Hygienebestimmungen Musterklauseln

Hygienebestimmungen. (1) Die Gäste sind in der gesamten Freizeitanlage zur größten Sauberkeit verpflichtet, bei mut willigen Verunreinigungen kann ein Reinigungsentgelt ein gehoben werden. (2) Der Badesee ist mit üblicher, hygienisch einwandfreier Badekleidung (z.B. Badeanzug, Bikini, Badehose udgl.) zu benutzen. (3) Der Badesee darf nicht mit ansteckenden Krankheiten besucht werden. (4) Vor jedem Betreten des Badesees ist aus hygienischen Gründen zu duschen. Die Brausen sind nach dem Gebrauch sofort abzudrehen. (5) Die Benützung von Seife, Shampoos oder Waschmitteln sowie das Waschen der Badebekleidung im Badesee und im gesamten Freizeitzentrum ist untersagt. (6) Abfälle (Flaschen, Gläser, Dosen, Papier etc.) sind in den vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen.
Hygienebestimmungen. Die Hygienebestimmungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie sind einzuhalten und umzusetzen.
Hygienebestimmungen. Es gelten die Hausordnung sowie die Hygienebestimmungen der Tanzfabrik Berlin.
Hygienebestimmungen. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit seiner Anmeldung, den zu der Zeit der Veranstaltung gültigen Verordnung des Landes, des jeweiligen Veranstaltungsorts und des zum Zeitpunkt gültigen HAB- Hygienkonzeptes, Folge zu leisten.
Hygienebestimmungen a. Die Badegäste sind in der gesamten Sport- und Freizeitanlage zur größten Sauberkeit verpflichtet, bei mutwilligen Verunreinigungen kann ein Reinigungsentgelt eingehoben werden. Der Barfußbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. b. Die Sport- und Freizeitanlage ist mit üblicher, hygienisch einwandfreier Badekleidung (z.B. Badeanzug, Bikini, Badehose udgl.) zu benutzen. c. Die Sport- und Freizeitanlage darf nicht mit ansteckenden Krankheiten besucht werden. d. Vor jedem Betreten des Beckens ist aus hygienischen Gründen zu duschen. Die Brausen sind nach dem Gebrauch sofort abzudrehen. e. Die Benützung von Seife, Shampoos oder Waschmitteln sowie das Waschen der Badebekleidung in Schwimm- und Badebecken ist untersagt. f. Abfälle (Flaschen, Gläser, Dosen, Papier etc.) sind in den vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen.
Hygienebestimmungen. (1) Die Gäste sind in der gesamten Badeanlage zu größter Sauberkeit verpflichtet. (2) Betrunkene sowie Personen mit ansteckenden oder ekelerregenden Krankheiten sind vom Betreten des Bades ausgeschlossen; das gleiche gilt für Personen mit auffallend verwahrlostem Äußeren. Personen mit Verbänden verschiedener Art ist die Benützung der Bade- bzw. Schwimmbecken nicht gestattet. (3) Das Mitnehmen von Tieren ist nicht gestattet. (4) In der gesamten Badeanstalt ist das Schwimmen nur in badüblicher entsprechender sauberer und sicherer Badebekleidung (inkl. Burkini) gestattet. Badebekleidung muss aus Elasthan oder Polyester oder ähnliche wasserabweisende Stoffe bestehen und sollte relativ eng anliegend sein, so dass sie bei Öffnungen nicht angesaugt werden kann. Lose Bänder dürfen nicht an der Badebekleidung hängen. Lange Hosen, Jeans, Straßenbekleidung etc. sind jedenfalls nicht erlaubt. (5) Der Barfußbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. (6) Die Badeanlage darf nicht mit ansteckenden Krankheiten besucht werden. (7) Vor jedem Betreten des Beckens ist aus hygienischen Gründen zu duschen. Die Brausen sind nach dem Gebrauch sofort abzudrehen. (8) Die Benützung von Seife, Shampoos oder Waschmitteln sowie das Waschen der Badebekleidung in Schwimm- und Badebecken ist untersagt. (9) Abfälle (Flaschen, Gläser, Dosen, Papier etc.) sind in die vorgesehenen Abfallbehälter zu geben.
