Hosting/Housing Musterklauseln

Hosting/Housing. 1 Allgemeiner Vertragsgegenstand Stämpfli stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem in seiner Netzwerkumgebung eingebundenen Rechnersystem zur Verfügung. Wenn es im SLA nicht anders spezifiziert ist, stellt Stämpfli dem Kunden einen Zugang zur Verfügung, mit dem er seine Daten selbst über das Internet speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann. Xxxxxxxx stellt dem Kunden hierzu einen passwortgeschützten Zugang zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort geheim zu halten und Stämpfli unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass das Passwort unbefugten Dritten bekannt ist.
Hosting/Housing a. Im Rahmen eines Hostingvertrages erbringt LESS RAIN die folgenden Leistungen, soweit nichts Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart ist: ● Serverinstallation in einem Rechenzentrum nach vorheriger Absprache zwischen Kunde und LESS RAIN ● Pflege und Überwachung des Servers b. Im Rahmen eines Housingvertrages wird ein Rack für einen eingebrachten Server des Kunden in einem fremden Rechenzentrum gemietet. Im Übrigen erbringt LESS RAIN in diesem Rahmen die folgenden Leistungen, soweit nichts Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart ist: ● Serverinstallation in einem Rechenzentrum nach vorheriger Absprache zwischen Kunde und LESS RAIN ● Pflege und Überwachung des Servers c. Ein etwa gewünschter Backupservice der Serverinhalte für den Kunden ist nicht im Leistungsumfang enthalten und daher gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. d. LESS RAIN kann den Zugang zum Server beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. e. LESS RAIN haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit der Inhalte und Programmodule nur im Rahmen der Haftungsvereinbarung gemäß den Ziffern 11 bis 13 dieser AGB. f. Soweit Daten an LESS RAIN - gleich in welcher Form - übermittelt werden, z.B. auch Datenübertragungen zum Server, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Dies gilt auch im erforderlichen Umfang für die innerhalb seiner Präsenz dynamisch generierten Daten (Datenbankinhalte, Foren und Gästebucheinträge usw.). Im Fall eines eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von LESS RAIN übertragen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die unentgeltliche Wiederherstellung seiner Daten aus den ggf. gemäß Ziffer 20.4.c. angelegten System-Backups. g. Sofern der Kunde zur Pflege seines Internetauftritts einen Login-Namen und ein Login- Paßwort erhält, ist er verpflichtet, diese Daten streng vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Mißbrauch, der aus einer von ihm zu vertretenden unberechtigten Verwendung des Paßwortes resultiert. Es ist insbesondere untersagt, E-Mail-Postfächer bzw. Zugangsdaten kostenlos oder kommerziell an Dritte weiterzugeben. h. In der Regel stehen die Leistungen der von LESS RAIN für den Kunden angemieteten Webserver vierundzwanzig (24) Stunden täglich an sieben (7) Tagen in der Woc...

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  • Services Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen Services auf professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten Branchenstandards erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab der Bereitstellung der Services. Bei jeglichem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist der Lizenzgeber lediglich verpflichtet, entweder die Services so zu verändern, dass sie mit dieser Gewährleistung übereinstimmen, oder Ihnen den Betrag zu erstatten, den Sie für den Teil der Services an den Lizenzgeber bezahlt haben, der nicht mit dieser Gewährleistung übereinstimmt. Sie erklären sich damit einverstanden, entsprechende Maßnahmen zur Isolierung und Sicherung Ihres Systems vorzunehmen.

  • Marketing Die Hochschulen beteiligen sich weiterhin aktiv an hochschulübergreifenden Aktivitäten des Hoch- schulmarketings der Landesrektorenkonferenz (wirk lichweiterk ommen).

  • Installation Das Netzabschlussgerät wird auf dem Postweg versendet. Der Anschluss des Netzabschlussgerätes und der Anschluss der kundeneigenen Endgeräte er- folgt durch den Verbraucher selbst.

  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Incident-Response-Management Unterstützung bei der Reaktion auf Sicherheitsverletzungen

  • Risikomanagement Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fonds- vermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzule- gen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten.

  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3: