Information und Zustimmung Musterklauseln

Information und Zustimmung. 1.2.1 onmit, informiert alle Kunden anlässlich des Abschlusses eines Vertrages über diese An- gebotsbedingungen. Zusätzlich sind die An- gebotsbedingungen jederzeit unter xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx im Internet ein- sehbar. 1.2.2 Durch Inanspruchnahme oder Annahme de eines Hostings von onmit durch den Kunden in Kenntnis des Bestehens dieser Angebots- bedingungen erklärt dieser seine Zustim- mung zur Anwendbarkeit dieser Angebots- bedingungen. Die nicht ausdrückliche Ableh- nung dieser Angebotsbedingungen innert 3 Tagen seit Kenntnisnahme gilt für Ge- schäftskunden ebenfalls als Zustimmung. 1.2.3 Mangels eines ausdrücklichen Vorbehalts seitens des Kunden anlässlich dessen Zu- stimmung gelten diese Angebotsbedingun- gen auch rückwirkend auf bereits beste- hende Vertragsverhältnisse. Änderungen dieser Angebotsbedingungen werden für den Kunden verbindlich, wenn er der Ände- rung nicht innert 3 Tagen seit Zustellung oder Kenntnisnahme der veränderten Ange- botsbedingungen widerspricht. 1.2.4 Die Beweislast für die fehlende Zustimmung zu diesen Angebotsbedingungen trägt der Kunde.
Information und Zustimmung. 1.2.1 sehr gern, Digitalmaterial, Büro für Erfrischung und Digitalmaterial Computershop informieren alle Kunden anlässlich des Abschlusses eines Vertrags über diese AGB. Zusätzlich sind die AGB jederzeit unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxx oder xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxx auf dem Internet einsehbar. 1.2.2 Durch Inanspruchnahme oder Annahme von Produkten oder Leistungen von sehr gern, Digitalmaterial, Büro für Erfrischung oder Digitalmaterial Com- putershop durch den Kunden in Kenntnis des Bestehens dieser AGB erklärt dieser seine Zustimmung zur Anwendbarkeit dieser AGB. Die nicht ausdrückliche Ablehnung dieser AGB innert 3 Tagen seit Kenntnisnahme gilt für Geschäftskunden ebenfalls als Zustimmung. 1.2.3 Mangels eines ausdrücklichen Vorbehalts seitens des Kunden anlässlich dessen Zustimmung gelten diese AGB auch rückwirkend auf bereits bestehende Vertragsverhältnisse. Änderungen dieser AGB werden für den Kunden verbindlich, wenn er der Änderung nicht innert 3 Tagen seit Zustellung oder Kenntnisnahme der veränderten AGB widerspricht. 1.2.4 Die Beweislast für die fehlende Zustimmung zu diesen AGB trägt der Kunde.
Information und Zustimmung. 1.2.1 onmit informiert alle Kunden anlässlich des Abschlusses eines Vertrages über diese AGB. Zusätzlich sind die AGB jederzeit unter xxx.xxxxx.xx/xxx auf dem Internet einseh- bar. 1.2.2 Durch Inanspruchnahme oder Annahme von Produkten und Leistungen von onmit durch den Kunden in Kenntnis des Bestehens dieser AGB erklärt dieser seine Zustimmung zur An- wendbarkeit dieser AGB. Die nicht ausdrückli- che Ablehnung dieser AGB innert 3 Tagen seit Kenntnisnahme gilt für Geschäftskunden ebenfalls als Zustimmung 1.2.3 Mangels eines ausdrücklichen Vorbehalts sei- tens des Kunden anlässlich dessen Zustim- mung gelten diese AGB auch rückwirkend auf bereits bestehende Vertragsverhältnisse. Än- derungen dieser AGB werden für den Kunden verbindlich, wenn er der Änderung nicht innert 3 Tagen seit Zustellung oder Kenntnisnahme der veränderten AGB widerspricht. 1.2.4 Die Beweislast für die fehlende Zustimmung zu diesen AGB trägt der Kunde
Information und Zustimmung. 1.2.1 Teacher Switch informiert alle Kunden an- lässlich des Abschlusses eines Vertrages über die AGB. Zusätzlich sind die AGB jeder- zeit unter xxxxxxxxxxxxx.xx/xxx einsehbar. 1.2.2 Durch Inanspruchnahme oder Annahme von Produkten und Leistungen von Teacher Switch durch den Kunden, in Kenntnis des Bestehens dieser AGB, erklärt dieser seine Zustimmung zur Anwendbarkeit dieser AGB. Die nicht ausdrückliche Ablehnung dieser AGB innert 3 Tagen seit Kenntnis- nahme, gilt für Geschäftskunden ebenfalls als Zustimmung. 1.2.3 Mangels eines ausdrücklichen Vorbehalts seitens des Kunden anlässlich dessen Zu- stimmung, gelten diese AGB auch rückwir- kend auf bereits bestehende Vertragsver- hältnisse. Änderungen dieser AGB werden für den Kunden verbindlich, wenn er der Änderung nicht innert 3 Tagen seit Zustel- lung oder Kenntnisnahme der veränderten AGB widerspricht. 1.2.4 Die Beweislast für die fehlende Zustim- mung zu diesen AGB trägt der Kunde.
Information und Zustimmung. 1.2.1 Teacher Switch informiert alle Schulen an- lässlich des Abschlusses eines Vertrages über diese Angebotsbedingungen. Zusätz- lich sind die Angebotsbedingungen jederzeit unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx im Internet einsehbar. 1.2.2 Durch Inanspruchnahme oder Annahme des Eulen-Komplettpakets von Teacher Switch durch die Schule, in Kenntnis des Bestehens dieser Angebotsbedingungen, erklärt diese ihre Zustimmung zur Anwendbarkeit dieser Angebotsbedingungen. Die nicht ausdrück- liche Ablehnung dieser Angebotsbedingun- gen innert 3 Tagen seit Kenntnisnahme gilt für Schulen ebenfalls als Zustimmung. 1.2.3 Mangels eines ausdrücklichen Vorbehalts seitens der Schule anlässlich dessen Zustim- mung gelten diese Angebotsbedingungen auch rückwirkend auf bereits bestehende Vertragsverhältnisse. Änderungen dieser Angebotsbedingungen werden für Schulen verbindlich, wenn sie der Änderung nicht in- nert 3 Tagen seit Zustellung oder Kenntnis- nahme der veränderten Angebotsbedingun- gen widerspricht. 1.2.4 Die Beweislast für die fehlende Zustimmung zu diesen Angebotsbedingungen trägt die Schule.