Hygienebestimmungen a. Der Besteller/Mieter hat über den gesamten Zeitraum der Nutzung von übernommenen Mietgegenständen darauf zu achten, dass diese nur unter Einhaltung der angemessenen Hygienestandards verwendet werden. Insbesondere bei spontanen Auftritten oder anderem ungeplanten Einbezug von Personen in Events an welchen FST beteiligt ist, sei es als Ausstatter und/oder in anderer Rolle, obliegt es dem Besteller/Mieter der Mietsache dafür Sorgezutragen, dass diese nach jeder Benutzung und vor jeder Weitergabe an eine andere Person gründlich zu desinfizieren und zu reinigen sind. c. Vor der Rückgabe an FST ist jegliches Equipment, welches entliehen wurde, insbesondere dieses welches in engen Kontakt mit Personen kam, wie z.B. Mikrofone, In-Ears, Pulte, Regler, Presenter etc. aber auch Helme, Jacken, Westen und/oder andere entliehene Schutzausrüstung zu Desinfizieren
Hygienebestimmungen. 1. Bitte beachten Sie, dass die Reinhaltung des Badteichs ausschließlich durch dessen Selbstreinigungskräfte erfolgt. Die natürliche Reinigungskraft ist begrenzt. 2. Als Xxxx sind Sie im gesamten Badebereich zu größter Sauberkeit verpflichtet. Jegliche Verunreinigung des Badebereichs, insbesondere des Wassers sowie der Steganlagen und Wiesenbereiche, ist verboten. 3. Vor der Benutzung des Badeteichs sind die Duschen zu verwenden. Allfällige Körperhygieneprodukte (z. B. Seife, Shampoo) dürfen nicht außerhalb des Duschbereichs verwendet werden. 4. Der Badeteich darf nur mit sauberer und sicherer Badekleidung betreten werden. Kinder, die noch nicht sauber sind, müssen eine Schwimmwindel tragen. Im gesamten Badebereich wird das Tragen von geeigneten Badeschuhen empfohlen. Der Badeteich darf nur barfuß betreten werden. Badeschuhe sind vor dem Badeteich abzustellen. 5. Bei der Benutzung der Liege- und Sitzmöglichkeiten im gesamten Badebereich sind geeignete und ausreichend große Textilien (z. B. großes Badetuch) als Unterlage zum Sitzen bzw. Liegen zu verwenden. Jede Verunreinigung der Liege- und Sitzmöglichkeiten durch Schweiß oder andere Einreibemittel ist zu vermeiden. Die Unterlagen sind beim Verlassen des Badebereichs mitzunehmen.
Hygienebestimmungen. 1. Als Xxxx sind Sie in der gesamten Saunaanlage zu größter Sauberkeit verpflichtet. 2. Vor Benutzung der Saunaanlage, insbesondere der Saunakabine, ist eine gründliche Körperreinigung unter Verwendung von Körperhygieneprodukten (z. B. Seife, Shampoo) vorzunehmen. Die Körperhygieneprodukte dürfen nicht außerhalb des Duschbereiches verwendet werden. 3. Die Saunakabine darf nur mit abgetrocknetem Körper benutzt werden. 4. Bei der Benutzung der Liege- und Sitzmöglichkeiten in der gesamten Saunaanlage, insbesondere in der Saunakabine, sind geeignete und ausreichend große Textilien (z. B. großes Badetuch) als Unterlage zum Sitzen bzw. Liegen zu verwenden. Jede Verunreinigung der Liege- und Sitzmöglichkeiten durch Schweiß oder andere Einreibemittel ist zu vermeiden. Die Unterlagen sind beim Verlassen der Saunakabine mitzunehmen. 5. Die gesamte Saunaanlage darf nur mit Badeschuhen - nicht mit Straßenschuhen - betreten werden. Die Saunakabine darf nur barfuß betreten werden. Badeschuhe sind vor der Saunakabine abzustellen.

