Indexberechnung Musterklauseln

Indexberechnung. Der Faktor-Index wird erstmalig am Indexstarttag berechnet. Am Indexstarttag entspricht der anfäng- liche Indexstand dem Indexstartwert. Der jeweils aktuelle Indexstand wird während der Handelszeit des Referenzwerts an der Referenzstelle fortlaufend von der Indexberechnungsstelle an jedem Indexbe- rechnungstag berechnet, auf zwei Dezimalstellen gerundet und gemäss Abschnitt E) veröffentlicht. Ein Indexpunkt entspricht einer Einheit der Indexwährung. Die Berechnung des Faktor-Index zu jedem Zeitpunkt t eines Indexberechnungstages T erfolgt nach der folgenden Formel: ⎧ ⎛ Rt + divf × div ⎞ d ⎫ IDXt = IDXT −1 × ⎨1+ L ×⎜ R −1⎟ − [(L −1)× (IRT −1 + FST )+ IG]× ⎬ ⎩ ⎝ T −1 ⎠ ⎭ Hebelkomponente Finanzierungskomponente wobei: T IDXt = = aktueller Indexberechnungstag Indexstand zum Zeitpunkt t am Indexberechnungstag T IDXT-1 = Indexschlusskurs am Indexberechnungstag T-1, der dem aktuellen Indexbe- rechnungstag T unmittelbar vorausgeht L = Hebel (Faktor): 5 Rt = Referenzkurs zum Zeitpunkt t RT-1 = Bewertungskurs am Indexberechnungstag T-1 divf = Dividendensteuerfaktor div = Dividende am Indexberechnungstag T. Dieser Betrag ist 0, außer am Ex- Dividenden Tag IRT-1 = Zinssatz am Indexberechnungstag T-1 FST = Finanzierungsspread am Indexberechnungstag T IG = Indexgebühr d = Anzahl der Kalendertage zwischen den Indexberechnungstagen T-1 und T Wenn zum Zeitpunkt s am Indexberechnungstag T der Referenzkurs (an einem Ex- Dividendentag zuzüglich Dividende multipliziert mit Dividendensteuerfaktor: Rs + divf × div ) den letzten Bewertungskurs des Referenzwerts um mehr als 17% (Schwelle) unterschreitet, findet eine "untertägige Indexanpassung" statt, indem ein neuer Tag simuliert wird: s = T, d.h. IDXT-1 (neu) = IDXs RT-1 (neu) = RT-1 (alt) x 0,83 – divf x div d = 0 Dabei wird ein neuer, nach dem Zeitpunkt s gültiger Bewertungskurs (RT-1 (neu)) berechnet, indem der bisherige Bewertungskurs (RT-1 (alt)) mit 0,83 multipliziert wird. Falls der Indexbe- rechnungstag T ein Ex-Dividendentag ist, wird die Nettodividende in Abzug gebracht. Ist der Indexberechnungstag T ein Ex-Dividendentag, wird der neue, simulierte Indexberech- nungstag nicht mehr als Ex-Dividendentag behandelt, d.h. Dividende und Dividendensteuerfak- tor werden an diesem simulierten Tag bei der Indexberechnung gemäß Abschnitt C) 1) nicht mehr berücksichtigt. Die Finanzierungskomponente bleibt unverändert. Für den neu simulierten Tag fallen keine zusätzlichen Zinsen oder Kosten an. Im Falle des Eintretens eines ausseror...
Indexberechnung. Nutzung der Marktdaten zum Zweck der Berechnung und Verteilung von einem oder mehreren Indizes durch den Vertragspartner.

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.