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  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Informationspflichten Über die gesetzlichen Informationspflichten hinaus treffen das Kreditinstitut mangels einer gesonderten Vereinbarung keine anderen als die in seinen Geschäftsbedingungen erwähnten Informationspflichten. Das Kreditinstitut ist daher – soweit keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht – nicht verpflichtet, den Kunden über drohende Kursverluste, über den Wert oder die Wertlosigkeit anvertrauter Gegenstände oder über Umstände, die den Wert dieser Gegenstände beeinträchtigen oder gefährden könnten, zu unterrichten oder dem Kunden sonstige Ratschläge oder Auskünfte zu erteilen.

  • Vertrauliche Informationen „Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder von denen eine vernünftige Person annehmen sollte, dass sie vertraulich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Professional Services- Daten, die Bedingungen dieses Vertrags und die Authentifizierungsreferenzen des Kundenkontos.

  • Zustimmung zur Nutzung des Prospekts Die Emittentin stimmt der Nutzung des Basisprospekts und dieser Endgültigen Bedingungen durch alle Finanzintermediäre (Generalkonsens) zu. Die allgemeine Zustimmung für die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere ist durch die Finanzintermediäre in Bezug auf den Angebotsstaat bzw. die Angebotsstaaten und für die Dauer der Angebotsfrist, während der die Wertpapiere weiterverkauft oder endgültig platziert werden können, gegeben, vorausgesetzt der Basisprospekt (bzw. der Nachfolgende Basisprospekt) ist weiterhin gemäß Artikel 12 der Prospektverordnung gültig. Im Fall einer über die Gültigkeit des Basisprospekts hinausgehenden Angebotsfrist kann die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre während des Zeitraums erfolgen, in dem jeweils ein Nachfolgender Basisprospekt vorliegt; in diesem Fall erstreckt sich die Zustimmung zur Nutzung des Basisprospekts auch auf den Nachfolgenden Basisprospekt. Die Informationen über den jeweiligen Basiswert und/oder über die Korbbestandteile bestehen aus Auszügen und Zusammenfassungen von öffentlich verfügbaren Informationen, die gegebenenfalls ins Deutsche übersetzt wurden. Die Emittentin bestätigt, dass diese Angaben korrekt wiedergegeben werden und dass nach Wissen der Emittentin und soweit für die Emittentin aus den ihr vorliegenden öffentlich zugänglichen Informationen ersichtlich - die übernommenen und gegebenenfalls ins Deutsche übersetzten Informationen nicht durch Auslassungen unkorrekt oder irreführend gestaltet wurden. Weder die Emittentin noch die Anbieterin übernehmen hinsichtlich dieser Information weitere Verantwortung. Insbesondere übernehmen weder die Emittentin noch die Anbieterin die Verantwortung für die Richtigkeit der den jeweiligen Basiswert und/oder die Korbbestandteile betreffenden Informationen oder übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass kein die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen beeinträchtigendes Ereignis eingetreten ist. Der Basiswert ist vorliegend der EURO STOXX 50® Index (Price EUR). Der EURO STOXX 50® Index (Price EUR) ist ein Kursindex. Der Indexstand eines Kursindex bestimmt sich insbesondere durch die Kurse der enthaltenen Bestandteile. Dividendenzahlungen und Kapitalveränderungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Werden Dividenden ausbezahlt, bildet der Kursindex auch Kursabschläge ab. Angaben zu der vergangenen und künftigen Wertentwicklung und Volatilität des Basiswerts und/oder der jeweiligen Korbbestandteile sind kostenlos auf der bzw. den folgenden Webseite(n) einsehbar: xxxxx://xxxxxxx.xxx. Die Emittentin übernimmt für die Vollständigkeit oder Richtigkeit oder für die fortlaufende Aktualisierung der auf der bzw. den angegebenen Webseite(n) enthaltenen Inhalte keine Gewähr.

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Dokumentation und Einhaltung der Klauseln (a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können. (b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise. (c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen. (d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt. (e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.

  • Informationspflicht Vor Beginn der Kurzarbeit, spätestens jedoch mit der Vorlage dieser Vereinbarung zur Unterfertigung, ist von dem/der ArbeitgeberIn eine schriftliche Begründung über die wirt- schaftliche Notwendigkeit der Kurzarbeit jeder zuständigen Gewerkschaft zu übermitteln. Auf Aufforderung der zuständigen Gewerkschaft ist nach Beendigung der Kurzarbeit vom Betrieb eine schriftliche Information über die tatsächliche Inanspruchnahme bzw Ausschöp- fung der Kurzarbeit an diese zu übermitteln. Die Information hat jedenfalls die in Abschnitt I Punkt 1-4 dieser Vereinbarung genannten Punkte zu enthalten. Eine Kopie ist der/den zuständigen Betriebsratskörperschaft/en zuzustellen.