten Investment- und Beratungsplattform zu erreichen. • Die Emittentin plant nicht, im Zusammenhang mit ihrem Beratungsangebot erlaubnispflichtige Dienste anzubieten. Allerdings setzt die Emittentin auf eine weitere regulatorische Öffnung der Kapitalmärkte für kleinere Unternehmen und digitale Wertpapiere. Insofern hängt die Strategie der Emittentin von einer Veränderung rechtlicher Vorgaben ab, die im Detail noch nicht a...
Herausforderungen. Ein alle Berufsgruppen und Wirtschaftszweige umfassender Fachkräftemangel besteht aktuell in Deutschland noch nicht. Engpässe in einzelnen Berufsgrup- pen sind bereits spürbar und qualifizierter Nachwuchs wird infolge der demo- graphischen Entwicklung und negativer Wanderungssalden mittel- und langfris- tig knapper werden. Dies gilt auch für Ostwürttemberg. Die regionalen Arbeits- marktdaten der Arbeitsagentur, Erkenntnisse aus dem Arbeitsmarktmonitor der Bundesagentur für Arbeit, Trendaussagen des Fachkräftemonitors der IHKs, eine Lehrstellenumfrage der Handwerkskammer Ulm, Stellenangebote im regionalen Fachkräfteportal der WiRO und zahlreiche Auswertungen und Analysen zeigen deutliche Veränderungen am regionalen Arbeitsmarkt. Die demographische Entwicklung, negative Wanderungssalden vor allem der Jüngeren und strukturelle Veränderungen in der Wirtschaft werden die erwarte- ten Engpässe am Arbeitsmarkt verstärken. Um die Wachstumschancen zu wahren und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, müssen alle Anstrengungen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs unternommen werden. Dies liegt sowohl im Interesse der Beschäftigten als auch der Betriebe und trägt zur positiven Entwicklung des Lebens- und Ar- beitsraumes Ostwürttemberg bei. Aufgrund der regionalen Wirtschaftsstruktur sind Fachkräfte im akademischen und nicht-akademischen Bereich für die regionale Wirtschaftsentwicklung von Bedeutung. Der IHK-Fachkräftemonitor prognostiziert bereits für das Jahr 2013 eine Fachkräftelücke von 7.000 Be- schäftigten: 6.000 mit nicht-akademischer und 1.000 mit akademischer Qualifi- kation. Nach der letzten Umfrage der Handwerkskammer Ulm sind Ende Juni 2012 in Ostwürttemberg noch 352 Ausbildungsplätze unbesetzt. Im Handwerk werden insbesondere qualifizierte Fachkräfte mit Gesellen- und Meisterbrief gesucht.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und