Ihre Verpflichtungen im Schadensfall Musterklauseln

Ihre Verpflichtungen im Schadensfall. Wir machen Sie auf die Wichtigkeit dieser Verpflichtung aufmerksam. Bei Nichteinhaltung und falls daraus ein Nachteil für uns entsteht, reduzieren wir unsere Leistungen um diesen Nachteil. Wenn diese Verpflichtung nicht eingehalten wurde, werden wir bei jeder Absicht, uns irrezuführen, unsere Garantie ablehnen. Es versteht sich von selbst, dass Sie und die anderen Versicherten sämtliche erforderlichen und angemessenen Maßnahmen treffen müssen, um das Eintreten eines Schadensfalls zu verhindern. Sollte dennoch ein Schadensfall eintreten, verpflichten Sie und die anderen Versicherten sich ■ alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Folgen des Schadensfalls abzumildern ■ auf jedwede Anerkennung der Haftung oder Entschädigung bzw. Zusicherung einer Entschädigung zu verzichten. Es versteht sich von selbst, dass der Versicherte das Vorliegen des Tatbestands anerkennen, ersten finanziellen Beistand oder sofortige medizinische Versorgung für ein eventuelles Opfer übernehmen kann ■ uns genau über seine Umstände, seine Ursachen, den Umfang des Schadens, die Identität der Zeugen und der Geschädigten zu benachrichtigen, und auf jeden Fall spätestens innerhalb von 8 Tagen ■ uns unverzüglich alle zweckdienlichen Dokumente und alle für die gute Verwaltung der Akte erforderlichen Auskünfte zu besorgen oder uns zu gestatten, uns diese zu verschaffen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, sofort nach Eintritt des Schadensfalls alle Belege des Schadens zu sammeln, einschließlich der beschädigten Teile, und sie uns unverzüglich zuzustellen ■ unseren Vertreter oder unseren Sachverständigen zu empfangen und sie bei ihren Ermittlungen zu unterstützen ■ uns innerhalb von 48 Stunden nach deren Abgabe oder Zustellung oder Mitteilung alle Vorladungen, Ladungen, alle gerichtlichen oder außergerichtlichen Akten zu besorgen.
Ihre Verpflichtungen im Schadensfall. Ihrer Schadenmeldung müssen folgende Unterlagen beigelegt werden: Das ärztliche Attest muss zwingend in einem verschlossenen Umschlag zu Händen unseres Vertrauensarztes beigelegt werden. Sie müssen uns ebenfalls alle Auskünfte oder Unterlagen übermitteln, die von Ihnen gefordert werden, um den Grund Ihrer Annullierung zu rechtfertigen, insbesondere:
Ihre Verpflichtungen im Schadensfall. Im Schadensfall verpflichten Sie oder gegebenenfalls der Versicherte sich zu Folgendem: Den Schadensfall melden ■ uns schnell und genau (indem Sie wenn möglich den Unfallbericht benutzen) über seine Umstände, seine Ursachen, den Umfang der Verletzungen, die Identität der Zeugen und der Geschädigten unterrichten, spätestens bei der Rückkehr in Belgien. An der Regelung des Schadensfalls mitwirken ■ uns unverzüglich alle zweckdienlichen Dokumente und alle für die gute Verwaltung der Akte erforderlichen Auskünfte besorgen und uns gestatten, uns diese zu verschaffen; zu diesem Zweck, ab dem Eintritt des Schadensfalls sämtliche Belege des Schadens sammeln, zum Beispiel das ärztliche Attest mit der Beschreibung der Verletzungen ■ teilnehmen an der Abschätzung der Schäden durch die Vertreter des Versicherers des Haftpflichtigen oder durch unsere Vertreter, und ihre Feststellungen erleichtern, im Ausland oder in Belgien ■ uns das Regulierungsangebot (Quittung oder Vergleich), des Haftpflichtigen oder seines Versicherers (oder einer Anstalt, die als solche gilt, wie zum Beispiel ein Garantiefonds), oder die endgültige gerichtliche Entscheidung zustellen, in der die Haftungen und die Entschädigung festgesetzt werden ■ vor unserer Intervention eine Forderungsabtretung zu unseren Gunsten unterzeichnen. Falls den weiter oben beschriebenen Verpflichtungen nicht nachgekommen wird, setzen wir die Entschädigungen und/oder geschuldeten Beteiligungen herab oder heben sie auf, oder fordern wir von Ihnen die Rückerstattung der bezahlten Entschädigungen und/oder Kosten bezüglich des Schadensfalls.
Ihre Verpflichtungen im Schadensfall. Bei Nichteinhaltung der im Nachstehenden beschriebenen Verpflichtungen werden wir die geschuldeten Entschädigungen und/oder Beteiligungen herabsetzen oder aufheben oder die Erstattung der bezüglich des Schadensfalls gezahlten Entschädigungen und/oder Kosten von Ihnen fordern. Den Schadensfall melden ■ uns genau unterrichten über die Umstände, die Ursachen und den Ernst der Verletzungen, die Identität der Zeugen und der Geschädigten (dafür, soweit möglich, den Unfallbericht benutzen, den wir Ihnen zur Verfügung stellen) innerhalb von spätestens 8 Tagen nach dem Eintritt des Schadensfalls. ■ Mitwirken an der Regelung des Schadensfalls ■ uns unverzüglich alle zweckdienlichen Dokumente und alle für die gute Verwaltung der Akte erforderlichen Auskünfte besorgen und uns gestatten, uns diese zu verschaffen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, ab dem Eintritt des Schadensfalls sämtliche Belege des Schadens zu sammeln ■ unseren Vertreter oder unseren Experten empfangen und ihre Feststellungen erleichtern.

