Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung. Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug – in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder – auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.3 leistungsfrei.
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Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung. H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug – in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder SammelgarageSam- melgarage) oder – auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlosseneinem geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchenzu ge- brauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichtendiese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen Voraus- setzungen nach D.3 leistungsfrei.
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Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung. Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug – Fahr- zeug in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder – auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlosseneinem geschlossenen Hofraum oder innerhalb eines Zauns) nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichtendiese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.3 leistungsfrei.
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Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung. H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug – in einem Einstellraum (z. z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder – auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlosseneinem abgeschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen abzustellen und das Fahrzeug außerhalb außer- halb dieser Räumlichkeiten auch nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichtendiese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.3 leistungsfrei.
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Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung. H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtetver- pflichtet, das Fahrzeug – - in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder SammelgarageSam- melgarage) oder – - auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch Räumlichkei- ten nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.3 D.2 leistungsfrei.
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Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung. Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug – in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder – auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlosseneinen geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichtendiese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.3 leistungsfrei.
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