Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung. H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sam- melgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. einem geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu ge- brauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraus- setzungen nach D.3 leistungsfrei.
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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung. H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug Fahr- zeug in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sam- melgarageSammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. einem geschlossenen HofraumHofraum oder innerhalb eines Zauns) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu ge- brauchengebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraus- setzungen Voraussetzungen nach D.3 leistungsfrei.
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung. H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug - in einem Einstellraum (z. z.B. einer Einzel- oder Sam- melgarageSammelgarage) oder - auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. einem geschlossenen HofraumB durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) nicht nur vorübergehend abzustellen und abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht zu ge- brauchengebrauchen. Verletzen Sie diese PflichtIhre Pflichten, sind wir unter den Voraus- setzungen Voraussetzungen nach D.3 leistungsfrei.
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Samples: KFZ Versicherung
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung. H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z. z.B. einer Einzel- oder Sam- melgarageSammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. einem geschlossenen abgeschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb außer- halb dieser Räumlichkeiten nicht zu ge- brauchengebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraus- setzungen Voraussetzungen nach D.3 leistungsfrei.
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Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung. H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sam- melgarageSammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. einem einen geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu ge- brauchengebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraus- setzungen Voraussetzungen nach D.3 leistungsfrei.
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Samples: KFZ Versicherung
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung. H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtetver- pflichtet, das Fahrzeug - in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sam- melgarage) oder - auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. einem geschlossenen Hofraumdurch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) nicht nur vorübergehend abzustellen und abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten Räumlichkei- ten nicht zu ge- brauchengebrauchen. Verletzen Sie diese PflichtIhre Pflichten, sind wir unter den Voraus- setzungen Voraussetzungen nach D.3 D.2 leistungsfrei.
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Samples: KFZ Versicherung