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  • Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.

  • Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

  • Verpflichtungen des Kunden 2.1 Der Kunde muss rechtzeitig die Informationen und Dokumente bereitstellen sowie die Anweisungen erteilen, die Xxxxxxx im Hinblick auf die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen angemessenerweise benötigt. 2.2 Der Kunde ist für die Korrektheit und Vollständigkeit sämtlicher durch ihn bereitgestellten Informationen verantwortlich. 2.3 Erbringt Emerson Dienstleistungen vor Ort, wird der Kunde weder Xxxxxxx noch Mitarbeiter von Xxxxxxx auffordern, eine Vereinbarung einzugehen, durch die Rechte oder Verpflichtungen in Bezug auf Xxxxxxx oder die Mitarbeiter von Emerson entstehen, aufgehoben oder anderweitig begrenzt oder erweitert werden oder zu einem Verzicht oder einer Freistellung führen. Alle derartigen Vereinbarungen sind unwirksam. 2.4 Führen Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder anderer Auftragnehmer des Kunden dazu, dass die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung von Xxxxxxx verzögert oder verhindert wird oder für Emerson höhere Kosten entstehen, verlängert sich die Erfüllungsfrist, und der Kunde wird Xxxxxxx diese Kosten erstatten.

  • Ihre Pflichten a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende Deckung aufweist. b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- nen Zahlungsaufforderung erfolgt. c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum Beitragseinzug Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug widerrufen, so können wir den Vertrag zum En- de des laufenden Versicherungsmonats außerordentlich kündigen.

  • Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Kunde ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben, verpflichtet. Er ist auch während der Vertragslaufzeit verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Zusatzleistungen Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.

  • Mitwirkungspflichten Die Bewohnerin/Der Bewohner ist zur Vermeidung von ansonsten möglicherweise entstehenden rechtlichen und finanziellen Nachteilen gehalten, die erforderlichen Anträge zu stellen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen (z.B. für Leistungen nach SGB XI, SGB XII inklusive Pflegegutachten und Pflegewohngeld in NRW). Bei fehlender oder falscher Information der Einrichtung oder der Kostenträger drohen der Bewohnerin/dem Bewohner ansonsten Regresse.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist unfallbedingt • in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und • in ärztlicher Behandlung.