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  • Begriffsbestimmungen 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:

  • Gemeinsame Bestimmungen Keine Verzichtserklärung

  • Ergänzende Bestimmungen Soweit die Bestellbedingungen keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Weitere Bestimmungen Jede in diesem Kapitel erwähnte Frist kann durch die beteiligten Vertragsparteien einvernehmlich verlängert werden.

  • Besondere Bestimmungen 56 Werkdienstwohnungen (1) 1Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, eine ihr zugewiesene Werkdienstwohnung zu beziehen, wenn die dienstlichen Verhältnis- se es erfordern. 2Im Übrigen gelten für das Werkdienstwohnungs- verhältnis vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 die bei der Arbeitgebe- rin jeweils maßgebenden Bestimmungen über Werkdienstwohnun- gen. (2) Bezieht die Arbeitnehmerin als Inhaberin einer Werkdienst- wohnung von der Dienststelle Energie oder Brennstoffe, hat sie die anteiligen Gestehungskosten zu tragen, wenn nicht der allgemeine Tarifpreis in Rechnung gestellt wird. (3) 1Beim Tod der Arbeitnehmerin verbleiben die als Werkdienst- wohnung zugewiesene Wohnung sowie Beleuchtung und Heizung für eine Übergangszeit bis zu sechs Monaten der Ehefrau beziehungs- weise dem Ehemann, der eingetragene Lebenspartnerin bezie- hungsweise dem eingetragenen Lebenspartner oder den Kindern der Arbeitnehmerin, für die der Kinderzuschlag bezogen worden ist, nach Maßgabe der im Bereich der Arbeitgeberin jeweils geltenden Bestimmungen über Werkdienstwohnungen. 2Die Arbeitgeberin ist verpflichtet, sich um eine anderweitige Unterbringung der Hinter- bliebenen mit zu bemühen. 1Soweit das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben oder von der Arbeitgeberin angeordnet ist, wird sie unentgeltlich zur Verfügung gestellt und bleibt Eigentum der Dienststelle. 2Als Schutzkleidung sind die Kleidungsstücke anzusehen, die bei bestimmten Tätigkeiten an bestimmten Arbeitsplätzen anstelle oder über der sonstigen Kleidung zum Schutz gegen Witterungsun- bilden und andere gesundheitliche Gefahren oder außergewöhnli- che Beschmutzung getragen werden müssen. 3Die Schutzkleidung muss geeignet und ausreichend sein. 1Als Dienstkleidung gelten Kleidungsstücke, die zur besonderen Kenntlichmachung im dienstlichen Interesse anstelle anderer Klei- dung während der Arbeit getragen werden müssen. 2Auch sie wird von der Arbeitgeberin unentgeltlich gestellt.

