Höchstgrenzen und Maximalvergütung Musterklauseln

Höchstgrenzen und Maximalvergütung. Um ein ausgewogenes Chancen-Risiko-Profil und eine entsprechende Anreizwirkung des Vergütungs- systems zu erzielen, sind die variablen Vergütungsbestandteile so ausgestaltet, dass der Auszahlungs- betrag auch Null betragen kann. Zudem sehen der Jahresbonus und die Stock Appreciation Rights Höchstgrenzen für die Auszahlung (Caps) vor. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine Höchstvergütung für die Mitglieder des Vorstands festgelegt, die die Summe der festen Vergütung einschließlich Nebenleis- tungen sowie der variablen Vergütung umfasst. Dabei kommt es nicht darauf, wann der jeweilige Ver- gütungsbestandteil ausgezahlt, sondern für welches Geschäftsjahr er gewährt wurde. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Angemessenheit der Maximalvergütung. Diese Angemessenheitsprüfung er- folgt im Zusammenhang mit dem Horizontal- und Vertikalvergleich. Bei der Überprüfung der Einhal- tung der Maximalvergütung bezieht der Aufsichtsrat auch etwaige Konzernbezüge einzelner Vorstands- mitglieder mit ein. Bei der Mynaric AG handelt es sich um ein junges, schnell wachsendes und ambitioniertes Unternehmen in einem hochspezifischen Geschäftsfeld. Die Mitglieder des Vorstands haben sich vollständig dem Ziel der Gesellschaft, ein weltweit führender Anbieter von Netzwerkausrüstung für die Raumfahrtkommu- nikationsindustrie zu werden, verpflichtet und müssen daher das entsprechende Gründer-Mindset und die entsprechende Risikobereitschaft mitbringen, die zur Erreichung der ehrgeizigen Ziele der Gesell- schaft erforderlich sind. Um dieses Gründer-Mindset und die hohe Risikoorientierung zu betonen und zu unterstützen, sieht die Vergütungsstruktur der Mynaric AG die Flexibilität vor, sich stark auf die langfristige Entwicklung des Unternehmens zu fokussieren, indem risikoorientierten Vorstandsmitglie- dern eine eher geringe Festvergütung und ein hoher Anteil an langfristiger variabler Vergütung gewährt wird, wobei weniger risikoorientierte Vorstandsmitglieder eine Vergütungsstruktur wählen können, die einen höheren Anteil an Festvergütung vorsieht. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass diese Risiko- orientierung und die Bereitschaft von Vorstandskandidaten, sich wesentlich für die langfristige Entwick- lung der Mynaric AG zu engagieren, durch die Möglichkeit, auch maßgeblich am Erfolg der My- naric AG zu partizipieren, belohnt und das unternehmerische Denken der Vorstandsmitglieder unter- stützt, honoriert und weiter gefördert werden soll...
Höchstgrenzen und Maximalvergütung. Sowohl der Jahresbonus als auch das Performance Share Unit Program sehen eine Auszahlungshöchstgrenze vor und sind außerdem so ausgestaltet, dass der Auszahlungsbetrag auf null sinken kann. Der Aufsichtsrat hat zudem gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine Maximalvergütung für die Mitglieder des Vorstands festgelegt. In die Maximalvergütung fließen sämtliche festen Vergütungsbestandteile einschließlich der Nebenleistungen und der Beiträge zur Altersversorgung sowie die variable Vergütung ein. Hierbei kommt es nicht darauf an, wann das entsprechende Vergütungselement ausbezahlt wird, sondern für welches Geschäftsjahr es zugesagt wird. Die Maximalvergütung für ein Geschäftsjahr beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 9.000.000 € und für alle übrigen Vorstandsmitglieder jeweils 3.700.000 € Die Maximalvergütung stellt nicht die vom Aufsichtsrat angestrebte oder für angemessen erachtete Vergütungshöhe dar, sondern lediglich eine absolute Höchstgrenze, die allenfalls bei vollständiger Zielerreichung und einem Anstieg des Aktienkurses der Aktie der MorphoSys AG erreicht werden kann. Die Maximalvergütung für ein Vorstandsmitglied kann sich anlässlich des Amtseintritts des betreffenden Vorstandsmitglieds im Jahr der Bestellung oder im zweiten Jahr nach der Bestellung zum Mitglied des 1 Xxxx Xxxxx Meditec AG, CompuGroup Medical SE & Co KGaA, CureVac SE, Drägerwerk AG & Co. KGaA, Eckert- und Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG, Evotec SE, QIAGEN N.V., Sartorius AG, Siemens Healthineers AG, Stratec SE und SYNLAB AG;

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.