Technische Verfügbarkeit Musterklauseln

Technische Verfügbarkeit. 10.1 SCANACS stellt dem Hersteller die Services während der vereinbarten Laufzeit, aber unter Ausschluss der vereinbarten Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit, am Übergabepunkt bereit. Die Einzelheiten der technischen Verfügbarkeit ergeben sich aus Anlage 2 (Service Level Agreement - SLA) zu diesen Bedingungen.
Technische Verfügbarkeit. 10.1 SCANACS stellt dem Apotheker die Services während der vereinbarten Laufzeit, aber unter Ausschluss der vereinbarten Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit, am Übergabepunkt bereit. Die Einzelheiten der technischen Verfügbarkeit ergeben sich aus Anlage 2 (Service Level Agreement - SLA) zu diesen Bedingungen.
Technische Verfügbarkeit. Der Anbieter schuldet die im Leistungsschein vereinbarte Verfügbarkeit der ANWENDUNG und der ANWENDUNGSDATEN am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der ANWENDUNG und der ANWENDUNGSDATEN am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden unter Verwendung der ZUGRIFFSSOFTWARE.
Technische Verfügbarkeit. Die garantierte technische Verfügbarkeit beträgt 99,9 % im Jahresmit- tel.
Technische Verfügbarkeit. (1) PCT schuldet eine Mindestverfügbarkeit des Servers von 99,5 % im Kalenderjahresmittel. Hier- von ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung oder Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbe- reich von PCT liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Von PCT durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verschuldete Nichtverfügbarkei- ten stellen ungeachtet der vereinbarten Mindestverfügbarkeit stets eine vertragswidrige Nicht- verfügbarkeit dar. Die vorstehenden Regelungen zur Verfügbarkeit gelten nicht für die Testver- sion (§ 2 Abs. 2).
Technische Verfügbarkeit. 4.1 Der Anbieter schuldet die im Vertrag vereinbarte Verfügbarkeit der ANWENDUNG. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der SOFTWARE und/oder HARDWARE am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden unter Verwendung der ZUGRIFFSSOFTWARE.
Technische Verfügbarkeit. 7. Technical Availability
Technische Verfügbarkeit. Das System kann aus technischen Gründen zeitweise nicht oder evtl. nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Halberstadtwerke GmbH bemühen sich, die bestmögliche Verfügbarkeit zu gewährleisten. Ein Anspruch auf uneingeschränkten Zugriff auf unser Angebot besteht für die Kunden nicht.
Technische Verfügbarkeit. Der Anbieter bemüht sich um die dauerhafte und durchgehende Verfügbarkeit sowie die fehlerfreie Funktionalität des VoD-Dienstes während der Vertragslaufzeit. Der Anbieter kann die Erreichbarkeit und den Betrieb des VoD-Dienstes wegen technischer Gründe beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern. Der Anbieter wird gegebenenfalls Wartungsarbeiten am VoD-Dienst durchführen, wobei diese Wartungsarbeiten zu nutzungsarmen Zeiten erfolgen. Sofern geplante Wartungsarbeiten erfolgen, wird der Anbieter darüber informieren und dies mittels geeigneter Maßnahmen ankündigen.
Technische Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit der von der SIS bzw. seinen Lieferanten zu erbringenden Leistungen beträgt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten 95 % im Jahresmittel. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit wird von der SIS nicht garantiert. Die Verfügbarkeit wird anhand der Störungsdauer ermittelt. Die Dauer einer Störung bemisst sich nach dem Zeitraum, der zwischen der Benachrichtigung des Kundenservices über die Störung und der Beseitigung der Störung liegt. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden Fehler, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, außer Betracht gelassen. Die SIS wird auftretende Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten schnellstmöglich beheben. Sind die Störungen nicht im Netz der SIS begründet, sondern in Fremdnetzen, so wird der Kunde hierüber auf Anfrage unterrichtet. In diesem Fall gelten die jeweiligen Entstörfristen des Fremdnetzbetreibers.