Common use of Höchstgrenze unserer Leistungspflicht Clause in Contracts

Höchstgrenze unserer Leistungspflicht. Der Ersatz von Aufwendungen für künstliche Befruchtung ist auf höchstens 4 Versuche pro →versicherte Person und reprodukti- onsmedizinischem Verfahren (zum Beispiel Insemination nach hor- moneller Stimulation, In-Vitro-Fertilisation oder In-Vitro-Fertilisation mit Intracytoplasmatischer Spermieninjektion) begrenzt. Wir sind nicht leistungspflichtig für Aufwendungen, die verbleiben, weil die versicherte Anzahl an Versuchen pro versicherte Person und re- produktionsmedizinischem Verfahren überschritten worden ist. Außerdem sind wir nicht leistungspflichtig, wenn wir versicherte Leistungen für reproduktionsmedizinische Verfahren erbracht ha- ben, die bereits zu 2 Geburten geführt haben.

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Samples: Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung, Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung, Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung