Common use of Hilfedokumentation Clause in Contracts

Hilfedokumentation. Der Hilfeplan aus Anlass der Aufnahme (Ziffer 5.2.1), die Fortschreibung des Hilfeplanes (Ziffer 5.2.2) und die Durchführung der darin aufgeführten täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich angebotenen Fördermaßnahmen sind schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist für die Dauer des Aufenthaltes und 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Leistungsangebot unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufzubewahren.

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Samples: Rahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix Zur Erbringung Von Leistungen Der Einglie Derungshilfe in Niedersachsen Für Kinder Und Jugendliche1, Rahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix Zur Erbringung Von Leistungen Der Eingliederungshilfe in Niedersachsen, www.paritaetischer.de

Hilfedokumentation. Der Die Feststellungen zum individuellen Hilfebedarf (Ziffer 5.2.1), der Hilfeplan aus Anlass der Aufnahme (Ziffer 5.2.15.2.2), die Fortschreibung des Hilfeplanes Hilfeplans (Ziffer 5.2.25.2.3) und die Durchführung Durchfüh- rung der darin aufgeführten täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich angebotenen Fördermaßnahmen Förder- maßnahmen sind schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist für die Dauer des Aufenthaltes und 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Leistungsangebot der Entlassung von der Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufzubewahren.

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Samples: umsetzungsbegleitung-bthg.de

Hilfedokumentation. Der Hilfeplan aus Anlass der Aufnahme (Ziffer 5.2.1), die Fortschreibung des Hilfeplanes (Ziffer Zif- fer 5.2.2) und die Durchführung der darin aufgeführten täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich monat- lich angebotenen Fördermaßnahmen sind schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist für die Dauer des Aufenthaltes und 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Leistungsangebot unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen Best- immungen aufzubewahren.

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Samples: Rahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix Zur Erbringung Von Leistungen Der Einglie Derungshilfe in Niedersachsen Für Kinder Und Jugendliche1

Hilfedokumentation. Der Hilfeplan aus Anlass der Aufnahme (Ziffer 5.2.1), die Fortschreibung des Hilfeplanes (Ziffer 5.2.2) und die Durchführung der darin aufgeführten täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich mo- natlich angebotenen Fördermaßnahmen sind schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist für die Dauer des Aufenthaltes und 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Leistungsangebot unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen Best- immungen aufzubewahren.

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Samples: Rahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix Zur Erbringung Von Leistungen Der Einglie Derungshilfe in Niedersachsen Für Kinder Und Jugendliche1

Hilfedokumentation. Der Hilfeplan aus Anlass der Aufnahme (Ziffer 5.2.1), die Fortschreibung des Hilfeplanes Hilfepla- nes (Ziffer 5.2.2) und die Durchführung der darin aufgeführten täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich angebotenen Fördermaßnahmen sind schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist für die Dauer des Aufenthaltes und 5 Jahre nach dem Ausscheiden Ausschei- den aus dem Leistungsangebot unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen datenschutzrechtli- chen Bestimmungen aufzubewahren. Die Dokumentation kann gemeinsam mit dem Wohnangebot erfolgen.

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Samples: Rahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix Zur Erbringung Von Leistungen Der Eingliederungshilfe in Niedersachsen

Hilfedokumentation. Der Die Feststellungen zum individuellen Hilfebedarf (Ziffer 5.2.1), der Hilfeplan aus Anlass der Aufnahme (Ziffer 5.2.15.2.2), die Fortschreibung des Hilfeplanes Hilfeplans (Ziffer 5.2.25.2.3) und die Durchführung der darin aufgeführten täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich angebotenen Fördermaßnahmen sind schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist für die Dauer des Aufenthaltes Aufenthalts und 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Leistungsangebot der Entlassung von der Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufzubewahren.

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Samples: www.st-bonifatius-lueneburg.de

Hilfedokumentation. Der Hilfeplan aus Anlass der Aufnahme (Ziffer 5.2.1), die Fortschreibung des Hilfeplanes (Ziffer 5.2.2) und die Durchführung der darin aufgeführten täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich angebotenen Fördermaßnahmen sind schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist für die Dauer des Aufenthaltes und 5 Jahre nach dem Ausscheiden Ausschei- den aus dem Leistungsangebot unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen datenschutzrechtli- chen Bestimmungen aufzubewahren.

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Samples: Rahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix Zur Erbringung Von Leistungen Der Eingliederungshilfe in Niedersachsen

Hilfedokumentation. Der Hilfeplan aus Anlass der Aufnahme (Ziffer 5.2.1), die Fortschreibung des Hilfeplanes Hilfepla- nes (Ziffer 5.2.2) und die Durchführung der darin aufgeführten täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich angebotenen Fördermaßnahmen sind schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist für die Dauer des Aufenthaltes und 5 Jahre nach dem Ausscheiden Ausschei- den aus dem Leistungsangebot unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen datenschutzrechtli- chen Bestimmungen aufzubewahren.

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Samples: Rahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix Zur Erbringung Von Leistungen Der Eingliederungshilfe in Niedersachsen

Hilfedokumentation. Der Die Feststellungen zum individuellen Hilfebedarf (Ziffer 5.2.1.), der Hilfeplan aus Anlass der Aufnahme (Ziffer 5.2.15.2.2.), die Fortschreibung des Hilfeplanes (Ziffer 5.2.25.2.3.) und die Durchführung der darin aufgeführten täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich angebotenen Fördermaßnahmen sind schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist für die Dauer des Aufenthaltes und 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Leistungsangebot der Entlassung von der Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufzubewahren.

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Samples: www.lebenshilfe-nds.de

Hilfedokumentation. Der Hilfeplan aus Anlass der Aufnahme (Ziffer 5.2.1), die Fortschreibung des Hilfeplanes Hilfepla- nes (Ziffer 5.2.2) und die Durchführung der darin aufgeführten täglich bzw. wöchentlich bzw. monatlich angebotenen Fördermaßnahmen sind schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist für die Dauer des Aufenthaltes und 5 Jahre nach dem Ausscheiden Ausschei- den aus dem Leistungsangebot unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen datenschutzrechtli- chen Bestimmungen aufzubewahren. Die Dokumentation kann ggf. gemeinsam mit dem Wohnangebot erfolgen.

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Samples: Rahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix Zur Erbringung Von Leistungen Der Eingliederungshilfe in Niedersachsen