Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug. 1. Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle frühe- ren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich.
2. Zur Hereinnahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet, Wechsel nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit herein. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben, Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
3. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
4. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Kunden nur zu, wenn sie sich aus dem selben Rechtsgeschäft herleiten, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
5. Bei Zahlungsverzug, bei Kündigung des Warenkreditversicherungsschutzes durch den Warenkreditversicherer, bei Scheck- oder Wechselprotesten und sonstigem vertragswidrigen Verhalten unseres Kunden können wir von allen Verträgen zurücktreten und Schadensersatz verlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend machen, gelieferte Ware in Besitz nehmen, Sicherheiten fordern, gestellte Sicherheiten verwerten, alle ausstehenden Zahlungen fällig stellen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung ausführen. Wir können Daten an berechtigte Dritte weitergeben sowie weitere Verzugsschäden einschließlich der Verzugszinsen geltend machen.
6. Anschriftenänderungen, Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände unseres Kunden sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicher- heitseinrede) zu. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen aller Ansprüche aus sämtlichen bestehende...
Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug. 1. Rechnungen für Warenlieferungen sind bis zu 14 Tagen abzüglich 2% Skonto und bis zu 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu zahlen. Die Annahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Wechselzahlung wird kein Skonto gewährt. Alle Zahlungen sind spesenfrei zu leisten. Bei Schecks und Wech- seln hat der Besteller auch ohne ausdrückliche Vereinbarung die Diskont -, Einzugs- sowie andere Bankspesen zu tragen. Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und sodann auf die jeweils ältere Hauptforde- rung verrechnet.
2. Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB fordern. Ein höherer Verzugsschaden kann nachgewiesen werden. Aufrechnungs- und Zurückbe- haltungsrechte stehen dem Besteller gegenüber unseren Ansprüchen nur zu, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
3. Wird uns bekannt, dass gegen den Wechsel des Bestellers protestiert wird, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet werden oder eine sonstige Vermögensverschlechterung eintritt, können wir auch noch nicht fällige Forderungen und solche Forderungen, für die ein Wechsel oder Scheck hingegeben wurde, sofort geltend machen. In diesen Fällen und wenn fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden, können wir für zukünftige Lieferungen Vorauszahlung oder Sicher- heitsleistung verlangen.
Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug. 7.1 Alle von der CellCore GmbH kommunizierten Preise verstehen sich in Euro und netto, d. h. zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehr- wertsteuer sowie exklusive Transport, Versicherung und Verpackung, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist. Wird Versand vereinbart, trägt der Auftraggeber sämtliche Transportkosten und Transportnebenkosten ab Werk einschließlich der Kosten für Verpackung, Transportversicherung sowie etwaiger Zölle, Gebühren, Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben.
7.2 Der jeweilige Rechnungsbetrag ist innerhalb von dreißig (30) Tagen netto ohne Abzug ab Rechnungsstellung fällig und vom Auftraggeber zu bezahlen, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung (z. B. auf den Angebots- oder Rechnungsunterlagen) getroffen wurde. Die CellCore GmbH ist zudem nach vorangegangener Einigung mit dem Auftraggeber berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Dies wird vor der Auftragsdurch- führung spätestens mit der Auftragsbestätigung erklärt.
7.3 Rechnungen der CellCore GmbH als Auftragnehmer gelten als aner- kannt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen zwei (2) Wochen nach Erhalt in Textform widersprochen hat.
7.4 Skonto wird, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von der CellCore GmbH nachgefordert.
7.5 Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der CellCore GmbH steht es zu, den Rechnungsbetrag während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen. Der Anspruch auf den kauf- männischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) sowie die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie die Geltendmachung der Pauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB durch die CellCore GmbH bleiben hiervon unberührt.
7.6 Kosten, die durch Mahnungen oder Rückbuchungen einer Zahlungs- transaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Auftraggeber falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Auftraggeber berechnet.
7.7 Die CellCore GmbH ist berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und eingehende Zahlungen zuerst auf Kosten, Zinsen und dann die Hauptleistung zu verrechnen.
Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug. Die Vergütungen werden wie folgt in Rechnung gestellt: • Nutzungsgebühr (Basis- und Modulgebühr): monatlich im Nachhinein • Transaktionsgebühren: monatlich im Nachhinein • Pflegegebühr und Helpdesk-Gebühr: jährlich im Voraus oder gemäss separater Vereinbarung. Alle Rechnungen sind vom Kunden rein netto innert 30 Ta- gen nach dem Rechnungsdatum auf das von SISA angege- bene Konto zu bezahlen. Rechnungen, die innerhalb der Zahlungsfrist nicht schrift- lich beanstandet werden, gelten als anerkannt. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, so ist SISA berechtigt, ohne weitere Mahnung Verzugszin- sen in Höhe von sechs Prozent (6%) nach Ablauf der Zah- lungsfrist zu fordern. Bei einem Zahlungsverzug, der grös- ser als 60 Tage ist, ist SISA überdies berechtigt, den SaaS- Dienst unter Berücksichtigung einer Informationsfrist von 5 Tagen bis zum Zahlungseingang zu suspendieren.
Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug. 4.4.1 Mangels anderer Abrede sind Digitalmaterial, Büro für Erfrischung und Digitalmaterial Computershop dazu berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Leistungen von der vollständigen oder teilweisen Vorauszahlung des Kunden abhängig zu machen, ohne dass der Kunde dafür ein Skonto vom vereinbarten Entgelt in Abzug bringen kann.
4.4.2 Der Kunde hat die ihm in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von 14 Tagen seit Erhalt der jeweiligen Rechnung zu begleichen. Ohne Mitteilung des Kunden innerhalb dieser Zahlungsfrist erklärt sich dieser mit zugestellten Rechnungen einverstanden. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist werden ohne Mahnung Verzugszinsen von 10% p.a. geschuldet. sehr gern, Digitalmaterial, Büro für Erfrischung und Digitalmaterial Computershop haben das Recht, die Erbringung aller ihrer weiteren Leistungen einzustellen, bis die Ausstände beglichen sind.
4.4.3 Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Forderung in Verzug, so werden sämtliche zugunsten von sehr gern, Digitalmaterial, Büro für Erfrischung und Digitalmaterial Computershop bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Der Eigentumsvorbehalt (Ziff. 10.6) und das Recht zur sofortigen Vertragsauflösung (Ziff. 15.3) erstrecken sich diesfalls auf alle Vertragsverhältnisse zwischen sehr gern, Digitalmaterial, Büro für Erfrischung und Digitalmaterial Computershop und dem sich in Verzug befindlichen Kunden.
Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug. Soweit nicht anders vereinbart, ist NeoLogic Software AG berechtigt, die Erbringung der verein- barten Leistungen von einer vollständigen oder teilweisen Vorauszahlung durch den Kunden ab- hängig zu machen, ohne dass der Kunde einen Skontoabzug von der vereinbarten Vergütung vornehmen kann. Der Kunde hat die ihm in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungs- stellung zu begleichen. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Zahlungsfrist keinen Widerspruch, so gilt dies als Einverständnis mit der Rechnungslegung. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist kann NeoLogic Software AG einen Verzugszins von 5% p.a. geltend machen. Kommt der Kunde mit der Zahlung einer Forderung in Verzug, so werden sämtliche zu Gunsten von NeoLogic Software AG bestehenden Forderungen sofort fällig. Der Eigentumsvorbehalt (Ziff. 13.7 unten) und das Recht zur sofortigen Vertragsauflösung (Ziff. 19.3 unten) erstrecken sich in diesem Fall auf alle Vertragsverhältnisse zwischen NeoLogic Software AG und dem in Verzug befindlichen Kunden. Darüber hinaus kann NeoLogic Software AG nach Setzung einer Nachfrist nach eigener Xxxx entweder
1.) am Vertrag festhalten, die ausstehende Forderung nebst Verzugsschaden einklagen und die weitere Leistungserbringung bis zur ordnungsgemäßen Zahlung verweigern oder
2.) am Vertrag festhalten, auf Zahlung der ausstehenden Forderung nebst Verzugsschaden klagen und die weitere Leistungserbringung endgültig einstellen oder
3.) vom Vertrag zurücktreten, sämtliche gelieferten Produkte zurückverlangen und für die be- reits erbrachten Leistungen die vertraglich vereinbarte Vergütung vollumfänglich als Scha- denersatz in Rechnung stellen. In den Fällen 2. und 3. kann NeoLogic Software AG zudem zusätzlich einen pauschalisierten Schadenersatz für die entgangenen zukünftigen Leistungen verlangen. Dieser beträgt 50% des Vertragswertes der zu diesem Zeitpunkt noch nicht gelieferten Produkte und der noch nicht er- brachten Leistungen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt bei entsprechendem Nachweis vorbehalten. Darüber hinaus können für die Deaktivierung wie auch für die Reaktivierung der Dienstleistungen können Kosten für den Kunden anfallen.
Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug. 01 Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 02 Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 Prozent Skonto gewährt, sofern der Partner nicht mit der Begleichung von Forderungen in Verzug ist 03 Haben wir unstreitig teilweise fehlerhafte Ware geliefert, ist unser Partner dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn kein Interesse hat. 04 Im Übrigen kann der Partner nur mit Ansprüchen auf Ersatz von Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten aufrechnen; mit sonstigen Gegenansprüchen nur, wenn sie rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind. Auch ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht des Partners besteht nur in diesen Grenzen. 05 Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen 06 Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Partner die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. 07 Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung sowie nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für rechtzeitige Vorlage des Wechsels und Schecks und für Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug. 1. Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich.
2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug. 4.1. Leistungen sind prompt nach Rechnungsstellung abzugs- frei zur Zahlung fällig. Securikett ist berechtigt Teilrechnungen zu legen.
4.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die durch seinen Zahlungsverzug tatsächlich entstandenen Kosten von Securi- kett zu ersetzen; dazu zählen insbesondere die Kosten einer Beweissicherung, Mahnkosten und außergerichtliche ange- messene Betreibungskosten (auch mittels Inkassobüro und/oder Anwalt), die Kosten der Einschaltung einer Auskunf- tei oder eines Kreditschutzverbandes.
4.3. Aufrechnungsverbot: Es wird vereinbart, dass der Auftraggeber gegenüber Securikett allenfalls bestehende Gegenforderungen nicht mit dem an Securikett zu zahlendem Entgelt aufrechnen darf.
Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug. 5.1 Sofern im Vertrag oder auf der Rechnung keine längere Fristangegeben ist, sind Zahlungen sofort, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. In jedem Fall müssen die Zahlungen vor Beginn des Dienstes erfolgen.
5.2 Zahlt der Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gerät er in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist, und es werden dann gesetzliche Handelszinsen auf den ausstehenden Betrag fällig.
5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die außergerichtlichen Inkassokosten zu tragen, wenn er zur Zahlung aufgefordert wurde, wobei eine Zahlungsfrist von vierzehn ganzen Tagen gesetzt wurde und die vollständige Zahlung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt ist. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden gemäß der jeweils gültigen außergerichtlichen Inkassokostenverordnung erhoben.
5.4 Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, kann das Unternehmen seine Verpflichtungen bis zum Eingang der vollständigen Zahlung aussetzen. Erfolgt die Zahlung auch nach einer Mahnung nicht oder nicht vor Beginn der Dienstleistung, so ist das Unternehmen berechtigt, den Auftraggeber und den Xxxx von der Teilnahme auszuschließen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen. Erfolgt die Zahlung nicht nach einer Mahnung oder ist die Zahlung nicht vor Beginn der Dienstleistung erfolgt, kann das Unternehmen auch vom Vertrag zurücktreten und dem Auftraggeber die anfallenden Stornierungskosten in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten werden gemäß Artikel 18 oder gegebenenfalls Artikel 24 festgelegt. Die Bestimmungen dieses Absatzes lassen andere Rechte des Unternehmens unberührt.