Herstellbarkeit Musterklauseln

Herstellbarkeit. Der Lieferant verpflichtet sich, vor Auftragsbestätigung eine Herstellbarkeitsanalyse durchzuführen. Diese dient der Feststellung, dass das Produkt mit den geforderten Merkmalen, in dem erforderlichen Umfang und der notwendigen Qualität seitens des Lieferanten gefertigt werden kann. Die Herstellbarkeit wird durch den Lieferanten schriftlich mit Auftragsbestätigung gegenüber SELVE bestätigt. Sofern der Lieferant feststellt, vorgesehene Anforderungen nicht einhalten zu können, wird er SELVE hierüber unverzüglich unterrichten. Die Vertragspartner werden sich im Anschluss über die weitere Vorgehensweise abstimmen.
Herstellbarkeit. Bezüglich der seitens BRANO für Vertragswaren vorgegebenen Qualitätsmerkmale mit den einzuhaltenden Toleranzen obliegt es der Verantwortung des Lieferanten zu prüfen, ob diese widerspruchsfrei und plausibel sind und ob sie mit den beim Lieferanten gegebenen und zur Verfügung stehenden Fertigungsmöglichkeiten prozesssicher eingehalten werden können. Xxxx dies nicht zweifelsfrei sichergestellt werden, so ist der Lieferant verpflichtet, den zuständigen Einkäufer und den zuständigen Qualitätsverantwortlichen von BRANO umgehend darüber zu informieren und es sind dabei geeignete Vorschläge zu unterbreiten, unter welchen Bedingungen eine prozesssichere Fertigung der Vertragswaren möglich ist.
Herstellbarkeit. Der Lieferant sichert zu, dass der Vertragsgegenstand der von Swecon vorgegebenen Spezifikation (Zeichnung, Datenblatt, Muster etc.) entspricht. Der Lieferant überprüft, unverzüglich die Spezifikation, ob diese offensichtlich fehlerhaft, unklar oder unvollst‰ndig ist und verst‰ndigt unverzüglich Swecon, sofern dies der Fall ist.
Herstellbarkeit. Der Lieferant erhält von der carbovation gmbh mit der Bestellung technische Unterlagen. Der Lieferant ist ver- pflichtet auf alle Unterlagen (wie z.B. Zeichnungen, Prüfvorschriften, Normen) hinzuweisen, die ihm unklar, feh- lerhaft oder unvollständig erscheinen. Die carbovation gmbh wird daraufhin entsprechende schriftliche Anwei- sungen erteilen oder geänderte Unterlagen zur Verfügung stellen. Der Lieferant stellt über ein internes Verteiler- system sicher, dass allen betroffenen Bereichen stets der letztgültige Stand der von carbovation zugestellten Unterlagen zur Verfügung steht. Unterlagen, die dem letztgültigen Stand nicht mehr entsprechen, sind zu ver- nichten oder zurückzusenden. Die Herstellbarkeit wird für alle neuen und geänderten Teile / Produkte geprüft. Probleme werden der carbovation gmbh rechtzeitig mitgeteilt.
Herstellbarkeit. Bezüglich der seitens Kärcher für Vertrags-waren vorgegebenen Qualitätsmerkmale mit den einzuhaltenden Toleranzen obliegt es der Verantwortung des Lieferanten zu prüfen, ob diese widerspruchsfrei und plausibel sind und ob sie mit den beim Lieferanten gegebenen und zur Verfügung stehenden Fertigungs-möglichkeiten prozesssicher eingehalten werden können. Kann dies nicht zweifelsfrei sicher-gestellt werden, so ist der Lieferant verpflichtet, den zuständigen Einkäufer und den zuständigen Qualitätsverantwortlichen von Kärcher unverzüglich darüber zu informieren und dabei geeignete Vorschläge zu unterbreiten, unter welchen Bedingungen eine prozesssichere Fertigung der Vertragswaren möglich ist. Der Lieferant ist verpflichtet, die für die Herstellung der an Kärcher zu liefernden Vertragswaren zum Einsatz kommenden Produktionsverfahren und Fertigungsein-richtungen hinsichtlich ihrer Qualitätsfähigkeit zu überprüfen und diese langfristig sicher-zustellen. Für Serienprodukte hat der Lieferant entsprechende Nachweise zur Prozessfähigkeit qualitätsrelevanter, zur Herstellung der an Kärcher zu liefernden Vertragswaren einge-setzten Produktionsverfahren und Fertigungs- einrichtungen, zu führen und auf Anfrage Kärcher vorzulegen. Bei Bedarf wird Kärcher bei Vertragswaren, die nicht standardisierte Serienprodukte sind (z.B. Musterteile, Sonderteile, Kleinserien, …), die Anforderungen zur Nachweisführung der Einhaltung der geforderten Qualitätsmerkmale im Rahmen der Bestellung dem Lieferanten mitteilen. Der Lieferant wird diese Qualitätsmerkmale einhalten.

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  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.