Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung. Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug − in einem Einstellraum (zum Beispiel einer Einzel- oder Sammelgarage) oder − auf einem umfriedeten Abstellplatz (zum Beispiel durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.2 leistungsfrei.
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Samples: www.continentale.de, www.xxv24.de, www.europa-go.de
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung. Während der Dauer der Ruheversicherung gilt: Sie sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug − - in einem Einstellraum (zum Beispiel z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder − - auf einem umfriedeten Abstellplatz (zum Beispiel durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossenz. B. einen geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen. Außerdem dürfen Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre diese Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.2 leistungsfrei.
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Samples: Seite, www.gefa-bank.de, www.scania.com
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung. Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug − • in einem Einstellraum (zum Beispiel z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder − • auf einem umfriedeten Abstellplatz (zum Beispiel z.B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.2 leistungsfrei.
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Samples: www.free2move.com, www.volvocars-haendler.de
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung. Während der Dauer der Ruheversicherung gilt: Sie sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug − den Pkw - in einem Einstellraum (zum Beispiel z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder − - auf einem umfriedeten Abstellplatz (zum Beispiel durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossenz. B. einen geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen. Außerdem dürfen Sie dürfen das Fahrzeug den Pkw außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre diese Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.2 leistungsfrei.
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Samples: www.ruv.de
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung. Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug den Pkw − in einem Einstellraum (zum Beispiel z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder − auf einem umfriedeten Abstellplatz (zum Beispiel z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug den Pkw außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.2 leistungsfrei.
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Samples: www.tchibo.de
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung. Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug − - in einem Einstellraum (zum Beispiel z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder − - auf einem umfriedeten Abstellplatz (zum Beispiel z. B durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.2 D.3 leistungsfrei.
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Samples: www.xxv24.de