  • Schlußbestimmungen (1) Der Erfüllungsort ist der Sitz der GmbH. (2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. (3) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen sind auf Wunsch auf der Geschäftsstelle einzusehen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Golfclub Bad Münstereifel‐Stockert e.V. ist ein bestehender Spielbe‐ rechtigungsvertrag mit der Golf Bad Münstereifel Betriebsgesellschaft mbH. Die Mitgliedschaft im Golfclub e.V. endet automatisch mit Ablauf der Spielberechtigung auf der Golfanlage Bad Münstereifel. Die Satzung des Golfclubs e.V. ist mir bekannt. Auf dieser Grundlage beantrage ich die Mitgliedschaft als: Ordentliches Mitglied Zweitmitglied Jugendliches Mitglied Ort, Datum Unterschrift (ggf. des gesetzlichen Vertreters) Ort, Datum Unterschrift (ggf. des gesetzlichen Vertreters) Hiermit ermächtige ich widerruflich den Golfclub Bad Münstereifel‐Stockert e.V. den von mir zu leistenden Clubbeitrag zu Lasten meines Xxxxxx mittels Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto keine Deckung aufweist, besteht seitens des Kre‐ ditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Der Einzug erfolgt in der ersten Märzwoche des jeweiligen Jahres. Ihre Man‐ datsreferenznummer ist Ihre DGV‐Mitgliedsnummer. Der Einzug erfolgt durch die Volksbank Euskirchen auf das Konto Iban: XX00000000000000000000; BIC: XXXXXXX0XXX. Unsere Gläubiger‐Identifikationsnummer lautet: DE06ZZZ00000044675. Ort, Datum Unterschrift (ggf. des gesetzlichen Vertreters) Golfclub Bad Münstereifel-Stockert e.V. Mitglieds Nr.4549 mit heutigem Schreiben möchten wir Sie umfassend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in unserem Golfclub infor- mieren. Ihre Daten werden dabei zum einen durch uns, aber auch durch Dritte, etwa durch den Deutschen Golf Verband e. V. (DGV) und PC Xxxxx ( Mitgliederverwaltungsprogramm ) verarbeitet. Verarbeitung Ihrer Daten durch den DGV Insbesondere zur Bestellung Ihres DGV-Ausweises und zur Wettspielabwicklung (Erstellung von Startlisten u. ä.) werden Sie betreffende Daten an den DGV, Xxxxxxxxxxx Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, weitergegeben. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Daten zur Verwendung für die ebenfalls nachfolgend beschriebenen Zwecke: a. zur Ausgabe des DGV-Ausweises Mitgliedsnummer, Name, Vorname, Titel, Funktion im Club, Spielrecht und Stammvorgabe des Golfspielers sowie das Länderkennzeichen, Geburtsdatum, Altersklasse, Geschlecht, Jahr der Ausgabe des Ausweises, Datum der Gültigkeit des Ausweises, Datum der Bestellung des Ausweises sowie das Datum der Stammvorgabe b. zur Abbildung eines Regionalitätskennzeichens auf dem DGVAusweis die Entfernung zwischen einer Wohnanschrift des Ausweisin- habers und dem Clubhaus des den DGV-Ausweis ausgebenden DGV-Mitglieds c. zur Vergabe einer eindeutigen Spieleridentifikationsnummer Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Postleitzahl und Club- nummer d. zur Analyse der Einzugsgebiete von Golfplätzen die Länderkennzeichen und die Postleitzahlen der Wohnorte e. zur Weiterleitung an den Heimatclub, zur Ermittlung von Ranglisten und für statistische Auswertungen durch den DGV und die LGV die Wettspielergebnisse der Golfspieler f. zur Darstellung der Wettspielergebnisse auf xxx.xxxx.xx Name, Vorname, Titel, Geschlecht, Name des Heimatclubs, Wettspielergeb- nisse und Vorgabendaten (sofern der Veröffentlichung nicht vom betroffenen Golfspieler widersprochen wurde) g. zur Erstellung von Melde- und Startlisten von Golfturnieren zur Veröffentlichung auf xxx.xxxx.xx DGV-Nummer, Name des Hei- matclubs, Mitgliedsnummer, Spieleridentifikationsnummer, Name, Vorname, Titel, Stammvorgabe, Turnier, Startzeit, Spielergruppe und Abschlag. Der Zugang zur Meldeliste ist beschränkt auf die zum Turnier angemeldeten Personen; der Zugang zu Startlisten ist be- schränkt auf die Personen einer Spielergruppe x. zur Darstellung von Melde-, Start- und Handicaplisten sowie Wettspielergebnissen Weitergabe der in vorstehenden Buchstaben (e. und f.) genannten Daten an den Betreiber des Internetportals xxx.xxxxxx.xx (sofern der Veröffentlichung nicht vom betroffenen Golf- spieler widersprochen wurde). Der Zugang zu Handicaplisten ist beschränkt auf Personen mit identischem Heimatclub; der Zugang zu Meldelisten ist beschränkt auf die zum Turnier angemeldeten Personen; der Zugang zu Startlisten ist beschränkt auf die Personen einer Spielergruppe i. zur Weitergabe anlässlich von Gastspielerabfragen ausländischer Golfclubs, die einem EGA-Mitglied angehören (nur innerhalb der EU bzw. in Ländern mit von der EU anerkanntem angemessenem Datenschutzniveau) Vorname, Name, Titel, Geschlecht, Geburtsda- tum, Name des Heimatclubs, DGV-Nummer, Mitgliedsnummer, Stammvorgabe (inkl. Datum) sowie die Spieleridentifikationsnummer. Bei Gastspielerabfragen von DGVMitgliedern wird darüber hinaus die Altersklasse, die Funktion im Club, eine gegebenenfalls beste- hende Vorgabensperre, das Spielrecht im Club sowie das Ablaufdatum des DGV-Ausweises weitergegeben j. zur Veröffentlichung im Internet unter xxx.xxxx.xx/xxx die Vornamen, Namen, Titel, Funktionen und E-Mail-Adressen der Funktions- xxxxxx. Übermittelt das DGV-Mitglied über den Kreis der Funktionsträger des DGV-Mitglieds hinausgehende personenbezogene Daten an das DGV-Intranet, so hat es dafür Sorge zu tragen, dass dafür eine schriftliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Einer Verwendung der unter f. und h. genannten Daten können Sie uns gegenüber jederzeit widersprechen. Ihre vorstehend aufgeführ- ten Daten werden vom DGV spätestens ein Jahr nach Ihrem Ausscheiden aus dem GC gelöscht, es sei denn Sie treten einem anderen Golfclub bei, der ebenfalls ordentliches Mitglied mit Spielbetrieb im DGV ist. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten an den DGV beruht auf der Datenschutz-Richtlinie des Golfclub Bad Münstereifel Stockert e. V. sowie den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des DGV, in deren Geltung Sie mit Ihrem Beitritt zum Golfclub Bad Münstereifel-Stockert e. V. eingewilligt haben. Darüber hinaus verarbeitet der GC Bad Münstereifel-Stockert e.V. die folgenden personenbezogenen Daten: - Name, Vorname, Titel, Geschlecht, Name des Heimatclubs, Wettspielergebnisse und Vorgabendaten (sofern der Veröffentli- chung nicht vom betroffenen Golfspieler widersprochen wurde), - zur Erstellung von Melde- und Startlisten von Golfturnieren zur Veröffentlichung über PC-Xxxxx DGV-Nummer, Name des Heimatclubs, Mitgliedsnummer, Spieleridentifikationsnummer, Name, Vorname, Titel, Stammvorgabe, Turnier, Startzeit, Spie- lergruppe und Abschlag.

  • Begriffsbestimmung Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Xxxxxx des Zahlers bei dessen Zahlungs- dienstleister, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Kunden angegeben wird.

  • Sonstige Bestimmungen 16 Willenserklärungen und Anzeigen § 17 Gerichtsstand

  • Produktspezifische Bestimmungen Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.