Ihre Verpflichtungen im Schadensfall Musterklauseln

Ihre Verpflichtungen im Schadensfall. Wir machen Sie auf die Wichtigkeit dieser Verpflichtung aufmerksam. Bei Nichteinhaltung und falls daraus ein Nachteil für uns entsteht, reduzieren wir unsere Leistungen um diesen Nachteil. Wenn diese Verpflichtung nicht eingehalten wurde, werden wir bei jeder Absicht, uns irrezuführen, unsere Garantie ablehnen. Es versteht sich von selbst, dass Sie und die anderen Versicherten sämtliche erforderlichen und angemessenen Maßnahmen treffen müssen, um das Eintreten eines Schadensfalls zu verhindern. Sollte dennoch ein Schadensfall eintreten, verpflichten Sie und die anderen Versicherten sich ■ alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Folgen des Schadensfalls abzumildern ■ auf jedwede Anerkennung der Haftung oder Entschädigung bzw. Zusicherung einer Entschädigung zu verzichten. Es versteht sich von selbst, dass der Versicherte das Vorliegen des Tatbestands anerkennen, ersten finanziellen Beistand oder sofortige medizinische Versorgung für ein eventuelles Opfer übernehmen kann ■ uns genau über seine Umstände, seine Ursachen, den Umfang des Schadens, die Identität der Zeugen und der Geschädigten zu benachrichtigen, und auf jeden Fall spätestens innerhalb von 8 Tagen ■ uns unverzüglich alle zweckdienlichen Dokumente und alle für die gute Verwaltung der Akte erforderlichen Auskünfte zu besorgen oder uns zu gestatten, uns diese zu verschaffen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, sofort nach Eintritt des Schadensfalls alle Belege des Schadens zu sammeln, einschließlich der beschädigten Teile, und sie uns unverzüglich zuzustellen ■ unseren Vertreter oder unseren Sachverständigen zu empfangen und sie bei ihren Ermittlungen zu unterstützen ■ uns innerhalb von 48 Stunden nach deren Abgabe oder Zustellung oder Mitteilung alle Vorladungen, Ladungen, alle gerichtlichen oder außergerichtlichen Akten zu besorgen. Ab dem Augenblick, in dem die Garantien gewährt werden, und innerhalb der Beschränkungen derselben verpflichten wir uns, uns für Sie oder andere Versicherte einzusetzen und ggf. den Geschädigten an Ihrer Stelle zu entschädigen.
Ihre Verpflichtungen im Schadensfall. Ihrer Schadenmeldung müssen folgende Unterlagen beigelegt werden: Das ärztliche Attest muss zwingend in einem verschlossenen Umschlag zu Händen unseres Vertrauensarztes beigelegt werden. Sie müssen uns ebenfalls alle Auskünfte oder Unterlagen übermitteln, die von Ihnen gefordert werden, um den Grund Ihrer Annullierung zu rechtfertigen, insbesondere:
Ihre Verpflichtungen im Schadensfall. Im Schadensfall verpflichten Sie oder gegebenenfalls der Versicherte sich zu Folgendem: Den Schadensfall melden ■ uns schnell und genau (indem Sie wenn möglich den Unfallbericht benutzen) über seine Umstände, seine Ursachen, den Umfang der Verletzungen, die Identität der Zeugen und der Geschädigten unterrichten, spätestens bei der Rückkehr in Belgien. An der Regelung des Schadensfalls mitwirken ■ uns unverzüglich alle zweckdienlichen Dokumente und alle für die gute Verwaltung der Akte erforderlichen Auskünfte besorgen und uns gestatten, uns diese zu verschaffen; zu diesem Zweck, ab dem Eintritt des Schadensfalls sämtliche Belege des Schadens sammeln, zum Beispiel das ärztliche Attest mit der Beschreibung der Verletzungen ■ teilnehmen an der Abschätzung der Schäden durch die Vertreter des Versicherers des Haftpflichtigen oder durch unsere Vertreter, und ihre Feststellungen erleichtern, im Ausland oder in Belgien ■ uns das Regulierungsangebot (Quittung oder Vergleich), des Haftpflichtigen oder seines Versicherers (oder einer Anstalt, die als solche gilt, wie zum Beispiel ein Garantiefonds), oder die endgültige gerichtliche Entscheidung zustellen, in der die Haftungen und die Entschädigung festgesetzt werden ■ vor unserer Intervention eine Forderungsabtretung zu unseren Gunsten unterzeichnen. Falls den weiter oben beschriebenen Verpflichtungen nicht nachgekommen wird, setzen wir die Entschädigungen und/oder geschuldeten Beteiligungen herab oder heben sie auf, oder fordern wir von Ihnen die Rückerstattung der bezahlten Entschädigungen und/oder Kosten bezüglich des Schadensfalls.
Ihre Verpflichtungen im Schadensfall. Bei Nichteinhaltung der im Nachstehenden beschriebenen Verpflichtungen werden wir die geschuldeten Entschädigungen und/oder Beteiligungen herabsetzen oder aufheben oder die Erstattung der bezüglich des Schadensfalls gezahlten Entschädigungen und/oder Kosten von Ihnen fordern. Den Schadensfall melden ■ uns genau unterrichten über die Umstände, die Ursachen und den Ernst der Verletzungen, die Identität der Zeugen und der Geschädigten (dafür, soweit möglich, den Unfallbericht benutzen, den wir Ihnen zur Verfügung stellen) innerhalb von spätestens 8 Tagen nach dem Eintritt des Schadensfalls. ■ Mitwirken an der Regelung des Schadensfalls ■ uns unverzüglich alle zweckdienlichen Dokumente und alle für die gute Verwaltung der Akte erforderlichen Auskünfte besorgen und uns gestatten, uns diese zu verschaffen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, ab dem Eintritt des Schadensfalls sämtliche Belege des Schadens zu sammeln ■ unseren Vertreter oder unseren Experten empfangen und ihre Feststellungen erleichtern. Ab dem Augenblick, in dem die Garantien gewährt werden und innerhalb deren Grenzen verpflichten wir uns zu Folgendem ■ die Akte bestens für den Versicherten verwalten ■ den Versicherten in allen Stadien über die Entwicklung seiner Akte informieren ■ die geschuldete Entschädigung baldmöglichst zahlen. Im Falle des Ablebens nach Zahlung von Entschädigungen wegen Invalidität oder Dauerunfähigkeit, werden Letztere um die infolge des Todesfalls geschuldete Leistung herabgesetzt.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.